Vortragsthema zieht viele Besucher an Die Vorstandschaft der Siedlergemeinschaft Regnitzlosau freute sich über ein volles Haus bei ihrer Herbstversammlung. Offenbar hatten die Siedler mit der Wahl des Vortragsthemas für diesen Abend ins Schwarze getroffen. Zentraler Punkt im fachkundigen Referat von Rechtsanwalt Hergen von Varel aus Hof war die Vorsorgevollmacht. Anhand praktischer Beispiele veranschaulichte er, wie jeder von uns durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen kann, wichtige Angelegenheiten des eigenen Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. Unter Umständen muss dann ein Richter, ein Anwalt oder ein Betreuer versuchen, im konkreten Vertretungsfall die Wünsche und Interessen des Betreuten zu ermitteln und danach zu handeln, wenn es z. B. um Entscheidungen bei Operationen, um einen Platz im Pflegeheim, um die Kündigung der eigenen Wohnung, um die Verwaltung des Vermögens oder ganz einfach um die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse geht. Herr von Varel verdeutlichte, dass in unserem Recht nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes Sorgerecht und die Befugnis zur Entscheidung und Vertretung in allen Angelegenheiten haben. Für Volljährige können hingegen Angehörige nur dann entscheiden, wenn ihnen ein Vollmacht vorliegt oder wenn sie gerichtlich bestellter Betreuer sind. Bei einer Vollmacht zur Vorsorge (Vorsorgevollmacht) benennt man eine Person des Vertrauens, die bereit ist, im Bedarfsfall für mich zu handeln. Beim Erteilen der Vollmacht kann man sich von persönlichen Wünschen und Bedürfnissen leiten lassen und klare Anweisungen geben, wie die eigenen Angelegenheiten geregelt werden sollen. Zweckmäßig ist die Erteilung einer so genannten Generalvollmacht, mit der der Bevollmächtigte zur Vertretung in fast allen Angelegenheiten ermächtigt wird. Aufgrund der weit reichenden Befugnisse ermahnte der Anwalt die Zuhörer mehrfach, diese Vollmachtsform nur dann einzusetzen, wenn der Bevollmächtige das absolute Vertrauen des Vollmachtgebers besitzt, zumal der Bevollmächtigte über sein Handeln keinerlei Kontrolle unterliegt. Wer keine solche Vertrauensperson besitzt und dennoch Vorsorge treffen möchte, der kann seine Wünsche und Bedürfnisse durch eine Betreuungsverfügung regeln. In dieser Verfügung können ebenfalls Vermögensangelegenheiten, persönliche Angelegenheiten wie z.B. Geschenke an Weihnachten, Geburtstagen od. Hochzeiten, Wünsche für die Bestattung und Wohnungsangelegenheiten und Heimaufnahme bei Pflegebedürftigkeit geregelt werden. Ein in dieser Verfügung selbst vorgeschlagener Betreuer wird bei der Ausübung seiner Tätigkeit vom Amtsgericht kontrolliert und ist besonders bei der Vermögensverwaltung dem Gericht Rechenschaft schuldig. Gegen Ende des Vortrags widmete sich Herr von Varel noch der Patientenverfügung, mit der man seinen Willen über die Art und Weise ärztlicher Behandlung festhalten kann. So kann man im Notfall auf ärztliche Maßnahmen oder die Unterlassung solcher Maßnahmen Einfluss nehmen und das eigene Recht auf Selbstbestimmung wahren. Die Zuhörer bedankten sich beim Referenten für die anschauliche Vermittlung der schwierigen Materie mit einem kräftigen Applaus. Nach einer kurzen Pause ehrte 1. Vorsitzender Reinhold Sörgel und 2. Vorsitzender Uwe Schneider die Mitglieder, die seit 25, 40 oder gar 50 Jahren der Siedlergemeinschaft Regnitzlosau die Treue halten. In einem kurzen Bericht informierte Reinhold Sörgel die Besucher über die weiterhin positive Entwicklung bei der Zahl der Mitglieder, über Neuigkeiten vom Kreisverband und berichtete über die besuchte Schulung für die oberfränkischen Gemeinschaftsleiter.