Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung 3 2 Das Amt des Bundeskanzlers 4 2.1 Die Wahl 4 2.2 Rechte und Pflichten 5 2.3 Einschränkungen 6 3 Die Vertrauensfrage 7 3.1 Definition 7 3.2 Die Vertrauensfrage in der Geschichte 8 4 Die Vertrauensfrage im November 2001 9 4.1 Die Gründe für den Antrag 9 4.2 Die Abstimmung 10 4.2.1 Ablauf 10 4.2.2 Ergebnisse 10 4.3 Die Reaktionen des Parlaments 11 4.3.1 SPD 11 4.3.2 CDU/CSU 11 4.3.3 FDP 12 4.3.4 PDS 12 4.4 Der Gewissenskonflikt 13 4.4.1 Bündnis 90/ Grüne 13 4.4.2 Christa Lörcher 15 4.5 Die Legitimität der Verknüpfung von Vertrauens- und Sachfrage 15 5 Zusammenfassung und Stellungnahme 17 6 Literatur- und Quellenverzeichnis 18 7 Anhang 20 7.1 Artikel 68 GG 20 7.2 Grafik: Ergebnisse der Abstimmung vom 16.11.2001 20 7.3 Rede des Bundeskanzlers vom 16.11.2001 21 8 Erklärung 24 2 1 Einleitung Die Absicht meiner Facharbeit ist es, den Fall der von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) im November 2001 gestellten Vertrauensfrage darzustellen und zu ermitteln, ob die Verknüpfung mit einer Sachfrage, legitim war. Hierbei gehe ich besonders auf die näheren Umstände, wie Gründe, Reaktionen oder Ergebnis der Abstimmung, dieser Angelegenheit ein. Im zweiten Kapitel beschreibe ich, wie man Bundeskanzler wird, welche Rechte und Pflichten ein Regierungschef hat und welche Grenzen seiner politischen Macht gesetzt sind. Im dritten Kapitel erkläre ich, wie der Begriff „Vertrauensfrage“ definiert ist. Danach berichte ich über die drei Ereignisse in der Geschichte der Bundesrepublik in Bezug auf diese. Im vierten Kapitel gehe ich schließlich auf das Hauptthema meiner Facharbeit, die Vertrauensfrage im November 2001 mit der Verknüpfung einer Sachfrage, ein. Dazu werde ich 1. erläutern, welche Gründe den Bundeskanzler dazu bewegten diese Anträge zu verbinden. Danach berichte ich 2. kurz über den Ablauf einer Abstimmung solchen Ausmaßes und deren Ergebnisse. Dann folgen 3. die Reaktionen des Bundestages auf diese Angelegenheit und auf den Ausgang der Entscheidung. Dazu habe ich knapp sowohl die Meinungen der Koalitions- als auch die der Oppositionsparteien einzeln aufgeführt. Weiter beschreibe ich 4. den Gewissenskonflikt, der durch die Verknüpfung der Anträge entstanden ist, von dem vor allem die Bündnis 90/ Grünen betroffen waren, aber auch ein kleiner Teil der SPD. Christa Lörcher zum Beispiel trat deshalb sogar aus der Fraktion aus, da sie die möglichen Folgen der Abstimmung nicht mit ihrer Moral vereinbaren konnte. Am Ende des Hauptteils stelle ich 5. die unterschiedlichen Meinungen zur Legitimität der Verbindung von Vertrauensfrage und Sachfrage einander gegenüber. Dazu gab es zwei wesentlich verschiedene Ansichten. Im Schlussteil fasse ich die Kernaussagen des Hauptteils prägnant zusammen und äußere kurz meine eigene Meinung darüber, ob die Verknüpfung der Vertrauensfrage mit der Abstimmung über den Einsatz deutscher Soldaten außerhalb des NATO-Vertragsgebietes im November 2001 legitim war oder nicht. 3 2 Das Amt des Bundeskanzlers 2.1 Die Wahl Alle vier Jahre wird durch die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland „neu über ihre Vertretung im Parlament, dem Deutschen Bundestag“1, entschieden. Bei den Abstimmungen und Entscheidungen geben die Mehrheitsverhältnisse den Ausschlag. Nachdem das Volk über die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages beschlossen hat, entscheidet dieser zu Beginn einer neuen Legislaturperiode, „wer an der Spitze der Bundesregierung stehen soll.“2 Der Kandidat für das Amt des Bundeskanzlers wird vom Bundespräsidenten vorgeschlagen und vom Bundestag gewählt. Die Wahl ist für den Kanzlerkandidaten erfolgreich, wenn die absolute Mehrheit der Mitglieder des Bundestages für ihn gestimmt hat. „Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.“3 Erhält der Kandidat nicht die erforderliche absolute Mehrheit, kann das Parlament innerhalb von vierzehn Tagen einen weiteren Wahlgang durchführen. Auch hierbei muss der Bundestag mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder für einen Kandidaten stimmen. Bleibt auch dieser zweite Wahlgang erfolglos, wird ein letztes Mal über die Besetzung des Amtes des Bundeskanzlers abgestimmt. Gewählt ist nun derjenige, der die meisten Stimmen, die relative Mehrheit, auf sich vereinigt. Diesen Kandidaten muss der Bundespräsident innerhalb von sieben Tagen ernennen. Erreicht der Kandidat die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder nicht, kann der Bundespräsident ihn dennoch innerhalb der Frist von sieben Tagen ernennen oder den Bundestag auflösen. „Die Amtszeit des [neuen] Bundeskanzlers beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den Bundespräsidenten und endet“4 „in jedem Fall 1 http://www.bundeskanzler.de/kanzlerwahl-.7738.htm http://www.bundeskanzler.de/kanzlerwahl-.7738.htm 3 GG. Art. 65 4 http://www.bundeskanzler.de/kanzlerwahl-.7738.htm 2 4 mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages.“5 Sie kann jedoch durch seinen Rücktritt oder Tod, durch ein erfolgreiches konstruktives Misstrauensvotum oder durch die Ablehnung der vom Kanzler gestellten Vertrauensfrage frühzeitig beendet werden. 2.2 Rechte und Pflichten Innerhalb des Führungsorgans Bundesregierung, die aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern besteht, nimmt der Kanzler eine Vorrangstellung ein. Das zeigt sich zum Beispiel dadurch, dass er das Recht besitzt dem Bundespräsidenten vorzuschlagen, wer zum Bundesminister ernannt und welcher Bundesminister entlassen werden soll. Außerdem hat er die Organisationsgewalt der Regierung inne, denn er entscheidet, wie viele Ministerien es gibt und in welchen Bereichen sie arbeiten. Die politische Macht des Bundeskanzlers ist dabei größer als die des Bundespräsidenten. Er allein leitet die Geschäfte der Bundesregierung, „bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.“6 Er entscheidet, wonach er seine Politik ausrichten möchte. Dafür setzt er „umfassende Ziele fest, die den Handlungsrahmen für die Geschäftsbereiche der Minister bilden.“7 Diese können hierbei keine Entscheidungen gegen seinen Willen treffen. Im Verteidigungsfall übernimmt der Bundeskanzler den Oberbefehl über die Streitkräfte, den in Friedenszeiten der Verteidigungsminister innehat. Diese starke Stellung und der große Einfluss des Kanzlers im System der parlamentarischen Demokratie dient der Stabilität des Regierungssystems insgesamt. Sie beruht auf „der Richtlinienkompetenz, der Sanktionsmacht gegenüber den Ministern und der Möglichkeit des Parlaments zum konstruktiven Misstrauensvotum.“8 5 GG. Art. 63,2 GG. Art. 65 7 Demokratie in Deutschland. S.181 8 Encarta Enzyklopädie 98 6 5 2.3 Einschränkungen Der politischen Macht des Bundeskanzlers sind konkrete Grenzen gesetzt. „Neben der sogenannten Gewaltenkontrolle durch den Bundestag wird sie durch weitere Faktoren begrenzt.“9 Zum einen muss er den Anliegen des Koalitionspartners nachkommen, wenn es um die Besetzung der Ministerien geht. Außerdem sollten seine politischen Ziele so ausgerichtet sein, dass sie den Interessen (ver)öffentlich(t)e[n] „mächtiger Meinung gesellschaftlicher der Bürger sowie Verbände, [der] zunehmend [den] Vorstellungen und Anforderungen der Europäischen Union“10 entsprechen. Gleiches gilt auch für die Zusammensetzung der Regierung, wenn sich der Regierungschef eine Wiederwahl wünscht. 9 Demokratie in Deutschland. S.181 Demokratie in Deutschland. S.181 10 6 3 Die Vertrauensfrage 3.1 Definition Die Vertrauensfrage, im Artikel 68 des Grundgesetzes geregelt, ist ein an das Parlament gerichteter Antrag, der nur einmal im Laufe einer Legislaturperiode gestellt werden darf. Sie gilt als mächtigstes Instrument des Bundeskanzlers, durch welches er sich vergewissern kann, ob seine Politik oder eine besonders bedeutende Gesetzesvorlage von der Parlamentsmehrheit unterstützt wird. Votiert die Mehrheit des Parlaments für ihn, kann er weiter amtieren. „Findet der Antrag keine mehrheitliche Zustimmung der Abgeordneten, hat der Bundeskanzler das Recht dem Bundespräsidenten die Auflösung des [Bundestages] vorzuschlagen,“11 um so Neuwahlen festzulegen. Er könnte aber auch freiwillig von seinem Amt zurücktreten oder gar als Oberhaupt einer Minderheitsregierung im Amt bleiben. Das Parlament darf nur via Vertrauensfrage aufgelöst werden, wenn für den Kanzler folgendes gilt: „Die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag müssen seine Handlungsfähigkeit so beeinträchtigen oder lähmen, dass er eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht mehr sinnvoll zu verfolgen vermag.“12 Die Auflösung geschieht innerhalb von einundzwanzig Tagen. Wählt das Parlament jedoch mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Bundeskanzler, erlischt dieses Recht. Es müssen achtundvierzig Stunden zwischen dem Antrag des Kanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, und der Abstimmung darüber liegen. Im Gegensatz zur Vertrauensfrage ist das konstruktive Misstrauensvotum das Instrument des Bundestages den amtierenden Bundeskanzler durch die Wahl eines Nachfolgers abzuwählen. 11 12 http://www.bundeskanzler.de/kanzleraufgaben-.7739.htm Heribert Prantl. Der Kanzler kann. In: SZ vom 13.11.2001 7 3.2 Die Vertrauensfrage in der Geschichte Viermal wurde in der Geschichte der Bundesrepublik die Vertrauensfrage gestellt: 1972 von Willy Brandt (SPD), 1982 von Helmut Schmidt (SPD), von Helmut Kohl (CDU) im selben Jahr und 2001 von Gerhard Schröder (SPD). Sie wurde jeweils bei unterschiedlichen politischen Bedingungen eingesetzt, verschiedene Ergebnisse kamen zustande. Zweimal diente der Antrag dem Ziel der Selbstauflösung des Bundestages. Fünf Monate nachdem Willy Brandt gerade ein konstruktives Misstrauensvotum überstanden hatte, bat er das Parlament, ihm das Vertrauen auszusprechen, da seine sozialliberale Koalition nun keine Mehrheit mehr im Bundestag hatte. Es „votierten 233 Abgeordnete mit Ja [und] 248 mit Nein.“13 Noch am selben Tag wurde der Bundestag durch den damaligen Bundespräsidenten Gustav Heinemann aufgelöst und Neuwahlen wurden herbeigeführt. Helmut Schmidt wurde das Vertrauen 1982 durch die Koalitionsmehrheit der SPD/FDP ausgesprochen. Wegen einiger Differenzen, vor allem in der Regierungskoalition, verband er die damalige Zustimmung zu einem Beschäftigungsprogramm mit der Machtfrage. Noch im selben Jahr, kurz nachdem das Regierungsbündnis zwischen SPD und FDP auf Grund einiger starker Meinungsverschiedenheiten zerbrach, wurde er durch ein konstruktives Misstrauensvotum durch die CDU/CSU und die Mehrheit der FDP gestürzt. Auch auf den Antrag von Helmut Kohl folgten baldige Neuwahlen, weil dieser scheiterte, obwohl die CDU/CSU die Mehrheit im Parlament innehatte. Es überwogen die Neinstimmen der Opposition, weil sich die Regierungskoalition wie verabredet enthielt. Daraufhin wurde Klage beim Bundesverfassungsgericht erhoben, da der Bundestag aufgrund „eines „manipulativen“ Verhaltens der Parlamentsmehrheit“14 aufgelöst wurde. Diese wurde jedoch zurückgewiesen. Aber es wurden klare Bedingungen aufgestellt, wann ein Regierungschef die Vertrauensfrage dazu nutzen darf den Bundestag aufzulösen. 13 14 http://www.brockhaus.de/index2.html?service/aktuell/011115.html http://www.brockhaus.de/index2.html?service/aktuell/011115.html 8 4 Die Vertrauensfrage im November 2001 4.1 Die Gründe für den Antrag Am 15. November 2001 sollte im Bundestag eigentlich über die Beteiligung der deutschen Bundeswehr am Anti-Terror-Krieg der USA gegen das TalibanRegime in Afghanistan abgestimmt werden. Einen Tag zuvor erklärte Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), dass er diese Abstimmung mit der Vertrauensfrage verbinden wolle. Weil zwischen dem Antrag der Machtfrage und der Abstimmung darüber achtundvierzig Stunden liegen müssen, wurde das Votum auf den 16. November verschoben. Der Kanzler sah Deutschland erstmals durch eine Kriegserklärung durch den Terrorismus dazu gezwungen militärische Hilfsmittel außerhalb des NATOVertragsgebietes bereitzustellen, „um die Verlässlichkeit unserer Politik, um die Verlässlichkeit gegenüber den Bürgern, gegenüber unseren Freunden in Europa und gegenüber unseren internationalen Partnern“15 aufzuzeigen. Auf Grund des Ernstes der Lage und der Tragweite dieser Entscheidung sei es für einen Regierungschef äußerst wichtig, dass er sich auf die Mehrheit der ihn tragenden Koalition stützen könne. Auch angesichts der wirtschaftlichen Lage benötige er ein stabiles Regierungsbündnis. Außerdem könne der Bundeskanzler „seinem Amt und seiner Verantwortung für das Gemeinwohl nur dann entsprechen, wenn seine Person und“16 seine Politik durch die Mehrheit des Bundestages unterstützt wird. Der wichtigste Grund für seine Entscheidung sei jedoch der Wille, die rotgrüne Koalition über das Jahr 2002 hinaus fortzusetzen und nicht durch eine Meinungsverschiedenheit zu brechen. Andere Regierungsmitglieder sehen seine Beweggründe jedoch darin, dass der Kanzler durch die Machtfrage seine schlechte Position stärken wolle. Er, einschließlich seiner Partei, hätten nach dieser Abstimmung nur besser dastehen können als zuvor. Hätte ihm der Antrag nicht die erforderliche 15 http://www.bundeskanzler.de/reden-.7715.52997/rede-des-bundeskanzlers-vor-dembundestag-anlaes...htm 16 http://www.bundeskanzler.de/reden-.7715.52997/rede-des-bundeskanzlers-vor-dembundestag-anlaes...htm 9 Mehrheit eingebracht, hätte er Neuwahlen angestrebt, bei denen das Ergebnis sicherlich besser ausgesehen hätte als bei den regulären Wahlen 2002. Wäre die rot-grüne Koalition zerbrochen, hätte er in der FDP notfalls einen neuen Koalitionspartner gefunden. Eine große Koalition mit der CDU lehne er aber in jedem Fall ab. Doch sicherlich sei für ihn der positive Ausgang der Abstimmung das erfreulichste Ergebnis, denn nur so könne er fortfahren seine politischen Ziele durchzusetzen. 4.2 Die Abstimmung 4.2.1 Ablauf Jeder der 666 Abgeordneten des Parlaments hat eine Stimme, die er mittels Einwerfen einer Stimmkarte in eine durchsichtige Urne abgibt. Jeder erhält einen Satz von drei Karten: eine blaue, mit der man für den Antrag stimmt, eine rote, mit welcher man gegen ihn stimmt, und eine weiße, mit der man sich dem Antrag enthält. Auf diesen Karten steht der Name des Inhabers, welcher außerdem noch mit einem von einem Computer lesbaren Strichcode darauf festgehalten ist. Das namentliche Votum ist bei der Vertrauensfrage Pflicht, denn in einer solch bedeutenden Angelegenheit geht es um Genauigkeit. Um diese Abstimmung zu gewinnen, benötigt der Bundeskanzler mindestens die Hälfte der Stimmen des Bundestages, um die sogenannte Kanzlermehrheit zu erreichen. 4.2.2 Ergebnisse Bundeskanzler Gerhard Schröder gewann die Vertrauensabstimmung im Bundestag. Mit knapper Mehrheit haben SPD und Grüne dem Regierungschef das Vertrauen ausgesprochen. 336 Abgeordnete stimmten für den Bundeswehr- Einsatz und gleichzeitig für das Bestehen der rot- grünen Koalition. Vier Mitglieder der Koalition, alle von Bündnis/90 Grüne, votierten jedoch dagegen. Wie nicht anders zu erwarten war, stimmte auch die Opposition einheitlich gegen den Kanzler. 332 Gegenstimmen musste Schröder also in Kauf nehmen. Es gab keine Enthaltungen. (s. S.20 Grafik) 10 Diese Mehrheit entschärfte die bislang schwerste Krise der Koalition vorerst. Doch sahen Außenstehende schon den Bruch kommen: Auch diese Abstimmung habe ihn nicht verhindern, sondern nur verschieben können. „Wenn man jemandem das Rückrat bricht, könne man nicht erwarten, dass dieser morgen wieder aufrecht hinter einem stehe“17, so Michael Glos von der CSU zu Bundeskanzler Schröder. 4.3 Die Reaktionen des Parlaments 4.3.1 SPD Als der Bundeskanzler ankündigte, dass er die Abstimmung über den Bundeswehreinsatz mit der Vertrauensfrage verbinden wolle, herrschte große Zustimmung in den eigenen Reihen. Trotzdem hatten einige Abgeordnete der SPD auf Grund des Antrags mit ihrem Gewissen zu kämpfen. Zum einen ging es um den Fortbestand der rot-grünen Koalition. Wäre hätten „sich andere Konstellationen diese zerbrochen, ergeben, von denen [sie] sicher sein [konnten], dass sie nicht in [ihrem] gemeinsamen Sinne Politik [gemacht hätten].“18 Eine andere Regierungskoalition hätte die politische, wirtschaftliche und soziale Situation in Deutschland nur verschlechtert. Außerdem waren sie stolz auf die gemeinsame Regierung von Kanzler Gerhard Schröder und Vizekanzler Joschka Fischer. Auf Grund dessen entschieden sich alle SPD-Abgeordneten mit Ja für den Antrag des Bundeskanzlers zu stimmen, obwohl viele von ihnen strikt gegen den Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Vertragsgebietes waren. Sie waren stolz darauf, dass Deutschland nie unter der Regierung der SPD einen Krieg geführt hat und wollten sich nun dafür einsetzen, dass die Bundesregierung ihr Möglichstes daransetzt, das menschliche Elend, welches unter dem Taliban-Regime in Afghanistan entstanden ist, zu lindern. 4.3.2 CDU/CSU Dieser größte Teil der Opposition dagegen reagierte völlig anders. Die Abgeordneten dieser Partei betonten, dass sie für den Einsatz gestimmt 17 18 E.M.Lang. Gedrückt und geküsst. In: SZ vom 17.11.2001 Andrea Nahles(SPD). Rede. In: SZ vom 17.11.2001 11 hätten, hätte der Kanzler diese Abstimmung nicht mit der Machtfrage verbunden. Sie sagten ausdrücklich, dass sie kein Vertrauen in die rot-grüne Regierung haben und deshalb geschlossen mit Nein votiert hätten. Sie kritisierten deshalb das Handeln Schröders. Er habe seine eigene Partei nicht im Griff, denn auch da waren Kritiker des Einsatzes, und nur deshalb habe er die Anträge mit der Forderung nach eigener Mehrheit verknüpft. Diese sei demnach nur aus Gründen des reinen Machterhalts zustande gekommen, nicht, weil seine Koalition hinter ihm stehe und überzeugt sei von dem, was er veranlasse. Sie hätten die Drohung mit dem Koalitionsbruch ernst genommen und seien deshalb nicht ihrer eigenen Meinung, sondern der des Kanzlers gefolgt. Durch diese „geradezu Art von ‚Erpressung’ pervertiert worden“. 19 sei das Wort Vertrauen Deshalb sei dieses Ergebnis der Abstimmung ein verlogenes Ergebnis. 4.3.3 FDP Auch die FDP war dieser Meinung. Der Fraktionsvorsitzende Guido Westerwelle drückte es ganz hart aus: Die Verknüpfung der Anträge habe zur „Disziplinierung renitenter Grüner“20 gedient. Deshalb sei sicher gewesen, dass die Abstimmung gewonnen werde. Die Koalition halte zu ihrem Kanzler, doch erkläre er diese Koalition für eine sterbende „Partnerschaft, die nur durch Nötigung, Einschüchterung und Erpressung zu einer Partnerschaft gehalten werden soll.“21 Die Mehrheit dieser Abstimmung sei falsch, das Ergebnis getürkt. Deshalb solle der Bundeskanzler in einer solch historischen Situation die Vertrauensfrage an das deutsche Volk stellen und Neuwahlen entgegentreten. 4.3.4 PDS 19 http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/themen/Aussenpolitik/erklaerungen.html Marianne Heuwagen. Rot-grüne Koalition in der Krise. In: SZ vom 14.11.2001 21 http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/themen/Aussenpolitik/erklaerungen.html 20 12 Und auch die PDS stimmte dem Antrag in Verbindung mit der Vertrauensfrage nicht zu. Die Abgeordneten dieser Partei hielten den Krieg für unnötig und wollten den Bundeskanzler deshalb auf keinen Fall unterstützen. Durch diesen Krieg wären nicht nur die Schuldigen betroffen, war die Meinung der PDS. Sie kritisierten außerdem noch die Unklarheit des Vertrages: Der Kanzler habe nicht genau erklärt, welche Mittel für welchen Zweck zur Verfügung gestellt werden sollten. Zur Maßnahme der Vertrauensfrage habe Schröder letztendlich nur gegriffen, da sonst niemals eine Mehrheit für den Antrag zustande gekommen wäre. So habe er wenigstens die Koalition auf seiner Seite gehabt. 4.4 Der Gewissenskonflikt 4.4.1 Bündnis 90/ Grüne Bundeskanzler Gerhard Schröder erhöhte vor der Abstimmung immer wieder den Druck auf die Kritiker des Einsatzes, vor allem auf die Grünen, die grundsätzlich gegen jede militärische Maßnahme sind. Er drohte, dass es politische Konsequenzen geben werde, wenn die Ablehnung des Antrags auf die eigenen Reihen zurückzuführen sei. Er würde Neuwahlen anstreben und die rot-grüne Koalition würde zerbrechen, denn bei solch einer wichtigen Entscheidung sei die eigene Mehrheit ein Muss. Diese „sei wichtig für Aussehen, Stabilität und Arbeitsfähigkeit einer Koalition, die bisher gut gearbeitet habe und das auch weiter tun werde.“22 „Ein Nichtakzeptieren seiner Position würde er als „Misstrauen“ gegen seine Person auslegen.“ 23 Durch Aussagen dieser Art unterwarf der Kanzler die Grünen und seine SPD. So machte er eine reine Gewissensentscheidung unmöglich. Da sich die SPD auf Grund dessen geschlossen hinter den Bundeskanzler stellte, hing die Entscheidung nun ungewollt ganz allein von den Grünen ab. Da sie nicht die Schuld an dem Bruch der Koalition tragen wollten, hatte der Parteirat den Abgeordneten der Grünen die Zustimmung zu diesem Antrag empfohlen. Es gab viele Aspekte, die es rechtfertigten, für Schröder und somit auch für den Einsatz zu stimmen. Erstens: Durch einen Bruch der Koalition könnte man die 22 23 Marianne Heuwagen. Rot-grüne Koalition in der Krise. In: SZ vom 14.11.2001 Christoph Schwennicke. Wie der Kanzler in der Koalitionskrise taktiert:In: SZ vom 14.11.2001 13 politischen Ziele (z.B. Atomausstieg) von rot-grün, auf die man so lange hingearbeitet hatte, nicht weiterverfolgen. Zweitens: In der Regierung könnte man mehr erreichen als in der Opposition. Drittens: Säßen CDU/CSU und FDP in der Regierung, fiele die Abstimmung über eine militärische Beteiligung sicher nicht anders aus. Viertens: Es ist legitim sich gegen den Terrorismus zu wehren. Ein Militäreinsatz ist also in solch einer Situation vertretbar, jedoch mit klaren Grenzen. Man könne sicher gehen, dass Gerhard Schröder und Joschka Fischer über das Militärische hinaus auch an das Humanitäre denken. Fünftens: Ein Ja würde mit einem Platz im nächsten Bundestag entlohnt werden. Die Lage der Grünen konnte man als brutal bezeichnen. Durch die Abstimmung konnten sie nur ‚verlieren’. Man sagte ihnen nach, die „Partei [würde] ihre Seele an die Macht verkauf[en]“24, wenn sie für den Antrag stimmte. Bei Neuwahlen, die es nach Verlieren der Anträge geben würde, wäre es nicht sicher, dass es die Partei wieder in den Bundestag schafft. Die Abstimmung war für diese also kaum eine für oder gegen einen Kriegseinsatz, sondern mehr eine über den Fortbestand der rot-grünen Regierung. Sicher waren sie für Schröder, aber sie waren auch ganz klar gegen den Einsatz deutscher Truppen außerhalb des NATO- Vertragsgebietes. Folglich mussten sie bei der Abstimmung einen Teil ihrer Entscheidung falsch finden. Viele Kritiker des Einsatzes entschieden sich für den Antrag zu stimmen, denn es sollte nicht an ihrer Stimme liegen, wenn die Regierung zerbricht. Außerdem waren sie mit der Eingrenzung des Einsatzes zufrieden: deutsche Einheiten sollten nur gegen den Terrorismus und dessen Unterstützer eingesetzt werden, das Einsatzgebiet wurde deutlicher bestimmt, es sollte für humanitäre Hilfe vor Ort gesorgt werden. Dennoch gab es acht Abweichler, die ihren Standpunkt garantiert nicht ändern wollten. Sie sprachen von ‚Erpressung’. Man könne ihnen eine andere Meinung nicht aufzwingen. Doch auch sie wollten nicht die Schuld am Ende einer rot-grünen Regierung tragen, weil einer von ihnen die entscheidende Gegenstimme hatte. Deshalb entschlossen sie sich zu losen. Sie halbierten ihre Stimmen: Vier von ihnen mussten mit Ja stimmen, die Beurteilung des Krieges blieb jedoch unverändert, die anderen vier durften bei ihrem 24 Heribert Prantl. Neuwahlen im Zeichen des Kriegseinsatzes. In: SZ vom 15.11.2001 14 Entschluss bleiben. „Die vier, die mit Ja stimmen, stimmen auch für die, die mit Nein stimmen“25. Schließlich wurde die Abstimmung gewonnen und die Grünen waren froh über ihren Machterhalt. Doch fühlten sie sich schlecht, da sie nicht ihrem Gewissen nach gehandelt haben, sie sollten plötzlich etwas gut finden, was sie immer abgelehnt haben. Und Wille zur Macht gilt eigentlich nicht als positive Eigenschaft für einen grünen Abgeordneten. 4.4.2 Christa Lörcher Diese SPD-Abgeordnete mit pazifistischer Grundeinstellung trat sogar sofort aus der Fraktion aus, als sie von der Verknüpfung der Vertrauensfrage mit der Abstimmung über den Bundeswehr-Einsatz hörte. Sie blieb jedoch in der SPD und gehörte dem Parlament von da an als fraktionslose Abgeordnete an. Sie entschied sich gegen den Bundeskanzler zu stimmen, obwohl sie Vertrauen in seine Politik hatte, doch sie lehnte einen Kriegseinsatz aus Gewissensgründen ab. Als Sozialdemokratin und Bundestagsabgeordnete wollte sie ihren Betrag dazu leisten, dem Ziel der Politik, friedliches Zusammenleben von Menschen, nachzugehen. 4.5 Die Legitimität der Verknüpfung von Vertrauens- und Sachfrage An der Frage, ob die Verknüpfung der Vertrauensfrage mit einer Sachfrage legitim sei, trennen sich die Meinungen. Rechtmäßig spricht nichts gegen die Verbindung dieser Anträge. Laut Grundgesetz ist es dem Bundeskanzler gestattet, eine so wichtige inhaltliche Angelegenheit, wie die eines Einsatzes deutscher Soldaten außerhalb des NATO-Vertragsgebietes, mit der Vertrauensfrage zu verknüpfen. Dieses Instrument wurde ihm zugeteilt, um seine Regierung in Zeiten von Krisen stabilisieren zu können. Er allein entscheidet also „nach seinem eigenen, 25 Cathrin Kahlweit. Vier gegen Schröder. In: SZ vom 17.11.2001 15 wenn auch pflichtgemäßen Ermessen darüber, ob und gegebenenfalls wann er [von diesem Instrument im Parlament] Gebrauch machen möchte.“26 Demnach sei also die Verknüpfung dieser Anliegen legal. Zwar wäre dadurch eine gewisse Form von Druck auf die Abgeordneten ausgeübt worden, doch ließe die Verfassung diese Form der Ausübung von Druck zu. Es dürfe nicht von Erpressung gesprochen werden, da die Parlamentsmitglieder auch bei anderen Entscheidungen unter Druck stehen würden. Der Bundeskanzler habe im November 2001 also nur die Belastbarkeit der Regierung getestet, die Freiheit der Entscheidung aber sei unberührt geblieben. Außerdem sei die Verknüpfung legitim gewesen, da „auch die Existenz einer rot-grünen Regierung [...] eine Gewissensfrage sein kann.“27 So habe Schröder zwei Gewissensfragen gegenübergestellt, zwischen denen man abzuwägen hatte, welche von beiden einem bedeutender zu sein schien. Diese Maßnahme war notwendig und völkerrechtlich legitim, um weiteren Attentaten vorzubeugen und sich gegen den Terrorismus zu wehren. Dennoch sprachen viele von einem Verstoß gegen die Moral. Denn gerade bei einem Antrag über einen Militäreinsatz sollte jeder Abgeordnete seinem eigenen Gewissen nach entscheiden können, ob er für oder gegen diesen stimmt. Doch laut Meinung vieler Parlamentsmitglieder und Außenstehender war diese Möglichkeit im November 2001 nicht gegeben. Schröder habe die Koalitionsmitglieder nahezu auf seine Seite gedrängt, da er der GrünenFraktion mit dem Ende des Bündnisses drohte. Auf Grund des möglichen Untergangs der Koalition und vielleicht sogar des Niedergangs der Partei, sahen sich viele Kritiker des Einsatzes dazu gezwungen in dieser Situation nicht nach der eigenen Moral, sondern nach Meinung des Regierungschefs zu entscheiden. Deshalb sei es nicht legitim gewesen, diese Anträge zu verbinden, da der Bundeskanzler so den Abgeordneten die Gewissens- und Meinungsfreiheit geraubt habe. 26 Helmut Kerscher. Definition aus Karlsruhe. In: SZ vom 15.11.2001 27 http://online.wdr.de/online/news2/us_angriffe/bundeswehreinsatz/vertrauensfrage_interview. phtml 16 5 Zusammenfassung und Stellungnahme Im Laufe der Anfertigungszeit meiner Facharbeit im Leistungsfach Politik habe ich bemerkt, welch komplexes Instrument die Vertrauensfrage ist. Auf Grund dessen, dass sie nur in einem einzigen Artikel des Grundgesetzes erläutert wird, gab und gibt es viele Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf den Zeitpunkt und die Art der Anwendung. Vor allem die Verknüpfung mit der Abstimmung über einen Militäreinsatz im November 2001 war heftig umstritten: Viele Parlamentsmitglieder sahen sich dadurch dazu gezwungen für den Antrag zu stimmen, weil sie den Bruch der rot-grünen Regierung vermeiden wollten, obwohl sie den Einsatz militärischer Mittel nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren konnten. So habe Bundeskanzler Gerhard Schröder die Koalitionsmitglieder auf seine Linie gedrängt, war die Meinung der Opposition. Laut seiner eigenen Ansicht verband er die Anträge jedoch nur mit der Absicht, die rot-grüne Koalition zu stärken. Ich persönlich halte es für legitim die Vertrauensfrage mit der Abstimmung über den Einsatz deutscher Soldaten zu verknüpfen. Ich bin der Meinung, dass man in einer solch bedeutenden Angelegenheit schon einmal über seine Moral hinaus entscheiden sollte, denn es muss dafür gesorgt werden, dass dem Terrorismus ein Ende gesetzt wird. Deshalb sollte man im Notfall seine europäischen und internationalen Bündnispartner auch in militärischer Hinsicht unterstützen, wenn außermilitärische Mittel zu keinem Erfolg führen. Außerdem sollte sich der Bundeskanzler in solchen Situationen darauf verlassen können, dass seine Koalition hinter ihm steht und seine politischen Ansichten unterstützt. Schließlich repräsentiert Bundesrepublik Deutschland nach außen hin, die Regierung die weshalb es von großer Bedeutung sein kann, bei wichtigen Angelegenheiten die Verlässlichkeit unserer Regierung gegenüber unseren Bündnispartnern aufzuzeigen. 17 6 Literatur- und Quellenverzeichnis Bücher: - Brügel, Peter et alii: Demokratie in Deutschland. Buchners Themen Politik. Bamberg 2002 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Artikel 63 und 65. Hannover 1999 Zeitungsartikel: - Heuwagen, Marianne. Rot-grüne Koalition in der Krise – Schröder stellt die Vertrauensfrage – Votum über seine Regierung mit dem Bundeswehr- Einsatz verknüpft / Union und FDP wollen gegen den Kanzler stimmen. In: SZ vom - 14.11.2001 Kahlweit, Cathrin. Vier gegen Schröder – Wie es das Häuflein grüner Pazifisten nach Nächten der Verzweiflung schaffte. In: SZ vom 17.11.2001 - Kerscher, Helmut. Definition aus Karlsruhe – Vertrauensfrage mit Hintergedanken – Voraussetzung für die Abstimmung ist die „politische Instabilität“. In: SZ vom 15.11.2001 - Lang, E. M.. Gedrückt und geküsst. In.: SZ vom 17.11.2001 - Nahles, Andrea (SPD). Die Debatte um Krieg und Kanzlerschaft: Eine Dokumentation der wichtigsten Redebeiträge -- „Deswegen bitte ich um Ihr Vertrauen“ -- Der Tag, an dem die Regierung Schröder ihr Schicksal in die Hände der Abgeordneten legte – Auszüge aus der Diskussion. In.: SZ vom 17.11.2001 - Prantl, Heribert. Der Kanzler kann – Die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten der Vertrauensfrage. In: SZ vom 13.11.2001 18 - Prantl, Heribert. Neuwahlen im Zeichen des Kriegseinsatzes – Alle schauen auf die Grünen – gewinnen könnte die PDS. In: SZ vom 15.11.2001 - Schwennicke, Christoph. Wie der Kanzler in der Koalitionskrise taktiert: “Er zieht jetzt alle Register.“ – Kommando zurück und volle Schubumkehr – Warum Gerhard Schröder kurz vor der Abstimmung über den Bundeswehreinsatz in Afghanistan den Druck erhöht und die Machtfrage stellt. In: SZ vom 14.11.2001 Internetquellen: http://www.bundeskanzler.de/kanzlerwahl-.7738.htm http://www.bundeskanzler.de/kanzleraufgaben-.7739.htm http://www.bundeskanzler.de/reden-.7715.52997/rede-desbundeskanzlers-vor-dem-bundestag-anlaes...htm http://www.brockhaus.de/index2.html?service/aktuell/011115.html http://www.unikassel.de/fb10/frieden/themen/aussenpolitik/erklaerungen.html http://www.ursula.mogg.de/schroeder-rede.htm http://online.wdr.de/online/news2/us_angriffe/bundeswehreinsatz/vertrau ensfrage_interview.phtml Sonstige Quellen: - Encarta Enzyklopädie 98 19