„Erhebungsbogen Pathologie (Stand 13.12

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Der Kooperationspartner Pathologie in DKG zertifizierten Onkologischen Zentren und/oder Organkrebszentren
muss detaillierte Anforderungen erfüllen, die in den jeweiligen zentrumsbezogenen Erhebungsbogen zusammengefasst sind.
In dem vorliegenden „Erhebungsbogen Pathologie“ sind diese Anforderungen zusammengefasst. Ein Pathologisches Institut hat damit die Möglichkeit, unabhängig von der Anzahl der zertifizierten Zentren, den Erhebungsbogen einmal zu bearbeiten und in den organspezifischen Erhebungsbögen lediglich auf den hier vorliegenden „Erhebungsbogen Pathologie“ zu verweisen.
Des Weiteren ist dieser Erhebungsbogen Voraussetzung, um nur einmal pro Jahr im Rahmen einer DKGZertifizierung auditiert zu werden. Von dieser Reduktion der Audithäufigkeit ist die Schnittstellenbetrachtung innerhalb der einzelnen Zentren unberührt (Begehung vor Ort entfällt; Beteiligung am externen Audit für eine Schnittstellenbetrachtung bleibt bestehen).
Name des Instituts
Leiter des Instituts
Ansprechpartner Zertifizierung
Postanschrift
QM-Systemzertifizierung
QM-Standard
ISO 9001
KTQ / proCum Cert
Joint Commission
Zertifizierungsstelle QM
Erstzertifizierung
Zertifikat gültig bis
DAKKS-Akkreditierung (gemäß DIN EN ISO 17020)
ja
Erstakkreditierung
nein
Zertifikat gültig bis
Geltungsbereich:
OZ
BZ
DZ
GZ
KHT
NOT
Pank
HZ
LZ
PZ
Erstellung /Aktualisierung Erhebungsbogen Pathologie
68616497
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Erhebungsbogen Pathologie
Gültigkeitsbereich des Erhebungsbogens / Teilnahme Tumorkonferenz
Standort/Klinikum
1)
Organe (Z/M)
Zeitpunkt / Zyklus
Tumorkonferenz
1)
Anwesenheit
Tumorkonferenz in %
Sofern mehrere Pathologische Institute als Kooperationspartner für ein zertifiziertes Organkrebszentrum (Z) benannt sind, ist eine
Teilnahme mindestens jeder vierten Tumorkonferenz ausreichend.
Fachärzte Pathologisches Institut
Name, Vorname
*)
Titel
Zusatzqualifikation /
Organschwerpunkt *
Die Anforderung an die Fachliche Expertise für die entsprechende Tumorentität ist im Folgenden aufgeführt
6861649713)
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Erhebungsbogen Pathologie
1.1
Kap.
1.1.8
Struktur des Netzwerks
Anforderungen
Kooperationsvereinbarungen gemäß Vorlage
Kooperationspartner Pathologie (kpvereinbarung-B3)
Erläuterungen Institut Pathologie
Andernfalls sind folgende Punkte zu regeln:
 Beschreibung der für das Zentrum relevanten
Behandlungsprozesse unter Berücksichtigung der Schnittstellen
 Verpflichtung zur Umsetzung ausgewiesener
Leitlinien
 Beschreibung der Zusammenarbeit hinsichtlich der Tumordokumentation
 Bereitschaftserklärung für die Zusammenarbeit hinsichtlich interner/externer Audits
 Verpflichtungserklärung für die Einhaltung
der relevanten DKG-Kriterien sowie der jährlichen Bereitstellung der relevanten Daten
 Einhaltung Schweigepflicht
 Mitwirkung an Weiterbildungsmaßnahmen
und Öffentlichkeitsarbeit
 Einverständniserklärung öffentlich als Teil
des Onkologischen Zentrums ausgewiesen
zu werden (z.B. homepage)
Tumorkonferenz
(nur sofern Teilnahme unter „1.2 Intersdiziplinäre
Zusammenarbeit“ gefordert)
 Verbindliche Teilnahme
 Sicherstellung Verfügbarkeit Facharztniveau
 Teilnahme- und Abstimmungsregelung bei
mehr als 1 Kooperationspartner pro Fachrichtung (siehe auch Regelung „Interdisziplinäre
Zusammenarbeit“)
1.2
Kap.
1.2.3
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Anforderungen
Demonstration Bildmaterial
Patientenbezogenes Bildmaterial (z.B. Pathologie, Radiologie) muss bei der Konferenz verfügbar sein und es muss eine geeignete technische
Ausstattung für die Darstellung des Bildmaterials
vorhanden sein. Eine EDV-gestützte Darstellung
ist ausreichend.
6861649713)
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Erhebungsbogen Pathologie
Kap.
8.2
8.3
BZ
8.2
BZ
8.3
DZ
Anforderungen
Leitung
 Facharzt für Pathologie
Erläuterungen Institut Pathologie
Anforderungen (wünschenswert)
Befugnis zur Weiterbildung im Bereich der Pathologie.
Onkologisches Zentrum
Fachärzte
 Mind. 3 FÄ für Pathologie, wenn das Onkologische Zentrum ausschließlich durch 1 pathologisches Institut betreut wird
 Ansonsten gilt: Mind. 2 Fachärzte für Pathologie pro betreuenden Institut
 Die Fachärzte sind namentlich zu benennen
(Leitung und mind. 1 weiterer Facharzt)
Für Organkrebszentren/Module gilt:
Fachärzte
 Mindestens 2 qualifizierte Fachärzte für Pathologie
 Die Fachärzte sind namentlich zu benennen
Organspezifische Besonderheiten:
Zusätzlich:
Qualifikation Facharzt
 Histologische Beurteilung von MammaGewebsproben
 Gewebsbeurteilung aus anderen Körperregionen
 Ergusszytologie aus den serösen Höhlen,
Aspirationszytologie
 Qualifizierte Vertretungsregelung ist abgesichert
 Erfahrung mit Aufarbeitung des SentinelLymphknotens nach aktuell gültigen Leitlinien
 Erfahrung mit Aufarbeitung von Gewebsproben der Brust und der axillären Lymphknoten
entsprechend der S3- Leitlinien zur Brustfrüherkennung sowie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms
 Kenntnisse der in den Leitlinien festgelegten
Qualitätsindikatoren
Erfahrung Facharzt
 Jährlich mind. 200 Routinehistologien von
Mammafällen
 Jährlich über 3000 histologische Untersuchungen (Nachweis über Journal-Nr.)
Keine zusätzlichen Anforderungen
GZ Zusätzlich:
8.2  Qualifikation Facharzt
Beschreibung der speziellen Kenntnisse in
der Befundung von Histologien gynäkologischer Tumore und Beschreibung der speziellen Kenntnisse in der Befundung von Zytologien gynäkologischer Tumore
HZ Fachärzte
8.1  Mind. 1 Facharzt für Dermatologie mit Zu6861649713)
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Erhebungsbogen Pathologie
Kap.
HZ
8.4
LZ
10.1
PZ
8.1
KHT
8.2
KHT
8.3
MP
8.2
Anforderungen
satzbezeichnung „Dermatohistologie“ und 1
Facharzt für Pathologie oder
 2 FÄ für Pathologie
 Die Fachärzte sind namentlich zu benennen
Dermatohistologische/pathologische Erfahrung
 Erfahrung Beurteilung Hauttumoren (nicht
nur Primärfälle): Jährlich mind. 250 Routinehistologien von malignen Hauttumoren
 Erfahrung Beurteilung von Lymphknoten
 Jährlich mind. 100 histologische Untersuchungen von Lymphknoten
Zusätzlich:
 Die Qualifikation des Facharztes ist in einem
Curriculum beschrieben, das insbesondere
die Erfahrung bei der Befundung von Lungengewebsproben beschreibt.
 Der Facharzt muss jährlich 100 maligne Lungentumoren begutachten (50 präoperativ/ 50
postoperativ)
Zusätzlich:
 Die Qualifikation des Facharztes ist in einem
Curriculum beschrieben, das insbesondere
die Erfahrung bei der Befundung von Prostatagewebsproben beschreibt.
 Der Facharzt muss jährlich 100 Prostatafälle
begutachten (50 Prä / 50 Post).
Fachärzte
 Mindestens 1 Facharzt für Pathologie aus der
Gesamtzahl der Pathologen OZ
 Vertretungsregelung mit gleicher Qualifikation ist schriftlich zu belegen
Der Facharzt muss pro Jahr mindestens 60 maligne Kopf-Hals-Tumoren begutachten, dokumentierte Doppelbefundung wird anerkannt (30 Fälle
präoperativ, 30 Fälle postoperativ)
Keine zusätzlichen Anforderungen
Erläuterungen Institut Pathologie
8.4
MTA´s
Eine ausreichende Anzahl qualifizierter MTA´s
muss zur Verfügung stehen
Onkologisches Zentrum
8.5
Fallzahlen Pathologisches Institut
Jährlich mind. 15.000 histologische inkl. Zytologische Untersuchungen (Fallzahlen, Nachweis
über Journal-Nr.)
Für Organkrebszentren/Module gilt:
Fallzahlen Pathologisches Institut
Jährlich mind. 15.000 histologische inkl. Zytologische Untersuchungen (Fallzahlen, Nachweis
über Journal-Nr.)
Organspezifische Besonderheiten:
BZ Keine zusätzlichen Anforderungen
DZ Zusätzlich:
8.3  Mind. 50 untersuchte Kolon-/Rektumbiopsien
 Mind. 50 untersuchte Kolon-/ Rektumpräparate
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Erhebungsbogen Pathologie
Kap.
Anforderungen
GZ Fallzahlen Pathologisches Institut
8.4  Jährlich mind. 100 Routinehistologien von
gynäko-onkologischen Fällen
 Jährlich über 5000 histologische Untersuchungen (Nachweis über Journal-Nr., basierend auf Fällen)
HZ Keine zusätzlichen Anforderungen
LZ Keine zusätzlichen Anforderungen
PZ Keine zusätzlichen Anforderungen
KHT Keine zusätzlichen Anforderungen
MP Zusätzlich:
8.4 Fallzahlen Institut für Pathologie
mind. 12 Pankreasoperationshistologien
8.6
Vorzuhaltende Verfahren
 Immunhistochemische Untersuchungen
 In-situ-Hybridisierungen
 Molekularpathologie
8.7
8.8
8.9
8.10
Erläuterungen Institut Pathologie
Die Delegation dieser Spezialleistungen darf nur
an pathologische Institute erfolgen. Die Institute
sollten über ein anerkanntes QM-System oder
eine gültige Akkreditierung verfügen oder die
erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen nachweisen.
Obduktionen
Innerhalb des OZ muss die uneingeschränkte
Möglichkeit zur Durchführung von Obduktionen
bestehen. Ein Obduktionsraum ist nachzuweisen.
Schnellschnitte
 Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für Schnellschnitte müssen
für jeden operativen Standort gegeben sein
 Betriebsbereitschaft Kryostat muss sichergestellt sein
 Teleschnellschnitte sind nicht zulässig
Aufbewahrungszeiten
 Archivierung Paraffinblöcke ≥ 10 Jahre,
 Aufbewahrung Feuchtmaterial ≥ 4 Wochen.
 Die Möglichkeit zur Kryopräservation sollte
gegeben sein
Onkologisches Zentrum
Externe Qualitätssicherung
Regelmäßige erfolgreiche Teilnahme an externen
Qualitätssicherungsmaßnahmen
insbesondere
Ringversuchen alle 2 Jahre oder PEER-ReviewVerfahren
Konsiliarische Zweitbefundung
Ermöglichung konsiliarischer Zweitbefundung,
wenn durch Klinik oder Patient erbeten bzw. eine
abschließende Beurteilung nicht möglich ist.
Die externe Abnahme eines QM-Systems wird
empfohlen
Für Organkrebszentren/Module gilt:
Externe Qualitätssicherung
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Erhebungsbogen Pathologie
Kap.
BZ
8.17
DZ
GZ
HZ
8.9
LZ
PZ
KHT
MP
8.11
8.12
BZ
8.14
DZ
8.10
Anforderungen
Regelmäßige erfolgreiche Teilnahme an externen
Qualitätssicherungsmaßnahmen
insbesondere
Ringversuchen alle 2 Jahre oder PEER-ReviewVerfahren
Organspezifische Besonderheiten:
Zusätzlich:
Externe Qualitätssicherung
Regelmäßige erfolgreiche Teilnahme an externen
Qualitätssicherungsmaßnahmen insbesondere
Ringversuchen jährlich oder PEER-ReviewVerfahren
Keine zusätzlichen Anforderungen
Keine zusätzlichen Anforderungen
Zusätzlich:
Externe Qualitätssicherung
regelmäßige erfolgreiche Teilnahme an externen
Qualitätssicherungsmaßnahmen (mind. 1 x pro
Jahr); z. B. Schnittseminare oder PEER-Review
Keine zusätzlichen Anforderungen
Keine zusätzlichen Anforderungen
Keine zusätzlichen Anforderungen
Keine zusätzlichen Anforderungen
Parameter Schnellschnitte
Zeitbedarf und Zeitpunkt gemessen ab Eingang
Pathologie bis Durchsage des Ergebnisses
(Richtwert max. 30 min.)
Auswertung Zeitbedarf: Min.-/Max.-/Range-Wert
Onkologisches Zentrum
Pathologieberichte
Pathologieberichte müssen für den makroskopischen Bericht und die mikroskopische Untersuchung zu 100% die in der Leitlinie geforderten
Angaben enthalten.
Für Organkrebszentren/Module gilt:
Pathologieberichte
Pathologieberichte müssen für den makroskopischen Bericht und die mikroskopische Untersuchung zu 100% die in der Leitlinie geforderten
Angaben enthalten
Organspezifische Besonderheiten:
Zusätzlich:
Inhalt Pathologiebericht
 pT,pN (Verantwortlichkeit des Klinikers: Angabe zu M, pM X zulässig)
 Histologischer Typ
 Grading
 Lymphgefäß- und Gefäßeinbruch (Lx, Vx)
 Östrogen- u. Progesteronrezeptorstatus
 HER-2-Status (Vorgehen bei fraglich positiven HER-2-Status (2+) ist zu regeln (z.B.
über FISH-/CISH-Analyse)).
Zusätzlich:
Inhalt Pathologiebericht
 Lokalisation
 Tumortyp nach WHO-Klassifikation
 Tumorinvasionstiefe (pT-Klassifikation)
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Erhebungsbogen Pathologie
Kap.
Anforderungen
Status der Regionären Lymphknoten (pNKlassifikation)
 Anzahl der untersuchten Lymphknoten
 Anzahl der befallenen Lymphknoten
 Grading
 Angabe des Pathologen zu den Resektionsrändern und minimalen Sicherheitsabstand
hat grundsätzlich zu erfolgen; (Abweichungen sind zu begründen).
 R-Klassifikation
 Lymph-/Blutgefäßinvasion
 TME-Qualität
 Tumorregressionsgrad bei neoadjuvanter
Therapie (fakultativ)
Pathologieberichte müssen für den makroskopischen Bericht, die mikroskopische, immunhistochemische und molekularbiologische Untersuchung zu 100% die in der Leitlinie geforderten
Angaben enthalten.
Dermatohistologie-/Histopathologieberichte sollen die in Leitlinien geforderten Angaben enthalten.
Zusätzlich:
Inhalt Pathologiebericht
 Tumortypisierung nach WHO-Klassifikation
 Angabe pT, pN bei invasivem Ca > 95 %
Verantwortlichkeit des Pathologen, hat
grundsätzlich zu erfolgen, wenn klinische und
technische Voraussetzungen erfüllt sind. Abweichungen sind zu begründen. Verantwortlichkeit des Klinikers: Angabe zu M. pM X zulässig
 Bestimmung Regressions-Grading bei neoadjuvant behandelten Pat.
 Beschreibung der Tumorlokalisation
 Asservierung von tumorfreiem Lungengewebe, z. B. für Staubanalyse, bei entsprechenden klinischen Angaben
Pathologieberichte müssen für den makroskopischen Bericht und die mikroskopische Untersuchung zu 100% die in der „Anleitung zur pathologisch-anatomischen Diagnostik von Prostatatumoren“ (Dt. Gesell. für Pathologie) geforderten
Angaben enthalten.
Befundbericht Stanzbiopsie:
 Positionen müssen entsprechend den klinischen Angaben gekennzeichnet sein.
 Verarbeitung unter Beibehaltung der Positionskennzeichnung.
 Die Angabe des Tumoranteils für jede Stanze
in Prozent ist obligat.
Befundbericht der Prostatektomie-Präparate
 Beschreibung der Tumorlokalisation.
 Beschreibung des Gleason-Scores.
Zusätzlich:
Inhalte Pathologiebericht:
Erläuterungen Institut Pathologie

GZ
8.11
HZ
8.10
LZ
10.11
PZ
8.10
PZ
8.11
PZ
8.12
KHT
8.5
6861649713)
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Erhebungsbogen Pathologie
Kap.
Anforderungen
Tumorlokalisation (klinische Angabe ist Verantwortlichkeit des Klinikers)
 Makroskopische Tumorgröße
 Histologischer Tumortyp nach WHOKlassifikation, histologischer Tumorgrad
 Invasionstiefe (für Tumoren des Mundbodens, der Wange und der oralen Zunge)
 Lymphgefäßinvasion u. Perineurale Invasion
 Lokal infiltrierte Strukturen
 Lymphknoten: Pro Lokalisation/Level Anzahl
präparierte u. tumorbefallene LK (suffiziente
Kennzeichnung ist Verantwortlichkeit des Klinikers); Durchmesser des größten befallenen
LK; Vorhandensein/Fehlen extrakapsulärer
Ausbreitung
 Klassifikation pT: Angaben zu befallenen
Bezirken, infiltrierten anatomischen Strukturen, Fixation von Larynx, Beweglichkeit/Fixation der Stimmlippen sind Verantwortlichkeit des Klinikers
Zusätzlich:
Inhalt Pathologiebericht:
 pT-Klassifikation
 pN-Klassifikation
 Anzahl der untersuchten LK/Anzahl der befallenen LK
 Lymphknotenmikrometastasen
 R-Klassifikation
 Status an der Resektionsfläche zum Restpankreas und an den circumferentiellen Resektionsrändern (Tuschemarkierung)
 Lymphgefäßinvasion
 Blutgefäßinvasion
 Nervenscheideninvasion
Angabe pT, pN bei invasivem Ca > 95 %
 Verantwortlichkeit des Pathologen
 hat grundsätzlich zu erfolgen, wenn klinische
und technische Voraussetzungen erfüllt sind
 Abweichungen sind zu begründen
Onkologisches Zentrum
Lymphknoten (LK)
 Alle im Operationspräparat enthaltenen
Lymphknoten sind zu untersuchen
 Die Untersuchung der Lymphknoten hat gemäß den Leitlinien zu erfolgen
Für Organkrebszentren/Module gilt:
Lymphknoten (LK)
 Alle im Operationspräparat enthaltenen
Lymphknoten sind zu untersuchen
 Die Untersuchung der Lymphknoten hat gemäß den Leitlinien zu erfolgen
Organspezifische Besonderheiten:
Keine zusätzlichen Anforderungen
Es sind mind. 12 LK im Operationspräparat zu
untersuchen.
Erläuterungen Institut Pathologie

MP
8.6
8.13
8.14
BZ
DZ
8.14
6861649713)
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Erhebungsbogen Pathologie
Kap.
GZ
HZ
8.12
LZ
10.12
PZ
8.14
KHT
MP
8.5
8.15
BZ
DZ
GZ
HZ
8.13
LZ
PZ
8.15
KHT
MP
8.16
Anforderungen
Die Untersuchung der Lymphknoten hat gemäß
der Leitlinie „Empfehlungen zur pathologischanatomischen Diagnostik des kolorektalen Karzinoms“ des Berufsverbandes Deutscher Pathologen e.V. und der Deutschen Gesellschaft für
Pathologie e.V. zu erfolgen.
Keine zusätzlichen Anforderungen
Zusätzlich:
Die Zahl der gefundenen Lymphknoten ist zu
dokumentieren, es sollte pro Region eine Mindestzahl von 6 Lymphknoten entnommen werden.
Zusätzlich:
 Beschreibung der Lokalisation nach Angaben
der Klinik.
 Für jede Lokalisation und gesamt Angabe der
präparierten/befallenen Lymphknoten
Zusätzlich:
 Beschreibung der Lokalisation nach Angaben
der Klinik.
 Für jede Lokalisation und gesamt Angabe der
präparierten/befallenen Lymphknoten.
 Angabe evtl. Kapselpenetration.
Keine zusätzlichen Anforderungen
Zusätzlich:
Lymphknoten (LK)
 Es sind mind. 10 regionäre LK im Operationspräparat zu untersuchen.
Onkologisches Zentrum
Resektions-/Sicherheitsabstand
Angabe des Pathologen zu den Resektionsrändern und minimalen Sicherheitsabstand
hat
grundsätzlich zu erfolgen; (Abweichungen sind
zu begründen).
Für Organkrebszentren/Module gilt:
Resektions-/Sicherheitsabstand
Angabe des Pathologen zu den Resektionsrändern und minimalen Sicherheitsabstand
hat
grundsätzlich zu erfolgen; (Abweichungen sind
zu begründen).
Organspezifische Besonderheiten:
Keine zusätzlichen Anforderungen
Keine zusätzlichen Anforderungen
Keine zusätzlichen Anforderungen
Angabe zum Resektionsrand soll grundsätzlich
erfolgen. Abweichungen sind zu begründen
Keine zusätzlichen Anforderungen
Angabe des Resektionsrandes (R0, R1) und des
minimalen Sicherheitsabstandes zu 100% nach
Epstein (R1-„level“). Abweichungen sind zu begründen
Keine zusätzlichen Anforderungen
Keine zusätzlichen Anforderungen
Klinisch-pathologische Konferenz
In regelmäßigen klinisch-pathologischen Konferenzen werden Problemfälle auch anhand des
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Erhebungsbogen Pathologie
Kap.
8.17
8.18
Anforderungen
histologischen/zytologischen Befundes demonstriert und diskutiert. Protokoll und Teilnehmerliste
sind vorzulegen.
Fortbildung
 Es ist ein Qualifizierungsplan für das ärztliche
und Personal vorzulegen, in dem die für einen Jahreszeitraum geplanten Qualifizierungen dargestellt sind.
 Jährlich mind. 1 spezifische Fort/Weiterbildung pro Mitarbeiter, sofern dieser
qualitätsrelevante Tätigkeiten für das Onkologische Zentrum wahrnimmt.
Qualitätszirkel
 Es sind mind. 4 x jährlich Qualitätszirkel
durchzuführen, in denen onkologische Themen betrachtet werden
 Terminliche Planung z.B. über Qualifizierungsplan
 Qualitätszirkel sind zu protokollieren.
 Die Teilnahme an den beim Onkologischen
Zentrum zentral durchgeführten Qualitätszirkeln wird an dieser Stelle anerkannt (siehe
„EB 1.2 Interdisziplinäre Zusammenarbeit“).
Erläuterungen Institut Pathologie
Weitere organspezifische Fachliche Anforderungen
Kap.
Anforderungen
BZ Zeit bis zum histologischem Ergebnis (Stanze):
2.1.7 Anforderung: innerhalb von 2 Werktagen
8.9 Zeit bis zum Ergebnis Routine-Histologie inkl.
Immunhistochemie:
Anforderung: max. 5 Werktage
BZ Familiäres Mammakarzinom
8.15 Der Pathologe sollte beim gemeinsamen Auftreten der folgenden Punkte auf die Möglichkeit
eines familiären Hintergrundes hinweisen:
 Invasives Ca (NOS) mit einem Wachstumsmuster ähnlich dem medullärem Ca
 G3-Morphologie
 Östrogen-, Progesteron- u. HER-2-Status
neg. (triple negativ)
BZ Auswertung HER-2-Status
8.16  Jährliche Auswertung des IHC-Score unterteilt nach neg., 1+,2+ u.3+
 Anforderung: HER-2-Status 3+: <30%
BZ Besprechung besonderer Fälle
8.18 Besondere Fälle werden in den Qualitätszirkeln
und/oder der interdisziplinären Tumorkonferenz
besprochen
DZ Zeit histologisches Ergebnis
8.11  Biopsate / Polypen max. 3 Werktage
 OP-Präparate max. 5 Werktage
DZ Mikrosatelliteninstabiltät
8.12 Falls Untersuchung nicht direkt beim Pathologen
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Erhebungsbogen Pathologie
Weitere organspezifische Fachliche Anforderungen
Kap.
PZ
8.1
KHT
8.4
Anforderungen
erfolgt, ist eine Kooperationsvereinbarung zu
treffen.
Stanze:
Das Ergebnis der präoperativen Histologie liegt
innerhalb von 5 Werktagen vor.
Prostatektomie:
Das Ergebnis der postoperativen Histologie liegt
innerhalb von 7 Werktagen vor.
Zeit bis zum ersten pathologischen Befund
Anforderung: ≤ 5 Arbeitstage
(Ausnahmen sind zu begründen)
6861649713)
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Übersicht Inhalte Pathologieberichte
Pathologieberichte
Pathologieberichte müssen für den makroskopischen Bericht und die mikroskopische Untersuchung zu 100% die in der Leitlinie geforderten Angaben enthalten.
Pathologieberichte müssen für den makroskopischen Bericht und die mikroskopische Untersuchung zu 100% die in der „Anleitung zur pathologischanatomischen Diagnostik von Prostatatumoren“ (Dt. Gesell. für Pathologie)
geforderten Angaben enthalten.
Dermatohistologie-/Histopathologieberichte sollen die in Leitlinien geforderten Angaben enthalten.
Pathologieberichte müssen für den makroskopischen Bericht, die mikroskopische, immunhistochemische und molekularbiologische Untersuchung
zu 100% die in der Leitlinie geforderten Angaben enthalten.
OZ
BZ
DZ



GZ
HZ
LZ
PZ

KHT
Pankreas





Inhalte Pathologiebericht:

Lokalisation



Lokal infiltrierte Strukturen
Angabe pT, pN bei invasivem Ca > 95 %
 Verantwortlichkeit des Pathologen
 hat grundsätzlich zu erfolgen, wenn klinische und technische Voraussetzungen erfüllt sind
 Abweichungen sind zu begründen
 Verantwortlichkeit des Klinikers: Angabe zu M. pM X zulässig
Angabe zu befallenen Bezirken, infiltrierten anatomischen Strukturen, Fixation von Larynx
(Beweglichkeit/Fixation von Stimmlippen sind Verantwortlichkeit des Klinikers)










Makroskopische Tumorgröße

Invasionstiefe

68616497

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Erhebungsbogen Pathologie
Histologischer Typ/ Tumortyp nach WHO


Grading


Lymphknoten (LK)
 Alle im Operationspräparat enthaltenen Lymphknoten sind zu untersuchen
 Die Untersuchung der Lymphknoten hat gemäß den Leitlinien zu erfolgen



(12LK)



(6 LK /
Region)
Beschreibung LK-Lokalisation
Anzahl der untersuchten Lymphknoten/
Anzahl der befallenen Lymphknoten











Durchmesser größter befallener LK, Extrakapsuläre Ausbreitung?


Lymphgefäß- und Gefäßeinbruch (Lx, Vx)

68616497


Lymphgefäß- und perineurale Invasion
Östrogen- u. Progesteronrezeptorstatus
(10 LK)

Lymphknotenmikrometastasen
Resektions-/Sicherheitsabstand
Angabe des Pathologen zu den Resektionsrändern und minimalen Sicherheitsabstand hat grundsätzlich zu erfolgen; (Abweichungen sind zu begründen).
Angabe des Resektionsrandes (R0, R1) und des minimalen Sicherheitsabstandes zu 100% nach Epstein (R1-„level“). Abweichungen sind zu begründen
Angabe zum Resektionsrand soll grundsätzlich erfolgen. Abweichungen
sind zu begründen
Status an der Resektionsfläche zum Restpankreas und an den circumferentiellen Resektionsrändern (Tuschemarkierung)













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Erhebungsbogen Pathologie
 HER-2-Status (Vorgehen bei fraglich positiven HER-2-Status (2+) ist zu
regeln (z.B. über FISH-/CISH-Analyse)
 Auswertung HER-2-Status
Jährliche Auswertung des IHC-Score unterteilt nach neg., 1+,2+ u.3+
Anforderung: HER-2-Status 3+: <30%
Mikrosatelliteninstabiltät
Falls Untersuchung nicht direkt beim Pathologen erfolgt, ist eine Kooperationsvereinbarung zu treffen.
TME-Qualität




Gleason-Score (Prostatektomie-Präparat)

Tumorregressionsgrad bei neoadjuvanter Therapie
Asservierung von tumorfreiem Lungengewebe
Familiäres Mammakarzinom
Der Pathologe sollte beim gemeinsamen Auftreten der folgenden Punkte
auf die Möglichkeit eines familiären Hintergrundes hinweisen:
 Invasives Ca (NOS) mit einem Wachstumsmuster ähnlich dem medullärem Ca
 G3-Morphologie
 Östrogen-, Progesteron- u. HER-2-Status neg. (triple negativ)
Befundbericht Stanzbiopsie Prostata:
 Positionen müssen entsprechend den klinischen Angaben gekennzeichnet sein.
 Verarbeitung unter Beibehaltung der Positionskennzeichnung.
 Die Angabe des Tumoranteils für jede Stanze in Prozent ist obligat.
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(Fakultativ)




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Anlage 1 Ringversuche
obligat / fakultativ
Organ
Titel
Methode
Organkrebszentrum
Mamma
Onkologisches
Zentrum
Zyklus
Östrogenrezeptor
Immunhistochemie
1 J.
Progesteronrezeptor
Immunhistochemie
1 J.
HER2/neu
Immunhistochemie
1 J.
HER2/neu
In-situ-Hybridisierung
1 J.
K-Ras
PCR, Sequenzierung
2 J.
MSI
Immunhistochemie
2 J.
Her2/neu
Immunhistochemie
2 J.
Her2/neu
In-situ-Hybridisierung
2 J.
CD117
Immunhistochemie
2 J.
c-Kit
Mutationsanalyse
2 J.
EGF-Rezeptor
PCR, Sequenzierung
2 J.
CD5/20/23/30/bcl2/Cyclin-D1
Immunhistochemie
2 J.
Zytokeratine
Immunhistochemie
2 J.
Neuroendokrine Marker
Immunhistochemie
2 J.
Proliferation (Ki67)
Immunhistochemie
2 J.
Gynäkologische Tumore
Darm
Magen
Lunge
Hautkrebs
Lymphome
Allg. Tumorcharakterisierung
Pan-Ck, Basalzell-CK,
CK7, CK20
*) Von Bedeutung, wenn in dem entsprechenden Organ Kooperation mit einem Organkrebszentrum besteht / jedoch nicht verbindlich beim
Onkologischen Zentrum mit organspezifischen Nachweisverfahren „Anlage Tumorentität“.
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