Patientenverfügung

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Liebe Leserinnen und Leser,
wir alle können durch einen Unfall oder eine Krankheit in
eine Lage kommen, in der wir für uns selbst keine
Entscheidungen mehr treffen können.
Was wird dann?
Wer pflegt mich? Wer handelt für mich?
Wer regelt meine Angelegenheiten?
Wer entscheidet?
Fragen über Fragen und doch gibt es
Möglichkeiten für das Eintreffen einer solchen Situation
Vorsorge zu treffen.
Mit dieser Broschüre halten Sie einen Ratgeber in der
Hand, der Ihnen Informationen und Entscheidungshilfen für
Ihre persönliche Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung bietet.
Es werden die Unterschiede dargestellt um Ihnen eine
Orientierungshilfe zu geben, welche Art der Vorsorge für
Sie passend ist.
Weiterhin enthält die Broschüre entsprechende Muster und
Formulierungshilfen sowie eine Übersicht eines Stichwortverzeichnisses über evtl. zu regelnde Angelegenheiten.
Sollten Sie jedoch schwierige Regelungen zu treffen haben,
empfehlen wir Ihnen, sich von einem Rechtsanwalt oder
Notar beraten zu lassen.
Die Verantwortung für Ihre persönliche Vorsorgevollmacht,
Betreuungs- oder Patientenverfügung tragen Sie selbst.
Die Herausgeber dieser Broschüre übernehmen keine
Haftung und auch keine Gewähr für die Vollständigkeit des
Stichwortverzeichnisses und bitten dafür um Ihr
Verständnis.
Inhaltsübersicht
Informationen
Muster
Formulierungshilfen
Zu regelnde
Angelegenheiten
Informationen
Wir werden in dieser Broschüre vier verschiedene Formen
der Vorsorge erläutern. Es handelt sich um die:
 Generalvollmacht
 Vorsorgevollmacht
 Betreuungsverfügung
 Patientenverfügung
Diese Vorsorgemöglichkeiten haben neben grundsätzlichen
Unterschieden auch einige Gemeinsamkeiten. Zum
besseren Verständnis werden die Vorsorgeformen getrennt
voneinander dargestellt und erläutert. Es kommt natürlich
zu Überschneidungen bzw. Mehrfachnennungen.
Von vorneherein möchten wir mit zwei hartnäckigen
Irrtümern aufräumen:
Nahe Verwandte, Eltern, Kinder usw. haben keine
rechtliche Vertretungsfunktion.
Erklärungen im Namen des Betroffenen sind nicht
bindend und bleiben ohne ausdrückliche Legitimation
rechtlich gesehen unwirksam.
Testamentarische Verfügungen sind erst nach dem
Tod wirksam.
Allgemeines
 Je genauer und umfassender Ihre Angaben und
Aussagen sind, desto sicherer können sie sein, dass
Ihren Wünschen wirklich entsprochen wird.
 Eine regelmäßige Überprüfung der Vollmachten/Verfügungen bzw. eine Fristsetzung der Gültigkeit dient der
Sicherheit darüber, ob die Dokumente noch ihrem Willen
entsprechen. Beispielsweise könnten Sie immer an
Neujahr ihre Vollmacht neu unterschreiben. Damit
belegen Sie, dass der Inhalt der Vollmacht ihren
aktuellen Willen wiedergibt.
 Die Vollmacht/Verfügung sollten Sie an einem sicheren
Ort aufbewahren. Am besten informieren Sie Verwandte
oder Bekannte über den Aufenthaltsort. Vollmachten und
Betreuungsverfügungen können kostenlos oder gegen
eine geringe Gebühr bei den zuständigen Amtsgerichten
hinterlegt werden. Sie sollten einen Merkzettel bei ihren
persönlichen Papieren (Personalausweis, Bankkarte,
usw.) aufbewahren, der auf die Existenz der Vollmacht
hinweist. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit Ihre
Vollmacht bei der Bundesnotarkammer registrieren zu
lassen.
 Um dringende Rechtsgeschäfte tätigen zu können ist es
sinnvoll, der Vollmacht eine Gültigkeit über den Tod
hinaus zu geben.
 Eine Bescheinigung von Ihrem Hausarzt, dass Sie zum
Zeitpunkt der Ausstellung der Vollmacht im Vollbesitz
ihrer geistigen Kräfte waren, steigert die Akzeptanz der
Vollmacht im Rechtsverkehr.
 Seit 01.07.2005 können Sie Ihre Vorsorgevollmachten
oder Betreuungsverfügungen bei der Betreuungsbehörde
beglaubigen lassen.
Grundsätzliches zu Vollmachten:
 Eine Vollmacht ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung zur Übertragung von Vertretungsrechten an
Dritte.
 Wenn Sie kein Datum über den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Vollmacht eingetragen haben, erlangt die Vollmacht mit ihrer Unterschrift sofortige Wirksamkeit.
 Vollmachten sind an die festgelegten Bedingungen und
Inhalte gebunden.
 Vollmachten dürfen nur die
(Bevollmächtigte) umsetzen.
genannten
Personen
 Vollmachten sind nur im Original gültig. Stellen Sie
möglichst wenige Originale aus. Verbinden Sie die
Wirksamkeit der Vollmacht mit der Vorlage des Originals,
so sind Sie vor einem eventuellen Missbrauch geschützt.
 Vollmachten können jederzeit widerrufen werden.
 Vollmachten sind nur unterschrieben gültig.
 Vollmachten dürfen nur von voll geschäftsfähigen
Personen erteilt und widerrufen werden. Geschäftsfähigkeit ist kein statischer Zustand. Sie wird von der
momentanen psychischen Verfassung beeinflusst. Lassen
Sie sich von Ihrem Hausarzt den Vollbesitz Ihrer
geistigen Kräfte bei Unterschrift der Vollmacht
bescheinigen.
Vollmachten, die Grundstücksverfügungen einschließen, müssen notariell beurkundet werden.
Was soll mir schon passieren?
Die 52-jährige Nachbarin, geschieden und allein lebend,
eine lebenslustige und freundliche Frau,
stürzt beim Treppeputzen und
zieht sich einen Trümmerbruch
der Schulter und einen Bruch der
Ferse zu. Nach mehrwöchigem
Klinikaufenthalt und anschließender Rehabilitation kehrt sie
nach Hause zurück. Sie leidet
unter ständigen Schmerzen. Sie ist nicht mehr lebensfroh,
misstrauisch gegenüber ihrer Umgebung, wird depressiv
und apathisch. Sie ist nicht mehr in der Lage, sich um
Haushalt, Einkauf, Finanzen usw. zu kümmern. Ihr Sohn
(30) würde einiges für sie regeln, Suche eines ambulanten
Dienstes, Behandlungsfürsorge, Bank- und Behördenangelegenheiten. Seine Mutter hat es aber versäumt, ihm
rechtzeitig eine Vollmacht für diese Fälle zu erteilen. In
ihrer Apathie kann sie sich nicht mehr aufraffen, ihre
Wünsche zu äußern und ihrem Sohn eine entsprechende
Vorsorgevollmacht
zu
erteilen.
Entgegen
der
Familientradition, alle Angelegenheiten möglichst privat zu
regeln, bleibt dem Sohn keine andere Möglichkeit, als das
Vormundschaftsgericht zu bitten, ihn zum rechtlichen
Betreuer für seine Mutter einzusetzen.
.
Vorsorge durch Vollmacht(en):
Wir unterscheiden hier die Generalvollmacht von einer
vorsorglichen Vollmacht. Der Unterschied besteht darin,
dass eine Generalvollmacht mit sofortiger Wirkung (mit
ihrer Unterschrift) gültig ist, während die vorsorgliche
Vollmacht erst dann wirksam wird, wenn die genannte
Situation („Sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst
besorgen
können“)
eingetreten
ist.
Das
ist
im
Innenverhältnis mit Ihrem Vollmachtnehmer vorab zu
klären.
In der vorsorglichen Vollmacht ist ein (oder mehrere)
Bevollmächtigter zu benennen, der im Falle Ihrer
Entscheidungsunfähigkeit die genannten Bereiche für Sie
regeln kann/darf/soll.
Bevollmächtigte sollten Ihr volles Vertrauen genießen,
denn
sie
erhalten
möglicherweise
umfangreiche
Handlungsbefugnisse (je nach Inhalt der Vollmacht).
Außerdem wird ein Bevollmächtigter in der Regel nicht vom
Betreuungsgericht
kontrolliert
(im
Gegensatz
zum
Betreuer).
Der von Ihnen gewählte Bevollmächtigte sollte die nötigen
Kenntnisse
und
Fähigkeiten
besitzen,
um
die
beschriebenen Aufgaben zu erfüllen.
Einen großen Teil ihrer Geldgeschäfte wickeln Sie mit
Ihrer Hausbank ab. Banken haben eigene Formulare bzw.
akzeptieren Vollmachten in der Regel nur dann, wenn die
Unterschrift bankintern hinterlegt ist. Wenn Sie ganz sicher
gehen wollen, sollten Sie sich für genauere Auskünfte mit
Ihrer Hausbank in Verbindung setzen.
Manche Behörden bestehen auf öffentlich beglaubigten
(Betreuungsbehörde/Ortsgericht) Vollmachten.
Wird schon gut gehen!
Der 78-jährige Mann, in seiner 3-Zimmer-Wohnung allein
lebend, baut geistig zunehmend ab, sucht ständig seine
Schlüssel, findet von Spaziergängen öfter nicht nach
Hause, ist inkontinent geworden und versäumt die ärztliche
Versorgung seiner offenen Beine.
Seine Wohnung verdreckt, Essensreste schimmeln, Müll
türmt sich. Der alte Mann will
sich weder von
seiner Tochter, Nachbarn
noch
anderen
helfen lassen.
Er will
sein "eigener Herr
sein". Als er zum x-ten
Mal auf der Straße
steht und nicht weiß,
wo er hin soll,
meldet die Nachbarin
dies
der
Sozialstation. Auch von
dort
lehnt
er Hilfe ab.
Das Vormundschaftsgericht wird um die Einrichtung einer
Betreuung gebeten. Das Gericht prüft, ob eine Betreuung
einzurichten ist. Eine Betreuungsverfügung liegt nicht vor.
Der 78-jährige wird begutachtet, die Betreuungsbehörde
ermittelt seine Lebensumstände. Der Richter bestellt einen
Verfahrenspfleger, weil der alte Herr sich nicht mehr selbst
im Betreuungsverfahren vertreten kann, und hört ihn
persönlich an. Der alte Herr äußert keine Wünsche außer
dem, dass er seine Tochter nicht als Betreuerin will. Ein
ihm wildfremder Mensch wird zu seinem Betreuer bestellt.
Betreuungsverfügung
Um Missverständnisse zu vermeiden: Die hier genannte
Betreuung bezieht sich nicht auf Pflege oder
Unterstützung zu Hause, sondern Sie nennen eine oder
mehrere Personen, die im Fall der Errichtung einer
rechtlichen Betreuung als Betreuer eingesetzt werden
sollen.
Sie können die Personen vorschlagen, die für den Fall der
eigenen
psychischen
Krankheit,
körperlichen
oder
seelischen Behinderung vom Betreuungsgericht zum
Betreuer bestellt werden sollen. Die Betreuungsverfügung
kann auch Anweisungen für den Betreuer und dessen
Aufgaben/Tätigkeiten beinhalten. Ebenso können Sie
bestimmen, wer auf keinen Fall als Ihr Betreuer eingesetzt
werden soll.
Die von Ihnen aufgesetzte Verfügung muss bei der Bestellung eines Betreuers berücksichtigt werden. Sie können
Wünsche und Vorstellungen nennen, die Betreuung bzw.
ihr Leben betreffend. Diesen Wünschen und Vorstellungen
muss durch den Betreuer gefolgt werden. Voraussetzung
ist, dass sie durchführbar und zumutbar sind.
Die Betreuungsverfügung wendet sich an das zuständige
Betreuungsgericht. Es regelt den Umfang und Gegenstand
der Betreuung innerhalb speziell aufgeführter Aufgabenkreise. Sollten Sie spezielle Fragen zum Verfahren
der Einrichtung einer Betreuung haben, so wenden Sie sich
an die Betreuungsbehörde, einen Betreuungsverein oder
an das für Sie zuständige Betreuungsgericht.
Ich bin jung, mich trifft´s schon nicht
Der
18-jährige
Abiturient
wird
auf
der
Abschlussklassenfahrt ohne eigene Schuld bei einer
Skiabfahrt gerammt. Er erleidet Mehrfachbrüche und ein
schweres Schädel-Hirn-Trauma.
Der junge Mann liegt monatelang ohne
Aussicht auf Besserung in einem Wachkoma.
Eltern wissen, dass er sich ernsthaft
Lebenserhaltung in ähnlichen Fällen
Gedanken gemacht hat, aber
leider hat er es versäumt,
für solch einen Fall in einer
Patientenverfügung seinen Willen
darzulegen.
Seine
zur
Patientenverfügung
Der medizinische Fortschritt hat es möglich gemacht,
selbst schwerstkranke Menschen künstlich am Leben zu
erhalten. Durch eine Patientenverfügung können Sie
vorsorglich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen
durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Sie
formulieren in der Patientenverfügung ihren Willen für den
Fall, dass sie aufgrund eines Unfalls oder einer akuten
Krankheit nicht mehr in der Lage sind, sich zu äußern.
Entsprechende Stichworte sind z.B. menschenwürdiges
Sterben,
Schmerztherapie,
lebensverlängernde
Maßnahmen, etc.
Es handelt sich hierbei um „eine vorsorgliche schriftliche
Erklärung, durch die ein einwilligungsfähiger Mensch zum
Ausdruck bringt, dass er in bestimmten Krankheits-
situationen keine (der genannten) Behandlungen mehr
wünscht.
Seit 01.09.2009 ist die Patientenverfügung für die
behandelnden Ärzte verbindlich.
Voraussetzungen zur Berücksichtigung der
Patientenverfügung
Der von Ihnen benannte Bevollmächtigte oder Betreuer
muss sich an die Vorgaben Ihrer Patientenverfügung halten
wenn:
 Sie nicht mehr ansprechbar sind
 Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind bzw. die
Auswirkungen
ihrer
Entscheidungen
nicht
mehr
realistisch einschätzen können
 die Frage entstanden ist, ob eine Behandlung begonnen,
fortgeführt oder beendet werden soll.
Generalvollmacht
Vollmachtgeber:
Veronika Vorsorglich, geb. 30. Februar 1935
Anschrift:
Porzellankiste 1; 12345 Entenhausen
Ich, Veronika Vorsorglich, bevollmächtige
Tanja Trauschauwem, geb. 31. April 1970,
Anschrift: Im Geldschrank 2, 98765 Fort Knox
mich in allen finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten
zu vertreten. Er/Sie soll ebenso in allen persönlichen
Angelegenheiten meine Rechte wahren. Seine/Ihre
Rechtshandlungen sollen dieselbe Wirksamkeit haben, wie
wenn ich sie selbst ausführen würde.
Die Vollmacht berechtigt insbesondere.........
Hier fügen Sie bitte alle persönlichen Vorstellungen, Anliegen und
Wünsche ein. Anregungen hierzu finden Sie bei den
Formulierungshilfen.
Die Vollmacht gilt nur, wenn der/die Bevollmächtigte sie im
Original vorlegen kann.
Sie behält ihre Gültigkeit auch wenn ich nicht mehr zu
geschäftsfähigem Handeln fähig bin und nach meinem
Tode.
Ort, Datum,
Unterschrift
Ich habe den Inhalt erneut überprüft und bestätige, dass
dieser weiterhin mein Wille ist.
Ort, Datum
Unterschrift
(Vorsorge-)Vollmacht
(dient zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung)
Vollmachtgeber:
Veronika Vorsorglich, geb. 30. Februar 1935
Anschrift:
Porzellankiste 1; 12345 Entenhausen
Ich, Veronika Vorsorglich, bevollmächtige
Tanja Trauschauwem, geb. 31. April 1970,
Anschrift: Im Geldschrank 2, 98765 Fort Knox
mich in allen finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten
zu vertreten. Er/Sie soll ebenso in allen persönlichen
Angelegenheiten meine Rechte wahren. Seine/Ihre
Rechtshandlungen sollen dieselbe Wirksamkeit haben, als
ob ich sie selbst ausführen würde.
Die Vollmacht berechtigt insbesondere.........
Hier fügen Sie bitte alle persönlichen Vorstellungen, Anliegen
und Wünsche ein. Anregungen hierzu finden Sie bei den
Formulierungshilfen.
Die Vollmacht gilt nur, wenn der/die Bevollmächtigte sie im
Original vorlegen kann.
Sie behält ihre Gültigkeit auch wenn ich nicht mehr zu
geschäftsfähigem Handeln fähig bin und nach meinem
Tode.
Ort, Datum,
Unterschrift
Ich habe den Inhalt erneut überprüft und bestätige, dass
dieser weiterhin mein Wille ist.
Ort, Datum
Unterschrift
Betreuungsverfügung
Für den Fall der Einrichtung einer Betreuung durch das
Amtsgericht für mich,
Veronika Vorsorglich, geb. 30. Februar 1935
Porzellankiste 1, 12345 Entenhausen
wünsche ich, dass als Betreuerin bestellt wird:
Tanja Trauschauwem, geb. 31. April 1970
Anschrift: Im Geldschrank 2, 98765 Fort Knox
Außerdem möchte ich, dass ............
Hier fügen Sie bitte alle persönlichen Vorstellungen, Anliegen
und Wünsche ein. Anregungen hierzu finden Sie bei den
Formulierungshilfen.
Ort, Datum,
Unterschrift
Ich habe den Inhalt erneut überprüft und bestätige, dass
dieser weiterhin mein Wille ist.
Ort, Datum
Unterschrift
Patientenverfügung
Veronika Vorsorglich,
geb. 30.Februar 1935
Porzellankiste 1; 12345 Entenhausen
Für den Fall, dass ich nicht mehr in der Lage bin, meine
Angelegenheiten selbst zu regeln, erteile ich folgende
Patientenverfügung:
Hier fügen Sie bitte alle persönlichen Vorstellungen, Anliegen
und Wünsche ein. Anregungen hierzu finden Sie bei den
Formulierungshilfen. Aktuelle Textbausteine
sind bei der Betreuungsbehörde erhältlich.
Ort, Datum
Unterschrift
Ich habe den Inhalt der Patientenverfügung erneut
überprüft und bestätige hiermit, dass dieser weiterhin mein
Wille ist.
Ort, Datum
Unterschrift
Formulierungshilfen
 “Die Bevollmächtigung umfasst die rechtliche Vertretung
in allen erdenklichen Vermögensangelegenheiten.“
Stichworte: Anschaffungen, Rechnungen bezahlen,
Schulden, Geldanlagen, Vermögen, Versicherungen,
Kontoführung, Lebensversicherung.
 „Die Bevollmächtigung berechtigt zur Geltendmachung
von Unterhaltsansprüchen gegenüber öffentlichen
und
privaten
Leistungsträgern
sowie
einzelnen
Personen.“
 “Die Bevollmächtigung umfasst die rechtliche Vertretung
in allen erdenklichen Angelegenheiten meiner
medizinischen Versorgung. Ärzte werden hiermit von
der Schweigepflicht gegenüber meinen Bevollmächtigten
entbunden.“
Stichworte:
Medizinische
Behandlungen,
Arztwahl,
Sondenernährung, Schmerzmittel.
 Insbesondere befugt die Vollmacht zur Einwilligung in
Heilbehandlungen,
Untersuchungen
und
ärztliche
Eingriffe, die der gerichtlichen Genehmigung bedürfen
(gem. § 1904 BGB), weil die Gefahr besteht, dass ich
sterbe oder einen länger anhaltenden gesundheitlichen
Schaden erleide.
 Die Vollmacht umfasst die Vertretung gegenüber
Ärzten und Kliniken.

”Die Bevollmächtigung umfasst die Festlegung meines
Aufenthaltes. Eingeschlossen ist auch die Vertretung
gegenüber Heimen und sonstigen Einrichtungen.
Stichworte:
Altenheimplatz
suchen,
Umzug,
Unterbringung, Urlaub, Wohnungskündigung und auflösung.
 Die
Bevollmächtigung
umfasst
ausdrücklich
die
Einwilligung in Unterbringungen und unterbringungsähnliche Maßnahmen (gem. § 1906 BGB), die mit
Freiheitsentziehung verbunden sind, sowie die Vertretung in dafür erforderlichen gerichtlichen Genehmigungsverfahren.
 „Der Aufenthalt in einer Pflege- oder sonstigen Einrichtung kann nur bestimmt werden, wenn eine Versorgung in meiner üblichen Umgebung nicht mehr möglich
ist.“
 “Die Bevollmächtigung umfasst die Vertretung in allen
erdenklichen Wohnungs- und Grundstücksangelegenheiten.“
Stichworte:
Miete
zahlen,
Nachmieter
suchen,
Telefon/GEZ an bzw. abmelden, Haus/Grundstücksgeschäfte.
 “Die Bevollmächtigung umfasst die Entgegennahme
und das Öffnen meiner Post.“
 “Die Bevollmächtigung umfasst die Vertretung und
Geltendmachung
von
Ansprüchen
gegenüber
Behörden und Ämtern, Beihilfestellen, Kranken- und
Pflegekassen.“
 “Die Bevollmächtigung umfasst die Organisation der
Pflege meiner Person nach meinen Wünschen,
insbesondere den Einsatz und die Kontrolle von
Pflegekräften und ambulanten Hilfsdiensten.
Es ist mein Wunsch, solange wie möglich, zu Hause
versorgt zu werden.
Es ist mein Wunsch, im Falle einer erhöhten
Pflegebedürftigkeit im Altenheim XY untergebracht zu
werden.
Zu regelnde Angelegenheiten
A)







Altenheimplatz suchen
Ambulante Pflege organisieren
Anschaffungen tätigen
Arztwahl
Aufenthalt bestimmen
Ausschluss von Handlungen
Ausschluss von Personen (wer auf keinen Fall Betreuer werden
soll)
 Auslagenersatz für Betreuer
B)





Bankgeschäfte tätigen
Betreuung/Betreuer benennen oder ablehnen
Benachrichtigungen (im Notfall)
Bettgitter (§ 1906 BGB)
Bauchgurt (§ 1906 BGB)
D)
 Darlehen aufnehmen
E)
 Erbschaft
 Ersatzbevollmächtigten benennen
F)
 Freiheitsentziehende Maßnahmen z.B.: Bettgitter, Bauchgurt,
Medikamente zustimmen/ablehnen (nach Genehmigung des
Betreuungsgerichts gem. § 1906 BGB)
G)







Geburtstagsgeschenke kaufen
Geldanlagen tätigen
Genehmigungspflichtige Handlungen
Geschäftsfähigkeit
GEZ
Grab/Grabpflege
Gültigkeit der Vollmacht
H)




Haus
Heimumzug organisieren
Heimvertrag abschließen/kündigen
Heimwunsch
I)
 Immobilien kaufen/verkaufen
K)





Kaufverträge
Kontoführung
Krankheit
Krankenkasse
Kontrollbetreuer benennen
L)
 Lebensversicherung abschließen/kündigen
 Lebensstandard
 Lebensverlängernde Maßnahmen
M)
 Medizinischer Behandlung zustimmen/ablehnen (nach
vorheriger Genehmigung durch das Betreuungsgericht gem.
§ 1904 BGB)
 Mehrere Bevollmächtigte benennen
 Miete zahlen
N)
 Nachmieter suchen
O)
 Organspende
P)
 Pflege organisieren
 Post öffnen und lesen
R)




Rechtsanwalt beauftragen
Rente beantragen/verwenden
Rechnungen bezahlen
Rechtsstreitigkeiten führen
S)




Schulden bezahlen
Schweigepflichtentbindung
Schmerztherapie
Sondenernährung (PEG)
T)
 Telefon
 Testament
U)




Umzug
Unterbringung (§ 1906 BGB)
Untervollmacht
Urlaub
V)






Vermögen verwalten
Versicherungen
Verträge abschließen/kündigen
Versorgungsbezüge
Vergleiche abschließen
Vergütung des Betreuers
W)
 Weihnachtsgeschenke
 Wohnungsauflösung
 Wünsche
Beratung und Hilfe
Betreuungsbehörde des Main-Taunus-Kreises
Am Kreishaus 1 – 5
65719 Hofheim
Ansprechpartner:
Frau Gluth
Herr Hantke
Fax:
06192/201-2102
E-Mail:
[email protected]
[email protected]
Tel.: 06192/201-1876
Tel.: 06192/201-1199
Betreuungsverein Caritasverband Main-Taunus
Vincenzstraße 29
65719 Hofheim
Ansprechpartner:
Frau Sekowski
Herr Müller
Frau Seibert
Fax:
06192/2934-33
E-Mail
[email protected]
mü[email protected]
[email protected]
Tel.: 06192/2934-17
Tel.: 06192/2934-24
Tel.: 06192/2934-26
Betreuungsgericht Königstein
61462 Königstein
zuständig für Bad Soden, Eppstein,
Kelkheim, Schwalbach
Tel.: 06174/29030
Betreuungsgericht Höchst
65925 Frankfurt
zuständig für Eschborn, Hattersheim,
Hofheim, Kriftel, Liederbach, Sulzbach
Tel.: 069/136701
Betreuungsgericht Wiesbaden
65185 Wiesbaden
zuständig für Flörsheim, Hochheim
Tel.: 0611/32610
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