EUROPÄISCHE TERRITORIALE ZUSAMMENARBEIT 2007-2013 Operationelles Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit INTERREG IV A „Großregion” LEITFADEN FÜR PROJEKTPARTNER Version vom 14.12.2007 Version 14.12.07 VORBEMERKUNG Aufgabe des vorliegenden Leitfadens ist es, Projektpartner potentieller Projekte im Rahmen des Operationellen Programms zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit INTERREG IVA „Großregion“ 2007-2013 zu informieren und zu unterstützen. Er ist so erstellt, dass diese die wesentlichen Informationen darin vorfinden, die sie zur Projektvorbereitung und -durchführung benötigen, und zwar entsprechend der Phase, in der sich ihr grenzüberschreitendes Projekt befindet. Er soll außerdem ermöglichen, das gesamte Verfahren bezüglich der Umsetzung des Programms INTERREG IVA „Großregion“ 2007-2013 besser zu verstehen, in dessen Rahmen sich das Projekt einreihen soll. Der „Leitfaden” ist in fünf Teile untergliedert: - Gegenstand der Einleitung ist die Vermittlung einer allgemeinen Vision der Ziele und der Struktur des Operationellen Programms zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit INTERREG IVA „Großregion“ 20072013. Dieser Teil gibt in knapper Form die Merkmale eines grenzüberschreitenden Projektes wieder; - das erste Kapitel zielt darauf ab, den Projektpartnern die erforderliche Information zum Verfahren der Einreichung von Projekten im Rahmen des vorliegenden Programms zu geben. Diese Information ermöglicht es ihnen, die Phasen in Bezug auf die Planung eines Projektes kennen zu lernen und sie im Antrag auf Bewilligung von EFRE-Fördermitteln formgerecht darzustellen; - das zweite Kapitel betrifft die offizielle Einreichung des Projekts; - das dritte Kapitel beschäftigt sich mit der eventuellen Annahme des Projekts; - das vierte Kapitel beschreibt detailliert das Verfahren zur Durchführung und Begleitung eines Projekts bis zu seinem Abschluss. Wir erinnern Sie daran, dass nur die Programmpartner und die diesbezüglich vorgesehenen Organe befugt sind, Ihnen Auskünfte zu erteilen und Sie in Ihrer Vorgehensweise anzuleiten und zu beraten. Die Unterstützung bei der Antragstellung der Projekte gehört zu den Aufgaben der regionalen Beratungsstellen, die in dieser Funktion befähigt sind, Sie zu beraten, unabhängig von der Bearbeitungsphase Ihres Projekts. Diese können gegebenenfalls auch an speziellen Besprechungen zur Antragstellung der Projekte teilnehmen, wobei sie, falls erforderlich, die betroffenen Prüfbehörden hinzuziehen. Die Angaben in diesem Leitfaden können von den Programmpartnern während der Programmlaufzeit geändert werden. Version 14.12.07 INHALTSVERZEICHNIS Einleitung: Das Operationelle Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit „Großregion“ (INTERREG IVA „Großregion“ 2007-2013) Das Operationelle Programm Merkmale eines grenzüberschreitenden Projekts Die Verwaltung des Operationellen Programms Kontaktdaten der Programmpartner Teil I: Erstellung eines grenzüberschreitenden Projekts - Dokument 1: Entstehung eines grenzüberschreitenden Projekts Dokument 2: Erläuterung zur Erstellung des Antrags auf Bewilligung von EFRE-Fördermitteln Dokument 3: Antrag auf Bewilligung von EFRE-Fördermitteln (3 Teile) Dokument 4: Mitteilung bezüglich der förderfähigen Ausgaben Dokument 5: Vermerk zu den Pflichten der Projektbeteiligten Dokument 6: Vermerk zu den Indikatoren Dokument 7: Vermerk zu den Mikroprojekten Teil II: Offizielle Antragseinreichung für ein grenzüberschreitendes Projekt - Dokument 8: Modalitäten der Einreichung Dokument 9: Partnerschaftszusagen Dokument 10: Kofinanzierungsbestätigungen Teil III: Genehmigung des grenzüberschreitenden Projekts - Dokument 11: Offizielle Benachrichtigung Dokument 12: EFRE-Zuwendungsvertrag Dokument 13: Partnerschaftsvereinbarung Teil IV: Verfahren zur Durchführung und Begleitung - - Version 14.12.07 Dokument 14: Projektbegleitausschuss Dokument 15: Tätigkeitsbericht Dokument 16: Mittelabrufe Dokument 17: Regeln, die im Bereich Publizität und Kommunikation bezüglich der Förderung durch die EU und der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beachten sind Dokument 18: Abschluss des Projekts EINLEITUNG: DAS OPERATIONELLE PROGRAMM ZUR GRENZÜBERSCHREITENDEN ZUSAMMENARBEIT INTERREG IVA „GROßREGION“ 2007-2013 VORSTELLUNG DES PROGRAMMS Sie haben eine Idee für ein grenzüberschreitendes Projekt? Dann dürfte das Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit „Großregion“ Sie interessieren! ZIEL Das Programm zielt auf die Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ab. Durch lokale und regionale Projekte zwischen Partnern aus den verschiedenen Gebieten der Großregion soll dieses Ziel erreicht werden. ENTSTEHUNG DES PROGRAMMS Ein einziges Programm wird künftig die drei Vorgängerprogramme INTERREG IIIA 2000-2006 (Saarland-Moselle(Lothringen)-Westpfalz, Wallonien-Lothringen-Luxemburg, DeutschlandLuxemburg mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens) sowie die Regionale Rahmenmaßnahme Interreg IIIC „e-BIRD“ ersetzen. Die durch diese vier Vorgängerprogramme abgedeckten Gebiete werden weiter in Form von vier geographischen Einheiten bestehen. PROGRAMMPARTNER Die Programmpartner des vorliegenden Programms sind die Region Wallonien, die Französisch- und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, das Großherzogtum Luxemburg, die deutschen Bundesländer Saarland und Rheinland-Pfalz, die Präfektur der Region Lothringen, der Regionalrat Lothringen, die Generalräte der Départements Moselle, Meuse und Meurthe-et-Moselle. PROGRAMMVERWALTUNG Das Programm verfügt über ein Gesamtbudget von 106 Millionen Euro EFRE und wird von einer einzigen Verwaltungsbehörde verwaltet. Die Region Wallonien wurde von den Programmpartnern damit beauftragt, diese Aufgabe übergangsweise zu übernehmen. Dabei wird sie von einem Gemeinsamen Technischen Sekretariat unterstützt, das in Luxemburg angesiedelt ist. FÖRDERGEBIET Die Karte der vier geographischen Einheiten und die Liste der Fördergebiete befinden sich im Anhang. Neben Projekten aus den voll förderfähigen Gebieten des Programms können Projekte aus den angrenzenden Gebieten EFRE-Mittel in Höhe von maximal 20 % des EFRE-Beitrages zum Gesamtprogramm erhalten. Außerdem können in Ausnahmefällen auch Projektpartner außerhalb des Fördergebietes einbezogen werden, so z.B. Partner aus den übrigen Teilen der Großregion. Version 14.12.07 THEMENBEREICHE Das Programm deckt eine Vielzahl von Themenbereichen ab. Unterstützt werden können sowohl kleinräumige Projekte in den bisherigen INTERREG IIIA - Gebieten als auch Projekte auf Ebene der Großregion: Schwerpunkt 1 – Wirtschaft Maßnahme 1.1 – Unterstützung der Innovation Maßnahme 1.2 – Unterstützung gemeinsamer Projekte zur Förderung der Wirtschaftsstruktur Maßnahme 1.3 – Entwicklung der grenzüberschreitenden wirtschaftsnahen Infrastrukturen Maßnahme 1.4 – Förderung der Entwicklung der grenzüberschreitenden Beschäftigung Maßnahme 1.5 – Förderung des touristischen Angebots Schwerpunkt 2 – Raum Maßnahme 2.1 – Unterstützung der Raumentwicklungspolitik Maßnahme 2.2 – Verbesserung der Mobilität in der Großregion Maßnahme 2.3 – Aufwertung und Schutz der Umwelt Schwerpunkt 3 – Menschen Maßnahme 3.1 – Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung und Weiterbildung Maßnahme 3.2 – Stärkung der Kooperation im Hochschulwesen Maßnahme 3.3 – Förderung der Zusammenarbeit im Bereich des Gesundheitswesens Maßnahme 3.4 – Förderung der Zusammenarbeit im sozialen Bereich Maßnahme 3.5 – Förderung und Aufwertung der Kultur und Zusammenarbeit im Bereich der Medien Maßnahme 3.6 – Unterstützung von Mikroprojekten DIE ERSTEN SCHRITTE ZU EINEM GRENZÜBERSCHREITENDEN PROJEKT… Wesentlich ist der grenzüberschreitende Charakter eines Projekts: das Projekt wird im Programmgebiet partnerschaftlich von Projektpartnern aus mindestens zwei Mitgliedstaaten entwickelt. Der grenzüberschreitende Mehrwert muss klar dargelegt werden und die Ziele des Projekts müssen im Einklang mit der Strategie und den Prioritäten des Programms stehen, die im Dokument „Entwurf des Operationellen Programms zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit „Großregion“ erläutert sind. Im Allgemeinen werden die Projekte mit einem Fördersatz von maximal 50 % gefördert. Die Projektpartner sind aufgerufen, ihre Projektideen mittels der Projektkurzfassung darzustellen. Version 14.12.07 Liste der förderfähigen Gebiete des Programms 1. Voll förderfähige Gebiete Mitgliedsstaat Belgien NUTS-Code BE333 BE341 BE342 BE345 Gebietsbezeichnung Arrondissement de Verviers Arrondissement d’Arlon Arrondissement de Bastogne Arrondissement de Virton Deutschland DEB21 DEB23 DEB25 Trier Kreisfreie Stadt Landkreis Bitburg-Prüm1 Landkreis Trier-Saarburg DEB37 DEB3A DEB3K Pirmasens, Kreisfreie Stadt Zweibrücken Kreisfreie Stadt Landkreis Südwestpfalz DEC01 DEC02 DEC04 DEC05 Stadtverband Saarbrücken Landkreis Merzig-Wadern Landkreis Saarlouis Saarpfalz-Kreis Frankreich FR411 FR412 FR413 Département de Meurthe-et-Moselle Département de la Meuse Département de la Moselle Luxemburg LU000 Großherzogtum Luxemburg 2. Angrenzendes Gebiet (Artikel 21 der EFRE-Verordnung) Mitgliedsstaat Belgien NUTS-Code BE331 BE332 BE343 BE344 Gebietsbezeichnung Arrondissement de Huy Arrondissement de Liège Arrondissement de Marche-en-Famenne Arrondissement de Neufchâteau Deutschland DEB22 DEB24 DEB15 Landkreis Bernkastel-Wittlich Landkreis Daun2 Landkreis Birkenfeld DEB32 DEB33 DEB3F DEB3G DEB3C DEB3H Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt Landkreis Kaiserslautern Landkreis Kusel Landkreis Bad Dürkheim Landkreis Südliche Weinstrasse DEC03 DEC06 Landkreis Neunkirchen Landkreis Sankt Wendel FR414 Département des Vosges Frankreich 3. NUTS 2 – Gebiete Das Programm möchte von der im Artikel 21, Absatz 1, Satz 2 der EFRE-Verordnung 1080/2006 festgeschriebenen Möglichkeit Gebrauch machen, die es erlaubt, in 1 2 seit 1. Januar 2007: Eifelkreis Bitburg-Prüm seit 1. Januar 2007: Landkreis Vulkaneifel Version 14.12.07 Ausnahmefällen die Flexibilität der angrenzenden Gebiete auf die Gesamtheit der NUTS 2Gebiete auszudehnen, in denen sich die NUTS-3 Gebiete, wie sie in Artikel 7, Absatz 1 der VO 1083/2006 definiert sind, befinden. Dies betrifft folgende Gebiete: Mitgliedsstaat Belgien NUTS-Code BE33 Gebietsbezeichnung Province de Liège Deutschland DEB3 Rheinhessen-Pfalz Die Großregion ist der politische Ausdruck einer herausragenden institutionalisierten Zusammenarbeit, die ein Gebiet betrifft, das vom Großherzogtum Luxemburg, Lothringen, dem Saarland, Rheinland-Pfalz und Wallonien gebildet wird. Aus diesem Gebiet sind grundsätzlich - wie bereits oben angegeben - im vorliegenden Programm nur die Gebiete betroffen, die der Definition nach Artikel 7, Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 entsprechen. Beim Gipfel der Großregion in Trier wurde die Bedeutung eines gemeinsamen Programms Großregion hervorgehoben, um die Zusammenarbeit in der gesamten Großregion und ihre Positionierung auf europäischer Ebene zu verbessern. Daher möchten die Partner die größtmögliche Flexibilität, wie sie in Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 vorgesehen ist, nutzen. 4. Weitere Ausdehnung des Fördergebiets Die Partner möchten des Weiteren die Möglichkeit, wie sie im Artikel 21, Absatz 1, Satz 3 der EFRE-Verordnung 1080/2006 angeboten wird, nutzen. Diese sieht vor, dass die Ausgaben von Partnern außerhalb des Programmgebietes förderfähig sind, wenn sich die Projektziele ohne die Beteiligung dieser Partner kaum erreichen lassen. Diese Möglichkeit wird unter anderem zugunsten von Partnern aus den Gebieten von Rheinland-Pfalz und der wallonischen Region/Französische Gemeinschaft Belgiens genutzt, die nicht durch die in den vorgenannten Abschnitten 1 bis 3 beschriebenen Gebiete abgedeckt sind. Falls Projektpartner von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, muss im Projektantrag gerechtfertigt werden, dass die Ziele des Projekts ohne die Beteiligung der außerhalb des Programmgebiets angesiedelten Partner nur schwer zu erreichen sind. Version 14.12.07 5. Karte Version 14.12.07 Die geographischen Einheiten Die Programmpartner haben beschlossen, das Programm zur territorialen Zusammenarbeit auf der Ebene der Großregion durchzuführen und sowohl Projekte zu fördern, die auf der Ebene der Großregion angesiedelt sind als auch auf der Ebene der bisherigen Programmgebiete INTERREG IIIA 2000-2006. Die vier entsprechenden geographischen Einheiten, in denen diese Projekte durchgeführt werden sollen, sind: die geographische Einheit „Großregion“, die geographische Einheit „Saarland - Moselle - Lorraine - Westpfalz“ (SMLW), die geographische Einheit „Wallonien-Lothringen-Luxemburg“ (WLL), die geographische Einheit „Deutschland - Luxemburg - Deutschsprachige Gemeinschaft / wallonische Region Belgiens“ (DeLux). Die NUTS - Gebiete der geographischen Einheiten werden nur dann als angrenzende Gebiete angesehen, wenn sie als diese im Hinblick auf das Programm definiert sind. Die geographische Abgrenzung der einzelnen geographischen Einheiten ist die Folgende: 1. Geographische Einheit „Großregion” Mitgliedsstaat Belgien NUTS-Code BE333 BE341 BE342 BE345 BE331 BE332 BE343 BE344 BE33 Gebietsbezeichnung Arrondissement de Verviers Arrondissement d’Arlon Arrondissement de Bastogne Arrondissement de Virton Arrondissement de Huy Arrondissement de Liège Arrondissement de Marche-en-Famenne Arrondissement de Neufchâteau Province de Liège Deutschland DEB21 DEB23 DEB25 DEB37 DEB3A DEB3K DEC01 DEC02 DEC04 DEC05 DEB22 DEB24 DEB15 DEB32 DEB33 DEB3F DEB3G DEB3C DEB3H DEC03 DEC06 DEB3 Trier Kreisfreie Stadt Landkreis Bitburg-Prüm3 Landkreis Trier-Saarburg Pirmasens, Kreisfreie Stadt Zweibrücken Kreisfreie Stadt Landkreis Südwestpfalz Stadtverband Saarbrücken Landkreis Merzig-Wadern Landkreis Saarlouis Saarpfalz-Kreis Landkreis Bernkastel-Wittlich Landkreis Daun4 Landkreis Birkenfeld Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt Landkreis Kaiserslautern Landkreis Kusel Landkreis Bad Dürkheim Landkreis Südliche Weinstraße Landkreis Neunkirchen Landkreis Sankt Wendel Rheinhessen-Pfalz Frankreich FR411 Département de Meurthe-et-Moselle 3 4 seit 1. Januar 2007: Eifelkreis Bitburg-Prüm seit 1. Januar 2007: Landkreis Vulkaneifel Version 14.12.07 Luxemburg FR412 FR413 FR414 Département de la Meuse Département de la Moselle Département des Vosges LU000 Großherzogtum Luxemburg 2. Geographische Einheit „Wallonien-Lothringen-Luxemburg” Mitgliedsstaat Belgien NUTS-Code BE341 BE342 BE343 BE344 BE345 Gebietsbezeichnung Arrondissement d’Arlon Arrondissement de Bastogne Arrondissement de Marche-en-Famenne Arrondissement de Neufchâteau Arrondissement de Virton Frankreich FR411 FR412 FR413 FR414 Département de Meurthe-et-Moselle Département de la Meuse Département de la Moselle Département des Vosges Luxemburg LU000 Großherzogtum Luxemburg 3. Geographische Einheit „Saarland-Moselle-Lorraine-Westpfalz” Mitgliedsstaat Deutschland NUTS-Code DEB32 DEB37 DEB3A DEB3F DEB3G DEB3K DEC01 DEC02 DEC03 DEC04 DEC05 DEC06 Gebietsbezeichnung Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt Pirmasens, Kreisfreie Stadt Zweibrücken, Kreisfreie Stadt Landkreis Kaiserslautern Landkreis Kusel Landkreis Südwestpfalz Stadtverband Saarbrücken Landkreis Merzig-Wadern Landkreis Neunkirchen Landkreis Saarlouis Saarpfalz-Kreis Landkreis Sankt Wendel Frankreich FR411 FR413 Département de Meurthe-et-Moselle Département de la Moselle 4. Geographische Einheit „Deutschland-Luxemburg mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens/Region Wallonien” Mitgliedsstaat Belgien NUTS-Code BE336 Gebietsbezeichnung Bezirk Verviers / Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens Deutschland DEB15 DEB21 DEB22 DEB23 DEB24 DEB25 DEC02 DEC04 DEC06 Landkreis Birkenfeld Trier Kreisfreie Stadt Landkreis Bernkastel-Wittlich Landkreis Bitburg-Prüm5 Landkreis Daun6 Landkreis Trier-Saarburg Landkreis Merzig-Wadern Landkreis Saarlouis Landkreis Sankt Wendel Luxemburg LU000 Großherzogtum Luxemburg 5 6 seit 1. Januar 2007: Eifelkreis Bitburg-Prüm seit 1. Januar 2007: Landkreis Vulkaneifel Version 14.12.07 MERKMALE EINES GRENZÜBERSCHREITENDEN PROJEKTS Ein grenzüberschreitendes Projekt, das im Rahmen des Operationellen Programms zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit INTERREG IVA „Großregion“ 2007-2013 gefördert werden soll, muss die folgenden Merkmale beinhalten. - Es muss von Projektpartnern mit Sitz im Fördergebiet, das im Operationellen Programm definiert ist, eingereicht werden. Der Federführende Begünstigte muss obligatorisch in der Großregion ansässig sein. - Es muss seine Kohärenz mit der Strategie des Programms deutlich darstellen und erläutern, worin sein Beitrag zur Erreichung der Ziele eines Schwerpunkts und einer Maßnahme des Programms besteht. - Es muss von mindestens zwei Projektpartnern verschiedener Nationalität aus dem Kooperationsraum der Großregion durchgeführt werden. - Das Projekt muss einen tatsächlichen grenzüberschreitenden Mehrwert beinhalten. Seine Partner sollen sich bemühen, konkrete Antworten Lösungen für grenzüberschreitende Problemstellungen im betroffenen Gebiet zu geben. Eine gemeinschaftliche Lösung für ein gemeinsames Problem soll gefunden werden. Der grenzüberschreitende Mehrwert ergibt sich aus der Wirkung des geplanten Projektes auf die Bevölkerung und den Grenzraum. Dies schließt die Förderung von Projekten aus, die lediglich aus der Summe von getrennt auf beiden Seiten der Grenze durchgeführten Aktionen bestehen. - Gegebenenfalls muss das Projekt neue Aktivitäten in Bezug auf im Rahmen der INTERREG-Vorgängerprogramme geförderte Projekte beinhalten. - Das Projekt muss eine echte grenzüberschreitende Partnerschaft aufweisen. Es Projekt muss mit der Unterstützung aller Projektpartner durchgeführt werden. Die Umsetzung der Aktionen muss gemeinsam, Hand in Hand und sich gegenseitig ergänzend erfolgen. Die Partner müssen ihre jeweiligen praktischen und finanziellen Beiträge durch den Abschluss einer Partnerschaftsvereinbarung festlegen. - Die Projektlaufzeit kann grundsätzlich nicht über drei Jahre hinausgehen. Der Projektbeginn kann bereits vor der Einreichung des Antrags liegen, aber auf keinen Fall darf das Projekt im Zeitpunkt der offiziellen Einreichung der vollständigen Unterlagen zum Antrag auf Bewilligung von EFRE-Fördermitteln bereits beendet sein. Die Durchführung eines grenzüberschreitenden Projekts muss für die Projektpartner Anlass sein, die Strategie der grenzüberschreitenden Partnerschaft explizit darzulegen. Diese Partnerschaft soll die organisatorische und finanzielle Dauerhaftigkeit der betreffenden Aktionen über die EFRE-Förderung hinaus sicherstellen. - Das Projekt muss in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung und den Politiken der Europäischen Union und mit den nationalen und lokalen Politiken stehen. Das Projekt muss insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf die öffentliche Vergabe und die staatlichen Beihilfen einhalten. Es muss den Aspekt des Umweltschutzes und der Chancengleichheit berücksichtigen sowie die Wirkung auf Version 14.12.07 Beschäftigung und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) angeben. Es muss die Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft in Bezug auf Publizität und Kommunikation der EU-Beteiligung am Projekt einhalten. - Das Projekt darf keine andere europäische Förderung für die vorgesehenen Aktionen erhalten. Die EFRE-Zuwendung (maximaler Fördersatz: 50% der förderfähigen Gesamtkosten) ist komplementär zu den nationalen Kofinanzierungen. Die Partner müssen einen realistischen, bezüglich Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Finanzierungsplan vorlegen und die nationalen Kofinanzierungsbeiträge nachweisen. Die Bewertung erfolgt u.a. aufgrund der im Folgenden aufgeführten Punkte: - klare und quantifizierbare Ziele; - Beschreibung der Aktionen; - quantifizierbare Umsetzungsindikatoren; - Durchführung auf der Grundlage einer gemeinsamen Laufzeit und eines gemeinsamen Zeitplans; - identifizierbare Zielgruppen; - grenzüberschreitendes Ergebnis; - Mobilisierung der erforderlichen Ressourcen; - gegebenenfalls Koordinierung mit anderen Programmen oder Gemeinschaftsinitiativen; - etc. Die Projekte, bei denen einer oder mehrere der folgenden Punkte zutreffen, werden durch das vorliegende Programm vorrangig behandelt: - Einreihung in eine grenzüberschreitende Strategie (Gebiet, Studiengang, Netzwerk); innovatives Projekt bzw. mit innovativem Merkmal; positive Wirkungen auf den Beschäftigungsmarkt; Dauerhaftigkeit auch nach Ablauf der Finanzierung durch das Programm INTERREG IV A „Großregion“ 2007-2013; Fähigkeit, grenzüberschreitende Kooperationen zu schaffen und vermehren, auch über die Projektdurchführung hinaus; Beitrag zur Chancengleichheit; Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zum Umweltschutz; Einbeziehung der IKT in die Projektdurchführung; Komplementarität mit den bestehenden territorialen Politiken; positive Auswirkung auf die Umwelt; etc. Version 14.12.07 DIE VERWALTUNG DES OPERATIONELLEN PROGRAMMS Das Programm wird von verschiedenen Strukturen verwaltet. Die Region Wallonien nimmt übergangsweise die Funktion der Verwaltungsbehörde wahr. Sie wird von einem Gemeinsamen Technischen Sekretariat (GTS) unterstützt, das für die tägliche Verwaltung des Programms zuständig ist. Eine Aufgabe dieses Sekretariats ist die Entgegennahme der Anträge auf Bewilligung von EFRE-Fördermitteln, ihre Erfassung und die Prüfung ihrer Zulässigkeit. Die Anträge werden anschließend den regionalen Beratungsstellen und den Programmpartnern der betroffenen geographischen Einheiten zur Bewertung übermittelt. Die Verantwortung für die Verwaltung des Programms wird von der Region Wallonien auf einen Europäischen Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) übergehen, der ab dem Zeitpunkt seiner Gründung dem Präfekten der Region Lothringen untersteht. Der Begleitausschuss, der sich aus den Programmpartnern zusammensetzt, stellt die Effizienz und Qualität der Umsetzung des Operationellen Programms sicher. Eine Aufgabe dieses Ausschusses ist die Festlegung der Auswahlkriterien der grenzüberschreitenden Projekte. Die Programmpartner, die von den regionalen Beratungsstellen unterstützt werden, sind für die Antragsprüfung und die Auswahl der Projekte im (Unter)-Lenkungsausschuss ihrer jeweiligen geographischen Einheit zuständig. Die Funktion der Bescheinigungsbehörde wird von der Saarländischen Investitionskreditbank (SIKB) wahrgenommen. Sie ist für die Zertifizierung der Ausgaben, die auf der First-Level-Ebene kontrolliert wurden, und für die Auszahlung der EFRE-Fördermittel zuständig. Die Funktion der Prüfbehörde wird übergangsweise von der Finanzinspektion (Inspection des Finances) der Region Wallonien wahrgenommen. Sie wird für die Prüfung der Stichhaltigkeit des Kontrollsystems des Programms zuständig sein. Version 14.12.07 KONTAKTDATEN DER PROGRAMMPARTNER Die Programmpartner des grenzüberschreitenden Programms Großregion sind: Ministère de l’Intérieur et de l’Aménagement du Territoire M. Jean-Claude SINNER 1, rue du Plébiscite L-2341 Luxembourg Tel.: +352 478 6916 E-Mail: [email protected] Ministère de la Région wallonne Direction générale des Relations extérieures Mme Marie-Claire DANCOT 2, Place Sainctelette B- 1080 Bruxelles Tel.: +32 2 421 86 00 E-Mail: [email protected] Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Frau Joelle RAMAKERS Gospertstr. 1 B-4700 EUPEN Tel.: +32 (0) 87 596 495 E-Mail: [email protected] Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft des Saarlandes Herrn Karl-Richard ANTES Frau Ulrike EMMERICH-SCHRYEN Franz-Josef-Röder-Str. 17 D-66119 SAARBRÜCKEN Tel.: +49 (0) 681 501 4141 +49 (0) 681 501 4203 E-Mail: [email protected] [email protected] Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Frau Barbara REINERT-BENEDYCZUK Frau Andrea HEBIG Stiftsstraße 9 D-55116 MAINZ Tel.: +49 (0) 6131 16 22 92 Tel.: +49 (0) 6131 16 22 57 E-Mail: [email protected] [email protected] Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Herrn Hans-Jürgen KREUTZ Postfach 1320 D-54203 TRIER Tel.: +49 (0) 651 9494-851 E-Mail: [email protected] Version 14.12.07 Préfecture de la Région Lorraine - SGAR - Département Europe M. Jean-Marc PHILIPPE 9, place de la Préfecture BP 71014 F-57034 METZ Cedex 1 Téléphone : +33 (0)3.87.34.88.51. Email : [email protected] Conseil Régional de Lorraine M. Etienne MULLER Place Gabriel Hocquard F-57036 METZ Cedex 1 Tel.: +33 3 87 33 61 74 E-Mail: [email protected] Conseil Général de Meurthe-et-Moselle Mme Sophie CHRETIEN 48, rue Sergent Blandan F-54035 NANCY Cedex Tel.: +33 3 83 94 51 23 E-Mail: [email protected] Conseil Général de la Meuse M. Laurent HAROTTE Place Pierre François Gossin F-55012 BAR-LE-DUC Cedex Tel.: +33 3 29 45 77 55 E-Mail: [email protected] Conseil Général de la Moselle M. Thomas BECK 1, rue du Pont Moreau F-57036 METZ Cedex 1 Tel.: +33 3 87 37 57 05 E-Mail: [email protected] Strukturen, die im Rahmen der Programme INTERREG III A 2000-2006 eingerichtet wurden, stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung: Equipe technique wallonne INTERREG III A WLL Madame Stéphanie DUPUIS Grand Rue, 1 B-6800 LIBRAMONT Tel.: +32/(0)61/50.81.81 E-Mail: [email protected] GIP INTERREG IIIA SM(L)PO Mme Frédérique SEIDEL, Melle Eléonore RAUBER, Melle Andrea WILHELM 1, Place de la Comédie BP 91041 F-57036 METZ Cedex 1 Tel.: + 33 (0)3 87 34 86 66 / -86 69 / -86 91 E-Mail: [email protected] Version 14.12.07 Die gemeinsamen Organe der Technischen Hilfe: Gemeinsames Technisches Sekretariat (GTS) Secrétariat technique conjoint Interreg IV A Grande Région 25, rue Notre Dame L-2240 Luxembourg Regionale Beratungsstelle der geografischen Einheit Wallonien-Lothringen-Luxemburg Neben der Möglichkeit, sich an die Programmpartner in der geografischen Einheit WLL zu wenden, können die Projektbeteiligten auch Unterstützung bei der regionalen Beratungsstelle (administrative Koordination) erhalten: Equipe technique wallonne Grand’Rue 1 B-6800 LIBRAMONT Regionale Beratungsstelle der geographischen Einheit Saarland-Moselle-LorraineWestpfalz Groupement d’Intérêt Public (GIP) Place de la Comédie, 1 – BP 91 041 F-57 036 METZ Cedex 01 Regionale Beratungsstelle der geographischen Einheit Deutschland-Luxemburg mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft/ Wallonische Region Belgiens c/o STC 25, rue Notre Dame L-2240 Luxembourg Version 14.12.07 TEIL I: ENTWICKLUNG EINES GRENZÜBERSCHREITENDEN PROJEKTS Version 14.12.07 DOKUMENT 1 ERLÄUTERUNG ZUR PLANUNG EINES GRENZÜBERSCHREITENDEN PROJEKTS In diesem Teil werden die wichtigen Schritte eines Projekts ausführlich erläutert, von seiner Entstehung bis zur formgerechten Beantragung von EFRE-Fördermitteln. ENTSTEHUNG DES PROJEKTS Schritt 1: Definition der Projektidee Von Anfang an ist es wichtig, das Projekt genau zu definieren, damit es grenzüberschreitend sowohl bezüglich seiner Partnerschaft als auch seiner Ziele, Maßnahmen und geplanten Ergebnisse umgesetzt werden kann. Dies bedeutet, dass: - das Projekt nur unter Rückgriff auf Kompetenzen und Mittel von Seiten aller Partner zustande kommt; - die angestrebten Ergebnisse nicht erreicht werden könnten, wenn das Projekt diesseits und jenseits der Grenze getrennt durchgeführt würde. Dies beinhaltet auch, dass das Projekt grenzüberschreitende Problemestellungen betrifft, die im betreffenden Raum auftreten, und dass das Projekt durch die eingebrachten Lösungen einen grenzüberschreitenden Mehrwert erzeugt, von dem die betroffene Bevölkerung oder der Grenzraum profitiert. Bezüglich der förderfähigen Themen oder Aktivitäten müssen Sie auf die Strategie des Operationellen Programms zurückgreifen, um zu überprüfen, ob Ihr Projekt zu der von den Programmpartnern festgelegten Strategie passt. Innerhalb der förderfähigen Gebiete des Programms ist das Gebiet festzulegen, auf das Ihr Projekt im Besonderen abzielt. Die Festlegung des Gebietes, das Ihr Projekt umfasst, ermöglicht Ihnen, die passende geographische Einheit zu benennen und gegebenenfalls weitere potentielle Projektpartner zu finden. Version 14.12.07 Schritt 2: Die grenzüberschreitende Partnerschaft Falls Sie auf der Suche nach Partnern sind, ist es wichtig, folgende Punkte zu überprüfen: - Welche fachlichen oder wissenschaftlichen Kompetenzen besitzt der potentielle Partner? - Welches geographische Interventionsgebiet betrifft diesen im Hinblick auf das förderfähige Gebiet des Programms? - Existieren Komplementaritäten zwischen den Kompetenzen Ihres Partners und Ihren eigenen? - Kann sich eine wirkliche Synergie zwischen den verschiedenen Partnern entwickeln? - Gibt es ein Gleichgewicht zwischen den Partnern im Hinblick auf personelle, technische oder wissenschaftliche Ressourcen oder auch im Hinblick auf die finanziellen Kapazitäten oder die territoriale Kompetenz? - Ist schließlich jeder Partner in gleicher Weise gewillt, das Projekt zu entwickeln? Die Projektpartner, die Hilfe bei der Partnersuche wünschen, können sich an die Programmpartner und die Organe wenden, deren Kontaktdaten Sie in der Vorbemerkung finden. Es gibt drei Arten von Partnern: Projektpartner, Federführender Begünstigter und strategischer Partner. Ungeachtet ihres Sitzes müssen die Projektpartner Maßnahmen durchführen, die positive Auswirkungen auf die Großregion haben. Artikel 21, Absatz 1, Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 sieht die Möglichkeit vor, in ordnungsgemäß begründeten Fällen die von Partnern außerhalb des Programmgebietes getätigten Ausgaben als förderfähig anzuerkennen - wie dies im Operationellen Programm (s. Seite 13) beschrieben ist -, wenn sich die Projektziele ohne die Beteiligung dieser Partner kaum erreichen lassen. Bei der Einreichung des Antrags auf Bewilligung von EFRE-Fördermitteln müssen die Projektpartner begründen, dass die Projektziele ohne die Beteiligung dieser außerhalb des Fördergebiets ansässigen Partner nur schwer zu erreichen sind. Im Rahmen der Projektumsetzung sind die Projektpartner und der Federführende Begünstigte untereinander durch eine Partnerschaftsvereinbarung gebunden. Der Projektpartner: Projekte werden in einer Partnerstruktur umgesetzt, Jeder Projektpartner nimmt direkt und auf eigene Rechnung an den vorgesehen Aktivitäten teil, beteiligt sich direkt an den Kosten, die sich daraus ergeben, und profitiert von den bewilligten europäischen und nationalen Finanzierungen. Jeder Projektpartner verfügt über einen Budgetplan, der nach Kostenarten und nach Jahren aufgeschlüsselt ist. Dieses Budget beinhaltet im Übrigen die für das Projekt bereitgestellten finanziellen Mittel: die nationalen Kofinanzierungsbeiträge und die EFRE-Zuwendung. Die nationalen Kofinanzierungsbeiträge ergeben sich entweder aus Eigenmitteln oder aus Zuwendungen von öffentlichen oder privaten Kofinanzierern. Das operationelle Programm sieht vor, dass die Projektpartner aus dem öffentlichen oder privaten Sektor kommen können, wenn sie auf dem für das Projekt zu bearbeitenden Gebiet qualifiziert sind. Dennoch gibt es besondere Bedingungen im Hinblick auf Unternehmen (vgl. Vorschriften bezüglich staatlicher Beihilfen). Für diese empfiehlt es sich, Kontakt zu den regionalen Beratungsstellen und den Programmpartnern aufzunehmen, um sich über die Förderkriterien zu informieren. Version 14.12.07 Der Federführende Begünstigte: Unter den Projektpartnern wird einvernehmlich ein Federführender Begünstigter benannt. Er ist der alleinige Unterzeichner des mit der Verwaltungsbehörde abgeschlossenen EFREZuwendungsvertrags und der einzige, der die EFRE-Fördermittel in Empfang nimmt, die er dann an die anderen Projektpartner weiterleitet. Die oben genannten Vorgaben zum Projektpartner sind auch auf den Federführenden Begünstigten anzuwenden. Der Federführende Begünstigte stellt auch die administrative und finanzielle Projektkoordination, insbesondere das Sekretariat des Projektbegleitausschusses (Einberufung, Konsolidierung des grenzüberschreitenden Tätigkeitsberichts, Übermittlung der Dokumente, Erstellung der Protokolle, usw.) sowie die Konsolidierung der Mittelabrufe sicher. Allgemein ist der Federführende Begünstigte Beratungsstellen und der Programmpartner. erster Ansprechpartner der regionalen Der strategische Partner: Es handelt sich hierbei um eine mit dem Projekt verbundene Struktur, die durch ihre Mittel und ihre anerkannten Kompetenzen auf dem vom Projekt betroffenen Gebiet einen bedeutenden Beitrag zu dessen Umsetzung leisten kann. Im Gegensatz allerdings zum Federführenden Begünstigten und zu den Projektpartnern ist der strategische Partner nicht finanziell am Projekt beteiligt und profitiert somit nicht von einer Förderung durch EFRE-Mittel. Vgl.: Dokument 5 zu den Pflichten der Partner eines grenzüberschreitenden Projekts Schritt 3: Festlegung der Aktivitäten Sobald die Partnerschaft eingegangen wurde, ist es notwendig, die geplanten Aktivitäten gemeinsam inhaltlich zu beschreiben. Es ist vorzuziehen, sich auf eine begrenzte Anzahl von gut strukturierten Aktivitäten zu konzentrieren, anstatt eine Vielzahl von Aktivitäten vorzuschlagen, was eine Aufsplitterung der Mittel une Ressourcen zur Folge hätte. Bei der Planung der Aktivitäten ist es wichtig, sich über deren Umsetzung und die grenzüberschreitenden Ergebnisse, die erreicht werden könnten, Gedanken zu machen. Die Durchführung der Aktivitäten soll gemeinsam durch die Partner, Hand in Hand und sich gegenseitig ergänzend erfolgen. Eine Zusammenführung und gemeinsame Nutzung der Mittel ist vorzugswürdig. Parallele Umsetzungen sind zu vermeiden. Es ist auch notwendig, darauf zu achten, dass die durchgeführten Aktivitäten regelmäßig mit Hilfe von Umsetzungs- und Ergebnisindikatoren des Programms bewertet werden können. Schritt 4: Kostenbewertung Jeder Projektpartner muss sein eigenes Budget auf der Grundlage der geplanten Aktivitäten aufstellen. Die Kosten müssen selbstverständlich den vorgeschlagenen Aktivitäten angemessen sein. Die Kosten werden auf sechs große Posten aufgeteilt: Personalkosten, Funktionskosten, externe Dienstleistungen, Kosten für Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen, Einrichtungskosten und Investitionskosten (vgl. Vordruck Finanzplan).. Die im Finanzplan des Projekts veranschlagten Kosten müssen auf der Grundlage von zuverlässigen und beweiskräftigen Verfahren nachgewiesen werden können. Auf Nachfrage müssen die Projektbeteiligten ergänzende Erläuterungen vorlegen. Version 14.12.07 Bezüglich der Kosten für externe Dienstleistungen sind die Dienstleister durch einen Dienstleistungsvertrag, der unter Beachtung der nationalen und EU-Vorschriften zur öffentlichen Vergabe abzuschließen ist, an einen Projektpartner zu binden. Die Begleichung der Rechnungen des Dienstleisters durch den Projektpartner stellt eine förderfähige Ausgabe dar. Damit Sie Ihren Kostenplan korrekt aufstellen, bitten wir Sie, die Anmerkung zu den förderfähigen Ausgaben (Dokument 5) zu Hilfe zu nehmen. In dieser Anmerkung werden die geläufigsten förderfähigen Ausgaben, mögliche Förderkriterien und die Art des zu erbringenden Nachweises aufgeführt. Schritt 5: Erstellung des vorläufigen Finanzierungsplans Der Fördersatz des Programms zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit INTERREG IVA Großregion 2007-2013 beträgt maximal 50 %. Es ist notwendig, zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aktivitäten sonstige Finanzmittel (nationale, regionale, lokale Kofinanzierungsmittel) zu mobilisieren. Diese müssen beim Einreichen des Antrags auf Bewilligung von EFRE-Fördermitteln genannt werden. Die nationalen Kofinanzierungsbeiträge können von den Projektbeteiligten geleistet werden (man spricht dann von Eigenmitteln) und/ oder aus Zuwendungen durch eine öffentliche oder private Einrichtung herrühren. Der Federführende Begünstigte und seine Projektpartner müssen ihren Antrag auf nationale Kofinanzierung zu gegebener Zeit bei der Erstellung des Projektantrags vorlegen. Für den Fall dass die nationale Kofinanzierung bei einer öffentlichen Einrichtung beantragt wird, ist dieser gegenüber offen zu legen, dass dieser Antrag im Rahmen eines Projekts INTERREG IVA „Großregion“ 2007-2013 gestellt wird, für das darüber hinaus EFRE-Fördermittel beantragt werden. Bezüglich der öffentlichen Kofinanzierungsbeiträge ist es unerlässlich, im Vorfeld Kontakt zu den potentiellen Kofinanzierern aufzunehmen, um zu überprüfen, ob Ihre Aktivitäten kofinanzierbar sind und in welcher Höhe. Version 14.12.07