Der Bundespräsident

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Der Bundespräsident
(Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland) :
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Derzeitiger Bundespräsident: Christian Wulff
1. Zustandekommen:
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung, in welcher sich Mitglieder des
Bundestages und die gleiche Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretern der Länder
gewählt, befinden, gewählt. Diese wird vom Präsidenten des Bundestages einberufen wird.
2. Voraussetzungen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Mindestalter von 40 Jahren
- 5 Jahre Amtszeit
- nur eine einmalige Wiederwahl ist möglich
Aufgaben:
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Entscheidungsgewalt über die Auflösung des Deutschen Bundestages im Falle der vom
Bundeskanzler verlorenen Vertrauensfrage und/oder bei der Wahl einer
Minderheitsregierung
Völkerrechtliche Vertretung des Bundes
Schlägt dem Bundestag ein/e Bundeskanzler/in vor
Beglaubigt diplomatische Vertreter
Besitzt auf Bundesebene das Begnadigungsrecht ( kann verhängte Strafen erlasse, ermäßigen
oder aussetzen lassen)
Gegenzeichnung, Ausfertigung, Nominierung der Bundesgesetze durch Bekanntmachung im
Bundesgesetzblatt
Ernennung/Entlassung von Bundesrichtern, Bundesbeamten, Offizieren, Unteroffizieren
Im Falle eines „Verteidigungsfalls“ Verkündigung und Abgabe völkerrechtlicher Erklärungen
nach Beginn eines Angriffs
Einberufung des Bundestages und der Parteienfinanzierungskomission
Übernahme von Schirmherrschaften (zeigt Interesse an Stiftungen, etc., macht darauf
aufmerksam)
Interaktion:
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Schlägt Kanzlerkandidat dem Bundestag vor; kann Bundestag auflösen  Berührungspunkt
Erklärt mit Zustimmung des Bundesrates den Gesetzgebungsnotstand für den
Gesetzesvorschlag der Bundesregierung
Er lädt Bundestagsabgeordnete zu Gesprächen ein  erhält Informationen aus „erster Hand“
 Einfluss in politisches Geschehen
Bundesrat: Bei Ausfall des Bundespräsidenten übernimmt der Bundesratspräsident dessen
Befugnisse wahr  Vertreter
Bundesregierung: Bildung + enge Verbindung, Anordnungen + Verfügungen
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Gegenzeichnung des Bundeskanzlers
Einheitliche Staatsführung
Wird vom Bundeskanzler über Politik und Geschäftsführung unterrichtet
Quelle: www.bundespraesident.de
Verfasser: Laura Pörzgen, Maria Türk, Katharina Zirkel, Melina Nöller
Das Bundesverfassungsgericht
Zustandekommen:
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Bundestagsausschuss bestehend aus 12 Abgeordneten und Bundesrat wählen jeweils einen
der 2 Senate (Art. 94 GG) mit 2/3-Mehrheit
Wählbare Personen: Bundesrichter, Personen mit Befähigung zum Richteramt
Kriterien für Auswahl: - Besitz beider juristischer Examen
- Mindestalter: 40 Jahre
- Besitz des passiven Bundestagswahlrecht
- Keine Angehörigkeit zu Legislative oder Exekutive
Amtszeit: 12 Jahre (max. bis Alter von 68 Jahren), keine Wiederwahl möglich
Organisation:
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besteht aus 16 Richterinnen und Richtern
zwei Senate mit jeweils 8 Mitgliedern
1 Senat besteht aus mehreren Kammern (jeweils 2 Mitglieder)
Vizepräsident = Vorsitzender des 2. Senats, Präsident = Vorsitzender des 1. Senats
Zuständigkeit für Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollen auf beide Senate verteilt;
alle übrigen Verfahren (z.B. Verfassungsstreit): 2. Senat
Aufgaben:
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Wacht über Einhaltung des Grundgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland
Trägt dazu bei, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung
zu verschaffen
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Gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte
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Alle staatlichen Stellen sind dazu verpflichtet, das Grundgesetz zu beachten
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Kommt es zum Streit wird Bundesverfassungsgericht einberufen
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Entscheidungen sind unanfechtbar
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An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden
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Kann Gesetz für verfassungswidrig erklären (Normenkontrolle)
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Beschäftigt sich mit Fragen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern
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Jeder Bürger kann sich bei Grundsatzfragen an das Bundesverfassungsgericht
wenden
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Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Parteien (Parteiverbot)
- Entscheidet bei Anklagen gegen den Bundespräsidenten oder gegen Bundesrichter
Entscheidet unabhängig von politischem Interesse, obwohl es dieses beeinflusst
Grundgesetz ist Maßstab
Interaktion mit anderen Verfassungsorganen:
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Überwachung der Einhaltung der Verfassung durch Legislative und Exekutive
Wahl der Richter durch Bundestag und Bundesrat
Absprache mit dem Bundespräsidenten über die rechtsverbindliche Auslegung der
Verfassung/ des Grundgesetzes
Quellen:
www.bundesverfassungsgericht.de,staatsrecht.honikel.de/de/bundesverfassungsgericht.htm,
www.bpb.de, -->Infotext Themengrafik 24xDeutschland
Schulbuch
Bundestag
Zustande kommen
- Wahl erfolgt alle 4 Jahre durch das Volk (Erst- und Zweitstimme)
- Generell 598 Sitze (variabel durch Überhangmandate)
- Parlament besteht aus einer Regierungsfraktion und einer Opposition
- Abgeordnete sind Berufspolitiker
Aufgaben
- Gesetzgebungsfunktion (Bundesrecht, Grundgesetz, Verfassung)
- Kontrolle der Regierung
- Bundeshaushalt (wichtigstes Mittel der Kontrolle  Budgetrecht)
- Kanzlerwahl
- Konstruktives Misstrauensvotum (Abwahl des Bundeskanzlers kann nur durch Wahl
eines neuen Kanzlers erfolgen)
- Unterstützung von Regierungsvorhaben
- Bundeswehreinsätze im Ausland (Parlamentsarmee)
- Wahl der Bundes- / Verfassungsrichter
Interaktion mit anderen Verfassungsorganen
- Wahl der Bundes- / Verfassungsrichter mit Bundesrat
- Mitwirken des Bundesrates bei Gesetzgebung, die die Länder auch betreffen
Anmerkung Erst- und Zweitstimme
Die Erststimme:
Es gibt 299 Wahlkreise in Deutschland. Die Wähler wählen mit ihrer Stimme direkt Personen
und keine Parteien. Die Person mit den meisten Stimmen (relative Mehrheit), gewinnt den
Wahlkreis und zieht sofort in den Bundestag ein.
Die Zweitstimme:
Die Wähler geben ihre Stimme einer bestimmten Partei. Die Zweitstimme ist die wichtigere
Stimme. Die Sitze werden prozentual zum Wahlergebnis verteilt (somit macht die
Zweitstimme die insgesamte Anzahl der Sitze einer Partei aus). Die Abgeordneten ziehen
nach einer von der Partei erstellten Liste in den Bundestag ein.
Die gewonnenen Wahlkreise einer Partei werden von der Gesamtanzahl der Sitze
abgezogen.
Überhangmandate:
Wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewonnen hat als ihr eigentlich Sitze, der Zweitstimme
nach, zustehen, entstehen Überhangmandate.
Siehe auch: Stimmsplitting
Andrea Lenz, Tanja Eisenmenger, Julia Simon, Isabel Klöckner
Bundesrat
Zustandekommen
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69 Mitglieder werden von den Länderregierungen entsandt
 3 bis 6 Mitglieder pro Bundesland (abhängig von der Größe)
indirekte demokratische Legitimation
Aufgaben
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Vertretung der Interessen der Länder auf Bundesebene (Mittlerfunktion)
Mitentscheidungsrecht bei allen Gesetzen des Bundes und europäischen Angelegenheiten
Mitwirkung an der Verwaltung des Bundes durch Beteiligung bei Rechtsverordnungen
Wahl der Bundesrichter (mit Bundestag zusammen)
Interaktion mit anderen Verfassungsorganen
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Zusammenarbeit mit Bundestag in zwei Ausschüssen
* Vermittlungsausschuss: soll Kompromiss bei Meinungsverschiedenheiten im
Gesetzgebungsverfahren finden
* Gemeinsamer Ausschuss: soll im Verteidigungsfall die Rechte beider
Verfassungsorgane wahrnehmen wenn ein Zusammentritt
des Bundestages nicht mehr möglich ist
Quellen: www.bundesrat.de
Bundesregierung
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besteht aus einem Regierungschef (Bundeskanzler/in) und mehreren Minster/innen  bilden
zusammen das Kabinett
die Bundesregierung setzt den politischen Willen der parlamentarischen Mehrheit in praktische Politik
um, um innere Verhältnisse und auswärtige Beziehungen der Bundesrepublik zu gestalten
hat die Verantwortung für die Ausführung der Gesetze durch die Bundesbehörden
Zustandekommen der Bundesregierung:
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Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt
Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt
Die Regierungsbildung geht der Wahl des Bundeskanzlers voraus.
Der vorgesehene Kanzler handelt zusammen mit den Koalitionspartnern das
Regierungsprogramm aus und legt Anzahl und Zuständigkeitsbereiche der
Bundesminister fest
Artikel 65
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser
Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener
Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die
Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung
beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.
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die Bundesregierung arbeitet nach drei Prinzipien:
Kanzlerprinzip - Der Bundeskanzler hat in der Bundesregierung eine herausragende Stellung
Ressortprinzip - Jeder Bundesminister leitet innerhalb der vom Bundeskanzler
bestimmten Richtlinien für die gesamte Regierungspolitik seinen Geschäftsbereich
selbstständig und in eigener Verantwortung
Kollegialprinzip - Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern entscheidet
durch Mehrheitsbeschluss die Bundesregierung
Aufgaben der Bundesregierung:
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Leitung und Kontrolle der Ausführung der Bundesgesetze
Mitwirkung bei der Gesetzgebung im Bund
Pflege der auswärtigen Beziehungen (z.B. Vertretung der Bundesrepublik in der Europäischen Union)
Haushaltsrechtliche Kompetenzen (Entwurf des Haushaltsplanes, Vorläufige Haushaltsführung,
Zustimmung zu finanzwirksamen Gesetzen)
Selbstverwaltung (Errichtung, Auflösung und Organisation der Bundesministerien)
Quellen: http://www.bpb.de
http://www.bundesregierung.de
Ein Vortrag von: Larissa Annecke-Wöll, Litischa Cardinale, Saskia Greiser, Hanna Sauer
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