Der Bundespräsident (Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland) : - Derzeitiger Bundespräsident: Christian Wulff 1. Zustandekommen: Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung, in welcher sich Mitglieder des Bundestages und die gleiche Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretern der Länder gewählt, befinden, gewählt. Diese wird vom Präsidenten des Bundestages einberufen wird. 2. Voraussetzungen: - Deutsche Staatsangehörigkeit - Mindestalter von 40 Jahren - 5 Jahre Amtszeit - nur eine einmalige Wiederwahl ist möglich Aufgaben: - - Entscheidungsgewalt über die Auflösung des Deutschen Bundestages im Falle der vom Bundeskanzler verlorenen Vertrauensfrage und/oder bei der Wahl einer Minderheitsregierung Völkerrechtliche Vertretung des Bundes Schlägt dem Bundestag ein/e Bundeskanzler/in vor Beglaubigt diplomatische Vertreter Besitzt auf Bundesebene das Begnadigungsrecht ( kann verhängte Strafen erlasse, ermäßigen oder aussetzen lassen) Gegenzeichnung, Ausfertigung, Nominierung der Bundesgesetze durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt Ernennung/Entlassung von Bundesrichtern, Bundesbeamten, Offizieren, Unteroffizieren Im Falle eines „Verteidigungsfalls“ Verkündigung und Abgabe völkerrechtlicher Erklärungen nach Beginn eines Angriffs Einberufung des Bundestages und der Parteienfinanzierungskomission Übernahme von Schirmherrschaften (zeigt Interesse an Stiftungen, etc., macht darauf aufmerksam) Interaktion: - Schlägt Kanzlerkandidat dem Bundestag vor; kann Bundestag auflösen Berührungspunkt Erklärt mit Zustimmung des Bundesrates den Gesetzgebungsnotstand für den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung Er lädt Bundestagsabgeordnete zu Gesprächen ein erhält Informationen aus „erster Hand“ Einfluss in politisches Geschehen Bundesrat: Bei Ausfall des Bundespräsidenten übernimmt der Bundesratspräsident dessen Befugnisse wahr Vertreter Bundesregierung: Bildung + enge Verbindung, Anordnungen + Verfügungen - Gegenzeichnung des Bundeskanzlers Einheitliche Staatsführung Wird vom Bundeskanzler über Politik und Geschäftsführung unterrichtet Quelle: www.bundespraesident.de Verfasser: Laura Pörzgen, Maria Türk, Katharina Zirkel, Melina Nöller Das Bundesverfassungsgericht Zustandekommen: - - Bundestagsausschuss bestehend aus 12 Abgeordneten und Bundesrat wählen jeweils einen der 2 Senate (Art. 94 GG) mit 2/3-Mehrheit Wählbare Personen: Bundesrichter, Personen mit Befähigung zum Richteramt Kriterien für Auswahl: - Besitz beider juristischer Examen - Mindestalter: 40 Jahre - Besitz des passiven Bundestagswahlrecht - Keine Angehörigkeit zu Legislative oder Exekutive Amtszeit: 12 Jahre (max. bis Alter von 68 Jahren), keine Wiederwahl möglich Organisation: - besteht aus 16 Richterinnen und Richtern zwei Senate mit jeweils 8 Mitgliedern 1 Senat besteht aus mehreren Kammern (jeweils 2 Mitglieder) Vizepräsident = Vorsitzender des 2. Senats, Präsident = Vorsitzender des 1. Senats Zuständigkeit für Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollen auf beide Senate verteilt; alle übrigen Verfahren (z.B. Verfassungsstreit): 2. Senat Aufgaben: - - Wacht über Einhaltung des Grundgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland Trägt dazu bei, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen - Gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte - Alle staatlichen Stellen sind dazu verpflichtet, das Grundgesetz zu beachten - Kommt es zum Streit wird Bundesverfassungsgericht einberufen - Entscheidungen sind unanfechtbar - An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden - Kann Gesetz für verfassungswidrig erklären (Normenkontrolle) - Beschäftigt sich mit Fragen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern - Jeder Bürger kann sich bei Grundsatzfragen an das Bundesverfassungsgericht wenden - Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Parteien (Parteiverbot) - Entscheidet bei Anklagen gegen den Bundespräsidenten oder gegen Bundesrichter Entscheidet unabhängig von politischem Interesse, obwohl es dieses beeinflusst Grundgesetz ist Maßstab Interaktion mit anderen Verfassungsorganen: - Überwachung der Einhaltung der Verfassung durch Legislative und Exekutive Wahl der Richter durch Bundestag und Bundesrat Absprache mit dem Bundespräsidenten über die rechtsverbindliche Auslegung der Verfassung/ des Grundgesetzes Quellen: www.bundesverfassungsgericht.de,staatsrecht.honikel.de/de/bundesverfassungsgericht.htm, www.bpb.de, -->Infotext Themengrafik 24xDeutschland Schulbuch Bundestag Zustande kommen - Wahl erfolgt alle 4 Jahre durch das Volk (Erst- und Zweitstimme) - Generell 598 Sitze (variabel durch Überhangmandate) - Parlament besteht aus einer Regierungsfraktion und einer Opposition - Abgeordnete sind Berufspolitiker Aufgaben - Gesetzgebungsfunktion (Bundesrecht, Grundgesetz, Verfassung) - Kontrolle der Regierung - Bundeshaushalt (wichtigstes Mittel der Kontrolle Budgetrecht) - Kanzlerwahl - Konstruktives Misstrauensvotum (Abwahl des Bundeskanzlers kann nur durch Wahl eines neuen Kanzlers erfolgen) - Unterstützung von Regierungsvorhaben - Bundeswehreinsätze im Ausland (Parlamentsarmee) - Wahl der Bundes- / Verfassungsrichter Interaktion mit anderen Verfassungsorganen - Wahl der Bundes- / Verfassungsrichter mit Bundesrat - Mitwirken des Bundesrates bei Gesetzgebung, die die Länder auch betreffen Anmerkung Erst- und Zweitstimme Die Erststimme: Es gibt 299 Wahlkreise in Deutschland. Die Wähler wählen mit ihrer Stimme direkt Personen und keine Parteien. Die Person mit den meisten Stimmen (relative Mehrheit), gewinnt den Wahlkreis und zieht sofort in den Bundestag ein. Die Zweitstimme: Die Wähler geben ihre Stimme einer bestimmten Partei. Die Zweitstimme ist die wichtigere Stimme. Die Sitze werden prozentual zum Wahlergebnis verteilt (somit macht die Zweitstimme die insgesamte Anzahl der Sitze einer Partei aus). Die Abgeordneten ziehen nach einer von der Partei erstellten Liste in den Bundestag ein. Die gewonnenen Wahlkreise einer Partei werden von der Gesamtanzahl der Sitze abgezogen. Überhangmandate: Wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewonnen hat als ihr eigentlich Sitze, der Zweitstimme nach, zustehen, entstehen Überhangmandate. Siehe auch: Stimmsplitting Andrea Lenz, Tanja Eisenmenger, Julia Simon, Isabel Klöckner Bundesrat Zustandekommen - 69 Mitglieder werden von den Länderregierungen entsandt 3 bis 6 Mitglieder pro Bundesland (abhängig von der Größe) indirekte demokratische Legitimation Aufgaben - Vertretung der Interessen der Länder auf Bundesebene (Mittlerfunktion) Mitentscheidungsrecht bei allen Gesetzen des Bundes und europäischen Angelegenheiten Mitwirkung an der Verwaltung des Bundes durch Beteiligung bei Rechtsverordnungen Wahl der Bundesrichter (mit Bundestag zusammen) Interaktion mit anderen Verfassungsorganen - Zusammenarbeit mit Bundestag in zwei Ausschüssen * Vermittlungsausschuss: soll Kompromiss bei Meinungsverschiedenheiten im Gesetzgebungsverfahren finden * Gemeinsamer Ausschuss: soll im Verteidigungsfall die Rechte beider Verfassungsorgane wahrnehmen wenn ein Zusammentritt des Bundestages nicht mehr möglich ist Quellen: www.bundesrat.de Bundesregierung - - besteht aus einem Regierungschef (Bundeskanzler/in) und mehreren Minster/innen bilden zusammen das Kabinett die Bundesregierung setzt den politischen Willen der parlamentarischen Mehrheit in praktische Politik um, um innere Verhältnisse und auswärtige Beziehungen der Bundesrepublik zu gestalten hat die Verantwortung für die Ausführung der Gesetze durch die Bundesbehörden Zustandekommen der Bundesregierung: - - Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt Die Regierungsbildung geht der Wahl des Bundeskanzlers voraus. Der vorgesehene Kanzler handelt zusammen mit den Koalitionspartnern das Regierungsprogramm aus und legt Anzahl und Zuständigkeitsbereiche der Bundesminister fest Artikel 65 Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung. - die Bundesregierung arbeitet nach drei Prinzipien: Kanzlerprinzip - Der Bundeskanzler hat in der Bundesregierung eine herausragende Stellung Ressortprinzip - Jeder Bundesminister leitet innerhalb der vom Bundeskanzler bestimmten Richtlinien für die gesamte Regierungspolitik seinen Geschäftsbereich selbstständig und in eigener Verantwortung Kollegialprinzip - Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern entscheidet durch Mehrheitsbeschluss die Bundesregierung Aufgaben der Bundesregierung: - Leitung und Kontrolle der Ausführung der Bundesgesetze Mitwirkung bei der Gesetzgebung im Bund Pflege der auswärtigen Beziehungen (z.B. Vertretung der Bundesrepublik in der Europäischen Union) Haushaltsrechtliche Kompetenzen (Entwurf des Haushaltsplanes, Vorläufige Haushaltsführung, Zustimmung zu finanzwirksamen Gesetzen) Selbstverwaltung (Errichtung, Auflösung und Organisation der Bundesministerien) Quellen: http://www.bpb.de http://www.bundesregierung.de Ein Vortrag von: Larissa Annecke-Wöll, Litischa Cardinale, Saskia Greiser, Hanna Sauer