1. die Verfassungsorgane im überblick

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Grundzüge der politischen Ordnung in Deutschland
1. Die Verfassungsorgane im Überblick
Bundestag
Der Bundestag ist das von der wahlberechtigten Bevölkerung gewählte Parlament in
Deutschland und damit wie in allen demo­kratischen Staaten das oberste Organ der Gesetzgebung. Er wird alle vier Jahre neu gewählt und erfüllt neben den Beratungen und
Abstimmungen über Gesetze weitere Funktionen. So werden im Bundestag aktuelle
Ereignisse politisch relevanten Charakters diskutiert und Gedenkstunden abgehalten.
Zu seinen Kernaufgaben aber gehören die Kontrolle der Regierung und die Wahl des
Bundeskanzlers, wodurch Parlament und Regierung miteinander verzahnt werden.
Den Vorsitz im Bundestag hat der Bundestagspräsident.
Bundesregierung
Die Bundesregierung besteht aus dem vom Bundestag gewählten Bundeskanzler und
seinen Ministern. Zusammen bilden sie das sogenannte Kabinett. Die Bundesminister
werden vom Bundeskanzler ohne Wahl ernannt und müssen nicht zwangsläufig einer
in der Regierung vertretenen Partei angehören. Der Bundeskanzler kann jedoch nur
de facto Personen zu Ministern ernennen, die sich auf die Zustimmung der Mehrheit
der regierenden Parteien stützen können. In wöchentlichen Sitzungen berät das Kabinett Gesetzesentwürfe und stimmt sein politisches Handeln ab. Im Vergleich zu den
anderen Verfassungsorganen hat die Regierung den breitesten Gestaltungsspielraum.
Klassische Ministerien sind das Außen-, das Innen-, das Finanz-, das Justiz- und das
Verteidigungsministerium.
Bundesrat
Der Bundesrat repräsentiert den
föderativen Charakter unserer
Verfassung. Hier können – im
Gegensatz zu ei­nem zentralistischen Staat – die einzelnen
Länderre­gierun­gen Einfluss auf
die Bundespolitik nehmen. Da­
bei stellt der Bun­desrat als Bundesorgan aber nicht nur ei­ne Interessenvertretung der Län­der
dar, sondern wirkt bei der Gesetzgebung und der Verwaltung
des Bundes mit. Die Länder sind
je nach Einwoh­nerzahl unter­
schied­
lich stark im Bundesrat
vertreten. Der Vorsitzende des
Bundesrates wird in einem festgelegten Turnus je­des Jahr von
einem anderen Landes­chef gestellt. Dieser ist dann zugleich
der Stellvertreter des Bundespräsidenten.
Die Verfassungsorgane im Überblick
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Auch wenn ihm laut Verfassung vielfältige
Aufgaben obliegen – er ist z. B. an der Regierungsbildung und
der Gesetzgebung beteiligt, ernennt und entlässt hohe Staatsbeamte und Offiziere und kann Strafgefangene begna­digen –,
so hat er doch hauptsächlich eine repräsentative Funktion.
Dies hat historische Gründe und bedeutet, dass sich der Bundespräsident im Normalfall nicht an tagespolitischen Auseinandersetzungen beteiligt.
Joachim Gauck
(seit 2012)
Theodor Heuss
(1949–1959)
Heinrich Lübke
(1959–1969)
Gustav Heinemann
(1969–1974)
Walter Scheel
(1974–1979)
Karl Carstens
(1979–1984)
Richard von Weiz­
säcker (1984–1994)
Roman Herzog
(1994–1999)
Johannes Rau
(1999–2004)
Horst Köhler
(2004–2010)
Christian Wulff
(2010–2012)
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist der oberste Hüter der Verfassung. Seine Bundesverfassungs­
16 Richter werden zwar je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt und vom gericht
Bundespräsidenten ernannt, in ihrer Tätigkeit – und insbesondere in ihren Entscheidungen – aber sind sie frei und von keinem anderen staatlichen Organ abhängig oder
zu beeinflussen. Darum ist die Amtsdauer eines Verfassungsrichters mit zwölf Jahren
auch relativ lang. Ihre Entscheidungen stützen sich nur auf das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht trägt dafür Sorge, dass das Grundgesetz in seinem Kern von niemandem angetastet wird – auch nicht von anderen Bundesorganen. Daher kann sich
jedes Bundes- oder Landesorgan, aber auch jeder Bürger an das Gericht wenden, wenn
der Verdacht besteht, dass die verfassungsmäßig garantierten Rechte verletzt wurden.
Von sich aus tätig werden kann das Gericht allerdings nicht. Daher ist die mitunter vorfindbare Bezeichnung des „heimlichen Mitregenten“ auch übertrieben. Gleichwohl hat
das Bundesverfassungsgericht in der Geschichte der Bundesrepublik oft korrigierend
bei der Gesetzgebung eingegriffen und manchmal auch politische Entscheidungen unterstützt.
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