Verfassungsorgane

Werbung
Inhaltsverzeichnis:
•
•
•
•
•
•
•
Bundestag
Bundesregierung
Bundespräsident
Bundesverfassungsgericht
Bundesrat
Schaubild
Diskussion/Rollenspiel
Bundestag
• Sitz im Reichstag
• Abgeordnete erhalten Immunität
• Vorsitz: Bundestagspräsident und sechs
Stellvertreter
• Wird alle vier Jahre gewählt
• 5%-Hürde für Parteien
• Erststimme: Direktmandat
• Zweitstimme: Wahl der Partei
• Kontrolliert Bundesregierung
• Wählt Bundeskanzler
Bundestag: Machtgefüge im
Gesetzgebungsprozess
• Rat, Regierung oder Bundestag schlagen
Gesetzesinitiative vor
• Bundestagspräsident stellt diese vor
• Ausschuss setzt sich mit Initiative auseinander
und gibt Beschlussempfehlung
• Folgt Debatte mit Änderungsvorschlägen
• In 3 Lesung findet endgültige Abstimmung statt
Bundestag: Machtgefüge im
Gesetzgebungsprozess
• Gesetzinitiative wird Regierung und Rat
vorgelegt
• Wenn diese zustimmen, unterzeichnet
Bundespräsident das Gesetz
• Wenn es abgelehnt wird, entsteht
Vermittlungsausschuss und Kompromissfindung
• Wenn dann zugestimmt wird, unterzeichnet
Präsident
• Bei erneutem Ablehnen verfällt Gesetzinitiative
Bundesregierung
• Besteht aus Bundeskanzlerin und
Bundesministern
• Ist Regierung der Bundesrepublik
• Exekutivgewalt auf Bundesebene
• Kann Gesetze in Bundestag bringen, also auch
Einfluss auf Legislative
• Spricht über Gesetzentwürfe und Verordnungen
• Erlaubt Gesetzvorlagen in Bundestag
einzubringen
Bundesregierung: Bundeskanzler
• Vorsitz der Bundesregierung
• Bestimmt und entlässt Bundesminister mit
Zustimmung des Bundespräsidenten
• Organisationsgewalt der Regierung
Bundesregierung: Bundesminister
•
•
•
•
Anzahl im Grundgesetz nicht festgelegt
Haben Bereiche (Ressorts)
Erarbeiten und schlagen Gesetze vor
Sind fester Bestandteil der politischen
Führung
• Amtszeit endet mit der, des Kanzlers
Bundesregierung: Arbeitsprinzipien
• Kanzlerprinzip:
Bundeskanzler bestimmt Richtlinien der Politik
und trägt dafür Verantwortung
• Ressortprinzip:
Innerhalb der Richtlinien leitet jeder Minister sein
Ressort unter eigener Verantwortung
• Kollegialprinzip:
Regierung spricht über Gesetzentwürfe und
beschließt diese
Kabinett muss mit Mehrheit entscheiden
Bundespräsident
•
•
•
•
•
Staatsoberhaupt
Amtssitz: seit 1994 Schloss Bellevue
Repräsentative Wirkung
Vertritt Deutschland
Ernennt und entlässt Bundeskanzler und
Minister
• Prüft und unterzeichnet Gesetze
• Wird alle fünf Jahre gewählt
• Einmalige Wiederwahl möglich
Bundesverfassungsgericht
•
•
•
•
Hauptsitz in Karlsruhe
Gegründet am 28.September 1951
Oberste rechtliche Instanz
Entscheidungen sind für alle Verfassungsorgane
bindend
• BVerfG nur an Grundgesetz gebunden
• Aufteilung in 2 Senate und 7 Kammern
• Präsident ist Vorsitzender der Zweiten Kammer
Bundesverfassungsgericht
• Richter müssen mindestens 40 Jahre alt sein
• Alle 12 Jahre wird neu gewählt, Wiederwahl
nicht möglich
• Greift ein, wenn es angerufen wird
• Kann von sich aus nicht aktiv werden
Bundesrat
• Seit Reichsgründung 1871
• 69 Mitglieder
• Besteht aus Ministerpräsidenten und Ministern
der 16 Bundesländer
• Stimmengewicht hängt von Bevölkerungszahl ab
• Legislativgewalt
• Prüft auch verfassungsrechtliche Zulässigkeit
• Kann Gesetze vorschlagen und beschließen
Bundesrat
• Hat einen Präsidenten
• Unterschied zwischen Zustimmungs- und
Einspruchsgesetzen
• Länder dürfen Stimme nur als Einheit abgeben
• Besitzt Vetorecht
Danke für eure Aufmerksamkeit!
• Quelle: http://www.crpinfotec.de/01deu/system/grafs/gesetzgebung.
gif
Herunterladen