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MEMO/00/33
Brüssel, den 13. Juni 2000
Häufig gestellte Fragen zu Tabakkonsum
Bekämpfungsmaßnahmen in der EU
und
Wie sieht die rechtliche Situation in der EU für Tabakerzeugnissen
derzeit aus?
Es gibt eine Richtlinie aus dem Jahre 1989 "Fernsehen ohne Grenzen", die
Fernsehwerbung für Tabak und das Sponsoring von Programmen durch
Tabakhersteller verbietet. Hinzu kam 1998 eine Richtlinie über die direkte und
indirekte Werbung für Tabakerzeugnisse einschließlich des Sponsoring; diese
Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten bis zum 30. Juli 2001 umgesetzt haben, wobei
sie die Möglichkeit haben, die Anwendung in bezug auf die Werbung in der Presse
bis zum 30. Juli 2002 und in bezug auf das Sponsoring bis zum 30. Juli 2003
auszusetzen. Außerdem dürfen die Mitgliedstaaten für einen zusätzlichen Zeitraum
von drei Jahren, der spätestens am 1. Oktober 2006 abläuft, gestatten, daß ein
bestehendes Sponsoring von Veranstaltungen oder Aktivitäten, die weltweit
organisiert werden, fortgesetzt wird.
Eine Richtlinie von 1989 legt gemeinsame Regeln für die Kennzeichnung von
Tabakerzeugnissen mit Gesundheitswarnhinweisen fest. Eine Richtlinie aus dem
Jahre 1990 sieht eine Verringerung des Teergehalts von Zigaretten vor, eine andere
von 1992 die Überarbeitung der Gesundheitswarnhinweise und ihre Ausweitung auf
alle Tabakerzeugnisse. Diese Richtlinie untersagte auch den als stark karzinogen
erkannten Tabak zum oralen Gebrauch. Schweden wurde in seiner Beitrittsakte für
sein Hoheitsgebiet eine Abweichung von den Vorschriften über das Inverkehrbringen
von Tabak zum oralen Gebrauch eingeräumt.
Was sieht der neue Vorschlag für eine Tabakrichtlinie vor?
Den Vorschlag für eine Richtlinie über die Herstellung, die Aufmachung und den
Verkauf von Tabakerzeugnissen hatte die Europäische Kommission im letzten
November angenommen (IP/99/846), er faßt die bestehenden Richtlinien aus den
Jahren 1989, 1990 und 1992 (siehe oben) zusammen und aktualisiert sie. Wichtigste
Punkte sind: die weitere Verringerung des Höchstwertes für den Teergehalt von
Zigaretten von 12 mg auf 10 mg pro Zigarette, die Einführung einer Begrenzung des
Nikotingehalts von 1 mg pro Zigarette sowie einer Höchstgrenze von 10 mg
Kohlenmonoxid pro Zigarette. Weiterhin ist eine Vergrößerung der
Gesundheitswarnhinweise vorgesehen. Weitere Zusatzstoffe sind anzugeben,
außerdem sieht der Vorschlag ein Verbot von Beschreibungen wie "mild" oder
"niedriger Teergehalt" vor, es sei denn, die Mitgliedstaaten erlauben sie
ausdrücklich. Das Europäische Parlament wird seine erste Lesung zu diesem
Vorschlag am Dienstag, dem 13. Juni halten.
Warum müssen Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt in Zigaretten
EU-weit harmonisiert werden?
Der Teergehalt wurde bereits in einer Richtlinie aus dem Jahre 1990 EU-weit
harmonisiert. Der Ausschuß Hochrangiger Krebssachverständiger hat auf seiner
Konsenskonferenz im Oktober 1996 eine weitere Verringerung dieser Höchstwerte
sowie die Einführung eines Höchstwertes für Nikotin empfohlen, der an die Stelle der
bestehenden Beschränkungen in einigen Mitgliedstaaten treten sollte, die nach der
Abschaffung der internen Grenzkontrollen praktisch nicht mehr anwendbar waren.
Die Einführung einer Höchstgrenze für Kohlenmonoxid, das verantwortlich ist für
Herzkrankheiten, ist eng verknüpft mit der Verbrennung des Tabakblatts und der
dadurch bedingten Entstehung von Teer in Zigaretten.
Keiner dieser Stoffe war mangels gemeinsamer EU-Normen auf nationaler Ebene
mehr kontrollierbar, da Tabak über die Grenzen hinweg vermarktet wird und an den
Binnengrenzen keine Kontrollen mehr möglich sind.
Warum entscheidet die EU über Grösse und Inhalt der Warnhinweise?
Ist es nicht Sache des Verbrauchers, zu entscheiden?
Die Festlegung gemeinsamer Warnhinweise in der EU geht zurück auf das Jahr
1989, als man bereits die Notwendigkeit erkannte, Mindestvorschriften festzulegen,
um einerseits den freien Verkehr von Tabakerzeugnissen im Binnenmarkt zu
ermöglichen und andererseits ein hohes Gesundheitsschutzniveau gemäß Artikel 95
des Vertrags zu gewährleisten. Damit der Verbraucher entscheiden kann, muß er
Informationen in einer verständlichen Form erhalten, also in seiner Sprache und in
einer Art und Weise, die nicht von der Tabakindustrie selbst festgelegt wird.
Die Exportbeschränkungen (in der vorgeschlagenen Richtlinie) werden
Arbeitsplätze kosten. Will die EU dieses Risiko in der gegenwärtigen
Beschäftigungssituation eingehen?
Die EU-Rechtsvorschriften in vielen Bereichen gelten gleichermaßen für Einfuhren,
Produkte für den internen Verbrauch und Ausfuhren. Dies gilt insbesondere dann,
wenn es um den Verbraucherschutz geht. Im Rahmen der Welthandelsorganisation
(WTO) ist es von großer Bedeutung, jeden Unterschied zwischen Regelungen für
den Import und Regelungen für den Export zu vermeiden. Es besteht ganz klar keine
Verbrauchernachfrage für gefährliche und abhängig machende Produkte. Das
Interesse an der Herstellung solcher Produkte kann also nur kommerzieller Art sein.
Zwei weitere Aspekte sind zu betonen: Das Europäische Parlament sieht eine
Übergangszeit von fünf Jahren vor, damit die Unternehmen ihren
Herstellungsprozeß ändern und ihre Vermarktungsstrategie im Hinblick auf den
Export von Zigaretten ändern können.
Und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereitet derzeit die Eröffnung von
Verhandlungen über ein internationales Rahmenabkommen zur Tabakbekämpfung
vor. Damit sollen internationale Normen für Tabakerzeugnisse geschaffen werden.
Die in den EU-Rechtsvorschriften vorgeschlagenen Normen werden es
selbstverständlich den EU-Herstellern einfacher machen, sich an künftige,
international vereinbarte Normen anzupassen.
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Unter diesen Umständen müssen nicht weiter belegte Behauptungen über Einbußen
geprüft und analysiert werden. Im Bericht "Curbing the Epidemic" der Weltbank aus
dem Jahre 1999 heißt es, aus den zugrundeliegenden Studien gehe hervor, daß die
meisten Länder bei einem Rückgang des Tabakkonsums keine NettoArbeitsplatzverluste, einige sogar netto einen Anstieg erleben würden. Diese
Nettosteigerungen ergeben sich daraus, daß Ausgaben für Waren oder
Dienstleistungen außerhalb der Tabakindustrie eher in arbeitsintensivere Bereiche
fallen. So würde beispielsweise das durch geringeren Zigarettenkonsum eingesparte
Geld, wenn es für Urlaubsreisen verwendet würde, entsprechend mehr Arbeitsplätze
schaffen, als in der Tabakindustrie verlorengehen, wo die Produktion stark
automatisiert ist.
Das Gleiche gilt für die Richtlinie über die Tabakwerbung. Sie kostet
Arbeitsplätze in der Werbebranche und schliesslich auch in der
Tabakindustrie. Ist dies der EU gleichgültig?
Die Erfahrungen mit der Anwendung der Richtlinie von 1989 über die
Fernsehwerbung und die Richtlinie von 1998 über die allgemeine Werbung sowie mit
den verschiedenen nationalen Regelungen und Vorschriften zur Tabakwerbung und
zum Sponsoring (so in Irland, Belgien, Frankreich, Finnland, Portugal) lassen keine
Netto-Arbeitsplatzverluste in der Volkswirtschaft erkennen. Vielmehr wurden die
Ausgaben für Tabakwerbung, Sponsoring und Tabakkonsum verlagert auf Werbung
aus anderen Bereichen, insbesondere aus dem neuen Sektor der
Informationstechnologien.
Gibt es Werbeverbote für andere Erzeugnisse in der EU oder den
Mitgliedstaaten? Wenn ja, für welche Produkte?
Ja, es gibt EU-weit und auf Ebene einzelner Mitgliedstaaten Verbote oder
Einschränkungen für eine Vielzahl von Produkten, so etwa Schußwaffen, Drogen,
Medikamente; diese Einschränkungen werden aus Gründen der öffentlichen
Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Moral oder des
Gesundheitsschutzes erlassen. Keine der genannten Produktkategorien ist jedoch
für ein so hohes Maß an Gesundheitsschäden und Todesfällen verantwortlich wie
der Tabak.
Wird auch die Werbung für schnelle Autos und Alkohol bald verboten
werden?
Weder für schnelle Autos noch für alkoholische Getränke ist ein Werbeverbot auf
EU-Ebene vorgesehen. Hier sei darauf hingewiesen, daß Tabakerzeugnisse für den
Tod von 500 000 EU-Bürgern jährlich verantwortlich sind, weit mehr also als schnelle
Autos und Alkohol zusammen.
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Werbung ist eine rein nationale Angelegenheit. Warum greift die EU
ein?
Die EU-Richtlinie über Tabakwerbung wurde erlassen, um Unterschiede zwischen
einzelstaatlichen Rechtsvorschriften in dieser Frage zu vermeiden oder
auszugleichen, die zu Schwierigkeiten im Binnenmarkt und einer unterschiedlichen
Behandlung von Waren, Dienstleistungen und Veranstaltungen in den einzelnen
Mitgliedstaaten und damit zur Ungleichbehandlung der Unternehmen und zu
Wettbewerbsverzerrungen führen. Während in einigen Bereichen Werbung lokal
begrenzt ist, ist die Tabakwerbung im allgemeinen international ausgerichtet und
verwendet Material und Strategien, die europa- oder weltweit entwickelt und
umgesetzt werden. Auch das Sponsoring von Veranstaltungen durch
Tabakhersteller – insbesondere bei Übertragung im Fernsehen – ist im wesentlichen
international orientiert. Waren mit Handelsmarken und Emblemen von
Tabakherstellern werden weltweit vermarktet und können nicht als für einen
einzelnen nationalen Markt bestimmt angesehen werden.
Warum unterstützt die EU Tabakerzeuger? Ist dies nicht ein
Widerspruch in sich?
Die Gemeinsame Agrarpolitik fördert die Erzeugung von Rohtabak in der EU. Dieses
Fördersystem ist an die Stelle früherer nationaler Förderregelungen getreten und soll
sicherstellen, daß das Produkt in allen Mitgliedstaaten unter gleichen Bedingungen
erzeugt wird und nicht an einem Ort stärker gefördert wird als anderswo. Das
System wird 2002 überprüft werden müssen.
Warum greift die EU in das Recht der Redefreiheit ein?
Die Einschränkungen bei Tabakwerbung und Sponsoring sind gerechtfertigt durch
die Notwendigkeit, diese Produkte im gesamten Binnenmarkt gleich zu behandeln
und dabei ein hohes Maß an Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Die Gefahren
des Tabakkonsums sind bekannt, über eine halbe Million EU-Bürger sterben pro
Jahr vorzeitig an durch Tabak hervorgerufenen Krankheiten. Da die meisten
Raucher vor dem 18. Lebensjahr angefangen haben, muß die Tabakwerbung
jährlich eine vergleichbare Zahl von Anfängern rekrutieren, nur um den Markt auf
dem bestehenden Niveau zu halten. Die Tatsache, daß hier bei Jugendlichen unter
18 für ein Produkt mit hoher Suchtwirkung geworben wird, dessen
Gesundheitsgefahren nur zu bekannt sind, rechtfertigt es, daß die Behörden die
Bemühungen der Tabakhersteller zur Förderung ihrer Produkte Einschränkungen
unterwerfen. Die EU-Richtlinie ihrerseits behandelt nicht die Werbung an
Tabakverkaufsstellen, so daß die Hersteller immer noch die Möglichkeit haben, auf
diesem Wege mit den Verbrauchern zu kommunizieren. Das Argument der "freien
Rede" ist für ein solches Produkt nicht stichhaltig, und selbst die Tabakhersteller sind
bereit, diesen Punkt zu akzeptieren.
Welche internationalen Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung
des Tabakkonsums gibt es?
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereitet derzeit die Eröffnung von
Verhandlungen über ein internationales Rahmenabkommen zur Tabakbekämpfung
vor.
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Diese werden im Oktober dieses Jahres in Genf beginnen. Die EU hat sich
entschlossen, sich an diesen Verhandlungen zu beteiligen, die Mitgliedstaaten
werden in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen ebenfalls mitarbeiten. Ziel ist ein
verbindliches Übereinkommen, das gemeinsame internationale Strategien und
Konzepte zur Bekämpfung des Tabakkonsums festlegt.
Welche vorbeugenden Massnahmen bestehen in der EU?
Hier ist zu nennen "Europa gegen den Krebs" ein Mehrjahresprogramm zur
Verringerung des Krebsrisikos. Ein Drittel der durch Krebs verursachten Todesfälle
sind Schätzungen zufolge auf Tabakkonsum zurückzuführen. Das Programm fördert
Projekte zur Information der Öffentlichkeit über die Gefahren des Rauchens und
finanziert zwei europäische Netze, in deren Rahmen internationale Projekte zur
Prävention des Tabakmißbrauchs konzipiert und umgesetzt werden sollen. Die
Kommission veröffentlichte 1996 eine Mitteilung über die Bekämpfung des
Tabakkonsums (KOM(96) 609) und 1999 einen Fortschrittsbericht (KOM(99) 407).
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