Justinian- historische Einführung

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Justinian- historische Einführung
Die Herrschaft des oströmschen Kaisers
Justinian (527 – 565) steht am Ende der
"Völkerwanderung", (der Zeit zwischen dem
Hunneneinfall 375 n. Chr. und der Landnahme
Italiens durch die Langobarden 568).
Bei Justinians Regierungsantritt ist zwar das
Hunnenreich zerfallen und die Ostgoten sind
vom Balkan nach Italien gezogen, aber die
außenpolitische Situation Ostroms ist
keineswegs stabil:
Mit der Absetzung des letzten weströmischen
Kaisers durch den
Odoaker ( 476 n. Chr.)
war dem oströmischen Kaiser die Aufgabe
zugefallen, die nach Rom eingefallenen
Barbarenvölker zu vertreiben und zu
unterwerfen und die Autorität des römischen
Kaisers von Ostrom aus durchzusetzen.
Hauptstadt der römischen Welt war seit 330
Konstantinopel, später auch das ' neue Rom'
oder Ostrom genannt, das Konstantin an der
Stelle der alten griechischen Stadt Byzanz
gegründet hatte. 364 war das Reich zu
Verwaltungszwecken neu gegliedert worden in
einen westlichen Teil mit dem Zentrum Rom
und einen östlichen mit dem Zentrum
Konstantinopel.
Das oströmische Kaisertum steht in der
Tradition des Imperium Romanum
- in seinem politischen
Herrschaftsanspruch
- in der Fortführung des römischen
Rechts, der Verwaltung und der antiken
Kultur
- in der seit Konstantin begonnenen
Ausbreitung des Christentums auf dem
Gebiet des römischen Reiches.
Der Kaiser war die wichtigste Institution des
byzantinischen Staates. Er war nicht nur
Inhaber der gesamten politischen,
militärischen und richterlichen Gewalt und
stand an der Spitze einer hoch organisierten
Bürokratie, er hatte darüberhinaus auch eine
Führungsrolle im kirchlich-religiösen
Bereich. Als das Christentum im 4.
Jahrhundert Staatsreligion geworden war,
musste die Stellung des zuvor
"vergöttlichten" römischen Kaisers neu
definiert werden: Da Christen nur ihren Gott
als den einzigen anerkennen, war ein
Gottkaisertum für sie nicht akzeptabel. Nach
einer neuen Devise galt der Kaiser fortan
nicht mehr als"divus", sondern als "a deo
electus", d.h. er galt nicht mehr als göttlich,
sondern als von Gott auserwählt und
besonders begnadet. Daraus leiten sich seine
Vorrechte und seine besondere Autorität in
der Kirche ab, wie z.B. die Einberufung von
Konzilien und die Inkraftsetzung von
Konzilsbeschlüssen. Als geistige Führer war
er maßgeblich beeteiligt an wichtigen
Glaubensentscheidungen (so z.B. als auf
dem Konzil von Nikaia (325) der
Arianismus verworfen wurde, der die
göttliche Natur Christi bestritt und in Jesus
lediglich einen besonders begnadeten
Menschen sah).
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