zum der Statuten

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Statuten der ARGE „Region mit Herz“
Grundlegende Bestimmungen
§ 1 Name
Unter dem Vereinsnamen ARGE - „Region mit Herz“ schliessen sich interessierte,
engagierte Freunde und Berufsvertreter aus Marketing und Medien, Wirtschaft, Politik,
Sport, Kultur, Bildungs- und Gesundheitswesen zu einer Arbeitsgemeinschaft - im
Folgenden kurz „der Verein“ genannt - zusammen. Sitz des Vereins ist die Villa Waldegg,
Soolerstrasse 20, in CH-8756 Mitlödi.
§ 2 Zweck
Der Verein bezweckt die Image-Förderung des Kanton Glarus mittels Zusammenführung,
Verdichtung wie geschlossener Verbreitung kommunikativer Massnahmen von Wirtschaft,
privaten Gönnern wie auch Gemeinden, Verbänden, Vereinen und sonstigen Institutionen.
Mit der Solidaritäts-Kampagne Südliches Glarnerland - „Region mit Herz“ / Glarnerland
„Herzstück der Schweiz“ - auf der Basis einer von Gründungsmitglied David McLion,
Mitlödi urheberrechtlich, markenrechtlich wie auch den Rechten über die InternetDomainnamen „region-mit-herz.com“ / „region-mit-herz.ch“ entwickelten und weiter zu
entwickelnden Idee - soll eine dynamisch flexible wie gleichermassen stabile Plattform
geschaffen werden, die weit in die Zukunft hinein für Land und Leute des Kanton Glarus
Authentizität und Erneuerungswillen signalisiert.
Der Verein als Sonder-Plattform kumulierender wirtschaftspolitischer Interessen ist stets
bemüht, Aktivitäten und Ziele mit den öffentlichen Stellen des Kantons wie seiner
Gemeinden in Einklang zu halten. Der Verein ist und bleibt dabei meinungsbildend frei
und unabhängig zielorientiert.
Der Verein ist konfessionell und politisch neutral.
§ 3 Mittel
Jedes Vereinsmitglied - aktiv oder passiv - ist zur Zahlung des jährlichen Vereinsbeitrages
verpflichtet. Die Vereinsbeiträge werden erstmals durch den Vorstand bestimmt,
nachfolgend durch die Vereinsversammlung. Austretende oder ausgeschlossene
Vereinsangehörige schulden ihren Beitrag bis zum Ende des laufenden Vereinsjahres.
Ausgeschlossen von Beitragszahlungen sind Vereinsangehörige (ARGE-Botschafter),
deren Engagement und eingebrachte wie einzubringende Leistungen die Vereinsbasis
bilden (siehe § 2 Zweck des Vereins und § 6 Abs. 6.3).
§ 4 Weitere Mittel
Weitere Mittel des Vereins werden aus Einkünften über den Verkauf von Werbebannern
im Internet, aus den Erlösen von Veranstaltungen, wie durch private oder öffentliche
Beiträge und freiwillige Zuwendungen jeder Art, beschafft.
§ 5 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen.
Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Mitgliedschaft
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Statuten der ARGE „Region mit Herz“
§ 6 Beitritt
Es wird unterschieden zwischen
6.1 ARGE-Member (aktive Vereinsmitgliedschaft)
Der Beitritt zum Verein sollte einen direkten Zusammenhang zwischen Aufgabe oder
Funktion bezüglich der Aktivitäten des Vereins haben. Die Vereinsversammlung
entscheidet über die Aufnahme. Sie kann den Beitritt ohne Angabe von Gründen
ablehnen.
6.2 ARGE-Supporter (passive Vereinsmitgliedschaft)
Jeder, der sich mit der Idee der Solidaritäts-Kampagne identifiziert und bereit ist, diese in
seinem persönlichen Umfeld und/oder beruflichen Wirkungsfeld zu fördern, kann als
ARGE-Supporter die Vereinsmitgliedschaft erwerben.
6.3 ARGE-Botschafter
Botschafter sind Member, welche sich im privaten, öffentlichen, wirtschaftlichen oder
touristischen Bereich durch besondere repräsentative Leistungen in Sinn und Geist des
Vereins auszeichnen. Der Vorstand kann die ARGE-Botschafter vom Mitgliederbeitrag
befreien.
6.4 ARGE-Gönner
ARGE-Member oder -Supporter, welche mindestens den vierfachen Jahresbeitrag
einzahlen, werden zu Gönnern des Vereins.
6.5 ARGE-Sponsoren
Private oder juristische Personen werden durch ein vertraglich geregeltes Sponsoring zu
ARGE-Sponsoren des Vereins.
Beendigung der Mitgliedschaft
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§ 7 Austritt
Der Austritt einzelner Vereinsangehöriger erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den
Vorstand und ist jederzeit möglich.
§ 8 Ausschliessung
Die Vereinsversammlung kann ein Vereinsmitglied ohne Angabe von Gründen
ausschliessen.
Organe
§ 9 Organe
Die Organe des Vereins sind:
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die Mitgliederversammlung
der Vorstand
die Kontrollstelle
Versammlung
§ 10 Einberufung
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen und findet einmal jährlich
statt.
Der Vorstand kann zu einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung einladen, sofern
dies wichtige Geschäfte erfordern.
Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann zudem von mindestens 40% der
Vereinsmitglieder beim Vorstand verlangt werden.
§ 11 Aufgaben
An der ordentlichen Versammlung werden folgende Geschäfte behandelt:

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
Abnahme des Jahresberichtes des/der PräsidentIn und der Jahresrechnung sowie
die Entlastung des Vorstandes und der Kontrollstelle
Beschlussfassung über Gegenstände, die ihr durch Gesetz und Statuten
vorbehalten sind
Wahl der Kontrollstelle
Abänderung der Vereinsstatuten unter Beistimmung des Vorstandes
Vorstand
§ 12 Zusammensetzung und Wahl des Vorstandes
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Statuten der ARGE „Region mit Herz“
Gewählt wird der Vorstand von der Mitgliederversammlung, der aus vier Mitgliedern
besteht. Für jedes Vorstandsmitglied ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich.
Der Vorstand konstituiert sich selbst.
§ 13 Einberufung
Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des/der PräsidentIn, so oft es die Geschäfte erfordern.
§ 14 Beschlussfassung
Der Vorstand ist mit einer 2/3 Mehrheit beschlussfähig.
§ 15 Aufgaben und Rechte
Der Vorstand vertritt den Verein nach Aussen und besorgt alle Geschäfte, die ihm durch
die Statuten oder von der Mitgliederversammlung übertragen werden.
Jedes Vorstandsmitglied führt Kollektivunterschrift zu Zweien. Davon ausgenommen sind
Bargeld-Bezüge mittels autorisierter PIN-Card.
Kontrollstelle
§ 16 Kontrollstelle
Die Kontrollstelle besteht aus zwei Rechnungsrevisoren oder wird als Mandat einer dafür
befähigten Unternehmung übertragen.
Handelsregister
§ 17 Eintragung ins Handelsregister
Der Vorstand kann den Verein ins Handelsregister eintragen lassen.
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CH-8750 Mitlödi, 17. Juni 2003
Namens der konstituierenden Mitgliederversammlung
gez.
Dr. Vital Hauser
gez.
David McLion
Rudolf Herrmann
Hanspeter Zweifel
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