Statuten der ARGE „Region mit Herz“ Grundlegende Bestimmungen § 1 Name Unter dem Vereinsnamen ARGE - „Region mit Herz“ schliessen sich interessierte, engagierte Freunde und Berufsvertreter aus Marketing und Medien, Wirtschaft, Politik, Sport, Kultur, Bildungs- und Gesundheitswesen zu einer Arbeitsgemeinschaft - im Folgenden kurz „der Verein“ genannt - zusammen. Sitz des Vereins ist die Villa Waldegg, Soolerstrasse 20, in CH-8756 Mitlödi. § 2 Zweck Der Verein bezweckt die Image-Förderung des Kanton Glarus mittels Zusammenführung, Verdichtung wie geschlossener Verbreitung kommunikativer Massnahmen von Wirtschaft, privaten Gönnern wie auch Gemeinden, Verbänden, Vereinen und sonstigen Institutionen. Mit der Solidaritäts-Kampagne Südliches Glarnerland - „Region mit Herz“ / Glarnerland „Herzstück der Schweiz“ - auf der Basis einer von Gründungsmitglied David McLion, Mitlödi urheberrechtlich, markenrechtlich wie auch den Rechten über die InternetDomainnamen „region-mit-herz.com“ / „region-mit-herz.ch“ entwickelten und weiter zu entwickelnden Idee - soll eine dynamisch flexible wie gleichermassen stabile Plattform geschaffen werden, die weit in die Zukunft hinein für Land und Leute des Kanton Glarus Authentizität und Erneuerungswillen signalisiert. Der Verein als Sonder-Plattform kumulierender wirtschaftspolitischer Interessen ist stets bemüht, Aktivitäten und Ziele mit den öffentlichen Stellen des Kantons wie seiner Gemeinden in Einklang zu halten. Der Verein ist und bleibt dabei meinungsbildend frei und unabhängig zielorientiert. Der Verein ist konfessionell und politisch neutral. § 3 Mittel Jedes Vereinsmitglied - aktiv oder passiv - ist zur Zahlung des jährlichen Vereinsbeitrages verpflichtet. Die Vereinsbeiträge werden erstmals durch den Vorstand bestimmt, nachfolgend durch die Vereinsversammlung. Austretende oder ausgeschlossene Vereinsangehörige schulden ihren Beitrag bis zum Ende des laufenden Vereinsjahres. Ausgeschlossen von Beitragszahlungen sind Vereinsangehörige (ARGE-Botschafter), deren Engagement und eingebrachte wie einzubringende Leistungen die Vereinsbasis bilden (siehe § 2 Zweck des Vereins und § 6 Abs. 6.3). § 4 Weitere Mittel Weitere Mittel des Vereins werden aus Einkünften über den Verkauf von Werbebannern im Internet, aus den Erlösen von Veranstaltungen, wie durch private oder öffentliche Beiträge und freiwillige Zuwendungen jeder Art, beschafft. § 5 Haftung Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Mitgliedschaft Seite 1 von 5 Statuten der ARGE „Region mit Herz“ § 6 Beitritt Es wird unterschieden zwischen 6.1 ARGE-Member (aktive Vereinsmitgliedschaft) Der Beitritt zum Verein sollte einen direkten Zusammenhang zwischen Aufgabe oder Funktion bezüglich der Aktivitäten des Vereins haben. Die Vereinsversammlung entscheidet über die Aufnahme. Sie kann den Beitritt ohne Angabe von Gründen ablehnen. 6.2 ARGE-Supporter (passive Vereinsmitgliedschaft) Jeder, der sich mit der Idee der Solidaritäts-Kampagne identifiziert und bereit ist, diese in seinem persönlichen Umfeld und/oder beruflichen Wirkungsfeld zu fördern, kann als ARGE-Supporter die Vereinsmitgliedschaft erwerben. 6.3 ARGE-Botschafter Botschafter sind Member, welche sich im privaten, öffentlichen, wirtschaftlichen oder touristischen Bereich durch besondere repräsentative Leistungen in Sinn und Geist des Vereins auszeichnen. Der Vorstand kann die ARGE-Botschafter vom Mitgliederbeitrag befreien. 6.4 ARGE-Gönner ARGE-Member oder -Supporter, welche mindestens den vierfachen Jahresbeitrag einzahlen, werden zu Gönnern des Vereins. 6.5 ARGE-Sponsoren Private oder juristische Personen werden durch ein vertraglich geregeltes Sponsoring zu ARGE-Sponsoren des Vereins. Beendigung der Mitgliedschaft Seite 2 von 5 Statuten der ARGE „Region mit Herz“ § 7 Austritt Der Austritt einzelner Vereinsangehöriger erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand und ist jederzeit möglich. § 8 Ausschliessung Die Vereinsversammlung kann ein Vereinsmitglied ohne Angabe von Gründen ausschliessen. Organe § 9 Organe Die Organe des Vereins sind: die Mitgliederversammlung der Vorstand die Kontrollstelle Versammlung § 10 Einberufung Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen und findet einmal jährlich statt. Der Vorstand kann zu einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung einladen, sofern dies wichtige Geschäfte erfordern. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann zudem von mindestens 40% der Vereinsmitglieder beim Vorstand verlangt werden. § 11 Aufgaben An der ordentlichen Versammlung werden folgende Geschäfte behandelt: Abnahme des Jahresberichtes des/der PräsidentIn und der Jahresrechnung sowie die Entlastung des Vorstandes und der Kontrollstelle Beschlussfassung über Gegenstände, die ihr durch Gesetz und Statuten vorbehalten sind Wahl der Kontrollstelle Abänderung der Vereinsstatuten unter Beistimmung des Vorstandes Vorstand § 12 Zusammensetzung und Wahl des Vorstandes Seite 3 von 5 Statuten der ARGE „Region mit Herz“ Gewählt wird der Vorstand von der Mitgliederversammlung, der aus vier Mitgliedern besteht. Für jedes Vorstandsmitglied ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Der Vorstand konstituiert sich selbst. § 13 Einberufung Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des/der PräsidentIn, so oft es die Geschäfte erfordern. § 14 Beschlussfassung Der Vorstand ist mit einer 2/3 Mehrheit beschlussfähig. § 15 Aufgaben und Rechte Der Vorstand vertritt den Verein nach Aussen und besorgt alle Geschäfte, die ihm durch die Statuten oder von der Mitgliederversammlung übertragen werden. Jedes Vorstandsmitglied führt Kollektivunterschrift zu Zweien. Davon ausgenommen sind Bargeld-Bezüge mittels autorisierter PIN-Card. Kontrollstelle § 16 Kontrollstelle Die Kontrollstelle besteht aus zwei Rechnungsrevisoren oder wird als Mandat einer dafür befähigten Unternehmung übertragen. Handelsregister § 17 Eintragung ins Handelsregister Der Vorstand kann den Verein ins Handelsregister eintragen lassen. Seite 4 von 5 Statuten der ARGE „Region mit Herz“ CH-8750 Mitlödi, 17. Juni 2003 Namens der konstituierenden Mitgliederversammlung gez. Dr. Vital Hauser gez. David McLion Rudolf Herrmann Hanspeter Zweifel Seite 5 von 5