Vertrauensfrage1

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Inhaltsverzeichnis
Seite
1 Einleitung
3
2 Das Amt des Bundeskanzlers
4
2.1 Die Wahl
4
2.2 Rechte und Pflichten
5
2.3 Einschränkungen
6
3 Die Vertrauensfrage
7
3.1 Definition
7
3.2 Die Vertrauensfrage in der Geschichte
8
4 Die Vertrauensfrage im November 2001
9
4.1 Die Gründe für den Antrag
9
4.2 Die Abstimmung
10
4.2.1 Ablauf
10
4.2.2 Ergebnisse
10
4.3 Die Reaktionen des Parlaments
11
4.3.1 SPD
11
4.3.2 CDU/CSU
11
4.3.3 FDP
12
4.3.4 PDS
12
4.4 Der Gewissenskonflikt
13
4.4.1 Bündnis 90/ Grüne
13
4.4.2 Christa Lörcher
15
4.5 Die Legitimität der Verknüpfung von Vertrauens- und Sachfrage
15
5 Zusammenfassung und Stellungnahme
17
6 Literatur- und Quellenverzeichnis
18
7 Anhang
20
7.1 Artikel 68 GG
20
7.2 Grafik: Ergebnisse der Abstimmung vom 16.11.2001
20
7.3 Rede des Bundeskanzlers vom 16.11.2001
21
8 Erklärung
24
2
1 Einleitung
Die Absicht meiner Facharbeit ist es, den Fall der von Bundeskanzler Gerhard
Schröder (SPD) im November 2001 gestellten Vertrauensfrage darzustellen
und zu ermitteln, ob die Verknüpfung mit einer Sachfrage, legitim war. Hierbei
gehe ich besonders auf die näheren Umstände, wie Gründe, Reaktionen oder
Ergebnis der Abstimmung, dieser Angelegenheit ein.
Im zweiten Kapitel beschreibe ich, wie man Bundeskanzler wird, welche
Rechte und Pflichten ein Regierungschef hat und welche Grenzen seiner
politischen Macht gesetzt sind.
Im dritten Kapitel erkläre ich, wie der Begriff „Vertrauensfrage“ definiert ist.
Danach berichte ich über die drei Ereignisse in der Geschichte der
Bundesrepublik in Bezug auf diese.
Im vierten Kapitel gehe ich schließlich auf das Hauptthema meiner
Facharbeit, die Vertrauensfrage im November 2001 mit der Verknüpfung einer
Sachfrage, ein. Dazu werde ich 1. erläutern, welche Gründe den
Bundeskanzler dazu bewegten diese Anträge zu verbinden. Danach berichte
ich 2. kurz über den Ablauf einer Abstimmung solchen Ausmaßes und deren
Ergebnisse. Dann folgen 3. die Reaktionen des Bundestages auf diese
Angelegenheit und auf den Ausgang der Entscheidung. Dazu habe ich knapp
sowohl die Meinungen der Koalitions- als auch die der Oppositionsparteien
einzeln aufgeführt. Weiter beschreibe ich 4. den Gewissenskonflikt, der durch
die Verknüpfung der Anträge entstanden ist, von dem vor allem die Bündnis
90/ Grünen betroffen waren, aber auch ein kleiner Teil der SPD. Christa
Lörcher zum Beispiel trat deshalb sogar aus der Fraktion aus, da sie die
möglichen Folgen der Abstimmung nicht mit ihrer Moral vereinbaren konnte.
Am Ende des Hauptteils stelle ich 5. die unterschiedlichen Meinungen zur
Legitimität der Verbindung von Vertrauensfrage und Sachfrage einander
gegenüber. Dazu gab es zwei wesentlich verschiedene Ansichten.
Im Schlussteil fasse ich die Kernaussagen des Hauptteils prägnant
zusammen und äußere kurz meine eigene Meinung darüber, ob die
Verknüpfung der Vertrauensfrage mit der Abstimmung über den Einsatz
deutscher Soldaten außerhalb des NATO-Vertragsgebietes im November
2001 legitim war oder nicht.
3
2 Das Amt des Bundeskanzlers
2.1 Die Wahl
Alle vier Jahre wird durch die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik
Deutschland „neu über ihre Vertretung im Parlament, dem Deutschen
Bundestag“1, entschieden. Bei den Abstimmungen und Entscheidungen geben
die Mehrheitsverhältnisse den Ausschlag. Nachdem das Volk über die
Zusammensetzung des Deutschen Bundestages beschlossen hat, entscheidet
dieser zu Beginn einer neuen Legislaturperiode, „wer an der Spitze der
Bundesregierung stehen soll.“2 Der Kandidat für das Amt des Bundeskanzlers
wird vom Bundespräsidenten vorgeschlagen und vom Bundestag gewählt. Die
Wahl ist für den Kanzlerkandidaten erfolgreich, wenn die absolute Mehrheit
der Mitglieder des Bundestages für ihn gestimmt hat. „Der Gewählte ist vom
Bundespräsidenten zu ernennen.“3
Erhält der Kandidat nicht die erforderliche absolute Mehrheit, kann das
Parlament
innerhalb
von
vierzehn
Tagen
einen
weiteren Wahlgang
durchführen. Auch hierbei muss der Bundestag mit mehr als der Hälfte seiner
Mitglieder für einen Kandidaten stimmen.
Bleibt auch dieser zweite Wahlgang erfolglos, wird ein letztes Mal über die
Besetzung des Amtes des Bundeskanzlers abgestimmt. Gewählt ist nun
derjenige, der die meisten Stimmen, die relative Mehrheit, auf sich vereinigt.
Diesen Kandidaten muss der Bundespräsident innerhalb von sieben Tagen
ernennen.
Erreicht der Kandidat die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder nicht, kann der
Bundespräsident ihn dennoch innerhalb der Frist von sieben Tagen ernennen
oder den Bundestag auflösen.
„Die Amtszeit des [neuen] Bundeskanzlers beginnt mit der Aushändigung der
Ernennungsurkunde durch den Bundespräsidenten und endet“4 „in jedem Fall
1
http://www.bundeskanzler.de/kanzlerwahl-.7738.htm
http://www.bundeskanzler.de/kanzlerwahl-.7738.htm
3
GG. Art. 65
4
http://www.bundeskanzler.de/kanzlerwahl-.7738.htm
2
4
mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages.“5 Sie kann jedoch durch
seinen
Rücktritt
oder
Tod,
durch
ein
erfolgreiches
konstruktives
Misstrauensvotum oder durch die Ablehnung der vom Kanzler gestellten
Vertrauensfrage frühzeitig beendet werden.
2.2 Rechte und Pflichten
Innerhalb des Führungsorgans Bundesregierung, die aus dem Bundeskanzler
und den Bundesministern besteht, nimmt der Kanzler eine Vorrangstellung
ein. Das zeigt sich zum Beispiel dadurch, dass er das Recht besitzt dem
Bundespräsidenten vorzuschlagen, wer zum Bundesminister ernannt und
welcher Bundesminister entlassen werden soll. Außerdem hat er die
Organisationsgewalt der Regierung inne, denn er entscheidet, wie viele
Ministerien es gibt und in welchen Bereichen sie arbeiten.
Die politische Macht des Bundeskanzlers ist dabei größer als die des
Bundespräsidenten. Er allein leitet die Geschäfte der Bundesregierung,
„bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.“6 Er
entscheidet, wonach er seine Politik ausrichten möchte. Dafür setzt er
„umfassende Ziele fest, die den Handlungsrahmen für die Geschäftsbereiche
der Minister bilden.“7 Diese können hierbei keine Entscheidungen gegen
seinen Willen treffen.
Im Verteidigungsfall übernimmt der Bundeskanzler den Oberbefehl über die
Streitkräfte, den in Friedenszeiten der Verteidigungsminister innehat.
Diese starke Stellung und der große Einfluss des Kanzlers im System der
parlamentarischen Demokratie dient der Stabilität des Regierungssystems
insgesamt. Sie beruht auf „der Richtlinienkompetenz, der Sanktionsmacht
gegenüber den Ministern und der Möglichkeit des Parlaments zum
konstruktiven Misstrauensvotum.“8
5
GG. Art. 63,2
GG. Art. 65
7
Demokratie in Deutschland. S.181
8
Encarta Enzyklopädie 98
6
5
2.3 Einschränkungen
Der politischen Macht des Bundeskanzlers sind konkrete Grenzen gesetzt.
„Neben der sogenannten Gewaltenkontrolle durch den Bundestag wird sie
durch weitere Faktoren begrenzt.“9 Zum einen muss er den Anliegen des
Koalitionspartners nachkommen, wenn es um die Besetzung der Ministerien
geht. Außerdem sollten seine politischen Ziele so ausgerichtet sein, dass sie
den
Interessen
(ver)öffentlich(t)e[n]
„mächtiger
Meinung
gesellschaftlicher
der
Bürger
sowie
Verbände,
[der]
zunehmend
[den]
Vorstellungen und Anforderungen der Europäischen Union“10 entsprechen.
Gleiches gilt auch für die Zusammensetzung der Regierung, wenn sich der
Regierungschef eine Wiederwahl wünscht.
9
Demokratie in Deutschland. S.181
Demokratie in Deutschland. S.181
10
6
3 Die Vertrauensfrage
3.1 Definition
Die Vertrauensfrage, im Artikel 68 des Grundgesetzes geregelt, ist ein an das
Parlament gerichteter Antrag, der nur einmal im Laufe einer Legislaturperiode
gestellt werden darf. Sie gilt als mächtigstes Instrument des Bundeskanzlers,
durch welches er sich vergewissern kann, ob seine Politik oder eine
besonders
bedeutende
Gesetzesvorlage
von
der
Parlamentsmehrheit
unterstützt wird. Votiert die Mehrheit des Parlaments für ihn, kann er weiter
amtieren.
„Findet
der
Antrag
keine
mehrheitliche
Zustimmung
der
Abgeordneten, hat der Bundeskanzler das Recht dem Bundespräsidenten die
Auflösung
des
[Bundestages]
vorzuschlagen,“11
um
so
Neuwahlen
festzulegen. Er könnte aber auch freiwillig von seinem Amt zurücktreten oder
gar als Oberhaupt einer Minderheitsregierung im Amt bleiben.
Das Parlament darf nur via Vertrauensfrage aufgelöst werden, wenn für den
Kanzler folgendes gilt: „Die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag
müssen seine Handlungsfähigkeit so beeinträchtigen oder lähmen, dass er
eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht mehr sinnvoll
zu verfolgen vermag.“12
Die Auflösung geschieht innerhalb von einundzwanzig Tagen. Wählt das
Parlament
jedoch
mit
der
Mehrheit
seiner
Mitglieder
einen
neuen
Bundeskanzler, erlischt dieses Recht. Es müssen achtundvierzig Stunden
zwischen dem Antrag des Kanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, und
der Abstimmung darüber liegen.
Im Gegensatz zur Vertrauensfrage ist das konstruktive Misstrauensvotum das
Instrument des Bundestages den amtierenden Bundeskanzler durch die Wahl
eines Nachfolgers abzuwählen.
11
12
http://www.bundeskanzler.de/kanzleraufgaben-.7739.htm
Heribert Prantl. Der Kanzler kann. In: SZ vom 13.11.2001
7
3.2 Die Vertrauensfrage in der Geschichte
Viermal wurde in der Geschichte der Bundesrepublik die Vertrauensfrage
gestellt: 1972 von Willy Brandt (SPD), 1982 von Helmut Schmidt (SPD), von
Helmut Kohl (CDU) im selben Jahr und 2001 von Gerhard Schröder (SPD).
Sie wurde jeweils bei unterschiedlichen politischen Bedingungen eingesetzt,
verschiedene Ergebnisse kamen zustande. Zweimal diente der Antrag dem
Ziel der Selbstauflösung des Bundestages.
Fünf
Monate
nachdem
Willy
Brandt
gerade
ein
konstruktives
Misstrauensvotum überstanden hatte, bat er das Parlament, ihm das
Vertrauen auszusprechen, da seine sozialliberale Koalition nun keine Mehrheit
mehr im Bundestag hatte. Es „votierten 233 Abgeordnete mit Ja [und] 248 mit
Nein.“13 Noch am selben Tag wurde der Bundestag durch den damaligen
Bundespräsidenten Gustav Heinemann aufgelöst und Neuwahlen wurden
herbeigeführt.
Helmut Schmidt wurde das Vertrauen 1982 durch die Koalitionsmehrheit der
SPD/FDP ausgesprochen. Wegen einiger Differenzen, vor allem in der
Regierungskoalition, verband er die damalige Zustimmung zu einem
Beschäftigungsprogramm mit der Machtfrage.
Noch im selben Jahr, kurz
nachdem das Regierungsbündnis zwischen SPD und FDP auf Grund einiger
starker
Meinungsverschiedenheiten
zerbrach,
wurde
er
durch
ein
konstruktives Misstrauensvotum durch die CDU/CSU und die Mehrheit der
FDP gestürzt.
Auch auf den Antrag von Helmut Kohl folgten baldige Neuwahlen, weil dieser
scheiterte, obwohl die CDU/CSU die Mehrheit im Parlament innehatte. Es
überwogen die Neinstimmen der Opposition, weil sich die Regierungskoalition
wie
verabredet
enthielt.
Daraufhin
wurde
Klage
beim
Bundesverfassungsgericht erhoben, da der Bundestag aufgrund „eines
„manipulativen“ Verhaltens der Parlamentsmehrheit“14 aufgelöst wurde. Diese
wurde jedoch zurückgewiesen. Aber es wurden klare Bedingungen aufgestellt,
wann ein Regierungschef die Vertrauensfrage dazu nutzen darf den
Bundestag aufzulösen.
13
14
http://www.brockhaus.de/index2.html?service/aktuell/011115.html
http://www.brockhaus.de/index2.html?service/aktuell/011115.html
8
4 Die Vertrauensfrage im November 2001
4.1 Die Gründe für den Antrag
Am 15. November 2001 sollte im Bundestag eigentlich über die Beteiligung
der deutschen Bundeswehr am Anti-Terror-Krieg der USA gegen das TalibanRegime in Afghanistan abgestimmt werden. Einen Tag zuvor erklärte
Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), dass er diese Abstimmung mit der
Vertrauensfrage verbinden wolle. Weil zwischen dem Antrag der Machtfrage
und der Abstimmung darüber achtundvierzig Stunden liegen müssen, wurde
das Votum auf den 16. November verschoben.
Der Kanzler sah Deutschland erstmals durch eine Kriegserklärung durch den
Terrorismus dazu gezwungen militärische Hilfsmittel außerhalb des NATOVertragsgebietes bereitzustellen, „um die Verlässlichkeit unserer Politik, um
die Verlässlichkeit gegenüber den Bürgern, gegenüber unseren Freunden in
Europa und gegenüber unseren internationalen Partnern“15 aufzuzeigen. Auf
Grund des Ernstes der Lage und der Tragweite dieser Entscheidung sei es für
einen Regierungschef äußerst wichtig, dass er sich auf die Mehrheit der ihn
tragenden Koalition stützen könne. Auch angesichts der wirtschaftlichen Lage
benötige er ein stabiles Regierungsbündnis.
Außerdem könne der Bundeskanzler „seinem Amt und seiner Verantwortung
für das Gemeinwohl nur dann entsprechen, wenn seine Person und“16 seine
Politik durch die Mehrheit des Bundestages unterstützt wird.
Der wichtigste Grund für seine Entscheidung sei jedoch der Wille, die rotgrüne Koalition über das Jahr 2002 hinaus fortzusetzen und nicht durch eine
Meinungsverschiedenheit zu brechen.
Andere Regierungsmitglieder sehen seine Beweggründe jedoch darin, dass
der Kanzler durch die Machtfrage seine schlechte Position stärken wolle. Er,
einschließlich seiner Partei,
hätten nach dieser Abstimmung nur besser
dastehen können als zuvor. Hätte ihm der Antrag nicht die erforderliche
15
http://www.bundeskanzler.de/reden-.7715.52997/rede-des-bundeskanzlers-vor-dembundestag-anlaes...htm
16
http://www.bundeskanzler.de/reden-.7715.52997/rede-des-bundeskanzlers-vor-dembundestag-anlaes...htm
9
Mehrheit eingebracht, hätte er Neuwahlen angestrebt, bei denen das Ergebnis
sicherlich besser ausgesehen hätte als bei den regulären Wahlen 2002. Wäre
die rot-grüne Koalition zerbrochen, hätte er in der FDP notfalls einen neuen
Koalitionspartner gefunden. Eine große Koalition mit der CDU lehne er aber in
jedem Fall ab. Doch sicherlich sei für ihn der positive Ausgang der
Abstimmung das erfreulichste Ergebnis, denn nur so könne er fortfahren seine
politischen Ziele durchzusetzen.
4.2 Die Abstimmung
4.2.1 Ablauf
Jeder der 666 Abgeordneten des Parlaments hat eine Stimme, die er mittels
Einwerfen einer Stimmkarte in eine durchsichtige Urne abgibt. Jeder erhält
einen Satz von drei Karten: eine blaue, mit der man für den Antrag stimmt,
eine rote, mit welcher man gegen ihn stimmt, und eine weiße, mit der man
sich dem Antrag enthält. Auf diesen Karten steht der Name des Inhabers,
welcher außerdem noch mit einem von einem Computer lesbaren Strichcode
darauf festgehalten ist. Das namentliche Votum ist bei der Vertrauensfrage
Pflicht, denn in einer solch bedeutenden Angelegenheit geht es um
Genauigkeit.
Um diese Abstimmung zu gewinnen, benötigt der Bundeskanzler mindestens
die
Hälfte
der
Stimmen
des
Bundestages,
um
die
sogenannte
Kanzlermehrheit zu erreichen.
4.2.2 Ergebnisse
Bundeskanzler Gerhard Schröder gewann die Vertrauensabstimmung im
Bundestag. Mit knapper Mehrheit haben SPD und Grüne dem Regierungschef
das Vertrauen ausgesprochen.
336 Abgeordnete stimmten für den Bundeswehr- Einsatz und gleichzeitig für
das Bestehen der rot- grünen Koalition.
Vier Mitglieder der Koalition, alle von Bündnis/90 Grüne, votierten jedoch
dagegen. Wie nicht anders zu erwarten war, stimmte auch die Opposition
einheitlich gegen den Kanzler. 332 Gegenstimmen musste Schröder also in
Kauf nehmen. Es gab keine Enthaltungen. (s. S.20 Grafik)
10
Diese Mehrheit entschärfte die bislang schwerste Krise der Koalition vorerst.
Doch sahen Außenstehende schon den Bruch kommen: Auch diese
Abstimmung habe ihn nicht verhindern, sondern nur verschieben können.
„Wenn man jemandem das Rückrat bricht, könne man nicht erwarten, dass
dieser morgen wieder aufrecht hinter einem stehe“17, so Michael Glos von der
CSU zu Bundeskanzler Schröder.
4.3 Die Reaktionen des Parlaments
4.3.1 SPD
Als der Bundeskanzler ankündigte, dass er die Abstimmung über den
Bundeswehreinsatz mit der Vertrauensfrage verbinden wolle, herrschte große
Zustimmung in den eigenen Reihen. Trotzdem hatten einige Abgeordnete der
SPD auf Grund des Antrags mit ihrem Gewissen zu kämpfen. Zum einen ging
es um den Fortbestand der rot-grünen Koalition. Wäre
hätten „sich andere Konstellationen
diese zerbrochen,
ergeben, von denen [sie] sicher sein
[konnten], dass sie nicht in [ihrem] gemeinsamen Sinne Politik [gemacht
hätten].“18 Eine andere Regierungskoalition hätte die politische, wirtschaftliche
und soziale Situation in Deutschland nur verschlechtert. Außerdem waren sie
stolz
auf die gemeinsame Regierung von Kanzler Gerhard Schröder und
Vizekanzler Joschka Fischer.
Auf Grund dessen entschieden sich alle SPD-Abgeordneten mit Ja für den
Antrag des Bundeskanzlers zu stimmen, obwohl viele von ihnen strikt gegen
den Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Vertragsgebietes waren.
Sie waren stolz darauf, dass Deutschland nie unter der Regierung der SPD
einen Krieg geführt hat und wollten sich nun dafür einsetzen, dass die
Bundesregierung ihr Möglichstes daransetzt, das menschliche Elend, welches
unter dem Taliban-Regime in Afghanistan entstanden ist, zu lindern.
4.3.2 CDU/CSU
Dieser größte Teil der Opposition dagegen
reagierte völlig anders. Die
Abgeordneten dieser Partei betonten, dass sie für den Einsatz gestimmt
17
18
E.M.Lang. Gedrückt und geküsst. In: SZ vom 17.11.2001
Andrea Nahles(SPD). Rede. In: SZ vom 17.11.2001
11
hätten, hätte der Kanzler diese Abstimmung nicht mit der Machtfrage
verbunden. Sie sagten ausdrücklich, dass sie kein Vertrauen in die rot-grüne
Regierung haben und deshalb geschlossen mit Nein votiert hätten.
Sie kritisierten deshalb das Handeln Schröders. Er habe seine eigene Partei
nicht im Griff, denn auch da waren Kritiker des Einsatzes, und nur deshalb
habe er die Anträge mit der Forderung nach eigener Mehrheit verknüpft. Diese
sei demnach nur aus Gründen des reinen Machterhalts zustande gekommen,
nicht, weil seine Koalition hinter ihm stehe und überzeugt sei von dem, was er
veranlasse. Sie hätten die Drohung mit dem Koalitionsbruch ernst genommen
und seien deshalb nicht ihrer eigenen Meinung, sondern der des Kanzlers
gefolgt. Durch diese
„geradezu
Art
von
‚Erpressung’
pervertiert worden“.
19
sei
das
Wort
Vertrauen
Deshalb sei dieses Ergebnis der
Abstimmung ein verlogenes Ergebnis.
4.3.3 FDP
Auch die FDP war dieser Meinung. Der Fraktionsvorsitzende Guido
Westerwelle drückte es ganz hart aus: Die Verknüpfung der Anträge habe zur
„Disziplinierung renitenter Grüner“20 gedient. Deshalb sei sicher gewesen,
dass die Abstimmung gewonnen werde. Die Koalition halte zu ihrem Kanzler,
doch erkläre er diese Koalition für eine sterbende „Partnerschaft, die nur durch
Nötigung, Einschüchterung und Erpressung zu einer Partnerschaft gehalten
werden soll.“21 Die Mehrheit dieser Abstimmung sei falsch, das Ergebnis
getürkt. Deshalb solle der Bundeskanzler in einer solch historischen Situation
die Vertrauensfrage an das deutsche Volk stellen und Neuwahlen
entgegentreten.
4.3.4 PDS
19
http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/themen/Aussenpolitik/erklaerungen.html
Marianne Heuwagen. Rot-grüne Koalition in der Krise. In: SZ vom 14.11.2001
21
http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/themen/Aussenpolitik/erklaerungen.html
20
12
Und auch die PDS stimmte dem Antrag in Verbindung mit der Vertrauensfrage
nicht zu. Die Abgeordneten dieser Partei hielten den Krieg für unnötig und
wollten den Bundeskanzler deshalb auf keinen Fall unterstützen.
Durch diesen Krieg wären nicht nur die Schuldigen betroffen, war die Meinung
der PDS.
Sie kritisierten außerdem noch die Unklarheit des Vertrages: Der Kanzler
habe nicht genau erklärt, welche Mittel für welchen Zweck zur Verfügung
gestellt werden sollten.
Zur Maßnahme der Vertrauensfrage habe Schröder letztendlich nur gegriffen,
da sonst niemals eine Mehrheit für den Antrag zustande gekommen wäre. So
habe er wenigstens die Koalition auf seiner Seite gehabt.
4.4 Der Gewissenskonflikt
4.4.1 Bündnis 90/ Grüne
Bundeskanzler Gerhard Schröder erhöhte vor der Abstimmung immer wieder
den Druck auf die Kritiker des Einsatzes, vor allem auf die Grünen, die
grundsätzlich gegen jede militärische Maßnahme sind. Er drohte, dass es
politische Konsequenzen geben werde, wenn die Ablehnung des Antrags auf
die eigenen Reihen zurückzuführen sei. Er würde Neuwahlen anstreben und
die rot-grüne Koalition würde zerbrechen, denn bei solch einer wichtigen
Entscheidung sei die eigene Mehrheit ein Muss. Diese „sei wichtig für
Aussehen, Stabilität und Arbeitsfähigkeit einer Koalition, die bisher gut
gearbeitet habe und das auch weiter tun werde.“22 „Ein Nichtakzeptieren
seiner Position würde er als „Misstrauen“ gegen seine Person auslegen.“ 23
Durch Aussagen dieser Art unterwarf der Kanzler die Grünen und seine SPD.
So machte er eine reine Gewissensentscheidung unmöglich. Da sich die SPD
auf Grund dessen geschlossen hinter den Bundeskanzler stellte, hing die
Entscheidung nun ungewollt ganz allein von den Grünen ab. Da sie nicht die
Schuld an dem Bruch der Koalition tragen wollten, hatte der Parteirat den
Abgeordneten der Grünen die Zustimmung zu diesem Antrag empfohlen. Es
gab viele Aspekte, die es rechtfertigten, für Schröder und somit auch für den
Einsatz zu stimmen. Erstens: Durch einen Bruch der Koalition könnte man die
22
23
Marianne Heuwagen. Rot-grüne Koalition in der Krise. In: SZ vom 14.11.2001
Christoph Schwennicke. Wie der Kanzler in der Koalitionskrise taktiert:In: SZ vom 14.11.2001
13
politischen Ziele (z.B. Atomausstieg) von rot-grün, auf die man so lange
hingearbeitet hatte, nicht weiterverfolgen. Zweitens: In der Regierung könnte
man mehr erreichen als in der Opposition. Drittens: Säßen CDU/CSU und
FDP in der Regierung, fiele die Abstimmung über eine militärische Beteiligung
sicher nicht anders aus. Viertens: Es ist legitim sich gegen den Terrorismus zu
wehren. Ein Militäreinsatz ist also in solch einer Situation vertretbar, jedoch
mit klaren Grenzen. Man könne sicher gehen, dass Gerhard Schröder und
Joschka Fischer über das Militärische hinaus auch an das Humanitäre
denken. Fünftens: Ein Ja würde mit einem Platz im nächsten Bundestag
entlohnt werden.
Die Lage der Grünen konnte man als brutal bezeichnen. Durch die
Abstimmung konnten sie nur ‚verlieren’. Man sagte ihnen nach, die „Partei
[würde] ihre Seele an die Macht verkauf[en]“24, wenn sie für den Antrag
stimmte. Bei Neuwahlen, die es nach Verlieren der Anträge geben würde,
wäre es nicht sicher, dass es die Partei wieder in den Bundestag schafft.
Die Abstimmung war für diese also kaum eine für oder gegen einen
Kriegseinsatz, sondern mehr eine über den Fortbestand der rot-grünen
Regierung. Sicher waren sie für Schröder, aber sie waren auch ganz klar
gegen
den
Einsatz
deutscher
Truppen
außerhalb
des
NATO-
Vertragsgebietes. Folglich mussten sie bei der Abstimmung einen Teil ihrer
Entscheidung falsch finden.
Viele Kritiker des Einsatzes entschieden sich für den Antrag zu stimmen, denn
es sollte nicht an ihrer Stimme liegen, wenn die Regierung zerbricht.
Außerdem waren sie mit der Eingrenzung des Einsatzes zufrieden: deutsche
Einheiten sollten nur gegen den Terrorismus und dessen Unterstützer
eingesetzt werden, das Einsatzgebiet wurde deutlicher bestimmt, es sollte für
humanitäre Hilfe vor Ort gesorgt werden.
Dennoch gab es acht Abweichler, die ihren Standpunkt garantiert nicht ändern
wollten. Sie sprachen von ‚Erpressung’. Man könne ihnen eine andere
Meinung nicht aufzwingen. Doch auch sie wollten nicht die Schuld am Ende
einer rot-grünen Regierung tragen, weil einer von ihnen die entscheidende
Gegenstimme hatte. Deshalb entschlossen sie sich zu losen. Sie halbierten
ihre Stimmen: Vier von ihnen mussten mit Ja stimmen, die Beurteilung des
Krieges blieb jedoch unverändert, die anderen vier durften bei ihrem
24
Heribert Prantl. Neuwahlen im Zeichen des Kriegseinsatzes. In: SZ vom 15.11.2001
14
Entschluss bleiben. „Die vier, die mit Ja stimmen, stimmen auch für die, die
mit Nein stimmen“25.
Schließlich wurde die Abstimmung gewonnen und die Grünen waren froh über
ihren Machterhalt. Doch fühlten sie sich schlecht, da sie nicht ihrem Gewissen
nach gehandelt haben, sie sollten plötzlich etwas gut finden, was sie immer
abgelehnt haben. Und Wille zur Macht gilt eigentlich nicht als positive
Eigenschaft für einen grünen Abgeordneten.
4.4.2 Christa Lörcher
Diese SPD-Abgeordnete mit pazifistischer Grundeinstellung trat sogar sofort
aus der Fraktion aus, als sie von der Verknüpfung der Vertrauensfrage mit der
Abstimmung über den Bundeswehr-Einsatz hörte. Sie blieb jedoch in der SPD
und gehörte dem Parlament von da an als fraktionslose Abgeordnete an.
Sie entschied sich gegen den Bundeskanzler zu stimmen, obwohl sie
Vertrauen in seine Politik hatte, doch sie lehnte einen Kriegseinsatz aus
Gewissensgründen ab. Als Sozialdemokratin und Bundestagsabgeordnete
wollte sie ihren Betrag dazu leisten, dem Ziel der Politik, friedliches
Zusammenleben von Menschen, nachzugehen.
4.5 Die Legitimität der Verknüpfung von Vertrauens- und
Sachfrage
An der Frage, ob die Verknüpfung der Vertrauensfrage mit einer Sachfrage
legitim sei, trennen sich die Meinungen.
Rechtmäßig spricht nichts gegen die Verbindung dieser Anträge. Laut
Grundgesetz ist es dem Bundeskanzler gestattet, eine so wichtige inhaltliche
Angelegenheit, wie die eines Einsatzes deutscher Soldaten außerhalb des
NATO-Vertragsgebietes, mit der Vertrauensfrage zu verknüpfen. Dieses
Instrument wurde ihm zugeteilt, um seine Regierung in Zeiten von Krisen
stabilisieren zu können. Er allein entscheidet also „nach seinem eigenen,
25
Cathrin Kahlweit. Vier gegen Schröder. In: SZ vom 17.11.2001
15
wenn auch pflichtgemäßen Ermessen darüber, ob und gegebenenfalls wann
er [von diesem Instrument im Parlament] Gebrauch machen möchte.“26
Demnach sei also die Verknüpfung dieser Anliegen legal. Zwar wäre dadurch
eine gewisse Form von Druck auf die Abgeordneten ausgeübt worden, doch
ließe die Verfassung diese Form der Ausübung von Druck zu. Es dürfe nicht
von Erpressung gesprochen werden, da die Parlamentsmitglieder auch bei
anderen Entscheidungen unter Druck stehen würden. Der Bundeskanzler
habe im November 2001 also nur die Belastbarkeit der Regierung getestet,
die Freiheit der Entscheidung aber sei unberührt geblieben. Außerdem sei die
Verknüpfung legitim gewesen, da „auch die Existenz einer rot-grünen
Regierung [...] eine Gewissensfrage sein kann.“27 So habe Schröder zwei
Gewissensfragen gegenübergestellt, zwischen denen man abzuwägen hatte,
welche von beiden einem bedeutender zu sein schien. Diese Maßnahme war
notwendig und völkerrechtlich legitim, um weiteren Attentaten vorzubeugen
und sich gegen den Terrorismus zu wehren.
Dennoch sprachen viele von einem Verstoß gegen die Moral. Denn gerade
bei einem Antrag über einen Militäreinsatz sollte jeder Abgeordnete seinem
eigenen Gewissen nach entscheiden können, ob er für oder gegen diesen
stimmt. Doch laut Meinung vieler Parlamentsmitglieder und Außenstehender
war diese Möglichkeit im November 2001 nicht gegeben. Schröder habe die
Koalitionsmitglieder nahezu auf seine Seite gedrängt, da er der GrünenFraktion mit dem Ende des Bündnisses drohte. Auf Grund des möglichen
Untergangs der Koalition und vielleicht sogar des Niedergangs der Partei,
sahen sich viele Kritiker des Einsatzes dazu gezwungen in dieser Situation
nicht nach der eigenen Moral, sondern nach Meinung des Regierungschefs zu
entscheiden. Deshalb sei es nicht legitim gewesen, diese Anträge zu
verbinden, da der Bundeskanzler so den Abgeordneten die Gewissens- und
Meinungsfreiheit geraubt habe.
26
Helmut Kerscher. Definition aus Karlsruhe. In: SZ vom 15.11.2001
27
http://online.wdr.de/online/news2/us_angriffe/bundeswehreinsatz/vertrauensfrage_interview.
phtml
16
5 Zusammenfassung und Stellungnahme
Im Laufe der Anfertigungszeit meiner Facharbeit im Leistungsfach Politik habe
ich bemerkt, welch komplexes Instrument die Vertrauensfrage ist. Auf Grund
dessen, dass sie nur in einem einzigen Artikel des Grundgesetzes erläutert
wird, gab und gibt es viele Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf den
Zeitpunkt und die Art der Anwendung. Vor allem die Verknüpfung mit der
Abstimmung über einen Militäreinsatz im November 2001 war heftig
umstritten: Viele Parlamentsmitglieder sahen sich dadurch dazu gezwungen
für den Antrag zu stimmen, weil sie den Bruch der rot-grünen Regierung
vermeiden wollten, obwohl sie den Einsatz militärischer Mittel nicht mit ihrem
Gewissen vereinbaren konnten. So habe Bundeskanzler Gerhard Schröder
die Koalitionsmitglieder auf seine Linie gedrängt, war die Meinung der
Opposition. Laut seiner eigenen Ansicht verband er die Anträge jedoch nur mit
der Absicht, die rot-grüne Koalition zu stärken.
Ich persönlich halte es für legitim die Vertrauensfrage mit der Abstimmung
über den Einsatz deutscher Soldaten zu verknüpfen. Ich bin der Meinung,
dass man in einer solch bedeutenden Angelegenheit schon einmal über seine
Moral hinaus entscheiden sollte, denn es muss dafür gesorgt werden, dass
dem Terrorismus ein Ende gesetzt wird. Deshalb sollte man im Notfall seine
europäischen und internationalen Bündnispartner auch in militärischer
Hinsicht unterstützen, wenn außermilitärische Mittel zu keinem Erfolg führen.
Außerdem sollte sich der Bundeskanzler in solchen Situationen darauf
verlassen können, dass seine Koalition hinter ihm steht und seine politischen
Ansichten
unterstützt.
Schließlich
repräsentiert
Bundesrepublik Deutschland nach außen hin,
die
Regierung
die
weshalb es von großer
Bedeutung sein kann, bei wichtigen Angelegenheiten die Verlässlichkeit
unserer Regierung gegenüber unseren Bündnispartnern aufzuzeigen.
17
6 Literatur- und Quellenverzeichnis
Bücher:
-
Brügel, Peter et alii: Demokratie in Deutschland. Buchners Themen
Politik. Bamberg 2002
-
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Artikel 63 und 65.
Hannover 1999
Zeitungsartikel:
-
Heuwagen, Marianne. Rot-grüne Koalition in der Krise – Schröder stellt
die Vertrauensfrage – Votum über seine Regierung mit dem
Bundeswehr- Einsatz verknüpft / Union und FDP wollen gegen den
Kanzler stimmen. In: SZ vom
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14.11.2001
Kahlweit, Cathrin. Vier gegen Schröder – Wie es das Häuflein grüner
Pazifisten nach Nächten der Verzweiflung schaffte. In: SZ vom
17.11.2001
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Kerscher, Helmut. Definition aus Karlsruhe – Vertrauensfrage mit
Hintergedanken – Voraussetzung für die Abstimmung ist die „politische
Instabilität“. In: SZ vom 15.11.2001
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Lang, E. M.. Gedrückt und geküsst. In.: SZ vom 17.11.2001
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Nahles, Andrea (SPD). Die Debatte um Krieg und Kanzlerschaft: Eine
Dokumentation der wichtigsten Redebeiträge -- „Deswegen bitte ich
um Ihr Vertrauen“ -- Der Tag, an dem die Regierung Schröder ihr
Schicksal in die Hände der Abgeordneten legte – Auszüge aus der
Diskussion. In.: SZ vom 17.11.2001
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Prantl, Heribert. Der Kanzler kann – Die verfassungsrechtlichen
Möglichkeiten der Vertrauensfrage. In: SZ vom 13.11.2001
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Prantl, Heribert. Neuwahlen im Zeichen des Kriegseinsatzes – Alle
schauen auf die Grünen – gewinnen könnte die PDS. In: SZ vom
15.11.2001
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Schwennicke, Christoph. Wie der Kanzler in der Koalitionskrise taktiert:
“Er zieht jetzt alle Register.“ – Kommando zurück und volle
Schubumkehr – Warum Gerhard Schröder kurz vor der Abstimmung
über den Bundeswehreinsatz in Afghanistan den Druck erhöht und die
Machtfrage stellt. In: SZ vom 14.11.2001
Internetquellen:
http://www.bundeskanzler.de/kanzlerwahl-.7738.htm
http://www.bundeskanzler.de/kanzleraufgaben-.7739.htm
http://www.bundeskanzler.de/reden-.7715.52997/rede-desbundeskanzlers-vor-dem-bundestag-anlaes...htm
http://www.brockhaus.de/index2.html?service/aktuell/011115.html
http://www.unikassel.de/fb10/frieden/themen/aussenpolitik/erklaerungen.html
http://www.ursula.mogg.de/schroeder-rede.htm
http://online.wdr.de/online/news2/us_angriffe/bundeswehreinsatz/vertrau
ensfrage_interview.phtml
Sonstige Quellen:
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Encarta Enzyklopädie 98
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