Wasserstraße Mosel

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Anlage zur Einwendung gemäß Paragraf 17 Absatz 7
des Landesplanungsgesetzes (LPlG) von Rheinland-Pfalz
gegen die Planungen zur Errichtung der
„Residenz Marina Weingarten - Ferienhausanlage mit Bootshafen“
in den Gemarkungen der Stadt Zell/Mosel und der Ortsgemeinde Briedel
Wasserstraße Mosel
Unter Punkt 3.2 „Errichtung einer Hafenanlage“ heißt es …
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
… auf Seite 5: "Damit auch die Hafenanlage professionell betrieben wird, wurden schon erste
Gespräche mit interessierten namhaften Betreibern aus der Region geführt. Die jetzt vorliegende Gestaltung und Planung der Marina lässt nach deren Einschätzung eine wirtschaftliche
Betriebsführung erwarten." Diese Aussage ist sehr vage und wird nicht durch weiterführende
Angaben unterstützt. Eine bloße Einschätzung potenzieller Betreiber darf ab nicht als Grundlage für eine Bedarfs- bzw. Auslastungsprognose herangezogen werden. Deshalb fordern wir
die Erstellung eines Gutachtens zur Entwicklung des Sportbootverkehrs auf Binnengewässern
im Allgemeinen und auf der Mosel im Besonderen. Dieses Gutachten sollte Zahlen zu den
Auslastungen der bestehenden Mosel-Marinas in den zurückliegenden fünf Jahren und eine
Prognose für die nächsten Jahre enthalten. Die in den Planungsunterlagen erwähnten
Bootskategorien sollten in dem Gutachten getrennt berücksichtigt werden.
… auf Seite 6: "Bei außergewöhnlichen Hochwassern oder im Winter werden die Boote
außerhalb des Gebietes verbracht. Konkrete Vorstellungen hierzu gibt es noch nicht, das soll
im Rahmen der weiteren Planungen geprüft werden. Nach Auskunft der VGV Zell gibt es aber
ausreichende Möglichkeiten bestehende Hallen in der Umgebung zu nutzen oder neue zu
errichten." Der Hinweis auf bereits zur Verfügung stehende Hallen und auf den Bau neuer
Hallen erfordert konkretere Angaben: Um welche bestehenden Hallen handelt es sich? Auf
welchem Gelände sollen neue Hallen gebaut werden? Der Bau neuer Hallen würde zudem
einen zusätzlichen Flächenverbrauch und die Versiegelung von Flächen bedeuten. Dies
widerspricht dem im Landesplanungsprogramm IV festgeschriebenen Bestreben, den
Flächenverbrauch zu reduzieren.
Zu Verkehrsaufkommen für An- und Abreise mit Booten und Bootsbewegungen heißt es …
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… auf Seite 18: Für einen An- bzw. Abreisetag. werden bei 100%iger Parkauslastung 140
Bootsbewegungen pro Tag berechnet, an einem 'normalen' Tag 112 Bootsbewegungen. "Der
entstehende Verkehr durch Sportboote aus der Hafenanlage des Ferienparks kann problemlos über die Mosel abgewickelt werden. Mit der Errichtung des Ferienparks und der Hafenanlage wird die angestrebte Belebung des Schiffs- und Bootsverkehrs auf der Mosel unterstützt."
… und auf Seite 30: Der geplante Standort des Ferienparks bietet hervorragende Möglichkeiten, das Bedürfnis nach Natur durch sanfte Erkundung (Wandern, Rad- und Bootwandern,
Segeln) des Flusstals mit Burgen und der Weinkulturlandschaft zu befriedigen."
Wir erheben aus folgenden Gründen Bedenken gegen die Errichtung des Hafens und des damit
verbundenen erhöhten Motorboot und Schiffsverkehrs auf der Mosel:
1. Motorisierter und muskelbetriebener Wassersport ergänzen sich nicht, sondern beeinträchtigen sich gegenseitig. Die Nachteile für den nicht-motorisierten Wassersport sind dabei
erheblich. Der von der Europäischen Union mitfinanzierte Ausbau der Wasserwanderroute
Mosel (Bootsstege für Bootswanderer u.a.) wurde ausdrücklich zur Belebung des nichtmotorisierten Sportes durchgeführt. Eine Zunahme des Verkehrs mit Motorbooten steht
einer sanften Erkundung der Weinkulturlandschaft entgegen.
2. Die Entwicklung des Raumes Mosel für die naturnahe landschaftsgebundene Erholung wird
durch die Förderung des motorisierten Wassersportes vor allem im Hinblick auf die Mosel als
"Wasserwanderroute" verschlechtert und nicht - wie in Kapitel 9.1. behauptet - verbessert.
3. In einer Entfernung von 600 Metern unterhalb der Hafeneinmündung befindet sich ein Steg,
der sowohl von Wassersportlern des ortsansässigen Rudervereins als auch von Wasserwanderern genutzt wird. Hier ist eine unmittelbare Beeinträchtigung, wenn nicht gar Gefährdung
der Wassersportler durch vorbeifahrende Motorboote zu befürchten.
4. Durch Ausbau und Nutzung der Mosel als Schifffahrtsstraße entstehen Vorbelastungen durch
anthropogene Überprägung des Landschaftsbildes sowie Lärm und Geruchs-Emissionen des
Schiffsverkehrs, einhergehend mit der Verminderung des Erholungspotentials. Eine durch die
Anlage angestrebte Belebung des Boots- und Schiffsverkehrs auf der Mosel verstärkt diese
erwähnten Vorbelastungen und vermindert insgesamt das Erholungspotential des Moseltals.
Vogelschutzgebiet
Insbesondere der Lärm der in und aus dem Hafen fahrenden Boote führt zu Lärmbelästigungen, die
sich auf das gegenüberliegende Vogelschutzgebiet ("Wälder zwischen Wittlich und Cochem") auswirken. Im Anhang "Ornithologische Bestandserfassung / Diskussion / Wanderfalke heißt es: "600 m
westlich der geplanten Hafenmündung befindet sich auf der gegenüberliegenden Moselseite eine
traditionelle Fortpflanzungsstelle eines Wanderfalkenpaares ... Zwar zeigt das Wanderfalkenpaar im
heutigen Zustand bereits ein hohes Maß an Störungsakzeptanz ..., es ist aber nicht auszuschließen,
dass eine Zunahme an Störungen eine Akzeptanzgrenze der Wanderfalken überschreitet und diese
zum Abwandern veranlasst. Um Risiken für den Wanderfalken völlig auszuschließen ist von der
Planung an gerade diesem Standort abzuraten." Wie in der Diskussion empfohlen, fordern wir deshalb die Durchführung eines langfristigen Monitorings, "um aussagekräftige Grundlagen über
potentielle Ausweichmöglichkeiten, Vitalität der lokalen Population zu erhalten."
Das Ergebnis der Vogelkartierung (ornithologische Bestandserfassung, Jan-Roeland Vos) resultiert
aus lediglich drei Begehungen aus dem Jahre 2008. Drei Begehungen reichen aber keineswegs aus,
um den Bestand eines großen Vogelschutzgebietes einzuschätzen, geschweige denn tatsächlich zu
erfassen. Begehungen sind des Weiteren sehr stark von den jeweiligen Witterungsbedingungen
abhängig, d.h. wenn es an diesen drei Begehungstagen beispielsweise geregnet hat, ergibt sich unter
Umständen ein völlig verfälschtes Ergebnis. Um eine sichere Bestandserfassung zu gewährleisten,
muss die Begehungszahl deutlich erhöht werden. Drei Begehungen stellen, wie in den Planunterlagen
angegeben, „nur eine Übersicht über das Artenspektrum dar“. Eine Übersicht ist nicht geeignet,
Klarheit bezüglich eines enormen Bauvorhabens wie dem geplanten Ferienpark zu schaffen. Grobe
Einschätzungen sind hier unverantwortlich. Deshalb müssen dringend fundierte, repräsentative
Untersuchungen durchgeführt werden.
Gebäude
Zur städtebaulicher Konzeption und Gebäudearchitektur (Anlage 4) heißt es …
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… auf Seite 7: "Materialien, Farben und Gebäudeart werden an regionaltypische Architektur
angelehnt, ohne dabei moderne Stilelemente auszugliedern." Hier ist eine genaue Beschreibung der Stilelemente einer regionaltypischen Architektur erforderlich. Die in Anlage 4
dargestellten Haustypen geben hierzu keinerlei Hinweise.
… auf Seite 7: "Im Kernbereich … soll eine verdichtete Bauweise entstehen. Sie unterscheidet
sich nach Vorstellung des Investors sowohl in der Kubatur (z.B. Reihenhäuser) als auch in der
Gebäudehöhe von der Randbebauung. Für 10% aller Gebäude (ca. 20 Stk.) soll eine maximale
Firsthöhe von 12 m als Höchstmaß eingehalten werden …" Die vorgesehene dichtere Bebauung im Kernbereich wird in den Ausführungen und Plänen (Anlage 4) als relativ gering im
Vergleich zu den gesamten geplanten Gebäuden dargestellt. Es wird lediglich die Anzahl der
Gebäude (ca. 20 bzw. zehn Prozent der Gesamtanzahl an Gebäuden) angegeben. Dies ist
aber zur Einschätzung der realen Dimensionen wenig aussagekräftig. Um diese einzuschätzen
ist es erforderlich, die Grundfläche jedes der 20 Gebäude bzw. den Anteil der bebauten
Fläche anzugeben, der von diesen Gebäuden eingenommen wird. Eine maximale Firsthöhe
von 12 Metern haben die Häuser oberhalb der Hafenpromenade. Die Hafenpromenade
selbst liegt etwa acht Meter oberhalb des (Normal-)Wasserstandes des Hafenbeckens bzw.
der Mosel. Der optische Eindruck dieser Bebauung wird in den Plänen verfälscht dargestellt
(Anlage 3 / Geländeschnitt / unmaßstäblich). In den Fotomontagen (Anlage 6.4 / ebenso
unmaßstäblich) ist die Visualisierung dieses Bebauungsbereiches ebenfalls nicht ordnungsgemäß erfolgt, was insbesondere die Höhe der Gebäudekomplexe anbetrifft. Der Betrachter
wird hier offensichtlich in die Irre geführt. Eine Visualisierung der Ansicht von der Moselseite
aus fehlt gänzlich. Diese Ansicht wird jedoch durch die hohe Bebauung oberhalb der Hafenböschung sehr stark beeinträchtigt. Die landschaftliche Leitstruktur wird außergewöhnlich
grob beeinträchtigt. Das Bild einer architektonischen Klonsiedlung ist unvermeidbar – wie
etwa bei den angedeuteten Fachwerkimitaten im Golf-Resort Ediger-Eller.
Infrastruktur
Die Aussagen des Investors sind reine Absichtserklärungen. Selbst bei einer Festlegung in den Bauleitplanungen ist nicht auszuschließen, dass bei einem später angezeigten Bedarf einer größeren
Restauration oder Einkaufsmöglichkeit diese auch von den Kommunen nachträglich bewilligt werden.
Erfahrungen anderer Ferienparks zeigen, dass selbst bei außenorientierten Ferienparks eine parkeigene Restauration und umfangreichere Einkaufsmöglichkeit von den Gästen gewünscht und daher
auch eingerichtet wird. Die Kommunen, die, wie der Betreiber, an einer wirtschaftlichen Führung der
Anlage interessiert sind, müssen - trotz vorher anders gestalteter Verträge – einem solchen
Vorhaben zustimmen. Dies ist auch im Ferienpark Marina Weingarten als realistische Situation in der
Zukunft anzusehen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden Gäste trotz der relativen Nähe zum
Ortskern von Zell (etwa 1,5 Kilometer) eine parkeigene Restauration aus Bequemlichkeitsgründen
befürworten. Die wirtschaftlichen Vorteile für die umliegenden Gemeinden würden daher geringer
ausfallen als bisher vorgegeben.
Wer baut die Ferienhäuser? Eine holländische Firma? Eine Wertschöpfung für die Region Zell wäre in
diesem Fall nicht gegeben.
Marina im Vergleich mit anderen Ferienparks
In der Region Zell (im Umkreis von 15 Kilometern um Zell) finden sich fünf weitere Ferienparks:
1.
2.
3.
4.
5.
Ferienpark Grenderich
Golfresort Ediger-Eller
Eifelpark Falkenlay
Landal Mont Royal
Ferienresidenz Zeltingen-Rachtig.
Hier findet ganz offensichtlich eine „Überfrachtung der Region Zell mit Ferienparks“ statt. Hier ergäben sich etwa Millionen Übernachtungen jährlich - das entspräche einem Drittel des gesamten Moseltourismus. Das wurde zu einem Desaster führen; denn derart viele Ferienparks verträgt die Region
nicht. Das Argument, der Ferienpark Marina unterscheide sich von den anderen Ferienparks in wesentlichen Punkten - Wohnen inmitten der Weinkulturlandschaft als Alleinstellungsmerkmal - ändert
an dieser Überfrachtung nichts.
Zahlungskräftige Klientel
Auch in Ediger-Eller sollte, bedingt durch die Golfanlage, bevorzugt ein zahlungskräftiges Klientel
gewonnen werden. Dieses Ziel wurde jedoch nicht erreicht. Stattdessen werden die Ferienhäuser
inzwischen zu Niedrigpreisen angeboten. Eine solche Entwicklung ist auch für Zell vorprogrammiert.
Außerdem ist nicht sicher vorhersehbar, wie sich die Klientel zusammensetzen wird. Im Konzept der
„Residenz Marina Weingarten“ ist die Rede von einem Verzicht auf Gastronomie und Animationseinrichtungen. Andererseits spricht man von der Errichtung eines Cafés, eines oder mehrerer Kioske
sowie von Einkaufsmöglichkeiten zur Deckung des Primärbedarfs.
Beide Aussagen widersprechen sich. Selbst wenn zunächst nur wenige Einkaufsmöglichkeiten bzw.
Gastronomiebetriebe im Park vorhanden sind, zeigen wissenschaftlich fundierte Untersuchungen,
dass dauerhaft Ferienparks ohne Einkaufsmöglichkeiten und Gastronomie nicht wirtschaftlich zu
betreiben sind.
Bestehende Infrastruktur nutzen
Bestehende Infrastruktur soll genutzt werden. Hier werden unter anderem Schulen genannt. In
wieweit sind Schulen für Feriengäste von Bedeutung? Hier liegt der Verdacht nahe, dass die Ferienwohnungen auch als Dauerwohnsitze genutzt werden, hier also ein Stadtteil von Zell entsteht. Ursprünglich wurde auch auf der Homepage der Projektgesellschaft mit Schulen und Kindergärten
geworben.
Verkehrsbelastung
Unter Punkt 3.5.3 „Verkehrsbelastung“ heißt es auf Seite 14: "Aufgrund der besseren Anbindung für
die Hauptzielgruppe der Feriengäste aus den Beneluxstaaten ist davon auszugehen, dass ca. 2/3 der
Parkbesucher aus Richtung der Anschlussstelle Wittlich (A1/A48 bzw. A60) anreisen und sich somit
das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen (DTV) der B 49 bzw. B 53 um durchschnittlich rd.
164 Pkw je Tag erhöht." Weiter heißt es dort: "Die Verkehrserhöhung ist nicht signifikant und entspricht im Wesentlichen den üblichen saisonalen Schwankungen, die sich durch den Tourismus in der
Moselregion ergeben."
Das Verkehrsaufkommen ist hier auf 24 Stunden bezogen; in der Realität aber wird sich der zusätzliche Verkehr auf wenige Stunden pro Tag - jeweils am Vormittag und am späten Nachmittag konzentrieren. Dieser Verkehr führt regelmäßig dazu, dass sich auf der Zeller Brücke bis in den Kreisel
nach Zell Staus bilden, weil die in den Kreisel Kaimt einfahrenden Feriengäste gegenüber dem Verkehr aus Zell vorfahrtsberechtigt sind. Die Belastung der Anwohner, insbesondere auch in den
Durchgangsorten (Alftal), wird deutlich zunehmen.
Jede Zunahme des Verkehrsaufkommens ist eine zusätzliche Belastung zu den bereits vorhandenen
saisonalen Schwankungen. Gerade in der Hauptsaison führt dies zu einer immer stärker werdenden
Lärm- und Abgasbelastung für die Anwohner der Hauptzufahrtsstraßen.
Bei Berechnung der Verkehrsbelastung müsste auch das zusätzliche Verkehrsaufkommen berücksichtigt werden, dass sich durch den Bau weiterer Ferienparks in unmittelbarer Nähe ergibt (unterschiedlich fortgeschrittene Planungen in Bad Bertrich/Grenderich).
Auch ein durch die Bauaktivitäten erhöhtes Verkehrsaufkommen ist nicht ausgeschlossen. Überlegungen, den Erdaushub des Hafenbeckens (250.000 bis 270.000 Kubikmeter) nach Manderscheid
zu transportieren, müssten auch den dadurch entstehenden zusätzlichen Lkw-Verkehr einbeziehen.
Landschaftsbild
Unter Punkt 3.7.2 „Kompensationsflächen“ heißt es …


… auf Seite 21: "Für den Ausgleich der voraussichtlichen Versiegelung von 7,97 ha stehen
primär im Plangebiet Ausgleichsflächen in Höhe von 8,68 ha zur Verfügung. Dies entspricht
einem rechnerischen Ausgleichsfaktor von etwas mehr als 1 : 1 der versiegelten Fläche." Im
Plangebiet befinden sich bis auf die befestigten landwirtschaftlichen Wege bzw. den Radweg
bisher keine versiegelten Flächen. Insofern sind die 7,97 Hektar Neuversiegelung ein Verlust
an bisher unversiegelter Fläche, der nicht durch im Plangebiet liegende Flächen ausgeglichen
werden kann.
… auf Seite 21: "Für die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes , die durch die Bebauung
und die Anlage des Hafens zu erwarten sind, können die großflächigen Grünanlagen innerhalb und am Rand des Baugebietes bzw. auch die Umgestaltung der Moselaue herangezogen
werden. Sofern zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden, können diese durch externe
Maßnahmen (z.B. Wiederaufnahme einer Nutzung auf verbrachten Rebflächen) ausgeglichen
werden.“ Das Landschaftsbild wird durch die Anlage eines 30 Hektar großen Ferienparks mit
Marina in seiner Gesamtheit beeinträchtigt bzw. zerstört.
Im Raumordnungsplan der Region Mittelrhein/Westerwald sind dem Plangebiet Raumfunktionen
zugeordnet, u.a. :
4.2.7 Raum für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes

Z 1 Freihaltung der großen Flusstäler und insbesondere der Hangbereiche von störenden
Nutzungen und großen Einzelbauwerken
In den Zielen der Regionalen Raumordnung heißt es:

Z 1 Großflächige Freizeitwohngelegenheiten sind nur ausnahmsweise und in nicht störenden
Lagen zulässig (im Zusammenhang mit der Ortslage); wertvolle Landschaftsräume, bedeutsame Biotope und ihre Umgebung, Uferbereiche und weithin einsehbare Flächen sind freizuhalten.
Das Planungsgebiet als bisher unbebauter Gleithang dient der Erholung und ist bedeutsam für die
Wahrnehmung der Mosellandschaft als Gesamtheit. Eine Bebauung der Flächen führt eindeutig zu
einer veränderten Wahrnehmung. Die Einsehbarkeit des Plangebietes ist nicht als klein einzustufen.
Bedingt durch die Größe des Projekts, ist die Fernwirkung des bebauten Gebietes erheblich. Kompensatorische Maßnahmen - bepflanzte Randstreifen, Begrünung oder Umgestaltung der Moselaue – reduzieren die Einsehbarkeit des Planungsgebietes kaum. Gerade von für die Erholung bedeutsamen
und stark frequentierten Aussichtspunkten oder Wanderwegen ist die Einsicht in das Planungsgebiet
sehr hoch. Der Erholungswert dieser Einrichtungen wird erheblich gemindert. Der geplante Standort
für Marina Weingarten befindet sich im regionalen Grünzug, in der Freizeit-Großprojekte in der Regel
nicht angelegt werden sollen. Die derzeit auf den Tourismus wirkende Anziehungskraft würde durch
ein solches Projekt nachhaltig zerstört. Die jetzt schon erkennbaren Reaktionen von bisherigen moseltreuen Gästen zeigen deutlich, dass der sichere Verlust dieser Gäste höher ist als der eventuelle
Zugewinn. Auch aus diesem Grunde muss die Landschaftszerstörung verhindert werden. Die angegebene zusätzliche Wertschöpfung ist wesentlich kleiner als der Verlust der Wertschöpfung von 30
Hektar maschinell bebaubarer Weinbergsfläche. Der Hinweis, dass die Region um Zell touristisch
besonders beliebt sei und das Moseltal besondere Erholungseignung aufweise, unterstreicht die
Unsinnigkeit der geplanten Anlage. Der Hinweis auf regionaltypische Architektur und Verniedlichung
der 12 Meter hohen Häuser über einer acht Meter hohen Kaimauer am Hafen unterstreicht die Unredlichkeit der Antragsunterlagen. Der Hafen zerstört den Jahrhunderte alten Lein- und Treidelpfad.
Zu Punkt 7.3 „Wasserhaushalt Oberflächenwasser“ auf Seite 44 ist zu sagen: Der hier erwähnte Graben wurde bereits im Rahmen der Flurbereinigung mit öffentlichen Mitteln renaturiert und ist für
weitere Bearbeitungen deshalb tabu.
Umwelt
Unter Punkt 3.8 „Umweltkonzept“, insbesondere 3.8.1 „Energiekonzept“ und auch 3.6.3 „Verwertungskonzept Erdaushub“ werden Möglichkeiten einer Energieversorgung erwähnt, durch die der
Kohlendioxid-Ausstoß von etwa 530 Tonnen um 320 Tonnen jährlich reduziert werden soll. Außerdem wird erwähnt, dass eine Kohlendioxidneutrale Energieversorgung anzustreben sei. Diese Aussagen sind jedoch nicht als verbindlich einzustufen. Die Baukosten für CO2-neutrale Häuser liegen
normalerweise deutlich höher als für Standardhäuser. Ob ein Investor dies wirklich umsetzt, ist sehr
zweifelhaft. Die später anfallenden Betriebs- und Energiekosten tragen die Betreiber bzw. Ferienhaus-Besitzer und Mieter. Außerdem wird der tatsächliche Energiebedarf des Ferienparks nicht dargelegt. Nicht berücksichtigt wird der gesamte Kohlendioxid-Ausstoß für den Neubau (Materialien,
Transport etc.) von 200 Häusern. Der Transport des anfallenden Erdaushubs (250.000 bis 270.000
Kubikmeter) über per Schiff oder Lkw verursacht ebenfalls beträchtliche Kohlendioxid-Emmisionen.
Die Zunahme des Autoverkehrs und der Betrieb der 160 Motorboote tragen ebenso zu einer Erhöhung des Kohlendioxid-Ausstoßes bei. Angesichts dieser enormen Umweltbelastungen sind Bau und
Betrieb eines solchen Großprojektes für eine Region untragbar. Eine Förderung des Projektes steht
dem Bestreben des Landkreises Cochem-Zell, zum "Null-Emissions-Landkreis" zu werden, eindeutig
entgegen.
Zu Punkt 3.8.4 „Lärm und Luft“: Zusätzlich zu den durch die Ferienparkanlage zu erwartenden
Beeinträchtigungen von Mensch und Tier (Vögel, insbesondere Wanderfalke, Fledermäuse) durch
Lärm und Luftverschmutzung sollten die Auswirkungen durch die nächtliche Beleuchtung des 30
Hektar großen Gebietes untersucht werden (siehe unten). Hier sind insbesondere die Auswirkungen
auf die Vögel im gegenüberliegenden Naturschutzgebiet sowie die im Planungsgebiet nachtaktiven
Fledermäuse zu berücksichtigen.
„11.1.2 Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG: Der im Plangebiet befindliche nach § 30 BNatSchG
geschützte Röhricht wird durch die Planung im Bereich der Hafenzufahrt zerstört. Dieser Verlust
muss durch entsprechende Ersatzmaßnahmen ausgeglichen werden, oder im Rahmen der Feinabstimmung muss die Hafenzufahrt verschoben werden.“ Welche Ersatzmaßnahmen werden hier getroffen?
Der Nachtkerzenschwärmer, ein vorzugsweise nachtaktiver Falter, werde durch die tagsüber stattfindenden Aktivitäten nicht gestört, heißt es. Wegen des weitgehenden Erhalts des Uferstaudensaums, seiner Verbreiterung, der Renaturierung des Grabens und der Entwicklung wechselfeuchter
Flächen werde seine Ausbreitung tendenziell sogar noch gefördert. Dazu ist eine ganz Reihe von
Einwänden möglich. Vor allem auf die sogenannte „Lichtverschmutzung“ wird in den Unterlagen
nicht eingegangen. Es muss aber angenommen werden, dass die allgemeinen Gefährdungsfaktoren
für Nachtfalter - zum Beispiel die Lockwirkung der „Lichtverschmutzung“ (siehe Schanowski & Späth
1994) sowie die Gefährdungen der Habitate selbst - zu einem Rückgang dieser Art führen.
Künstliche Beleuchtung stört die Orientierung nachtaktiver Tiere, behindert Nahrungs-, Partnersuche
und Fortpflanzung. Außerdem werden Nachtfalter zu einer leichten Beute für andere Tierarten. In
Mitteleuropa sind viele Insekten nacht- und dämmerungsaktiv. Deshalb wurde Lichtverschmutzung,
vor allem durch Straßenbeleuchtung, zu einem großen Artenschutzproblem. In der Nacht ziehende
Vögel sind ebenfalls durch Beleuchtung gefährdet. Besonders bei schlechten Sichtverhältnissen fliegen sie auf Lichtquellen zu, kommen von ihrer Flugroute ab und kollidieren immer wieder mit Gebäuden. Weitere Infos dazu unter http://www.naturtipps.at/lichtverschmutzung.html.
Landwirtschaft
Der Fahrverkehr in den Park wird zu Einschränkungen des landwirtschaftlichen Durchgangsverkehrs
führen. Die Bewirtschaftung der Rebflächen, die an den Park angrenzen, wird beeinträchtigt (Lärm
durch Maschinen, Einsatz von Pflanzenschutzmitteln), gleiches gilt für Rebflächen im Park, hier ist
eine unbeeinträchtigte Bewirtschaftung unmöglich. Außerdem ist zu befürchten, dass in erheblichen
Umfang Trauben gestohlen werden. Die Sicherheit der Feriengäste im Park bei gleichzeitiger Bewirtschaftung mit schweren Maschinen – etwa durch Traktoren mit rotierenden Geräten - kann unter
keinen Umständen gewährleistet werden. Der Hubschrauberlandeplatz liegt in direkter Nähe zum
Park: An-, Abflug und Betankung sind mit erheblichen Lärm-Emissionen verbunden. Auch diese
Tatsache ist mit einem Ferienpark unvereinbar. Wegen möglicher Verwehungen von Pflanzenschutzmitteln können die Flächen unmittelbar oberhalb des Parkgeländes nicht mehr vom Hubschrauber aus gespritzt werden. Bei der Vorabstimmung mit Flächeneigentümern wurde deutlich,
dass Winzer, die nicht bereit sind, ihre Parzellen zu verkaufen, ihre Weinberge nicht mehr störungsfrei bearbeiten können und die Realisierung als Nötigung sehen.
Landesprogramme
Tourismusstrategie 2015: Die Generierung hochwertiger Ausstattungen zur Generierung von Incomingmärkten ist nicht notwendigerweise an die Errichtung von Ferienparks gebunden, im Gegenteil:
Unsere komplexe, technisierte Welt erzeugt das Bedürfnis nach Natur, Gesundheit und Ruhe. Im
Vordergrund steht die sanfte Erkundung des Flusstales (Wandern, Rad- und Bootwandern). Voraussetzung dafür ist der Erhalt der Kulturlandschaften. Die Errichtung eines Ferienparks der Dimension „Residenz Marina Weingarten“ führt zu einer Zerstörung der einmaligen Kulturlandschaft und
steht deshalb im Gegensatz zu den Zielen der Strategie. Darüber hinaus führt die Errichtung einer
Marina mit 160 Motorbooten zu einer massiven Unruhe und Lärmbelästigung und steht im Gegensatz zu Entschleunigung, Gesundheit und Ruhe, die von Moseltouristen gesucht wird. Insbesondere
das ältere und damit zahlungskräftige Klientel wird unsere Region künftig meiden, sollte dieser
Ferienpark gebaut werden.
Zum Schreiben der Mosellandtouristik GmbH und Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH an die VG Zell:
Ein neu gebauter Ferienpark wird den Eindruck einer monotonen Ferienhaussiedlung machen und
passt nicht in unsere Weinkulturlandschaft. Auch der Bau mehrerer Häusertypen bringt hier keine
Abhilfe. Neben Häusern im Luxussegment werden auch Standard- und Mittelklassehäuser gebaut, die
direkt mit den bestehenden privaten Ferienwohnungen in Konkurrenz treten werden. Die Erschließung von Quellmärkten des Incoming-Tourismus ist ein Ziel, das unabhängig von der Errichtung
eines Ferienparks erreicht werden kann und sollte.
Die hier angepriesenen Wettbewerbsvorteile des Sportboothafens sind so nicht haltbar. Die Situation
des Sportboothafens Graachs zeigt, dass es Probleme bei der Auslastung gibt. Außerdem ist die Lage
der Marina für Boote sehr ungünstig zu erreichen, da der Moselweg bis zum Rhein durch zahlreiche
Staustufen unterbrochen ist. Dadurch sinkt die Attraktivität dieses Standortes enorm.
Die durch EU-Mittel geförderte Wasserwanderroute Mosel soll den nicht motorisierten Wassersport
(Paddeln, Rudern, Segeln) fördern. Auch hier entsteht erhebliches Konfliktpotential. Der Bau eines
Sportbootshafens widerspricht diesen Bemühungen, eine Ergänzung ist hier gänzlich ausgeschlossen.
Bei der Errichtung der „Residenz Marina Weingarten“ handelt es sich um die Investition eines privaten Investors. Es kann deshalb nicht von öffentlichem Interesse gesprochen werden. Es ist deshalb
auch nicht einzusehen, weshalb das vorgesehene Zielabweichungsverfahren hierdurch beschleunigt
werden sollte.
Aufgrund des riesigen Angebots an neu gebauten Ferienwohnungen besteht die Gefahr, dass vorhandene Gästeströme in der Region verlagert werden und es zu einem Preisverfall durch Überangebot kommt (siehe Erfahrungen am Nürburgring). Arbeitsplätze im Ferienpark entstehen ausschließlich im Niedriglohnsektor. Deshalb ist die Investition nicht nachhaltig und nicht zukunftsträchtig. Unsere Region braucht jedoch nachhaltige Arbeitsplätze, die auch dazu führen, dass die
Jugend nicht abwandert, weil es an qualifizierten Arbeitsplätzen fehlt.
Landesentwicklungsprogramm - Zitate/Ziele:
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Z91: „Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie Erholungswert von Natur und Landschaft sind …
vorrangig zu sichern und zu entwickeln …“ - Das Moseltal ist ein landesweit bedeutsamer
Bereich für Erholung (hohe Landschaftsbildqualität). Das geht durch den Ferienpark definitiv
verloren.
Z92: “Vielfältigkeit ist unter Bewahrung des Landschaftscharakters (historisch gewachsene
Ortsbilder) zu erhalten und im Sinne der Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln ...“ - Hier soll ein
weitgehend uniformes Ferienparkgebiet entstehen; dieses ist störend und nicht nachhaltig.
Ein Ferienpark wirkt an dieser wunderschönen Moselschleife wie ein „Fremdkörper“. Es
sollten vorrangig alte/leerstehende Häuser in Zell saniert werden bzw. attraktive neue Bauflächen in Zell geschaffen werden, statt eine monotone externe Siedlung zu errichten, die
keinerlei moseltypischen Charakter hat und dem Bestreben der Landesregierungen “Innenentwicklung vor Außenentwicklung” widerspricht.
Z118: „Lärmschutz: Belastung der Bevölkerung durch Lärm ist zu verringern…. Lärmquellen
sollen erfasst und reduziert werden …“ - Hier findet das absolute Gegenteil statt: Ein Ferienpark mit Bootshafen stellt eine unzumutbare Lärmquelle dar, die für die hiesige Bevölkerung
(Ortsteile Kaimt und Barl, Gemeinde Briedel) sowie Ruhe suchende Touristen unzumutbar ist.
Raumordnungsplan:
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Z1: „Freihaltung landwirtschaftlich guter und sehr guter Eignungsflächen von jeglicher anderer Nutzung oder Funktion, die die landwirtschaftliche Nutzung auf Dauer oder erheblich
beeinträchtigen.“ - Der Ferienpark ist eine andere Nutzungsart und zerstört landwirtschaftlich gute Eignungsflächen in der Größenordnung von 30 Hektar. „Freihaltung der großen
Flusstäler und insbesondere der Hangbereiche von störenden Nutzungen …“ - Hier soll ein
riesiger Ferienpark in einen Gleithang direkt an der Mosel gebaut werden, das ist mit diesem
Ziel unvereinbar.
Schutzgebiete Natur und Umwelt:
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Etwa 150 Meter südlich des Plangebiets beginnt das etwa 24 Hektar große Vogelschutzgebiet
“Wälder zwischen Wittlich und Cochem“ (5908-401). Im Plangebiet selbst kommt der Eisvogel (Alcedo atthis) entlang der Mosel vor. Er ist in Rheinland-Pfalz laut Roter Liste stark
gefährdet. Der Schutz dieses Vogels muss gewährleistet sein. Hier müssen Untersuchungen
stattfinden.
Sonstige Schutzgebiete:
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Das Planungsgebiet gehört zum Landschaftsschutzgebiet „Moselgebiet zwischen Schweich
und Koblenz“. Hier wird gefordert: „die Erhaltung der landschaftlichen Eigenart, der Schön-
heit und des Erholungswertes des Moseltales … mit den weitgehend noch naturnahen
Hängen …“ - Ein Ferienpark steht dazu im offensichtlichen Gegensatz!!!
Biotoptypen und Vegetation:
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Eine große ökologische Bedeutung besitzt die Uferzone mit Weidenufergehölzen, Schilfröhrichten und ruderalen feuchten Säumen. Sie stellt einen bedeutenden Lebensraum dar,
der im Bereich der Hafeneinfahrt zerstört wird (siehe oben: Natur-und Umweltschutz).
Nachgewiesene und potentielle Vorkommen von geschützten Arten:
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Im Planungsgebiet wurde die Smaragdeidechse von ansässigen Winzern unabhängig voneinander gesehen. In den Planungsunterlagen konnte das Vorkommen von Reptilien nicht
eindeutig ausgeschlossen werden. Hierzu wären Kartierungen dringen notwendig.
Im Plangebiet kommen Fledermausarten vor, beispielsweise das Braune Langohr. Das Plangebiet dient u.a. als Nahrungshabitat. Diese Fledermäuse sind in Rheinland-Pfalz stark gefährdet (siehe RL-RP). Durch den Bau des Ferienparks werden ihr Lebensraum und ihr Nahrungshabitat zerstört!
Zu 8.3: Landesweit bedeutsamer Bereich (Moseltal) für Erholung dürfen die Vorgaben Z91 (Vielfalt,
Eigenart und Schönheit sowie Erholungswert von Natur und Landschaft sind im Erholungs- und Erlebnisraum vorrangig zu sichern und zu entwickeln) und Z134 (Erholungs- und Erlebnisräume und
landesweit bedeutsame Bereiche für Erholung und Tourismus bilden gemeinsam eine Grundlage für
die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten der regional bedeutsamen Gebiete für Erholung und Tourismus) nicht in Frage gestellt werden. Gerade der in der Region Zell seltene Gleithang ist
in seiner unbebauten Darstellung schützenswert, die angegebene regionaltypische Architektur ist
unehrlich. Es würde eine Klonsiedlung. Die vorerst in Abrede gestellten Animationseinrichtungen sind
nur eine Frage der Zeit. Wie fundierte Studien (sh. Wissenschaftliche Prüfungsarbeit “Oberes Mittelrheintal” von Waltraud Fetz) beweisen, läuft kein Ferienpark, ohne das laufend neue Attraktionen
angeboten werden. Um eine Ruinenlandschaft zu verhindern, bleibt den Kommunen dann immer nur
die weitere Zustimmung. Auch die Integration verbleibender Rebanlagen in den Siedlungsstrukturen
ist eine unhaltbare Illusion..
Unter 8.4 Seite 57 ist richtig vermerkt, dass die Inanspruchnahme von Rebflächen die Merkmale der
Kulturlandschaft zerstört, das heißt, es muss verhindert werden.
Zu 8.9 lt. Falschangabe sollen ca. 1,65 Hektar Rebfläche innerhalb des Ferienparks erhalten bleiben.
In der Realität sind ca. 5 Hektar unverkäuflich. Was nützen die Überhänge an Tauschflächen, die
niemand in Anspruch nehmen will. Für die Haupterschließungsstraße ist der notwendige Grunderwerb vollkommen ungewiss. Wo sind die Unterlagen über die Prüfung des Anschlusses an leistungsfähige Ver- und Entsorgungsnetze einsehbar? Wer verhindert Dauerwohnsitze im Ferienpark?
Zu Punkt 9 Beachtung der Ziele der Regionalen Raumordnung, Seite 60, Z1: Wo werden Kompensationsflächen dem regionalen Grünzug zugeordnet? Der touristische Schaden überwiegt bei Weitem
die touristische Bedeutung des Projektes.
Zu 9.4 Seite 63: Wo und in welcher Größe sollte die Halle zur Aufnahme der Boote bei Hochwasser
gebaut werden? Welche Ausmaße haben die vorgesehenen Lärmschutzwände (S. 65)? Es ist eine
Illusion, dass jemand, der für 275.000 Euro ein Haus kauft und akzeptieren soll, dass er zu jeder Ta-
geszeit die Belästigungen der Weinbergsbearbeitung hinzunehmen hat. Hier ist ständiger Ärger vorprogrammiert. Ebenso illusorisch ist, dass die verbleibenden Weinbergsflächen von einem Bewirtschafter bearbeitet werden sollen.
Das ist ein völlig unausgegorenes Konzept, in dem sich ein großes Konfliktpotential versteckt. Die
Erweiterung der Kundenkreise für Winzer ist plumpe Augenwischerei und wird durch Fortfall der
Gäste, die wegen der romantischen Landschaft regelmäßig nach Zell kamen, ad absurdum geführt.
Es ist abwegig anzugeben, dass durch die Wegnahme von 30 Hektar maschinell bebaubarer
Weinbergsfläche Steillagen wieder aktiviert würden.
Zu 9.7 Raum für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes Seite 66: Die Erläuterungen zu Z1
(großflächige Freizeitwohngelegenheiten sind landschaftlich einzubinden und an die Ver- und
Entsorgung anzuschließen. Alle Formen des Freizeitwohnens sind nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Bauleitplanung zulässig) und Z2 (Erhaltung und Entwicklung natürlicher GewässerAuen-Systeme; Freihaltung der Auensysteme von jeglicher Bebauung) sind ein einziger Widerspruch.
Prognose/Unsicherheiten zur Umweltverträglichkeit
Boden: „Der Verlust von Böden stellt sich grundsätzlich als erheblich dar.“
Wasserhaushalt: „Eine prognosesichere Abschätzung ist aufgrund fehlender geohydrologischer
Detailkartierungen derzeit nicht möglich.“
Klima: „Das Belastungsklima des Moseltals erweist sich als empfindlich gegenüber dem Verlust von
Kaltluftproduktionsflächen und zusätzlicher Versiegelung.“ Hier bleiben entstehende Abgase durch
Boots- und Kfz-Verkehr, die bei der Zahl der angeblich zu erwartenden Gäste nicht unerheblich ist,
gänzlich unberücksichtigt. Kohlendioxid-Neutralität bezieht sich ausschließlich auf die Energiegewinnung für den Park.
Landschaft, Arten und Biotope: „Eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Verlust weist der Ufersaum
mit seinen alten Weiden, ruderalen feuchten Saumfluren und dem Röhricht auf.“ Nach Nestern von
Tieren wurde nicht explizit gesucht; das ist jedoch erforderlich. „Da "die ökologische Funktion der
von dem Eingriff oder Vorhaben [potenziell] betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird", liegt jedoch kein Verbot gegen den Tatbestand des
Tötens oder der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten vor.“ Verlust wird in Kauf genommen.
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen
Es werden 18 Auswirkungen aufgeführt. 50 Prozent davon sind als erheblich und nachhaltig oder
nicht abschätzbar eingestuft. In mehreren Fällen wird auf bereits bestehende Belastungen hingewiesen - als Rechtfertigung für weitere Belastungen. Dies stellt eine sehr fragwürdige Argumentationsweise dar. Beispiele hierfür:

Lärmbelastung,


erhöhte Wärmeabstrahlung des Bodens und
verminderte Grundwasserneubildung.
Das Erholungspotential während der Bauarbeiten ist eingeschränkt. Angaben zu den Wirtschaftswegen, die ohne nennenswerte Unterbauung während der Bauzeit zerstört werden, werden nicht
gemacht. Die Beeinträchtigung des kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftsbildes im Landschaftsschutzgebiet durch Gebäude, den Hafen und Änderung des Reliefs ist erheblich und nachhaltig, ihr
ökologisches Risiko hoch!
Die Beeinträchtigung des Erholungspotentials durch Veränderung des Landschaftsbildes ist nachhaltig - unter Anderem durch die Einsehbarkeit von mehreren bedeutsamen Aussichtspunkten im
Naherholungsgebiet aus. Außerdem ist die Ansicht der Landschaft von der Mosel aus (die leider in
keiner Simulation dargestellt wird) deutlich verändert. Eine Beeinträchtigung der nahegelegenen
Wohngebiete ist sehr wohl vorhanden – durch Lärmemissionen, die von Schiffen und Autos sowie
von Ver- und Entsorgungsfahrzeugen ausgehen. Hinzu kommen Licht- und Luftverschmutzung sowie
Strahlung durch Funkwellen durch die geplanten medizinischen Überwachungsanlagen. Die Ruhe in
der Umgebung wird dadurch empfindlich gestört.
Zusammenfassung
Wir stellen fest, dass das Projekt Marina & Weingarten Zell in weiten Teilen sehr oberflächlich geplant wurde und dass die Konsequenzen der Realisierung in vielen Punkten unredlich verharmlosend
dargestellt werden. Zu den oben aufgeführten Punkten gibt es überwiegend keine fundierten Erkenntnisse. Die gesundheitlichen Gefahren, denen die Gäste des Ferienparks beispielsweise durch
Spritzungen von Pflanzenschutzmitteln ausgesetzt werden, werden als Thema völlig vernachlässigt
und werden nicht untersucht. Ohne grundlegende Untersuchungen zu sämtlichen problematischen
Bereichen kann ein solches Projekt nicht verwirklicht werden.
ORT, DATUM
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