OSZ – MOL · Abteilung 4

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OSZ – MOL · Abteilung 4
Wirtschafts- und Sozialkunde
Test: Verfassungsorgane und Verfassungsgrundsätze
Name:
Klasse:
Datum:
Artikel 20 Grundgesetz
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch
besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die
Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum
Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Art 20 GG enthält im Einzelnen folgende Verfassungsgrundsätze:
Demokratie heißt, dass die Staatsgewalt vom Volke ausgehen soll. Durch Wahlen und Abstimmungen
wird diese Staatsgewalt ausgeübt, bzw. Repräsentanten auf Zeit übertragen, die im Auftrag des Volkes
politische Entscheidungen treffen sollen. Das bedeutet: Die Bundesrepublik Deutschland ist eine indirekte
oder repräsentative Demokratie, im Gegensatz zur sog. Direkten Demokratie, bei der die
wahlberechtigten Bürger z. B. über Volksentscheide direkt über politische Sachfragen mitentscheiden
können.
Republik bedeutet wörtlich übersetzt: „Sache der Allgemeinheit“ und meint eine Staatsform, in der das
Staatsoberhaupt gewählt wird - im Gegensatz zu einer Monarchie, in der das Amt des Staatsoberhauptes
in der Regel von einem König oder einer Königin auf die Erben übergeht, also vererbt wird.
Gewaltenteilung bedeutet, dass die Gesetzgebung (Parlamente), die Ausführung der Gesetze
(Regierung und Verwaltung) und Rechtsprechung (Gerichte) von verschiedenen, voneinander
unabhängigen Personen und Personengruppen durchgeführt werden soll.
Bundesstaat bezeichnet allgemein die Vereinigung souveräner (selbstständiger) Staaten zu einem Bund,
auf den bestimmte Rechte und Aufgaben übertragen werden. Die staatlichen Machtbefugnisse sind
aufgeteilt zwischen dem Zentralstaat (Bund/Berlin) und den Gliedstaaten (Bundesländer). In der
Bundesrepublik Deutschland haben deshalb die 16 Bundesländer einerseits eigene Länderparlamente,
Länderregierungen und Ländergerichte, andererseits wirken sie über den Bundesrat an der Bundespolitik
mit. Man nennt dieses staatliche Organisationsprinzip auch Föderalismus.
Der Sozialstaat verpflichtet den Staat, die sozialen (gesellschaftlichen) Verhältnisse zu gestalten. Dazu
gehören wirtschaftspolitische Aktivitäten, um z. B. die Entwicklung der Wirtschaft zu ermöglichen oder
Arbeitslosigkeit abzubauen. Ebenso müssen soziale Maßnahmen ergriffen werden, um in Not geratenen
Bürgerinnen und Bürgern das Existenzminimum zu sichern. Mit Vorsorge-Einrichtungen sollen die
Menschen im Alter, bei Krankheit oder Unfällen geschützt werden (Sozialversicherung, Renten).
Rechtsstaat besagt, dass die staatliche Gewalt an die Verfassung und die Rechtsprechung gebunden ist.
Alle Maßnahmen der Staatsorgane können von unabhängigen Richtern überprüft werden.
Voraussetzungen für dieses Prinzip sind die in der Verfassung zugesicherten Grundrechte
(Freiheitsrechte), die Gewaltenteilung und die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.
Widerstandsrecht bedeutet, dass die Merkmale und Grundsätze der freiheitlich-demokratischen
Grundordnung verteidigungswürdig sind. Erst wenn die rechtsstaatlich garantierten Verteidigungsmittel etwa die Einschaltung des Parlaments, die Anrufung der Gerichte oder eine Verfassungsbeschwerde nicht verhindern können, dass die Grundsätze der Demokratie zerstört werden, dürfen jedoch die letzten
Mittel des Widerstandes eingesetzt werden, z. B. politischer Streik, offener Ungehorsam, oder unter
Umständen auch Gewalt. Dies gilt jedoch nie für den privaten Bereich, sondern nur zur Verteidigung der
Grundsätze unserer Demokratie.
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Name:
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Test: Verfassungsorgane und Verfassungsgrundsätze
Auf dem beiliegenden Blatt finden Sie den Artikel 20 GG und Erläuterungen zu den darin
enthaltenen Verfassungsgrundsätzen Rechtsstaat, Demokratie, Gewaltenteilung,
Bundesstaat/Föderalismus, Republik, Sozialstaat und Widerstandsrecht.
Zu erreichende
Punktzahl
Arbeitsaufträge:
1. Setzen Sie deutlich lesbar Ihren Namen, die Klasse und das Datum oben ein!
2. Lesen Sie den Text auf dem beiliegenden Blatt sorgfältig durch!
3. Ordnen Sie die folgenden Sätze einem der Verfassungsgrundsätze zu!
Verfassungsgrundsatz
17
4. Entscheiden Sie, welcher Absatz des Artikel 20 GG (1, 2, 3 oder 4) den jeweiligen
Verfassungsgrundsatz enthält!
Verfassungsgrundsatz
Absatz
Rechtsstaat
Demokratie
Gewaltenteilung
Bundesstaat /
Föderalismus
Republik
Sozialstaat
Widerstandsrecht
7
24
49
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Test: Verfassungsorgane und Verfassungsgrundsätze
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Klasse:
Datum:
Note:
Gesamt:
Zu erreichende
1. Setzen Sie deutlich lesbar Ihren Namen, die Klasse und das Datum oben ein!
2. Lesen Sie den folgenden Text aufmerksam durch. Ergänzen Sie das Schaubild durch die fett
gedruckten Wörter (Kästchen) und durch die kursiv (= schräg) gedruckten Wörter(Pfeile).
Punktzahl
1
Die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland wählen die Mitglieder der Landesparlamente
und des Bundestages. Die Landesparlamente bilden die Landesregierungen. Die Landesregierungen
entsenden Vertreter in den Bundesrat. Der Bundesrat ist die Vertretung der Länder. Der Bundestag wählt
und kontrolliert den Bundeskanzler. Bundestag und Bundesrat verabschieden Gesetze. Der Bundestag
kontrolliert die Gesetze des Bundesrates. Der Bundesrat kontrolliert die Gesetze des Bundestages. Der
Bundesrat wählt Richter des Bundesverfassungsgerichtes. Der Bundestag wählt Richter des
Bundesverfassungsgerichtes. Das Bundesverfassungsgericht kontrolliert die Bundesregierung und die
Gesetze von Bundestag und Bundesrat. Alle Landesparlamente und der Bundestag bilden zusammen
die Bundesversammlung. Die Bundesversammlung wählt den Bundespräsidenten. Die
Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Bundeskanzler schlägt
dem Bundespräsidenten die Bundesminister vor. Der Bundespräsident schlägt dem Bundestag den
Bundeskanzler zur Wahl vor. Der Bundespräsident ernennt die Bundesminister und den
Bundeskanzler.
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