Lebensmitteluntersuchungsbericht z. Hd. Frau XXXXXXXX Erstellt von XXXXXXXX und XXXXXXXX 9.Semester Über die Untersuchung einer Fischprobe am 17.01.2006 in der Zeit von 11:15 bis 12:30, im Rahmen eines Lebensmitteluntersuchungskurses im Institut für Tierärztlichen Nahrungsmittelkunde in xxxxxxxxxxxxxxxx 1. Vorbericht Es handelt sich um eine öffentliche Probe, die auf ihre Verkehrs- und Verzehrsfähigkeit geprüft werden soll. 2. Untersuchungsgegenstand Zum Untersuchungszeitpunkt wird der Frischfisch bei Raumtemperatur gelagert. Es handelt sich um einen Bauchflosser, eine Brasse. Flossenform und Ansatz, sowie die rassetypische Körperform und die helle Rotfärbung des Bauches sprechen für eine Rotbrasse. Der Fisch liegt vollständig vor. Die Brasse ist 30 x 11 x 5 cm groß und wiegt 333 Gramm. Es handelt sich um einen noch nicht geschlechtsreifen Fisch, da keine Ovarien gefunden wurden. Der Fisch ist weder verpackt, noch gekennzeichnet. 3. Sensorische Untersuchung Äußeres Die Oberfläche des Fisches ist glatt und matt. Die Farbe des Fisches trägt einen matten, silbergrauen Schimmer. Die Farbe der Schuppen ist hellsilbergrau bis cremefarben. Der Flossenrand ist schwarz. Der Bauch des Fisches weist eine hellrosafarbene, ca. 2 Euro große Stelle auf. Der Fisch ist von einer dünnen Schleimschicht umgeben, welche beim Anheben des Fisches Fäden zur Liegefläche hin zieht. Zudem befinden sich stecknadelspitze, kleine, vereinzelte weiße Auflagerungen an Kopf und Schwanzflossenansatz. Die Schuppen des Fisches sind vollständig vorhanden und mit der Pinzette sehr leicht ausziehbar Der Geruch des Fisches ist metallig-fischig bis leicht faulig. Auf der rechten Seite ist eine leichte ca. 4 mm tiefe und 4 cm lange senkrechte Eindellung am Körper des Fisches zu erkennen, welche keine Zusammenhangstrennung aufweist. Bis auf diese leichte Eindellung ist der Fisch nicht beschädigt. Der Fisch weist keinerlei Verschmutzungen auf. Augen Der Augeninnendruck ist gegeben. Die Cornea ist getrübt. Die Pupillen sind ebenfalls getrübt. Kiemen Der Kiemendeckel ist anliegend und zeigt keinen Widerstand beim Anheben. Die Kiemenfarbe ist leuchtend dunkelrot. Die Kiemenblättchen sind nicht verklebt. Der Geruch der Kiemen ist fischig. Konsistenz Das Gewebe des Fisches ist weich elastisch. Leibeshöhle Die Leibeshöhle riecht fischig bis leicht faulig. Es ist kein fremder Inhalt im Fisch zu finden. Das Peritoneum, die Schwimmblase, die Nieren, die Blase sowie das Herz und die Leber sind ohne besonderen Befund. Das Blut des Fisches ist mattrot. Der Fisch ist nicht ausgeschlachtet. Muskulatur Die Muskulatur des Fisches riecht fischig, hat eine grauweiß-durchsichtige Farbe und ist von weicher Konsistenz. Die Schnittflächen sind feucht. Die Myomeren sind nur undeutlich zu erkennen, da die Muskulatur durch Druck der Pinzette zerstört (zerquetscht) wird. Es kommt nicht zu Blutaustritt. Die Muskulatur läßt sich leicht von der Wirbelsäule ablösen. 4. Hilfsproben Die elektrometrische Messung ergibt einen pH-Wert von 7,4. Ansonsten wurden im Rahmen der von uns durchgeführten Untersuchung keine Hilfsproben und Spezialuntersuchungen durchgeführt. 5. Spezialuntersuchungen Die Untersuchungen 5.1 und 5.2 wurden ebenfalls nicht durchgeführt. 6. Gutachterliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse Nach den Auswertungskriterien der Frischeklassen für bestimmte frische und gekühlte Fische (nach: EG-VO Nr.2406/96, Unterteilung in Frischeklassen für Mager-, Fett-, Knorpelfische) ist die vorliegende Brasse keiner Klasse zuzuordnen und muß als verdorben eingestuft werden. Sowohl die Haut, welche eine stumpfe Mattigkeit aufweist, als auch die Schuppen, welche sehr leicht ausziehbar sind, deuten auf den Verderb hin. Die Augen sind zwar nicht eingesunken, jedoch sind sowohl die Pupille als auch die Hornhaut undurchsichtig getrübt. Vor allem aber die weiche, schlaffe und undurchsichtige Muskulatur, sowie ihr fauliger Geruch sind eindeutige Indizien für den vorliegenden Verderb. Zu diesen sensorischen Untersuchungsbefunden kommt zusätzlich ein pH-Wert mit 7,4, welche deutlich oberhalb der Verderbgrenze von 7.0 liegt. Aufgrund der Untersuchungsbefunde kann festgestellt werden, daß die geforderten Wertmaßstäbe und Analysewerte nicht erfüllt sind. Ebenso ist der erhöhte pH-Wert ein Zeichen für bereits vorhandenen Verderb, womit der Fisch nicht mehr in den Verkehr gelangen darf. 7. Lebensmittelrechliche Beurteilung Der vorliegende Fisch darf gemäß § 11 (2) Nr. 1 des LFGB nicht gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden. ________________________ (xxxxxxxxxxxxx) ____________________________ (xxxxxxxxxxxxxxx)