- Anlage 9 - Vorschriften über Prüfsiebe im Rahmen der Getreideintervention (ISO 5223) 1. Prüfsiebe im Rahmen der Getreideintervention haben folgende Bedingungen zu erfüllen: 1.1 Allgemein Sämtliche Teile müssen aus Metall sein. Deckel und Behälter sollen aus dem gleichen Metall und der gleichen Blechstärke wie der Rahmen des Siebes sein. 1.2 Siebblech Das Siebblech muss aus nichtrostendem Stahl, Stahlblech oder anderen geeigneten Materialien bestehen. Es soll mit dem Rahmen verschweißt oder durch eine andere Methode so befestigt sein, dass es sich nicht vom Rahmen lösen kann. Die Löcher in den perforierten Blechen sollen sauber geformt und die Paletten mit der Stanzseite nach oben montiert sein. 1.2.1 Siebe mit langen abgerundeten Schlitzen in linearer Anordnung Abmessung der Schlitze (mm) Breite abs. 1.00 1.80 2.00 2.20 3.55 Brückenbreite (mm) Länge tol. 0.03 0.03 0.03 0.03 0.03 abs. 20.0 20.0 20.0 20.0 20.0 b tol. 0.2 0.2 0.2 0.2 0.2 abs. 2.0 2.4 2.5 2.6 3.3 B tol. 0.10 0.10 0.10 0.10 0.10 abs. 5.0 5.0 5.0 5.0 5.0 tol. 0.8 0.8 0.8 0.8 0.8 Die Blechdicke soll für alle Siebbleche zwischen 0,8 und 0,9 mm betragen. Lineare Anordnung der Schlitze: In der Verbindung zwischen Siebblech und Siebrahmen dürfen keine Teilschlitze vorhanden sein. Seite 1 von 3 Stand: Juni 2015 1.2.2 Siebe mit runden Löchern Die Löcher müssen in versetzten Reihen (wie im Bild gezeigt) angeordnet sein: Lochdurchmesser (a) : 4,50 mm Lochtoleranz : 0,14 mm Lochabstand (Zentrum) (w) : 6,3 mm (min. 5,9 - max. 6,6 mm) 1.3 Rahmen 1.3.1 Form und Größe Die Siebe müssen rund sein und einen Innendurchmesser von 200 mm haben. Der Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Siebblechen bzw. zwischen Siebblech und Deckel oder Boden des Siebes soll zwischen 25 und 35 mm betragen (abweichend vom ISOStandard - 40 bis 55 mm wegen der Möglichkeit einer manuellen Siebung). 1.3.2 Konstruktion des Siebrahmens, des Deckels und des Bodens Der Rahmen eines jeden Siebes muss eine glatte Verbindung mit anderen Rahmen, dem Deckel und dem Boden eingehen können, ohne das sie zu lose ist und beim Zusammensetzen oder Auseinandernehmen Kraft erforderlich ist. Die Oberfläche muss glatt sein. Ein direkt über dem Siebblech liegender Flansch soll verhindern, dass sich Getreide oder Fremdbestandteile zwischen dem Siebblech und dem Rahmen festsetzen. Seite 2 von 3 Stand: Juni 2015 1.3.3 Kennzeichnung Auf dem Siebrahmen müssen folgende Angaben angebracht sein: a) b) c) d) 2. Bezug auf ISO/DIS 5223 Identifikationsnummer Schlitzgröße Name (Hersteller oder Lieferant) der für das Sieb verantwortlichen Firma Überprüfung Die Siebbleche sind jährlich überprüfen zu lassen, bzw. selbst zu überprüfen und es ist ein Prüfbericht zu erstellen. Der Prüfbericht hat alle festgestellten Daten zu enthalten, die den Bezug zwischen Prüfbericht und Sieb sicherstellen. Wurde das Sieb von einer offiziellen Prüfungsstelle überprüft, ist ein Zeichen (Aufkleber oder Marke) auf dem der Name oder die Initialen der Prüfungsstelle und Prüfungsmonat und -jahr angegeben sind, auf dem Rahmen anzubringen. Seite 3 von 3 Stand: Juni 2015