Der Kooperationspartner Pathologie in DKG zertifizierten Onkologischen Zentren und/oder Organkrebszentren muss detaillierte Anforderungen erfüllen, die in den jeweiligen zentrumsbezogenen Erhebungsbogen zusammengefasst sind. In dem vorliegenden „Erhebungsbogen Pathologie“ sind diese Anforderungen zusammengefasst. Ein Pathologisches Institut hat damit die Möglichkeit, unabhängig von der Anzahl der zertifizierten Zentren, den Erhebungsbogen einmal zu bearbeiten und in den organspezifischen Erhebungsbögen lediglich auf den hier vorliegenden „Erhebungsbogen Pathologie“ zu verweisen. Des Weiteren ist dieser Erhebungsbogen Voraussetzung, um nur einmal pro Jahr im Rahmen einer DKGZertifizierung auditiert zu werden. Von dieser Reduktion der Audithäufigkeit ist die Schnittstellenbetrachtung innerhalb der einzelnen Zentren unberührt (Begehung vor Ort entfällt; Beteiligung am externen Audit für eine Schnittstellenbetrachtung bleibt bestehen). Name des Instituts Leiter des Instituts Ansprechpartner Zertifizierung Postanschrift QM-Systemzertifizierung QM-Standard ISO 9001 KTQ / proCum Cert Joint Commission Zertifizierungsstelle QM Erstzertifizierung Zertifikat gültig bis DAKKS-Akkreditierung (gemäß DIN EN ISO 17020) ja Erstakkreditierung nein Zertifikat gültig bis Geltungsbereich: OZ BZ DZ GZ KHT NOT Pank HZ LZ PZ Erstellung /Aktualisierung Erhebungsbogen Pathologie 68616497 Copyright © 2010 DKG e.V. Seite 1 von 16 Erhebungsbogen Pathologie Gültigkeitsbereich des Erhebungsbogens / Teilnahme Tumorkonferenz Standort/Klinikum 1) Organe (Z/M) Zeitpunkt / Zyklus Tumorkonferenz 1) Anwesenheit Tumorkonferenz in % Sofern mehrere Pathologische Institute als Kooperationspartner für ein zertifiziertes Organkrebszentrum (Z) benannt sind, ist eine Teilnahme mindestens jeder vierten Tumorkonferenz ausreichend. Fachärzte Pathologisches Institut Name, Vorname *) Titel Zusatzqualifikation / Organschwerpunkt * Die Anforderung an die Fachliche Expertise für die entsprechende Tumorentität ist im Folgenden aufgeführt 6861649713) Copyright © 2010 DKG e.V. Seite 2 von 16 Erhebungsbogen Pathologie 1.1 Kap. 1.1.8 Struktur des Netzwerks Anforderungen Kooperationsvereinbarungen gemäß Vorlage Kooperationspartner Pathologie (kpvereinbarung-B3) Erläuterungen Institut Pathologie Andernfalls sind folgende Punkte zu regeln: Beschreibung der für das Zentrum relevanten Behandlungsprozesse unter Berücksichtigung der Schnittstellen Verpflichtung zur Umsetzung ausgewiesener Leitlinien Beschreibung der Zusammenarbeit hinsichtlich der Tumordokumentation Bereitschaftserklärung für die Zusammenarbeit hinsichtlich interner/externer Audits Verpflichtungserklärung für die Einhaltung der relevanten DKG-Kriterien sowie der jährlichen Bereitstellung der relevanten Daten Einhaltung Schweigepflicht Mitwirkung an Weiterbildungsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit Einverständniserklärung öffentlich als Teil des Onkologischen Zentrums ausgewiesen zu werden (z.B. homepage) Tumorkonferenz (nur sofern Teilnahme unter „1.2 Intersdiziplinäre Zusammenarbeit“ gefordert) Verbindliche Teilnahme Sicherstellung Verfügbarkeit Facharztniveau Teilnahme- und Abstimmungsregelung bei mehr als 1 Kooperationspartner pro Fachrichtung (siehe auch Regelung „Interdisziplinäre Zusammenarbeit“) 1.2 Kap. 1.2.3 Interdisziplinäre Zusammenarbeit Anforderungen Demonstration Bildmaterial Patientenbezogenes Bildmaterial (z.B. Pathologie, Radiologie) muss bei der Konferenz verfügbar sein und es muss eine geeignete technische Ausstattung für die Darstellung des Bildmaterials vorhanden sein. Eine EDV-gestützte Darstellung ist ausreichend. 6861649713) Erläuterungen Institut Pathologie Copyright © 2010 DKG e.V. Seite 3 von 16 Erhebungsbogen Pathologie Kap. 8.2 8.3 BZ 8.2 BZ 8.3 DZ Anforderungen Leitung Facharzt für Pathologie Erläuterungen Institut Pathologie Anforderungen (wünschenswert) Befugnis zur Weiterbildung im Bereich der Pathologie. Onkologisches Zentrum Fachärzte Mind. 3 FÄ für Pathologie, wenn das Onkologische Zentrum ausschließlich durch 1 pathologisches Institut betreut wird Ansonsten gilt: Mind. 2 Fachärzte für Pathologie pro betreuenden Institut Die Fachärzte sind namentlich zu benennen (Leitung und mind. 1 weiterer Facharzt) Für Organkrebszentren/Module gilt: Fachärzte Mindestens 2 qualifizierte Fachärzte für Pathologie Die Fachärzte sind namentlich zu benennen Organspezifische Besonderheiten: Zusätzlich: Qualifikation Facharzt Histologische Beurteilung von MammaGewebsproben Gewebsbeurteilung aus anderen Körperregionen Ergusszytologie aus den serösen Höhlen, Aspirationszytologie Qualifizierte Vertretungsregelung ist abgesichert Erfahrung mit Aufarbeitung des SentinelLymphknotens nach aktuell gültigen Leitlinien Erfahrung mit Aufarbeitung von Gewebsproben der Brust und der axillären Lymphknoten entsprechend der S3- Leitlinien zur Brustfrüherkennung sowie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms Kenntnisse der in den Leitlinien festgelegten Qualitätsindikatoren Erfahrung Facharzt Jährlich mind. 200 Routinehistologien von Mammafällen Jährlich über 3000 histologische Untersuchungen (Nachweis über Journal-Nr.) Keine zusätzlichen Anforderungen GZ Zusätzlich: 8.2 Qualifikation Facharzt Beschreibung der speziellen Kenntnisse in der Befundung von Histologien gynäkologischer Tumore und Beschreibung der speziellen Kenntnisse in der Befundung von Zytologien gynäkologischer Tumore HZ Fachärzte 8.1 Mind. 1 Facharzt für Dermatologie mit Zu6861649713) Copyright © 2010 DKG e.V. Seite 4 von 16 Erhebungsbogen Pathologie Kap. HZ 8.4 LZ 10.1 PZ 8.1 KHT 8.2 KHT 8.3 MP 8.2 Anforderungen satzbezeichnung „Dermatohistologie“ und 1 Facharzt für Pathologie oder 2 FÄ für Pathologie Die Fachärzte sind namentlich zu benennen Dermatohistologische/pathologische Erfahrung Erfahrung Beurteilung Hauttumoren (nicht nur Primärfälle): Jährlich mind. 250 Routinehistologien von malignen Hauttumoren Erfahrung Beurteilung von Lymphknoten Jährlich mind. 100 histologische Untersuchungen von Lymphknoten Zusätzlich: Die Qualifikation des Facharztes ist in einem Curriculum beschrieben, das insbesondere die Erfahrung bei der Befundung von Lungengewebsproben beschreibt. Der Facharzt muss jährlich 100 maligne Lungentumoren begutachten (50 präoperativ/ 50 postoperativ) Zusätzlich: Die Qualifikation des Facharztes ist in einem Curriculum beschrieben, das insbesondere die Erfahrung bei der Befundung von Prostatagewebsproben beschreibt. Der Facharzt muss jährlich 100 Prostatafälle begutachten (50 Prä / 50 Post). Fachärzte Mindestens 1 Facharzt für Pathologie aus der Gesamtzahl der Pathologen OZ Vertretungsregelung mit gleicher Qualifikation ist schriftlich zu belegen Der Facharzt muss pro Jahr mindestens 60 maligne Kopf-Hals-Tumoren begutachten, dokumentierte Doppelbefundung wird anerkannt (30 Fälle präoperativ, 30 Fälle postoperativ) Keine zusätzlichen Anforderungen Erläuterungen Institut Pathologie 8.4 MTA´s Eine ausreichende Anzahl qualifizierter MTA´s muss zur Verfügung stehen Onkologisches Zentrum 8.5 Fallzahlen Pathologisches Institut Jährlich mind. 15.000 histologische inkl. Zytologische Untersuchungen (Fallzahlen, Nachweis über Journal-Nr.) Für Organkrebszentren/Module gilt: Fallzahlen Pathologisches Institut Jährlich mind. 15.000 histologische inkl. Zytologische Untersuchungen (Fallzahlen, Nachweis über Journal-Nr.) Organspezifische Besonderheiten: BZ Keine zusätzlichen Anforderungen DZ Zusätzlich: 8.3 Mind. 50 untersuchte Kolon-/Rektumbiopsien Mind. 50 untersuchte Kolon-/ Rektumpräparate 6861649713) Copyright © 2010 DKG e.V. Seite 5 von 16 Erhebungsbogen Pathologie Kap. Anforderungen GZ Fallzahlen Pathologisches Institut 8.4 Jährlich mind. 100 Routinehistologien von gynäko-onkologischen Fällen Jährlich über 5000 histologische Untersuchungen (Nachweis über Journal-Nr., basierend auf Fällen) HZ Keine zusätzlichen Anforderungen LZ Keine zusätzlichen Anforderungen PZ Keine zusätzlichen Anforderungen KHT Keine zusätzlichen Anforderungen MP Zusätzlich: 8.4 Fallzahlen Institut für Pathologie mind. 12 Pankreasoperationshistologien 8.6 Vorzuhaltende Verfahren Immunhistochemische Untersuchungen In-situ-Hybridisierungen Molekularpathologie 8.7 8.8 8.9 8.10 Erläuterungen Institut Pathologie Die Delegation dieser Spezialleistungen darf nur an pathologische Institute erfolgen. Die Institute sollten über ein anerkanntes QM-System oder eine gültige Akkreditierung verfügen oder die erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen nachweisen. Obduktionen Innerhalb des OZ muss die uneingeschränkte Möglichkeit zur Durchführung von Obduktionen bestehen. Ein Obduktionsraum ist nachzuweisen. Schnellschnitte Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für Schnellschnitte müssen für jeden operativen Standort gegeben sein Betriebsbereitschaft Kryostat muss sichergestellt sein Teleschnellschnitte sind nicht zulässig Aufbewahrungszeiten Archivierung Paraffinblöcke ≥ 10 Jahre, Aufbewahrung Feuchtmaterial ≥ 4 Wochen. Die Möglichkeit zur Kryopräservation sollte gegeben sein Onkologisches Zentrum Externe Qualitätssicherung Regelmäßige erfolgreiche Teilnahme an externen Qualitätssicherungsmaßnahmen insbesondere Ringversuchen alle 2 Jahre oder PEER-ReviewVerfahren Konsiliarische Zweitbefundung Ermöglichung konsiliarischer Zweitbefundung, wenn durch Klinik oder Patient erbeten bzw. eine abschließende Beurteilung nicht möglich ist. Die externe Abnahme eines QM-Systems wird empfohlen Für Organkrebszentren/Module gilt: Externe Qualitätssicherung 6861649713) Copyright © 2010 DKG e.V. Seite 6 von 16 Erhebungsbogen Pathologie Kap. BZ 8.17 DZ GZ HZ 8.9 LZ PZ KHT MP 8.11 8.12 BZ 8.14 DZ 8.10 Anforderungen Regelmäßige erfolgreiche Teilnahme an externen Qualitätssicherungsmaßnahmen insbesondere Ringversuchen alle 2 Jahre oder PEER-ReviewVerfahren Organspezifische Besonderheiten: Zusätzlich: Externe Qualitätssicherung Regelmäßige erfolgreiche Teilnahme an externen Qualitätssicherungsmaßnahmen insbesondere Ringversuchen jährlich oder PEER-ReviewVerfahren Keine zusätzlichen Anforderungen Keine zusätzlichen Anforderungen Zusätzlich: Externe Qualitätssicherung regelmäßige erfolgreiche Teilnahme an externen Qualitätssicherungsmaßnahmen (mind. 1 x pro Jahr); z. B. Schnittseminare oder PEER-Review Keine zusätzlichen Anforderungen Keine zusätzlichen Anforderungen Keine zusätzlichen Anforderungen Keine zusätzlichen Anforderungen Parameter Schnellschnitte Zeitbedarf und Zeitpunkt gemessen ab Eingang Pathologie bis Durchsage des Ergebnisses (Richtwert max. 30 min.) Auswertung Zeitbedarf: Min.-/Max.-/Range-Wert Onkologisches Zentrum Pathologieberichte Pathologieberichte müssen für den makroskopischen Bericht und die mikroskopische Untersuchung zu 100% die in der Leitlinie geforderten Angaben enthalten. Für Organkrebszentren/Module gilt: Pathologieberichte Pathologieberichte müssen für den makroskopischen Bericht und die mikroskopische Untersuchung zu 100% die in der Leitlinie geforderten Angaben enthalten Organspezifische Besonderheiten: Zusätzlich: Inhalt Pathologiebericht pT,pN (Verantwortlichkeit des Klinikers: Angabe zu M, pM X zulässig) Histologischer Typ Grading Lymphgefäß- und Gefäßeinbruch (Lx, Vx) Östrogen- u. Progesteronrezeptorstatus HER-2-Status (Vorgehen bei fraglich positiven HER-2-Status (2+) ist zu regeln (z.B. über FISH-/CISH-Analyse)). Zusätzlich: Inhalt Pathologiebericht Lokalisation Tumortyp nach WHO-Klassifikation Tumorinvasionstiefe (pT-Klassifikation) 6861649713) Erläuterungen Institut Pathologie Copyright © 2010 DKG e.V. Seite 7 von 16 Erhebungsbogen Pathologie Kap. Anforderungen Status der Regionären Lymphknoten (pNKlassifikation) Anzahl der untersuchten Lymphknoten Anzahl der befallenen Lymphknoten Grading Angabe des Pathologen zu den Resektionsrändern und minimalen Sicherheitsabstand hat grundsätzlich zu erfolgen; (Abweichungen sind zu begründen). R-Klassifikation Lymph-/Blutgefäßinvasion TME-Qualität Tumorregressionsgrad bei neoadjuvanter Therapie (fakultativ) Pathologieberichte müssen für den makroskopischen Bericht, die mikroskopische, immunhistochemische und molekularbiologische Untersuchung zu 100% die in der Leitlinie geforderten Angaben enthalten. Dermatohistologie-/Histopathologieberichte sollen die in Leitlinien geforderten Angaben enthalten. Zusätzlich: Inhalt Pathologiebericht Tumortypisierung nach WHO-Klassifikation Angabe pT, pN bei invasivem Ca > 95 % Verantwortlichkeit des Pathologen, hat grundsätzlich zu erfolgen, wenn klinische und technische Voraussetzungen erfüllt sind. Abweichungen sind zu begründen. Verantwortlichkeit des Klinikers: Angabe zu M. pM X zulässig Bestimmung Regressions-Grading bei neoadjuvant behandelten Pat. Beschreibung der Tumorlokalisation Asservierung von tumorfreiem Lungengewebe, z. B. für Staubanalyse, bei entsprechenden klinischen Angaben Pathologieberichte müssen für den makroskopischen Bericht und die mikroskopische Untersuchung zu 100% die in der „Anleitung zur pathologisch-anatomischen Diagnostik von Prostatatumoren“ (Dt. Gesell. für Pathologie) geforderten Angaben enthalten. Befundbericht Stanzbiopsie: Positionen müssen entsprechend den klinischen Angaben gekennzeichnet sein. Verarbeitung unter Beibehaltung der Positionskennzeichnung. Die Angabe des Tumoranteils für jede Stanze in Prozent ist obligat. Befundbericht der Prostatektomie-Präparate Beschreibung der Tumorlokalisation. Beschreibung des Gleason-Scores. Zusätzlich: Inhalte Pathologiebericht: Erläuterungen Institut Pathologie GZ 8.11 HZ 8.10 LZ 10.11 PZ 8.10 PZ 8.11 PZ 8.12 KHT 8.5 6861649713) Copyright © 2010 DKG e.V. Seite 8 von 16 Erhebungsbogen Pathologie Kap. Anforderungen Tumorlokalisation (klinische Angabe ist Verantwortlichkeit des Klinikers) Makroskopische Tumorgröße Histologischer Tumortyp nach WHOKlassifikation, histologischer Tumorgrad Invasionstiefe (für Tumoren des Mundbodens, der Wange und der oralen Zunge) Lymphgefäßinvasion u. Perineurale Invasion Lokal infiltrierte Strukturen Lymphknoten: Pro Lokalisation/Level Anzahl präparierte u. tumorbefallene LK (suffiziente Kennzeichnung ist Verantwortlichkeit des Klinikers); Durchmesser des größten befallenen LK; Vorhandensein/Fehlen extrakapsulärer Ausbreitung Klassifikation pT: Angaben zu befallenen Bezirken, infiltrierten anatomischen Strukturen, Fixation von Larynx, Beweglichkeit/Fixation der Stimmlippen sind Verantwortlichkeit des Klinikers Zusätzlich: Inhalt Pathologiebericht: pT-Klassifikation pN-Klassifikation Anzahl der untersuchten LK/Anzahl der befallenen LK Lymphknotenmikrometastasen R-Klassifikation Status an der Resektionsfläche zum Restpankreas und an den circumferentiellen Resektionsrändern (Tuschemarkierung) Lymphgefäßinvasion Blutgefäßinvasion Nervenscheideninvasion Angabe pT, pN bei invasivem Ca > 95 % Verantwortlichkeit des Pathologen hat grundsätzlich zu erfolgen, wenn klinische und technische Voraussetzungen erfüllt sind Abweichungen sind zu begründen Onkologisches Zentrum Lymphknoten (LK) Alle im Operationspräparat enthaltenen Lymphknoten sind zu untersuchen Die Untersuchung der Lymphknoten hat gemäß den Leitlinien zu erfolgen Für Organkrebszentren/Module gilt: Lymphknoten (LK) Alle im Operationspräparat enthaltenen Lymphknoten sind zu untersuchen Die Untersuchung der Lymphknoten hat gemäß den Leitlinien zu erfolgen Organspezifische Besonderheiten: Keine zusätzlichen Anforderungen Es sind mind. 12 LK im Operationspräparat zu untersuchen. Erläuterungen Institut Pathologie MP 8.6 8.13 8.14 BZ DZ 8.14 6861649713) Copyright © 2010 DKG e.V. Seite 9 von 16 Erhebungsbogen Pathologie Kap. GZ HZ 8.12 LZ 10.12 PZ 8.14 KHT MP 8.5 8.15 BZ DZ GZ HZ 8.13 LZ PZ 8.15 KHT MP 8.16 Anforderungen Die Untersuchung der Lymphknoten hat gemäß der Leitlinie „Empfehlungen zur pathologischanatomischen Diagnostik des kolorektalen Karzinoms“ des Berufsverbandes Deutscher Pathologen e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Pathologie e.V. zu erfolgen. Keine zusätzlichen Anforderungen Zusätzlich: Die Zahl der gefundenen Lymphknoten ist zu dokumentieren, es sollte pro Region eine Mindestzahl von 6 Lymphknoten entnommen werden. Zusätzlich: Beschreibung der Lokalisation nach Angaben der Klinik. Für jede Lokalisation und gesamt Angabe der präparierten/befallenen Lymphknoten Zusätzlich: Beschreibung der Lokalisation nach Angaben der Klinik. Für jede Lokalisation und gesamt Angabe der präparierten/befallenen Lymphknoten. Angabe evtl. Kapselpenetration. Keine zusätzlichen Anforderungen Zusätzlich: Lymphknoten (LK) Es sind mind. 10 regionäre LK im Operationspräparat zu untersuchen. Onkologisches Zentrum Resektions-/Sicherheitsabstand Angabe des Pathologen zu den Resektionsrändern und minimalen Sicherheitsabstand hat grundsätzlich zu erfolgen; (Abweichungen sind zu begründen). Für Organkrebszentren/Module gilt: Resektions-/Sicherheitsabstand Angabe des Pathologen zu den Resektionsrändern und minimalen Sicherheitsabstand hat grundsätzlich zu erfolgen; (Abweichungen sind zu begründen). Organspezifische Besonderheiten: Keine zusätzlichen Anforderungen Keine zusätzlichen Anforderungen Keine zusätzlichen Anforderungen Angabe zum Resektionsrand soll grundsätzlich erfolgen. Abweichungen sind zu begründen Keine zusätzlichen Anforderungen Angabe des Resektionsrandes (R0, R1) und des minimalen Sicherheitsabstandes zu 100% nach Epstein (R1-„level“). Abweichungen sind zu begründen Keine zusätzlichen Anforderungen Keine zusätzlichen Anforderungen Klinisch-pathologische Konferenz In regelmäßigen klinisch-pathologischen Konferenzen werden Problemfälle auch anhand des 6861649713) Erläuterungen Institut Pathologie Copyright © 2010 DKG e.V. Seite 10 von 16 Erhebungsbogen Pathologie Kap. 8.17 8.18 Anforderungen histologischen/zytologischen Befundes demonstriert und diskutiert. Protokoll und Teilnehmerliste sind vorzulegen. Fortbildung Es ist ein Qualifizierungsplan für das ärztliche und Personal vorzulegen, in dem die für einen Jahreszeitraum geplanten Qualifizierungen dargestellt sind. Jährlich mind. 1 spezifische Fort/Weiterbildung pro Mitarbeiter, sofern dieser qualitätsrelevante Tätigkeiten für das Onkologische Zentrum wahrnimmt. Qualitätszirkel Es sind mind. 4 x jährlich Qualitätszirkel durchzuführen, in denen onkologische Themen betrachtet werden Terminliche Planung z.B. über Qualifizierungsplan Qualitätszirkel sind zu protokollieren. Die Teilnahme an den beim Onkologischen Zentrum zentral durchgeführten Qualitätszirkeln wird an dieser Stelle anerkannt (siehe „EB 1.2 Interdisziplinäre Zusammenarbeit“). Erläuterungen Institut Pathologie Weitere organspezifische Fachliche Anforderungen Kap. Anforderungen BZ Zeit bis zum histologischem Ergebnis (Stanze): 2.1.7 Anforderung: innerhalb von 2 Werktagen 8.9 Zeit bis zum Ergebnis Routine-Histologie inkl. Immunhistochemie: Anforderung: max. 5 Werktage BZ Familiäres Mammakarzinom 8.15 Der Pathologe sollte beim gemeinsamen Auftreten der folgenden Punkte auf die Möglichkeit eines familiären Hintergrundes hinweisen: Invasives Ca (NOS) mit einem Wachstumsmuster ähnlich dem medullärem Ca G3-Morphologie Östrogen-, Progesteron- u. HER-2-Status neg. (triple negativ) BZ Auswertung HER-2-Status 8.16 Jährliche Auswertung des IHC-Score unterteilt nach neg., 1+,2+ u.3+ Anforderung: HER-2-Status 3+: <30% BZ Besprechung besonderer Fälle 8.18 Besondere Fälle werden in den Qualitätszirkeln und/oder der interdisziplinären Tumorkonferenz besprochen DZ Zeit histologisches Ergebnis 8.11 Biopsate / Polypen max. 3 Werktage OP-Präparate max. 5 Werktage DZ Mikrosatelliteninstabiltät 8.12 Falls Untersuchung nicht direkt beim Pathologen 6861649713) Erläuterungen Institut Pathologie Copyright © 2010 DKG e.V. Seite 11 von 16 Erhebungsbogen Pathologie Weitere organspezifische Fachliche Anforderungen Kap. PZ 8.1 KHT 8.4 Anforderungen erfolgt, ist eine Kooperationsvereinbarung zu treffen. Stanze: Das Ergebnis der präoperativen Histologie liegt innerhalb von 5 Werktagen vor. Prostatektomie: Das Ergebnis der postoperativen Histologie liegt innerhalb von 7 Werktagen vor. Zeit bis zum ersten pathologischen Befund Anforderung: ≤ 5 Arbeitstage (Ausnahmen sind zu begründen) 6861649713) Erläuterungen Institut Pathologie Copyright © 2010 DKG e.V. Seite 12 von 16 Übersicht Inhalte Pathologieberichte Pathologieberichte Pathologieberichte müssen für den makroskopischen Bericht und die mikroskopische Untersuchung zu 100% die in der Leitlinie geforderten Angaben enthalten. Pathologieberichte müssen für den makroskopischen Bericht und die mikroskopische Untersuchung zu 100% die in der „Anleitung zur pathologischanatomischen Diagnostik von Prostatatumoren“ (Dt. Gesell. für Pathologie) geforderten Angaben enthalten. Dermatohistologie-/Histopathologieberichte sollen die in Leitlinien geforderten Angaben enthalten. Pathologieberichte müssen für den makroskopischen Bericht, die mikroskopische, immunhistochemische und molekularbiologische Untersuchung zu 100% die in der Leitlinie geforderten Angaben enthalten. OZ BZ DZ GZ HZ LZ PZ KHT Pankreas Inhalte Pathologiebericht: Lokalisation Lokal infiltrierte Strukturen Angabe pT, pN bei invasivem Ca > 95 % Verantwortlichkeit des Pathologen hat grundsätzlich zu erfolgen, wenn klinische und technische Voraussetzungen erfüllt sind Abweichungen sind zu begründen Verantwortlichkeit des Klinikers: Angabe zu M. pM X zulässig Angabe zu befallenen Bezirken, infiltrierten anatomischen Strukturen, Fixation von Larynx (Beweglichkeit/Fixation von Stimmlippen sind Verantwortlichkeit des Klinikers) Makroskopische Tumorgröße Invasionstiefe 68616497 Copyright © 2010 DKG e.V. Seite 13 von 16 Erhebungsbogen Pathologie Histologischer Typ/ Tumortyp nach WHO Grading Lymphknoten (LK) Alle im Operationspräparat enthaltenen Lymphknoten sind zu untersuchen Die Untersuchung der Lymphknoten hat gemäß den Leitlinien zu erfolgen (12LK) (6 LK / Region) Beschreibung LK-Lokalisation Anzahl der untersuchten Lymphknoten/ Anzahl der befallenen Lymphknoten Durchmesser größter befallener LK, Extrakapsuläre Ausbreitung? Lymphgefäß- und Gefäßeinbruch (Lx, Vx) 68616497 Lymphgefäß- und perineurale Invasion Östrogen- u. Progesteronrezeptorstatus (10 LK) Lymphknotenmikrometastasen Resektions-/Sicherheitsabstand Angabe des Pathologen zu den Resektionsrändern und minimalen Sicherheitsabstand hat grundsätzlich zu erfolgen; (Abweichungen sind zu begründen). Angabe des Resektionsrandes (R0, R1) und des minimalen Sicherheitsabstandes zu 100% nach Epstein (R1-„level“). Abweichungen sind zu begründen Angabe zum Resektionsrand soll grundsätzlich erfolgen. Abweichungen sind zu begründen Status an der Resektionsfläche zum Restpankreas und an den circumferentiellen Resektionsrändern (Tuschemarkierung) Copyright © 2010 DKG e.V. Seite 14 von 16 Erhebungsbogen Pathologie HER-2-Status (Vorgehen bei fraglich positiven HER-2-Status (2+) ist zu regeln (z.B. über FISH-/CISH-Analyse) Auswertung HER-2-Status Jährliche Auswertung des IHC-Score unterteilt nach neg., 1+,2+ u.3+ Anforderung: HER-2-Status 3+: <30% Mikrosatelliteninstabiltät Falls Untersuchung nicht direkt beim Pathologen erfolgt, ist eine Kooperationsvereinbarung zu treffen. TME-Qualität Gleason-Score (Prostatektomie-Präparat) Tumorregressionsgrad bei neoadjuvanter Therapie Asservierung von tumorfreiem Lungengewebe Familiäres Mammakarzinom Der Pathologe sollte beim gemeinsamen Auftreten der folgenden Punkte auf die Möglichkeit eines familiären Hintergrundes hinweisen: Invasives Ca (NOS) mit einem Wachstumsmuster ähnlich dem medullärem Ca G3-Morphologie Östrogen-, Progesteron- u. HER-2-Status neg. (triple negativ) Befundbericht Stanzbiopsie Prostata: Positionen müssen entsprechend den klinischen Angaben gekennzeichnet sein. Verarbeitung unter Beibehaltung der Positionskennzeichnung. Die Angabe des Tumoranteils für jede Stanze in Prozent ist obligat. 68616497 (Fakultativ) Copyright © 2010 DKG e.V. Seite 15 von 16 Anlage 1 Ringversuche obligat / fakultativ Organ Titel Methode Organkrebszentrum Mamma Onkologisches Zentrum Zyklus Östrogenrezeptor Immunhistochemie 1 J. Progesteronrezeptor Immunhistochemie 1 J. HER2/neu Immunhistochemie 1 J. HER2/neu In-situ-Hybridisierung 1 J. K-Ras PCR, Sequenzierung 2 J. MSI Immunhistochemie 2 J. Her2/neu Immunhistochemie 2 J. Her2/neu In-situ-Hybridisierung 2 J. CD117 Immunhistochemie 2 J. c-Kit Mutationsanalyse 2 J. EGF-Rezeptor PCR, Sequenzierung 2 J. CD5/20/23/30/bcl2/Cyclin-D1 Immunhistochemie 2 J. Zytokeratine Immunhistochemie 2 J. Neuroendokrine Marker Immunhistochemie 2 J. Proliferation (Ki67) Immunhistochemie 2 J. Gynäkologische Tumore Darm Magen Lunge Hautkrebs Lymphome Allg. Tumorcharakterisierung Pan-Ck, Basalzell-CK, CK7, CK20 *) Von Bedeutung, wenn in dem entsprechenden Organ Kooperation mit einem Organkrebszentrum besteht / jedoch nicht verbindlich beim Onkologischen Zentrum mit organspezifischen Nachweisverfahren „Anlage Tumorentität“. 68616497 Copyright © 2010 DKG e.V Seite 16 von 16