Grundwissen Sozialkunde 10. Jahrgangsstufe Politische Partizipation Demokratie - Art. 20 (1) GG: Die BRD ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Art. 20 (2) GG: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Volkssouveränität: Herrschaft des Volkes Partizipation der Bürger als Voraussetzung Übertragung von Macht: freie Wahlen und Abstimmungen Begrenzung von Macht: Gewaltenteilung, Herrschaft auf Zeit Mehrheitsprinzip: absolute, relative und qualifizierte Mehrheit Direkte vs. repräsentative Demokratie Direkte Demokratie in Bayern: Volks- und Bürgerentscheid Repräsentative Demokratie in Bayern: Wahl von Landtag, Bezirkstag, Kreistag, Stadtrat/Gemeinderat, Bürgermeister/Landrat Interessenverbände - Freiwilliger Zusammenschluss von Personen mit gleichen Zielen und Forderungen Vertretung spezieller Interessen Wollen nicht an die Regierung, sondern politische Entscheidungen nur beeinflussen Feste, dauerhafte Institutionen Lobbyismus: Einflussnahme der Interessenverbände auf die Parteien, Bundesregierung, den Bundestag und die öffentliche Meinung (= „pressure groups“) Wahlen Repräsentative Demokratie in Deutschland: Wahl des Bundestags - Wahlrechtsgrundsätze: allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim - Aktives vs. passives Wahlrecht (ab 18 Jahren) - Mehrheitswahlrecht vs. Verhältniswahlrecht - Personalisiertes Verhältniswahlrecht: Wahl eines Direktkandidaten im Wahlkreis mit der Erststimme sowie Wahl einer Parteiliste im Bundesland mit der Zweitstimme - Sperrklausel / 5-Prozent-Hürde - Überhangmandate (mehr Direktmandate für eine Partei als ihr Plätze über die Zweitstimme zustehen) => Ausgleichsmandate für die anderen Parteien, damit das prozentuale Gewicht der Zweitstimme wieder hergestellt ist - Parteien - Vereinigung von Bürgern mit gemeinsamen politischen Überzeugungen Vertretung vieler unterschiedlicher Interessen Teilnahme am politischen Entscheidungsprozess Übernahme politischer Verantwortung (in Bundestag und Bundesregierung) Art. 21 GG: Innere Ordnung der Parteien muss demokratischen Grundsätzen entsprechen 1 Grundprinzipien des Grundgesetzes Grundrechte - Art. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Menschenwürde (Art. 1 GG) als Fundament der Grundrechte (Art. 2-19 GG) Grundrechte = Menschrechte vs. Bürgerrechte Historische Entwicklung: Aufklärung, Französische Revolution, Grundgesetz 1949 Grundrechte können im Gegensatz zur Menschenwürde unter Wahrung des Wesensgehalts eingeschränkt werden Sozialstaat - Grundprinzipien: Solidarität, Subsidiarität, Sozialer Ausgleich, Eigenvorsorge 3 Säulen des Sozialstaats: Versicherungsprinzip, Versorgungsprinzip, Fürsorgeprinzip Wichtigste Funktion: Soziale Gerechtigkeit Sozialstaatsprinzip als dynamisches Prinzip 3 Säulen der Altersvorsorge: Gesetzliche Rentenversicherung, Betriebliche Altersvorsorge, Private Altersvorsorge Generationenvertrag: Funktionsweise, Problem, Lösungsmöglichkeiten Rechtsstaat - 3 Säulen des Rechtsstaats: Rechtssicherheit, Rechtsgleichheit, Rechtsschutz Garantie von Gewaltenteilung und Grundrechten Formaler vs. materieller Rechtsstaat / Willkürstaat Wehrhafte Demokratie - Freiheitlich Demokratische Grundordnung (FDGO) Unveränderliche Grundprinzipien der politischen Ordnung in Deutschland Ewigkeitsklausel Art. 79 (3) GG schützt Art. 1 GG (Grundrechte) sowie Art. 20 GG (Strukturprinzipien) Bundesstaat - Föderalismus: Zusammenschluss von Einzelstaaten (Bundesländer) zu einem Gesamtstaat (Bund) und Aufteilung staatlicher Aufgaben zwischen beiden Jedes Bundesland hat eine eigene verfassungsmäßige Ordnung (Regierung, Parlament, Gerichte, Verwaltung und Verfassung). Jedes Bundesland ist durch den Bundesrat bei der Gesetzgebung vertreten. Horizontale vs. vertikale Gewaltenteilung Verfassungsorgane Politische Organe - Gewaltenteilung vs. Gewaltenverschränkung Horizontale Gewaltenteilung: Exekutive (Bundesregierung mit Bundeskanzler, Bundespräsident), Legislative (Bundestag, Bundesrat), Judikative (Bundesverfassungsgericht) Bundestag - Wahl durch das Volk für 4 Jahre Bundestagspräsident: Leitung der Sitzungen, Vertretung nach außen 2 - Redeparlament (Plenum) vs. Arbeitsparlament (Ausschüsse) Regierung vs. Opposition Parteien vs. Fraktionen Abgeordnete: Diäten, Immunität (keine strafrechtliche Verfolgung), Indemnität (keine strafrechtliche Verfolgung für im Amt gemachte Äußerungen) Aufgaben: -> Gesetzgebung -> Wahl (Bundeskanzler, BVerfG, Bundestagspräsident, Bundespräsident) -> Kontrolle der Regierung (Untersuchungsausschuss) und des Bundeskanzlers (konstruktives Misstrauensvotum) -> Teilnahme an der öffentlichen Debatte mit Bürgern und Medien Bundesregierung - Bundeskanzler (Wahl durch den Bundestag für 4 Jahre) und Bundesminister 3 Prinzipien: Kanzlerprinzip, Ressortprinzip, Kollegialprinzip Möglichkeit der Regierungsauflösung durch konstruktives Misstrauensvotum (Bundestag) und Vertrauensfrage (Bundeskanzler) Aufgaben: -> Gesetzesvorlagen und –initiativen -> Bestimmung der Richtlinien der Politik -> Politische Führung Bundesrat - Ländervertretung auf Bundesebene Aufgaben: -> Gesetzgebung -> Wahl (BVerfG) -> Kontrolle von Bundestag und Bundesregierung Bundespräsident - Wahl durch die Bundesversammlung (Bundestag und Ländervertreter) für 5 Jahre Aufgaben: -> Oberster Repräsentant -> Prüfung und Unterzeichnung der Gesetze -> Ernennung und Entlassung (Bundesregierung, BVerfG, Bundesbeamte, Offiziere) -> Begnadigungsrecht Bundesverfassungsgericht - Wahl durch Bundestag und Bundesrat Oberster Hüter der Verfassung (Interpretation des Grundgesetzes) Aufgaben: -> Streitschlichter bei Kompetenzstreit zwischen Verfassungsorganen -> Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen (= Normenkontrolle) -> Verfassungsbeschwerde einzelner Bürger bei Verletzung der Grundrechte -> Kontrolle von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung -> Parteienverbote Gesetzgebungsprozess - Bundesregierung: Gesetzesvorlage/Gesetzesinitiative Bundestag: 1., 2. und 3. Lesung Bundesrat: Stellungnahme (Billigung/Zustimmung oder Einspruch/Ablehnung) Bundespräsident: Prüfung und Unterzeichnung 3 - Bundesgesetzblatt: Verkündigung Einfache Gesetze vs. Zustimmungsgesetze Vermittlungsausschuss 4