Pflege - Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen

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Einheitliche Prüfkriterien für die Heimaufsicht
des Landes Baden-Württemberg
für Einrichtungen der Eingliederungshilfe
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Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
Herausgeber:
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung
Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
Schellingstraße 15
70174 Stuttgart
Telefon:
Telefax:
Internet:
0711 123-0
0711 123-39 99
www.sozialministerium-bw.de
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Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 2010 haben wir Ihnen erstmals einen Prüfleitfaden an die
Hand gegeben, mit dem Ziel nicht nur die Qualität in den
Einrichtungen, sondern auch die Qualität der Prüfungen zu
verbessern. Dieser Prüfleitfaden war vorrangig zur Prüfung von
Altenpflegeeinrichtungen entwickelt worden. Ich freue mich daher
sehr, Ihnen für die Prüfungen der Einrichtungen der
Eingliederungshilfe nun einen eigenen, an die Besonderheiten
dieser Einrichtungen angepassten Prüfleitfaden an die Hand
geben zu können.
Mein besonderer Dank gilt den Praktikerinnen und Praktikern aus den Reihen der Heimaufsicht und
aus den Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die gemeinsam den vorliegenden Prüfleitfaden
erarbeitet haben. Dem Anspruch, kooperativ zu arbeiten, sind wir in diesem Fall – nach Meinung
der Mitarbeitenden – gerecht geworden.
Als Sozialministerin ist es mir ein besonderes Anliegen, dass bei den Prüfungen der Heimaufsicht
der Unterschiedlichkeit der Beeinträchtigungen von Menschen in Einrichtungen der
Eingliederungshilfe und ihrem Anspruch auf Teilhabe in der Gesellschaft Rechnung getragen wird.
Darüber hinaus muss die Heimaufsicht aber auch immer im Blick haben, dass gerade Menschen
mit Behinderungen in einem besonderen Maße auf Schutz, Fürsorge und Unterstützung
angewiesen sind. Mit Ihrer Arbeit leisten Sie so einen wichtigen Beitrag zum Wohle der
Bewohnerinnen und Bewohner. Ihre Tätigkeit ist aber neben den Aspekten Gefahrenabwehr und
Qualitätssicherung auch bestimmt vom Bemühen um gegenseitiges Vertrauen zwischen
Heimaufsicht, Leitung und Träger. Ich bin der festen Überzeugung, dass der vorliegende
Prüfleitfaden Sie bei Ihrer verantwortungsvollen Aufgabe unterstützen kann.
Der Prüfleitfaden ist ein dynamisches Werk und muss in regelmäßigen Abständen an aktuelle
Entwicklungen und Erkenntnisse aus der Praxis angepasst werden. Ich bitte Sie, Ihre Vorschläge
und Anregungen in den Dienstbesprechungen einzubringen oder direkt an das Ministerium für
Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zu richten.
Katrin Altpeter MdL
Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren
Baden-Württemberg
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Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
Präambel
Der vorliegende Prüfleitfaden soll den Mitarbeitern der Heimaufsichtsbehörden und den
Verantwortlichen der Träger eine Möglichkeit geben, systematisch und strukturiert die vorrangigen
Ziele des Landesheimgesetzes (Selbstbestimmung, Menschenwürde und Lebensqualität) zu
erkennen und zu prüfen. Diese Ziele sollen dann zusammen mit den Einrichtungen im Interesse
der Bewohner/-innen gefördert und umgesetzt werden.
Zweck des Landesheimgesetzes (LHeimG) ist es u.a.:
„1. Die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner von Heimen vor
Beeinträchtigung zu schützen,
2. Die Selbstständigkeit, die Selbstverantwortung, die Selbstbestimmung und die
gleichberechtigte Teilhabe am Leben der Gesellschaft der Bewohner zu wahren und zu
fördern,1“
Nach SGB XII ist der zentrale Auftrag der Eingliederungshilfe:
„…eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu
beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.
Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der
Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen
Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie
möglich unabhängig von Pflege zu machen.“2
Das SGB IX regelt:
„Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem
Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre
Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern,
Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.“3
Im SGB IX verpflichtet der Gesetzgeber die Rehabilitationseinrichtungen ausdrücklich auf
diese Ziele.4
Die grundlegenden Haltungen der Eingliederungshilfe sind also von dem Gedanken geprägt,
Menschen mit Behinderung so zu begleiten, dass für sie ein Höchstmaß an Beteiligung an der
Gesellschaft (Teilhabe) unter der Bedingung einer selbstbestimmten Persönlichkeitsentwicklung und Lebensgestaltung ermöglicht wird. Dies bedeutet für die Einrichtungen, mit
den Bewohner(n)/-innen eine Perspektive für ein selbständiges Wohnen auch außerhalb der
Einrichtung oder aber ein Leben im Heim so zu gestalten, dass eine möglichst große
Individualität mit einer möglichst großen Selbständigkeit und Unabhängigkeit erreicht werden
kann.
Teilhabe ist immer mit Risiken verbunden, da individuelle, selbstbestimmte Entwicklungen zur
beruflichen und privaten Teilhabe an der Gesellschaft nicht ohne das Sammeln von guten und
schlechten Erfahrungen möglich sind.
1
§ 2 Abs. 1 Ziffern 1 + 2 LHeimG in der Fassung vom 11. Mai 2010, GBl. S. 404
§ 53 Abs. 3, Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dez. 2003, BGBl. I S. 3022), das zuletzt
durch Artikel 6a des Gesetzes vom 22. Dezember 2011(BGBl. I S. 3057) geändert worden ist
3
§ 1 Satz 1, Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1 des Gesetzes v.
19. 6.2001, BGBl. I S. 1046), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3057) geändert worden ist
4
§ 19 Abs. 4, Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) -Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -(Artikel 1 des Gesetzes v.
19. 6.2001, BGBl. I S. 1046), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3057) geändert worden ist
2
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Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
Andererseits sind Menschen mit Behinderungen in einem besonderen Maße auf Schutz,
Fürsorge und Unterstützung angewiesen. Bei der Anwendung des Prüfleitfadens ist auf die
Besonderheiten der unterschiedlichen Behinderungsarten zu achten. Schutzbedürfnis,
Fürsorgeanspruch, Autonomiebedürfnis und die Fähigkeit zur Selbstverantwortung sind nicht
nur individuell sehr unterschiedlich ausgeprägt, sie stellen sich in den jeweiligen Bereichen
der Hilfen für geistig behinderte Menschen, für mehrfach behinderte Menschen, für psychisch
kranke bzw. seelisch behinderte Menschen und für Menschen mit Körperbehinderungen sehr
unterschiedlich dar.
Die Unterschiedlichkeit der Beeinträchtigung von Menschen in ihrem jeweiligen Umfeld, die zu
Behinderung im sozialrechtlichen Sinne führt, machen differenzierte Heimangebote nötig, die zu
einer differenzierten Anwendung des Prüfkataloges führen. Heute gibt es unterschiedliche
Versorgungsstrukturen, wie z.B. Wohnheime, Außenwohngruppen und sonstige Wohnformen. Eine
weitere Ausdifferenzierung der Wohnformen wird in Zukunft stattfinden.
Inhaltlich können daher in diesem Spannungsfeld Zielkonflikte (Bsp. Hygiene und private
Lebensführung) festzustellen sein. Hier ist im Zweifel immer der tatsächliche Wille der Bewohner/innen in der autonomen Selbstbestimmung zu erkunden. Der Wille nach Autonomie, Normalität und
Privatheit ist gegen das Erfordernis von Sicherheit und geregelten Strukturen und Prozessen
abzuwägen. Zwischen der selbstbestimmten individuellen Entwicklung und der selbstgestalteten
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und dem individuell angemessenen und notwendigen
Schutz und der Fürsorge muss eine sinnhafte und verantwortungsvolle Balance angestrebt werden.
Maßnahmen, die vor dem Hintergrund rein fachlicher Sachkenntnis sinnvoll und notwendig sind,
müssen mit dem individuellen Wollen und der Akzeptanz der betroffenen Menschen mit
Behinderung in Einklang gebracht werden.
Aufgabe von Heimen der Eingliederungshilfe ist nicht allein die individuelle Begleitung von
Menschen mit Behinderung, sondern ebenso die Gestaltung von entwicklungsfördernden
strukturellen Bedingungen. Strukturelle Bedingungen sollten im Besonderen darauf ausgerichtet
sein, Menschen mit Behinderung Handlungsoptionen zu eröffnen, spontane Entscheidungen zu
ermöglichen, Änderungen in der Lebensgestaltung zuzulassen, usw. …
Bei der Begehung soll durch die Mitarbeiter der Heimaufsichtsbehörden eine verstehende und
beobachtende Grundhaltung eingenommen werden. Es soll die konkrete Betreuungssituation
erfahren und bewertet werden. Den Begegnungen zwischen Bewohner(n)/-innen und
Mitarbeiter(n)/-innen kommt eine besondere Bedeutung zu. Der empathische Dialog mit
Bewohner(n)/-innen und Mitarbeiter(n)/-innen ist hierfür unerlässlich.
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Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
Allgemeine Hinweise zur Verwendung
des Erhebungsbogens
Die Heimaufsichtsbehörden haben einen umfassenden Prüfauftrag, der die Einrichtungen
ganzheitlich in den Blick nimmt und sowohl die Struktur- und Prozessqualität, als auch die
Ergebnisqualität umfasst. Daher wurde ein Prüfleitfaden entwickelt, der die gesamte Bandbreite der
heimaufsichtlichen Prüfungen aufzeigt.
Der Prüfleitfaden ist nicht als ein neues, isoliertes Prüfinstrument zu sehen, sondern setzt als Prüfund Arbeitshilfe vielmehr die Vorgaben des Landesheimgesetzes und seiner Verordnungen um.
Die Anforderungen im Prüfleitfaden sind demnach stets im Kontext mit den dortigen Regelungen zu
sehen.
Die zu prüfenden Anforderungen gliedern sich in folgende Bereiche:
1. Strukturdaten/Bewohner/-innen/Personal
2. Qualitäts-/Beschwerdemanagement
3. Mitwirkung/Eigengeld/Bewohnergespräch
4. Unterkunft/Wohnen
5. Pädagogische Begleitung/Assistenz
6. Tagesstruktur, Bildung und Kultur, Freizeit- und Urlaubsgestaltung,
religiöse Aspekte
7. Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM), Medikamente, Therapie und Pflege
8. Hygiene/Infektionsschutz
9. Verpflegung/Hauswirtschaftliche Versorgung
Diese Prüfbereiche sind in sich abgeschlossen und können als einzelne Module verwendet werden.
Die sich daraus ergebenden Überschneidungen und Mehrfachnennungen im Fragenkatalog sind
beabsichtigt.
Durch die Aufteilung des Prüfleitfadens in neun verschiedene Prüfbereiche ist es auch künftig
möglich, einrichtungsspezifische Schwerpunkte bei der Durchführung von Prüfungen zu setzen.
Sofern bei einer Begehung verschiedene Prüfbereiche bzw. einzelne Fragen innerhalb eines
Prüfbereichs im Rahmen der Begehung nicht geprüft werden, sind diese mit dem Hinweis „wurde
nicht geprüft“ zu versehen.
Die im Prüfleitfaden aufgeführten Fragen sind nicht abschließend. Die Datei kann um Zusatzfragen
ergänzt werden, die als solche kenntlich zu machen sind.
Viele der Einzelfragen können mit den Ankreuzmöglichkeiten „ja“ oder „nein“ nur unzureichend
erfasst werden. Die Leerzeilen bieten die Möglichkeit, weitergehende Feststellungen einzutragen,
die sich beim Hinterfragen von Sachverhalten ergeben.
Grundsätzlich sind alle Antworten auf Plausibilität zu prüfen bzw. sind eigene Feststellungen nach
erfolgter Überprüfung zu machen.
Die im Rahmen der Begehung gewonnenen Erkenntnisse sind Grundlage für die Beratung der
Einrichtung und den Begehungsbericht (dieser sollte auf der Gliederung des Prüfleitfadens
aufbauen).
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Fragenkatalog zu den Prüfbereichen nach § 6 LHeimG
Inhalt:
1. Strukturdaten/Bewohner/-innen/Personal
2. Qualitäts-/Beschwerdemanagement
3. Mitwirkung/Eigengeld/ Bewohnergespräch
4. Unterkunft/Wohnen
5. Pädagogische Begleitung/Assistenz
6. Tagesstruktur, Bildung und Kultur, Freizeit- und Urlaubsgestaltung,
religiöse Aspekte
7. Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM), Medikamente, Therapie und Pflege
8. Hygiene/Infektionsschutz
9. Verpflegung/Hauswirtschaftliche Versorgung
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7
1
1.Strukturdaten/Bewohner/-innen/Personal
2
3
4
5
6
Die grundlegende Vorhaltung und Beschreibung der organisatorischen, personellen und
strukturellen Daten, gibt elementare Hinweise über die Verwirklichung der im Gesetzeszweck
genannten vorrangigen Ziele: Selbstbestimmung, Teilhabe und Schutz vor Beeinträchtigungen.
7
8
9
10
11
12
"Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden."
(Hermann Hesse)
1.1 Allgemeine Angaben zur Einrichtung
Name der Einrichtung: _________________________________________________
13
Adresse der Einrichtung: _______________________________________________
14
Telefon: _________________ Email: _________________ Fax: ________________
15
Name des Trägers der Einrichtung: _______________________________________
16
Adresse des Trägers der Einrichtung: _____________________________________
17
Vereinbarte Plätze (incl. Kurzzeitplätze): ___________________________________
18
19
20
Belegte Plätze: _______________________________________________________
21
22
23
24
25
26
Die Überprüfung nach § 10 Abs. 1 Landesheimgesetz fand am ______________________
von ____________________ bis _____________________ Uhr
angekündigt
unangekündigt
anlassbezogen
als Regelüberprüfung statt.
27
Von Seiten der Einrichtung haben an der Heimbegehung teilgenommen:
28
Name:
Funktion:
29
30
31
32
33
Von Seiten der Heimaufsicht haben teilgenommen:
34
Name:
Funktion:
35
36
37
_________________________________________________________________________________________________________________________
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
38
Heimleitung/Einrichtungsleitung:
39
Frau/Herr:
____________________________________________
40
Berufliche Qualifikation:
____________________________________________
41
Stellenanteil:
____________________________________________
42
Stellvertretung:
____________________________________________
43
44
45
In dieser Funktion noch für eine andere Einrichtung verantwortlich?
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
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57
58
59
60
61
62
63
64
ja
nein
Weitere verantwortliche Fachkräfte für:
Hauswirtschaft
Name:_________________________ Berufliche Qualifikation: _________________________
Qualität
Name: _________________________ Berufliche Qualifikation: _________________________
Sicherheit
Name: _________________________ Berufliche Qualifikation: _________________________
Hygiene
Name: _________________________ Berufliche Qualifikation: _________________________
65
66
Liegt eine Leistungsvereinbarung vor?
67
Die folgenden Leistungsangebote werden entsprechend des Landesrahmenvertrages5 angeboten:
68
69
-
70
71
-
72
73
-
74
75
-
76
77
-
5
ja
nein
Leistungstyp 1.2.1 (Stationäre Hilfe ohne tagesstrukturierendes Angebot für
geistig und mehrfach behinderte Erwachsene)

Leistungstyp 1.2.2 (Stationäre Hilfe ohne tagesstrukturierendes Angebot
für körperbehinderte, sinnesbehinderte und mehrfach behinderte Erwachsene)

Leistungstyp 1.2.3 (Stationäre Hilfe ohne tagesstrukturierendes Angebot für
seelisch behinderte Erwachsene)

Leistungstyp 1.5.1 (Kurzzeitunterbringung in Einrichtungen mit tagesstrukturierendem Angebot)

Leistungstyp 1.5.2 (Kurzzeitunterbringung in Einrichtungen ohne tagesstrukturierendem Angebot)

Rahmenvertrag nach § 79 Abs. 1 SGB XII vom 15.Dezember 1998 in der aktualisierten Fassung. Stand:
09.Mai 2006
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Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
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-
Leistungstyp 1.6 Stationäres Trainingswohnen

79
-
Sonstiges (z.B. Versorgungsvertrag nach SGB XI)

80
81
Heimvertrag:
82
83
84
-
85
86
87
-
Die Heimverträge entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und
unterliegen bei einer sich weiter entwickelnden Lebenssituation der
Bewohner/-innen einer systematischen Fortschreibung.
 ja
 nein
Die Bewohner/-innen verfügen über eine eigene
Ausfertigung des Heimvertrages in einer für sie verständlichen Form
(leichte Sprache, Tonträger, etc.).
 ja
 nein
88
89
Spenden:
90
-
Werden von der Einrichtung/dem Personal Spenden angenommen?  ja
 nein
91
-
Wenn ja, wird eine Spendenliste geführt?
 ja
 nein
92
93
Bewohner/-innen:
94
Beschreibung der Altersstruktur und Geschlechterverteilung:
95
_________________________________________________________________
96
Hilfebedarfsgruppe
Anzahl der Bewohner/-innen
HBG 1
HBG 2
HBG 3
HBG 4
HBG 5
Noch nicht eingruppiert
97
98
99
100
Besondere Bewohnermerkmale (z. B. Menschen mit Pflegeeinstufungen, Menschen mit
Mehrfachdiagnosen, Menschen mit Sonderformen von Behinderungen, wie beispielsweise
Autismus, Prader-Willi-Syndrom etc.):
101
Beschreibung
Anzahl6
102
103
6
keine Mehrfachnennungen
_______________________________________________________________________________
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104
Bemerkungen:
105
__________________________________________________________________
106
__________________________________________________________________
107
108
109
Betreuungen:
Anzahl der Bewohner/-innen mit
rechtlicher Betreuung nach
§1896 ff BGB
Betreuungsbeschlüsse konnten aktuell und
lückenlos nachgewiesen werden
……………………
110
111
Freiheitsentziehende Maßnahmen nach §1906 BGB
Anzahl der Bewohner/-innen mit
freiheitsentziehenden
Maßnahmen
Richterliche Genehmigungen konnten
aktuell und lückenlos nachgewiesen werden
…………………….
112
113
1.2 Personal
114
115
116
117
118
119
120
121
122
123
124
125
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129
130
131
132
133
134
135
136
137
138
Personalausstattung:
In Vollzeitkräften (siehe Personalliste) umgerechnet:
Fachkräfte gesamt:
____________
Davon:
Soz. Pädagogen/ Sozialarbeiter:
Heilerziehungspfleger
Erzieher
Pflegefachkräfte
Sonstige Fachkräfte:
____________
____________
____________
____________
____________
___________________________________________________
Hilfskräfte:
Auszubildende/Schüler:
Bufdis/FSJ/Praktikanten:
Sonstige Hilfskräfte:
Ehrenamtlich Mitarbeitende
____________
____________
____________
____________
____________
_______________________________________________________________________________
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Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
139
140
141
142
143
Erstellung des Dienstplans:
Ist aus dem Dienstplan eine permanente Fachkraftpräsenz ersichtlich?
ja
nein
144
145
146
147
148
Gibt es Auffälligkeiten/Besonderheiten aus dem Dienstplan? (in Bezug
auf Überstunden, Pausenregelung, Übergabezeiten, Qualifikation,
Beschäftigungsumfang, etc.)
ja
nein
149
150
151
152
Wie wird das Personal bezüglich Wohngruppen/Stationen (z.B. Verhältniszahl Bewohner/-innen zu
Mitarbeiter/-innen) eingeteilt?
153
154
155
Wie ist ggf. der Nachtdienst/die Nachdienstbereitschaft organisiert?
156
_______________________________________________________________________________
157
_______________________________________________________________________________
_______________________________________________________________________________
158
159
160
161
162
163
164
165
166
167
168
169
170
171
172
173
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174
175
176
177
178
179
180
181
2. Qualitäts-/Beschwerdemanagement
Um Klarheit zu erlangen und Abläufe zu verstehen, muss man diese beschreiben.
Die folgenden Fragen sollen es ermöglichen, die konzeptionell vorgegebenen und geübten
Instrumente zur Sicherung und Verbesserung der Betreuungsqualität zu erkennen.
"Betrachte immer die helle Seite der Dinge. Oder reibe die dunkle, bis sie glänzt."
(Norman Vincent Peale)
182
183
2.1 Qualitätsmanagement/-sicherung
184
185
186
Sind Strukturen, Abläufe und Methoden des Heimes im Rahmen eines
Qualitätshandbuches beschrieben?
ja
nein
189
190
191
Sind Pädagogische Grundlinien und Konzeptionen beschrieben?
ja
nein
192
193
194
195
Gibt es eine aktuelle und den Anforderungen des § 6 LHeimG
genügende einrichtungsbezogene Konzeption?
ja
nein
196
197
198
Ist ein Leitbild vorhanden?
ja
nein
199
200
201
Findet Angehörigenarbeit statt?
ja
nein
202
203
204
205
206
Wird der Informationsfluss in der Einrichtung z.B. durch bereichsübergreifende
Dienstbesprechungen (Pädagogik, Hauswirtschaft, soz. Betreuung usw.)
gewährleistet?
ja
nein
187
188
207
208
209
210
211
212
213
214
Krisenmanagement:
Gibt es in der Einrichtung Verfahrensanweisungen für die Vorgehensweise des
Personals bei Notfällen wie z.B. Anfälle, Bewusstlosigkeit, Herzstillstand
und/oder psychische Dekompensation wie Aggression und Autoaggression?
ja
nein
215
216
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217
218
219
220
Liegen Handlungsanweisungen für den Fall von Hitzewarnungen vor?
ja
nein
221
222
223
224
Liegen Handlungsanweisungen für den Fall von Epidemien und
Infektionskrankheiten vor?
ja
nein
225
226
227
228
Sind die jeweiligen Verfahrensanweisungen den
Mitarbeiter(n)/-innen bekannt?
ja
nein
229
230
231
232
233
Ist sichergestellt, dass in der Nacht der Notarzt/Rettungsdienst
unverzüglich zum/zur Bewohner/-in gelangen kann?
Wenn, ja wie?
ja
nein
ja
nein
ja
nein
234
235
236
237
238
239
240
241
242
243
244
Gewaltformen:
Gibt es in der Einrichtung Regeln für den Umgang mit bekannt gewordenen
Fällen sexueller Gewalt oder anderer Gewaltformen?
Gibt es Maßnahmen vorbeugender Art?
Wenn ja welche?
245
246
247
248
249
250
251
252
253
254
255
256
257
258
2.2 Ärztliche Versorgung
259
260
261
262
Ist eine notwendige Begleitung zum Arzt gewährleistet?
Wie wird dies geregelt?
Ist eine adäquate ärztliche Versorgung gewährleistet?
Freie Hausarztwahl
Heimarzt
Augenarzt
Zahnarzt
Psychiater/Neurologe
Hautarzt
Sonstige Fachärzte
ja
ja
kommt ins Heim
kommt ins Heim
kommt ins Heim
kommt ins Heim
kommen ins Heim
nein
nein
muss aufgesucht werden
muss aufgesucht werden
muss aufgesucht werden
muss aufgesucht werden
müssen aufgesucht werden
ja
nein
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7
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
263
264
265
266
267
268
269
270
271
272
2.3 Fort- und Weiterbildung
Eine Fort- und Weiterbildungsplanung der Mitarbeiter für das laufende
Jahr liegt schriftlich vor?
ja
nein
ja
nein
Wie wird diese umgesetzt?
273
274
275
276
277
278
279
280
Eine Fortbildungsplanung der Ehrenamtlichen für das laufende Jahr
liegt schriftlich vor?
281
282
283
Die Einbindung und möglichen Aufgabenfelder sind beschrieben?
ja
nein
284
285
286
287
Kommunikationsmöglichkeiten und feste Ansprechpartner sind
benannt und bekannt?
ja
nein
288
289
290
Wie wird diese umgesetzt?
2.4 Beschwerdemanagement
291
292
293
294
Sind Struktur und Abläufe des Beschwerdemanagements beschrieben
und realisiert?
ja
nein
295
296
Die Beschwerdestelle ist eine von Heimleitung und pädagogischpflegerischem Personal getrennte Stelle?
ja
nein
Stellt die Beschwerdestelle den Schutz und bei Bedarf auch die
Anonymität der Beschwerdeführenden sicher?
ja
nein
297
298
299
300
301
302
303
304
305
Stellt die Einrichtung dem/der Bewohner/-in in gut verständlicher Form und öffentlich zugänglich
Ansprechadressen (Person/Telefon/Internet) für externe Beratung und Hilfe zur Verfügung?
(Von besonderer Bedeutung sind hierbei sexuelle Gewalt,
andere Gewaltformen, Drogen und Hilfe bei Selbstgefährdung)
ja
nein
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8
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
306
3. Mitwirkung/Eigengeld /Bewohnergespräch
307
308
309
310
Das unverzichtbare und einfühlsam geführte Bewohnergespräch spiegelt die real erfahrene
Lebenswelt und Lebensqualität der Bewohner/-innen wieder. Die konkrete Umsetzung von
Mitwirkung, Selbstbestimmung und Teilhabe können damit erkannt werden.
311
312
313
"Die Pflanze gleicht den eigensinnigen Menschen, von denen man alles erhalten kann, wenn man
sie nach ihrer Art behandelt." (J.W. von Goethe)
314
315
316
3.1 Mitwirkung
317
-
Es gibt einen Heimbeirat.
 ja
 nein
318
-
Es gibt ein Heimfürsprechergremium.
 ja
 nein
319
-
Es gibt einen Heimfürsprecher.
 ja
 nein
320
-
Es gibt einen Angehörigen- und Betreuerbeirat.
 ja
 nein
321
-
Unterlagen zur Wahl des Heimbeirates liegen vor.
 ja
 nein
322
-
Wann war die letzte Wahl?
_____________
323
324
-
Der Heimbeirat tagt regelmäßig.
In welchem Rhythmus?
 ja
 nein
_____________
325
326
-
Dem Heimbeirat steht eine von ihm gewählte Unterstützungsperson
zur Verfügung.
 ja
 nein
327
328
-
Die Heimbeiräte haben die Möglichkeit zu regelmäßigen
Fortbildungen und nehmen dies auch wahr.
 ja
 nein
329
-
Die Heimbeiräte verfügen über ein Budget.
 ja
 nein
330
-
Die Handreichung des SM B.-W. für Heimbeiräte liegt vor.
 ja
 nein
331
-
Handreichungen für Heimbeiräte in leichter Sprache liegen vor.
 ja
 nein
332
333
334
335
3.2 Eigengeldverwaltung:
-
Das Geld der Bewohner/-innen wird:
336

von den Bewohner/-innen auf eigenen Konten verwaltet.
 ja
 nein
337

treuhänderisch über das Heim verwaltet.
 ja
 nein
338
-
Bewohner/-innen haben zu ihrem Geld Zugang:
339

im Rahmen von täglichen Kassenstunden.
 ja
 nein
340

im Rahmen von wöchentlichen Kassenstunden.
 ja
 nein
341

im Rahmen der Tagesöffnungszeit des Heimes jederzeit.
 ja
 nein
Auf die Auszahlungswünsche der Bewohner/-innen hinsichtlich Höhe
des Betrages wird individuell eingegangen (in der Förderplanung
beschrieben).
 ja
 nein
Kontoauszüge können jederzeit von den Bewohner/-innen
eingesehen werden.
 nein
342
343
344
-
345
346
-
 ja
_______________________________________________________________________________
9
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
347
-
Kontoauszüge werden nach Vereinbarung ausgehändigt.
 ja
 nein
348
-
Über alle Geldbewegungen der Bewohner/-innen wird Buch geführt.  ja
 nein
349
350
351
352
353
354
355
356
-
Ist gewährleistet, dass keine Vertragsleistungen aus dem Eigengeld
(Barbetrag, Lohn, Geschenke) finanziert werden?
 ja
 nein
3.3 Gespräch mit Bewohner/-in
Bewohnerdaten:
357
Nachname: ______________________________ Vorname: ______________________________
358
359
geboren am: ___________________ Wohnbereich/Zimmer: ______________________________
360
361
362
363
364
365
366
Allgemeine Fragen:
367
368
369
Fühlen Sie sich in dieser Einrichtung wohl?
ja
nein
370
371
372
Wird der Förder- und Hilfeplan mit Ihnen besprochen?
ja
nein
373
374
375
Sind Sie mit Ihrem Zimmer zufrieden?
ja
nein
376
377
378
379
380
Was passiert bei Streitigkeiten im Heim/in der Gruppe?
381
382
383
Gehen die Mitarbeiter/innen höflich und freundlich mit Ihnen um?
ja
nein
384
385
386
387
Werden Sie von den Mitarbeiter/-innen unterstützt/motiviert, den Tag
selbständig zu gestalten?
ja
nein
Warum leben Sie in dieser Einrichtung?
388
389
_______________________________________________________________________________
10
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
390
391
392
Wenn Sie ein Problem haben, nimmt sich ein Mitarbeiter Zeit für Sie?
ja
nein
393
394
395
396
Ist in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen jemand vom Personal
für Sie erreichbar?
ja
nein
397
398
399
400
401
Wie bekommen Sie Hilfe in Notsituationen (z.B. Brand, Herzinfarkt, Unfall)?
402
403
404
Werden Notfallübungen im Heim gemacht?
ja
nein
405
406
407
408
Können Sie zu selbst gewählten Zeiten die Einrichtung verlassen bzw. wieder
zurückkommen (dementsprechende Unterstützung wird organisiert)?
ja
nein
409
410
411
412
Können Sie selbst entscheiden, wann Sie ins Heim
zurückkommen oder zu Bett gehen möchten?
ja
nein
413
414
415
Wie und wo erfolgt die Eigengeldauszahlung?
416
417
418
Sind Sie damit zufrieden?
ja
nein
Sind Sie mit der Essensversorgung zufrieden?
ja
nein
425
426
427
Entsprechen die Essenszeiten Ihren Bedürfnissen oder Wünschen?
ja
nein
428
429
430
Stehen Ihnen Getränke in ausreichender Menge kostenlos zur Verfügung?
ja
nein
419
420
421
422
423
424
Essen und Trinken
_______________________________________________________________________________
11
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
431
432
433
434
435
436
Soziale Bereiche/soziales Umfeld:
Können Sie selbst entscheiden, von wem und wann die von Ihnen
bewohnten Räume betreten werden dürfen?
ja
nein
437
438
439
Haben Sie einen Schlüssel zu Ihren privaten Räumen?
ja
nein
440
441
442
Dürfen Gäste/Besucher bei Ihnen übernachten?
ja
nein
443
444
445
Gibt es Regelungen für Besuche?
ja
nein
446
447
448
Klopfen alle Mitarbeiter/-innen vor Betreten Ihres Zimmers an?
ja
nein
449
450
451
Sind Sie mit Ihrem Tagesablauf zufrieden?
ja
nein
452
453
454
Werden Ihre Wünsche und Anregungen berücksichtigt?
ja
nein
455
456
457
Was würden Sie gerne anderes machen, haben Sie Verbesserungsvorschläge?
458
459
460
Kennen Sie den Heimbeirat/Heimfürsprecher persönlich?
ja
nein
461
462
463
Kümmert sich das Personal ausreichend um Sie?
ja
nein
464
465
466
Hat sich beim Einzug ins Heim jemand besonders um Sie gekümmert?
ja
nein
467
468
469
470
471
472
Haben Sie sich in der Einrichtung schon einmal beschwert?
Was ist daraufhin passiert?
ja
nein
_______________________________________________________________________________
12
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
473
474
475
476
477
Hauswirtschaft/Kleidung:
Sind Sie mit der Sauberkeit des Heims zufrieden?
ja
nein
478
479
480
Müssen Sie Ihr Zimmer selbst putzen?
ja
nein
481
482
483
Wie wird Ihre Kleidung gewaschen?
484
485
486
487
488
Weitere Anmerkungen:
ja
nein
489
490
491
492
493
494
Arbeit/Tagesablauf/Freizeit:
Gehen Sie einer Arbeit nach?
495
496
497
498
Was arbeiten/machen Sie denn konkret (Integrationsfirma, Werkstatt, Förder- und
Betreuungsbereich, Tagesförderstätten)?
499
500
501
Was passiert, wenn Sie krank sind (Tagesablauf, Betreuung)?
502
503
504
Können Sie Ihren Urlaub selbst einteilen?
ja
nein
505
506
507
508
Entscheiden Sie selbst über die Teilnahme an Gruppenveranstaltungen
und Angeboten der Einrichtung?
ja
nein
509
510
511
512
Können Sie an selbstgewählten Veranstaltungen außerhalb
der Einrichtung teilnehmen?
ja
nein
513
514
515
Werden Sie bei Ihren Freizeitinteressen ausreichend unterstützt?
ja
nein
_______________________________________________________________________________
13
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
516
517
518
519
520
Ruhestand:
521
522
523
Wie sieht Ihr Tagesablauf aus?
524
525
526
Gibt es ansprechende Möglichkeiten/Angebote für Sie?
527
528
529
530
531
532
533
534
Wie wurden Sie auf den Ruhestand vorbereitet?
ja
nein
Ärztliche Versorgung/pflegerische Versorgung:
Wie ist Ihre ärztliche Versorgung geregelt (Hausarzt, Facharzt)?
535
536
537
Sind Sie mit der pflegerischen Versorgung zufrieden?
ja
nein
538
539
540
Richten Sie ihre Medikamente selbst?
ja
nein
541
542
543
544
545
546
547
548
549
550
551
552
553
554
555
556
557
558
559
560
561
Haben Sie für Ihr Heim noch Verbesserungsvorschläge?
_______________________________________________________________________________
14
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
562
563
564
565
566
567
568
569
4. Unterkunft/Wohnen
570
571
572
4.1 Bewohnerzimmer
573
Die Tabelle ist für jede Adresse abzuprüfen.
Die grundsätzliche Prüfung der Geeignetheit der Räumlichkeiten z. B. nach Bauvorschriften incl.
DIN-Normen, LHeimBauVO, Brandschutzbestimmungen etc. erfolgt bereits im
Baugenehmigungsverfahren bzw. im Anzeigeverfahren nach § 7 LHeimG und ist insoweit nicht
Gegenstand der Regelüberwachung.
Referenzdatum für die Übergangsfristen LHeimBauVO:
______________________
Handelt es sich bei der Einheit um eine Wohnung i.S. § 1 Abs. 2 LHeimBauVO?
Wohnraumangebot
Appartement
für
Einzelperson
Appartement
für Paare
Einzelzimmer
Doppelzimmer
Mehrbettzimmer
Können die Bewohner/-innen ihre Zimmer nach persönlichen Wünschen
und mit eigenen Möbeln einrichten?
ja
nein
579
580
581
582
Ist auch in Mehrbettzimmern durch Architektur, Möblierung und Gestaltung
ausreichende Privatsphäre gewährleistet?
ja
nein
583
584
585
586
587
Wird bei in ihrer Mobilität stark eingeschränkten Bewohner(n)/-innen auf eine
anregende Gestaltung des Blickfeldes der Bewohner/-innen geachtet
(Milieugestaltung unter Beachtung der Lebensbiographie)?
ja
nein
Anzahl
Anzahl mit eigenem
Sanitärbereich
Anzahl mit zugeordnetem
gemeinschaftlichem
Sanitärbereich
Anzahl mit eigenem
Küchenbereich
Anzahl mit zugeordnetem
gemeinschaftlichen
Küchenbereich
Anpassungsbedarf gem.
Landesheimbauverordnung
Referenzdatum
574
575
576
577
578
_______________________________________________________________________________
15
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
588
589
590
591
592
593
594
595
Gibt es in jedem Zimmer die technische Möglichkeit zum Anschluss
von
Telefon
Radio
Fernseher
Internet
ja
ja
ja
ja
nein
nein
nein
nein
596
597
598
599
600
Sind Raumluft, Zimmertemperatur und Lichtverhältnisse den Bedürfnissen
der Bewohner/-innen angepasst und können
diese individuell reguliert werden?
ja
nein
601
602
603
Gibt es für die Bewohner/-innen geeignete Rufanlagen?
ja
nein
604
605
606
607
Entspricht die Bedienbarkeit von Lichtschaltern und Rufanlage den
Fähigkeiten der Bewohner/-innen?
ja
nein
608
609
610
611
612
613
614
615
616
617
618
619
620
4.2 Sanitäranlagen
Bei Gemeinschaftssanitäranlagen auf dem Wohnbereich/der Wohnebene befinden sich:
______ WCs
______ Duschen
______ Badewannen/Bäder
für ______ Bewohnerplätze
für ______ Bewohnerplätze
für ______ Bewohnerplätze
Sind ausreichend Pflegebäder vorhanden?
ja
nein
Sind gemeinschaftlich genutzte Sanitärbereiche abschließbar?
ja
nein
625
626
627
628
Entspricht die Gestaltung und Ausstattung der Sanitäranlagen den
Bedürfnissen der Bewohner/-innen ( z.B.: Toilettenerhöhung, Haltegriffe)?
ja
nein
629
630
631
632
Stehen den Bewohner(n)/-innen individuelle und genügend Ablageund Staumöglichkeiten für persönliche Utensilien zur Verfügung?
ja
nein
621
622
623
624
_______________________________________________________________________________
16
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
633
634
635
636
637
638
639
640
641
642
643
4.3 Gemeinschaftsräume und Gemeinschaftsflächen
Entsprechen die Gemeinschaftsräume in ihrer Gestaltung und Möblierung
den Bedürfnissen der Bewohner/-innen?
ja
nein
Können sich die Bewohner/-innen auf mehrere Gemeinschaftsräume
verteilen?
ja
nein
644
645
646
647
648
649
Entspricht die Ausgestaltung der Räumlichkeiten den Fähigkeiten der Bewohner/-innen
zur sicheren und selbständigen Nutzung (z.B. Orientierung, Barrierefreiheit,
Nutzbarkeit und Bedienbarkeit des Aufzugs, der Lichtschalter, Handläufe,
Haltegriffe, Fußbodenbeläge, Ausschalten von Gefahrenquellen etc.)?
ja
650
651
652
653
654
Stehen Außenbereiche (Garten, Balkon) zur Verfügung, die von den Bewohner(n)/-innen
auch selbständig gefahrlos genutzt werden können (insbesondere bei
geschlossenen/beschützenden Wohnbereichen)?
ja
nein
655
656
657
658
659
660
661
nein
4.4 Funktionsräume
Sind die für die Versorgung der Bewohner/-innen notwendigen Funktionsund Arbeitsräume vorhanden?
ja
nein
Haben die Bewohner/-innen einen eigenen Zimmerschlüssel?
ja
nein
668
669
670
Haben die Bewohner/-innen einen eigenen Haustürschlüssel?
ja
nein
671
672
673
Ist der Haupteingang jederzeit nach außen zu öffnen?
ja
nein
674
675
676
Sind die Türen der Wohnbereiche jederzeit nach außen zu öffnen?
ja
nein
662
663
664
665
666
667
4.5 Allgemeines
_______________________________________________________________________________
17
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
677
678
679
680
Sind Wohn-/Schlafzimmer und Sanitärbereiche im Notfall von außen
zu öffnen?
681
682
683
Wann fand die letzte Brandverhütungsschau statt? (ggf. Kreisbrandmeister benachrichtigen)
684
685
686
687
688
Besteht der Eindruck, dass die Privatsphäre der Bewohner/-innen angemessen
beachtet wird (z.B. Anklopfen beim Betreten der Zimmer, Rauchen erlaubt
s. § 6 Abs.4 LNRSchG, Postverteilung/eigener Briefkasten)?
ja
nein
689
690
691
Ist das eigene Zimmer für die Bewohner/-innen jederzeit zugänglich?
ja
nein
692
693
694
Können die Bewohner/-innen jederzeit Besuch empfangen?
ja
nein
ja
nein
695
_______________________________________________________________________________
18
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
696
697
698
699
700
701
702
703
704
705
706
707
708
709
710
711
712
713
714
715
716
717
718
719
720
721
5. Pädagogische Begleitung/Assistenz
Sind ein respektvoller Umgangston und eine respektvolle Ansprache
gegeben?
ja
nein
722
723
724
Wird die Intim- und Privatsphäre gewahrt?
ja
nein
Sind Struktur und Methodik der Begleitplanung (z.B. in einer
Verfahrensanweisung) beschrieben?
ja
nein
732
733
734
Berücksichtigt die Begleitplanung die Biografie der Bewohner/-innen?
ja
nein
735
736
737
738
Liegt für jede(n) Bewohner/-in neben der Förder- und Hilfeplanung mit dem
Kostenträger eine individuelle, schriftliche Begleitplanung vor?
ja
nein
739
740
741
742
Die vorliegende Begleitplanung wird mindestens einmal jährlich und
anlassbezogen früher aktualisiert?
ja
nein
725
726
727
728
729
730
731
Eingliederungs- oder Begleitplanungen stellen das zentrale Instrument zur pädagogischandragogischen Begleitung von Menschen mit Behinderung dar. Damit wird davon ausgegangen,
dass Menschen mit Behinderung nicht ad hoc und mitarbeiterspezifisch betreut werden, sondern
dass zu den Kategorien Grundversorgung, Entwicklungspotentiale und Problemthemen die
individuellen Thematiken der einzelnen Bewohner/-innen beschrieben sind, hierzu fachlich
fundierte Erklärungsansätze gefunden, pädagogisch-andragogische Grundhaltungen definiert und
diese dann konkret methodisch beschrieben werden. Basis dieser Planung ist eine an der
individuellen Biographie orientierte Anamnese. Nach einer angemessenen und themenabhängigen
Frist muss dann eine Evaluation und daraus abgeleitet eine Fortschreibung der Eingliederungsoder Begleitplanung sichergestellt werden. Bewohner/-innen und ihre Bezugspersonen oder
Betreuer/-innen sind, soweit ihnen dies in Bezug auf die einzelnen Themen möglich ist, in die
Eingliederungs- und Begleitplanung mit einzubeziehen. Um eine Einschränkung der
Lebenssituation der Bewohner/-innen auf immer die gleichen Themen zu vermeiden, muss in
regelmäßigen Abständen die Gesamtsituation reflektiert werden. Die genannten Prozesse
abzubilden (über Instrumente, Strukturen etc. ) ist Aufgabe der Einrichtung. Die Darstellungsform
wählt die Einrichtung im Rahmen ihrer organisatorischen Hoheit.
5.1 Außenwahrnehmung
5.2 Pädagogische Methodik
_______________________________________________________________________________
19
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
743
Die vorliegende Eingliederungs- oder Begleitplanung beinhaltet:
744
745
746
- eine individuelle Bearbeitung von Grundversorgung
ja
nein
(z.B. Hauswirtschaft, Körperpflege, Zimmerhygiene),
747
- Entwicklungspotentiale (Vorstellungen der Bewohner/-in),
ja
nein
748
- Bewältigung von Problemstellungen.
ja
nein
749
750
751
752
753
754
755
756
Die Begleitplanung greift besondere Fragestellungen aus den unterschiedlichen
Lebensabschnitten bewusst auf (Umgang mit der Frage der eigenen Behinderung,
Partnerschaft und Sexualität, Prävention von sexueller Gewalt und anderer
Gewaltformen, Umgang mit der Endlichkeit des Lebens, etc.)
ja
757
758
759
760
761
762
763
Bewohner/-innen und eventuell deren Vertrauenspersonen werden in die Entwicklung
der Begleitplanung mit einbezogen und haben Einfluss auf diese.
ja
Wenn nein, warum nicht?
764
765
766
767
Im Umgang mit tagesstrukturierenden Maßnahmen werden die
Bewohner/-innen im Rahmen der individuellen Begleitplanung unterstützt.
ja
nein
768
769
770
Haben die Bewohner/-innen eine Fachkraft als Bezugsperson?
ja
nein
771
772
773
774
Werden die Ehrenamtlichen in einer angemessenen Form auf ihre Aufgabe
vorbereitet?
ja
nein
775
776
777
778
Gibt es für im Sterben liegende Menschen eine individuelle Begleitplanung?
Wenn nein, warum nicht?
ja
nein
779
780
781
782
Hat die Einrichtung einen konzeptionell verankerten Umgang mit dem
Sterben (Abschied, Umgang mit Ängsten)?
ja
nein
nein
nein
783
_______________________________________________________________________________
20
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
784
5.3 Bewohnerbezogene Einzelprüfung
785
786
Es werden die folgenden Fragen im Rahmen einer bewohnerbezogenen Einzelprüfung durch
pädagogisch Sachverständige beurteilt:
787
788
789
790
791
792
793
794
Bewohnerdaten:
795
796
797
Ist der/die Bewohner/-in mit dem Besuch einverstanden?
ja
nein
798
799
800
Besteht eine gesetzliche Betreuung?
ja
nein
801
802
803
804
Ist der gesetzliche Vertretungsberechtigte (Gesundheitsfürsorge) mit dem
Besuch einverstanden?
ja
nein
805
806
Frau/Herr ___________________________________________(Berufsbezeichnung und Funktion),
begleitet die bewohnerbezogene Prüfung.
807
808
809
810
811
812
813
814
815
816
817
818
Der/die Bewohner/-in lebt seit _____________________in der Einrichtung,
Nachname: ____________________________ Vorname: ____________________________
geboren am: _________________________ Geschlecht:
männlich
weiblich
HBG: _________ Wohnbereich/Stockwerk/Zimmer: _________________________________
in einem Doppelzimmer.
in einem Einzelzimmer.
in Appartement / Wohnung.
ja
ja
ja
nein
nein
nein
Liegt eine bewohnerspezifische Begleitplanung vor?
ja
nein
819
820
821
822
Ist diese Begleitplanung des/der Bewohner/-in bekannt (Im Rahmen der
Möglichkeiten)?
ja
nein
823
824
825
826
Hat die Begleitplanung einen aktuellen Bezug zur Lebenssituation des/der
Bewohner/-in?
ja
nein
Dokumentation:
827
_______________________________________________________________________________
21
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
828
829
830
831
832
833
834
835
836
837
838
839
840
Wohnumgebung:
Entspricht die Gestaltung der Wohnumgebung den individuellen Bedarfen,
den Vorlieben und dem Geschmack des/der Bewohner(s)/-in?
ja
nein
ja
nein
ja
nein
Kommunikation:
Gibt es bei vorliegender Kommunikationseinschränkung
Unterstützungsansätze?
841
842
843
844
Sind diese in der Begleitplanung hinterlegt?
845
846
847
Verfügt der/die Bewohner/-in über Telefon und/oder Internet?
ja
nein
848
849
850
Benötigt er/sie hierbei Unterstützung?
ja
nein
851
852
853
Ist dies in der Begleitplanung beschrieben?
ja
nein
854
855
856
857
858
859
860
Erschließung von Teilhabe an der Gesellschaft:
Von welchen teilhabeorientierten Angeboten profitiert der/die Bewohner/-in (Vereine, Kultur,
Ausflüge, Einbeziehung in Nachbarschaften, Einkaufen, etc.)?
861
862
863
Benötigt er/sie hierbei Unterstützung?
ja
nein
864
865
866
Ist dies in der Begleitplanung beschrieben?
ja
nein
867
868
869
870
871
Kann der/die Bewohner/-in jederzeit frei (abgesehen von evtl. Einschränkungen
durch eine Betreuung im Bereich der Finanzen) über sein/ihr Geld verfügen?
nein
872
_______________________________________________________________________________
22
ja
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
873
874
875
876
877
Kann der/die Bewohner/-in jederzeit frei (abgesehen von evtl. Einschränkungen
im Rahmen eines Gerichtsbeschlusses) darüber entscheiden was er/sie in
der Freizeit machen will, wo er/sie hingehen will?
ja
nein
878
879
880
881
882
Kann der/die Bewohner/-in jederzeit frei darüber entscheiden wer Zugang
zum privaten Bereich hat (abgesehen von eventuellen Einschränkungen
im Rahmen eines Gerichtsbeschlusses)?
ja
nein
883
884
885
886
887
Kann der/die Bewohner/-in jederzeit frei (abgesehen von eventuellen
Einschränkungen im Rahmen eines Gerichtsbeschlusses) darüber
entscheiden ob und wen er/sie als privaten Besuch empfängt?
ja
nein
Ist der/die Bewohner/-in mit seiner/ihrer Lebenssituation zufrieden?
ja
nein
894
895
896
Nimmt der/die Bewohner/-in wahr, dass er/sie als Person geachtet wird?
ja
nein
897
898
899
900
Kennt der/die Bewohner/-in Möglichkeiten, wie er/sie sich beschweren
kann?
ja
nein
Liegt eine legitimierte FEM vor?
ja
nein
Die Begründung und Ausgestaltung der freiheitseinschränkenden
Maßnahmen sind in der Begleitplanung hinterlegt.
ja
nein
888
889
890
891
892
893
901
902
903
904
905
906
907
908
909
910
911
912
913
914
Zufriedenheit:
Freiheitseinschränkende Maßnahmen:
915
_______________________________________________________________________________
23
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
916
917
918
919
920
921
922
923
924
6. Tagesstruktur, Bildung und Kultur, Freizeit- und
Urlaubsgestaltung, religiöse Aspekte
Mit diesen Fragen erfahren wir die Möglichkeiten, die ein(e) Bewohner/-in im Heim hat, das Leben
sinnhaft, freudig und erfüllt zu erleben.
"Wenn du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen,
Werkzeuge vorzubereiten, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die
Männer die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer." (Antoine de Saint-Exupéry)
925
926
927
Tagesstruktur:
928
929
-
930
931
-
932
933
-
934
935
-
936
937
-
938
939
940
-
941
942
943
-
Wie viele Bewohner/-innen gehen einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung nach oder arbeiten in einer Integrationsfirma?
__________
Wie viele Bewohner/-innen nehmen an einem Angebot
innerhalb einer Werkstätte für Menschen mit Behinderung teil?
__________
Wie viele Bewohner/-innen nehmen an einem Angebot
innerhalb eines Förder- und Betreuungsbereiches teil?
__________
Wie viele Bewohner/-innen nehmen an einem Angebot innerhalb
der Einrichtung teil?
__________
Wie viele Bewohner/-innen nehmen an einem Angebot
innerhalb einer Tagesstruktur für Senioren teil?
__________
Bei der Nutzung individueller tagesstrukturierender Angebote werden
Bewohner/-innen systematisch im Rahmen einer individuellen
Eingliederungs- oder Begleitplanung unterstützt
 Ja
 Nein
Es liegt ein tagesstrukturierendes Konzept für Bewohner/-innen, die aufgrund
akuter oder schwerer Erkrankung neben ihrer Behinderung das
Bett nicht verlassen können, vor.
 Ja
 Nein
944
Bemerkungen:
……………………………………………………………………………………………………..
……………………………………………………………………………………………………..
……………………………………………………………………………………………………..
945
946
947
Bildung und Kultur:
948
949
950
-
951
952
-
953
954
-
955
956
-
Bewohner/-innen werden Möglichkeiten zur Wahrnehmung von Kulturund Bildungsangeboten aktuell und in angemessener Form
zugänglich gemacht.
 Ja
 Nein
Bewohner/-innen werden konkret unterstützt sich an Kultur- und
Bildungsangeboten zu beteiligen.(z.B. Mobilität, Organisatorisches) Ja
 Nein
Bildungsangebote an Volkshochschulen und bei externen
Bildungsträgern können von Bewohner/-innen genutzt werden.
 Nein
 Ja
Bildungsangebote innerhalb der Einrichtung existieren und können
von Bewohner/-innen genutzt werden.
 Ja
 Nein
_______________________________________________________________________________
24
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
957
958
-
959
960
-
961
-
Kulturangebote außerhalb der Einrichtung (Konzerte, Tanzveranstaltungen) können von Bewohner/-innen genutzt werden.
 Ja
 Nein
Kulturangebote innerhalb der Einrichtung können von
Bewohner/-innen genutzt werden.
 Ja
 Nein
Bemerkungen:
………………………………………………………………………………………………..
………………………………………………………………………………………………..
………………………………………………………………………………………………..
962
963
964
965
Freizeitgestaltung:
966
967
-
968
969
970
-
971
972
973
974
-
975
976
-
977
978
-
979
980
-
Bewohner/-innen werden Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung
aktuell und in und in angemessener Form zugänglich gemacht.
 Ja
 Nein
Bewohner/-innen werden konkret unterstützt, sich an Freizeitmaßnahme
außerhalb der Einrichtung zu beteiligen (z. B. Mobilität,
Organisatorisches).
 Ja
 Nein
Bewohner/-innen nehmen Freizeitangebote schwerpunktmäßig
außerhalb des Heimes im Rahmen öffentlich zugänglicher
Angebote (Kino, Volkshochschule, Cafe, Kirchengemeinde,
örtliche Vereine, etc.) wahr.
 Ja
 Nein
Bewohner/-innen nehmen Freizeitangebote innerhalb wie
außerhalb des Heimes wahr.
 Ja
 Nein
Bewohner/-innen nehmen Freizeitangebote schwerpunktmäßig
innerhalb des Heimes wahr.
 Ja
 Nein
Bewohner/-innen können an gemeinsamen Freizeitveranstaltungen
teilnehmen, auch wenn sie schwer mobilisierbar sind.
 Ja
 Nein
981
982
983
984
Urlaubsgestaltung:
985
986
-
987
988
-
989
990
-
991
992
-
993
994
-
Bewohner/-innen werden Möglichkeiten zur Urlaubsgestaltung
aktuell und in angemessener Form zugänglich gemacht
 Ja
 Nein
Bewohner/-innen werden konkret unterstützt, sich na Urlaubsmaßnahmen zu beteiligen (z.B. Mobilität, Organisatorisches, etc.)  Ja
 Nein
Bewohner/-innen nehmen Urlaubsangebote schwerpunktmäßig
über externe Reiseveranstalter wahr
 Ja
 Nein
Bewohner/-innen nehmen Urlaubsangebote innerhalb wie
außerhalb von Urlaubsmaßnahmen des Heimes wahr
 Ja
 Nein
Bewohner/-innen nehmen Urlaubsangebote schwerpunktmäßig
innerhalb von Urlaubsmaßnahmen des Heimes wahr
 Ja
 Nein
995
_______________________________________________________________________________
25
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
996
997
Religionsausübung:
998
999
1000
-
1001
1002
1003
-
1004
1005
-
1006
1007
1008
-
Den Bewohner/-innen wird unabhängig von einer evtl.
konfessionellen Bindung der Einrichtung die Ausübung (z.B.
Tageszeitengebete, Fastenrituale) ihres Glaubens ermöglicht.
 Ja
 Nein
Bewohner/-innen besuchen religiöse Veranstaltungen
schwerpunktmäßig außerhalb des Heimes in Kirchen,
Moscheen oder anderen Orten.
 Ja
 Nein
Bewohner/-innen besuchen religiöse Veranstaltungen
schwerpunktmäßig innerhalb der Einrichtung.
 Ja
 Nein
Bewohner/-innen werden bezüglich der Ausübung ihrer Religion
im Rahmen der Eingliederungs- oder Begleitplanung unterstützt,
wenn sie dies wünschen.
 Ja
 Nein
1009
1010
1011
1012
1013
1014
1015
1016
1017
1018
1019
1020
1021
1022
1023
1024
1025
1026
1027
1028
_______________________________________________________________________________
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Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
1029
1030
1031
1032
1033
1034
1035
1036
7. Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM), Medikamente,
Therapie und Pflege
7.1 Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM)
Werden FEM in der Einrichtung angewandt?
ja
nein
1037
1038
1039
Wurden Alternativen zur Vermeidung von FEM geprüft (z.B. Redufix)?
ja
nein
1040
1041
1042
1043
1044
1045
1046
1047
1048
1049
1050
1051
1052
1053
1054
1055
1056
Wie viele Personen haben:
1057
1058
1059
1060
1061
1062
1063
Bei einwilligungsfähigen Bewohner(n)/-innen:
1064
1065
1066
Ist die FEM im Stammblatt verzeichnet?
ja
nein
1067
1068
1069
Sind die FEM in der Begleitplanung begründet?
ja
nein
1070
1071
1072
Ist die Durchführung der Maßnahmen aufgezeichnet?
ja
nein
1073
1074
1075
Wird die Notwendigkeit von FEM regelmäßig nachweislich überprüft
und evaluiert?
ja
nein
Bettseitenteile
Bauchgurt
Therapeutische Rollstuhlfixierung
Elektronische Überwachungsmittel
Abschließen des Zimmers/des Wohnbereiches/des Hauses
Gezielte Sedierung
______
______
______
______
______
______
(nicht als Nebenwirkung einer ärztlich verordneten Medikation aufgrund einer medizinischen Diagnose)
Sonstiges:_______________
______
Bei nicht einwilligungsfähigen Bewohner(n)/-innen:
Liegen die notwendigen betreuungsgerichtlichen Beschlüsse vor?
ja
nein
Liegen die schriftlichen Einwilligungen der Bewohner/-innen vor?
Bei Zweifeln an der Einwilligungsfähigkeit: Wird die Fähigkeit zur Einwilligung durch ein aktuelles
ärztliches Attest bestätigt?
ja
nein
_______________________________________________________________________________
27
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
1076
1077
1078
1079
1080
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1084
1085
1086
1087
1088
1089
1090
1091
1092
1093
7.2 Medikamente
1094
1095
1096
1097
Werden die Medikamente bewohnerbezogen in einem abgeschlossenen
Schrank aufbewahrt?
ja
nein
1098
1099
1100
Sind alle Medikamente mit dem Namen des/der Bewohner(s)/-in versehen?
ja
nein
1101
1102
1103
Werden die Medikamente von Fachkräften gerichtet?
ja
nein
Befinden sich abgelaufenen Medikamente im Medikamentenschrank?
ja
nein
1108
1109
1110
Ist der Arbeitsplatz gut ausgeleuchtet, hygienisch einwandfrei und separat?
ja
nein
1111
1112
1113
Ist ein Handwaschbecken mit Hygieneset vorhanden?
ja
nein
Werden die Betäubungsmittel in einem extra verschlossenen Fach gelagert
und das Betäubungsmittelbuch (§ 13 Abs. 1 Satz 4 BtMVV)
sachgerecht geführt?
ja
nein
1104
1105
1106
1107
1114
1115
1116
1117
1118
1119
1120
Ist aus der Dokumentation ersichtlich, ob der Umgang mit den Medikamenten
selbstverantwortlich vom/von der Bewohner/-in übernommen werden
kann oder von Seiten der Einrichtung sichergestellt wird?
ja
nein
Ist eine verbindliche Verfahrensanweisung…
für Verordnung
für Beschaffung
für Lagerung
zum Richten
zum Verabreichen
ja
ja
ja
ja
ja
nein
nein
nein
nein
nein
…von Medikamenten erstellt?
Werden Tropfen unmittelbar vor Abgabe gerichtet?
ja
nein
_______________________________________________________________________________
28
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
1121
1122
1123
1124
1125
1126
Werden die Medikamente, die zu kühlen sind, sachgerecht im
Medikamentenkühlschrank aufbewahrt?
ja
nein
1127
1128
1129
1130
Wird die Temperatur (2-8°C) des Medikamentenkühlschranks täglich
kontrolliert?
ja
nein
1131
1132
1133
Ist das Kühlschrankthermometer funktionsfähig?
ja
nein
1134
1135
1136
1137
Ist das Anbruchs- bzw. Ablaufdatum von Flüssigarzneimitteln und
Salben dokumentiert?
ja
nein
1138
1139
1140
1141
1142
Werden die Medikamente von Verstorbenen den Angehörigen ausgehändigt
oder ordnungsgemäß entsorgt (s. Erlass des Ministeriums für Arbeit und
Sozialordnung, Familien und Senioren vom 23.01.2008, Az: 34-5031.3-11)?
ja
nein
1143
1144
1145
1146
Wird die Belehrung der Mitarbeiter im sachgerechten Umgang mit
Medikamenten jährlich durchgeführt?
ja
nein
1147
1148
1149
1150
1151
1152
Liegt ein Protokoll vor?
ja
nein
Wird das Sterilgut (Instrumente, Verbandmaterial, etc.) sachgerecht
aufbewahrt?
ja
nein
Werden die Lagerfristen für das Sterilgut nach den empfohlenen
Richtwerten für die Lagerdauer eingehalten?
ja
nein
1153
1154
1155
1156
1157
1158
1159
1160
1161
7.3 Therapie
_______________________________________________________________________________
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Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
1162
1163
1164
1165
1166
1167
Ärzte:
Die freie Arztwahl ist in der Einrichtung sichergestellt.
ja
nein
1168
1169
1170
1171
1172
1173
Es wird bewusst darauf geachtet, dass die Form der Begleitung durch
Fachpersonal beim Arztbesuch auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der
Bewohner/-innen abgestimmt ist. Deshalb werden nur die Bewohner/-innen
bei Arztbesuchen begleitet, die dies brauchen oder dies wünschen.
ja
nein
1174
1175
1176
Besteht ein Dokumentationssystem zur Dokumentation der Arztbesuche?
ja
nein
ja
nein
1177
1178
1179
1180
1181
1182
1183
1184
1185
1186
1187
1188
1189
1190
1191
1192
1193
1194
1195
1196
1197
1198
1199
1200
1201
1202
1203
1204
1205
1206
1207
1208
1209
1210
Therapeuten:
Wird die freie Therapeutenwahl von der Einrichtung sichergestellt?
Hilfsmittel:
Werden Bewohner/-innen bezüglich ihrer Versorgung mit Hilfsmitteln systematisch unterstützt?
(Dies umfasst im Besonderen neben einer Grundausstattung die fortlaufende
Anpassung von Hilfsmitteln an sich verändernde Lebenssituationen oder
somatische Bedarfe) (Mobilitätshilfen, Kommunikationshilfen,…)
ja
nein
7.4 Pflege
In Einrichtungen der Eingliederungshilfe wohnen überwiegend Erwachsene, deren pädagogische
Betreuung und Begleitung auf eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft abzielt. Aufgrund
von Alter und Mehrfachbehinderungen befinden sich unter Umständen aber auch in diesen
Einrichtungen Menschen, die einen erheblichen Pflegebedarf aufweisen können. Eine
Auseinandersetzung der Fachkräfte mit den pflegerischen Standards ist grundsätzlich erforderlich,
da jederzeit ein Bedarf durch neue Bewohner/-innen oder Änderungen des Gesundheitszustandes
entstehen kann. Grundlagen sind Expertenstandards, Prophylaxen, Pflegeplanung, grundsätzliches
Wissen zur Durchführung einer Risikobewertung, etc. Im Rahmen der Begleitplanung muss eine,
auf die individuelle Situation der Bewohner-/innen bezogene Auseinandersetzung mit pflegerischen
Bedarfen stattfinden. Pflegerelevante Themen werden dort inhaltlich benannt. Erklärungs- und
Begründungszusammenhänge werden dargestellt und die im individuellen Einzelfall notwendige
pflegerische Grundhaltung und Methodik wird beschrieben. Damit wird sichergestellt, dass
fachliche Standards der Pflege unter Berücksichtigung individueller Bedarfe angewandt werden.
Die Art der schriftlichen Darstellung des Prozesses in der Bewohnerdokumentation wird der
Einrichtung im Rahmen ihrer organisatorischen Hoheit überlassen.
_______________________________________________________________________________
30
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
1211
1212
1213
1214
1215
1216
Ist der gesamte Prozess Pflege systematisch in Bezug auf Abläufe, Strukturen
und Methoden beschrieben? (personelle Verantwortung für den Pflegeprozess,
Verfahrensanweisung, Delegation, Dokumentationssystem, Einbindung
ambulanter Pflegedienste)?
ja
nein
1217
1218
1219
1220
Sind die pflegerelevanten Anamnesedaten bei konkretem Bedarf
ausreichend erhoben?
ja
nein
1221
1222
1223
1224
1225
Wird die Planung behandlungspflegerischer Maßnahmen, bzw. die Planung
relevanter Maßnahmen zur Risikoprophylaxe in regelmäßigen Abständen
evaluiert (innerhalb von drei Monaten oder nach Bedarf)?
ja
nein
1226
1227
1228
1229
Ist die Formulierung der Planung pflegerischen Abläufe ausreichend
handlungsanleitend (wer, wann, was, wie viel, wo, wie)?
ja
nein
1230
1231
1232
1233
Ist die Möglichkeit zur individuellen Verantwortungsübernahme für
pflegerische Tätigkeiten für den Menschen mit Behinderung geregelt?
ja
nein
1234
Stammdatenblatt:
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
1235
1236
1237
1238
1239
1240
1241
1242
1243
1244
1245
1246
1247
1248
1249
1250
1251
1252
1253
1254
1255
1256
1257
1258
Sind folgende Angaben vorhanden:
Bezugspersonen oder Angehörige
gesetzliche Betreuer
Aufgabenkreise
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Pflegestufe
Kostenträger
Hausarzt
Diagnosen
freiheitsentziehende Maßnahmen
Einschätzung des Pflegerisikos, Expertenstandards, Standards:
Risiko wird individuell und aktuell nach Bewohnerbedürfnissen, -erfordernissen erhoben:
Dekubitus
Sturz
Schmerz
Harnkontinenz / -förderung
Pflege von Menschen mit chronischen Wunden
Ernährungsmanagement
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein
nein
nein
nein
nein
nein
_______________________________________________________________________________
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Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
1259
1260
1261
1262
1263
1264
1265
1266
1267
1268
1269
1270
1271
1272
1273
1274
1275
1276
1277
1278
1279
1280
1281
1282
1283
1284
1285
1286
1287
1288
1289
1290
1291
1292
1293
1294
1295
1296
1297
1298
1299
Pneumonierisiko
Thromboserisiko
Kontrakturenrisiko
ja
ja
ja
nein
nein
nein
Wird die Risikobehandlung entsprechend vorhandener
Expertenstandards/Standards sichergestellt?
ja
nein
ja
nein
Werden Abweichungen von Routinen, besondere Ereignisse, die ein folgendes
professionelles Handeln notwendig machen nachverfolgbar erfasst?
ja
nein
(Pflege-) Dokumentation und Pflegeprozess, Durchführungskontrolle:
Werden die Pflegemaßnahmen, die zur Abwendung wesentlicher Risiken
notwendig sind, zeitnah und lückenlos abgezeichnet?
Übergabedokumentation:
Zusatzblätter bei entsprechender Indikationsstellung:
Mobilitäts- und Bewegungsplan
Ernährungsprotokoll
Flüssigkeitsprotokoll/-bilanzierung
Fixierungsprotokoll
Grundinformationen bei Verlegungen in ein Krankenhaus
Vitalwerteblatt (Gewicht, BMI, Blutdruck, Blutzucker,..)
Weitere notwendige Zusatzblätter?
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
nein
Spezielle/medizinische Behandlungspflege und Dokumentation:
Die vom Arzt verordneten Pflegemaßnahmen sind von zugelassenen
Fachkräften in der Pflege korrekt abgezeichnet?
1300
_______________________________________________________________________________
32
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
1301
7.5 Bewohnerbezogene Einzelprüfung
1302
1303
1304
Bei Bewohner(n)/-innen mit erhöhtem pflegerischem Bedarf werden die folgenden Fragen (nur
relevante Module) im Rahmen einer bewohnerbezogenen Prüfung durch Pflegesachverständige
beurteilt:
1305
1306
1307
1308
1309
1310
1311
1312
1313
1314
1315
1316
Bewohnerdaten:
1317
1318
1319
Ist der/die Bewohner/-in mit der Pflegevisite einverstanden?
ja
nein
1320
1321
1322
Besteht eine gesetzliche Betreuung?
ja
nein
1323
1324
1325
1326
Ist der/die gesetzliche Vertretungsberechtigte (Gesundheitsfürsorge)
mit der Pflegevisite einverstanden?
ja
nein
1327
1328
Frau/Herr __________________________________________ (Berufsbezeichnung und Funktion),
begleitet die Bewohnerbezogene Prüfung.
1329
1330
1331
1332
1333
1334
Der/die Bewohner/-in lebt seit ______________________ in der Einrichtung,
1335
1336
1337
1338
1339
1340
1341
Integrierte oder eigenständige Dokumentation pflegerischer Maßnahmen:
1342
1343
1344
1345
Ist in der Dokumentation deutlich erkennbar, ob eine Patientenverfügung
des/der Bewohner(s)/-in vorliegt?
Nachname: ________________________Vorname: ______________________________
geboren am: ___________________ Geschlecht:
männlich
weiblich
Pflegestufe (falls vorhanden): ________________ HBG: ___________________________
Kranken/Pflegekasse: ______________________________________________________
Wohnbereich/Stockwerk: ____________________________________________________
in einem Doppelzimmer.
in einem Einzelzimmer.
in einem Appartement/einer Wohnung.
ja
ja
ja
nein
nein
nein
ja
nein
Medizinische Diagnosen?
_______________________________________________________________________________
33
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
1346
1347
1348
1349
1350
1351
Sichere(s) und fördernde(s) Umgebung/Wohnen:
Ist auch in Mehrbettzimmern durch Architektur und Möbelierung ein
Mindestmaß an persönlichen Rückzugsmöglichkeiten gewährleistet?
ja
nein
1352
1353
1354
Können die Bewohner/-innen ihre Zimmer persönlich einrichten?
ja
nein
1355
1356
1357
1358
1359
1360
Werden die Bewohner/-innen entsprechend ihrem Krankheitsbild bei der
persönlichen Gestaltung der Zimmer (wohnliche Atmosphäre,
Milieugestaltung, Förderung der Selbständigkeit) unterstützt?
Wenn ja, wodurch?
ja
nein
1361
1362
1363
1364
1365
Wird bei Bewohner(n)/-innen die im Bett liegen auf eine anregende
Gestaltung des Blickfeldes geachtet z.B. durch Milieugestaltung
unter Beachtung der Lebensbiographie o.ä.?
ja
nein
1366
1367
1368
1369
1370
1371
Gibt es im Zimmer die technische Möglichkeit zum Anschluss von:
1372
1373
1374
1375
1376
Sind Raumluft, Zimmertemperatur und Lichtverhältnisse den Bedürfnissen
und dem Krankheitsbild der Bewohner/-innen angepasst und können
diese individuell reguliert werden?
ja
nein
1377
1378
1379
1380
Entspricht die Bedienbarkeit von Lichtschaltern und Schlössern
den Fähigkeiten der Bewohner/-innen?
ja
nein
1381
1382
1383
1384
Haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit (z.B. mit geeigneten
Rufsystemen) bei Bedarf nach Hilfe zu rufen
ja
nein
1385
1386
1387
1388
1389
1390
1391
Kommunizieren können/Orientierung:
Telefon
Fernseher
ja
ja
nein
nein
Radio
Internet
ja
ja
nein
nein
BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG
Erster Eindruck, wie wird der/die Bewohner/-in angetroffen:
_______________________________________________________________________________
34
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
1392
1393
1394
1395
1396
Aufnahme der Kommunikation:
1397
1398
1399
1400
1401
Sind Hilfsmittel wie Hörgerät, Brille etc. vorhanden?
Sind diese funktionsfähig?
Das Verstehen/die Sprachfähigkeit des/der Bewohner/-in ist gegeben.
1402
1403
1404
1405
1406
1407
1408
1409
Der/die Bewohner/-in ist orientiert:
1410
1411
1412
uneingeschränkt
eingeschränkt
gar nicht möglich
ja
ja
ja
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
nein
nein
nein
nein
Der/die Bewohner/-in kann Wünsche und Bedürfnisse äußern?
ja
nein
1413
1414
1415
1416
Sind diese Aspekte in der Dokumentation (z.B. Anamnese, Pflegeplanung/
Begleitplanung, etc.) berücksichtigt?
ja
nein
1417
1418
1419
1420
1421
1422
1423
1424
1425
1426
Sich bewegen können/Mobilität:
ja
nein
1427
1428
1429
1430
1431
1432
Der/die Bewohner/-in kann frei stehen.
Hilfsmittel:
1433
1434
1435
1436
1437
1438
Der/die Bewohner/-in kann alleine gehen.
Hilfsmittel:
zur Person,
zum Ort,
zur Zeit und
zur Situation.
BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG
Der/die Bewohner/-in kann frei sitzen.
Hilfsmittel:
Rollstuhl
Gehstock
Gehstock
Therapietisch
Bauchgurt
ja
Rollator
Sonstiges
ja
Rollator
nein
nein
Rollstuhl
_______________________________________________________________________________
35
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
1439
Der/die Bewohner/-in liegt außerhalb der Nachtruhe … im Bett.
1440
dauernd
teilweise
1441
1442
1443
1444
1445
1446
1447
Hilfsmittel:
1448
1449
1450
Der/die Bewohner/-in kann sich im Bett selbstständig drehen.
1451
1452
1453
DOKUMENTATION
Weichlagerungsmatratze
Lagerungshilfsmittel
Bettseitenteile
nicht
Wechseldruckmatratze (gewichtadaptiert eingestellt)
körpernahe Fixierung
Bettseitenteile zweigeteilt
Sind Maßnahmen im Bereich Mobilität dokumentiert?
ja
nein
ja
nein
1454
1455
1456
1457
1458
1459
1460
1461
Freiheitsentziehende Maßnahmen:
Liegt eine legitimierte FEM vor?
ja
nein
1462
1463
1464
1465
1466
Die Begründung und Ausgestaltung der freiheitseinschränkenden
Maßnahmen sind bei der Planung pflegerischer Maßnahmen hinterlegt.
Alternativen wurden geprüft?
ja
nein
1467
Kontrakturen:
1468
1469
1470
1471
1472
1473
BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG
Einschränkungen, wie Muskelatrophie, Lähmungen, Spastiken,
Tremor sind vorhanden.
ja
nein
1474
1475
1476
Sind Maßnahmen zur Kontrakturenprophylaxe notwendig?
ja
nein
1477
1478
1479
1480
1481
Falls ja, werden diese angemessen durchgeführt?
ja
nein
Welche Gelenke sind betroffen:
_______________________________________________________________________________
36
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
1482
DOKUMENTATION
1483
1484
Sind Maßnahmen zur Prophylaxe bzw. zum Umgang mit
Kontrakturen dokumentiert?
ja
nein
ja
nein
ja
nein
1485
1486
Dekubitus:
1487
1488
1489
1490
1491
BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG
1492
1493
1494
1495
1496
1497
1498
1499
1500
1501
1502
Welche Ressourcen im Bereich der Mobilität hat der/die Bewohner/-in?
1503
1504
1505
1506
1507
DOKUMENTATION
1508
1509
1510
1511
1512
1513
1514
Welche Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe sind geplant und werden nachweislich
durchgeführt?
1515
Sturz:
1516
1517
1518
1519
1520
1521
1522
BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG
Ist der Hautzustand intakt?
Welche Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe werden durchgeführt?
Das Dekubitusrisiko wurde erhoben, bewertet und dokumentiert.
Welche Maßnahmen zur Sturzprophylaxe werden durchgeführt?
_______________________________________________________________________________
37
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
1523
1524
1525
1526
1527
DOKUMENTATION
Das Sturzrisiko wurde erhoben, bewertet und dokumentiert.
ja
nein
1528
1529
1530
1531
Wird das Sturzrisiko nach extrinsischen und intrinsischen Risikofaktoren
gem. Expertenstandard Sturzprophylaxe erfasst?
ja
nein
1532
1533
1534
1535
1536
1537
Welche Maßnahmen zur Sturzprophylaxe sind in der Pflegeplanung/Begleitplanung geplant und
werden nachweislich durchgeführt?
1538
Chronische Schmerzen:
1539
1540
1541
1542
1543
1544
1545
BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG
1546
1547
1548
Welche Maßnahmen zur Behandlung chronischer Schmerzen werden durchgeführt?
1549
1550
1551
1552
1553
DOKUMENTATION
1554
1555
1556
1557
Welche Maßnahmen zur Behandlung chronischer Schmerzen sind geplant und werden
nachweislich durchgeführt?
1558
Akute Schmerzen:
1559
1560
1561
1562
1563
1564
1565
BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG
Beschreibung der Schmerzen:
Werden Intensität und Häufigkeit der Schmerzen erfasst und dokumentiert?
ja
nein
Beschreibung der Schmerzen:
_______________________________________________________________________________
38
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
1566
1567
1568
1569
1570
Werden Maßnahmen zur Behandlung akuter Schmerzen durchgeführt?
Wenn ja, welche?
ja
nein
1571
1572
1573
1574
1575
DOKUMENTATION
Werden Intensität und Häufigkeit der Schmerzen erfasst und dokumentiert?
ja
nein
1576
1577
1578
Werden Maßnahmen zur Behandlung akuter Schmerzen dokumentiert?
ja
nein
1579
Pneumonie / Aspiration
1580
1581
1582
1583
1584
BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG
ja
nein
1585
1586
1587
1588
1589
DOKUMENTATION
ja
nein
1590
Thrombose
1591
1592
1593
1594
1595
BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG
Werden ressourcenorientierte Maßnahmen durchgeführt?
ja
nein
1596
1597
1598
Stehen Hilfsmittel zur Verfügung?
ja
nein
1599
1600
1601
1602
1603
DOKUMENTATION
ja
nein
Werden geeignete Maßnahmen zur Prophylaxe durchgeführt?
Werden Maßnahmen zur Behandlung dokumentiert?
Werden Maßnahmen zur Behandlung dokumentiert?
1604
_______________________________________________________________________________
39
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
1605
Sich pflegen können:
1606
1607
1608
1609
1610
1611
1612
BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG
Die Mundschleimhaut ist feucht und frei von Belägen.
ja
nein
1613
1614
1615
Die Zunge ist frei von Belägen?
ja
nein
1616
1617
1618
Die Lippen sind gepflegt?
ja
nein
1619
1620
1621
1622
Ist ggf. ein geschlossenes, hygienisch einwandfreies
Mundpflegetablett vorhanden?
ja
nein
1623
1624
1625
1626
Entspricht die Aufbereitung des Mundpflegesets einem
angemessenen Pflegestandard?
ja
nein
1627
1628
1629
1630
1631
1632
Prothesenpflege:
ja
ja
nein
nein
1633
1634
1635
1636
1637
1638
Zahnpflege:
ja
nein
1639
1640
1641
1642
1643
Hautpflege:
Die Haut ist intakt und gepflegt? (PEG, SPK, weitere Wunden)
ja
nein
1644
1645
1646
1647
Gibt es Ödeme?
Ursache:
ja
nein
Mundpflege:
Findet eine Zahnprothesenpflege statt?
Ist die Zahnprothese gut angepasst (sitzt fest)?
Wird, wenn noch eigene Zähne vorhanden sind,
eine gute Zahnpflege durchgeführt?
1648
_______________________________________________________________________________
40
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
1649
1650
1651
1652
Gibt es Hämatome?
Ursache:
ja
nein
1653
1654
1655
Die Finger- und Fußnägel sind gepflegt?
ja
nein
1656
1657
1658
Die Zehenzwischenräume sind sauber?
ja
nein
1659
1660
1661
1662
Wird bei Pflegehandlungen (z. Bsp. im Doppelzimmer)
die Intim- und Privatsphäre des/der Bewohner(s)/-in gewahrt?
ja
nein
1663
DOKUMENTATION
1664
1665
1666
1667
1668
1669
Sind die an individuellen Bedürfnissen ausgerichteten Maßnahmen
dokumentiert?
ja
nein
1670
1671
1672
1673
1674
BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG
Ist der/die Bewohner harninkontinent?
ja
nein
1675
1676
1677
1678
Er/sie trägt individuell ausgewählte Inkontinenzartikel
(z.B Einlagen/offenes System) und/oder hat geeignete Hilfsmittel?
ja
nein
1679
1680
1681
1682
Hat der/die Bewohner/-in einen suprapubischen Blasenkatheter/
transurethalen Blasenverweilkatheter?
ja
nein
1683
1684
1685
Ist der/die Bewohner/-in stuhlinkontinent?
ja
nein
1686
1687
1688
1689
1690
DOKUMENTATION
ja
nein
Ausscheiden können:
Die Kontinenzsituation und die Risikofaktoren sind erfasst?
_______________________________________________________________________________
41
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
1691
1692
1693
Sind die kontinenzfördernden Maßnahmen dokumentiert?
1694
1695
Wird die Stuhlausscheidung dokumentiert?
1696
Essen und Trinken/Ernährung:
1697
1698
1699
1700
1701
BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG
1702
1703
1704
1705
1706
1707
DOKUMENTATION
ja
nein
ja
nein
Die individuellen Ernährungs- und Trinkgewohnheiten des/der
Bewohner(s)/-in sind ermittelt und dokumentiert.
ja
nein
1708
1709
1710
1711
Die individuellen Ernährungs- und Trinkgewohnheiten des/der
Bewohner(s)/-in sind berücksichtigt.
ja
nein
1712
1713
1714
1715
Ist der Expertenstandard „Ernährungsmanagement zur Sicherstellung
und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege“ bekannt?
ja
nein
1716
1717
1718
Wird dieser umgesetzt?
ja
nein
1719
1720
1721
1722
1723
1724
1725
1726
1727
1728
1729
1730
1731
Laut Dokumentation:
1732
1733
1734
1735
Entspricht der augenscheinliche Zustand des/der Bewohner(s)/-in
dem ermittelten BMI-Wert?
ja
nein
Welche Probleme bestehen im Ernährungsbereich?
Größe: ____________ cm;
Gewicht am: __________ - ________ kg,
BMI: _____________ kg/m².
Der von der Pflegefachkraft errechnete BMI beträgt _____________kg/m².
Der/die Bewohner/-in ist
normgewichtig
untergewichtig
übergewichtig
_______________________________________________________________________________
42
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
1736
1737
1738
1739
1740
Wird eine Erhebung des Ernährungszustandes mittels eines geeigneten Verfahrens
z.B. MNA (Mini Nutritional Assessment) oder der Risikoerfassung
nach Expertenstandard durchgeführt?
ja
nein
1741
1742
1743
Ist das Gewicht über einen Zeitraum von mehreren Monaten konstant?
nein
1744
1745
1746
1747
1748
Wie oft wird der Gewichtsverlauf ermittelt (Frequenz)?
1749
1750
1751
Werden ggf. adäquate Maßnahmen ergriffen, geplant und durchgeführt?
1752
1753
1754
1755
Gewichtsabnahme bei dementiell veränderten Bewohner(n)/-innen und/oder unklarer Äthiologie:
täglich
wöchentlich
monatlich
ja
gar nicht
ja
nein
Gewichte im Verlauf, Verlust von Körpergewicht: Kilogramm pro Zeitraum (in Prozent):
Datum:
Körpergewicht:
1756
1757
1758
Ggf. Ursache benennen bzw. beschreiben.
1759
1760
1761
Ein Ernährungsplan ist erstellt.
ja
nein
1762
1763
1764
Wird Obstipationsprophylaxe durch die Ernährung durchgeführt?
ja
nein
1765
1766
1767
Werden Eindickungsmittel bei Schluckstörungen angeboten?
ja
nein
1768
1769
1770
1771
Wird eine adäquate Ernährungsergänzung bei bestehenden
Wunden (z.B. eiweißreich) durchgeführt?
ja
nein
_______________________________________________________________________________
43
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
1772
1773
1774
Ein Ernährungsprotokoll wird geführt.
1775
1776
1777
1778
1779
Der/die Bewohner/-in nimmt entsprechend dem ermittelten Bedarf (Aktivitäts- und Traumafaktor)
täglich __________ kcal in ________ Portionen zu sich.
Ein Trinkplan ist erstellt.
ja
nein
1780
1781
1782
Das Trinkprotokoll wird kontinuierlich geführt.
1783
1784
1785
Der/die Bewohner/-in trinkt zwischen _________ ml und _________ ml Flüssigkeit in 24 Stunden.
1786
1787
1788
1789
Wird speziellen Erfordernissen der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr
des/der Bewohner(s)/-in Rechnung getragen?
ja
nein
1790
1791
1792
1793
1794
1795
Der Abstand zwischen der zuletzt für den/die Bewohner/-in mit Diabetes mellitus
oder dem gerontopsychiatrisch beeinträchtigten Bewohner/-innen angebotenen
Mahlzeit am Abend und der ersten Mahlzeit am Morgen beträgt
weniger als 10 Stunden?
ja
nein
1796
Nur bei Bewohner(n)/-innen mit PEG/PEJ-Sonde:
1797
1798
1799
1800
1801
1802
1803
1804
1805
BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG
1806
1807
1808
1809
1810
1811
DOKUMENTATION
Der Produktname der Sondenkost und die Anzahl der kcal
(z.B. pro 500ml) sind dokumentiert.
ja
nein
1812
1813
1814
Die verabreichten kcal Sondenkost in 24 Stunden sind hinterlegt.
ja
nein
Der/die Bewohner/-in wird ausschließlich über die PEG-Sonde ernährt?
Wenn ja:
ja
ja
ja
nein
nein
nein
Die aktuell eingestellte Flussrate der Ernährungspumpe beträgt ______________ ml pro Std.
Der/die Bewohner/-in erhält per os:
_______________________________________________________________________________
44
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
1815
1816
1817
Die geplante Flüssigkeitsmenge in 24 Stunden ist dokumentiert.
ja
nein
1818
1819
1820
1821
Die geplante Flussrate der Ernährungspumpe in ml pro Std.
ist dokumentiert.
ja
nein
1822
1823
1824
1825
Eine adäquate basale Stimulation wird geplant und nachweislich
durchgeführt (Soor-, Parotitis- und Kontrakturenprophylaxe).
ja
nein
1826
1827
1828
1829
Ist bei liegender PEJ eine kontinuierliche Verabreichung der
Sondenkost über Ernährungspumpe gewährleistet?
ja
nein
1830
1831
1832
1833
1834
Hygieneverhalten der Mitarbeiter bei der beobachteten Pflege:
Ist ein Hygieneplan vorhanden und bekannt?
ja
nein
1835
1836
1837
1838
Ist die Empfehlung des Robert-Koch-Instituts
„Infektionsprävention im Heim“ bekannt?
ja
nein
1839
1840
1841
Wird die Händedesinfektion bei Bewohnerkontakt korrekt durchgeführt?
ja
nein
1842
1843
1844
1845
Wird Schutzkleidung bei körpernahen Tätigkeiten am/an der
Bewohner/-in getragen?
ja
nein
Werden Einmalhandschuhe beim Inkontinenzartikelwechsel getragen?
ja
nein
1850
1851
1852
Wird der Verbandwechsel unter sterilen Bedingungen durchgeführt?
ja
nein
1853
1854
1855
1856
Wird der Verbandswechsel entsprechend dem hausinternen
Standard durchgeführt?
ja
nein
1846
1847
1848
1849
1857
_______________________________________________________________________________
45
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
1858
1859
1860
Werden die Instrumente fach- und sachgerecht aufbereitet?
ja
nein
1861
1862
1863
1864
1865
Ist für Bewohner/-innen, die einen Blasendauerkatheter tragen,
die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und
Infektionsprävention bekannt?
ja
nein
1866
1867
1868
1869
Sind die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene
und Infektionsprävention (in Heimen) bekannt (anlassbezogen)?
ja
nein
1870
1871
1872
1873
Wird bei MRSA-Trägern mit dieser Situation fach- und sachgerecht
nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts umgegangen?
ja
nein
1874
1875
1876
1877
1878
1879
1880
Allgemeine Aspekte:
1881
1882
1883
1884
1885
1886
Wundversorgung:
Die Behandlungspflege ist vom Arzt angeordnet (aktuell, mit Handzeichen;
ist wünschenswert, kann aber von der Einrichtung nicht beeinflusst werden).
ja
nein
1887
1888
1889
1890
Die ärztlich verordnete Wundbehandlung/Therapie wird korrekt
dokumentiert?
ja
nein
1891
1892
1893
1894
Die Wundversorgung erfolgt nach dem allgemein anerkannten
Stand medizinisch pflegerischer Erkenntnisse?
ja
nein
1895
1896
1897
Ein aktueller Standard des Hauses liegt vor und wird umgesetzt?
ja
nein
1898
1899
1900
1901
Eine differenzierte Wunddokumentation (aktuell, Verlauf nachvollziehbar,
Größe, Lage, Tiefe) erfolgt?
ja
nein
Allgemeiner Eindruck inwieweit Sauberkeit, Ordnung, etc. präsent sind:
_______________________________________________________________________________
46
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
1902
1903
1904
Ein pflegerischer Fachexperte (Wundmanager) ist eingeschaltet?
1905
Pflege bei liegendem transurethralen/suprapubischen Blasenkatheter:
1906
1907
1908
1909
1910
1911
BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG
1912
1913
1914
1915
Falls ein suprapubischer Blasenkatheter vorliegt, wie ist der Zustand des Verbandes?
Ggf. Beurteilung des Zustandes der Eintrittspforte:
1916
1917
1918
1919
1920
1921
Wird eine unumgängliche Diskonnektion des harnableitenden Systems unter
aseptischen Kautelen (z.B. "RKI- Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle
katheter-assoziierter Harnwegsinfektionen") berücksichtigt?
ja
nein
1922
1923
1924
1925
1926
Wird bei liegendem suprapubischen/transurethralen Blasenverweilkatheter die
"RKI- Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle katheter-assoziierter
Harnwegsinfektionen" beachtet?
ja
nein
1927
1928
1929
1930
1931
DOKUMENTATION
Liegt ein transurethraler Blasenkatheter vor?
Wenn ja, warum?
ja
nein
ja
nein
Eine ärztliche Indikationsstellung/Diagnose liegt vor?
ja
nein
Die Dokumentation über einen laufenden Wechsel liegt vor.
(Rhythmus des Wechsels; wer nimmt Wechsel vor?)
ja
nein
1937
1938
1939
Ein Standard ist vorhanden und wird im Alltag korrekt umgesetzt?
ja
nein
1940
1941
1942
1943
Falls eine Blasenspülung gemacht werden sollte, liegt eine strenge
Indikationsstellung und Anordnung vor?
ja
nein
1932
1933
1934
1935
1936
_______________________________________________________________________________
47
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
1944
PEG/PEJ-Sonde:
1945
1946
1947
1948
1949
DOKUMENTATION
Ein Standard/eine Handlungsanweisung ist vorhanden.
ja
nein
1950
1951
1952
Sie wird korrekt im Alltag umgesetzt.
ja
nein
1953
1954
1955
Eine Indikationsstellung/Diagnose vom Arzt liegt vor.
ja
nein
1956
1957
1958
1959
1960
Eine ärztliche Verordnung über die Verabreichung der Sondennahrung mit
Namen, Angabe zu der Menge der Sondenkostgabe, der Kalorienzahl und
der täglichen Flüssigkeitsmengen liegt vor.
ja
nein
1961
1962
1963
1964
1965
Eine korrekte Dokumentation über eine individuelle Verabreichung liegt vor:
(Bolusgabe, Schwerkraftsystem oder die Verabreichung über eine
Ernährungspumpe sowie die Flussrate (ml/h) liegt vor).
ja
nein
1966
1967
1968
1969
1970
1971
1972
1973
BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG
Ein Ernährungsberater oder Experte wird in angezeigten
Fällen hinzugezogen?
ja
nein
1974
1975
1976
1977
Wird darauf geachtet, dass nur Medikamente über die PEG/ PEJ
verabreicht werden, die auch dafür bestimmt sind?
ja
nein
1978
1979
1980
1981
1982
1983
1984
Wenn nein, dann folgende Empfehlung: Von der liefernden Apotheke eine Liste der Medikamente
geben lassen, die die entsprechenden Medikamente ausweist.
Wird der Verband korrekt nach ärztlicher Anordnung durchgeführt?
ja
nein
1985
1986
1987
Wird bei liegender PEG/PEJ-Sonde die RKI-Richtlinie beachtet?
ja
nein
_______________________________________________________________________________
48
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
1988
1989
1990
1991
1992
1993
Trachealkanülenpflege
Ein Standard entsprechend aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen
unter Berücksichtigung der hygienischen Vorsichtsmaßregeln liegt vor.
ja
nein
1994
1995
1996
Der Standard wird im Alltag umgesetzt.
ja
nein
1997
1998
1999
Der Verband wird korrekt nach ärztlicher Anordnung durchgeführt.
ja
nein
2000
2001
2002
Wer führt den Trachealkanülenwechsel durch?
2003
2004
2005
2006
Sind alle erforderlichen Materialien für einen (akuten) Wechsel
der Trachealkanüle griffbereit vorhanden?
ja
nein
2007
2008
2009
Liegt eine Ersatztrachealkanüle bereit (z.B. eine „Nummer“ kleiner)?
ja
nein
2010
2011
2012
Ist ein Trachealkanülenspreizer (Kilianspekulum) vorhanden?
ja
nein
2013
2014
2015
2016
2017
Wie ist der Zustand des Tracheostomas (reizlos, etc.)?
2018
2019
2020
2021
Eine laufende Dokumentation der Beobachtungen erfolgt
(parastomale Hautveränderungen, Druckulzera, etc.).
ja
nein
2022
2023
2024
Wird der Arzt nachweislich unterrichtet?
ja
nein
2025
2026
2027
2028
Eine ärztliche Anordnung für den Verbandwechsel und die Versorgung
des Tracheostomas liegt vor.
ja
nein
_______________________________________________________________________________
49
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
2029
2030
2031
2032
Gibt es geeignete Kommunikationsmittel für den/die Bewohner/-in mit
liegendem Tracheostoma?
ja
nein
2033
2034
2035
Findet eine ausreichende Pneumonieprophylaxe statt?
ja
nein
2036
2037
2038
2039
Findet eine ausreichende Mundhygiene/Soor- und Parotitisprophylaxe
statt?
ja
nein
2040
2041
2042
2043
Ist die Hygiene im Umgang und Wechsel der Trachealkanüle
gewährleistet?
ja
nein
2044
_______________________________________________________________________________
50
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
2045
2046
8. Hygiene/Infektionsschutz
2047
2048
2049
2050
8.1 Allgemeiner Eindruck
Sind die Bewohnerzimmer sauber?
Wenn nein, warum nicht ?
ja
nein
ja
nein
ja
nein
2051
2052
2053
2054
2055
2056
2057
2058
2059
Sind die Gemeinschaftsräume, Funktionsräume und Verkehrsflächen
sauber (z.B. Geruchsbildung)?
8.2 Verfahrensweisen zur Infektionshygiene
2060
2061
2062
2063
2064
Hygieneplan:
2065
2066
2067
2068
2069
2070
2071
Hygienebeauftragte(r):
Gibt es eine(n) Hygienebeauftragte(n) mit spezieller Weiterbildung (s. RKI-Empfehlung
„Infektionsprävention in Heimen“; Empfehlung der DGKH „Leitlinie:
Hygienebeauftragte(r) in Pflegeeinrichtungen)?
ja
nein
2072
2073
2074
2075
Ist der/die Hygienebeauftragte für diese Tätigkeit ausreichend
freigestellt (empfohlen: 10-20%)?
ja
nein
2076
2077
2078
2079
2080
Ist sichergestellt, dass von den Beschäftigten die für ihren Aufgabenereich
einschlägigen Anforderungen der Hygiene (§ 6 Abs. 1 Nr. 9 LHeimG)
eingehalten werden?
ja
nein
Gibt es einen einrichtungsbezogenen Hygieneplan?
Wenn ja, wie?
2081
2082
2083
2084
2085
Erhalten Bewohner/-innen, die teilweise oder vollständig ihre hauswirtschaftliche
Versorgung selbst übernehmen, regelmäßige Hygieneunterweisungen?
ja
nein
2086
_______________________________________________________________________________
51
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
2087
2088
2089
2090
2091
2092
2093
Umsetzung des Hygieneplans:
Sind die Grundsätze zur Händehygiene bekannt und werden sie richtig umgesetzt
(Empfehlungen der Kommission für Krankenhaus-Hygiene und
Infektionsprävention beim RKI zu Händehygiene)?
ja
nein
2094
2095
2096
Gibt es Schautafeln als Gedächtnisstütze?
ja
nein
2097
2098
2099
Sind Desinfektionspläne in den Funktionsräumen ausgehängt?
ja
nein
2100
2101
2102
2103
2104
Sind Hygienesets (Desinfektionsspender; Seifenspender, Einmalpapier,
Handtuchspender) in den Funktionsräumen (auch Gemeinschaftsbädern)
und bei Bedarf in Bewohnerzimmern vorhanden?
ja
nein
2105
2106
2107
2108
Stimmen die verwendeten Desinfektionsmittel mit den im Hygieneplan
genannten Mitteln überein?
ja
nein
2109
2110
2111
Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum der eingesetzten Mittel abgelaufen?
ja
nein
2112
2113
2114
2115
Ist eine Dokumentation der im Hygieneplan geforderten
Verrichtungen vorhanden?
ja
nein
2116
2117
2118
2119
Ist die Dokumentation in Bezug auf die Qualität der Umsetzung und die
Verantwortlichkeit nachvollziehbar und aktuell?
ja
nein
2120
2121
2122
2123
2124
Epidemien und Infektionskrankheiten:
Liegen Handlungsanweisungen für den Fall von Epidemien vor?
ja
nein
2125
2126
2127
2128
Liegen Handlungsanweisungen für den Fall von Infektionskrankheiten
(z.B. Norovirus, Grippe) vor?
ja
nein
2129
Sind diese Handlungsanweisungen allen Mitarbeitenden bekannt?
ja
nein
_______________________________________________________________________________
52
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
2130
2131
2132
2133
2134
2135
Umgang mit Erregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen:
Sind die einschlägigen Empfehlungen des Robert-Koch Instituts (RKI)
und Merkblätter bekannt?
ja
nein
2136
2137
2138
Sind diese Empfehlungen im Hygieneplan umgesetzt?
ja
nein
2139
2140
2141
2142
Ist das Personal im Umgang mit diesen Erregern entsprechend
und ausreichend geschult?
ja
nein
2143
IfSG-Belehrung (§§ 42,43 IfSG):
Haben alle mit der Zubereitung von Lebensmitteln betrauten Mitarbeiter
die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt über den sachgerechten
Umgang mit Lebensmitteln erhalten?
ja
nein
2150
2151
2152
2153
Finden Wiederholungsbelehrungen durch den Arbeitgeber
im Abstand von 2 Jahre statt?
ja
nein
2154
2155
8.3 konkrete Anwendung
2156
2157
2158
2159
2160
Schutzkleidung:
Wird Schutzkleidung zur Verfügung gestellt?
ja
nein
2161
2162
2163
2164
Werden Einmalhandschuhe in passenden Größen zur
Verfügung gestellt?
ja
nein
2165
2166
2167
Wird die Schutzkleidung bewohner- und fallbezogen getragen?
ja
nein
2168
2169
2170
Wie oft wird die Schutzkleidung gewechselt (mind. 1x täglich bzw. bei Verunreinigung sofort)?
2144
2145
2146
2147
2148
2149
2171
_______________________________________________________________________________
53
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
2172
2173
2174
2175
2176
Personalhygiene:
2177
2178
2179
2180
2181
2182
Gemeinschaftsbad:
Gibt es eine Personaltoilette/einen Händewaschplatz mit Hygieneset?
ja
nein
ja
nein
2183
2184
2185
2186
Ist beim Aufhängen ein ausreichender Abstand zwischen Waschhandschuh und
Handtuch gewährleistet, damit diese sich nicht gegenseitig kontaminieren?
ja
nein
2187
2188
2189
Ist das Mobiliar feuchtraumgeeignet?
ja
nein
2190
2191
2192
Wird das Gemeinschaftsbad zweckentfremdet? (Lager, Wäsche, etc.)
ja
nein
2193
2194
2195
2196
Erfolgt die hygienische Aufbereitung der Badewanne und aller erforderlichen
Hilfsmittel nach jedem/jeder Bewohner/-in?
ja
nein
2197
2198
2199
2200
2201
2202
Wäscheversorgung:
ja
nein
2203
2204
2205
2206
2207
2208
2209
(Hinweis: Bei eigener Wäscherei entsprechende Information beim Gesundheitsamt einholen.)
Sind bei Bewohner/-innen, die teilweise oder vollständig ihre Wäscheversorgung selbst
übernehmen, Vorkehrungen getroffen, die eine mit einem durchschnittlichen
Privathaushalt vergleichbare Hygienesituation sicherstellen?
ja
nein
2210
2211
2212
Bei Fremdvergabe: Ist eine Zertifizierung vorhanden?
ja
nein
2213
2214
2215
2216
Bettenhygiene:
ja
nein
Werden die Pflegeartikel (z.B. Kamm, Bürste, Handtücher, Rasierapparat,
Nagelschere, Zahnbürste) bewohnerbezogen aufbewahrt?
Ist in Bereichen, die einer zentralen Wäscheversorgung unterliegen, eine
durchgängige Trennung reiner und unreiner Wäsche sichergestellt?
Werden die Matratzen nach jedem Bewohnerwechsel ersetzt
und/oder aufbereitet?
_______________________________________________________________________________
54
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
2217
2218
2219
2220
2221
Wenn nein, sind die Matratzen mit einem Rundumschutz versehen, der einen
verdeckten Reißverschluss hat, wasserundurchlässig, urin- und blutbeständig,
atmungsaktiv sowie milben-, viren- und bakterienabweisend ist?
ja
nein
2222
2223
2224
Wenn ja, wird der Rundumschutz nach jedem Bewohnerwechsel desinfiziert?
ja
nein
2225
2226
2227
2228
2229
Werden die Kopfkissen, Einziehdecken nach jedem Bewohner/-innen-wechsel
regelmäßig einem Desinfektionsverfahren oder desinfizierenden
Waschverfahren unterzogen?
ja
nein
2230
Unreinraum:
ja
nein
Ist die Haltung von Tieren in der Einrichtung gestattet?
ja
nein
2241
2242
2243
Wenn ja, ist diese im Hygieneplan geregelt?
ja
nein
2244
2245
2246
Und wird dies entsprechend umgesetzt?
ja
nein
2247
Abfall:
Gibt es geschlossene handberührungsfreie Mülleimer (Treteimer)?
ja
nein
Sind stichsichere verschließbare Kanülenabwurfbehälter vorhanden?
ja
nein
2231
2232
2233
2234
2235
2236
2237
2238
2239
2240
2248
2249
2250
2251
2252
2253
2254
Wird der Nachweis erbracht, dass die chemische bzw. thermische
Desinfektion der Fäkalienspüle gewährleistet ist?
Tierhaltung:
2255
_______________________________________________________________________________
55
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
2256
9. Verpflegung/Hauswirtschaftliche Versorgung
2257
2258
2259
2260
2261
2262
2263
2264
2265
2266
2267
2268
2269
2270
2271
2272
2273
2274
2275
2276
2277
9.1 Verpflegung
Die Mahlzeiten werden:
l

Die Mahlzeiten werden:




- individuell eingenommen.
- in einem Zeitkorridor angeboten.
- zu festen Zeiten eingenommen.
- von Bewohner/-innen selbst zubereitet.
- in den Wohngruppen unter Einbeziehung der Bewohner/-innen
zubereitet.
- zentral im Heim hergestellt.
- fertig angeliefert und im Heim ausgegeben.



2278
2279
Fördert das Versorgungssystem die vorhandenen Ressourcen
der Bewohner/-innen?
2280
____________________________________________________
2281
2282
2283
2284
2285
2286
2287
2288
2289
2290
2291

- im eigenen Zimmer / Appartement.
- in einem gemeinsamen Speiseraum gemeinsam mit anderen
eingenommen bzw.,
- Bewohner/-innen können entsprechend eigener Kompetenzen und
Wünschen zwischen beiden Alternativen wählen.
ja
nein
Bei der Einnahme von Mahlzeiten werden:
- die Bewohner/-innen entsprechend ihres individuellen Bedarfes
angemessen unterstützt.

Wird darauf geachtet, dass von den an der Speisenversorgung beteiligten
Bewohner(n)/-innen keine bekannten gesundheitlichen Gefährdungen
ausgehen?
2292
2293
2294
2295
2296
2297
2298
Der Speiseplan wird:
- nach einer individuellen Eingliederungs- oder
Begleitplanung von den Bewohner/-innen selbst gestaltet.
- gemeinsam mit Bewohner/-innen gestaltet.
- von Seiten des Hauses vorgegeben.
2299
2300
2301
Bestehen beim Speise- und Getränkeangebot Wahlmöglichkeiten?
ja
l
ja
ja
ja
ja
nein
ll
nein
nein
nein
nein
_______________________________________________________________________________
56
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
2302
2303
2304
2305
Wird die kostenlose Getränkeversorgung (z. Bsp. Tee, Kaffee,
Mineralwasser, Fruchtsaftgetränke) sichergestellt?
ja
nein
2306
2307
2308
2309
Wird die Essensversorgung in ausreichend und individuell abgestimmten Portionsgrößen entsprechend den Wünschen der Bewohner/-innen sichergestellt?
ja
nein
2310
2311
2312
2313
Ist die Ernährung dem Gesundheitszustand
angepasst? (Diäten, Ausgewogenheit, etc.)
ja
nein
2314
2315
2316
2317
Hat der/die Bewohner/-in die Möglichkeit, jederzeit eine
Zwischenmahlzeit einzunehmen?
ja
nein
2318
2319
2320
Erfolgt ein sach- und fachgerechter Umgang bei Sondenernährung?
ja
nein
2321
2322
2323
2324
Wird bei Hitze das Ernährungsangebot und der ggf. erhöhte Bedarf an
Flüssigkeit und Elektrolyten angepasst?
ja
nein
2325
2326
2327
2328
2329
Werden bei der Essensversorgung kulturelle und religiöse
Bedürfnisse (z.B. Speisenangebot an Festtagen, regionale Küche,
Saisongerichte) berücksichtigt?
ja
nein
2330
2331
2332
2333
Ist eine Tischkultur vorhanden (saubere Tische, Tischdecke,
Dekoration, etc.)?
ja
nein
2334
2335
2336
2337
2338
2339
2340
2341
2342
Der Lebensmitteleinkauf erfolgt:
- durch Bewohner/-innen, die bei Bedarf im Rahmen einer
individuellen Eingliederungs- oder Begleitplanung hierbei
systematisch unterstützt,
- und ggfls. begleitet werden.
- über eine zentral organisierte Versorgung.
ja
ja
ja
nein
nein
nein
2343
_______________________________________________________________________________
57
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
2344
2345
2346
2347
2348
2349
2350
2351
2352
2353
2354
2355
2356
9.2 Hauswirtschaftliche Versorgung
2357
Wäscheversorgung:
2358
2359
2360
2361
Einkauf:
Einkäufe (Möbel, Kleidung, Unterhaltung, etc.) erfolgen:
- durch Bewohner/-innen, die bei Bedarf im Rahmen einer
individuellen Eingliederungs- oder Begleitplanung hierbei
systematisch unterstützt,
- und ggfls. begleitet werden.
- stellvertretend für die Bewohner/-innen.
ja
ja
ja
Wird Schmutzwäsche fachgerecht gesammelt?
2362
2363
2364
2365
2366
2367
2368
2369
2370
2371
2372
2373
2374
2375
2376
2377
2378
2379
2380
2381
2382
2383
2384
2385
2386
Versorgung der Bewohnerwäsche erfolgt:
2387
2388
2389
Bei zentraler Wäscheversorgung: Ist die Wäsche gekennzeichnet?
- durch Bewohner/-innen, die bei Bedarf im Rahmen
einer individuellen Eingliederungs- oder Begleitplanung hierbei
systematisch unterstützt werden.
- durch zentrale Wäschepflege innerhalb der Einrichtung.
- durch eine externe Wäscherei.
nein
nein
nein
ja
nein
ja
ja
ja
nein
nein
nein
ja
ja
ja
nein
nein
nein
Versorgung der Flachwäsche erfolgt:
- durch Bewohner/-innen, die bei Bedarf im Rahmen
einer individuellen Eingliederungs- oder Begleitplanung hierbei
systematisch unterstützt werden.
- durch zentrale Wäschepflege innerhalb der Einrichtung.
- durch eine externe Wäscherei.
l
l
Versorgung der kontaminierte Wäsche erfolgt:
- durch Bewohner/-innen, die bei Bedarf im Rahmen
einer individuellen Eingliederungs- oder Begleitplanung hierbei
systematisch unterstützt werden.
- durch zentrale Wäschepflege innerhalb der Einrichtung.
- durch eine externe Wäscherei.
ja
ja
ja
ja
nein
nein
nein
nein
_______________________________________________________________________________
58
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
2390
2391
2392
2393
Reinigung:
Sind die Bewohnerzimmer sauber?
Wenn nein, warum nicht?
ja
nein
ja
nein
2394
2395
2396
2397
2398
2399
2400
2401
2402
2403
2404
2405
2406
2407
2408
2409
2410
2411
Sind die Gemeinschaftsräume, Funktionsräume und
Verkehrsflächen sauber (z.B. Geruchsbildung)?
Die Reinigung der privaten Räume (Zimmer / Appartements der Bewohner/-innen) erfolgt:
- durch Bewohner/-innen, die bei Bedarf im Rahmen einer
individuellen Eingliederungs- oder Begleitplanung hierbei
systematisch unterstützt werden.
- durch Betreuungspersonal.
- durch eigenes Reinigungspersonal.
- durch Fremdfirmen.
Sind Reinigungsintervalle festgelegt?
2412
2413
2414
Wie ist Reinigung im Akutfall organisiert?
2415
2416
2417
2418
2419
2420
2421
2422
2423
2424
2425
2426
Die Reinigung der Gemeinschaftsräume und Verkehrsflächen erfolgt:
2427
2428
2429
2430
2431
Wie ist Reinigung im Akutfall organisiert?
2432
2433
2434
Sind Reinigungs- und Desinfektionsmittel vor unberechtigtem Zugriff
geschützt?
- durch Bewohner/-innen, die bei Bedarf im Rahmen einer
einer individuellen Eingliederungs- oder Begleitplanung hierbei
systematisch unterstützt werden.
- durch Betreuungspersonal.
- durch eigenes Reinigungspersonal.
- durch Fremdfirmen.
Sind Reinigungsintervalle festgelegt?
ja
ja
ja
ja
nein
nein
nein
nein
ja
nein
ja
ja
ja
ja
nein
nein
nein
nein
ja
nein
ja
nein
_______________________________________________________________________________
59
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
2435
2436
2437
2438
2439
2440
2441
2442
2443
2444
2445
Anhang
2446
2447
2448
2449
2450
2451
2452
2453
2454
2455
2456
2457
2458
2459
2460
2461
Rechtsgrundlagen:
Als Arbeitshilfe wurde nachfolgend eine Sammlung von Rechtsgrundlagen, Richtlinien und weiteren
einschlägigen Arbeitshilfen zusammengestellt.
Der Zweck des Landesheimgesetzes ist es eine dem allgemeinen Stand der fachlichen
Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens und der Betreuung zu sichern.
Um dieser Vorgabe gerecht zu werden, sind neben den gesetzlichen Grundlagen weitere
einschlägige Richtlinien, Leitlinien und Empfehlungen heranzuziehen.
Nachfolgend werden die für die Heimbegehungen aktuell relevanten Rechtsgrundlagen, Richtlinien,
Standards, Leitlinien und Empfehlungen aufgelistet:
-
Heimgesetz für Baden-Württemberg
SGB XI
SGB XII
Landespflegegesetz
Infektionsschutzgesetz
Apothekengesetz
Landesnichtraucherschutzgesetz
Landesheimbauverordnung
Landesheimmitwirkungsverordnung
Heimpersonalverordnung des Bundes
Biostoffverordnung
Landesbauordnung
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
_______________________________________________________________________________
60
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
2462
2463
2464
2465
2466
2467
2468
2469
2470
2471
2472
2473
Berufsgenossenschaftliche Richtlinien
2474
2475
2476
2477
2478
2479
2480
2481
2482
2483
2484
2485
2486
2487
2488
2489
2490
2491
2492
2493
2494
2495
2496
2497
Nationale Expertenstandards des Deutschen Netzwerks zur
Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP):
2498
2499
2500
2501
2502
2503
2504
2505
2506
2507
2508
2509
Empfehlungen und Leitlinien
Richtlinien sind von Institutionen veröffentlichte Regeln des Handelns und Unterlassens, die dem
Einzelnen einen gewissen Ermessensspielraum einräumen. Ihre Nichtbeachtung kann Sanktionen
nach sich ziehen.
Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit:
Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
(BGR 250/ TRBA 250)
– Anlage zum Erlass des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und
Senioren Baden-Württemberg vom 11.12.2008; Az: 34-5031.3.11; Waschen von
Arbeitskleidung
Eine ähnliche Verbindlichkeit wie Richtlinien haben Standards, die als normative Vorgaben
bezüglich der Erfüllung von Qualitätsanforderungen verstanden werden. Die Beachtung des
aktuellen Erkenntnisstands ist von Bedeutung, da Pflegefehler durch Nichtbeachtung zu
haftungsrechtlichen Folgen führen können.
Nach § 113a Abs. 1 SGB XI tragen Expertenstandards für ihren jeweiligen Themenbereich zur
Konkretisierung des allgemein anerkannten Standes der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse
bei.
Die im Bundesanzeiger veröffentlichten Expertenstandards sind für alle zugelassenen
Pflegeeinrichtungen verbindlich. Dabei handelt es sich bisher um folgende:
Expertenstandard Dekubitusprophylaxe
Expertenstandard Entlassungsmanagement
Expertenstandard Schmerzmanagement bei akuten oder tumorbedingten chronischen
Schmerzen
Expertenstandard Sturzprophylaxe
Expertenstandard Förderung der Harnkontinenz in der Pflege
Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden
Expertenstandard Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen
Ernährung in der Pflege
Weitere Expertenstandards sollen in naher Zukunft veröffentlicht werden. Eine Aktualisierung der
bestehenden ist spätestens alle 5 Jahre vorgesehen.
Empfehlungen dienen mit ihren Inhalten der umfassenden Information und Aufklärung. Sie sind
nützlich für die Urteilsbildung über den aktuellen Stand der fachlichen Erkenntnisse.
Leitlinien sind systematisch entwickelte Entscheidungshilfen über angemessene Vorgehensweisen
bei speziellen Problemstellungen. Sie lassen einen Entscheidungsspielraum. In begründeten
Einzelfällen kann von der Leitlinie abgewichen werden.
Eckpunkte der Bundesärztekammer für die Reanimation 2006
basierend auf den ERC-Leitlinien für die Wiederbelebung 2006
Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim
Robert-Koch-Institut (RKI); insbesondere:
- Infektionsprävention in Heimen;
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- Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle katheter-assoziierter Harnwegsinfektionen;
2511
- Händehygiene;
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- Empfehlungen zur Prävention der nosokomialen Pneumonie
2513
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- Empfehlungen zu Präventions- und Kontrollmaßnahmen bei Bewohnern mit Verdacht auf
bzw. nachgewiesener Influenza in Heimen
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Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
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Empfehlungen DGKH (Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.), insbesondere
- Sektion Pflege, Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht
- Sektion „Hygiene in der ambulanten und stationären Kranken - und Altenpflege /
Rehabilitation“, Leitlinie: Hygienebeauftragte(r) in Pflegeeinrichtungen
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Sonstige relevante Arbeitshilfen
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Die Auflistung ist vor allem vor dem Hintergrund der sich stetig weiterentwickelnden pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse nicht abschließend und bedarf der ständigen Aktualisierung und
Weiterführung. Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren
Baden-Württemberg ist daher für Anregungen und Ergänzungen dankbar.
MDK „Grundlagen der Qualitätsprüfung“
Erlass des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren BadenWürttemberg vom 11.12.2008 Az: 34-5031.3-11; Waschen der Arbeitskleidung der
Pflegemitarbeiter
Erlass des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren BadenWürttemberg vom 23.01.2008 Az: 34-5031.3-11; Weiterverwendung der Medikamente von
Verstorbenen
Erlasse des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren BadenWürttemberg vom 05.09.1986 Az: V/3-7329.1.6; 14.12.1988 Az: IV/3-7329.1.6; 19.02.1990
Az: 44-7329.1.6; 26.01.2004 Az: 44-5031.3-14, 23.01.2006 Az: 44-5031.3-14 und 28.04.2006
Az: 44-5031.3-14; Spendenannahme
DIN 58953, 7-10 „Sterilgutversorgung“
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