Leitfaden für Projektträger (Teil 1)

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EUROPÄISCHE TERRITORIALE ZUSAMMENARBEIT 2007-2013
Operationelles Programm zur grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit INTERREG IV A
„Großregion”
LEITFADEN FÜR PROJEKTPARTNER
Version vom 14.12.2007
Version 14.12.07
VORBEMERKUNG
Aufgabe des vorliegenden Leitfadens ist es, Projektpartner potentieller Projekte im
Rahmen des Operationellen Programms zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
INTERREG IVA „Großregion“ 2007-2013 zu informieren und zu unterstützen.
Er ist so erstellt, dass diese die wesentlichen Informationen darin vorfinden, die sie zur
Projektvorbereitung und -durchführung benötigen, und zwar entsprechend der Phase, in
der sich ihr grenzüberschreitendes Projekt befindet.
Er soll außerdem ermöglichen, das gesamte Verfahren bezüglich der Umsetzung des
Programms INTERREG IVA „Großregion“ 2007-2013 besser zu verstehen, in dessen Rahmen
sich das Projekt einreihen soll.
Der „Leitfaden” ist in fünf Teile untergliedert:
-
Gegenstand der Einleitung ist die Vermittlung einer allgemeinen Vision der
Ziele
und
der
Struktur
des
Operationellen
Programms
zur
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit INTERREG IVA „Großregion“ 20072013. Dieser Teil gibt in knapper Form die Merkmale eines
grenzüberschreitenden Projektes wieder;
-
das erste Kapitel zielt darauf ab, den Projektpartnern die erforderliche
Information zum Verfahren der Einreichung von Projekten im Rahmen des
vorliegenden Programms zu geben. Diese Information ermöglicht es ihnen, die
Phasen in Bezug auf die Planung eines Projektes kennen zu lernen und sie im
Antrag auf Bewilligung von EFRE-Fördermitteln formgerecht darzustellen;
-
das zweite Kapitel betrifft die offizielle Einreichung des Projekts;
-
das dritte Kapitel beschäftigt sich mit der eventuellen Annahme des Projekts;
-
das vierte Kapitel beschreibt detailliert das Verfahren zur Durchführung und
Begleitung eines Projekts bis zu seinem Abschluss.
Wir erinnern Sie daran, dass nur die Programmpartner und die diesbezüglich
vorgesehenen Organe befugt sind, Ihnen Auskünfte zu erteilen und Sie in Ihrer
Vorgehensweise anzuleiten und zu beraten.
Die Unterstützung bei der Antragstellung der Projekte gehört zu den Aufgaben der
regionalen Beratungsstellen, die in dieser Funktion befähigt sind, Sie zu beraten,
unabhängig von der Bearbeitungsphase Ihres Projekts. Diese können gegebenenfalls
auch an speziellen Besprechungen zur Antragstellung der Projekte teilnehmen, wobei sie,
falls erforderlich, die betroffenen Prüfbehörden hinzuziehen.
Die Angaben in diesem Leitfaden können von den Programmpartnern während der
Programmlaufzeit geändert werden.
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INHALTSVERZEICHNIS
Einleitung: Das Operationelle Programm zur grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit „Großregion“ (INTERREG IVA „Großregion“ 2007-2013)




Das Operationelle Programm
Merkmale eines grenzüberschreitenden Projekts
Die Verwaltung des Operationellen Programms
Kontaktdaten der Programmpartner
Teil I: Erstellung eines grenzüberschreitenden Projekts
-
Dokument 1: Entstehung eines grenzüberschreitenden Projekts
Dokument 2: Erläuterung zur Erstellung des Antrags auf Bewilligung von
EFRE-Fördermitteln
Dokument 3: Antrag auf Bewilligung von EFRE-Fördermitteln (3 Teile)
Dokument 4: Mitteilung bezüglich der förderfähigen Ausgaben
Dokument 5: Vermerk zu den Pflichten der Projektbeteiligten
Dokument 6: Vermerk zu den Indikatoren
Dokument 7: Vermerk zu den Mikroprojekten
Teil II: Offizielle Antragseinreichung für ein grenzüberschreitendes Projekt
-
Dokument 8: Modalitäten der Einreichung
Dokument 9: Partnerschaftszusagen
Dokument 10: Kofinanzierungsbestätigungen
Teil III: Genehmigung des grenzüberschreitenden Projekts
-
Dokument 11: Offizielle Benachrichtigung
Dokument 12: EFRE-Zuwendungsvertrag
Dokument 13: Partnerschaftsvereinbarung
Teil IV: Verfahren zur Durchführung und Begleitung
-
-
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Dokument 14: Projektbegleitausschuss
Dokument 15: Tätigkeitsbericht
Dokument 16: Mittelabrufe
Dokument 17: Regeln, die im Bereich Publizität und Kommunikation
bezüglich der Förderung durch die EU und der Vergabe öffentlicher
Aufträge zu beachten sind
Dokument 18: Abschluss des Projekts
EINLEITUNG: DAS OPERATIONELLE PROGRAMM ZUR GRENZÜBERSCHREITENDEN
ZUSAMMENARBEIT INTERREG IVA „GROßREGION“ 2007-2013
VORSTELLUNG DES PROGRAMMS
Sie haben eine Idee für ein grenzüberschreitendes Projekt?
Dann dürfte das Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit „Großregion“ Sie
interessieren!
ZIEL
Das Programm zielt auf die Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ab.
Durch lokale und regionale Projekte zwischen Partnern aus den verschiedenen Gebieten
der Großregion soll dieses Ziel erreicht werden.
ENTSTEHUNG DES PROGRAMMS
Ein einziges Programm wird künftig die drei Vorgängerprogramme INTERREG IIIA 2000-2006
(Saarland-Moselle(Lothringen)-Westpfalz, Wallonien-Lothringen-Luxemburg, DeutschlandLuxemburg mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens) sowie die Regionale
Rahmenmaßnahme Interreg IIIC „e-BIRD“ ersetzen.
Die durch diese vier Vorgängerprogramme abgedeckten Gebiete werden weiter in Form
von vier geographischen Einheiten bestehen.
PROGRAMMPARTNER
Die Programmpartner des vorliegenden Programms sind die Region Wallonien, die
Französisch- und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, das Großherzogtum
Luxemburg, die deutschen Bundesländer Saarland und Rheinland-Pfalz, die Präfektur der
Region Lothringen, der Regionalrat Lothringen, die Generalräte der Départements
Moselle, Meuse und Meurthe-et-Moselle.
PROGRAMMVERWALTUNG
Das Programm verfügt über ein Gesamtbudget von 106 Millionen Euro EFRE und wird von
einer einzigen Verwaltungsbehörde verwaltet. Die Region Wallonien wurde von den
Programmpartnern damit beauftragt, diese Aufgabe übergangsweise zu übernehmen.
Dabei wird sie von einem Gemeinsamen Technischen Sekretariat unterstützt, das in
Luxemburg angesiedelt ist.
FÖRDERGEBIET
Die Karte der vier geographischen Einheiten und die Liste der Fördergebiete befinden sich
im Anhang.
Neben Projekten aus den voll förderfähigen Gebieten des Programms können Projekte aus
den angrenzenden Gebieten EFRE-Mittel in Höhe von maximal 20 % des EFRE-Beitrages
zum Gesamtprogramm erhalten.
Außerdem können in Ausnahmefällen auch Projektpartner außerhalb des Fördergebietes
einbezogen werden, so z.B. Partner aus den übrigen Teilen der Großregion.
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THEMENBEREICHE
Das Programm deckt eine Vielzahl von Themenbereichen ab. Unterstützt werden können
sowohl kleinräumige Projekte in den bisherigen INTERREG IIIA - Gebieten als auch Projekte
auf Ebene der Großregion:
Schwerpunkt 1 – Wirtschaft
 Maßnahme 1.1 – Unterstützung der Innovation
 Maßnahme 1.2 – Unterstützung gemeinsamer Projekte zur Förderung der
Wirtschaftsstruktur
 Maßnahme 1.3 – Entwicklung der grenzüberschreitenden wirtschaftsnahen
Infrastrukturen
 Maßnahme 1.4 – Förderung der Entwicklung der grenzüberschreitenden
Beschäftigung
 Maßnahme 1.5 – Förderung des touristischen Angebots
Schwerpunkt 2 – Raum
 Maßnahme 2.1 – Unterstützung der Raumentwicklungspolitik
 Maßnahme 2.2 – Verbesserung der Mobilität in der Großregion
 Maßnahme 2.3 – Aufwertung und Schutz der Umwelt
Schwerpunkt 3 – Menschen
 Maßnahme 3.1 – Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung und Weiterbildung
 Maßnahme 3.2 – Stärkung der Kooperation im Hochschulwesen
 Maßnahme 3.3 – Förderung der Zusammenarbeit im Bereich des Gesundheitswesens
 Maßnahme 3.4 – Förderung der Zusammenarbeit im sozialen Bereich
 Maßnahme 3.5 – Förderung und Aufwertung der Kultur und Zusammenarbeit im
Bereich der Medien
 Maßnahme 3.6 – Unterstützung von Mikroprojekten
DIE ERSTEN SCHRITTE ZU EINEM GRENZÜBERSCHREITENDEN PROJEKT…
Wesentlich ist der grenzüberschreitende Charakter eines Projekts: das Projekt wird im
Programmgebiet partnerschaftlich von Projektpartnern aus mindestens zwei
Mitgliedstaaten entwickelt. Der grenzüberschreitende Mehrwert muss klar dargelegt
werden und die Ziele des Projekts müssen im Einklang mit der Strategie und den Prioritäten
des Programms stehen, die im Dokument „Entwurf des Operationellen Programms zur
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit „Großregion“ erläutert sind.
Im Allgemeinen werden die Projekte mit einem Fördersatz von maximal 50 % gefördert.
Die Projektpartner sind aufgerufen, ihre Projektideen mittels der Projektkurzfassung
darzustellen.
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Liste der förderfähigen Gebiete des Programms
1. Voll förderfähige Gebiete
Mitgliedsstaat
Belgien
NUTS-Code
BE333
BE341
BE342
BE345
Gebietsbezeichnung
Arrondissement de Verviers
Arrondissement d’Arlon
Arrondissement de Bastogne
Arrondissement de Virton
Deutschland
DEB21
DEB23
DEB25
Trier Kreisfreie Stadt
Landkreis Bitburg-Prüm1
Landkreis Trier-Saarburg
DEB37
DEB3A
DEB3K
Pirmasens, Kreisfreie Stadt
Zweibrücken Kreisfreie Stadt
Landkreis Südwestpfalz
DEC01
DEC02
DEC04
DEC05
Stadtverband Saarbrücken
Landkreis Merzig-Wadern
Landkreis Saarlouis
Saarpfalz-Kreis
Frankreich
FR411
FR412
FR413
Département de Meurthe-et-Moselle
Département de la Meuse
Département de la Moselle
Luxemburg
LU000
Großherzogtum Luxemburg
2. Angrenzendes Gebiet (Artikel 21 der EFRE-Verordnung)
Mitgliedsstaat
Belgien
NUTS-Code
BE331
BE332
BE343
BE344
Gebietsbezeichnung
Arrondissement de Huy
Arrondissement de Liège
Arrondissement de Marche-en-Famenne
Arrondissement de Neufchâteau
Deutschland
DEB22
DEB24
DEB15
Landkreis Bernkastel-Wittlich
Landkreis Daun2
Landkreis Birkenfeld
DEB32
DEB33
DEB3F
DEB3G
DEB3C
DEB3H
Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Landkreis Kaiserslautern
Landkreis Kusel
Landkreis Bad Dürkheim
Landkreis Südliche Weinstrasse
DEC03
DEC06
Landkreis Neunkirchen
Landkreis Sankt Wendel
FR414
Département des Vosges
Frankreich
3. NUTS 2 – Gebiete
Das Programm möchte von der im Artikel 21, Absatz 1, Satz 2 der EFRE-Verordnung
1080/2006 festgeschriebenen Möglichkeit Gebrauch machen, die es erlaubt, in
1
2
seit 1. Januar 2007: Eifelkreis Bitburg-Prüm
seit 1. Januar 2007: Landkreis Vulkaneifel
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Ausnahmefällen die Flexibilität der angrenzenden Gebiete auf die Gesamtheit der NUTS 2Gebiete auszudehnen, in denen sich die NUTS-3 Gebiete, wie sie in Artikel 7, Absatz 1 der
VO 1083/2006 definiert sind, befinden. Dies betrifft folgende Gebiete:
Mitgliedsstaat
Belgien
NUTS-Code
BE33
Gebietsbezeichnung
Province de Liège
Deutschland
DEB3
Rheinhessen-Pfalz
Die Großregion ist der politische Ausdruck einer herausragenden institutionalisierten
Zusammenarbeit, die ein Gebiet betrifft, das vom Großherzogtum Luxemburg, Lothringen,
dem Saarland, Rheinland-Pfalz und Wallonien gebildet wird.
Aus diesem Gebiet sind grundsätzlich - wie bereits oben angegeben - im vorliegenden
Programm nur die Gebiete betroffen, die der Definition nach Artikel 7, Absatz 1 der
Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 entsprechen.
Beim Gipfel der Großregion in Trier wurde die Bedeutung eines gemeinsamen Programms
Großregion hervorgehoben, um die Zusammenarbeit in der gesamten Großregion und
ihre Positionierung auf europäischer Ebene zu verbessern. Daher möchten die Partner die
größtmögliche Flexibilität, wie sie in Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006
vorgesehen ist, nutzen.
4. Weitere Ausdehnung des Fördergebiets
Die Partner möchten des Weiteren die Möglichkeit, wie sie im Artikel 21, Absatz 1, Satz 3
der EFRE-Verordnung 1080/2006 angeboten wird, nutzen. Diese sieht vor, dass die
Ausgaben von Partnern außerhalb des Programmgebietes förderfähig sind, wenn sich die
Projektziele ohne die Beteiligung dieser Partner kaum erreichen lassen.
Diese Möglichkeit wird unter anderem zugunsten von Partnern aus den Gebieten von
Rheinland-Pfalz und der wallonischen Region/Französische Gemeinschaft Belgiens genutzt,
die nicht durch die in den vorgenannten Abschnitten 1 bis 3 beschriebenen Gebiete
abgedeckt sind.
Falls Projektpartner von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, muss im
Projektantrag gerechtfertigt werden, dass die Ziele des Projekts ohne die Beteiligung der
außerhalb des Programmgebiets angesiedelten Partner nur schwer zu erreichen sind.
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5. Karte
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Die geographischen Einheiten
Die Programmpartner haben beschlossen, das Programm zur territorialen Zusammenarbeit
auf der Ebene der Großregion durchzuführen und sowohl Projekte zu fördern, die auf der
Ebene der Großregion angesiedelt sind als auch auf der Ebene der bisherigen
Programmgebiete INTERREG IIIA 2000-2006. Die vier entsprechenden geographischen
Einheiten, in denen diese Projekte durchgeführt werden sollen, sind:




die geographische Einheit „Großregion“,
die geographische Einheit „Saarland - Moselle - Lorraine - Westpfalz“ (SMLW),
die geographische Einheit „Wallonien-Lothringen-Luxemburg“ (WLL),
die geographische Einheit „Deutschland - Luxemburg - Deutschsprachige Gemeinschaft / wallonische Region Belgiens“ (DeLux).
Die NUTS - Gebiete der geographischen Einheiten werden nur dann als angrenzende
Gebiete angesehen, wenn sie als diese im Hinblick auf das Programm definiert sind.
Die geographische Abgrenzung der einzelnen geographischen Einheiten ist die Folgende:
1. Geographische Einheit „Großregion”
Mitgliedsstaat
Belgien
NUTS-Code
BE333
BE341
BE342
BE345
BE331
BE332
BE343
BE344
BE33
Gebietsbezeichnung
Arrondissement de Verviers
Arrondissement d’Arlon
Arrondissement de Bastogne
Arrondissement de Virton
Arrondissement de Huy
Arrondissement de Liège
Arrondissement de Marche-en-Famenne
Arrondissement de Neufchâteau
Province de Liège
Deutschland
DEB21
DEB23
DEB25
DEB37
DEB3A
DEB3K
DEC01
DEC02
DEC04
DEC05
DEB22
DEB24
DEB15
DEB32
DEB33
DEB3F
DEB3G
DEB3C
DEB3H
DEC03
DEC06
DEB3
Trier Kreisfreie Stadt
Landkreis Bitburg-Prüm3
Landkreis Trier-Saarburg
Pirmasens, Kreisfreie Stadt
Zweibrücken Kreisfreie Stadt
Landkreis Südwestpfalz
Stadtverband Saarbrücken
Landkreis Merzig-Wadern
Landkreis Saarlouis
Saarpfalz-Kreis
Landkreis Bernkastel-Wittlich
Landkreis Daun4
Landkreis Birkenfeld
Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Landkreis Kaiserslautern
Landkreis Kusel
Landkreis Bad Dürkheim
Landkreis Südliche Weinstraße
Landkreis Neunkirchen
Landkreis Sankt Wendel
Rheinhessen-Pfalz
Frankreich
FR411
Département de Meurthe-et-Moselle
3
4
seit 1. Januar 2007: Eifelkreis Bitburg-Prüm
seit 1. Januar 2007: Landkreis Vulkaneifel
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Luxemburg
FR412
FR413
FR414
Département de la Meuse
Département de la Moselle
Département des Vosges
LU000
Großherzogtum Luxemburg
2. Geographische Einheit „Wallonien-Lothringen-Luxemburg”
Mitgliedsstaat
Belgien
NUTS-Code
BE341
BE342
BE343
BE344
BE345
Gebietsbezeichnung
Arrondissement d’Arlon
Arrondissement de Bastogne
Arrondissement de Marche-en-Famenne
Arrondissement de Neufchâteau
Arrondissement de Virton
Frankreich
FR411
FR412
FR413
FR414
Département de Meurthe-et-Moselle
Département de la Meuse
Département de la Moselle
Département des Vosges
Luxemburg
LU000
Großherzogtum Luxemburg
3. Geographische Einheit „Saarland-Moselle-Lorraine-Westpfalz”
Mitgliedsstaat
Deutschland
NUTS-Code
DEB32
DEB37
DEB3A
DEB3F
DEB3G
DEB3K
DEC01
DEC02
DEC03
DEC04
DEC05
DEC06
Gebietsbezeichnung
Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Pirmasens, Kreisfreie Stadt
Zweibrücken, Kreisfreie Stadt
Landkreis Kaiserslautern
Landkreis Kusel
Landkreis Südwestpfalz
Stadtverband Saarbrücken
Landkreis Merzig-Wadern
Landkreis Neunkirchen
Landkreis Saarlouis
Saarpfalz-Kreis
Landkreis Sankt Wendel
Frankreich
FR411
FR413
Département de Meurthe-et-Moselle
Département de la Moselle
4. Geographische Einheit „Deutschland-Luxemburg mit der Deutschsprachigen
Gemeinschaft Belgiens/Region Wallonien”
Mitgliedsstaat
Belgien
NUTS-Code
BE336
Gebietsbezeichnung
Bezirk Verviers / Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens
Deutschland
DEB15
DEB21
DEB22
DEB23
DEB24
DEB25
DEC02
DEC04
DEC06
Landkreis Birkenfeld
Trier Kreisfreie Stadt
Landkreis Bernkastel-Wittlich
Landkreis Bitburg-Prüm5
Landkreis Daun6
Landkreis Trier-Saarburg
Landkreis Merzig-Wadern
Landkreis Saarlouis
Landkreis Sankt Wendel
Luxemburg
LU000
Großherzogtum Luxemburg
5
6
seit 1. Januar 2007: Eifelkreis Bitburg-Prüm
seit 1. Januar 2007: Landkreis Vulkaneifel
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MERKMALE EINES GRENZÜBERSCHREITENDEN PROJEKTS
Ein grenzüberschreitendes Projekt, das im Rahmen des Operationellen Programms zur
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit INTERREG IVA „Großregion“ 2007-2013 gefördert
werden soll, muss die folgenden Merkmale beinhalten.
-
Es muss von Projektpartnern mit Sitz im Fördergebiet, das im Operationellen
Programm definiert ist, eingereicht werden. Der Federführende Begünstigte muss
obligatorisch in der Großregion ansässig sein.
-
Es muss seine Kohärenz mit der Strategie des Programms deutlich darstellen und
erläutern, worin sein Beitrag zur Erreichung der Ziele eines Schwerpunkts und einer
Maßnahme des Programms besteht.
-
Es muss von mindestens zwei Projektpartnern verschiedener Nationalität aus dem
Kooperationsraum der Großregion durchgeführt werden.
-
Das Projekt muss einen tatsächlichen grenzüberschreitenden Mehrwert beinhalten.
Seine Partner sollen sich bemühen, konkrete Antworten Lösungen für
grenzüberschreitende Problemstellungen im betroffenen Gebiet zu geben. Eine
gemeinschaftliche Lösung für ein gemeinsames Problem soll gefunden werden. Der
grenzüberschreitende Mehrwert ergibt sich aus der Wirkung des geplanten
Projektes auf die Bevölkerung und den Grenzraum.
Dies schließt die Förderung von Projekten aus, die lediglich aus der Summe von
getrennt auf beiden Seiten der Grenze durchgeführten Aktionen bestehen.
-
Gegebenenfalls muss das Projekt neue Aktivitäten in Bezug auf im Rahmen der
INTERREG-Vorgängerprogramme geförderte Projekte beinhalten.
-
Das Projekt muss eine echte grenzüberschreitende Partnerschaft aufweisen. Es
Projekt muss mit der Unterstützung aller Projektpartner durchgeführt werden. Die
Umsetzung der Aktionen muss gemeinsam, Hand in Hand und sich gegenseitig
ergänzend erfolgen. Die Partner müssen ihre jeweiligen praktischen und finanziellen
Beiträge durch den Abschluss einer Partnerschaftsvereinbarung festlegen.
-
Die Projektlaufzeit kann grundsätzlich nicht über drei Jahre hinausgehen. Der
Projektbeginn kann bereits vor der Einreichung des Antrags liegen, aber auf keinen
Fall darf das Projekt im Zeitpunkt der offiziellen Einreichung der vollständigen
Unterlagen zum Antrag auf Bewilligung von EFRE-Fördermitteln bereits beendet sein.
Die Durchführung eines grenzüberschreitenden Projekts muss für die Projektpartner
Anlass sein, die Strategie der grenzüberschreitenden Partnerschaft explizit
darzulegen. Diese Partnerschaft soll die organisatorische und finanzielle
Dauerhaftigkeit der betreffenden Aktionen über die EFRE-Förderung hinaus
sicherstellen.
-
Das Projekt muss in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung und den Politiken der
Europäischen Union und mit den nationalen und lokalen Politiken stehen. Das
Projekt muss insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf die
öffentliche Vergabe und die staatlichen Beihilfen einhalten. Es muss den Aspekt des
Umweltschutzes und der Chancengleichheit berücksichtigen sowie die Wirkung auf
Version 14.12.07
Beschäftigung und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) angeben.
Es muss die Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft in Bezug auf Publizität und
Kommunikation der EU-Beteiligung am Projekt einhalten.
-
Das Projekt darf keine andere europäische Förderung für die vorgesehenen
Aktionen erhalten. Die EFRE-Zuwendung (maximaler Fördersatz: 50% der förderfähigen Gesamtkosten) ist komplementär zu den nationalen Kofinanzierungen. Die
Partner müssen einen realistischen, bezüglich Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichenen
Finanzierungsplan
vorlegen
und
die
nationalen
Kofinanzierungsbeiträge nachweisen.
Die Bewertung erfolgt u.a. aufgrund der im Folgenden aufgeführten Punkte:
- klare und quantifizierbare Ziele;
- Beschreibung der Aktionen;
- quantifizierbare Umsetzungsindikatoren;
- Durchführung auf der Grundlage einer gemeinsamen Laufzeit und eines
gemeinsamen Zeitplans;
- identifizierbare Zielgruppen;
- grenzüberschreitendes Ergebnis;
- Mobilisierung der erforderlichen Ressourcen;
- gegebenenfalls
Koordinierung
mit
anderen
Programmen
oder
Gemeinschaftsinitiativen;
- etc.
Die Projekte, bei denen einer oder mehrere der folgenden Punkte zutreffen, werden durch
das vorliegende Programm vorrangig behandelt:
-
Einreihung in eine grenzüberschreitende Strategie (Gebiet, Studiengang, Netzwerk);
innovatives Projekt bzw. mit innovativem Merkmal;
positive Wirkungen auf den Beschäftigungsmarkt;
Dauerhaftigkeit auch nach Ablauf der Finanzierung durch das Programm INTERREG
IV A „Großregion“ 2007-2013;
Fähigkeit, grenzüberschreitende Kooperationen zu schaffen und vermehren, auch
über die Projektdurchführung hinaus;
Beitrag zur Chancengleichheit;
Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zum Umweltschutz;
Einbeziehung der IKT in die Projektdurchführung;
Komplementarität mit den bestehenden territorialen Politiken;
positive Auswirkung auf die Umwelt;
etc.
Version 14.12.07
DIE VERWALTUNG DES OPERATIONELLEN PROGRAMMS
Das Programm wird von verschiedenen Strukturen verwaltet.
Die Region Wallonien nimmt übergangsweise die Funktion der Verwaltungsbehörde wahr.
Sie wird von einem Gemeinsamen Technischen Sekretariat (GTS) unterstützt, das für die
tägliche Verwaltung des Programms zuständig ist. Eine Aufgabe dieses Sekretariats ist die
Entgegennahme der Anträge auf Bewilligung von EFRE-Fördermitteln, ihre Erfassung und
die Prüfung ihrer Zulässigkeit. Die Anträge werden anschließend den regionalen
Beratungsstellen und den Programmpartnern der betroffenen geographischen Einheiten
zur Bewertung übermittelt.
Die Verantwortung für die Verwaltung des Programms wird von der Region Wallonien auf
einen Europäischen Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) übergehen, der ab
dem Zeitpunkt seiner Gründung dem Präfekten der Region Lothringen untersteht.
Der Begleitausschuss, der sich aus den Programmpartnern zusammensetzt, stellt die
Effizienz und Qualität der Umsetzung des Operationellen Programms sicher. Eine Aufgabe
dieses Ausschusses ist die Festlegung der Auswahlkriterien der grenzüberschreitenden
Projekte.
Die Programmpartner, die von den regionalen Beratungsstellen unterstützt werden, sind für
die Antragsprüfung und die Auswahl der Projekte im (Unter)-Lenkungsausschuss ihrer
jeweiligen geographischen Einheit zuständig.
Die
Funktion
der
Bescheinigungsbehörde
wird
von
der
Saarländischen
Investitionskreditbank (SIKB) wahrgenommen. Sie ist für die Zertifizierung der Ausgaben, die
auf der First-Level-Ebene kontrolliert wurden, und für die Auszahlung der EFRE-Fördermittel
zuständig.
Die Funktion der Prüfbehörde wird übergangsweise von der Finanzinspektion (Inspection
des Finances) der Region Wallonien wahrgenommen. Sie wird für die Prüfung der
Stichhaltigkeit des Kontrollsystems des Programms zuständig sein.
Version 14.12.07
KONTAKTDATEN DER PROGRAMMPARTNER
Die Programmpartner des grenzüberschreitenden Programms Großregion sind:
Ministère de l’Intérieur et de l’Aménagement du Territoire
M. Jean-Claude SINNER
1, rue du Plébiscite
L-2341 Luxembourg
Tel.: +352 478 6916
E-Mail: [email protected]
Ministère de la Région wallonne
Direction générale des Relations extérieures
Mme Marie-Claire DANCOT
2, Place Sainctelette
B- 1080 Bruxelles
Tel.: +32 2 421 86 00
E-Mail: [email protected]
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Frau Joelle RAMAKERS
Gospertstr. 1
B-4700 EUPEN
Tel.: +32 (0) 87 596 495
E-Mail: [email protected]
Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft des Saarlandes
Herrn Karl-Richard ANTES
Frau Ulrike EMMERICH-SCHRYEN
Franz-Josef-Röder-Str. 17
D-66119 SAARBRÜCKEN
Tel.: +49 (0) 681 501 4141
+49 (0) 681 501 4203
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Frau Barbara REINERT-BENEDYCZUK
Frau Andrea HEBIG
Stiftsstraße 9
D-55116 MAINZ
Tel.: +49 (0) 6131 16 22 92
Tel.: +49 (0) 6131 16 22 57
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Herrn Hans-Jürgen KREUTZ
Postfach 1320
D-54203 TRIER
Tel.: +49 (0) 651 9494-851
E-Mail: [email protected]
Version 14.12.07
Préfecture de la Région Lorraine - SGAR - Département Europe
M. Jean-Marc PHILIPPE
9, place de la Préfecture
BP 71014
F-57034 METZ Cedex 1
Téléphone : +33 (0)3.87.34.88.51.
Email : [email protected]
Conseil Régional de Lorraine
M. Etienne MULLER
Place Gabriel Hocquard
F-57036 METZ Cedex 1
Tel.: +33 3 87 33 61 74
E-Mail: [email protected]
Conseil Général de Meurthe-et-Moselle
Mme Sophie CHRETIEN
48, rue Sergent Blandan
F-54035 NANCY Cedex
Tel.: +33 3 83 94 51 23
E-Mail: [email protected]
Conseil Général de la Meuse
M. Laurent HAROTTE
Place Pierre François Gossin
F-55012 BAR-LE-DUC Cedex
Tel.: +33 3 29 45 77 55
E-Mail: [email protected]
Conseil Général de la Moselle
M. Thomas BECK
1, rue du Pont Moreau
F-57036 METZ Cedex 1
Tel.: +33 3 87 37 57 05
E-Mail: [email protected]
Strukturen, die im Rahmen der Programme INTERREG III A 2000-2006 eingerichtet wurden,
stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung:
Equipe technique wallonne INTERREG III A WLL
Madame Stéphanie DUPUIS
Grand Rue, 1
B-6800 LIBRAMONT
Tel.: +32/(0)61/50.81.81
E-Mail: [email protected]
GIP INTERREG IIIA SM(L)PO
Mme Frédérique SEIDEL, Melle Eléonore RAUBER, Melle Andrea WILHELM
1, Place de la Comédie
BP 91041
F-57036 METZ Cedex 1
Tel.: + 33 (0)3 87 34 86 66 / -86 69 / -86 91
E-Mail: [email protected]
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Die gemeinsamen Organe der Technischen Hilfe:

Gemeinsames Technisches Sekretariat (GTS)
Secrétariat technique conjoint Interreg IV A Grande Région
25, rue Notre Dame
L-2240 Luxembourg

Regionale Beratungsstelle der geografischen Einheit Wallonien-Lothringen-Luxemburg
Neben der Möglichkeit, sich an die Programmpartner in der geografischen Einheit WLL zu
wenden, können die Projektbeteiligten auch Unterstützung bei der regionalen Beratungsstelle
(administrative Koordination) erhalten:
Equipe technique wallonne
Grand’Rue 1
B-6800 LIBRAMONT

Regionale Beratungsstelle der geographischen Einheit Saarland-Moselle-LorraineWestpfalz
Groupement d’Intérêt Public (GIP)
Place de la Comédie, 1 – BP 91 041
F-57 036 METZ Cedex 01

Regionale Beratungsstelle der geographischen Einheit Deutschland-Luxemburg mit der
Deutschsprachigen Gemeinschaft/ Wallonische Region Belgiens
c/o STC
25, rue Notre Dame
L-2240 Luxembourg
Version 14.12.07
TEIL I: ENTWICKLUNG EINES GRENZÜBERSCHREITENDEN PROJEKTS
Version 14.12.07
DOKUMENT 1
ERLÄUTERUNG ZUR PLANUNG EINES
GRENZÜBERSCHREITENDEN PROJEKTS
In diesem Teil werden die wichtigen Schritte eines Projekts ausführlich erläutert, von seiner
Entstehung bis zur formgerechten Beantragung von EFRE-Fördermitteln.
ENTSTEHUNG DES PROJEKTS

Schritt 1: Definition der Projektidee
Von Anfang an ist es wichtig, das Projekt genau zu definieren, damit es grenzüberschreitend sowohl
bezüglich seiner Partnerschaft als auch seiner Ziele, Maßnahmen und geplanten Ergebnisse
umgesetzt werden kann.
Dies bedeutet, dass:
- das Projekt nur unter Rückgriff auf Kompetenzen und Mittel von Seiten aller Partner zustande
kommt;
- die angestrebten Ergebnisse nicht erreicht werden könnten, wenn das Projekt diesseits und
jenseits der Grenze getrennt durchgeführt würde.
Dies beinhaltet auch, dass das Projekt grenzüberschreitende Problemestellungen betrifft, die im
betreffenden Raum auftreten, und dass das Projekt durch die eingebrachten Lösungen einen
grenzüberschreitenden Mehrwert erzeugt, von dem die betroffene Bevölkerung oder der
Grenzraum profitiert.
Bezüglich der förderfähigen Themen oder Aktivitäten müssen Sie auf die Strategie des
Operationellen Programms zurückgreifen, um zu überprüfen, ob Ihr Projekt zu der von den
Programmpartnern festgelegten Strategie passt.
Innerhalb der förderfähigen Gebiete des Programms ist das Gebiet festzulegen, auf das Ihr Projekt
im Besonderen abzielt.
Die Festlegung des Gebietes, das Ihr Projekt umfasst, ermöglicht Ihnen, die passende
geographische Einheit zu benennen und gegebenenfalls weitere potentielle Projektpartner zu
finden.
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Schritt 2: Die grenzüberschreitende Partnerschaft
Falls Sie auf der Suche nach Partnern sind, ist es wichtig, folgende Punkte zu überprüfen:
- Welche fachlichen oder wissenschaftlichen Kompetenzen besitzt der potentielle Partner?
- Welches geographische Interventionsgebiet betrifft diesen im Hinblick auf das förderfähige
Gebiet des Programms?
- Existieren Komplementaritäten zwischen den Kompetenzen Ihres Partners und Ihren eigenen?
- Kann sich eine wirkliche Synergie zwischen den verschiedenen Partnern entwickeln?
- Gibt es ein Gleichgewicht zwischen den Partnern im Hinblick auf personelle, technische oder
wissenschaftliche Ressourcen oder auch im Hinblick auf die finanziellen Kapazitäten oder die
territoriale Kompetenz?
- Ist schließlich jeder Partner in gleicher Weise gewillt, das Projekt zu entwickeln?
Die Projektpartner, die Hilfe bei der Partnersuche wünschen, können sich an die Programmpartner
und die Organe wenden, deren Kontaktdaten Sie in der Vorbemerkung finden.
Es gibt drei Arten von Partnern: Projektpartner, Federführender Begünstigter und strategischer
Partner.
Ungeachtet ihres Sitzes müssen die Projektpartner Maßnahmen durchführen, die positive
Auswirkungen auf die Großregion haben. Artikel 21, Absatz 1, Satz 3 der Verordnung (EG) Nr.
1080/2006 sieht die Möglichkeit vor, in ordnungsgemäß begründeten Fällen die von Partnern
außerhalb des Programmgebietes getätigten Ausgaben als förderfähig anzuerkennen - wie dies im
Operationellen Programm (s. Seite 13) beschrieben ist -, wenn sich die Projektziele ohne die
Beteiligung dieser Partner kaum erreichen lassen. Bei der Einreichung des Antrags auf Bewilligung
von EFRE-Fördermitteln müssen die Projektpartner begründen, dass die Projektziele ohne die
Beteiligung dieser außerhalb des Fördergebiets ansässigen Partner nur schwer zu erreichen sind.
Im Rahmen der Projektumsetzung sind die Projektpartner und der Federführende Begünstigte
untereinander durch eine Partnerschaftsvereinbarung gebunden.
Der Projektpartner:
Projekte werden in einer Partnerstruktur umgesetzt, Jeder Projektpartner nimmt direkt und auf
eigene Rechnung an den vorgesehen Aktivitäten teil, beteiligt sich direkt an den Kosten, die
sich daraus ergeben, und profitiert von den bewilligten europäischen und nationalen
Finanzierungen.
Jeder Projektpartner verfügt über einen Budgetplan, der nach Kostenarten und nach Jahren
aufgeschlüsselt ist.
Dieses Budget beinhaltet im Übrigen die für das Projekt bereitgestellten finanziellen Mittel: die
nationalen Kofinanzierungsbeiträge und die EFRE-Zuwendung. Die nationalen Kofinanzierungsbeiträge ergeben sich entweder aus Eigenmitteln oder aus Zuwendungen von öffentlichen
oder privaten Kofinanzierern.
Das operationelle Programm sieht vor, dass die Projektpartner aus dem öffentlichen oder
privaten Sektor kommen können, wenn sie auf dem für das Projekt zu bearbeitenden Gebiet
qualifiziert sind.
Dennoch gibt es besondere Bedingungen im Hinblick auf Unternehmen (vgl. Vorschriften
bezüglich staatlicher Beihilfen). Für diese empfiehlt es sich, Kontakt zu den regionalen
Beratungsstellen und den Programmpartnern aufzunehmen, um sich über die Förderkriterien zu
informieren.
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Der Federführende Begünstigte:
Unter den Projektpartnern wird einvernehmlich ein Federführender Begünstigter benannt. Er ist
der alleinige Unterzeichner des mit der Verwaltungsbehörde abgeschlossenen EFREZuwendungsvertrags und der einzige, der die EFRE-Fördermittel in Empfang nimmt, die er dann
an die anderen Projektpartner weiterleitet. Die oben genannten Vorgaben zum Projektpartner
sind auch auf den Federführenden Begünstigten anzuwenden.
Der Federführende Begünstigte stellt auch die administrative und finanzielle
Projektkoordination, insbesondere das Sekretariat des Projektbegleitausschusses (Einberufung,
Konsolidierung des grenzüberschreitenden Tätigkeitsberichts, Übermittlung der Dokumente,
Erstellung der Protokolle, usw.) sowie die Konsolidierung der Mittelabrufe sicher.
Allgemein ist der Federführende Begünstigte
Beratungsstellen und der Programmpartner.
erster
Ansprechpartner
der
regionalen
Der strategische Partner:
Es handelt sich hierbei um eine mit dem Projekt verbundene Struktur, die durch ihre Mittel und
ihre anerkannten Kompetenzen auf dem vom Projekt betroffenen Gebiet einen bedeutenden
Beitrag zu dessen Umsetzung leisten kann. Im Gegensatz allerdings zum Federführenden
Begünstigten und zu den Projektpartnern ist der strategische Partner nicht finanziell am Projekt
beteiligt und profitiert somit nicht von einer Förderung durch EFRE-Mittel.
Vgl.: Dokument 5 zu den Pflichten der Partner eines grenzüberschreitenden Projekts
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Schritt 3: Festlegung der Aktivitäten
Sobald die Partnerschaft eingegangen wurde, ist es notwendig, die geplanten Aktivitäten
gemeinsam inhaltlich zu beschreiben. Es ist vorzuziehen, sich auf eine begrenzte Anzahl von gut
strukturierten Aktivitäten zu konzentrieren, anstatt eine Vielzahl von Aktivitäten vorzuschlagen, was
eine Aufsplitterung der Mittel une Ressourcen zur Folge hätte.
Bei der Planung der Aktivitäten ist es wichtig, sich über deren Umsetzung und die
grenzüberschreitenden Ergebnisse, die erreicht werden könnten, Gedanken zu machen.
Die Durchführung der Aktivitäten soll gemeinsam durch die Partner, Hand in Hand und sich
gegenseitig ergänzend erfolgen. Eine Zusammenführung und gemeinsame Nutzung der Mittel ist
vorzugswürdig. Parallele Umsetzungen sind zu vermeiden.
Es ist auch notwendig, darauf zu achten, dass die durchgeführten Aktivitäten regelmäßig mit Hilfe
von Umsetzungs- und Ergebnisindikatoren des Programms bewertet werden können.

Schritt 4: Kostenbewertung
Jeder Projektpartner muss sein eigenes Budget auf der Grundlage der geplanten Aktivitäten
aufstellen. Die Kosten müssen selbstverständlich den vorgeschlagenen Aktivitäten angemessen
sein.
Die Kosten werden auf sechs große Posten aufgeteilt: Personalkosten, Funktionskosten, externe
Dienstleistungen, Kosten für Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen, Einrichtungskosten und
Investitionskosten (vgl. Vordruck Finanzplan)..
Die im Finanzplan des Projekts veranschlagten Kosten müssen auf der Grundlage von zuverlässigen
und beweiskräftigen Verfahren nachgewiesen werden können. Auf Nachfrage müssen die
Projektbeteiligten ergänzende Erläuterungen vorlegen.
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Bezüglich der Kosten für externe Dienstleistungen sind die Dienstleister durch einen
Dienstleistungsvertrag, der unter Beachtung der nationalen und EU-Vorschriften zur öffentlichen
Vergabe abzuschließen ist, an einen Projektpartner zu binden. Die Begleichung der Rechnungen
des Dienstleisters durch den Projektpartner stellt eine förderfähige Ausgabe dar.
Damit Sie Ihren Kostenplan korrekt aufstellen, bitten wir Sie, die Anmerkung zu den förderfähigen
Ausgaben (Dokument 5) zu Hilfe zu nehmen.
In dieser Anmerkung werden die geläufigsten förderfähigen Ausgaben, mögliche Förderkriterien
und die Art des zu erbringenden Nachweises aufgeführt.

Schritt 5: Erstellung des vorläufigen Finanzierungsplans
Der Fördersatz des Programms zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit INTERREG IVA
Großregion 2007-2013 beträgt maximal 50 %. Es ist notwendig, zur ordnungsgemäßen Durchführung
der Aktivitäten sonstige Finanzmittel (nationale, regionale, lokale Kofinanzierungsmittel) zu
mobilisieren. Diese müssen beim Einreichen des Antrags auf Bewilligung von EFRE-Fördermitteln
genannt werden.
Die nationalen Kofinanzierungsbeiträge können von den Projektbeteiligten geleistet werden (man
spricht dann von Eigenmitteln) und/ oder aus Zuwendungen durch eine öffentliche oder private
Einrichtung herrühren. Der Federführende Begünstigte und seine Projektpartner müssen ihren Antrag
auf nationale Kofinanzierung zu gegebener Zeit bei der Erstellung des Projektantrags vorlegen. Für
den Fall dass die nationale Kofinanzierung bei einer öffentlichen Einrichtung beantragt wird, ist
dieser gegenüber offen zu legen, dass dieser Antrag im Rahmen eines Projekts INTERREG IVA
„Großregion“ 2007-2013 gestellt wird, für das darüber hinaus EFRE-Fördermittel beantragt werden.
Bezüglich der öffentlichen Kofinanzierungsbeiträge ist es unerlässlich, im Vorfeld Kontakt zu den
potentiellen Kofinanzierern aufzunehmen, um zu überprüfen, ob Ihre Aktivitäten kofinanzierbar sind
und in welcher Höhe.
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