Arbeitsanweisung_einjähr.PRST_2010

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einjährige Projektsteuerung
Aufnahmeanweisung (Version 1., Oktober 2010)
Version 1, 2010/10
INHALTSVERZEICHNIS
1
Ausrüstung und Unterlagen ............................................................................................................. 5
2
Probepunkte ....................................................................................................................................... 6
2.1
Vollaufnahme einer Probe ............................................................................................................... 6
2.2
Auffinden der Probepunkte .............................................................................................................. 6
2.3
GPS-Einstellungen .......................................................................................................................... 7
2.4
Markierung der Probepunkte ........................................................................................................... 8
2.5
Verlegung der Probepunkte ............................................................................................................ 8
Ordnungssystem – Kopfdaten ......................................................................................................... 9
3
3.1
Projekt.............................................................................................................................................. 9
3.2
GRP ................................................................................................................................................. 9
3.3
MNP ................................................................................................................................................. 9
3.4
Wald unbegehbar ............................................................................................................................ 9
3.5
Maßnahmenfläche nicht vorgefunden ............................................................................................. 9
3.6
BMN- Koordinaten X und Y – M28 .................................................................................................. 9
3.7
Datum der Aufnahme: ..................................................................................................................... 9
3.8
Erheber ............................................................................................................................................ 9
3.9
PunktNr. ........................................................................................................................................... 9
3.10
Maßnahmendokumentationspunkt (MDP) .................................................................................. 9
3.11
Richtung
(gon)
vom
Maßnahmendokumentationspunkt
zum
nächstgelegenen
Maßnahmenrasterpunkt ............................................................................................................................ 9
3.12
Nächstgelegener Maßnahmenrasterpunkt.................................................................................. 9
4
Merkmalerhebung für Standort, Naturgefahren und Bestand .................................................... 10
5
Standortbeschreibung .................................................................................................................... 10
5.1
 Wuchsgebiet .............................................................................................................................. 10
5.2
 Waldkategorie ........................................................................................................................... 10
5.3
 Seehöhe (m) ............................................................................................................................... 11
5.4
 Hangneigung (%) ........................................................................................................................ 11
5.5
 Exposition .................................................................................................................................. 11
5.6
 Grundgestein .............................................................................................................................. 11
5.7
 Wasserhaushalt .......................................................................................................................... 11
5.8
 Mittlere maximale Schneehöhe .................................................................................................. 12
5.9
 Hydrologische Bodenklasse ...................................................................................................... 12
-2-
Version 1, 2010/10
5.10
Anwendung ............................................................................................................................... 13
5.11
Begriffe der Tabelle ................................................................................................................... 13
5.12
Bestimmung der Bodenart/Bindigkeit (Fingerprobe) ................................................................. 13
5.13
 Weideintensität (Waldweide).................................................................................................. 14
5.14
 Potentielle natürliche Waldgesellschaft ................................................................................. 14
5.15
 Sonnenscheindauer ............................................................................................................... 14
6
Naturgefahren .................................................................................................................................. 15
6.1
 Durchmesser Steine/Blöcke ....................................................................................................... 15
6.2
 Block-Steinschlag-Aktivität ........................................................................................................ 15
6.3
 Stützwirksame Bodenrauhigkeit ................................................................................................. 15
6.4
 Relief ......................................................................................................................................... 15
6.5
 Rutschungstypen ....................................................................................................................... 16
6.6
 Rutschungsintensität ................................................................................................................. 17
7
Lage-, Einmess-Skizze .................................................................................................................... 18
7.1
Lageskizze ..................................................................................................................................... 18
7.2
Traktskizze .................................................................................................................................... 18
8
Kommentare ..................................................................................................................................... 18
9
Bestandesbeschreibung ................................................................................................................. 19
9.1
 Nudum-Anteil (1/10) ................................................................................................................... 19
9.2
 Felsanteil (1/10) .......................................................................................................................... 19
9.3
 Deckungsgrad der Bodenvegetation (1/10)................................................................................ 19
9.4
 Beschirmung Bestand (1/10) ...................................................................................................... 19
9.5
 Maximale Lücken ...................................................................................................................... 20
9.6
Liegendes Totholz ausreichend vorhanden .................................................................................. 20
9.7
 Baumartenanteil (1/10) .............................................................................................................. 20
9.8
 Verjüngungsfähigkeit .................................................................................................................. 20
9.9
 Verjüngungsnotwendigkeit ......................................................................................................... 20
9.10
 Verjüngungseinleitung/Jahr.................................................................................................... 21
9.11
 Bestandesklasse .................................................................................................................... 21
9.12
 Bestandesaufbau ................................................................................................................... 22
9.13
 Kollektivstruktur ...................................................................................................................... 22
10
Maßnahmen – Durchführung .......................................................................................................... 22
11
Verjüngungsanalyse ........................................................................................................................ 22
-3-
Version 1, 2010/10
11.1
Österreichkriterium .................................................................................................................... 23
11.2
Jungpflanzen < 10 cm ............................................................................................................... 23
11.3
Baumarten ................................................................................................................................. 23
11.4
Quadrantseinteilung / Aufnahmetrakt ....................................................................................... 23
11.5
Verbissschutz ............................................................................................................................ 24
11.6
Verjüngungsart .......................................................................................................................... 24
11.7
Zustand / Beeinträchtigung am Einzelbaum ............................................................................. 25
11.8
Anzahl der Pflanzen in den Höhenstufen .................................................................................. 26
11.9
Flächenhafte Verjüngungshemmnisse ...................................................................................... 26
11.10
Kommentar Verjüngung ............................................................................................................ 27
12
ANHANG ........................................................................................................................................... 28
-4-
Version 1, 2010/10
1 Ausrüstung und Unterlagen

Aufnahmeanweisung / Aufnahmeblätter / Waldtypenschlüssel / Waldtypisierung

Punktkoordinatenliste, Punktdatenliste

Sonnenkompass

Bussole / (Gefällsmesser)

GPS + Ersatzbatterien

2m lange Fluchtstange mit Höhenmarkierungen (10 cm, 30 cm, 50 cm, 80 cm, 130 cm)

Maßband (30 m)

Klapp-Spaten

Holzpflöcke,

Farbspray (Farbe Blau)

Rucksack

Arbeitsmappe (Schreibunterlage), Lineal, Schreibmaterial

Orthofotos mit Projektsgrenze, Raster, MDP, HS, WK und Wegenetz;

Österreichkarte M = 1 : 25.000 oder 1 : 50.000

Baumkreide

Handbeil (Handhacke)

Permanent-Marker zur Holzpflockbeschriftung
-5-
Version 1, 2010/10
2 Probepunkte
2.1
Vollaufnahme einer Probe
Die Detailaufnahmen werden nur für die Flächenkategorie Wald und Kampfzone gemacht.
Achtung: Gilt auch für Neuaufforstungen von Weiden, Rasen etc.
Flächen, die der Kategorie Latsche, Grünerle, Alpine/lawinare Rasen, Weide, Wiese, Fels, Schutt
zuordenbar sind, bleiben unberücksichtigt – keine Punkterhebung!
Flächenkategorie
Wald
Kampfzone
Latschen, Grünerlen
Alpine/Lawinen-Rasen
Weide, Wiese
Fels, Schutt
2.2
Definition
Wald laut Forstgesetz; (Flächen von mindestens 1000 m2, mit forstlichen Gehölzen
bewachsen) Blößen, größere Lücken; Waldweideflächen gelten als Wald; Weideflächen bei
Überschirmung > 3/10 (also auch alte Latschen/Erlen in Weide beachten!)
Flächen, die neu bewaldet werden (z.B. zuwachsende Almflächen) werden dann dem Wald
zugerechnet, wenn 10 Jahre ab deren Aufforstung vergangen sind oder im Falle der
Naturverjüngung mind. 5/10 der Fläche überschirmt sind.
Zone zwischen der natürlichen Baumgrenze und der tatsächlichen Waldgrenze Bereich bis
ca. 200 Hm unterhalb der potentiellen Waldgrenze
Latschen- oder Grünerlenflächen
potentiell waldfreie Standorte (auch Feuchtbiotope)
potentiell bewaldet, nur nutzungsbedingt waldfrei
potentiell waldfreie Fels und Schuttflächen
Auffinden der Probepunkte
Die GRP, MRP und MDP sind im Orthophoto dargestellt. Zusätzlich sind die Koordinaten und Punkt-Nr.
der Punkte im Aufnahmeformular vorangedruckt. Die Aufsuche erfolgt generell mit dem GPSMessgerät. Sollte in seltenen Fällen das GPS-Messgerät nicht funktionieren (z.B. Empfang zu weniger
Satelliten in einem Graben), werden die Probepunkte von markanten Punkten (Grenz- oder
Einteilungssteinen, Gebäude, Gräben, Abzweigungen, Durchlässe von Forststraßen) laut ÖK/Orthofoto
mit Maßband und Bussole eingemessen. Die Einmessung ist so exakt wie möglich vorzunehmen. Eine
dementsprechend genaue Lage- und Einmessskizze ist zu erstellen!
Aufsuche des Maßnahmenprobepunktes (MPP):
MRP
MPP
Trakt
Schnittpunkt
MDP
Fallinie
Maßnahmenfläche
-6-
Version 1, 2010/10
Schnittpunkt = Jener Punkt, wo sich die gedachte Verbindungslinie zw. MDP und nächstgelegenen MRP
mit dem Maßnahmenflächenrand schneidet.
Es wird der MDP mit Hilfe des GPS-Messgerätes aufgesucht, und der Maßnahmenprobemittelpunkt
entlang der gedachten Verbindungslinie zum nächstgelegenen MRP in Richtung Schnittpunkt so weit
verschoben/verlegt bis der Traktanfang mit dem Maßnahmenflächenrand annähernd in Deckung gelangt.
Der Trakt soll die Verjüngungssituation der Rand- und Innenlage der Maßnahmenfläche widerspiegeln.
Ausnahme: Maßnahmenfläche ist kleiner als 25 m. Gedachter Maßnahmenflächenmittelpunkt ist dann
auch Maßnahmenprobepunkt!
Maßnahmendokumentationspunkt liegt außerhalb der Maßnahmenfläche:
MRP
Trakt
Schnittpunkt
MPP
Fallinie
MDP
MMP
Maßnahmenfläche
Es wird der gedachte Maßnahmenmittelpunkt (MMP) aufgesucht und der Maßnahmenprobemittelpunkt
entlang der gedachten Verbindungslinie zum ursprünglich nächstgelegenen MRP in Richtung
Schnittpunkt so weit verschoben/verlegt bis der Traktanfang mit dem Maßnahmenflächenrand annähernd
in Deckung gelangt.
Ausnahme: Maßnahmenfläche ist kleiner als 25 m. Gedachter Maßnahmenflächenmittelpunkt ist dann
auch Maßnahmenprobepunkt!
2.3
GPS-Einstellungen
Die Aufnahme der Punkte erfolgt einheitlich im Bundesmeldenetzsystem – Meridian 28. Die Einstellungen
im GPS Messgerät (Garmin) sind wie folgt einzustellen.
Menü – Setup – Einheiten – Positionsformat – „User Netz“ auswählen und folgendes eingeben:
Meridian 28
Longitude-origin
Maßstab
Ostversatz
Nordversatz
E 010°20.000’
1.0000000
150000
-5000000
Menü – Setup – Einheiten – KRT Datum – „User“ auswählen und folgendes eingeben:
Dx
Dy
Dz
Da
Df
594
84
471
740
0,1003748
-7-
Version 1, 2010/10

Der Empfang von min. 4 bis 5 Satelliten ist notwendig, um eine 3-dimensionale Ortung zu
erreichen.

Die Positionsgenauigkeit darf den Wert von 20 m nicht überschreiten.
Diese Informationen sind auf der Satellitenseite des GPS-Messgerätes ablesbar. Sind diese
Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist der Empfang unzureichend und das Messergebnis unbrauchbar.
2.4
Markierung der Probepunkte
Es werden nur jene Probepunkte markiert, für die Flächenkategorie Wald oder Kampfzone
angesprochen wurde. Die Probemittelpunkte werden verpflockt (nur Holzverpflockung) und durch
Sperrmaße zu 2 markierten Bäumen/Felsen fixiert. Die Sperrmaße werden in Schrägdistanz auf [dm]
genau angegeben. Die Markierung erfolgt bei Bäumen am Stammfuß durch Punktmarkierung und in
Augenhöhe durch Ringmarkierung mit Nase zum Pflock. Die losen Oberflächenschuppen (Baumflechten
und Moose) müssen bei grobborkigen Baumstämmen vor Anbringung der Farbmarkierung entfernt
werden, damit die Farbmarkierung für längere Zeit erhalten bleibt. Anfangs- und Endpunkte ebenso
Richtungsänderungen (in Rinnen, auf Rücken) des Verjüngungstraktes werden verpflockt. Bitte eine
genaue Skizze lt. Punkt 3 anfertigen. Der Lärchenpflock des Probemittelpunktes ist mit der
dazugehörigen Punktnummer mittels wasserfestem Stift zu beschriften.
2.5
Verlegung der Probepunkte
Die Punktverlegung erfolgt grundsätzlich nur in den Flächenkategorien Wald und Kampfzone!
Die einzige Ausnahme ergibt sich aus einer Anpassung an die Messungenauigkeit des GPSMessgerätes. Es ergibt sich ein Toleranzbereich von 10 m.
Bsp.: Der Punkt liegt entsprechend der GPS-Messung im Gelände 7 m vom Waldrand entfernt in einer
Weide (=Nichtwald). Obwohl der Punkt in die Flächenkategorie Weide fallen würde, wird der Punkt in den
Wald verlegt und als Flächenkategorie auch Wald angegeben (vollständige Datenerhebung).
Maßnahmenprobepunkt:
Gründe für eine Verlegung können sein:

Maßnahmendokumentationspunkt liegt außerhalb der Maßnahmenfläche (Maßnahmenfläche
fehlerhaft verortet). Den Umkreis von 100 m absuchen, ob die Maßnahmenfläche in diesem
Suchbereich auffindbar ist.
Wurde die Maßnahmenfläche im besagten Umkreis vorgefunden – weitere Vorgangsweise siehe
Kapitel „Auffinden der Probepunkte – MDP liegt außerhalb der Maßnahmenfläche“;
Wurde die Maßnahmenfläche im besagten Umkreis nicht vorgefunden – siehe Kapitel
„Ordnungssystem/Kopfdaten – Maßnahmenfläche nicht vorgefunden“;

Maßnahmenfläche ist kleiner als 25 m. Gedachter Maßnahmenflächenmittelpunkt ist dann auch
Maßnahmenprobepunkt!

Die gedachte Verbindungslinie zw. MDP/MMP und dem nächstgelegenen MRP führt weniger
als 12,5 m entfernt vom Maßnahmenflächenrand entlang. Die Traktfläche würde ständig den
Rand der Maßnahmenfläche schneiden. Dann ist die Traktfläche in Höhe des MDP/MMP
schichtenlinienparallel soweit in Richtung Maßnahmenflächenmitte zu verschieben, bis sich der
Traktanfang mit dem Maßnahmenflächenrand annähernd deckt.
Die Koordinate des verlegten Probemittelpunktes wird im GPS gespeichert und im Aufnahmeformular –
siehe Kapitel „Ordnungssystem – Kopfdaten“ - eingetragen.
-8-
Version 1, 2010/10
3 Ordnungssystem – Kopfdaten
3.1
Projekt
Name des Projektes ist am Formular vorgedruckt.
3.2
GRP
Ankreuzen falls es sich um einen Grundrasterpunkt handelt.
3.3
MNP
Ankreuzen falls es sich um einen Maßnahmenpunkt handelt.
3.4
Wald unbegehbar
Ankreuzen falls eine Begehung zu gefährlich ist. Prinzipiell sollte versucht werden, alle mit Wald
bestockten Punkte durch Aufnahmen zu dokumentieren (auch SaE). Die restlichen erforderlichen
Kopfdaten ausfüllen.
3.5
Maßnahmenfläche nicht vorgefunden
Ankreuzen falls die gesuchte Maßnahmenfläche in einem Umkreis von 100 m nicht auffindbar ist. Die
restlichen erforderlichen Kopfdaten ausfüllen.
3.6
BMN- Koordinaten X und Y – M28
Die Koordinatenwerte des Probemittelpunktes (GRP) oder Traktmittelpunktes werden eingegeben.
3.7
Datum der Aufnahme:
3.8
Erheber
Namen der Erheber und/oder sonstige Teilnehmer.
3.9
PunktNr.
GRP = die aufgedruckte Nummer des Rasterpunktes auf dem Orthofoto. Maßnahmenfläche = die auf der
Karte aufgedruckte fortlaufende Nummer der Maßnahmenfläche (= Maßnahmendokumentationspunkt).
3.10
Maßnahmendokumentationspunkt (MDP)
Ist der vom BFI-Personal verortete Maßnahmenflächenmittelpunkt. Am Orthofoto in roten Ziffern
angedruckt dargestellt. Am Aufnahmeformular sind die Nummer und die Koordinaten vorangedruckt.
3.11
Richtung (gon) vom Maßnahmendokumentationspunkt zum nächstgelegenen
Maßnahmenrasterpunkt
3.12
Nächstgelegener Maßnahmenrasterpunkt
Der zum Maßnahmendokumentationspunkt nächstgelegene MRP wird am
angegeben. Die Nummer des MRP und dessen Koordinaten sind vorangedruckt.
-9-
Aufnahmeformular
Version 1, 2010/10
4 Merkmalerhebung für Standort, Naturgefahren und Bestand
Für die Ansprache der Merkmale gibt es zwei Bezugseinheiten, die mit einem Symbol gekennzeichnet
sind:

Die Merkmale beschreiben die Erhebungsfläche in 20 Meter Umkreis um den Erhebungspunkt.
 Bei der Ansprache der Merkmale ist die weitere Umgebung zu berücksichtigen, sofern kein
deutlicher Wechsel der Standortsverhältnisse erfolgt.
5 Standortbeschreibung
5.1
 Wuchsgebiet
11 = Kontinentale Innenalpen – Kernzone
12 = Subkontinentale Innenalpen – Westteil
21 = Nördliche Zwischenalpen – Westteil
33 = Südliche Zwischenalpen
41 = Nördliche Randalpen – Westteil
61 = Südliche Randalpen
5.2
 Waldkategorie
Die Waldkategorie ist aus der Waldkategorienkarte von TIRIS zu entnehmen. Bitte auf Plausibilität
überprüfen.
Für die Beurteilung der Waldkategorie sind untenstehende Schutzwaldkriterien zu berücksichtigen. Die
Ansprache der Kategorie erfolgt immer mit Berücksichtigung der Umgebung.
Kürzel
WW
WS2
SiE
SaE
Waldkategorie
Wirtschaftswald
Wirtschaftswald mit erhöhter Schutzfunktion
Schutzwald im Ertrag - erschlossen bzw. bringungsfähig
Schutzwald außer Ertrag - nicht erschlossen bzw. bringungsfähig
Die Schutzwaldkriterien wurden von Ziegner (1997) übernommen und orientieren sich am Forstgesetz.
Ein ausschlaggebendes Kriterium ist die sog. "Schwierige Wiederbewaldung", ein Indikator für erschwerte
Verjüngungsbedingungen, der auch für andere Kriterien ausschlaggebend ist:
Schwierige Wiederbewaldung
 zur Wiederbewaldung sind Maßnahmen gegen Schneeschub (Querschlägern, Gleitschneeschutz, Bermen, Hochabstocken)
notwendig
 aktueller Steinschlag
 Lawinengefahr (alle Lawinenarten)
 Bergsturz, Geröllhalden, junges Blockgeröll, initiale Bodenentwicklung
 sehr trockene, exponierte Standorte mit Austrocknungs- und Verhagerungsgefährdung
Standortsbedingung
Seichtgründig
Felsig
Schroffe Lagen
Abrutschungen
Anzeichen für Schutzwald
Gründigkeit unter 20 cm bzw. Bergsturz, Geröll,
Blockwerk oder Schutt, sowie Staunässe und
Schwierige Wiederbewaldung;
Neigung über 60 %
Mehr als 25 % Fels und
Schwierige Wiederbewaldung
Neigung über 80% oder über 60% und Schwierige
Wiederbewaldung
sichtbare Zeichen von Abrutschungen oder
rutschgefährdete Bacheinhänge; Anbrüche,
- 10 -
Anzeichen für WS2
Staunässe ohne Schwierige Wiederbewaldung
oder anthropogene Degradation und Schwierige
Wiederbewaldung;
Neigung unter 60 %
Mehr als 25 % Fels ohne Schwierige
Wiederbewaldung
Neigung 60 bis 80% ohne Schwierige
Wiederbewaldung
potentielle Gefährdung durch Kombination von
Hangwasserzug und rutschgefährdetem Material
Version 1, 2010/10
Erosionsgefährdete
Standorte
Verkarstungsgefährdete
Böden
Kampfzone und
angrenzend
Absitzungen, Krummwuchs; rutschgefährdetes
Material mit starkem Hangwasserzug oder
Quellaustritte
Aktuell sichtbarer, furchenbildender Bodenabtrag
durch Wasser oder flächiger Abtrag durch
Schnee/Wind
Kalk- und Dolomitböden mit mehr als 25% Fels,
Karren oder Dolinen, auffälliger Humusschwund
Zwischen Baumgrenze und geschlossenem
Hochwald plus 100-300 m
ohne sichtbare Zeichen von Rutschungen;
Neigung über 40 %
Schutzwald außer Ertrag (SaE)
Dieser liegt dann vor, wenn alle Kriterien für die Ausscheidung als SiE gegeben sind, und eine Nutzung des beurteilten Bestandes
nicht regelmäßig, sinnvoll und nachhaltig möglich ist.
 Seehöhe (m)
5.3
Laut Orthofoto bzw. GPS.
 Hangneigung (%)
5.4
Mittels Bussole oder Relaskop kann die Hangneigung aufgenommen werden. (Jeweils eine Messung
nach oben und nach unten – Mittelwert).
 Exposition
5.5
Angabe der Exposition in einer 8-teiligen Skala: N, NO, O, SO, S, SW, W und NW. Ist keine Hangneigung
gegeben, erfolgt die Eintragung "eben".
 Grundgestein
5.6
Dabei ist das der Bodenbildung zu Grunde liegende Gestein zu beschreiben. (Achtung: Moränen,
Hangschutt). Im Aufnahmeformular ist die geologische Einheit, wo sie digital vorhanden ist,
vorgegeben. Die Angabe ist auf Plausibilität zu prüfen.
 Wasserhaushalt
5.7
Die Wasserhaushaltsklasse beschreibt die durchschnittliche Wasserversorgung der Pflanzen am
Standort über den Boden und die Bewegung des Bodenwassers:
Wasser
Bezeichnung
1
trocken
2
mäßig trocken
3
mäßig frisch
4
frisch
5
sehr frisch
6
7
8
feucht
nass
wechseltrocken
9
wechselfeucht
Definition
zu keiner Jahreszeit genügend Wasser; geringe Niederschlagsmengen (nur in inneralpinen
Trockenlagen); seichtgründige Böden auf Rücken und Oberhängen; ausschließlich Trockenheitszeiger
geringe Verwertungsmöglichkeit des Niederschlags infolge Sicker- oder Hangwasserabfluss bzw.
geringer Wasserkapazität; seichtgründige Böden auf sonnseitigen Hang- und Oberhanglagen, Rücken;
Trockenheitszeiger herrschen vor
periodische Austrocknung, ausgeglichene Wasserversorgung nicht gewährleistet; Wasserabfluss
überwiegt Zufluss; Frische- und Trockenheitszeiger
Wasserbilanz ausgeglichen, keine Zufuhr ortsfremden Wassers; bei fehlender Bodenbedeckung noch
kurzzeitige Wasserknappheit möglich; vorherrschend mesophile Arten, daneben einzelne Trockenheitsund Feuchtezeiger
keine Trockenphase mehr möglich, vereinzelt kann Vernässung auftreten; Wasserzufuhr vom Hang,
meist Unterhanglagen; feuchtigkeitsliebende Flora überwiegt
Zumeist Wasserüberschuss (meiste Zeit d. Jahres); ausschließlich feuchtigkeitsliebende Flora
ständig im Bereich stehenden oder fließenden Wassers; Boden stets tropfnass
bei ausgeprägtem jahreszeitlichen Wechsel und Überwiegen der Trockenphase; Nassphase nur
kurzzeitig nach der Schneeschmelze; Pseudovergleyungsmerkmale im Boden
bei ausgeprägtem jahreszeitlichen Wechsel und Überwiegen der Nassphase; Trockenphase nur im
Herbst; Pseudovergleyungsmerkmale im Boden
- 11 -
Version 1, 2010/10
Die Beurteilung der Wasserhaushaltsklasse erfolgt anhand des Niederschlags, des Geländes/Reliefs, des
Bodens und der Vegetation. Dabei ist die Jahreszeit der Erhebung zu berücksichtigen. Der Herbst und
Frühjahrsaspekt der Vegetation lässt den Standort oft trockener erscheinen bzw. frische und trockene
Standorte sind in diesen Jahreszeiten ähnlicher.
5.8
 Mittlere maximale Schneehöhe
Das Mittel der größten Höhen der Schneedecke der Winter im Bezugszeitraum einschließlich
Sicherheitsfaktor für die Schneemasse. Der Bezugszeitraum ist die letzte Klimanormalperiode (19611990). Im Aufnahmeformular sind bezogen auf die jeweilige Schneeregion Schneehöhen
vorgegeben. Die Angabe ist auf Plausibilität zu prüfen.
Diese Mittel sind ein Indikator für die Häufigkeit und die Mächtigkeit der möglichen Lawinenanrisse.
5.9
 Hydrologische Bodenklasse
Die Hydrologische Bodenklasse ist eine kombinierte Klassifikation der potenziellen Niederschlags-,
Einsickerungs- und Speichereigenschaften des Bodens in Bezug zu den hydrologischen Fähigkeiten des
Waldes.
Es ist von den Bodenverhältnissen abhängig, wie sehr der Standort zu oberflächennahem Abfluss neigt
(Hochwasserbildung), und ob durch Wald diese standörtliche Bereitschaft gemindert werden kann.
Mit "Infiltrationskapazität" ist hier die Fähigkeit gemeint, Wasser zumindest in den Oberboden einsickern
zu lassen.
Die Speicherkapazität des Bodens ist hier die Fähigkeit pflanzenverfügbares Bodenwasser (längere Zeit)
zu speichern.
Angegeben wird der Code gemäß Zuordnungshilfe.
Code
11 - 12
21 - 25
30
41 - 43
51 - 53
Hydrologische Bodenklasse
Böden mit hoher Infiltrations- und mittlerer bis hoher Speicherkapazität
Böden mit hoher Infiltrations- und geringer Speicherkapazität
Böden mit mittlerer (normaler bis leicht gehemmter) Infiltrations- und
mittlerer bis hoher Speicherkapazität
Böden mit geringer (stark gehemmter) Infiltrations- und mittlerer bis hoher
Speicherkapazität
Böden mit geringer (stark gehemmter) Infiltrationskapazität und geringer
Speicherkapazität
Zuordnungshilfe für die Ansprache der Hydrologischen Bodenklasse:
Standorts- und Bodenbeschreibung (siehe auch ISDW-Bodenklassen_1.pdf)
Fels, stark felsdurchsetztes
vor allem Fels: nicht verkarstet – eher glatt
Gelände und/oder grobes
verkarstet, stark ≥ 3/4 Fels
Blockwerk (≥ 1/2 der Ober-flächen zerklüftet,
< 3/4 Fels oder Blockwerk
ist Fels/Blockwerk *)
blockig
≥ ½ organischer Boden (torfig, Moore)
flacher, auf Fels liegender humus- und/oder grobbodenreicher
Boden
flachgründiger Boden auf Schutt und dichtes Kleingerinnenetz **
mittel- bis tief- oder spaltengründiger
≥ 1/2 Grobboden
Anteil
Bo-den, grobskelettreich,
> 1/5 - 1/2
humusarm
der
Kleingerinnenetz nicht auffällig dicht
Grobboden
humusreich
Oberflächen
mittel- bis tiefgründig,
nicht bindig, sehr leicht bis leicht
Felsgrobbodenarm (maximal
bindig ohne Erosion/Trittschaden,
und/oder
1/5), Kleingerinnenetz
mittel
Blockwerk
nicht auffällig dicht
bindig ohne Erosion/Trittschaden,
< 1/2
schwer
bindig mit Erosion/Trittschaden***
mittel- bis tiefgründiger Boden und dichtes Kleingerinnenetz
- 12 -
Code
51
52
21
11
22
53
23
24
12
25
30
41
42
43
Version 1, 2010/10
* Einschließlich sehr flachgründiger, initialer Humusböden (mit Bewuchs ) auf Karren und Blöcken und
Fels/Blöcke mit Moos-/Flechtenbewuchs.
** Wenn flachgründig ohne dichtes Kleingerinnenetz weiter mit „mittelgründig“.
*** Wenn Viehtritt im Gelände klar erkennbar ist (ab Stufe 3 Weideintensität!), dann Beurteilung „mit
Trittschaden“.
5.10
Anwendung

Die Grenzwerte sind grobe Richtwerte. Stärker an der Gelände-/Bodenbeschreibung (am Typus) anlehnen, als an
mengenmäßigen Grenzwerten.

Zur Bodenaufnahme genügen kleine Schürfgrabungen in den Oberboden (Spatenprobe) von etwa 30 cm Tiefe. Vorhandene
natürliche und künstliche Aufschlüsse im Hangabschnitt (Windwurfteller, Straßenböschungen, Rutschungen) beachten und heranziehen (Gründigkeit). Auch Aufschlüsse auf benachbarten, ähnlichen Standorten können verwendet und übertragen
werden.

Böden nicht in gefrorenem, sehr trockenem oder sehr nassem Zustand beurteilen.

Bei allen inneren Bodenmerkmalen darauf achten, dass an Oberflächen Veränderungen vorkommen – daher bei bestehenden
Aufschlüssen etwas in die Tiefe schürfen.

Bindigkeit/Bodenart nie an der Oberfläche, sondern am unteren Oberboden (ca. 20-30 cm tief) beurteilen.
5.11
Begriffe der Tabelle
Oberfläche, Anteil an der Oberfläche: Bezieht sich auf die Oberfläche in schräger Länge, nicht auf die Oberfläche in
Kartenprojektion.
Blockwerk: Damit ist grobkörniger Hangschutt, wie etwa Bergsturzmaterial, ab ca. 50 cm Durchmesser gemeint.
Verkarstet, nicht verkarstet: Bezieht sich nicht auf die Verkarstungsfähigkeit von Gesteinen, sondern auf die tatsächliche
Verkarstung des auf der Fläche anstehenden Gesteins. Verkarstet gilt nur bei deutlichem Vorliegen von Karstformen (Karren).
Sehr flachgründiger Boden: Im Schnitt etwa bis 15 cm tief.
Flacher (flachgründiger) Boden: Im Schnitt etwa bis 30 cm tief.
Mittel- bis tiefgründiger Boden: Im Schnitt über 30 cm tief.
Organischer Boden: Der Oberboden oder der ganze Boden besteht überwiegend aus Humus (nicht nur eine Humusauflage). Die
Gemengeteile des Bodens sind mehr oder weniger zersetzte organische Substanzen. Die groben Gemengeteile bestehen aus unzersetztem bis schwach zersetztem fasrig-filzigem organischem Material. Der Feinboden enthält über 1/3 dunkles, stark zersetztes
organisches Material und ist im nassen Zustand oft schmierig. Zum Beispiel Moore, Anmoore.
Humusreich: Ein durch Feinhumus dunkelschwarz bis schwarzbraun gefärbter oberster Mineralbodenhorizont (A-Horizont) ist
deutlich ausgeprägt und mindestens 15 cm mächtig.
Grobboden: Mineralische Bestandteile des Bodens ab etwa 2 mm Durchmesser.
Grobbodenreich: Grobbodenanteil ≥ 20 % des Bodenvolumen.
Bindig: Der Boden ist bindig, nicht locker. Die Gemengteile des Feinbodens kleben im erdfrischen Zustand zusammen; sie
zerbröseln nicht sofort. Die Böden sind „lehmig“.
Sehr leicht bis leicht: Geringer Tonanteil im mineralischen Feinboden (< 15 %). Er besteht überwiegend aus Sand (Sand bis
lehmiger Sand). Feinboden (ohne Grobboden) lässt sich nicht auf halbe Bleistiftstärke ausrollen; Walze wird rissig und bricht.
Mittel (mittelschwer): Tonanteil im mineralischen Feinboden ≥ 15 oder > 50 % Schluff. Feinboden ist plastisch aber nicht klebrig.
Feinboden lässt sich auf halbe Bleistiftstärke rollen.
Schwer: Tonanteil im mineralischen Feinboden ≥ 25 %. Feinboden ist plastisch/klebrig.
Erosion/Trittschaden: Verdichtung/Erosion des Bodens durch Tritt und/oder Befahrung (Tritt-/Fahrspuren). Verlust der
Bodenbedeckung/sonst. Erosionsschäden auf ≥ 30 % der Fläche.
5.12
Bestimmung der Bodenart/Bindigkeit (Fingerprobe)
Die Bodenart sollte in den unteren Bodenschichten (B-Horizont) beurteilt werden, da der Humusgehalt das Ergebnis verfälscht. Die
Bodenart kann nur bei angefeuchtetem, aber noch nicht nassem Boden (keine Wasserhüllen) beurteilt werden:
Bodenart
sehr leicht
leicht
mittel
schwer
sehr schwer
Definition
Sand, schluffiger Sand; nicht bindig und formbar
lehmiger Sand, lehmiger Schluff; etwas bindig, schlecht formbar (wird sofort rissig)
sandig-schluff. Lehm; bindig, formbar, maximal bleistiftstark ausrollbar, knirscht beim Kneten
Lehm, lehmiger Ton; bindig, klebrig, plastisch, gut formbar (zu dünner Schnur ausrollbar, die beim
Biegen bricht)
lehmiger Ton, Ton; stark plastisch u. klebend, zu dünner biegsamer Schnur ausrollbar, keine
Sandkörner fühlbar
- 13 -
Version 1, 2010/10
5.13
 Weideintensität (Waldweide)
Hier wird die Intensität der Waldbeweidung angegeben (Auskunft über das zuständige Forstpersonal
einholen!).
WeideInt
1
2
3
Bezeichnung
fehlend
sporadisch
schwach
4
5
stark
intensiv
9
nicht beurteilbar
5.14
Definition
Keinerlei Beweidung oder Weiderechte vorhanden.
Ein Weiderecht besteht, die Aufnahmefläche liegt aber innerhalb eines sicheren Zaunes.
Das Weiderecht wird jährlich nur über wenige Wochen ausgeübt bzw. das Vieh weidet kaum in
diesem Revierteil.
Das Weiderecht wird während der Sommermonate ausgeübt.
Das Weiderecht wird während der gesamten schneefreien Zeit ausgeübt.
Vor- oder Nachweide im abgezäuntem, engem Raum und daher wahrscheinlicher Verbiss durch
Überbestossung
Nicht beurteilbar oder Beweidung ohne Weiderecht, intensivste Beweidung bei Schneeflucht,
unklare Beweidungszeit, etc.
 Potentielle natürliche Waldgesellschaft
Als potentielle, natürliche Waldgesellschaft wird jene Vegetationsgesellschaft verstanden, die sich ohne
menschliche Einwirkung unter den gegebenen standörtlichen Verhältnissen von Natur aus einstellen
würde (unabhängig von schutzwaldtechnischen, waldbaulichen Überlegungen). Sie ist aber nicht
gleichbedeutend mit einem Zustand der Vegetation, der vorgefunden würde, wenn der Mensch nie
eingegriffen hätte. Sie ist als höchstentwickelte Vegetation Ausdruck des Standortspotentials. Sie kann
stark von der vorhandenen Vegetationsdecke (sekundärer Fichtenwald) abweichen!
Zur Bestimmung der natürlichen Waldgesellschaften ist die Waldtypisierung Tirol bzw. dort wo noch
nicht vorhanden der Waldtypenschlüssel für die Wuchsgebiete Tirols heranzuziehen.
Heranzuziehen sind: Wuchsgebiet, Höhenstufe, Grundgestein, Boden und die Vegetation. Die richtige
Ansprache der Natürlichen Waldgesellschaft ist von außerordentlicher Wichtigkeit! Die geforderte
Mindestbaumanzahl wird von ihr abgeleitet. (siehe Tabelle im Anhang).
Die Waldtypisierung Tirol ist im Internet unter folgenden Link zu finden:
Die Waldtypenschlüssel sind zu finden unter http://intern.tirol.gv.at/forst/ Fachinfos – Waldkunde Waldökologie – Standortskartierung – Waldtypenschlüssel
5.15
 Sonnenscheindauer
Die Messung erfolgt im Mittelpunkt der Probefläche in 1m Höhe. Die Lichtflecken werden in die
schematisierte Skala, die davon abgeleiteten Monatswerte werden in die Tabelle übertragen. Bei stark
unterschiedlicher Beleuchtungsintensität innerhalb eines Traktes (Vegetation als Indikator) sind 2
Messungen durchzuführen. Die Summe wird auf 50 gerundet. Bsp.: gemessener Wert: 734;
einzutragender Wert: 750.
Direkte Sonnenstrahlung (Spiegelungen) sind dabei durch Abschatten mit der Hand zu verhindern.
Die Plausibilität der Verjüngungsfähigkeit eines Bestandes sollte anhand der Sonnenstundenmessung
überprüft werden. (z.B. bei gemessenen 400 Std. Sonnenscheindauer ist der Bestand wahrscheinlich
nicht verjüngungsfähig!!)
Anmerkung: Der maximal mögliche Wert auf einem Südhang ist ca. 3500 Sonnenstunden, auf einem
Nordhang ca. 1500 Sonnenstunden, beides ohne Horizontüberhöhung und Bestand.
- 14 -
Version 1, 2010/10
6 Naturgefahren
6.1
 Durchmesser Steine/Blöcke
Der Blockdurchmesser ist hier die vertikale bergseitige Höhe des Blockes bei gegebener Lagerung im
Gelände.
Anzuschätzen ist der mittlere Durchmesser durch Transportprozesse abgelagerter und durch Erosion
freigelegter Steine, auch wenn sie bereits alt (mit Flechten- und Moos dicht bewachsen) sind. Hier sind
auch Steine zu berücksichtigen, die nicht aus Sturzprozessen stammen, also z.B. auch Mur-,
Hochwasser- und Gletscherablagerungen.
6.2
 Block-Steinschlag-Aktivität
Mit diesem Merkmal wird die Möglichkeit/Häufigkeit von Block- oder Steinschlag dokumentiert.
Code
0
1
2
3
6.3
Block-Steinschlag Aktivitätstypen
Kein Entstehungsgebiet oberhalb und auf der Beurteilungsfläche vorhanden
(wie z.B. Fels, Schutthalde, Schuttreißen) oder vorhandene Steine/Blöcke nicht
aus Sturzprozessen.
Entstehungsgebiet (Anbruchspotenzial) vorhanden, aber keine Aktivität
erkennbar (seltenes Ereignis möglich).
Geringer Steinschlagaktivität: Wenige ältere Schäden und/oder Ablagerungen,
keine frischen.
Hohe Steinschlagaktivität: Ältere und auch frische Schäden und/oder
Ablagerungen.
 Stützwirksame Bodenrauhigkeit
Rauhigkeit der Oberfläche (Kleinrelief) in Bezug auf (potenzielle) Lawine. Bestand und Totholz hier
nicht beachten!
Code
1
Klasse
Sehr rau
2
Rau
3
Glatt
4
Sehr glatt
6.4
 Relief
Beschreibung (überwiegend vorhanden)
Sehr raue Oberfläche mit > 2 m Rauigkeitshöhe: z.B. Großblöcke
und/oder tiefe Karren
Raue Oberfläche mit ≥ 0,5 – 2 m Rauigkeitshöhe: z.B. Kleinblöcke,
Höcker, Bermen
Glatte Oberfläche mit < 0,5 m Rauigkeitshöhe: z.B. Steine; kleine
Höcker; Tritte; Zwergsträucher; auch Nadelstreu, wenn nach
Auflichtung Entwicklung von Zwergsträuchern (beachte/vergleiche die
Bodenvegetation auf Lücken/Blößen der Umgebung)
Sehr glatte u/o zum Wasserstau neigende Fläche: Gras; Laubstreu;
Verkrautung; Felsplatten; sumpfig; auch Nadelstreu, wenn nach
Auflichtung Vergrasung/Verkrautung zu erwarten (beachte bzw.
vergleiche die Bodenvegetation auf Lücken/Blößen der Umgebung)
Die "Reliefklasse Lawine" beschreibt die schräge Länge der Hänge und die Breite der Geländekammern
im Hinblick auf die potenzielle Größe der Lawinen, die von dort anbrechen könnten. Der Waldbestand
wird dabei nicht berücksichtigt.
Code
Geländeklasse
Beschreibung
1.1
Gelände stark
unregelmäßig
rippen-/runsen-artig
Gelände stark
unregelmäßig
abgetreppt
Es könnten eher kleine Lawinen (schmale Schneebretter,
kleine Lockerschneelawinen) anbrechen, die in kleinen
Gräben und Runsen kanalisiert werden, oder auch breitere,
die nach kurzer Sturzzone in Geländeverflachungen
zumindest abgebremst werden. Ungefähre Maße: Schräge
Hanglängen bis maximal 50 m oder Kammerbreiten bis
maximal 25 m.
1.2
- 15 -
Version 1, 2010/10
2
3
Gelände mäßig
unregelmäßig
Gelände sehr
gleichförmig
Zwischen Klasse stark unregelmäßig und sehr gleichförmig.
Es könnten breite Lawinen (breite Schneebretter)
anbrechen. Durch lange Hänge ohne Neigungsbruch
werden sie von Gelände nicht abgebremst. Ungefähre
Maße: Geländekammern mit schräger Hanglänge > 100 m
und > 25 m Breite.
Geländekammern sind durch Höhenlinien (Rücken-, Rippenlinien) des Geländes begrenzt. Abgrenzung
zum Kleinrelief: Niveauunterschied > 3 m, schräge Hanglängen ab 10 m. Die Maße der Geländekammern
und Hänge sind nur ungefähre Richtwerte. Wichtiger ist die treffende Zuordnung der Klassen im Hinblick
auf den Lawinenprozess.
6.5
 Rutschungstypen
Beurteilungsradius ist 100 m Umkreis um den Probepunkt unabhängig von Änderungen der
Standortsverhältnisse. Angesprochen wird das Gefahrenpotential!
Für jeden der unten angeführten Rutschungstypen ist bitte anzugeben, ob er auf der Fläche oder auf
Flächen in unmittelbarer Nähe (Hangabschnitt) mit ähnlicher Geologie und Geomorphologie aufgetreten
und daher wiederum zu befürchten ist. Dabei sind auch alte, bereits überwachsene Rutschungen oder
sehr langsame, ständige Hangbewegungen zu berücksichtigen. Diese sind oft auch für Spezialisten
schwer zu erkennen und zu deuten. Klärung kann eine Rückfrage bei der WLV bringen. Im Zweifel ist im
Gelände ab 25° Hangneigung bei rutschanfälliger Geologie eher Rutschung anzunehmen.
Jeder Rutschungstyp wird beurteilt mit:
nicht ankreuzen = Nein (nicht aufgetreten und zu befürchten) oder
ankreuzen = Ja (aufgetreten, zu befürchten)
Rutschungstyp
Beschreibung (vgl. ISDW-Rutschungen_1.pdf)
Spontane
Hangrutschung
(Hangexplosion)
Rutschungen, die innerhalb sehr kurzer Zeit meist im Verlauf von
Starkregenereignissen ablaufen und danach entweder sehr lange (oder für
immer) ruhig bleiben (Bezeichnung Hangmure, wenn sich die Rutschmasse
stark verflüssigt).
Spontanrutschungen, die sich an Böschungen und Einhängen von Runsen
und Gerinnen abspielen. Dazu zählen Ufer-, Keil- und Feilenanbrüche,
erosive Runsen und Murrunsen.
Permanente Hangrutschung: Rutschungen, die sich entweder +/- dauernd
oder zeitweise in Bewegung befinden. Bei permanenten Rutschungen im
engeren Sinne sind eine oder mehrere Gleitflächen vorhanden. Beim
Hangkriechen findet eine bruchlose, kontinuierliche Verformung statt. Nicht
dazu zählt (hier) die Sonderform Solifluktion.
Uferrutschung
Permanente
Rutschung
Permanente
Hangrutschung,
Sackung,
Absenkung
Sackung: Gravitative Bewegungen in Festgesteinen, die in der
Bewegungsrichtung eine ausgeprägte Vertikalkomponente aufweisen.
Übergänge zu spontanen und permanenten Hangrutschungen sind fließend.
Es handelt sich im Gegensatz zu diesen Formen aber um Rutschungen, die
im tieferen geologischen Untergrund (Festgestein) begründet sind und
großräumiger auftreten (z.B. Talzuschub).
Absenkung (und Einsturz): Allmählicher oder plötzlicher Einbruch des
Bodenkörpers die als Folge von Auslaugungen löslicher Bestandteile des
Untergrundes (Gips, Rauhwacke), Ausschwemmung feiner Kornfraktionen
(Suffosion) oder Einsturz von Karstsystemen oder Stollen auftreten können.
Karstformen zählen hier jedoch nur dann, wenn es offensichtlich eine
kombinierte Aktivität Sackung/Absenkung) gibt.
Achtung:
Spontane Rutschungen können permanente auch überlagern. Beim Vorliegen solcher Rutschungen
muss also geprüft werden, ob auch eine permanente Rutschung vorliegt. Wenn ja, sind beide
Rutschungstypen mit Ja = 1 anzugeben.
- 16 -
Version 1, 2010/10
Permanentes Rutschgelände ist oft schwer zu erkennen. Es muss dabei die gesamte großräumige
Hangmorphologie beachtet werden.
Sackungen und Talzuschub zeigen sich in felsig-steilen Lagen häufig weniger durch typische
Rutschungsformen wie Blaiken und Rutschmulden, sondern in Form von Block- und Steinschlag! In
diesem Fall ist bitte sowohl der Rutschungstyp "Permanente Rutschung" als auch "Block/Steinschlagaktivität" anzugeben. Die Prozessarten vermischen sich hier.
Spontane Hangrutschung
- Frische Rutschmulden
und/oder Blattanbrüche
- Alte, verwachsene Rutschmulden
und/oder Blattbrüche
- Stauchwülste
- Nassgallen
- Hangwasserzug
- Zerspalten/Zugrisse ohne vertikale
Einsenkung
- Gelände meist nicht unruhig
(buckelig) sondern eher gleichförmig
steil oder konvex – sonst spontane
Rutschung auf permanentem
Rutschgelände (beide Typen angeben)
Hilfstabelle Rutschungsindikatoren
Permanente Rutschung
- Unruhiges, buckeliges, konkav-konvexes
Gelände (Rutschbuckel)
- treppenartige Abfolge von Hangverflachungen
und -versteilungen, flächige Vernässung der
Verflachungen und Nassgallen
- Nackentälchen, Doppelgrate
- Schiefstehende Bäume, Bogenwuchs,
Knickwuchs, Hänger
- Steinschlaggelände mit stelzwurzeligen
Bäumen und Hängern
- Wurzelzerrungen
- Zerspalten/Zugrisse in vertikalen Absenkungen
- Mehrfache Überlagerungen von Rutschmulden
Uferrutschung
- Erosionsformen, die an Gerinnen
(auch Kleingerinne, Trockenrinnen)
vorkommen
- Auskolkung von Gerinnen oder
Runsen
- Anbrüche am Uferrand
- feilenartiges Einschneiden von
Gerinnen/Runsen
- Ablagerung von Material seitlich
von Runsen und/oder am Unterhang
(auch alt/überwachsen)
Für die Beurteilung müssen in der Regel mehrere Merkmale vorhanden sein!
Schneedruckstellen und Windwurfteller gelten nicht als Rutschungen!
 Rutschungsintensität
6.6
Beurteilungsradius ist 100 m Umkreis um den Probepunkt unabhängig von Änderungen der
Standortsverhältnisse.
Die Rutschungsintensität ist bei spontanen Rutschungen und Uferrutschungen die Größe der
Rutschmassen, bei permanenten Rutschungen die Geschwindigkeit der Hangbewegung.
Beurteilungsgrundlage sind die bisher aufgetretenen Erscheinungen.
Wenn Spontanrutschungen auf permanentem Rutschgelände aufgetreten sind (z.B. nur kleine
Spontanrutschungen = 1 aber mittlere permanente Aktivität = 2), dann gilt die höhere Intensitätsstufe.
Code
0
1
Stufe
Keine
Klein
2
Mittel
3
Stark

Beschreibung
Keine Anzeichen von Rutschgefahr.
Schwach aktive oder kleine Rutschung: Bislang nur kleine Rutschungen bis
etwa 0,5 m Tiefe (wenn tiefer maximal 600 m³ Rutschmasse, sonst Stufe 2
*) aufgetreten oder schwache permanente Hangbewegung ohne offene
Zugrisse und ohne deutliche Ausbildung von konkav-konvexem Gelände.
Mäßig aktive oder mittelgroße Rutschung: Rutschungen von >0,5-2 m Tiefe
aufgetreten (wenn tiefer, dann maximal 1200 m³ Rutschmasse, sonst Stufe
3 *) oder mittlere permanente Hangbewegungen ohne offene Zugrisse aber
merkbare Ausbildung von konkav-konvexem (getrepptem) Gelände.
Sehr aktive oder große Rutschung: Rutschungen von >2 m Tiefe
aufgetreten oder starke permanente Hangbewegung mit offenen Zugrissen,
deutlich konkav-konvexes (getrepptes) Gelände, Geländeversatz.
Gilt nur für spontane Rutschungen.
- 17 -
Version 1, 2010/10
7 Lage-, Einmess-Skizze
Je schwieriger die Auffindbarkeit des Probepunktes, desto besser muss die Dokumentation sein!
Eine Einmessskizze, mit allen Pflöcken und Einhängpunkten (Bäumen, Steinen) sowie den
dazugehörigen Distanzen und Winkel (Pfeilrichtung), ist zwingend erforderlich.
Auf jeden Fall müssen vorhanden sein:
7.1
Lageskizze




7.2
Bestandeslinien, -grenzen
Straßen und Abzweigungen
Brücken
sonstige auffallende Gegebenheiten im Gelände
Traktskizze
Die Skizze in Fallrichtung anfertigen und einen Nordpfeil (Bussole) einzeichnen. (In der Ebene
eingenordet).







Nordpfeil
Traktmittelpunkt
2 Sperrmaße des Probemittelpunktes (Entfernung und Richtung von Markierung zum PMP) mit einem Pfeil ist die Messrichtung anzugeben!
wo markiert wurde (z.B. Felsen oder Baum – Baumart angeben!)
Traktlage: vom PMP ausgehend Richtung(en) und Entfernung der Traktlinie(n)
mit einem Pfeil ist die Messrichtung anzugeben!
Traktendpunkte
Die Lage- bzw. Einmessskizze ist bei Wiederholungsaufnahmen eventuell zu verbessern.
8 Kommentare
In diesem Feld können Notizen zum Standort, Bestand, Maßnahme und zu den Naturgefahren als
Gedankenstütze eingetragen werden.
- 18 -
Version 1, 2010/10
9 Bestandesbeschreibung
9.1
 Nudum-Anteil (1/10)
Der vegetationsfreie Flächenanteil der Bodenoberfläche, der wegen Lichtmangel, aufgrund völliger
Überschirmung mit Forstgehölzen > 5 m, aktuell nicht verjüngungsfähig ist, wird angeschätzt. (ohne
unterem Felsanteil!)
9.2
 Felsanteil (1/10)
Ansprache des vegetationslosen Felsanteils an der Bodenoberfläche.
Achtung: Die Parameter „5.1 Nudum und 5.2 Felsanteil“ werden bei vorhanden sein eines Traktes immer
auf der Traktfläche angesprochen. Diese Parameter reduzieren die Sollpflanzenanzahl!
9.3
 Deckungsgrad der Bodenvegetation (1/10)
Es wird der Deckungsgrad der Bodenvegetation in 1/10 Anteilen angesprochen. Der Deckungsgrad kann
max. 10/10 Anteile erreichen. Je nach Jahreszeit ist die Bodenvegetation unterschiedlich dicht. Bitte den
sommerlichen Aspekt ansprechen!
Bodenvegetation ist:

Moose, Farne, Gräser, Kräuter und Zwergsträucher sowie

Jungwuchs von Gehölzen (Bäume, Sträucher) < 10 cm
9.4
 Beschirmung Bestand (1/10)
Es wird die Bestandesüberschirmung der mehr als 5 m hohen Holzgewächse (Bäume und Sträucher)
rund um den Probemittelpunkt beurteilt. Die Gesamtüberschirmung (= 100 %) wird weiters aufgeteilt in
Stangenholz-, Baumholz- und Starkholzüberschirmung.
Der Parameter wird für die Interpretation der Verjüngunsnotwendigkeit/-fähigkeit, für die Beurteilung der
Bestandesschutzwirkung, sowie für die Ermittlung der Nutzungsintensität benötigt. Mit Hilfe der
nachstehenden Kriterientabelle sollten grobe Ansprechfehler vermeidbar sein.
Beschirmung Bezeichnung
(1/10)
Definition
9
8
7 bis 6
gedrängt
geschlossen
locker
die Kronen greifen tief ineinander;
die Kronen berühren sich mit den Zweigspitzen;
die Kronen haben einen Abstand voneinander, ohne dass noch eine weitere Krone dazwischen
Platz findet;
5 bis 4
3 bis 1
0
licht
räumdig
kahl
Die Kronen haben einen solchen Abstand, dass eine weitere Krone dazwischen Platz findet;
Die Kronen haben einen solchen Abstand, dass mehrere Kronen dazwischen Platz finden;
kein Baum steht auf der Fläche;
Achtung:
Femellöcher bzw. Verjüngungsschlitze sind eher naturverjüngungsfreundliche Hiebsformen, die am
Probemittelpunkt keine Überschirmung aufweisen. Sollten Lebendstämme vom Probemittelpunkt
ausgehend in die Zählbreite 4 (Relaskop) fallen, so soll gutachtlich eine Überschirmung für die
Randbeschattung angeschätzt und eingetragen werden.
Gruppen – Rotten: Die Bäume kommen überwiegend in dichten bis gedrängten Gruppen oder Rotten vor
 eine Gruppe oder Rotte gilt wie ein Baum bzw. eine Krone  der Kronenschlussgrad bezieht sich auf
die Abstände zwischen den Gruppen/Rotten.
- 19 -
Version 1, 2010/10
9.5
 Maximale Lücken
Damit ist die größte Breite (quer zur Fallrichtung) und die größte schräge Länge (in Fallrichtung) der
Lücken auf der Erhebungsfläche gemeint. Alle anderen Lücken sind weniger breit bzw. weniger lang.
Achtung: Die größte Lückenbreite und die größte Lückenlänge muss nicht an derselben Lücke auftreten!
Definition Lücke:

Eine Fläche von mindestens 15 m Breite und 15 m schräge Länge, auf der die Überschirmung mit
Gehölzen von > 130 cm Höhe < 30% beträgt.
Die Breite und Länge von Lücken in der Baumschicht (Öffnungen des Kronendaches im Stangen- und
Baumholz/Altholz) wird von Stamm zu Stamm gemessen. In Jungwuchs und Dickungen vom Kronenrand.
Die maximale Lückenbreite und die maximale Lückenlänge werden auf 5-Meterstufen aufgerundet
angegeben (z.B. 32 m = 35).
Die Länge von Lücken wird in Fallrichtung nach unten begrenzt, wenn der Hang sich auf unter 20° auf >
100 m schräge Länge verflacht oder die Lücke von einem Schutzgut begrenzt ist (Forststraße ist kein
Schutzgut!).
9.6
Liegendes Totholz ausreichend vorhanden
Liegendes Totholz hat eine hohe aber zeitlich begrenzte Schutzwirkung. Es ist für die Bodenbildung und
die Naturverjüngung wichtig. Bitte gutachtlich angeben, ob ausreichend liegendes Totholz vorhanden ist.
Ausreichend Totholz (nur liegende Stämme ab Baumholz, keine Stöcke) in den Lücken und auf
Teilflächen mit einem Deckungsgrad < 55 % zur Sicherung von Bodenlawinen und Stoppung kleinerer
Blöcke vorhanden
ankreuzen = Ja, vermutlich ausreichend
nicht ankreuzen = Nein, vermutlich nicht ausreichend
9.7
 Baumartenanteil (1/10)
Hier werden die Baumartenanteile des umliegenden Altbestandes (r=50m) der mehr als 5 m hohen
Holzgewächse beurteilt (siehe Tabelle 8.2 Baumart). Die Angabe erfolgt in 1/10 – Anteilen (Summe 10).
Einzeln vorkommende Baumarten, die kein Zehntel Deckung erreichen, werden mit 0,1 angegeben. Bei
einem Kahlschlag ist der Radius der zur Beurteilung herangezogen wird nicht r=50m sondern r=200m.
9.8
 Verjüngungsfähigkeit
Als nicht verjüngungsfähig gelten folgende Standorte:

Schotter-, Felsflächen

Feuchtbiotope

geschlossene Bestände mit Lichtmangel (Überschirmung >9/10 oder in höheren Lagen bzw. in
Grabeneinhängen – Überschirmung >7/10 abhängig von der Waldgesellschaft). Bodenvegetation
als Weiser verwenden. Angekommene Verjüngung ist nicht lebensfähig. Beim
Überschirmungsgrad werden nur Bäume und Sträucher > 5 m beurteilt.

Nichtholzbodenflächen (Straßen, Holzlagerplätze, Lifttrassen, Spielplätze, etc., aber nicht
Fütterung!)
9.9
 Verjüngungsnotwendigkeit
Als verjüngungsnotwendig gelten folgende Bestände:

Blößen, Kahlhiebe und andere Hiebsformen zur Verjüngungseinleitung

freistehender Jungwuchs (nur Baumarten, keine Sträucher) bis 1,3 m biolog. Oberhöhe,
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Version 1, 2010/10






Jungwuchs (nur Baumarten, keine Sträucher) bis 2 m ohne Dichtschluss auf 50% der Fläche
(große Fehlstellen = Blößen)
Plenterwald
Altholz im WW, WS2 > 100 Jahre und im Schutzwald > 160 Jahre; Bei fachlicher Notwendigkeit
(fachlich begründbar z.B. stark geschädigter Bestand) kann die vorgegebene Altersgrenze auch
niedriger sein.
Baumholz mit Überschirmungsgrad < 60% (wenn durch Pflegeeingriffe, Windwurf od.
Bestandesumwandlung kein Kronenschluß mehr erwartet werden kann)
Baumholz mit offensichtlichen Krankheitserscheinungen bei Überschirmung < 80%
Grauerlen- und Birkenbestände über 50 Jahre
9.10
 Verjüngungseinleitung/Jahr
In das erste Kästchen wird die Art der Verjüngungseinleitungsmaßnahme, ins 2. Kästchen das Jahr der
Maßnahme eingetragen. (Vorlichtung fehlt)
Code
0
1 bis 5
1
2
Bezeichnung
Keine
Gruppe/Einzelstamm
Jungwuchsfreistellung/
Abräumen
Einzelstammentnahme
3
Gruppenentnahme
4
Verjüngungsschlitze
5
Femelung
6 bis 7
6
Kleinkahl-/Saumschlag
Saumschlag gebuchtet
7
8
Kleinkahlschlag
Kahlschlag
9
10
11
Zwangsnutzung
Neuaufforstung
Schirmschlag
(Vorlichtung)
9.11
Beschreibung
Keine Nutzung durchgeführt.
Flächenbegrenzung: max. 1 Baumlänge (Ausnahme: Verjüngungsschlitz)
Freistellung gesicherter Verjüngung (großteils über 1,3 m Höhe);
unregelmäßige Entnahme einzelner Stämme (bis zu 4 Stämme nebeneinander) zur
Erhöhung der Stabilität des verbleibenden Bestandes und zur Jungwuchseinleitung;
Entnahme von mind. 5 nebeneinander stehenden Bäumen bis zu einer max.
Flächenausdehnung von einer Baumlänge;
schlitzförmige Entnahme bis zu einer max. Öffnung von einer Baumlänge in Falllinie
ohne Flächenbegrenzung in Schlitzrichtung;
ungleichmäßiger Aushieb von Bäumen über Gruppengröße bis max. 1.000 m² und die
Rändelung bestehender bereits verjüngter Femellöcher in der Breite von max. einer
Baumlänge;
Flächenbegrenzung: max. 0,2 ha
grenzt an Verjüngungsfläche an;
gebuchtete Absäumung mit einer Breite von ca. einer Baumlänge;
Entfernung sämtlicher Bäume auf der Verjüngungsfläche;
max. 0,5 ha, Entfernung sämtlicher Bäume auf einer Fläche; einzelne Überhälter bzw.
das Stehenlassen von nicht hiebsreifen Bäumen sind erwünscht. Stehengelassene
stabile Baumgruppen (Dickungsstadium und älter) verringern die Kahlschlaggröße;
> 0,5 ha, biotische oder abiotische Kalamität, Hangentlastung, Wildbachräumung;
Aufforstung von Landwirtschafts- und Almflächen;
Öffnen des Kronendaches mit mehreren Hieben
 Bestandesklasse
Code
0
Bezeichnung
Blöße
1
Ungesicherte Verjüngung
2
3
Jungwuchs
Dickung
4
Stangenholz
5
Baumholz
6
Altholz
7
8
9
Verlichtetes Altholz
Plenterwald
Erlenbruchwald
Beschreibung
Aktuelle Schlagflächen, größere Bestandeslücken ohne
Verjüngung
unzureichende Pflanzenzahl, nicht 3 Jahre angewachsen,
ungesicherte Zukunft;
gesicherte Verjüngung bis 1,3 m Höhe;
beginnender Kronenschluss, über 1,3 m Höhe, Holzanfall unter
10 cm BHD;
Durchforstungsbestand, Großteil des Holzanfalls von 10 bis 20
cm BHD, begehbarer Standraum
älterer Pflegebestand mit vorwiegend über 20 cm BHD,
angehend haubar, rote Spiegelrinde (Fi);
hiebsreifer Bestand, Alter nahe oder über der Umtriebszeit,
grobborkige Rinde (Fi);
schwach bestockte Altholzbestände, Überschirmung ≤ 0,5;
alle Bskl kommen auf kleinster Fläche vor
bach- oder grabenbegleitende Grauerlenbestände; auch
Erleninitialbestände auf Abrutschungs-/Erosionsflächen;
- 21 -
Version 1, 2010/10
9.12
 Bestandesaufbau
Auf einer Erhebungsfläche können auch mehrere Bestände mit verschiedenen Strukturtypen vorkommen.
Es sollte aber ein bestimmter Strukturtyp deutlich vorherrschen. Wenn mehrere Strukturtypen vorliegen,
wird der überwiegende Typ angegeben. Eine 2. Schicht besteht dann wenn diese mehr als 20%
Überschirmung einnimmt.
9.13
 Kollektivstruktur
Es wird die kollektive Struktur der vorherrschenden Schicht nur für den Hochwald angegeben.
10 Maßnahmen – Durchführung
Die zu beurteilende Maßnahmenfläche wird dahingehend überprüft, ob die Qualität der
Maßnahmenausführung dem forstlichen Standard entspricht und die Sinnhaftigkeit zur Verbesserung des
Schutzerfüllungsgrades gegeben ist (Notizen dazu bitte am Aufnahmeformular unter Kommentare
eintragen).
11 Verjüngungsanalyse
Die
Verjüngungsanalyse
verjüngungsnotwendig ist.
wird
durchgeführt,
wenn
die
Fläche
verjüngungsfähig
und
Eine Sonderform der Verjüngungsanalyse ist die so genannte Dickungsanalayse, die ebenfalls auf dem
Formular der Verjüngungsanalyse durchgeführt wird. Diese erfolgt in Dickungen (BSKL 3), auch wenn
keine Verjüngungsnotwendigkeit bzw. -fähigkeit besteht. Die Durchführung erfolgt analog zur
Verjüngungsanalyse.
Bei der Durchforstungsanalyse wird, wenn die durchschnittliche Oberhöhe größer als 5 m ist, das
Formular „Beurteilung von Durchforstungsmaßnahmen“ (siehe Anhang) verwendet.
Die Aufnahmefläche ist ein Trakt mit 25 m Länge und 4 m Breite (Horizontalmaß!). Der Trakt wird
schichtlinienparallel angelegt (Neigung 0° von Pflock zu Pflock). Traktendpunkte und
Richtungsänderungen im Trakt sind zu verpflocken (siehe Kapitel „Markierung der Probepunkte“).
hangaufwärts
25 m
2m
Holzpflock
Holzpflock
4m
2m
Holzpflock
Traktmittelpunkt
hangabwärts
Der Trakt muss so gelegt werden, dass möglichst keine Vegetationstypengrenzen oder Randlinien (WaldBestandesränder, Straßen, Trassen. Rückewege, Seiltrassen) geschnitten werden.
Ausnahme: Strukturierte Wälder deren Bestandeseinheiten kleiner als 25 m sind.
Tote Bäume werden nicht aufgenommen.
- 22 -
Version 1, 2010/10
Bei Dickungen werden die Stöcke der entnommenen Individuen nach Baumarten getrennt erhoben.
Grünerle, Haselnuss, Weide und Latsche werden aufgenommen, falls sie für die Schutzerfüllung
notwendig sind (z.B. Haselnuss bei Steinschlaggefährdung). Alle anderen Straucharten werden
nicht erhoben. Grünerlen-, Latschen- Haselnuss- und Weidenbüsche, sowie Stockausschläge die aus
einem gemeinsamen Wurzelstock entwachsen, werden als Einzelpflanze angesprochen. Der
Wurzelstockfuß des Busches wird herangezogen, ob dieser sich im Aufnahmetrakt befindet oder nicht.
Stockausschläge in Dickungsflächen (BSKL 3) werden nur dann erhoben, wenn seit der letzten
Controllingaufnahme keine Läuterungsmaßnahme durchgeführt wurde.
Beim Messen der Pflanzenhöhe bleibt der frische Trieb des heurigen Jahres unberücksichtigt.
Schief stehende Pflanzen dürfen für die Höhenmessung nicht aufgerichtet werden. Die Pflanze wird
abgelotet. Der Stammfuß ist ausschlaggebend, ob sich eine Pflanze im Aufnahmetrakt befindet oder
nicht. Die Höhe wird eventuell außerhalb des Traktes gemessen.
11.1
Österreichkriterium
Österreichweit werden nur Flächen aufgenommen, die mindestens 5 Pflanzen zwischen 30 und 130 cm,
im Abstand von 1,5m über den Trakt verteilt aufweisen. Dabei dürfen aber nur maximal 50 % der Fläche
mit Bäumen > 130 cm bestockt sein. In dieser Spalte ist auszufüllen, ob diese Bedingung erfüllt ist, oder
nicht.
11.2
Jungpflanzen < 10 cm
Die Traktfläche wird nach mehrjährigen Jungpflanzen bis 10 cm je Baumart abgesucht (Keine
Keimlinge!). Wo welche vorhanden sind im Aufnahmeformular ankreuzen.
11.3
Baumarten
Erhoben werden alle Baumarten (laut nachfolgender Tabelle). Unter der Spalte „8.3 Baumarten“ werden
die vorgefundenen Baumarten eingetragen.
Nr.
1
2
3
4
6
7
8
9
11
11.4
Baumart
Fichte
Tanne
Lärche
Kiefer
Zirbe
Eibe
Spirke
Latsche
Schwarzkiefer
Kurz
FI
TA
LÄ
KI
ZI
TX
SP
LA
SK
Nr.
51
52
53
54
55
56
57
58
59
Baumart
Buche
Bergahorn
Esche
Bergulme
Stieleiche
Winterlinde
Sommerlinde
Grauerle
Birke
Kurz
BU
AH
ES
UL
EI
LI
LI
GE
BI
Nr.
71
72
73
74
75
76
77
78
79
Baumart
Schwarzerle
Traubeneiche
Vogelbeere
Flaumbirke
Mehlbeere
Grünerle
Spitzahorn
Weiden
Vogelkirsche
Kurz
SE
EI
VB
BI
MB
GR
AH
WE
VK
Nr.
80
82
83
84
86
87
88
89
Baumart
Traubenkirsche
Douglasie
Hainbuche
Hasel
Mannaesche
Hopfenbuche
Zitterpappel
Pappeln (Hybrid)
Kurz
TK
DO
HB
HA
MA
HO
AS
PA
Quadrantseinteilung / Aufnahmetrakt
Vor allem bei Naturverjüngungsaufnahmen kommt es immer wieder vor, dass die Traktfläche mit einer
Baumart sehr dicht bestockt ist. Unter bestimmten Voraussetzungen muss die Aufnahme dieser Baumart
nicht bis zum Traktende durchgeführt werden.
Mit der Aufnahme der Verjüngung wird, hangabwärts gesehen, immer rechts unten (Quadrant 1)
begonnen. Die Aufnahme der Quadrantsfelder erfolgt gegen den Uhrzeigersinn.
- 23 -
Version 1, 2010/10
hangaufwärts
25 m
2m
Quadrant 4
Quadrant 3
4m
2m
Quadrant 1
Quadrant 2
hangabwärts
Die Ausweisung der Quadrantsfelder hat folgenden Sinn:
Wenn die Baumartenzusammensetzung und die Struktur des Traktes homogen ist, darf man
folgende Erleichterung anwenden:
Je Baumart müssen mindestens 20 unbeeinträchtigte Bäumchen > 30 cm aufgenommen werden.
Das Quadrant, in dem dies erreicht wird, wird bis zum Ende ausgezählt. Je Baumart müssen
mindestens 20 Bäumchen < 30 cm (egal ob beeinträchtigt oder nicht) aufgenommen werden. Das
Quadrant, in dem dies erreicht wird, wird bis zum Ende ausgezählt. Sollten genügend große (> 30 cm)
Bäumchen vorhanden sein, kann auf alle Fälle mit den kleinen (< 30 cm) Bäumchen im selben Quadrant
das Zählen beendet werden. Am Aufnahmeblatt wird das jeweilige Quadrant im entsprechenden
Traktkästchen angekreuzt. Die aufgenommenen Bäumchen rechnet der Computer auf den gesamten
Trakt hoch.
Quadrant 1
25 %
Quadrant 2
50 %
Quadrant 3
75 %
Quadrant 4
100 %
11.5
Verbissschutz
Ja wird nur dann angekreuzt, wenn im letzten Jahr ein Verbissschutz vorhanden war. Dabei müssen am
Trakt 20 Bäumchen geschützt sein. Sind von einer Baumart weniger Bäumchen vorhanden, müssen alle
Bäumchen dieser Baumart geschützt sein.
11.6
Verjüngungsart
Verj. Art.
0
1
2
3
Bezeichnung
Definition
keine Verjüngung >10 cm
Naturverjüngung (> 90%)
Kunstverjüngung (> 90%)
Natur- u. Kunstverjüng.
keine mehrjährigen Pflanzen (Keimlinge zählen nicht)
mehr als 90 % Naturverjüngung
mehr als 90 % Kunstverjüngung
sowohl Natur- als auch Kunstverjüngung
- 24 -
Version 1, 2010/10
11.7
Zustand / Beeinträchtigung am Einzelbaum
Jede auf der Traktfläche vorgefundene Pflanze wird im Aufnahmeformular nur einmal punktiert!
Gesunde Pflanzen: Diese Pflanzen werden in den vorgesehenen Punktierkästchen in Höhe der OKLeiste punktiert.
Geschädigte Pflanzen: Unterhalb des Kästchens „OK“ wird die Beeinträchtigungsart mit dem
dazugehörigen Code (siehe Tabelle 8.7) eingetragen und im vorgesehenen Punktierkästchen das
Bäumchen punktiert. Pro Pflanze kann max. eine Beeinträchtigung angesprochen werden. Hat eine
Pflanze mehrere Schäden, wird gutachtlich festgestellt, welcher Schaden für das Wachstum der Pflanze
eine größere Beeinträchtigung darstellt.
Alle Beeinträchtigungen laut folgender Tabelle, die die Pflanze in ihrem Höhenwachstum beeinträchtigten
oder ihren weiteren Fortbestand gefährden, werden nur für das vergangene Jahr erhoben. Sie werden
auf der Einzelpflanze angesprochen und punktiert. Beeinträchtigungen die zeitlich nicht zuordenbar
sind, werden jedenfalls als beeinträchtigt punktiert.
Als Beeinträchtigung wird für alle Codes definiert:
Terminaltrieb Total bzw. 50 % der Seitentriebe (bei NH der obersten drei Quirle) geschädigt!
Beeinträch.
Bezeichnung
Definition
11
Schalenwildverbiss
12
Hasen/Nagerverbiss
13
14
15
Schlag/Fegeschaden
Schälschaden
Weideeinfluss
16
17
Beeinträchtigung
Wild/WeideKombination
Altfeger
Terminaltrieb mehr oder weniger gequetscht, fasrig abgebissen (o. wegen Verbiss nicht
erkennbar) bzw. über 50% der Seitentriebe (bei NH der obersten drei Quirle) verbissen innerhalb
des letzten Jahres.
Terminaltrieb charakteristisch durch Hasen oder Nager verbissen. Trieb glatt abgebissen,
scharfkantig mit schrägem Bissverlauf (ca. 45°), inkl. Mäuse, Hasen- und SiebenschläferSchäle
fasrig ausgefranste Rindenverletzungen durch Horn- und Geweihträger
im letzten Jahr geschält (unabhängig vom Verbiss)
Weidespuren auf dem Trakt klar erkennbar (Kuhfladen, Bodenverdichtung durch Weidevieh),
Schäden durch Vertritt, Schälen und Verbeißen
Terminaltrieb verbissen (o. wegen Verbiss nicht erkennbar) bzw. über 50% der Seitentriebe
verbissen. Der Schaden ist nicht klar Schalenwild bzw. Weidevieh zuordenbar.
21
Pilze/Insekten
31
Läuterung/Stock
32
Herbizid/Düngung
33
34
Ernteschaden
Schikanten
35
Aufforstungsfehler
41
42
Frostschäden
Hagelschaden
43
Erosion/Steinschlag
Hier werden noch lebende Bäume erfasst, die nicht im vergangenen Jahr, sondern schon vorher
gefegt wurden. Anschließend wird das Bäumchen auf dem Trakt mit Spray markiert.
Rostpilz, Nadelrost, Schneeschimmel, Triebsterben, Hallimasch, Tannentrieblaus, Rüsselkäfer,
Sirococcus, etc.
bei Pflegearbeiten beschädigte Pflanzen und falsche Bewirtschaftung wie Läuterung durch
Aushacken von Laubholz
menschlicher Einfluss, wie unsachgemäße Düngerausbringung (zu hohe Konzentration),
Streusalzschäden, Klärschlammausbringung, etc
bei der Fällung, Rückung und Lieferung entstandene Schäden am verbleibenden Bestand
Durch Schifahren entstandene Verletzungen an der Pflanze (eindeutige Zuordnung möglich)
Rindenverletzungen, Abschneiden von Ästen, Wipfel oder Stämmchen
Wurzelschäden (einseitige Wurzelausbildung) oder Wachstumsbeeinträchtigung wegen falschem
Pflanzverfahren
Frosttrocknis, Knospen oder Maitriebnadeln braun verfärbt, trocken und nach unten gekrümmt
an Trieben und Ästen oberhalb platzartige Verletzungen unterschiedlicher Größe, die vernarben
und umwallt werden
Substratverlust durch Muren oder Hangrutschungen bzw. Rindenverletzungen durch Steinschlag
z.B. beim Forststraßenbau
- 25 -
Version 1, 2010/10
44
Schneeschub/-druck
45
Trockenschaden
51
Lichtmangel/
Verdämmung
52
53
Wasserhaushalt
unbekannt
Bruch von Zweigen durch Schneedruck bzw. Entwurzelung durch Schneeschub (Säbelwuchs ist
aber kein Verjüngungshemmnis); Lawinen
Frisch aufgeforstete Jungpflanzen aufgrund einer Trockenperiode im Aufforstungsjahr vom
Absterben bedroht (Pfl. vertrocknet);
Pflanze ist noch nicht tot, dunkelt aber aus;
Pflanze ist aufgrund von Wassermangel vertrocknet oder verträgt zuviel Nässe nicht;
Bitte nur in Ausnahmefällen verwenden, Pflanze ist vom Absterben bedroht – Ursache unbekannt;
Aktuell im heurigen Jahr gefegte Pflanzen werden nicht aufgenommen und besprüht.
11.8
Anzahl der Pflanzen in den Höhenstufen
Für die Höhe, sowie für die Beeinträchtigung wird der Trieb des vergangenen Jahres herangezogen. Der
in der Vegetationsperiode des Aufnahmejahres heranwachsende Terminaltrieb wird für die
Beeinträchtigungs- und Höhenstufenansprache nicht berücksichtigt (Vorsicht bei Herbstaufnahmen!!!).
(Stumpfe Seite der Fluchtstange zum Höhenmessen verwenden!)
Es werden zur Verjüngungsanalyse nur Bäume > 10 cm bis zu einer Wuchshöhe von 10 m erhoben.
In den Höhenstufen 1 bis 7 erfolgt die exakte Erhebung der Pflanzenzahlen im sog. Punktierverfahren
(linkes Rechteck). Die tatsächliche Anzahl wird nach Abschluss der Trakterhebung aufsummiert und
eingetragen (Quadrat rechts daneben).
(3)
(16)
Beispiel: Aufzeichnung der Pflanzenzahlen im Punktierverfahren
Achtung: Durch Läuterung entfernte Bäume sind in ihrer „ursprünglichen“ Höhe anzuschätzen und in
jene Höhenstufe einzutragen. Als „Beeinträchtigung“ ist „31 – Läuterung/Stock“ einzutragen.
11.9
Flächenhafte Verjüngungshemmnisse
Tritt ein Faktor auf, der geeignet ist, die Verjüngung des Waldes zu behindern oder gar zu verhindern,
wird er als flächenhaftes Verjüngungshemmnis angesprochen.
Tritt ein Hemmnis dabei so stark auf, dass die Baumarten sich nicht ausreichend verjüngen können
(=berechnete Soll-Pflanzenzahl wird dadurch nicht erreicht), ist das Hemmnis bedeutend.
Bei der Beurteilung der flächenhaften Hemmnisse wird ein Zustand beschrieben, daher wird nicht nur der
letzte Jahrestrieb (wie bei einer Beeinträchtigung) beurteilt.
Auftretende Hemmnisse können für jede aufgenommene Baumart unterschiedlich schwerwiegend sein
und sind daher je Baumart zu definieren. Dabei ist im Formular die Nummer des entsprechenden
Hemmnisses einzutragen und die Bedeutung einzukreisen (2...bedeutend, 1...gering bedeutend). Es
können auch mehrere Hemmnisse auftreten!
Wird das Verjüngungsziel nicht erreicht, muss nicht zwingend ein Hemmnis angegeben werden.
- 26 -
Version 1, 2010/10
Hemmnis
Bezeichnung
43
Erosion/Steinschlag
44
Schneeschub/-druck
45
Trockenschaden
51
Lichthaushalt
52
53
54
Wasserhaushalt
Humusauflage/Rohboden
Verkrautung/Vergrasung
55
Fehlen von Samenbäumen
56
Zeitmangel
57
Kampfzone
58
sonstige/unbekannt
Definition
Bereiche mit deutlichem Substratverlust/Hangrutschungen (Blaiken, Anrisse) oder
Hang-/Murenschutt, Felsabbrüche von darüber liegenden Felswänden
im Umfeld Bruch von Zweigen durch Schneedruck bzw. Entwurzelung durch Lawinen
oder Schneeschub (Säbelwuchs ist aber kein Verjüngungshemmnis)
Frisch aufgeforstete Jungpflanzen aufgrund einer Trockenperiode im Aufforstungsjahr
vom Absterben bedroht (Pfl. vertrocknet);
Meist ein waldbaulicher Fehler, der oft schwierig anzusprechen ist. Bsp.: dichte
Altholzbestände mit kaum Licht am Boden und keine Maßnahmen zur
Verjüngungseinleitung (Lichtbaumarten bes. betroffen). Umgekehrt wird die Tanne
dort kaum eine Chance haben, wo zuviel Licht auftrifft (Kahlschlag).
Wassermangel (Trocknis) oder Luftmangel (Nässe), Temperaturextreme
Keimlingshemmung, Nährstoffmangelerscheinungen, Chlorosen, etc.
Verdämmung und Nährstoffkonkurrenz durch Hochstauden bzw. dichte Grasnarbe,
Summe der Vegetationsdeckungsgrade > 100 %
Fehlen von fruktifizierfähigen Samenbäumen (z.B. Buchen oder Tannen) im Umkreis
von 200 m; i.d.R. nur geringbedeutendes Hemmnis, bedeutend erst wenn im
gesamten Projektsgebiet keine Samenbäume vorhanden sind.
Zu kurze Zeit seit Einleitung der Verjüngung (frische Schlagfläche).
Geringbedeutendes Hemmnis, wenn die Verjüngungseinleitung nicht länger als zehn
Jahre zurückliegt (dann ist nämlich lt. Gesetz aufzuforsten). Bedeutendes Hemmnis,
wenn die Verjüngungseinleitung nicht länger als 3 Jahre zurückliegt und keine
Kunstverjüngung angewandt wurde.
Zone zwischen der natürlichen Baumgrenze und der tatsächlichen Waldgrenze
Bereich bis ca. 200 Hm unterhalb der potentiellen Waldgrenze
Nur wenn man gar nicht mehr weiter weiß...
11.10 Kommentar Verjüngung
In diesem Feld können Notizen zur Verjüngungsanalyse als Gedankenstütze eingetragen werden. Z.B.:
Auffällige oder häufig auftretende Schäden an Pflanzen, die älter oder jünger als ein Jahr sind, sollten
hier vermerkt werden => für Abschlussbericht. Der berechtigte Verdacht auf starkem Keimlingsverbiss ist
ebenfalls zu vermerken (Kontrollzäune vorschlagen).
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Version 1, 2010/10
12 ANHANG
▪
Soll Pflanzenzahlen für die Beurteilung der Beeinträchtigung an vorhandenen Verjüngungspflanzen
F. Müller – BFW/Institut für Waldbau
▪
Aufnahmeformular für die Beurteilung von Durchforstungsmaßnahmen
- 28 -
Version 1, 2010/10Version 1, 2010/10
Soll-Pflanzenzahlen für die Beurteilung der Beeinträchtigung an vorhandenen Verjüngungspflanzen
F.Müller - BFW/Institut für Waldbau
Soll-Zahlen ab 30 cm hoher Verjüngung für 100 m²
Code lt
Waldtypenliste
51,52,53,132
61,62,63,65
41,42,43
31,32,33,131,167
21,22,23,
11,12,13
91,92,93,173,183,184
111,112,181
174
100
145,152
71,72,73
142,151,153,155,160
80
115
75
Waldgesellschaftsgruppe
Lärchen-Zirbenwald
Lärchenwald
Subalpiner Fichtenwald
Montaner Fichtenwald
Fichten-Tannenwald
Fichten-Tannen-Buchenwald
zugelassener Rahmenwert für die Baumarten
Gesamtsoll
Hauptbaumarten
15
15
18
18
20
23
Lä 2-13
Lä 11-15
Fi 2-16
Fi 10-17
Fi 2-18
Fi 2-18
Lä 2-16
Lä 1-8
Ta 2-18
Ta 2-18, Bu 3-19
Buchenwald
30
Bu 3-30
Bu+Bah+ Es+Ta+Ei 15 - 30
Lindenmischwald
Bergahornwald
Edellaub Schluchtwald
Grauerlenwald
Karbonat-Kiefernwald
30
30
30
20
30
Li 15-27
BAh 22-30
BAh 9-30
GEr 15-20
WKi 22-30
Es+HBu+SAh 3-15
Auwälder
30
Spirkenwald
Fichten-Edellaub-Mischwälder
Sekundäre Kiefernwälder
20
30
25
Mischbaumarten
Zi 2-13
Fi, Vb,
Fi, WKi, Vb, Bu, Mb, BAh
Ta, Zi, Vb, Ger
WKi, Vb, Ei, BAh, Ger
Lä, Vb, Bu, Ei, BAh, Es
Lä, BAh, Es, BUl, WKi, Vb
Mb, Li, HBu, SAh, FAh, Elsb, WBirne, VKi, Eka,
WKi, SKi,Dg,Speierling, Wildapfel
Bu, Mb, Ei, BAh, BUl, FAh, VKi
Bu, GEr, BUl, Ta
Es, GErl
Fi, BAh, Es
Fi, Lä, Mb, Bi, As, Vb
Fi + Lä 0-6
Bu+Bah+BUl 15 - 30
SWei, Pap, GEr, Es, Trki, Ul, Li, Ah, SEr,
WBirne, WApfel, HBu, Vki, Bu, Mb, Bi
Spi 10-20
Li+Ei+BAh+Es+BUl+VKi 6-30
Wki 3-25
Lä+ Wki 0-4, Fi 0 - 6
Ta, Lä, Wki 0-3
Fi + Lä 0-8
BAh,Vb,Bi, Mb
Fi
Mb, Ei, Li
Stück
0-5
0-4
0-5
0-5
0-5
0-5
0-7
0-8
0-8
0-8
0-8
0-5
0-8
0-30
0-4
0-15
0-8
Fi Fichte, Ta Tanne, Lä Lärche, WKI Weißkiefer, SKi Schwarzkiefer, Zi Zirbe, Dg Douglasie, Bu Buche, BAh Bergahorn, SAh Spitzahorn, FAh Feldahorn, VB Vogelbeere, Mb Mehlbeere, Es Esche, Ei
Stieleiche+Traubeneiche, StEi Stieleiche, Trei Traubeneiche, ZEi Zerreiche, FEi Flaumeiche, SEr Schwarzerle, Ger Grauerle, Li Winter-+Sommerlinde, BUl Bergulme, FeUl Feldulme, FlUl Flatterulme, HBu Hainbuche, Bi
Birke, As Aspe, WBirne Wildbirne, WApfel Wildapfel, VKi Vogelkirsche, EKa Edelkastanie, Rotei Roteiche, TRKi Traubenkirsche;
Bei Vorhandensein von Pionierbaumarten (Birke, Aspe), die mindestens zwei Höhenklassen im Wachstum voraus sind, kann die Anzahl der geforderten Hauptbaumarten bis zu 30% durch diese ersetzt werden.
WaldGes
141
166
171
172
182
Bezeichnung
Nadelholz-Moorwälder
Föhren-Auwald
Legföhren-Krummholz
Grünerlen-/Birkengebüsch
Mannaeschen-HoBu-Wälder
SollAnz
3000
3000
2000
2000
3000
Laubholz
SE,GE,BI,WE
WE,GE,ES,AH,UL,MB
GR,BI,AH,ES,WE,VB
GR,BI,AH,ES,WE,VB
MA,HO,MB,EI,LI,ES
Für diese "tiroler" Waldgesellschaften wurden keine Synonyme mit passenden Zielen
gefunden!
- 29 -
Version 1, 2010/10
Beurteilung von Durchforstungsmaßnahmen (Projektsteuerung)
Fragestellungen zur Beurteilung der Durchforstungsmaßnahmen:
1)
Ist die Eingriffsstärke im Lichtkronenbereich ausreichend?
2)
Wurde die Bestandesstruktur hinsichtlich Stufigkeit und räumlichen Verteilung verbessert?
3)
Wurden Mischbaumarten gefördert bzw. erfolgte eine Mischungsregulierung in Anlehnung an die
PNWG?
4)
Sind die Bringungs- bzw. Schägerungsschäden am verbleibenden Bestand im verträglichen
Rahmen?
5)
Anschätzen der Baumartenanteile am verbleibenden Bestand in 1/10.
Projekt: ________________________________________________
GIS-Nr. oder Pkt.Nr.:____________________
Datum:______________________
Durchforstungsbeurteilung:
Baumartenanteile in 1/10:
GIS-Nr. oder Pkt.Nr.:____________________
Datum:______________________
Durchforstungsbeurteilung:
Baumartenanteile in 1/10:
GIS-Nr. oder Pkt.Nr.:____________________
Datum:______________________
Durchforstungsbeurteilung:
Baumartenanteile in 1/10:
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