Vortragsthema zieht viele Besucher an

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Vortragsthema zieht viele Besucher an
Die Vorstandschaft der Siedlergemeinschaft Regnitzlosau freute sich über ein volles Haus
bei ihrer Herbstversammlung. Offenbar hatten die Siedler mit der Wahl des Vortragsthemas
für diesen Abend ins Schwarze getroffen. Zentraler Punkt im fachkundigen Referat von
Rechtsanwalt Hergen von Varel aus Hof war die Vorsorgevollmacht. Anhand praktischer
Beispiele veranschaulichte er, wie jeder von uns durch Unfall, Krankheit oder Alter in die
Lage kommen kann, wichtige Angelegenheiten des eigenen Lebens nicht mehr
selbstverantwortlich regeln zu können. Unter Umständen muss dann ein Richter, ein Anwalt
oder ein Betreuer versuchen, im konkreten Vertretungsfall die Wünsche und Interessen des
Betreuten zu ermitteln und danach zu handeln, wenn es z. B. um Entscheidungen bei
Operationen, um einen Platz im Pflegeheim, um die Kündigung der eigenen Wohnung, um
die Verwaltung des Vermögens oder ganz einfach um die persönlichen Wünsche und
Bedürfnisse geht. Herr von Varel verdeutlichte, dass in unserem Recht nur Eltern gegenüber
ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes Sorgerecht und die Befugnis zur
Entscheidung und Vertretung in allen Angelegenheiten haben. Für Volljährige können
hingegen Angehörige nur dann entscheiden, wenn ihnen ein Vollmacht vorliegt oder wenn
sie gerichtlich bestellter Betreuer sind.
Bei einer Vollmacht zur Vorsorge (Vorsorgevollmacht) benennt man eine Person des
Vertrauens, die bereit ist, im Bedarfsfall für mich zu handeln. Beim Erteilen der Vollmacht
kann man sich von persönlichen Wünschen und Bedürfnissen leiten lassen und klare
Anweisungen geben, wie die eigenen Angelegenheiten geregelt werden sollen. Zweckmäßig
ist die Erteilung einer so genannten Generalvollmacht, mit der der Bevollmächtigte zur
Vertretung in fast allen Angelegenheiten ermächtigt wird. Aufgrund der weit reichenden
Befugnisse ermahnte der Anwalt die Zuhörer mehrfach, diese Vollmachtsform nur dann
einzusetzen, wenn der Bevollmächtige das absolute Vertrauen des Vollmachtgebers besitzt,
zumal der Bevollmächtigte über sein Handeln keinerlei Kontrolle unterliegt.
Wer keine solche Vertrauensperson besitzt und dennoch Vorsorge treffen möchte, der kann
seine Wünsche und Bedürfnisse durch eine Betreuungsverfügung regeln. In dieser
Verfügung können ebenfalls Vermögensangelegenheiten, persönliche Angelegenheiten wie
z.B. Geschenke an Weihnachten, Geburtstagen od. Hochzeiten, Wünsche für die Bestattung
und Wohnungsangelegenheiten und Heimaufnahme bei Pflegebedürftigkeit geregelt
werden. Ein in dieser Verfügung selbst vorgeschlagener Betreuer wird bei der Ausübung
seiner Tätigkeit vom Amtsgericht kontrolliert und ist besonders bei der Vermögensverwaltung
dem Gericht Rechenschaft schuldig.
Gegen Ende des Vortrags widmete sich Herr von Varel noch der Patientenverfügung, mit der
man seinen Willen über die Art und Weise ärztlicher Behandlung festhalten kann. So kann
man im Notfall auf ärztliche Maßnahmen oder die Unterlassung solcher Maßnahmen Einfluss
nehmen und das eigene Recht auf Selbstbestimmung wahren.
Die Zuhörer bedankten sich beim Referenten für die anschauliche Vermittlung der
schwierigen Materie mit einem kräftigen Applaus.
Nach einer kurzen Pause ehrte 1. Vorsitzender Reinhold Sörgel und 2. Vorsitzender Uwe
Schneider die Mitglieder, die seit 25, 40 oder gar 50 Jahren der Siedlergemeinschaft
Regnitzlosau die Treue halten.
In einem kurzen Bericht informierte Reinhold Sörgel die Besucher über die weiterhin positive
Entwicklung bei der Zahl der Mitglieder, über Neuigkeiten vom Kreisverband und berichtete
über die besuchte Schulung für die oberfränkischen Gemeinschaftsleiter.
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