Geschäftsordnung des Begleitausschusses Altenkirchen Lokaler Aktionsplan im Kreis Altenkirchen im Rahmen des Bundesprogrammes „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ verabschiedet am 02.02.2011 Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert im Rahmen des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN die Entwicklung eines Lokalen Aktionsplans im Kreis Altenkirchen auf der Grundlage des bewilligten Antrags mit den drei Säulen: Leitziel Säule 1: Demokratieerziehung / Toleranzerziehung Leitziele Säule 2: Förderung von Vielfalt im Kreis Altenkirchen (im Sinne von Maßnahmen zur Überwindung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit) Leitziele Säule 3: Aktionsbündnis für Demokratie und Menschenfreundlichkeit Der Caritasverband Rhein-Wied-Sieg e.V., Betzdorf, ist zur externen lokalen Koordinierungsstelle des Lokalen Aktionsplans Altenkirchen berufen worden. Zur Durchführung des Lokalen Aktionsplans Altenkirchen wird ein Begleitausschuss eingerichtet. Der Begleitausschuss hat auf seiner konstituierenden Sitzung am 2.2.2011 folgende Geschäftsordnung für seine Arbeit beschlossen: 1. Aufgaben des Begleitausschusses Der Begleitausschuss entwickelt einen Lokalen Aktionsplan für Demokratie und Toleranz für den Landkreis Altenkirchen. Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung von kreisweit angelegten Strategien und Angeboten zur Stärkung der demokratischen Kultur und zur Verbesserung des Zusammenlebens der Kulturen und die Erstellung eines Lokalen Aktionsplans. Der Begleitausschuss - entscheidet über die zu fördernden Einzelprojekte, die zur Umsetzung der Zielstellungen des Lokalen Aktionsplans durchgeführt werden sollen, - begleitet die Umsetzung des Lokalen Aktionsplans und dessen Fortschreibung, - unterstützt fachlich die Arbeit der Lokalen Koordinierungsstelle, - übernimmt – soweit dies möglich ist – über seine Mitglieder die Patenschaft über einzelne Projekte. Die Lokale Koordinierungsstelle hat ein Vetorecht, wenn - das zu beschließende Einzelprojekt nicht förderfähig im Sinne des Bundesprogramms ist oder die vom Bundesministerium auferlegten Nebenbestimmungen für die Gewährung der Zuwendung nicht eingehalten werden, - das Projekt nicht dem Lokalen Aktionsplan Altenkirchen entspricht. -2-2- 2. Berufung und Zusammensetzung des Begleitausschusses Der Begleitausschuss für den Lokalen Aktionsplan für Toleranz und Demokratie gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit im Kreis Altenkirchen wird durch die Kreisverwaltung Altenkirchen für den Zeitraum von drei Jahren berufen und konstituiert sich mit der Sitzung am 2.2.2011. Die Mitglieder des Ausschusses erklären mit ihrer Unterschrift die Bereitschaft, in diesem Gremium aktiv mitzuwirken und die untenstehenden vereinbarten Anforderungen und Regeln zu beachten. Die Liste mit den berufenen Mitgliedern des Begleitausschusses ist der Geschäftsordnung als Anlage beigefügt. Der Begleitausschuss setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von ca. 20 stimmberechtigten staatlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen und Vereinen zusammen, die mit dem Thema befasst sind. Der Begleitausschuss ist mit seiner Konstituierung arbeits- und beschlussfähig. Der Begleitausschuss entscheidet durch Mehrheit der abgegebenen Stimmen über die Aufnahme neuer Mitglieder und gegebenenfalls in schwerwiegenden Fällen über den Ausschluss von Mitgliedern. Einladung, Sitzungsleitung, Moderation, Berichtswesen und Protokoll obliegt der Lokalen Koordinierungsstelle. Die Koordinierungsstelle ist verpflichtet, den Begleitausschuss zu außerordentlichen Sitzungen einzuberufen, wenn ein Viertel seiner Mitglieder dies schriftlich wünscht. 2.1. Berufung neuer Mitglieder/Hinzuziehung von Fachleuten/ Teilnahme von Antragsstellern an einer Sitzung Der Begleitausschuss kann jeder Zeit neue Mitglieder und beratende Mitglieder berufen. Hierzu ist eine Mehrheit aller anwesenden Mitglieder notwendig. Der Ausschuss kann jederzeit Fachleute zur Beratung berufen und einladen. Einladungen werden im Begleitausschuss abgestimmt. Beratende Mitglieder und geladene Fachleute sind nicht stimmberechtigt. Die Antragsteller können im Ausnahmefall zur Darstellung und Verteidigung ihres Projektes in die Sitzung des Ausschusses eingeladen werden. 2.2. Sitzungsturnus, Abstimmungsmodus und Beschlussfähigkeit des Begleitausschusses Der Begleitausschuss trifft sich in der Regel alle 3 Monate, nach Bedarf und Absprache können zusätzlich Sitzungen einberufen werden. Einladungen und Vorlagen zu den jeweiligen Sitzungen werden spätestens 8 Tage im Vorlauf allen Mitgliedern per Post, bzw. per Email übersandt. -3-3- Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Jedes anwesende Mitglied hat bei Sitzungen des Begleitausschusses das gleiche Stimmrecht. Die Abstimmung erfolgt offen. Der Begleitausschuss beschließt über die einzelnen Projekte mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. In dringenden und nicht aufschiebbaren Fällen ist die Abstimmung im Umlaufverfahren (beispielsweise per Email) möglich und zulässig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder des Begleitausschusses schriftlich (auch per Email) zustimmend antwortet. Bei Förderanträgen, die der Verein bzw. die Organisation stellen, die das Mitglied im Begleitausschuss vertritt, ist dieses Mitglied wegen Befangenheit von Beratung und Abstimmung über diese Förderanträge ausgeschlossen. 3. Mittelvergabe/Mittelverwaltung Der Begleitausschuss kann Förderung von Einzelprojekten in der Höhe von bis zu 20.000 € pro Projekt vergeben. Die genehmigten Förderungen von Einzelprojekten dürfen die Gesamtfördersumme nicht überschreiten. 3.1. Aufgaben der externen lokalen Koordinierungsstelle Die Koordinierungsstelle beim Caritasverband wird von der Kreisverwaltung Altenkirchen beauftragt, den Lokalen Aktionsplan im Landkreis Altenkirchen verantwortlich umzusetzen. Die externe lokale Koordinierungsstelle nimmt folgende Kernaufgaben war: - Koordinierung des Begleitausschusses - Fachliche Beratung und Begleitung des Ausschusses und der Projektträger - Fortschreibung des Lokalen Aktionsplans zu Vorlage im Begleitausschuss und Jugendhilfeausschuss - Berichtswesen gegenüber Begleitausschuss und Jugendamt - Evaluation der Einzelprojekte - Öffentlichkeitsarbeit Die Koordinierungsstelle sammelt und sichtet die Anträge zu Einzelprojekten und erarbeitet eine Vorlage zu jedem Antrag, die als Entscheidungsgrundlage der Förderung für den Ausschuss dient. Jeder Antrag ist auf Plausibilität, Befähigung des Antragsstellers zur sachgemäßen Umsetzung und auf zweckgebundene Verwendung der Mittel zu prüfen. Bei dringenden Entscheidungen zu Förderungsfragen kann die Koordinierungsstelle außerhalb des Sitzungsturnus die Genehmigung von Mitteln per Mail-Abfrage bei allen Mitgliedern einholen. Notwendig ist dazu eine schriftlich zu dokumentierende Mehrheit aller Mitglieder bei möglicher Enthaltung. Bewilligungen von Einzelprojekten bedürfen einer endgültigen Zustimmung durch das Bundesministerium, bzw. die Regiestelle. -4-4- 3.2. Aufgaben der internen Koordinationsstelle Die Mittelverwaltung liegt in Hand der internen Koordinierungsstelle bei der Kreisverwaltung Altenkirchen. Sie ist verantwortlich für einen regelmäßigen Finanzbericht gegenüber dem Begleitausschuss und dem Auftrag gebenden Bundesministerium, bzw. der beauftragten Regiestelle. Sie erstellt die Bewilligungsbescheide für die Einzelprojekte und prüft in Kooperation mit der externen Koordinierungsstelle die Verwendungsnachweise. Sie ruft die entsprechenden Fördermittel beim Bund ab und sichert die Auszahlung an die Projekte. 4. Pflicht zur Verschwiegenheit Die Mitglieder verpflichten sich über die Inhalte der Anträge zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten. Gleiches gilt für vertrauliche Informationen, die die Ausschussmitglieder von den Projekt- / Maßnahmeträgern zur Kenntnis erhalten. Einzelprojektanträge dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 5. Änderungen der Geschäftsordnung Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Begleitausschusses. 6. Auflösung Die Tätigkeit des Begleitausschusses endet mit dem Ende der Förderung des Lokalen Aktionsplans, d.h. also spätestens am 31.12.2013. Sollte es seitens des Bundes eine Verlängerung geben, z.B. zur Sicherung der Nachhaltigkeit, bleibt der Begleitausschuss für die Dauer der Verlängerung im Amt. Wissen, 2.2.2011 Anhang: Der Begleitausschuss setzt sich derzeit aus folgenden Mitgliedern zusammen: Stand: 2.2.2011 Vertreter Behörden: (gleichzeitig Ämternetz) - Kreisverwaltung Altenkirchen: Erika Hüsch, Beigeordnete, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses Horst Schneider, Interne Koordination Ralf Merfert, Interne Koordination Wolfgang Runkler, Integrationsbeauftragter - Kriminalinspektion Betzdorf: Franz Orthen, Leiter der Kriminalinspektion - Verbandsgemeinde Betzdorf: Ingo Molly, Jugendpfleger - Verbandsgemeinde Kirchen Felix Garcia-Diaz, Jugendpfleger Vertreterin der Schulen: Doris John, Schulleiterin Vertreter Zivilgesellschaft: Feride Baran, Bürgerin/Vorsitzende des Kath. Kindergartens Altenkirchen Hubertus Eunicke, Leiter des Diakonischen Werkes im Kreis Altenkirchen Klaus Gerhardus, Leiter der Sozialen Dienste der Lebenshilfe Armin Hammann, Kreisgeschäftsführer der Europa-Union Salvatore Oliverio, Aktionskreis Altenkirchen/Unternehmer Martin Pabel, Leiter des Kath. Jugendzentrums Wissen Wulf Paulus, Bürger/Bürgerinitiative Niederschelderhütte Tobias Rosin, Ev. Landjugendakademie Altenkirchen Udo Quartz, Geschäftsführer DGB Kreisverband Altenkirchen Externe Koordination: Bernd Wagener, Caritasverband Rhein-Sieg-Wied e.V. Anhang: Auszug aus dem Altenkirchener LAP Antrag an den Bund: Leitziel Säule 1: Demokratieerziehung / Toleranzerziehung Der LAP Altenkirchen schärft das Bewusstsein dafür, wie wichtig Demokratie, Menschlichkeit und Toleranz für das Gelingen menschlichen Zusammenlebens sind. Mittlerziele: Dazu werden zielgruppenspezifisch Bildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten an-geboten. Kinder- und Jugendliche wirken mit und partizipieren an der Organisation, Durchführung und Koordinierung von öffentlichen Veranstaltungen und Aktionen. Handlungsziele: In 2011 soll eine Trainerausbildung "Zivilcourage" angeboten werden. „Jugend (be)trifft Politik!“: Benachteiligte Jugendliche besuchen „ihre“ Politiker und machen deutlich, was sie bewegt. In Schulen sollen 2 Anti-GewaltTrainings durchgeführt werden. Mit Auszubildenden, Ausbildern und Beschäftigten soll ein Modellprojekt für Betriebe entwickelt werden (vgl. Netzwerk für Demokratie und Courage). Es sollen Politikwerkstätten mit politischen Stiftungen im Kreis Altenkirchen stattfinden. Leitziele Säule 2: Förderung von Vielfalt im Kreis Altenkirchen (im Sinne von Maßnahmen zur Überwindung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit) 1. Der LAP macht das Ausmaß und die Auswirkungen von Vorurteilen gegenüber verschiedenen Bevölkerungsgruppen , z.B. ethnisch-kulturelle Minderheiten, Homosexuellen, obdachlosen oder behinderten Menschen bewusst. 2. Der Gewinn von kultureller Vielfalt wird erfahrbar gemacht und damit werden Tendenzen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit reduziert. Mittlerziele: Möglichkeiten der Begegnung verschiedener Kulturen, Nationalitäten, Religionen und Weltanschauungen werden organisiert und gefördert. Interreligiöser Dialog führt zum Verständnis für den Wertehintergrund und die Haltungen vom Menschen unterschiedlicher religiöser Bekenntnisse. Gedenk- und historische Stätten werden als Lernorte historischer und kultureller Identität erlebt. Handlungsziele: Jugendliche aus Deutschland und Belarus sollen die Spuren gemeinsamer Geschichte und ihre heutigen, verschiedenen Lebenssituationen kennenlernen. Der „Tag der offenen Moschee“ soll von kommunalen und kirchlichen Gremien (Gemeinderat, Pfarrgemeinderat, Presbyterium) zur Begegnung genutzt werden. Es sollen integrative Veranstaltungen mit Behindertenverbänden stattfinden. Ebenso eine Informationsveranstaltung mit dem Lesben und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) Leitziele Säule 3: Aktionsbündnis für Demokratie und Menschenfreundlichkeit 1. Das zivilgesellschaftliche Engagement für Demokratie und Toleranz im Kreis wird sichtbar. 2. Die relevanten lokalen Akteure für Demokratie und Menschenfreundlichkeit vernetzen sich. Mittlerziele: Neue Initiativen für Integration, Demokratie und Menschenfreundlichkeit werden gegründet. Bestehende, bzw. neue Initiativen im Landkreis Altenkirchen vernetzen sich zu einem Aktionsbündnis. Dieses Aktionsbündnis wird getragen durch den überparteilichen Zusammenschluss von Einzelpersonen, Parteien, Initiativen, Gewerkschaften, Kirchengemeinden und anderen gesellschaftlichen Gruppen. Das Aktionsbündnis arbeitet mit anderen Vereinen, Verbänden, Institutionen, politischen Stiftungen, Landeszentralen und Einzelpersonen zusammen. Handlungsziele: Eine Homepage und Newsletters veröffentlichen zivilgesellschaftliche Projekte und Aktionen und animieren zum Mittun. Ein Arbeitskreis „Erinnerungskultur im Kreis Altenkirchen“ soll sich gründen. Es soll u.a. an aus dem Kreis deportierte Kinder und Jugendliche, sowie über die damalige Zwangsarbeit in der Landwirtschaft erinnert werden.