zueinander. Alle sollen es wissen und die Menschen, die dem Paar etwas bedeuten, sollen die Entscheidung mitfeiern. Z wischen der standesamtlichen Heirat und der kirchlichen Trauung lagen vor zwanzig, dreissig Jahren in der Regel nur wenige Stunden. Zivileheschliessung und kirchliche Trauung gehören heute nicht mehr automatisch zusammen. Das Bewusstsein ist gewachsen, dass die kirchliche Hochzeit eine andere Bedeutung hat als die standesamtliche. Wir möchten kirchlich heiraten. M enschen, die an Gott glauben, wissen um die Chancen und Bereicherungen, die ein Leben im Vertrauen auf Gott schenkt. Sie erfahren ihr Leben als sinnvoll. Sie wissen sich auch dort von Gott angenommen, wenn Sie leidvoll an Grenzen stossen. Dieses Wissen und diese Erfahrung machen Mut, Ja zu einer Partnerin/Ja zu einem Partner zu sagen. Diese Paare wenden die christliche Glaubenshaltung, dass das Leben im Vertrauen auf die bedingungslose Zusage Gottes an die Menschen gelingt, ganz konkret auf einen wichtigen Lebensbereich an: das Leben als Paar. W enn ein Paar sich daher öffentlich so in der Kirche zueinander bekennt, dann redet die katholische Kirche von einem heil machenden Zeichen, von einem Sakrament: dem Sakrament der Ehe. In diesem Ehesakrament wird für die Kirche sichtbar, wie Gott sich zu uns Menschen verhält: Er will uns, umwirbt uns, liebt uns - so wie die Partner sich umwerben und lieben. I n der kirchlichen Trauung bittet die ganze Festgemeinde mit ihren Liedern und Gebeten Gott darum, das Paar mit seiner Liebe zu segnen und ihm im Alltag beizustehen. Gott macht damit den Bund der Eheleute zu einem Treuebund, in dem er selbst gegenwärtig sein will. F D ür (katholische) gläubige Christen ist es deshalb sehr naheliegend, ihre Beziehung als religiöses Zeichen zu schliessen: als Sakrament der Ehe. ie Entscheidung zu einer kirchlichen Trauung erfordert einen freien und reifen Entschluss. Dieser muss von den Eheleuten selbst getroffen werden. Es ist eine Entscheidung, an der besonders die Kirche in sehr konsequenter Weise festhält. Es kann auch ein Ausdruck von Ehrlichkeit sich selbst gegenüber sein, sich zunächst nicht kirchlich trauen zu lassen und die Entscheidung darüber noch weiter reifen zu lassen. Wie gehen wir vor? An was müssen wir denken? Pfarramt Terminabsprache Unterlagen Traugespräch Traugottesdienst Ehevorbereitung Ökumenische Trauung Geschieden Dieses Faltblatt möchte Ihnen erste Informationen zur Vorbereitung Ihrer kirchlichen Hochzeit geben. Welches Pfarramt ist zuständig? Nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit Ihrem/Ihrer Seelsorger/in auf. Zuständig für die Trauung ist eines der Wohnsitz Pfarrämter (bei einer Mischehe, das Pfarramt des katholischen Partners). Natürlich können Sie auch jeden anderen Seelsorger, jede andere Seelsorgerin um ein Gespräch bitten. Terminabsprache (möglichst frühzeitig!!!) Besprechen Sie den von Ihnen ins Auge gefassten Termin mit dem Seelsorger/in, der/die mit Ihnen die Trauung feiern soll. Fragen Sie rechtzeitig nach, ob die gewünschte Kirche, Kapelle für Ihre Hochzeit zur Verfügung steht. Welche Unterlagen brauchen Sie? Bestellen Sie – frühestens sechs Monate vor der Trauung – bei Ihrem „Taufpfarramt“ einen Taufschein für Brautleute. Traugespräch Einige Monate vor dem Hochzeitstermin wird sich der/die Seelsorger/in mit Ihnen zusammensetzen und ein Traugespräch führen. Dabei wird mit Ihnen ein Formular ausgefüllt, das die Daten aufnimmt, die später in das Ehebuch Ihrer Kirchengemeinde eingetragen werden. Bei diesem Gespräch geht es um die Bedeutung der kirchlichen Trauung und der christlichen Ehe - was Ihnen selbst daran wichtig ist und was die Kirche unter dem Sakrament versteht. Natürlich können Sie auch alles zur Sprache bringen, was um die kirchliche Trauung herum zu bedenken ist: Wie der Gottesdienst gestaltet werden kann, Liedauswahl, Trauzeugen, Musik u.a. mehr. Ehevorbereitung Durch die vielen Vorbereitungen, die ein Hochzeitsfest mit sich bringt, bleibt oft wenig Zeit für das Gespräch über die Bedeutung der Trauung für die Partnerschaft: Wie soll unser gemeinsamer Lebensweg aussehen? Was schätze ich an meiner Partnerin/an meinem Partner? Welche Rolle spielt der Glaube dabei? Welchen Inhalt und Sinn hat das Eheversprechen, das wir einander im Gottesdienst geben? Um diesen Fragen auch im Austausch mit anderen Paaren nachgehen zu können, bietet Ihnen die Kirche Ehevorbereitungskurse an. Wir laden Sie herzlich ein, sich für ein solches Angebot Zeit zu nehmen. Angebote finden Sie in der Regel in Ihrem Pfarrblatt oder oftmals auch im Internet. Es braucht vielleicht etwas Mut sich für einen solchen Kurs anzumelden, aber die Erfahrungen anderer Paare zeigen, dass sich die Teilnahme für die Partnerschaft wirklich lohnt. Kann man Traugottesdienste selbst mitgestalten? Dies ist nicht nur möglich, sondern sehr erwünscht. Die Lesung/en, Musik und Gesang, Gebete und Texte können die Brautpaare gerne selbst aussuchen. Viele Anregungen erhalten Sie auch bei Ehevorbereitungskursen. Kann man auch ökumenisch heiraten? Wenn ein Partner der reformierten, der andere der katholischen Kirche angehört, gibt es die Möglichkeit, ökumenisch zu heiraten. Dies kommt vor allem dann in Frage, wenn beide Partner in ihrer Kirche engagiert sind. Die Trauung ökumenisch zu halten, nur weil Rücksichten auf die Verwandtschaft genommen werden soll oder weil man sich nicht entscheiden kann, ist weniger sinnvoll. Bei einer eventuellen späteren Taufe Ihres Kindes müssen Sie sich auch für eine Konfession entscheiden. Überlegen Sie, welcher der beiden Partner die stärkere religiöse Bindung hat und später auch die religiöse Erziehung der Kinder in der Hauptsache übernimmt. Wenn Sie reformiert heiraten und möchten, dass Ihre Ehe auch von der kath. Kirche registriert d.h. anerkannt wird, braucht der katholische Partner eine Dispens (eine Freistellung von der katholischen Eheschliessungsform). Melden Sie sich in diesem Fall auf Ihrem Wohnsitzpfarramt. Wenn der Partner nicht christlich getauft ist, nicht an Gott glaubt oder aus der Kirche ausgetreten ist? Eine Eheschliessung mit einem nichtgetauften Partner, oder mit jemandem, der nicht an Gott glaubt, kann kirchlich gefeiert werden. Der Seelsorger achtet dann darauf, dass der nichtgetaufte Partner bei der Trauung keine Texte sprechen muss, die seiner Überzeugung widersprechen. Das gleiche gilt grundsätzlich auch, wenn einer der Partner aus der Kirche ausgetreten ist. Sollten beide Partner ausgetreten sein, ist eine Feier im herkömmlichen Sinne nicht möglich. Und wenn der eine Partner oder beide schon einmal verheiratet waren? In diesem Falle muss erst geprüft werden, ob die geschiedene Ehe in kirchlicher Sicht noch gültig ist oder nicht. Dies muss in einem individuellen Gespräch mit dem Seelsorger geklärt werden. Unter bestimmten Umständen kann ein Nichtigkeitsverfahren angestrebt werden. Kirchlich heiraten heisst: H eiraten - das bedeutet, dass Mann und Frau für ein Leben lang beieinander bleiben wollen. Sie lieben sich, haben gelernt, sich zu vertrauen und entscheiden sich für ein gemeinsames Leben. Sie sind auf ihrem Weg so weit, dass sie sagen können: "Ja, wir trauen uns“. Bei der Hochzeit bekennt sich das Paar öffentlich