zueinander. Alle sollen es wissen und die Menschen, die dem Paar

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zueinander. Alle sollen es wissen und die Menschen, die dem Paar etwas bedeuten,
sollen die Entscheidung mitfeiern.
Z
wischen der standesamtlichen Heirat und der kirchlichen Trauung lagen vor
zwanzig, dreissig Jahren in der Regel nur wenige Stunden. Zivileheschliessung
und kirchliche Trauung gehören heute nicht mehr automatisch zusammen. Das
Bewusstsein ist gewachsen, dass die kirchliche Hochzeit eine andere Bedeutung hat
als die standesamtliche.
Wir möchten kirchlich
heiraten.
M
enschen, die an Gott glauben, wissen um die Chancen und Bereicherungen,
die ein Leben im Vertrauen auf Gott schenkt. Sie erfahren ihr Leben als
sinnvoll. Sie wissen sich auch dort von Gott angenommen, wenn Sie leidvoll an
Grenzen stossen. Dieses Wissen und diese Erfahrung machen Mut, Ja zu einer
Partnerin/Ja zu einem Partner zu sagen. Diese Paare wenden die christliche
Glaubenshaltung, dass das Leben im Vertrauen auf die bedingungslose Zusage
Gottes an die Menschen gelingt, ganz konkret auf einen wichtigen Lebensbereich
an: das Leben als Paar.
W
enn ein Paar sich daher öffentlich so in der Kirche zueinander bekennt, dann
redet die katholische Kirche von einem heil machenden Zeichen, von einem
Sakrament: dem Sakrament der Ehe. In diesem Ehesakrament wird für die Kirche
sichtbar, wie Gott sich zu uns Menschen verhält: Er will uns, umwirbt uns, liebt
uns - so wie die Partner sich umwerben und lieben.
I
n der kirchlichen Trauung bittet die ganze Festgemeinde mit ihren Liedern und
Gebeten Gott darum, das Paar mit seiner Liebe zu segnen und ihm im Alltag
beizustehen. Gott macht damit den Bund der Eheleute zu einem Treuebund, in dem
er selbst gegenwärtig sein will.
F
D
ür (katholische) gläubige Christen ist es deshalb sehr naheliegend, ihre
Beziehung als religiöses Zeichen zu schliessen: als Sakrament der Ehe.
ie Entscheidung zu einer kirchlichen Trauung erfordert einen freien und reifen
Entschluss. Dieser muss von den Eheleuten
selbst getroffen werden. Es ist eine Entscheidung,
an der besonders die Kirche in sehr konsequenter
Weise festhält. Es kann auch ein Ausdruck von
Ehrlichkeit sich selbst gegenüber sein, sich zunächst
nicht kirchlich trauen zu lassen und die
Entscheidung darüber noch weiter reifen zu lassen.
Wie gehen wir vor?
An was müssen wir denken?
Pfarramt
Terminabsprache
Unterlagen
Traugespräch
Traugottesdienst
Ehevorbereitung
Ökumenische Trauung
Geschieden
Dieses Faltblatt möchte Ihnen erste Informationen
zur Vorbereitung Ihrer kirchlichen Hochzeit geben.
Welches Pfarramt ist zuständig?
Nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit Ihrem/Ihrer Seelsorger/in auf.
Zuständig für die Trauung ist eines der Wohnsitz Pfarrämter (bei einer
Mischehe, das Pfarramt des katholischen Partners). Natürlich können Sie auch
jeden anderen Seelsorger, jede andere Seelsorgerin um ein Gespräch bitten.
Terminabsprache
(möglichst frühzeitig!!!)
Besprechen Sie den von Ihnen ins Auge gefassten Termin mit dem
Seelsorger/in, der/die mit Ihnen die Trauung feiern soll. Fragen Sie rechtzeitig
nach, ob die gewünschte Kirche, Kapelle für Ihre Hochzeit zur Verfügung steht.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Bestellen Sie – frühestens sechs Monate vor der Trauung – bei Ihrem
„Taufpfarramt“ einen Taufschein für Brautleute.
Traugespräch
Einige Monate vor dem Hochzeitstermin wird sich der/die Seelsorger/in mit
Ihnen zusammensetzen und ein Traugespräch führen. Dabei wird mit Ihnen ein
Formular ausgefüllt, das die Daten aufnimmt, die später in das Ehebuch Ihrer
Kirchengemeinde eingetragen werden.
Bei diesem Gespräch geht es um die Bedeutung der kirchlichen Trauung und
der christlichen Ehe - was Ihnen selbst daran wichtig ist und was die Kirche
unter dem Sakrament versteht. Natürlich können Sie auch alles zur Sprache
bringen, was um die kirchliche Trauung herum zu bedenken ist: Wie der
Gottesdienst gestaltet werden kann, Liedauswahl, Trauzeugen, Musik u.a. mehr.
Ehevorbereitung
Durch die vielen Vorbereitungen, die ein Hochzeitsfest mit sich bringt, bleibt
oft wenig Zeit für das Gespräch über die Bedeutung der Trauung für die
Partnerschaft:
Wie soll unser gemeinsamer Lebensweg aussehen? Was schätze ich an meiner
Partnerin/an meinem Partner? Welche Rolle spielt der Glaube dabei? Welchen
Inhalt und Sinn hat das Eheversprechen, das wir einander im Gottesdienst
geben?
Um diesen Fragen auch im Austausch mit anderen Paaren nachgehen zu
können, bietet Ihnen die Kirche Ehevorbereitungskurse an. Wir laden Sie
herzlich ein, sich für ein solches Angebot Zeit zu nehmen. Angebote finden Sie
im Pfarrblatt oder im Anschlagkasten unserer Pfarrei.
Es braucht vielleicht etwas Mut sich für einen solchen Kurs anzumelden, aber
die Erfahrungen anderer Paare zeigen, dass sich die Teilnahme für die
Partnerschaft wirklich lohnt.
Kann man Traugottesdienste selbst mitgestalten?
Dies ist nicht nur möglich, sondern sehr erwünscht. Die Lesung/en, Musik und
Gesang, Gebete und Texte können die Brautpaare gerne selbst aussuchen. Viele
Anregungen erhalten Sie auch bei Ehevorbereitungskursen.
Kann man auch ökumenisch heiraten?
Wenn ein Partner der reformierten, der andere der katholischen Kirche angehört,
gibt es die Möglichkeit, ökumenisch zu heiraten. Dies kommt vor allem dann in
Frage, wenn beide Partner in ihrer Kirche engagiert sind. Die Trauung
ökumenisch zu halten, nur weil Rücksichten auf die Verwandtschaft genommen
werden soll oder weil man sich nicht entscheiden kann, ist weniger sinnvoll.
Bei einer eventuellen späteren Taufe Ihres Kindes müssen Sie sich auch für eine
Konfession entscheiden. Überlegen Sie, welcher der beiden Partner die stärkere
religiöse Bindung hat und später auch die religiöse Erziehung der Kinder in der
Hauptsache übernimmt.
Wenn Sie reformiert heiraten und möchten, dass Ihre Ehe auch von der kath.
Kirche registriert d.h. anerkannt wird, braucht der katholische Partner eine
Dispens (eine Freistellung von der katholischen Eheschliessungsform). Melden
Sie sich in diesem Fall auf Ihrem Wohnsitzpfarramt.
Wenn der Partner nicht christlich getauft ist oder gar nicht an Gott glaubt?
Auch eine Eheschliessung mit einem nichtgetauften Partner, oder mit
jemandem, der nicht an Gott glaubt, kann kirchlich gefeiert werden. Der
Seelsorger achtet dann darauf, dass der nichtgetaufte Partner bei der Trauung
keine Texte sprechen muss, die seinem Gewissen und seiner Religion oder
seiner Überzeugung widersprechen.
Und wenn der eine Partner oder beide schon einmal verheiratet waren?
In diesem Falle muss erst geprüft werden, ob die geschiedene Ehe in kirchlicher
Sicht noch gültig ist oder nicht. Dies muss in einem individuellen Gespräch mit
dem Seelsorger geklärt werden. Unter bestimmten Umständen kann ein
Nichtigkeitsverfahren angestrebt werden.
Kirchlich heiraten heisst:
H
eiraten - das bedeutet, dass Mann und Frau für ein Leben lang beieinander
bleiben wollen. Sie lieben sich, haben gelernt, sich zu vertrauen und
entscheiden sich für ein gemeinsames Leben. Sie sind auf ihrem Weg so weit, dass
sie sagen können: "Ja, wir trauen uns“. Bei der Hochzeit bekennt sich das Paar
öffentlich
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