Jahrgangsstufe 10

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Grundwissen Sozialkunde
10. Jahrgangsstufe
Politische Partizipation
Demokratie
-
Art. 20 (1) GG: Die BRD ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Art. 20 (2) GG: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Volkssouveränität: Herrschaft des Volkes
Partizipation der Bürger als Voraussetzung
Übertragung von Macht: freie Wahlen und Abstimmungen
Begrenzung von Macht: Gewaltenteilung, Herrschaft auf Zeit
Mehrheitsprinzip: absolute, relative und qualifizierte Mehrheit
Direkte vs. repräsentative Demokratie
Direkte Demokratie in Bayern:
Volks- und Bürgerentscheid
Repräsentative Demokratie in Bayern:
Wahl von Landtag, Bezirkstag, Kreistag, Stadtrat/Gemeinderat, Bürgermeister/Landrat
Interessenverbände
-
Freiwilliger Zusammenschluss von Personen mit gleichen Zielen und Forderungen
Vertretung spezieller Interessen
Wollen nicht an die Regierung, sondern politische Entscheidungen nur beeinflussen
Feste, dauerhafte Institutionen
Lobbyismus: Einflussnahme der Interessenverbände auf die Parteien, Bundesregierung, den
Bundestag und die öffentliche Meinung (= „pressure groups“)
Wahlen
Repräsentative Demokratie in Deutschland:
Wahl des Bundestags
- Wahlrechtsgrundsätze: allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim
- Aktives vs. passives Wahlrecht (ab 18 Jahren)
- Mehrheitswahlrecht vs. Verhältniswahlrecht
- Personalisiertes Verhältniswahlrecht: Wahl eines Direktkandidaten im Wahlkreis mit der
Erststimme sowie Wahl einer Parteiliste im Bundesland mit der Zweitstimme
- Sperrklausel / 5-Prozent-Hürde
- Überhangmandate (mehr Direktmandate für eine Partei als ihr Plätze über die Zweitstimme
zustehen) => Ausgleichsmandate für die anderen Parteien, damit das prozentuale Gewicht
der Zweitstimme wieder hergestellt ist
-
Parteien
-
Vereinigung von Bürgern mit gemeinsamen politischen Überzeugungen
Vertretung vieler unterschiedlicher Interessen
Teilnahme am politischen Entscheidungsprozess
Übernahme politischer Verantwortung (in Bundestag und Bundesregierung)
Art. 21 GG: Innere Ordnung der Parteien muss demokratischen Grundsätzen entsprechen
1
Grundprinzipien des Grundgesetzes
Grundrechte
-
Art. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Menschenwürde (Art. 1 GG) als Fundament der Grundrechte (Art. 2-19 GG)
Grundrechte = Menschrechte vs. Bürgerrechte
Historische Entwicklung: Aufklärung, Französische Revolution, Grundgesetz 1949
Grundrechte können im Gegensatz zur Menschenwürde unter Wahrung des Wesensgehalts
eingeschränkt werden
Sozialstaat
-
Grundprinzipien: Solidarität, Subsidiarität, Sozialer Ausgleich, Eigenvorsorge
3 Säulen des Sozialstaats: Versicherungsprinzip, Versorgungsprinzip, Fürsorgeprinzip
Wichtigste Funktion: Soziale Gerechtigkeit
Sozialstaatsprinzip als dynamisches Prinzip
3 Säulen der Altersvorsorge: Gesetzliche Rentenversicherung, Betriebliche Altersvorsorge,
Private Altersvorsorge
Generationenvertrag: Funktionsweise, Problem, Lösungsmöglichkeiten
Rechtsstaat
-
3 Säulen des Rechtsstaats: Rechtssicherheit, Rechtsgleichheit, Rechtsschutz
Garantie von Gewaltenteilung und Grundrechten
Formaler vs. materieller Rechtsstaat / Willkürstaat
Wehrhafte Demokratie
-
Freiheitlich Demokratische Grundordnung (FDGO)
Unveränderliche Grundprinzipien der politischen Ordnung in Deutschland
Ewigkeitsklausel
Art. 79 (3) GG schützt Art. 1 GG (Grundrechte) sowie Art. 20 GG (Strukturprinzipien)
Bundesstaat
-
Föderalismus: Zusammenschluss von Einzelstaaten (Bundesländer) zu einem Gesamtstaat
(Bund) und Aufteilung staatlicher Aufgaben zwischen beiden
Jedes Bundesland hat eine eigene verfassungsmäßige Ordnung (Regierung, Parlament,
Gerichte, Verwaltung und Verfassung).
Jedes Bundesland ist durch den Bundesrat bei der Gesetzgebung vertreten.
Horizontale vs. vertikale Gewaltenteilung
Verfassungsorgane
Politische Organe
-
Gewaltenteilung vs. Gewaltenverschränkung
Horizontale Gewaltenteilung:
Exekutive (Bundesregierung mit Bundeskanzler, Bundespräsident), Legislative (Bundestag,
Bundesrat), Judikative (Bundesverfassungsgericht)
Bundestag
-
Wahl durch das Volk für 4 Jahre
Bundestagspräsident: Leitung der Sitzungen, Vertretung nach außen
2
-
Redeparlament (Plenum) vs. Arbeitsparlament (Ausschüsse)
Regierung vs. Opposition
Parteien vs. Fraktionen
Abgeordnete: Diäten, Immunität (keine strafrechtliche Verfolgung), Indemnität (keine
strafrechtliche Verfolgung für im Amt gemachte Äußerungen)
Aufgaben:
-> Gesetzgebung
-> Wahl (Bundeskanzler, BVerfG, Bundestagspräsident, Bundespräsident)
-> Kontrolle der Regierung (Untersuchungsausschuss) und
des Bundeskanzlers (konstruktives Misstrauensvotum)
-> Teilnahme an der öffentlichen Debatte mit Bürgern und Medien
Bundesregierung
-
Bundeskanzler (Wahl durch den Bundestag für 4 Jahre) und Bundesminister
3 Prinzipien: Kanzlerprinzip, Ressortprinzip, Kollegialprinzip
Möglichkeit der Regierungsauflösung durch konstruktives Misstrauensvotum (Bundestag)
und Vertrauensfrage (Bundeskanzler)
Aufgaben:
-> Gesetzesvorlagen und –initiativen
-> Bestimmung der Richtlinien der Politik
-> Politische Führung
Bundesrat
-
Ländervertretung auf Bundesebene
Aufgaben:
-> Gesetzgebung
-> Wahl (BVerfG)
-> Kontrolle von Bundestag und Bundesregierung
Bundespräsident
-
Wahl durch die Bundesversammlung (Bundestag und Ländervertreter) für 5 Jahre
Aufgaben:
-> Oberster Repräsentant
-> Prüfung und Unterzeichnung der Gesetze
-> Ernennung und Entlassung (Bundesregierung, BVerfG, Bundesbeamte, Offiziere)
-> Begnadigungsrecht
Bundesverfassungsgericht
-
Wahl durch Bundestag und Bundesrat
Oberster Hüter der Verfassung (Interpretation des Grundgesetzes)
Aufgaben:
-> Streitschlichter bei Kompetenzstreit zwischen Verfassungsorganen
-> Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen (= Normenkontrolle)
-> Verfassungsbeschwerde einzelner Bürger bei Verletzung der Grundrechte
-> Kontrolle von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
-> Parteienverbote
Gesetzgebungsprozess
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Bundesregierung: Gesetzesvorlage/Gesetzesinitiative
Bundestag: 1., 2. und 3. Lesung
Bundesrat: Stellungnahme (Billigung/Zustimmung oder Einspruch/Ablehnung)
Bundespräsident: Prüfung und Unterzeichnung
3
-
Bundesgesetzblatt: Verkündigung
Einfache Gesetze vs. Zustimmungsgesetze
Vermittlungsausschuss
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