einjährige Projektsteuerung Aufnahmeanweisung (Version 1., Oktober 2010) Version 1, 2010/10 INHALTSVERZEICHNIS 1 Ausrüstung und Unterlagen ............................................................................................................. 5 2 Probepunkte ....................................................................................................................................... 6 2.1 Vollaufnahme einer Probe ............................................................................................................... 6 2.2 Auffinden der Probepunkte .............................................................................................................. 6 2.3 GPS-Einstellungen .......................................................................................................................... 7 2.4 Markierung der Probepunkte ........................................................................................................... 8 2.5 Verlegung der Probepunkte ............................................................................................................ 8 Ordnungssystem – Kopfdaten ......................................................................................................... 9 3 3.1 Projekt.............................................................................................................................................. 9 3.2 GRP ................................................................................................................................................. 9 3.3 MNP ................................................................................................................................................. 9 3.4 Wald unbegehbar ............................................................................................................................ 9 3.5 Maßnahmenfläche nicht vorgefunden ............................................................................................. 9 3.6 BMN- Koordinaten X und Y – M28 .................................................................................................. 9 3.7 Datum der Aufnahme: ..................................................................................................................... 9 3.8 Erheber ............................................................................................................................................ 9 3.9 PunktNr. ........................................................................................................................................... 9 3.10 Maßnahmendokumentationspunkt (MDP) .................................................................................. 9 3.11 Richtung (gon) vom Maßnahmendokumentationspunkt zum nächstgelegenen Maßnahmenrasterpunkt ............................................................................................................................ 9 3.12 Nächstgelegener Maßnahmenrasterpunkt.................................................................................. 9 4 Merkmalerhebung für Standort, Naturgefahren und Bestand .................................................... 10 5 Standortbeschreibung .................................................................................................................... 10 5.1 Wuchsgebiet .............................................................................................................................. 10 5.2 Waldkategorie ........................................................................................................................... 10 5.3 Seehöhe (m) ............................................................................................................................... 11 5.4 Hangneigung (%) ........................................................................................................................ 11 5.5 Exposition .................................................................................................................................. 11 5.6 Grundgestein .............................................................................................................................. 11 5.7 Wasserhaushalt .......................................................................................................................... 11 5.8 Mittlere maximale Schneehöhe .................................................................................................. 12 5.9 Hydrologische Bodenklasse ...................................................................................................... 12 -2- Version 1, 2010/10 5.10 Anwendung ............................................................................................................................... 13 5.11 Begriffe der Tabelle ................................................................................................................... 13 5.12 Bestimmung der Bodenart/Bindigkeit (Fingerprobe) ................................................................. 13 5.13 Weideintensität (Waldweide).................................................................................................. 14 5.14 Potentielle natürliche Waldgesellschaft ................................................................................. 14 5.15 Sonnenscheindauer ............................................................................................................... 14 6 Naturgefahren .................................................................................................................................. 15 6.1 Durchmesser Steine/Blöcke ....................................................................................................... 15 6.2 Block-Steinschlag-Aktivität ........................................................................................................ 15 6.3 Stützwirksame Bodenrauhigkeit ................................................................................................. 15 6.4 Relief ......................................................................................................................................... 15 6.5 Rutschungstypen ....................................................................................................................... 16 6.6 Rutschungsintensität ................................................................................................................. 17 7 Lage-, Einmess-Skizze .................................................................................................................... 18 7.1 Lageskizze ..................................................................................................................................... 18 7.2 Traktskizze .................................................................................................................................... 18 8 Kommentare ..................................................................................................................................... 18 9 Bestandesbeschreibung ................................................................................................................. 19 9.1 Nudum-Anteil (1/10) ................................................................................................................... 19 9.2 Felsanteil (1/10) .......................................................................................................................... 19 9.3 Deckungsgrad der Bodenvegetation (1/10)................................................................................ 19 9.4 Beschirmung Bestand (1/10) ...................................................................................................... 19 9.5 Maximale Lücken ...................................................................................................................... 20 9.6 Liegendes Totholz ausreichend vorhanden .................................................................................. 20 9.7 Baumartenanteil (1/10) .............................................................................................................. 20 9.8 Verjüngungsfähigkeit .................................................................................................................. 20 9.9 Verjüngungsnotwendigkeit ......................................................................................................... 20 9.10 Verjüngungseinleitung/Jahr.................................................................................................... 21 9.11 Bestandesklasse .................................................................................................................... 21 9.12 Bestandesaufbau ................................................................................................................... 22 9.13 Kollektivstruktur ...................................................................................................................... 22 10 Maßnahmen – Durchführung .......................................................................................................... 22 11 Verjüngungsanalyse ........................................................................................................................ 22 -3- Version 1, 2010/10 11.1 Österreichkriterium .................................................................................................................... 23 11.2 Jungpflanzen < 10 cm ............................................................................................................... 23 11.3 Baumarten ................................................................................................................................. 23 11.4 Quadrantseinteilung / Aufnahmetrakt ....................................................................................... 23 11.5 Verbissschutz ............................................................................................................................ 24 11.6 Verjüngungsart .......................................................................................................................... 24 11.7 Zustand / Beeinträchtigung am Einzelbaum ............................................................................. 25 11.8 Anzahl der Pflanzen in den Höhenstufen .................................................................................. 26 11.9 Flächenhafte Verjüngungshemmnisse ...................................................................................... 26 11.10 Kommentar Verjüngung ............................................................................................................ 27 12 ANHANG ........................................................................................................................................... 28 -4- Version 1, 2010/10 1 Ausrüstung und Unterlagen Aufnahmeanweisung / Aufnahmeblätter / Waldtypenschlüssel / Waldtypisierung Punktkoordinatenliste, Punktdatenliste Sonnenkompass Bussole / (Gefällsmesser) GPS + Ersatzbatterien 2m lange Fluchtstange mit Höhenmarkierungen (10 cm, 30 cm, 50 cm, 80 cm, 130 cm) Maßband (30 m) Klapp-Spaten Holzpflöcke, Farbspray (Farbe Blau) Rucksack Arbeitsmappe (Schreibunterlage), Lineal, Schreibmaterial Orthofotos mit Projektsgrenze, Raster, MDP, HS, WK und Wegenetz; Österreichkarte M = 1 : 25.000 oder 1 : 50.000 Baumkreide Handbeil (Handhacke) Permanent-Marker zur Holzpflockbeschriftung -5- Version 1, 2010/10 2 Probepunkte 2.1 Vollaufnahme einer Probe Die Detailaufnahmen werden nur für die Flächenkategorie Wald und Kampfzone gemacht. Achtung: Gilt auch für Neuaufforstungen von Weiden, Rasen etc. Flächen, die der Kategorie Latsche, Grünerle, Alpine/lawinare Rasen, Weide, Wiese, Fels, Schutt zuordenbar sind, bleiben unberücksichtigt – keine Punkterhebung! Flächenkategorie Wald Kampfzone Latschen, Grünerlen Alpine/Lawinen-Rasen Weide, Wiese Fels, Schutt 2.2 Definition Wald laut Forstgesetz; (Flächen von mindestens 1000 m2, mit forstlichen Gehölzen bewachsen) Blößen, größere Lücken; Waldweideflächen gelten als Wald; Weideflächen bei Überschirmung > 3/10 (also auch alte Latschen/Erlen in Weide beachten!) Flächen, die neu bewaldet werden (z.B. zuwachsende Almflächen) werden dann dem Wald zugerechnet, wenn 10 Jahre ab deren Aufforstung vergangen sind oder im Falle der Naturverjüngung mind. 5/10 der Fläche überschirmt sind. Zone zwischen der natürlichen Baumgrenze und der tatsächlichen Waldgrenze Bereich bis ca. 200 Hm unterhalb der potentiellen Waldgrenze Latschen- oder Grünerlenflächen potentiell waldfreie Standorte (auch Feuchtbiotope) potentiell bewaldet, nur nutzungsbedingt waldfrei potentiell waldfreie Fels und Schuttflächen Auffinden der Probepunkte Die GRP, MRP und MDP sind im Orthophoto dargestellt. Zusätzlich sind die Koordinaten und Punkt-Nr. der Punkte im Aufnahmeformular vorangedruckt. Die Aufsuche erfolgt generell mit dem GPSMessgerät. Sollte in seltenen Fällen das GPS-Messgerät nicht funktionieren (z.B. Empfang zu weniger Satelliten in einem Graben), werden die Probepunkte von markanten Punkten (Grenz- oder Einteilungssteinen, Gebäude, Gräben, Abzweigungen, Durchlässe von Forststraßen) laut ÖK/Orthofoto mit Maßband und Bussole eingemessen. Die Einmessung ist so exakt wie möglich vorzunehmen. Eine dementsprechend genaue Lage- und Einmessskizze ist zu erstellen! Aufsuche des Maßnahmenprobepunktes (MPP): MRP MPP Trakt Schnittpunkt MDP Fallinie Maßnahmenfläche -6- Version 1, 2010/10 Schnittpunkt = Jener Punkt, wo sich die gedachte Verbindungslinie zw. MDP und nächstgelegenen MRP mit dem Maßnahmenflächenrand schneidet. Es wird der MDP mit Hilfe des GPS-Messgerätes aufgesucht, und der Maßnahmenprobemittelpunkt entlang der gedachten Verbindungslinie zum nächstgelegenen MRP in Richtung Schnittpunkt so weit verschoben/verlegt bis der Traktanfang mit dem Maßnahmenflächenrand annähernd in Deckung gelangt. Der Trakt soll die Verjüngungssituation der Rand- und Innenlage der Maßnahmenfläche widerspiegeln. Ausnahme: Maßnahmenfläche ist kleiner als 25 m. Gedachter Maßnahmenflächenmittelpunkt ist dann auch Maßnahmenprobepunkt! Maßnahmendokumentationspunkt liegt außerhalb der Maßnahmenfläche: MRP Trakt Schnittpunkt MPP Fallinie MDP MMP Maßnahmenfläche Es wird der gedachte Maßnahmenmittelpunkt (MMP) aufgesucht und der Maßnahmenprobemittelpunkt entlang der gedachten Verbindungslinie zum ursprünglich nächstgelegenen MRP in Richtung Schnittpunkt so weit verschoben/verlegt bis der Traktanfang mit dem Maßnahmenflächenrand annähernd in Deckung gelangt. Ausnahme: Maßnahmenfläche ist kleiner als 25 m. Gedachter Maßnahmenflächenmittelpunkt ist dann auch Maßnahmenprobepunkt! 2.3 GPS-Einstellungen Die Aufnahme der Punkte erfolgt einheitlich im Bundesmeldenetzsystem – Meridian 28. Die Einstellungen im GPS Messgerät (Garmin) sind wie folgt einzustellen. Menü – Setup – Einheiten – Positionsformat – „User Netz“ auswählen und folgendes eingeben: Meridian 28 Longitude-origin Maßstab Ostversatz Nordversatz E 010°20.000’ 1.0000000 150000 -5000000 Menü – Setup – Einheiten – KRT Datum – „User“ auswählen und folgendes eingeben: Dx Dy Dz Da Df 594 84 471 740 0,1003748 -7- Version 1, 2010/10 Der Empfang von min. 4 bis 5 Satelliten ist notwendig, um eine 3-dimensionale Ortung zu erreichen. Die Positionsgenauigkeit darf den Wert von 20 m nicht überschreiten. Diese Informationen sind auf der Satellitenseite des GPS-Messgerätes ablesbar. Sind diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist der Empfang unzureichend und das Messergebnis unbrauchbar. 2.4 Markierung der Probepunkte Es werden nur jene Probepunkte markiert, für die Flächenkategorie Wald oder Kampfzone angesprochen wurde. Die Probemittelpunkte werden verpflockt (nur Holzverpflockung) und durch Sperrmaße zu 2 markierten Bäumen/Felsen fixiert. Die Sperrmaße werden in Schrägdistanz auf [dm] genau angegeben. Die Markierung erfolgt bei Bäumen am Stammfuß durch Punktmarkierung und in Augenhöhe durch Ringmarkierung mit Nase zum Pflock. Die losen Oberflächenschuppen (Baumflechten und Moose) müssen bei grobborkigen Baumstämmen vor Anbringung der Farbmarkierung entfernt werden, damit die Farbmarkierung für längere Zeit erhalten bleibt. Anfangs- und Endpunkte ebenso Richtungsänderungen (in Rinnen, auf Rücken) des Verjüngungstraktes werden verpflockt. Bitte eine genaue Skizze lt. Punkt 3 anfertigen. Der Lärchenpflock des Probemittelpunktes ist mit der dazugehörigen Punktnummer mittels wasserfestem Stift zu beschriften. 2.5 Verlegung der Probepunkte Die Punktverlegung erfolgt grundsätzlich nur in den Flächenkategorien Wald und Kampfzone! Die einzige Ausnahme ergibt sich aus einer Anpassung an die Messungenauigkeit des GPSMessgerätes. Es ergibt sich ein Toleranzbereich von 10 m. Bsp.: Der Punkt liegt entsprechend der GPS-Messung im Gelände 7 m vom Waldrand entfernt in einer Weide (=Nichtwald). Obwohl der Punkt in die Flächenkategorie Weide fallen würde, wird der Punkt in den Wald verlegt und als Flächenkategorie auch Wald angegeben (vollständige Datenerhebung). Maßnahmenprobepunkt: Gründe für eine Verlegung können sein: Maßnahmendokumentationspunkt liegt außerhalb der Maßnahmenfläche (Maßnahmenfläche fehlerhaft verortet). Den Umkreis von 100 m absuchen, ob die Maßnahmenfläche in diesem Suchbereich auffindbar ist. Wurde die Maßnahmenfläche im besagten Umkreis vorgefunden – weitere Vorgangsweise siehe Kapitel „Auffinden der Probepunkte – MDP liegt außerhalb der Maßnahmenfläche“; Wurde die Maßnahmenfläche im besagten Umkreis nicht vorgefunden – siehe Kapitel „Ordnungssystem/Kopfdaten – Maßnahmenfläche nicht vorgefunden“; Maßnahmenfläche ist kleiner als 25 m. Gedachter Maßnahmenflächenmittelpunkt ist dann auch Maßnahmenprobepunkt! Die gedachte Verbindungslinie zw. MDP/MMP und dem nächstgelegenen MRP führt weniger als 12,5 m entfernt vom Maßnahmenflächenrand entlang. Die Traktfläche würde ständig den Rand der Maßnahmenfläche schneiden. Dann ist die Traktfläche in Höhe des MDP/MMP schichtenlinienparallel soweit in Richtung Maßnahmenflächenmitte zu verschieben, bis sich der Traktanfang mit dem Maßnahmenflächenrand annähernd deckt. Die Koordinate des verlegten Probemittelpunktes wird im GPS gespeichert und im Aufnahmeformular – siehe Kapitel „Ordnungssystem – Kopfdaten“ - eingetragen. -8- Version 1, 2010/10 3 Ordnungssystem – Kopfdaten 3.1 Projekt Name des Projektes ist am Formular vorgedruckt. 3.2 GRP Ankreuzen falls es sich um einen Grundrasterpunkt handelt. 3.3 MNP Ankreuzen falls es sich um einen Maßnahmenpunkt handelt. 3.4 Wald unbegehbar Ankreuzen falls eine Begehung zu gefährlich ist. Prinzipiell sollte versucht werden, alle mit Wald bestockten Punkte durch Aufnahmen zu dokumentieren (auch SaE). Die restlichen erforderlichen Kopfdaten ausfüllen. 3.5 Maßnahmenfläche nicht vorgefunden Ankreuzen falls die gesuchte Maßnahmenfläche in einem Umkreis von 100 m nicht auffindbar ist. Die restlichen erforderlichen Kopfdaten ausfüllen. 3.6 BMN- Koordinaten X und Y – M28 Die Koordinatenwerte des Probemittelpunktes (GRP) oder Traktmittelpunktes werden eingegeben. 3.7 Datum der Aufnahme: 3.8 Erheber Namen der Erheber und/oder sonstige Teilnehmer. 3.9 PunktNr. GRP = die aufgedruckte Nummer des Rasterpunktes auf dem Orthofoto. Maßnahmenfläche = die auf der Karte aufgedruckte fortlaufende Nummer der Maßnahmenfläche (= Maßnahmendokumentationspunkt). 3.10 Maßnahmendokumentationspunkt (MDP) Ist der vom BFI-Personal verortete Maßnahmenflächenmittelpunkt. Am Orthofoto in roten Ziffern angedruckt dargestellt. Am Aufnahmeformular sind die Nummer und die Koordinaten vorangedruckt. 3.11 Richtung (gon) vom Maßnahmendokumentationspunkt zum nächstgelegenen Maßnahmenrasterpunkt 3.12 Nächstgelegener Maßnahmenrasterpunkt Der zum Maßnahmendokumentationspunkt nächstgelegene MRP wird am angegeben. Die Nummer des MRP und dessen Koordinaten sind vorangedruckt. -9- Aufnahmeformular Version 1, 2010/10 4 Merkmalerhebung für Standort, Naturgefahren und Bestand Für die Ansprache der Merkmale gibt es zwei Bezugseinheiten, die mit einem Symbol gekennzeichnet sind: Die Merkmale beschreiben die Erhebungsfläche in 20 Meter Umkreis um den Erhebungspunkt. Bei der Ansprache der Merkmale ist die weitere Umgebung zu berücksichtigen, sofern kein deutlicher Wechsel der Standortsverhältnisse erfolgt. 5 Standortbeschreibung 5.1 Wuchsgebiet 11 = Kontinentale Innenalpen – Kernzone 12 = Subkontinentale Innenalpen – Westteil 21 = Nördliche Zwischenalpen – Westteil 33 = Südliche Zwischenalpen 41 = Nördliche Randalpen – Westteil 61 = Südliche Randalpen 5.2 Waldkategorie Die Waldkategorie ist aus der Waldkategorienkarte von TIRIS zu entnehmen. Bitte auf Plausibilität überprüfen. Für die Beurteilung der Waldkategorie sind untenstehende Schutzwaldkriterien zu berücksichtigen. Die Ansprache der Kategorie erfolgt immer mit Berücksichtigung der Umgebung. Kürzel WW WS2 SiE SaE Waldkategorie Wirtschaftswald Wirtschaftswald mit erhöhter Schutzfunktion Schutzwald im Ertrag - erschlossen bzw. bringungsfähig Schutzwald außer Ertrag - nicht erschlossen bzw. bringungsfähig Die Schutzwaldkriterien wurden von Ziegner (1997) übernommen und orientieren sich am Forstgesetz. Ein ausschlaggebendes Kriterium ist die sog. "Schwierige Wiederbewaldung", ein Indikator für erschwerte Verjüngungsbedingungen, der auch für andere Kriterien ausschlaggebend ist: Schwierige Wiederbewaldung zur Wiederbewaldung sind Maßnahmen gegen Schneeschub (Querschlägern, Gleitschneeschutz, Bermen, Hochabstocken) notwendig aktueller Steinschlag Lawinengefahr (alle Lawinenarten) Bergsturz, Geröllhalden, junges Blockgeröll, initiale Bodenentwicklung sehr trockene, exponierte Standorte mit Austrocknungs- und Verhagerungsgefährdung Standortsbedingung Seichtgründig Felsig Schroffe Lagen Abrutschungen Anzeichen für Schutzwald Gründigkeit unter 20 cm bzw. Bergsturz, Geröll, Blockwerk oder Schutt, sowie Staunässe und Schwierige Wiederbewaldung; Neigung über 60 % Mehr als 25 % Fels und Schwierige Wiederbewaldung Neigung über 80% oder über 60% und Schwierige Wiederbewaldung sichtbare Zeichen von Abrutschungen oder rutschgefährdete Bacheinhänge; Anbrüche, - 10 - Anzeichen für WS2 Staunässe ohne Schwierige Wiederbewaldung oder anthropogene Degradation und Schwierige Wiederbewaldung; Neigung unter 60 % Mehr als 25 % Fels ohne Schwierige Wiederbewaldung Neigung 60 bis 80% ohne Schwierige Wiederbewaldung potentielle Gefährdung durch Kombination von Hangwasserzug und rutschgefährdetem Material Version 1, 2010/10 Erosionsgefährdete Standorte Verkarstungsgefährdete Böden Kampfzone und angrenzend Absitzungen, Krummwuchs; rutschgefährdetes Material mit starkem Hangwasserzug oder Quellaustritte Aktuell sichtbarer, furchenbildender Bodenabtrag durch Wasser oder flächiger Abtrag durch Schnee/Wind Kalk- und Dolomitböden mit mehr als 25% Fels, Karren oder Dolinen, auffälliger Humusschwund Zwischen Baumgrenze und geschlossenem Hochwald plus 100-300 m ohne sichtbare Zeichen von Rutschungen; Neigung über 40 % Schutzwald außer Ertrag (SaE) Dieser liegt dann vor, wenn alle Kriterien für die Ausscheidung als SiE gegeben sind, und eine Nutzung des beurteilten Bestandes nicht regelmäßig, sinnvoll und nachhaltig möglich ist. Seehöhe (m) 5.3 Laut Orthofoto bzw. GPS. Hangneigung (%) 5.4 Mittels Bussole oder Relaskop kann die Hangneigung aufgenommen werden. (Jeweils eine Messung nach oben und nach unten – Mittelwert). Exposition 5.5 Angabe der Exposition in einer 8-teiligen Skala: N, NO, O, SO, S, SW, W und NW. Ist keine Hangneigung gegeben, erfolgt die Eintragung "eben". Grundgestein 5.6 Dabei ist das der Bodenbildung zu Grunde liegende Gestein zu beschreiben. (Achtung: Moränen, Hangschutt). Im Aufnahmeformular ist die geologische Einheit, wo sie digital vorhanden ist, vorgegeben. Die Angabe ist auf Plausibilität zu prüfen. Wasserhaushalt 5.7 Die Wasserhaushaltsklasse beschreibt die durchschnittliche Wasserversorgung der Pflanzen am Standort über den Boden und die Bewegung des Bodenwassers: Wasser Bezeichnung 1 trocken 2 mäßig trocken 3 mäßig frisch 4 frisch 5 sehr frisch 6 7 8 feucht nass wechseltrocken 9 wechselfeucht Definition zu keiner Jahreszeit genügend Wasser; geringe Niederschlagsmengen (nur in inneralpinen Trockenlagen); seichtgründige Böden auf Rücken und Oberhängen; ausschließlich Trockenheitszeiger geringe Verwertungsmöglichkeit des Niederschlags infolge Sicker- oder Hangwasserabfluss bzw. geringer Wasserkapazität; seichtgründige Böden auf sonnseitigen Hang- und Oberhanglagen, Rücken; Trockenheitszeiger herrschen vor periodische Austrocknung, ausgeglichene Wasserversorgung nicht gewährleistet; Wasserabfluss überwiegt Zufluss; Frische- und Trockenheitszeiger Wasserbilanz ausgeglichen, keine Zufuhr ortsfremden Wassers; bei fehlender Bodenbedeckung noch kurzzeitige Wasserknappheit möglich; vorherrschend mesophile Arten, daneben einzelne Trockenheitsund Feuchtezeiger keine Trockenphase mehr möglich, vereinzelt kann Vernässung auftreten; Wasserzufuhr vom Hang, meist Unterhanglagen; feuchtigkeitsliebende Flora überwiegt Zumeist Wasserüberschuss (meiste Zeit d. Jahres); ausschließlich feuchtigkeitsliebende Flora ständig im Bereich stehenden oder fließenden Wassers; Boden stets tropfnass bei ausgeprägtem jahreszeitlichen Wechsel und Überwiegen der Trockenphase; Nassphase nur kurzzeitig nach der Schneeschmelze; Pseudovergleyungsmerkmale im Boden bei ausgeprägtem jahreszeitlichen Wechsel und Überwiegen der Nassphase; Trockenphase nur im Herbst; Pseudovergleyungsmerkmale im Boden - 11 - Version 1, 2010/10 Die Beurteilung der Wasserhaushaltsklasse erfolgt anhand des Niederschlags, des Geländes/Reliefs, des Bodens und der Vegetation. Dabei ist die Jahreszeit der Erhebung zu berücksichtigen. Der Herbst und Frühjahrsaspekt der Vegetation lässt den Standort oft trockener erscheinen bzw. frische und trockene Standorte sind in diesen Jahreszeiten ähnlicher. 5.8 Mittlere maximale Schneehöhe Das Mittel der größten Höhen der Schneedecke der Winter im Bezugszeitraum einschließlich Sicherheitsfaktor für die Schneemasse. Der Bezugszeitraum ist die letzte Klimanormalperiode (19611990). Im Aufnahmeformular sind bezogen auf die jeweilige Schneeregion Schneehöhen vorgegeben. Die Angabe ist auf Plausibilität zu prüfen. Diese Mittel sind ein Indikator für die Häufigkeit und die Mächtigkeit der möglichen Lawinenanrisse. 5.9 Hydrologische Bodenklasse Die Hydrologische Bodenklasse ist eine kombinierte Klassifikation der potenziellen Niederschlags-, Einsickerungs- und Speichereigenschaften des Bodens in Bezug zu den hydrologischen Fähigkeiten des Waldes. Es ist von den Bodenverhältnissen abhängig, wie sehr der Standort zu oberflächennahem Abfluss neigt (Hochwasserbildung), und ob durch Wald diese standörtliche Bereitschaft gemindert werden kann. Mit "Infiltrationskapazität" ist hier die Fähigkeit gemeint, Wasser zumindest in den Oberboden einsickern zu lassen. Die Speicherkapazität des Bodens ist hier die Fähigkeit pflanzenverfügbares Bodenwasser (längere Zeit) zu speichern. Angegeben wird der Code gemäß Zuordnungshilfe. Code 11 - 12 21 - 25 30 41 - 43 51 - 53 Hydrologische Bodenklasse Böden mit hoher Infiltrations- und mittlerer bis hoher Speicherkapazität Böden mit hoher Infiltrations- und geringer Speicherkapazität Böden mit mittlerer (normaler bis leicht gehemmter) Infiltrations- und mittlerer bis hoher Speicherkapazität Böden mit geringer (stark gehemmter) Infiltrations- und mittlerer bis hoher Speicherkapazität Böden mit geringer (stark gehemmter) Infiltrationskapazität und geringer Speicherkapazität Zuordnungshilfe für die Ansprache der Hydrologischen Bodenklasse: Standorts- und Bodenbeschreibung (siehe auch ISDW-Bodenklassen_1.pdf) Fels, stark felsdurchsetztes vor allem Fels: nicht verkarstet – eher glatt Gelände und/oder grobes verkarstet, stark ≥ 3/4 Fels Blockwerk (≥ 1/2 der Ober-flächen zerklüftet, < 3/4 Fels oder Blockwerk ist Fels/Blockwerk *) blockig ≥ ½ organischer Boden (torfig, Moore) flacher, auf Fels liegender humus- und/oder grobbodenreicher Boden flachgründiger Boden auf Schutt und dichtes Kleingerinnenetz ** mittel- bis tief- oder spaltengründiger ≥ 1/2 Grobboden Anteil Bo-den, grobskelettreich, > 1/5 - 1/2 humusarm der Kleingerinnenetz nicht auffällig dicht Grobboden humusreich Oberflächen mittel- bis tiefgründig, nicht bindig, sehr leicht bis leicht Felsgrobbodenarm (maximal bindig ohne Erosion/Trittschaden, und/oder 1/5), Kleingerinnenetz mittel Blockwerk nicht auffällig dicht bindig ohne Erosion/Trittschaden, < 1/2 schwer bindig mit Erosion/Trittschaden*** mittel- bis tiefgründiger Boden und dichtes Kleingerinnenetz - 12 - Code 51 52 21 11 22 53 23 24 12 25 30 41 42 43 Version 1, 2010/10 * Einschließlich sehr flachgründiger, initialer Humusböden (mit Bewuchs ) auf Karren und Blöcken und Fels/Blöcke mit Moos-/Flechtenbewuchs. ** Wenn flachgründig ohne dichtes Kleingerinnenetz weiter mit „mittelgründig“. *** Wenn Viehtritt im Gelände klar erkennbar ist (ab Stufe 3 Weideintensität!), dann Beurteilung „mit Trittschaden“. 5.10 Anwendung Die Grenzwerte sind grobe Richtwerte. Stärker an der Gelände-/Bodenbeschreibung (am Typus) anlehnen, als an mengenmäßigen Grenzwerten. Zur Bodenaufnahme genügen kleine Schürfgrabungen in den Oberboden (Spatenprobe) von etwa 30 cm Tiefe. Vorhandene natürliche und künstliche Aufschlüsse im Hangabschnitt (Windwurfteller, Straßenböschungen, Rutschungen) beachten und heranziehen (Gründigkeit). Auch Aufschlüsse auf benachbarten, ähnlichen Standorten können verwendet und übertragen werden. Böden nicht in gefrorenem, sehr trockenem oder sehr nassem Zustand beurteilen. Bei allen inneren Bodenmerkmalen darauf achten, dass an Oberflächen Veränderungen vorkommen – daher bei bestehenden Aufschlüssen etwas in die Tiefe schürfen. Bindigkeit/Bodenart nie an der Oberfläche, sondern am unteren Oberboden (ca. 20-30 cm tief) beurteilen. 5.11 Begriffe der Tabelle Oberfläche, Anteil an der Oberfläche: Bezieht sich auf die Oberfläche in schräger Länge, nicht auf die Oberfläche in Kartenprojektion. Blockwerk: Damit ist grobkörniger Hangschutt, wie etwa Bergsturzmaterial, ab ca. 50 cm Durchmesser gemeint. Verkarstet, nicht verkarstet: Bezieht sich nicht auf die Verkarstungsfähigkeit von Gesteinen, sondern auf die tatsächliche Verkarstung des auf der Fläche anstehenden Gesteins. Verkarstet gilt nur bei deutlichem Vorliegen von Karstformen (Karren). Sehr flachgründiger Boden: Im Schnitt etwa bis 15 cm tief. Flacher (flachgründiger) Boden: Im Schnitt etwa bis 30 cm tief. Mittel- bis tiefgründiger Boden: Im Schnitt über 30 cm tief. Organischer Boden: Der Oberboden oder der ganze Boden besteht überwiegend aus Humus (nicht nur eine Humusauflage). Die Gemengeteile des Bodens sind mehr oder weniger zersetzte organische Substanzen. Die groben Gemengeteile bestehen aus unzersetztem bis schwach zersetztem fasrig-filzigem organischem Material. Der Feinboden enthält über 1/3 dunkles, stark zersetztes organisches Material und ist im nassen Zustand oft schmierig. Zum Beispiel Moore, Anmoore. Humusreich: Ein durch Feinhumus dunkelschwarz bis schwarzbraun gefärbter oberster Mineralbodenhorizont (A-Horizont) ist deutlich ausgeprägt und mindestens 15 cm mächtig. Grobboden: Mineralische Bestandteile des Bodens ab etwa 2 mm Durchmesser. Grobbodenreich: Grobbodenanteil ≥ 20 % des Bodenvolumen. Bindig: Der Boden ist bindig, nicht locker. Die Gemengteile des Feinbodens kleben im erdfrischen Zustand zusammen; sie zerbröseln nicht sofort. Die Böden sind „lehmig“. Sehr leicht bis leicht: Geringer Tonanteil im mineralischen Feinboden (< 15 %). Er besteht überwiegend aus Sand (Sand bis lehmiger Sand). Feinboden (ohne Grobboden) lässt sich nicht auf halbe Bleistiftstärke ausrollen; Walze wird rissig und bricht. Mittel (mittelschwer): Tonanteil im mineralischen Feinboden ≥ 15 oder > 50 % Schluff. Feinboden ist plastisch aber nicht klebrig. Feinboden lässt sich auf halbe Bleistiftstärke rollen. Schwer: Tonanteil im mineralischen Feinboden ≥ 25 %. Feinboden ist plastisch/klebrig. Erosion/Trittschaden: Verdichtung/Erosion des Bodens durch Tritt und/oder Befahrung (Tritt-/Fahrspuren). Verlust der Bodenbedeckung/sonst. Erosionsschäden auf ≥ 30 % der Fläche. 5.12 Bestimmung der Bodenart/Bindigkeit (Fingerprobe) Die Bodenart sollte in den unteren Bodenschichten (B-Horizont) beurteilt werden, da der Humusgehalt das Ergebnis verfälscht. Die Bodenart kann nur bei angefeuchtetem, aber noch nicht nassem Boden (keine Wasserhüllen) beurteilt werden: Bodenart sehr leicht leicht mittel schwer sehr schwer Definition Sand, schluffiger Sand; nicht bindig und formbar lehmiger Sand, lehmiger Schluff; etwas bindig, schlecht formbar (wird sofort rissig) sandig-schluff. Lehm; bindig, formbar, maximal bleistiftstark ausrollbar, knirscht beim Kneten Lehm, lehmiger Ton; bindig, klebrig, plastisch, gut formbar (zu dünner Schnur ausrollbar, die beim Biegen bricht) lehmiger Ton, Ton; stark plastisch u. klebend, zu dünner biegsamer Schnur ausrollbar, keine Sandkörner fühlbar - 13 - Version 1, 2010/10 5.13 Weideintensität (Waldweide) Hier wird die Intensität der Waldbeweidung angegeben (Auskunft über das zuständige Forstpersonal einholen!). WeideInt 1 2 3 Bezeichnung fehlend sporadisch schwach 4 5 stark intensiv 9 nicht beurteilbar 5.14 Definition Keinerlei Beweidung oder Weiderechte vorhanden. Ein Weiderecht besteht, die Aufnahmefläche liegt aber innerhalb eines sicheren Zaunes. Das Weiderecht wird jährlich nur über wenige Wochen ausgeübt bzw. das Vieh weidet kaum in diesem Revierteil. Das Weiderecht wird während der Sommermonate ausgeübt. Das Weiderecht wird während der gesamten schneefreien Zeit ausgeübt. Vor- oder Nachweide im abgezäuntem, engem Raum und daher wahrscheinlicher Verbiss durch Überbestossung Nicht beurteilbar oder Beweidung ohne Weiderecht, intensivste Beweidung bei Schneeflucht, unklare Beweidungszeit, etc. Potentielle natürliche Waldgesellschaft Als potentielle, natürliche Waldgesellschaft wird jene Vegetationsgesellschaft verstanden, die sich ohne menschliche Einwirkung unter den gegebenen standörtlichen Verhältnissen von Natur aus einstellen würde (unabhängig von schutzwaldtechnischen, waldbaulichen Überlegungen). Sie ist aber nicht gleichbedeutend mit einem Zustand der Vegetation, der vorgefunden würde, wenn der Mensch nie eingegriffen hätte. Sie ist als höchstentwickelte Vegetation Ausdruck des Standortspotentials. Sie kann stark von der vorhandenen Vegetationsdecke (sekundärer Fichtenwald) abweichen! Zur Bestimmung der natürlichen Waldgesellschaften ist die Waldtypisierung Tirol bzw. dort wo noch nicht vorhanden der Waldtypenschlüssel für die Wuchsgebiete Tirols heranzuziehen. Heranzuziehen sind: Wuchsgebiet, Höhenstufe, Grundgestein, Boden und die Vegetation. Die richtige Ansprache der Natürlichen Waldgesellschaft ist von außerordentlicher Wichtigkeit! Die geforderte Mindestbaumanzahl wird von ihr abgeleitet. (siehe Tabelle im Anhang). Die Waldtypisierung Tirol ist im Internet unter folgenden Link zu finden: Die Waldtypenschlüssel sind zu finden unter http://intern.tirol.gv.at/forst/ Fachinfos – Waldkunde Waldökologie – Standortskartierung – Waldtypenschlüssel 5.15 Sonnenscheindauer Die Messung erfolgt im Mittelpunkt der Probefläche in 1m Höhe. Die Lichtflecken werden in die schematisierte Skala, die davon abgeleiteten Monatswerte werden in die Tabelle übertragen. Bei stark unterschiedlicher Beleuchtungsintensität innerhalb eines Traktes (Vegetation als Indikator) sind 2 Messungen durchzuführen. Die Summe wird auf 50 gerundet. Bsp.: gemessener Wert: 734; einzutragender Wert: 750. Direkte Sonnenstrahlung (Spiegelungen) sind dabei durch Abschatten mit der Hand zu verhindern. Die Plausibilität der Verjüngungsfähigkeit eines Bestandes sollte anhand der Sonnenstundenmessung überprüft werden. (z.B. bei gemessenen 400 Std. Sonnenscheindauer ist der Bestand wahrscheinlich nicht verjüngungsfähig!!) Anmerkung: Der maximal mögliche Wert auf einem Südhang ist ca. 3500 Sonnenstunden, auf einem Nordhang ca. 1500 Sonnenstunden, beides ohne Horizontüberhöhung und Bestand. - 14 - Version 1, 2010/10 6 Naturgefahren 6.1 Durchmesser Steine/Blöcke Der Blockdurchmesser ist hier die vertikale bergseitige Höhe des Blockes bei gegebener Lagerung im Gelände. Anzuschätzen ist der mittlere Durchmesser durch Transportprozesse abgelagerter und durch Erosion freigelegter Steine, auch wenn sie bereits alt (mit Flechten- und Moos dicht bewachsen) sind. Hier sind auch Steine zu berücksichtigen, die nicht aus Sturzprozessen stammen, also z.B. auch Mur-, Hochwasser- und Gletscherablagerungen. 6.2 Block-Steinschlag-Aktivität Mit diesem Merkmal wird die Möglichkeit/Häufigkeit von Block- oder Steinschlag dokumentiert. Code 0 1 2 3 6.3 Block-Steinschlag Aktivitätstypen Kein Entstehungsgebiet oberhalb und auf der Beurteilungsfläche vorhanden (wie z.B. Fels, Schutthalde, Schuttreißen) oder vorhandene Steine/Blöcke nicht aus Sturzprozessen. Entstehungsgebiet (Anbruchspotenzial) vorhanden, aber keine Aktivität erkennbar (seltenes Ereignis möglich). Geringer Steinschlagaktivität: Wenige ältere Schäden und/oder Ablagerungen, keine frischen. Hohe Steinschlagaktivität: Ältere und auch frische Schäden und/oder Ablagerungen. Stützwirksame Bodenrauhigkeit Rauhigkeit der Oberfläche (Kleinrelief) in Bezug auf (potenzielle) Lawine. Bestand und Totholz hier nicht beachten! Code 1 Klasse Sehr rau 2 Rau 3 Glatt 4 Sehr glatt 6.4 Relief Beschreibung (überwiegend vorhanden) Sehr raue Oberfläche mit > 2 m Rauigkeitshöhe: z.B. Großblöcke und/oder tiefe Karren Raue Oberfläche mit ≥ 0,5 – 2 m Rauigkeitshöhe: z.B. Kleinblöcke, Höcker, Bermen Glatte Oberfläche mit < 0,5 m Rauigkeitshöhe: z.B. Steine; kleine Höcker; Tritte; Zwergsträucher; auch Nadelstreu, wenn nach Auflichtung Entwicklung von Zwergsträuchern (beachte/vergleiche die Bodenvegetation auf Lücken/Blößen der Umgebung) Sehr glatte u/o zum Wasserstau neigende Fläche: Gras; Laubstreu; Verkrautung; Felsplatten; sumpfig; auch Nadelstreu, wenn nach Auflichtung Vergrasung/Verkrautung zu erwarten (beachte bzw. vergleiche die Bodenvegetation auf Lücken/Blößen der Umgebung) Die "Reliefklasse Lawine" beschreibt die schräge Länge der Hänge und die Breite der Geländekammern im Hinblick auf die potenzielle Größe der Lawinen, die von dort anbrechen könnten. Der Waldbestand wird dabei nicht berücksichtigt. Code Geländeklasse Beschreibung 1.1 Gelände stark unregelmäßig rippen-/runsen-artig Gelände stark unregelmäßig abgetreppt Es könnten eher kleine Lawinen (schmale Schneebretter, kleine Lockerschneelawinen) anbrechen, die in kleinen Gräben und Runsen kanalisiert werden, oder auch breitere, die nach kurzer Sturzzone in Geländeverflachungen zumindest abgebremst werden. Ungefähre Maße: Schräge Hanglängen bis maximal 50 m oder Kammerbreiten bis maximal 25 m. 1.2 - 15 - Version 1, 2010/10 2 3 Gelände mäßig unregelmäßig Gelände sehr gleichförmig Zwischen Klasse stark unregelmäßig und sehr gleichförmig. Es könnten breite Lawinen (breite Schneebretter) anbrechen. Durch lange Hänge ohne Neigungsbruch werden sie von Gelände nicht abgebremst. Ungefähre Maße: Geländekammern mit schräger Hanglänge > 100 m und > 25 m Breite. Geländekammern sind durch Höhenlinien (Rücken-, Rippenlinien) des Geländes begrenzt. Abgrenzung zum Kleinrelief: Niveauunterschied > 3 m, schräge Hanglängen ab 10 m. Die Maße der Geländekammern und Hänge sind nur ungefähre Richtwerte. Wichtiger ist die treffende Zuordnung der Klassen im Hinblick auf den Lawinenprozess. 6.5 Rutschungstypen Beurteilungsradius ist 100 m Umkreis um den Probepunkt unabhängig von Änderungen der Standortsverhältnisse. Angesprochen wird das Gefahrenpotential! Für jeden der unten angeführten Rutschungstypen ist bitte anzugeben, ob er auf der Fläche oder auf Flächen in unmittelbarer Nähe (Hangabschnitt) mit ähnlicher Geologie und Geomorphologie aufgetreten und daher wiederum zu befürchten ist. Dabei sind auch alte, bereits überwachsene Rutschungen oder sehr langsame, ständige Hangbewegungen zu berücksichtigen. Diese sind oft auch für Spezialisten schwer zu erkennen und zu deuten. Klärung kann eine Rückfrage bei der WLV bringen. Im Zweifel ist im Gelände ab 25° Hangneigung bei rutschanfälliger Geologie eher Rutschung anzunehmen. Jeder Rutschungstyp wird beurteilt mit: nicht ankreuzen = Nein (nicht aufgetreten und zu befürchten) oder ankreuzen = Ja (aufgetreten, zu befürchten) Rutschungstyp Beschreibung (vgl. ISDW-Rutschungen_1.pdf) Spontane Hangrutschung (Hangexplosion) Rutschungen, die innerhalb sehr kurzer Zeit meist im Verlauf von Starkregenereignissen ablaufen und danach entweder sehr lange (oder für immer) ruhig bleiben (Bezeichnung Hangmure, wenn sich die Rutschmasse stark verflüssigt). Spontanrutschungen, die sich an Böschungen und Einhängen von Runsen und Gerinnen abspielen. Dazu zählen Ufer-, Keil- und Feilenanbrüche, erosive Runsen und Murrunsen. Permanente Hangrutschung: Rutschungen, die sich entweder +/- dauernd oder zeitweise in Bewegung befinden. Bei permanenten Rutschungen im engeren Sinne sind eine oder mehrere Gleitflächen vorhanden. Beim Hangkriechen findet eine bruchlose, kontinuierliche Verformung statt. Nicht dazu zählt (hier) die Sonderform Solifluktion. Uferrutschung Permanente Rutschung Permanente Hangrutschung, Sackung, Absenkung Sackung: Gravitative Bewegungen in Festgesteinen, die in der Bewegungsrichtung eine ausgeprägte Vertikalkomponente aufweisen. Übergänge zu spontanen und permanenten Hangrutschungen sind fließend. Es handelt sich im Gegensatz zu diesen Formen aber um Rutschungen, die im tieferen geologischen Untergrund (Festgestein) begründet sind und großräumiger auftreten (z.B. Talzuschub). Absenkung (und Einsturz): Allmählicher oder plötzlicher Einbruch des Bodenkörpers die als Folge von Auslaugungen löslicher Bestandteile des Untergrundes (Gips, Rauhwacke), Ausschwemmung feiner Kornfraktionen (Suffosion) oder Einsturz von Karstsystemen oder Stollen auftreten können. Karstformen zählen hier jedoch nur dann, wenn es offensichtlich eine kombinierte Aktivität Sackung/Absenkung) gibt. Achtung: Spontane Rutschungen können permanente auch überlagern. Beim Vorliegen solcher Rutschungen muss also geprüft werden, ob auch eine permanente Rutschung vorliegt. Wenn ja, sind beide Rutschungstypen mit Ja = 1 anzugeben. - 16 - Version 1, 2010/10 Permanentes Rutschgelände ist oft schwer zu erkennen. Es muss dabei die gesamte großräumige Hangmorphologie beachtet werden. Sackungen und Talzuschub zeigen sich in felsig-steilen Lagen häufig weniger durch typische Rutschungsformen wie Blaiken und Rutschmulden, sondern in Form von Block- und Steinschlag! In diesem Fall ist bitte sowohl der Rutschungstyp "Permanente Rutschung" als auch "Block/Steinschlagaktivität" anzugeben. Die Prozessarten vermischen sich hier. Spontane Hangrutschung - Frische Rutschmulden und/oder Blattanbrüche - Alte, verwachsene Rutschmulden und/oder Blattbrüche - Stauchwülste - Nassgallen - Hangwasserzug - Zerspalten/Zugrisse ohne vertikale Einsenkung - Gelände meist nicht unruhig (buckelig) sondern eher gleichförmig steil oder konvex – sonst spontane Rutschung auf permanentem Rutschgelände (beide Typen angeben) Hilfstabelle Rutschungsindikatoren Permanente Rutschung - Unruhiges, buckeliges, konkav-konvexes Gelände (Rutschbuckel) - treppenartige Abfolge von Hangverflachungen und -versteilungen, flächige Vernässung der Verflachungen und Nassgallen - Nackentälchen, Doppelgrate - Schiefstehende Bäume, Bogenwuchs, Knickwuchs, Hänger - Steinschlaggelände mit stelzwurzeligen Bäumen und Hängern - Wurzelzerrungen - Zerspalten/Zugrisse in vertikalen Absenkungen - Mehrfache Überlagerungen von Rutschmulden Uferrutschung - Erosionsformen, die an Gerinnen (auch Kleingerinne, Trockenrinnen) vorkommen - Auskolkung von Gerinnen oder Runsen - Anbrüche am Uferrand - feilenartiges Einschneiden von Gerinnen/Runsen - Ablagerung von Material seitlich von Runsen und/oder am Unterhang (auch alt/überwachsen) Für die Beurteilung müssen in der Regel mehrere Merkmale vorhanden sein! Schneedruckstellen und Windwurfteller gelten nicht als Rutschungen! Rutschungsintensität 6.6 Beurteilungsradius ist 100 m Umkreis um den Probepunkt unabhängig von Änderungen der Standortsverhältnisse. Die Rutschungsintensität ist bei spontanen Rutschungen und Uferrutschungen die Größe der Rutschmassen, bei permanenten Rutschungen die Geschwindigkeit der Hangbewegung. Beurteilungsgrundlage sind die bisher aufgetretenen Erscheinungen. Wenn Spontanrutschungen auf permanentem Rutschgelände aufgetreten sind (z.B. nur kleine Spontanrutschungen = 1 aber mittlere permanente Aktivität = 2), dann gilt die höhere Intensitätsstufe. Code 0 1 Stufe Keine Klein 2 Mittel 3 Stark Beschreibung Keine Anzeichen von Rutschgefahr. Schwach aktive oder kleine Rutschung: Bislang nur kleine Rutschungen bis etwa 0,5 m Tiefe (wenn tiefer maximal 600 m³ Rutschmasse, sonst Stufe 2 *) aufgetreten oder schwache permanente Hangbewegung ohne offene Zugrisse und ohne deutliche Ausbildung von konkav-konvexem Gelände. Mäßig aktive oder mittelgroße Rutschung: Rutschungen von >0,5-2 m Tiefe aufgetreten (wenn tiefer, dann maximal 1200 m³ Rutschmasse, sonst Stufe 3 *) oder mittlere permanente Hangbewegungen ohne offene Zugrisse aber merkbare Ausbildung von konkav-konvexem (getrepptem) Gelände. Sehr aktive oder große Rutschung: Rutschungen von >2 m Tiefe aufgetreten oder starke permanente Hangbewegung mit offenen Zugrissen, deutlich konkav-konvexes (getrepptes) Gelände, Geländeversatz. Gilt nur für spontane Rutschungen. - 17 - Version 1, 2010/10 7 Lage-, Einmess-Skizze Je schwieriger die Auffindbarkeit des Probepunktes, desto besser muss die Dokumentation sein! Eine Einmessskizze, mit allen Pflöcken und Einhängpunkten (Bäumen, Steinen) sowie den dazugehörigen Distanzen und Winkel (Pfeilrichtung), ist zwingend erforderlich. Auf jeden Fall müssen vorhanden sein: 7.1 Lageskizze 7.2 Bestandeslinien, -grenzen Straßen und Abzweigungen Brücken sonstige auffallende Gegebenheiten im Gelände Traktskizze Die Skizze in Fallrichtung anfertigen und einen Nordpfeil (Bussole) einzeichnen. (In der Ebene eingenordet). Nordpfeil Traktmittelpunkt 2 Sperrmaße des Probemittelpunktes (Entfernung und Richtung von Markierung zum PMP) mit einem Pfeil ist die Messrichtung anzugeben! wo markiert wurde (z.B. Felsen oder Baum – Baumart angeben!) Traktlage: vom PMP ausgehend Richtung(en) und Entfernung der Traktlinie(n) mit einem Pfeil ist die Messrichtung anzugeben! Traktendpunkte Die Lage- bzw. Einmessskizze ist bei Wiederholungsaufnahmen eventuell zu verbessern. 8 Kommentare In diesem Feld können Notizen zum Standort, Bestand, Maßnahme und zu den Naturgefahren als Gedankenstütze eingetragen werden. - 18 - Version 1, 2010/10 9 Bestandesbeschreibung 9.1 Nudum-Anteil (1/10) Der vegetationsfreie Flächenanteil der Bodenoberfläche, der wegen Lichtmangel, aufgrund völliger Überschirmung mit Forstgehölzen > 5 m, aktuell nicht verjüngungsfähig ist, wird angeschätzt. (ohne unterem Felsanteil!) 9.2 Felsanteil (1/10) Ansprache des vegetationslosen Felsanteils an der Bodenoberfläche. Achtung: Die Parameter „5.1 Nudum und 5.2 Felsanteil“ werden bei vorhanden sein eines Traktes immer auf der Traktfläche angesprochen. Diese Parameter reduzieren die Sollpflanzenanzahl! 9.3 Deckungsgrad der Bodenvegetation (1/10) Es wird der Deckungsgrad der Bodenvegetation in 1/10 Anteilen angesprochen. Der Deckungsgrad kann max. 10/10 Anteile erreichen. Je nach Jahreszeit ist die Bodenvegetation unterschiedlich dicht. Bitte den sommerlichen Aspekt ansprechen! Bodenvegetation ist: Moose, Farne, Gräser, Kräuter und Zwergsträucher sowie Jungwuchs von Gehölzen (Bäume, Sträucher) < 10 cm 9.4 Beschirmung Bestand (1/10) Es wird die Bestandesüberschirmung der mehr als 5 m hohen Holzgewächse (Bäume und Sträucher) rund um den Probemittelpunkt beurteilt. Die Gesamtüberschirmung (= 100 %) wird weiters aufgeteilt in Stangenholz-, Baumholz- und Starkholzüberschirmung. Der Parameter wird für die Interpretation der Verjüngunsnotwendigkeit/-fähigkeit, für die Beurteilung der Bestandesschutzwirkung, sowie für die Ermittlung der Nutzungsintensität benötigt. Mit Hilfe der nachstehenden Kriterientabelle sollten grobe Ansprechfehler vermeidbar sein. Beschirmung Bezeichnung (1/10) Definition 9 8 7 bis 6 gedrängt geschlossen locker die Kronen greifen tief ineinander; die Kronen berühren sich mit den Zweigspitzen; die Kronen haben einen Abstand voneinander, ohne dass noch eine weitere Krone dazwischen Platz findet; 5 bis 4 3 bis 1 0 licht räumdig kahl Die Kronen haben einen solchen Abstand, dass eine weitere Krone dazwischen Platz findet; Die Kronen haben einen solchen Abstand, dass mehrere Kronen dazwischen Platz finden; kein Baum steht auf der Fläche; Achtung: Femellöcher bzw. Verjüngungsschlitze sind eher naturverjüngungsfreundliche Hiebsformen, die am Probemittelpunkt keine Überschirmung aufweisen. Sollten Lebendstämme vom Probemittelpunkt ausgehend in die Zählbreite 4 (Relaskop) fallen, so soll gutachtlich eine Überschirmung für die Randbeschattung angeschätzt und eingetragen werden. Gruppen – Rotten: Die Bäume kommen überwiegend in dichten bis gedrängten Gruppen oder Rotten vor eine Gruppe oder Rotte gilt wie ein Baum bzw. eine Krone der Kronenschlussgrad bezieht sich auf die Abstände zwischen den Gruppen/Rotten. - 19 - Version 1, 2010/10 9.5 Maximale Lücken Damit ist die größte Breite (quer zur Fallrichtung) und die größte schräge Länge (in Fallrichtung) der Lücken auf der Erhebungsfläche gemeint. Alle anderen Lücken sind weniger breit bzw. weniger lang. Achtung: Die größte Lückenbreite und die größte Lückenlänge muss nicht an derselben Lücke auftreten! Definition Lücke: Eine Fläche von mindestens 15 m Breite und 15 m schräge Länge, auf der die Überschirmung mit Gehölzen von > 130 cm Höhe < 30% beträgt. Die Breite und Länge von Lücken in der Baumschicht (Öffnungen des Kronendaches im Stangen- und Baumholz/Altholz) wird von Stamm zu Stamm gemessen. In Jungwuchs und Dickungen vom Kronenrand. Die maximale Lückenbreite und die maximale Lückenlänge werden auf 5-Meterstufen aufgerundet angegeben (z.B. 32 m = 35). Die Länge von Lücken wird in Fallrichtung nach unten begrenzt, wenn der Hang sich auf unter 20° auf > 100 m schräge Länge verflacht oder die Lücke von einem Schutzgut begrenzt ist (Forststraße ist kein Schutzgut!). 9.6 Liegendes Totholz ausreichend vorhanden Liegendes Totholz hat eine hohe aber zeitlich begrenzte Schutzwirkung. Es ist für die Bodenbildung und die Naturverjüngung wichtig. Bitte gutachtlich angeben, ob ausreichend liegendes Totholz vorhanden ist. Ausreichend Totholz (nur liegende Stämme ab Baumholz, keine Stöcke) in den Lücken und auf Teilflächen mit einem Deckungsgrad < 55 % zur Sicherung von Bodenlawinen und Stoppung kleinerer Blöcke vorhanden ankreuzen = Ja, vermutlich ausreichend nicht ankreuzen = Nein, vermutlich nicht ausreichend 9.7 Baumartenanteil (1/10) Hier werden die Baumartenanteile des umliegenden Altbestandes (r=50m) der mehr als 5 m hohen Holzgewächse beurteilt (siehe Tabelle 8.2 Baumart). Die Angabe erfolgt in 1/10 – Anteilen (Summe 10). Einzeln vorkommende Baumarten, die kein Zehntel Deckung erreichen, werden mit 0,1 angegeben. Bei einem Kahlschlag ist der Radius der zur Beurteilung herangezogen wird nicht r=50m sondern r=200m. 9.8 Verjüngungsfähigkeit Als nicht verjüngungsfähig gelten folgende Standorte: Schotter-, Felsflächen Feuchtbiotope geschlossene Bestände mit Lichtmangel (Überschirmung >9/10 oder in höheren Lagen bzw. in Grabeneinhängen – Überschirmung >7/10 abhängig von der Waldgesellschaft). Bodenvegetation als Weiser verwenden. Angekommene Verjüngung ist nicht lebensfähig. Beim Überschirmungsgrad werden nur Bäume und Sträucher > 5 m beurteilt. Nichtholzbodenflächen (Straßen, Holzlagerplätze, Lifttrassen, Spielplätze, etc., aber nicht Fütterung!) 9.9 Verjüngungsnotwendigkeit Als verjüngungsnotwendig gelten folgende Bestände: Blößen, Kahlhiebe und andere Hiebsformen zur Verjüngungseinleitung freistehender Jungwuchs (nur Baumarten, keine Sträucher) bis 1,3 m biolog. Oberhöhe, - 20 - Version 1, 2010/10 Jungwuchs (nur Baumarten, keine Sträucher) bis 2 m ohne Dichtschluss auf 50% der Fläche (große Fehlstellen = Blößen) Plenterwald Altholz im WW, WS2 > 100 Jahre und im Schutzwald > 160 Jahre; Bei fachlicher Notwendigkeit (fachlich begründbar z.B. stark geschädigter Bestand) kann die vorgegebene Altersgrenze auch niedriger sein. Baumholz mit Überschirmungsgrad < 60% (wenn durch Pflegeeingriffe, Windwurf od. Bestandesumwandlung kein Kronenschluß mehr erwartet werden kann) Baumholz mit offensichtlichen Krankheitserscheinungen bei Überschirmung < 80% Grauerlen- und Birkenbestände über 50 Jahre 9.10 Verjüngungseinleitung/Jahr In das erste Kästchen wird die Art der Verjüngungseinleitungsmaßnahme, ins 2. Kästchen das Jahr der Maßnahme eingetragen. (Vorlichtung fehlt) Code 0 1 bis 5 1 2 Bezeichnung Keine Gruppe/Einzelstamm Jungwuchsfreistellung/ Abräumen Einzelstammentnahme 3 Gruppenentnahme 4 Verjüngungsschlitze 5 Femelung 6 bis 7 6 Kleinkahl-/Saumschlag Saumschlag gebuchtet 7 8 Kleinkahlschlag Kahlschlag 9 10 11 Zwangsnutzung Neuaufforstung Schirmschlag (Vorlichtung) 9.11 Beschreibung Keine Nutzung durchgeführt. Flächenbegrenzung: max. 1 Baumlänge (Ausnahme: Verjüngungsschlitz) Freistellung gesicherter Verjüngung (großteils über 1,3 m Höhe); unregelmäßige Entnahme einzelner Stämme (bis zu 4 Stämme nebeneinander) zur Erhöhung der Stabilität des verbleibenden Bestandes und zur Jungwuchseinleitung; Entnahme von mind. 5 nebeneinander stehenden Bäumen bis zu einer max. Flächenausdehnung von einer Baumlänge; schlitzförmige Entnahme bis zu einer max. Öffnung von einer Baumlänge in Falllinie ohne Flächenbegrenzung in Schlitzrichtung; ungleichmäßiger Aushieb von Bäumen über Gruppengröße bis max. 1.000 m² und die Rändelung bestehender bereits verjüngter Femellöcher in der Breite von max. einer Baumlänge; Flächenbegrenzung: max. 0,2 ha grenzt an Verjüngungsfläche an; gebuchtete Absäumung mit einer Breite von ca. einer Baumlänge; Entfernung sämtlicher Bäume auf der Verjüngungsfläche; max. 0,5 ha, Entfernung sämtlicher Bäume auf einer Fläche; einzelne Überhälter bzw. das Stehenlassen von nicht hiebsreifen Bäumen sind erwünscht. Stehengelassene stabile Baumgruppen (Dickungsstadium und älter) verringern die Kahlschlaggröße; > 0,5 ha, biotische oder abiotische Kalamität, Hangentlastung, Wildbachräumung; Aufforstung von Landwirtschafts- und Almflächen; Öffnen des Kronendaches mit mehreren Hieben Bestandesklasse Code 0 Bezeichnung Blöße 1 Ungesicherte Verjüngung 2 3 Jungwuchs Dickung 4 Stangenholz 5 Baumholz 6 Altholz 7 8 9 Verlichtetes Altholz Plenterwald Erlenbruchwald Beschreibung Aktuelle Schlagflächen, größere Bestandeslücken ohne Verjüngung unzureichende Pflanzenzahl, nicht 3 Jahre angewachsen, ungesicherte Zukunft; gesicherte Verjüngung bis 1,3 m Höhe; beginnender Kronenschluss, über 1,3 m Höhe, Holzanfall unter 10 cm BHD; Durchforstungsbestand, Großteil des Holzanfalls von 10 bis 20 cm BHD, begehbarer Standraum älterer Pflegebestand mit vorwiegend über 20 cm BHD, angehend haubar, rote Spiegelrinde (Fi); hiebsreifer Bestand, Alter nahe oder über der Umtriebszeit, grobborkige Rinde (Fi); schwach bestockte Altholzbestände, Überschirmung ≤ 0,5; alle Bskl kommen auf kleinster Fläche vor bach- oder grabenbegleitende Grauerlenbestände; auch Erleninitialbestände auf Abrutschungs-/Erosionsflächen; - 21 - Version 1, 2010/10 9.12 Bestandesaufbau Auf einer Erhebungsfläche können auch mehrere Bestände mit verschiedenen Strukturtypen vorkommen. Es sollte aber ein bestimmter Strukturtyp deutlich vorherrschen. Wenn mehrere Strukturtypen vorliegen, wird der überwiegende Typ angegeben. Eine 2. Schicht besteht dann wenn diese mehr als 20% Überschirmung einnimmt. 9.13 Kollektivstruktur Es wird die kollektive Struktur der vorherrschenden Schicht nur für den Hochwald angegeben. 10 Maßnahmen – Durchführung Die zu beurteilende Maßnahmenfläche wird dahingehend überprüft, ob die Qualität der Maßnahmenausführung dem forstlichen Standard entspricht und die Sinnhaftigkeit zur Verbesserung des Schutzerfüllungsgrades gegeben ist (Notizen dazu bitte am Aufnahmeformular unter Kommentare eintragen). 11 Verjüngungsanalyse Die Verjüngungsanalyse verjüngungsnotwendig ist. wird durchgeführt, wenn die Fläche verjüngungsfähig und Eine Sonderform der Verjüngungsanalyse ist die so genannte Dickungsanalayse, die ebenfalls auf dem Formular der Verjüngungsanalyse durchgeführt wird. Diese erfolgt in Dickungen (BSKL 3), auch wenn keine Verjüngungsnotwendigkeit bzw. -fähigkeit besteht. Die Durchführung erfolgt analog zur Verjüngungsanalyse. Bei der Durchforstungsanalyse wird, wenn die durchschnittliche Oberhöhe größer als 5 m ist, das Formular „Beurteilung von Durchforstungsmaßnahmen“ (siehe Anhang) verwendet. Die Aufnahmefläche ist ein Trakt mit 25 m Länge und 4 m Breite (Horizontalmaß!). Der Trakt wird schichtlinienparallel angelegt (Neigung 0° von Pflock zu Pflock). Traktendpunkte und Richtungsänderungen im Trakt sind zu verpflocken (siehe Kapitel „Markierung der Probepunkte“). hangaufwärts 25 m 2m Holzpflock Holzpflock 4m 2m Holzpflock Traktmittelpunkt hangabwärts Der Trakt muss so gelegt werden, dass möglichst keine Vegetationstypengrenzen oder Randlinien (WaldBestandesränder, Straßen, Trassen. Rückewege, Seiltrassen) geschnitten werden. Ausnahme: Strukturierte Wälder deren Bestandeseinheiten kleiner als 25 m sind. Tote Bäume werden nicht aufgenommen. - 22 - Version 1, 2010/10 Bei Dickungen werden die Stöcke der entnommenen Individuen nach Baumarten getrennt erhoben. Grünerle, Haselnuss, Weide und Latsche werden aufgenommen, falls sie für die Schutzerfüllung notwendig sind (z.B. Haselnuss bei Steinschlaggefährdung). Alle anderen Straucharten werden nicht erhoben. Grünerlen-, Latschen- Haselnuss- und Weidenbüsche, sowie Stockausschläge die aus einem gemeinsamen Wurzelstock entwachsen, werden als Einzelpflanze angesprochen. Der Wurzelstockfuß des Busches wird herangezogen, ob dieser sich im Aufnahmetrakt befindet oder nicht. Stockausschläge in Dickungsflächen (BSKL 3) werden nur dann erhoben, wenn seit der letzten Controllingaufnahme keine Läuterungsmaßnahme durchgeführt wurde. Beim Messen der Pflanzenhöhe bleibt der frische Trieb des heurigen Jahres unberücksichtigt. Schief stehende Pflanzen dürfen für die Höhenmessung nicht aufgerichtet werden. Die Pflanze wird abgelotet. Der Stammfuß ist ausschlaggebend, ob sich eine Pflanze im Aufnahmetrakt befindet oder nicht. Die Höhe wird eventuell außerhalb des Traktes gemessen. 11.1 Österreichkriterium Österreichweit werden nur Flächen aufgenommen, die mindestens 5 Pflanzen zwischen 30 und 130 cm, im Abstand von 1,5m über den Trakt verteilt aufweisen. Dabei dürfen aber nur maximal 50 % der Fläche mit Bäumen > 130 cm bestockt sein. In dieser Spalte ist auszufüllen, ob diese Bedingung erfüllt ist, oder nicht. 11.2 Jungpflanzen < 10 cm Die Traktfläche wird nach mehrjährigen Jungpflanzen bis 10 cm je Baumart abgesucht (Keine Keimlinge!). Wo welche vorhanden sind im Aufnahmeformular ankreuzen. 11.3 Baumarten Erhoben werden alle Baumarten (laut nachfolgender Tabelle). Unter der Spalte „8.3 Baumarten“ werden die vorgefundenen Baumarten eingetragen. Nr. 1 2 3 4 6 7 8 9 11 11.4 Baumart Fichte Tanne Lärche Kiefer Zirbe Eibe Spirke Latsche Schwarzkiefer Kurz FI TA LÄ KI ZI TX SP LA SK Nr. 51 52 53 54 55 56 57 58 59 Baumart Buche Bergahorn Esche Bergulme Stieleiche Winterlinde Sommerlinde Grauerle Birke Kurz BU AH ES UL EI LI LI GE BI Nr. 71 72 73 74 75 76 77 78 79 Baumart Schwarzerle Traubeneiche Vogelbeere Flaumbirke Mehlbeere Grünerle Spitzahorn Weiden Vogelkirsche Kurz SE EI VB BI MB GR AH WE VK Nr. 80 82 83 84 86 87 88 89 Baumart Traubenkirsche Douglasie Hainbuche Hasel Mannaesche Hopfenbuche Zitterpappel Pappeln (Hybrid) Kurz TK DO HB HA MA HO AS PA Quadrantseinteilung / Aufnahmetrakt Vor allem bei Naturverjüngungsaufnahmen kommt es immer wieder vor, dass die Traktfläche mit einer Baumart sehr dicht bestockt ist. Unter bestimmten Voraussetzungen muss die Aufnahme dieser Baumart nicht bis zum Traktende durchgeführt werden. Mit der Aufnahme der Verjüngung wird, hangabwärts gesehen, immer rechts unten (Quadrant 1) begonnen. Die Aufnahme der Quadrantsfelder erfolgt gegen den Uhrzeigersinn. - 23 - Version 1, 2010/10 hangaufwärts 25 m 2m Quadrant 4 Quadrant 3 4m 2m Quadrant 1 Quadrant 2 hangabwärts Die Ausweisung der Quadrantsfelder hat folgenden Sinn: Wenn die Baumartenzusammensetzung und die Struktur des Traktes homogen ist, darf man folgende Erleichterung anwenden: Je Baumart müssen mindestens 20 unbeeinträchtigte Bäumchen > 30 cm aufgenommen werden. Das Quadrant, in dem dies erreicht wird, wird bis zum Ende ausgezählt. Je Baumart müssen mindestens 20 Bäumchen < 30 cm (egal ob beeinträchtigt oder nicht) aufgenommen werden. Das Quadrant, in dem dies erreicht wird, wird bis zum Ende ausgezählt. Sollten genügend große (> 30 cm) Bäumchen vorhanden sein, kann auf alle Fälle mit den kleinen (< 30 cm) Bäumchen im selben Quadrant das Zählen beendet werden. Am Aufnahmeblatt wird das jeweilige Quadrant im entsprechenden Traktkästchen angekreuzt. Die aufgenommenen Bäumchen rechnet der Computer auf den gesamten Trakt hoch. Quadrant 1 25 % Quadrant 2 50 % Quadrant 3 75 % Quadrant 4 100 % 11.5 Verbissschutz Ja wird nur dann angekreuzt, wenn im letzten Jahr ein Verbissschutz vorhanden war. Dabei müssen am Trakt 20 Bäumchen geschützt sein. Sind von einer Baumart weniger Bäumchen vorhanden, müssen alle Bäumchen dieser Baumart geschützt sein. 11.6 Verjüngungsart Verj. Art. 0 1 2 3 Bezeichnung Definition keine Verjüngung >10 cm Naturverjüngung (> 90%) Kunstverjüngung (> 90%) Natur- u. Kunstverjüng. keine mehrjährigen Pflanzen (Keimlinge zählen nicht) mehr als 90 % Naturverjüngung mehr als 90 % Kunstverjüngung sowohl Natur- als auch Kunstverjüngung - 24 - Version 1, 2010/10 11.7 Zustand / Beeinträchtigung am Einzelbaum Jede auf der Traktfläche vorgefundene Pflanze wird im Aufnahmeformular nur einmal punktiert! Gesunde Pflanzen: Diese Pflanzen werden in den vorgesehenen Punktierkästchen in Höhe der OKLeiste punktiert. Geschädigte Pflanzen: Unterhalb des Kästchens „OK“ wird die Beeinträchtigungsart mit dem dazugehörigen Code (siehe Tabelle 8.7) eingetragen und im vorgesehenen Punktierkästchen das Bäumchen punktiert. Pro Pflanze kann max. eine Beeinträchtigung angesprochen werden. Hat eine Pflanze mehrere Schäden, wird gutachtlich festgestellt, welcher Schaden für das Wachstum der Pflanze eine größere Beeinträchtigung darstellt. Alle Beeinträchtigungen laut folgender Tabelle, die die Pflanze in ihrem Höhenwachstum beeinträchtigten oder ihren weiteren Fortbestand gefährden, werden nur für das vergangene Jahr erhoben. Sie werden auf der Einzelpflanze angesprochen und punktiert. Beeinträchtigungen die zeitlich nicht zuordenbar sind, werden jedenfalls als beeinträchtigt punktiert. Als Beeinträchtigung wird für alle Codes definiert: Terminaltrieb Total bzw. 50 % der Seitentriebe (bei NH der obersten drei Quirle) geschädigt! Beeinträch. Bezeichnung Definition 11 Schalenwildverbiss 12 Hasen/Nagerverbiss 13 14 15 Schlag/Fegeschaden Schälschaden Weideeinfluss 16 17 Beeinträchtigung Wild/WeideKombination Altfeger Terminaltrieb mehr oder weniger gequetscht, fasrig abgebissen (o. wegen Verbiss nicht erkennbar) bzw. über 50% der Seitentriebe (bei NH der obersten drei Quirle) verbissen innerhalb des letzten Jahres. Terminaltrieb charakteristisch durch Hasen oder Nager verbissen. Trieb glatt abgebissen, scharfkantig mit schrägem Bissverlauf (ca. 45°), inkl. Mäuse, Hasen- und SiebenschläferSchäle fasrig ausgefranste Rindenverletzungen durch Horn- und Geweihträger im letzten Jahr geschält (unabhängig vom Verbiss) Weidespuren auf dem Trakt klar erkennbar (Kuhfladen, Bodenverdichtung durch Weidevieh), Schäden durch Vertritt, Schälen und Verbeißen Terminaltrieb verbissen (o. wegen Verbiss nicht erkennbar) bzw. über 50% der Seitentriebe verbissen. Der Schaden ist nicht klar Schalenwild bzw. Weidevieh zuordenbar. 21 Pilze/Insekten 31 Läuterung/Stock 32 Herbizid/Düngung 33 34 Ernteschaden Schikanten 35 Aufforstungsfehler 41 42 Frostschäden Hagelschaden 43 Erosion/Steinschlag Hier werden noch lebende Bäume erfasst, die nicht im vergangenen Jahr, sondern schon vorher gefegt wurden. Anschließend wird das Bäumchen auf dem Trakt mit Spray markiert. Rostpilz, Nadelrost, Schneeschimmel, Triebsterben, Hallimasch, Tannentrieblaus, Rüsselkäfer, Sirococcus, etc. bei Pflegearbeiten beschädigte Pflanzen und falsche Bewirtschaftung wie Läuterung durch Aushacken von Laubholz menschlicher Einfluss, wie unsachgemäße Düngerausbringung (zu hohe Konzentration), Streusalzschäden, Klärschlammausbringung, etc bei der Fällung, Rückung und Lieferung entstandene Schäden am verbleibenden Bestand Durch Schifahren entstandene Verletzungen an der Pflanze (eindeutige Zuordnung möglich) Rindenverletzungen, Abschneiden von Ästen, Wipfel oder Stämmchen Wurzelschäden (einseitige Wurzelausbildung) oder Wachstumsbeeinträchtigung wegen falschem Pflanzverfahren Frosttrocknis, Knospen oder Maitriebnadeln braun verfärbt, trocken und nach unten gekrümmt an Trieben und Ästen oberhalb platzartige Verletzungen unterschiedlicher Größe, die vernarben und umwallt werden Substratverlust durch Muren oder Hangrutschungen bzw. Rindenverletzungen durch Steinschlag z.B. beim Forststraßenbau - 25 - Version 1, 2010/10 44 Schneeschub/-druck 45 Trockenschaden 51 Lichtmangel/ Verdämmung 52 53 Wasserhaushalt unbekannt Bruch von Zweigen durch Schneedruck bzw. Entwurzelung durch Schneeschub (Säbelwuchs ist aber kein Verjüngungshemmnis); Lawinen Frisch aufgeforstete Jungpflanzen aufgrund einer Trockenperiode im Aufforstungsjahr vom Absterben bedroht (Pfl. vertrocknet); Pflanze ist noch nicht tot, dunkelt aber aus; Pflanze ist aufgrund von Wassermangel vertrocknet oder verträgt zuviel Nässe nicht; Bitte nur in Ausnahmefällen verwenden, Pflanze ist vom Absterben bedroht – Ursache unbekannt; Aktuell im heurigen Jahr gefegte Pflanzen werden nicht aufgenommen und besprüht. 11.8 Anzahl der Pflanzen in den Höhenstufen Für die Höhe, sowie für die Beeinträchtigung wird der Trieb des vergangenen Jahres herangezogen. Der in der Vegetationsperiode des Aufnahmejahres heranwachsende Terminaltrieb wird für die Beeinträchtigungs- und Höhenstufenansprache nicht berücksichtigt (Vorsicht bei Herbstaufnahmen!!!). (Stumpfe Seite der Fluchtstange zum Höhenmessen verwenden!) Es werden zur Verjüngungsanalyse nur Bäume > 10 cm bis zu einer Wuchshöhe von 10 m erhoben. In den Höhenstufen 1 bis 7 erfolgt die exakte Erhebung der Pflanzenzahlen im sog. Punktierverfahren (linkes Rechteck). Die tatsächliche Anzahl wird nach Abschluss der Trakterhebung aufsummiert und eingetragen (Quadrat rechts daneben). (3) (16) Beispiel: Aufzeichnung der Pflanzenzahlen im Punktierverfahren Achtung: Durch Läuterung entfernte Bäume sind in ihrer „ursprünglichen“ Höhe anzuschätzen und in jene Höhenstufe einzutragen. Als „Beeinträchtigung“ ist „31 – Läuterung/Stock“ einzutragen. 11.9 Flächenhafte Verjüngungshemmnisse Tritt ein Faktor auf, der geeignet ist, die Verjüngung des Waldes zu behindern oder gar zu verhindern, wird er als flächenhaftes Verjüngungshemmnis angesprochen. Tritt ein Hemmnis dabei so stark auf, dass die Baumarten sich nicht ausreichend verjüngen können (=berechnete Soll-Pflanzenzahl wird dadurch nicht erreicht), ist das Hemmnis bedeutend. Bei der Beurteilung der flächenhaften Hemmnisse wird ein Zustand beschrieben, daher wird nicht nur der letzte Jahrestrieb (wie bei einer Beeinträchtigung) beurteilt. Auftretende Hemmnisse können für jede aufgenommene Baumart unterschiedlich schwerwiegend sein und sind daher je Baumart zu definieren. Dabei ist im Formular die Nummer des entsprechenden Hemmnisses einzutragen und die Bedeutung einzukreisen (2...bedeutend, 1...gering bedeutend). Es können auch mehrere Hemmnisse auftreten! Wird das Verjüngungsziel nicht erreicht, muss nicht zwingend ein Hemmnis angegeben werden. - 26 - Version 1, 2010/10 Hemmnis Bezeichnung 43 Erosion/Steinschlag 44 Schneeschub/-druck 45 Trockenschaden 51 Lichthaushalt 52 53 54 Wasserhaushalt Humusauflage/Rohboden Verkrautung/Vergrasung 55 Fehlen von Samenbäumen 56 Zeitmangel 57 Kampfzone 58 sonstige/unbekannt Definition Bereiche mit deutlichem Substratverlust/Hangrutschungen (Blaiken, Anrisse) oder Hang-/Murenschutt, Felsabbrüche von darüber liegenden Felswänden im Umfeld Bruch von Zweigen durch Schneedruck bzw. Entwurzelung durch Lawinen oder Schneeschub (Säbelwuchs ist aber kein Verjüngungshemmnis) Frisch aufgeforstete Jungpflanzen aufgrund einer Trockenperiode im Aufforstungsjahr vom Absterben bedroht (Pfl. vertrocknet); Meist ein waldbaulicher Fehler, der oft schwierig anzusprechen ist. Bsp.: dichte Altholzbestände mit kaum Licht am Boden und keine Maßnahmen zur Verjüngungseinleitung (Lichtbaumarten bes. betroffen). Umgekehrt wird die Tanne dort kaum eine Chance haben, wo zuviel Licht auftrifft (Kahlschlag). Wassermangel (Trocknis) oder Luftmangel (Nässe), Temperaturextreme Keimlingshemmung, Nährstoffmangelerscheinungen, Chlorosen, etc. Verdämmung und Nährstoffkonkurrenz durch Hochstauden bzw. dichte Grasnarbe, Summe der Vegetationsdeckungsgrade > 100 % Fehlen von fruktifizierfähigen Samenbäumen (z.B. Buchen oder Tannen) im Umkreis von 200 m; i.d.R. nur geringbedeutendes Hemmnis, bedeutend erst wenn im gesamten Projektsgebiet keine Samenbäume vorhanden sind. Zu kurze Zeit seit Einleitung der Verjüngung (frische Schlagfläche). Geringbedeutendes Hemmnis, wenn die Verjüngungseinleitung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt (dann ist nämlich lt. Gesetz aufzuforsten). Bedeutendes Hemmnis, wenn die Verjüngungseinleitung nicht länger als 3 Jahre zurückliegt und keine Kunstverjüngung angewandt wurde. Zone zwischen der natürlichen Baumgrenze und der tatsächlichen Waldgrenze Bereich bis ca. 200 Hm unterhalb der potentiellen Waldgrenze Nur wenn man gar nicht mehr weiter weiß... 11.10 Kommentar Verjüngung In diesem Feld können Notizen zur Verjüngungsanalyse als Gedankenstütze eingetragen werden. Z.B.: Auffällige oder häufig auftretende Schäden an Pflanzen, die älter oder jünger als ein Jahr sind, sollten hier vermerkt werden => für Abschlussbericht. Der berechtigte Verdacht auf starkem Keimlingsverbiss ist ebenfalls zu vermerken (Kontrollzäune vorschlagen). - 27 - Version 1, 2010/10 12 ANHANG ▪ Soll Pflanzenzahlen für die Beurteilung der Beeinträchtigung an vorhandenen Verjüngungspflanzen F. Müller – BFW/Institut für Waldbau ▪ Aufnahmeformular für die Beurteilung von Durchforstungsmaßnahmen - 28 - Version 1, 2010/10Version 1, 2010/10 Soll-Pflanzenzahlen für die Beurteilung der Beeinträchtigung an vorhandenen Verjüngungspflanzen F.Müller - BFW/Institut für Waldbau Soll-Zahlen ab 30 cm hoher Verjüngung für 100 m² Code lt Waldtypenliste 51,52,53,132 61,62,63,65 41,42,43 31,32,33,131,167 21,22,23, 11,12,13 91,92,93,173,183,184 111,112,181 174 100 145,152 71,72,73 142,151,153,155,160 80 115 75 Waldgesellschaftsgruppe Lärchen-Zirbenwald Lärchenwald Subalpiner Fichtenwald Montaner Fichtenwald Fichten-Tannenwald Fichten-Tannen-Buchenwald zugelassener Rahmenwert für die Baumarten Gesamtsoll Hauptbaumarten 15 15 18 18 20 23 Lä 2-13 Lä 11-15 Fi 2-16 Fi 10-17 Fi 2-18 Fi 2-18 Lä 2-16 Lä 1-8 Ta 2-18 Ta 2-18, Bu 3-19 Buchenwald 30 Bu 3-30 Bu+Bah+ Es+Ta+Ei 15 - 30 Lindenmischwald Bergahornwald Edellaub Schluchtwald Grauerlenwald Karbonat-Kiefernwald 30 30 30 20 30 Li 15-27 BAh 22-30 BAh 9-30 GEr 15-20 WKi 22-30 Es+HBu+SAh 3-15 Auwälder 30 Spirkenwald Fichten-Edellaub-Mischwälder Sekundäre Kiefernwälder 20 30 25 Mischbaumarten Zi 2-13 Fi, Vb, Fi, WKi, Vb, Bu, Mb, BAh Ta, Zi, Vb, Ger WKi, Vb, Ei, BAh, Ger Lä, Vb, Bu, Ei, BAh, Es Lä, BAh, Es, BUl, WKi, Vb Mb, Li, HBu, SAh, FAh, Elsb, WBirne, VKi, Eka, WKi, SKi,Dg,Speierling, Wildapfel Bu, Mb, Ei, BAh, BUl, FAh, VKi Bu, GEr, BUl, Ta Es, GErl Fi, BAh, Es Fi, Lä, Mb, Bi, As, Vb Fi + Lä 0-6 Bu+Bah+BUl 15 - 30 SWei, Pap, GEr, Es, Trki, Ul, Li, Ah, SEr, WBirne, WApfel, HBu, Vki, Bu, Mb, Bi Spi 10-20 Li+Ei+BAh+Es+BUl+VKi 6-30 Wki 3-25 Lä+ Wki 0-4, Fi 0 - 6 Ta, Lä, Wki 0-3 Fi + Lä 0-8 BAh,Vb,Bi, Mb Fi Mb, Ei, Li Stück 0-5 0-4 0-5 0-5 0-5 0-5 0-7 0-8 0-8 0-8 0-8 0-5 0-8 0-30 0-4 0-15 0-8 Fi Fichte, Ta Tanne, Lä Lärche, WKI Weißkiefer, SKi Schwarzkiefer, Zi Zirbe, Dg Douglasie, Bu Buche, BAh Bergahorn, SAh Spitzahorn, FAh Feldahorn, VB Vogelbeere, Mb Mehlbeere, Es Esche, Ei Stieleiche+Traubeneiche, StEi Stieleiche, Trei Traubeneiche, ZEi Zerreiche, FEi Flaumeiche, SEr Schwarzerle, Ger Grauerle, Li Winter-+Sommerlinde, BUl Bergulme, FeUl Feldulme, FlUl Flatterulme, HBu Hainbuche, Bi Birke, As Aspe, WBirne Wildbirne, WApfel Wildapfel, VKi Vogelkirsche, EKa Edelkastanie, Rotei Roteiche, TRKi Traubenkirsche; Bei Vorhandensein von Pionierbaumarten (Birke, Aspe), die mindestens zwei Höhenklassen im Wachstum voraus sind, kann die Anzahl der geforderten Hauptbaumarten bis zu 30% durch diese ersetzt werden. WaldGes 141 166 171 172 182 Bezeichnung Nadelholz-Moorwälder Föhren-Auwald Legföhren-Krummholz Grünerlen-/Birkengebüsch Mannaeschen-HoBu-Wälder SollAnz 3000 3000 2000 2000 3000 Laubholz SE,GE,BI,WE WE,GE,ES,AH,UL,MB GR,BI,AH,ES,WE,VB GR,BI,AH,ES,WE,VB MA,HO,MB,EI,LI,ES Für diese "tiroler" Waldgesellschaften wurden keine Synonyme mit passenden Zielen gefunden! - 29 - Version 1, 2010/10 Beurteilung von Durchforstungsmaßnahmen (Projektsteuerung) Fragestellungen zur Beurteilung der Durchforstungsmaßnahmen: 1) Ist die Eingriffsstärke im Lichtkronenbereich ausreichend? 2) Wurde die Bestandesstruktur hinsichtlich Stufigkeit und räumlichen Verteilung verbessert? 3) Wurden Mischbaumarten gefördert bzw. erfolgte eine Mischungsregulierung in Anlehnung an die PNWG? 4) Sind die Bringungs- bzw. Schägerungsschäden am verbleibenden Bestand im verträglichen Rahmen? 5) Anschätzen der Baumartenanteile am verbleibenden Bestand in 1/10. Projekt: ________________________________________________ GIS-Nr. oder Pkt.Nr.:____________________ Datum:______________________ Durchforstungsbeurteilung: Baumartenanteile in 1/10: GIS-Nr. oder Pkt.Nr.:____________________ Datum:______________________ Durchforstungsbeurteilung: Baumartenanteile in 1/10: GIS-Nr. oder Pkt.Nr.:____________________ Datum:______________________ Durchforstungsbeurteilung: Baumartenanteile in 1/10: - 30 -