Inhaltsverzeichnis: • • • • • • • Bundestag Bundesregierung Bundespräsident Bundesverfassungsgericht Bundesrat Schaubild Diskussion/Rollenspiel Bundestag • Sitz im Reichstag • Abgeordnete erhalten Immunität • Vorsitz: Bundestagspräsident und sechs Stellvertreter • Wird alle vier Jahre gewählt • 5%-Hürde für Parteien • Erststimme: Direktmandat • Zweitstimme: Wahl der Partei • Kontrolliert Bundesregierung • Wählt Bundeskanzler Bundestag: Machtgefüge im Gesetzgebungsprozess • Rat, Regierung oder Bundestag schlagen Gesetzesinitiative vor • Bundestagspräsident stellt diese vor • Ausschuss setzt sich mit Initiative auseinander und gibt Beschlussempfehlung • Folgt Debatte mit Änderungsvorschlägen • In 3 Lesung findet endgültige Abstimmung statt Bundestag: Machtgefüge im Gesetzgebungsprozess • Gesetzinitiative wird Regierung und Rat vorgelegt • Wenn diese zustimmen, unterzeichnet Bundespräsident das Gesetz • Wenn es abgelehnt wird, entsteht Vermittlungsausschuss und Kompromissfindung • Wenn dann zugestimmt wird, unterzeichnet Präsident • Bei erneutem Ablehnen verfällt Gesetzinitiative Bundesregierung • Besteht aus Bundeskanzlerin und Bundesministern • Ist Regierung der Bundesrepublik • Exekutivgewalt auf Bundesebene • Kann Gesetze in Bundestag bringen, also auch Einfluss auf Legislative • Spricht über Gesetzentwürfe und Verordnungen • Erlaubt Gesetzvorlagen in Bundestag einzubringen Bundesregierung: Bundeskanzler • Vorsitz der Bundesregierung • Bestimmt und entlässt Bundesminister mit Zustimmung des Bundespräsidenten • Organisationsgewalt der Regierung Bundesregierung: Bundesminister • • • • Anzahl im Grundgesetz nicht festgelegt Haben Bereiche (Ressorts) Erarbeiten und schlagen Gesetze vor Sind fester Bestandteil der politischen Führung • Amtszeit endet mit der, des Kanzlers Bundesregierung: Arbeitsprinzipien • Kanzlerprinzip: Bundeskanzler bestimmt Richtlinien der Politik und trägt dafür Verantwortung • Ressortprinzip: Innerhalb der Richtlinien leitet jeder Minister sein Ressort unter eigener Verantwortung • Kollegialprinzip: Regierung spricht über Gesetzentwürfe und beschließt diese Kabinett muss mit Mehrheit entscheiden Bundespräsident • • • • • Staatsoberhaupt Amtssitz: seit 1994 Schloss Bellevue Repräsentative Wirkung Vertritt Deutschland Ernennt und entlässt Bundeskanzler und Minister • Prüft und unterzeichnet Gesetze • Wird alle fünf Jahre gewählt • Einmalige Wiederwahl möglich Bundesverfassungsgericht • • • • Hauptsitz in Karlsruhe Gegründet am 28.September 1951 Oberste rechtliche Instanz Entscheidungen sind für alle Verfassungsorgane bindend • BVerfG nur an Grundgesetz gebunden • Aufteilung in 2 Senate und 7 Kammern • Präsident ist Vorsitzender der Zweiten Kammer Bundesverfassungsgericht • Richter müssen mindestens 40 Jahre alt sein • Alle 12 Jahre wird neu gewählt, Wiederwahl nicht möglich • Greift ein, wenn es angerufen wird • Kann von sich aus nicht aktiv werden Bundesrat • Seit Reichsgründung 1871 • 69 Mitglieder • Besteht aus Ministerpräsidenten und Ministern der 16 Bundesländer • Stimmengewicht hängt von Bevölkerungszahl ab • Legislativgewalt • Prüft auch verfassungsrechtliche Zulässigkeit • Kann Gesetze vorschlagen und beschließen Bundesrat • Hat einen Präsidenten • Unterschied zwischen Zustimmungs- und Einspruchsgesetzen • Länder dürfen Stimme nur als Einheit abgeben • Besitzt Vetorecht Danke für eure Aufmerksamkeit! • Quelle: http://www.crpinfotec.de/01deu/system/grafs/gesetzgebung. gif