Susanne Spieker Veranstaltung: Der Welthandel mit Bildung (61.108) Veranstalterin: Prof. Dr. Ingrid Lohmann Fachbereich Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg. SoSe 2003 Governance Good Governance - - institutionenorientierter Ansatz: Erwachsen aus einer Debatte um die ökonomischen Auswirkungen bestimmter politisch-institutioneller Zusammenhänge der Gesellschaft. Die Forderung nach good governance richtet sich explizit an staatliche Institutionen. Grundidee: Es bedarf bestimmter staatlicher Institutionen, um wirtschaftliches Wachstum und steigende Produktion hervorzubringen (eher ordoliberaler Charakter als „superliberaler“ (vgl. Faust 2003, 3)) Kern der Forderungen: 1. Rechtsstaatlichkeit (in liberaler Tradition) 2. Korruptionskontrolle Auswirkungen für die Wirtschaft: Bei verbesserter Rechtsstaatlichkeit: 1. Erwartungssicherheit verbessern; der Investor kann z.B. den erwirtschafteten Gewinn reinvestieren bzw. frei darüber verfügen 2. Effizienz in der Planung wird erhöht, denn es wird verantwortlicher investiert Bei Korruptionskontrolle: 1. illegale Strategien z.B. bei der Vergabe von Aufträgen ausschalten 2. Wettbewerbsverzerrung beheben: z.B. das BIP steigt, da kein Kapital mehr in illegale Aktivitäten abfließt Der Begriff good governance im heutigen Verständnis erwächst aus den Finanzkrisen der 90er Jahre in Lateinamerika und Asien. Man fing an über wirtschaftliche Entgrenzung nachzudenken und es begann eine erneute Suche nach kontrollierenden Instanzen. In Untersuchungen wurde ein großer Zusammenhang zwischen Armut und Governance festgestellt, aus diesem Grund beeinflusst der Governance-Ansatz die Geldvergabe an Entwicklungsländer. Good Governance ( Quelle: Weltbank) Das Konzept soll helfen Prozesse und Institutionen, durch welche Autoritäten in Staaten Macht ausüben, zu beurteilen. Zu den drei Hauptkomponenten der Definititon gibt es jeweils zwei formulierte Prinzipien, die in den jeweiligen Ländern analysiert werden können und später mit Entwicklungsindikatoren korreliert werden: 1. Regierungsbildung und Rechenschaftspflicht a. Stimmrecht und Verantwortlichkeit b. Politische Stabilität und keine Gewalt 2. Management der Ressourcen, Durchsetzung von Gesetzen und Regelungen durch Regierung a.Qualitätsmaßstäbe b.Effektivität der Regierung 1 3. Achtung und Kontrolle aller Institutionen, die wirtschaftliche und soziale Ziele in der Gesellschaft umsetzen a.Kontrolle von Korruption b.Rechsstaatlichkeit Good Governance (Quelle: OECD) Von der OECD formulierte Leitlinien zum guten Umgang mit Ressourcen, die ähnlich den Leitlinien für effektives Management in Unternehmen (corporate governance) konzipiert sind. Das „Konzept des aktivierenden Staates“ soll unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen Institutionen und Akteure nach folgenden Prinzipien geschehen: - Rechtsstaatlichkeit Sicherung von Möglichkeiten der Kontrolle von demokratischen Institutionen Gleichheit der Bürger vor dem Staat und die Möglichkeit der Partizipation Effiziente und effektive Dienstleistungen ... leistungsfähig und wirkungsvoll Klare und sichere Anwendung von Gesetzen und Regulationen „and high standards of ethnical behaviour.“ OECD:3.3.02 Wer ist an der Gesellschaft beteiligt? Stakeholder: Betroffener, Beteiligter durch Aktivität an einem Unternehmen oder einer Behörde, z.B. Mitarbeiter, Kunde. Steht im Gegensatz zum Shareholder, der einen Anteil am Unternehmen besitzt, z.B. in einer AG. Die Öffentlichkeit ist das Verhältnis der stakeholder untereinander und sie fließt mit in die Bewertung eines Unternehmens ein. Diese Bewertung geschieht nach den Kriterien des EFQM-Modells (European Foundation of Quality Management), welche TQM (Total Quality Management) fordert. Für Unternehmen wird ein umfassendes Qualitätsmanagement gefordert. Ein öffentliches Unternehmen wird mit einem vereinfachten Modell beurteilt: das CAF (Common Assessment Framework). Ziel soll es sein, auch öffentliche Verwaltungen, z.B. die Universität, nach diesen Rahmenrichtlinien zu beurteilen. Global Governance (Quelle: Vereinte Nationen) Man möchte eine umfassende Form des Multilateralismus (Interdependenz als vorherrschendes Grundmuster und Strukturprinzip der internationalen Beziehungen) entwickeln und verfolgt daher das Konzept der Weltordnungspolitik (global governance). Dieses Konzept enthält folgende Aspekte: 1. Neudefinition staatlicher Souveränität 2. Verstärkte Verknüpfung und „Verrechtlichung“ der internationalen Beziehungen durch die Schaffung neuer Organisationsstrukturen 3. Einbeziehung aller internationalen Akteure über die Staaten hinaus und damit die Entwicklung eines neuen „Politikstils“ (Gareis, Varwick 2002, 301) Ziel: Lösung globaler Probleme durch verbindliche Abmachungen und Regelungen 2 Der Staat sei normalerweise die einzige Form des Regierens, sie sei in sich hierarchisch. Heute suche man nach Formen des horizontalen Regierens mit gleichberechtigten Partnern oder einem Regieren ohne Staaten, wobei bisher keine Einigung über das Konzept besteht (ebd 297). Definition von global governance: „ ... die Gesamtheit der zahlreichen Wege, auf denen Individuen sowie öffentliche und private Institutionen ihre gemeinsamen Angelegenheiten regeln ...“ (Commission on Global Governance), inklusive aller formalen und informalen Regeln (ebd 300). Literatur www. worldbank.org/wbi/B-SPAN/docs/empowerment_joel.pdf (5.6.2003) Turkowitz, Joel. Governance, Poverty and financial Management. June 19, 2002 www.olew.de/g/good_gov.htm (22.05.2003) Good Govenance (Public Govenance), Corporate Governance, CAF im OnlineVerwaltungslexikon Faust, Jörg. Politische Herrschaft und wirtschaftliche Entwicklung. Lateinamerika in den 1990 Jahren. Paper aus PIN Politik im Netz; August 2002 Gareis, Sven Bernhard / Varwick, Johannes: Die Vereinten Nationen. Aufgaben, Instrumente und Reformen. 2. überarb. Auflage. Leske+Budrich: Opladen. 2002, S. 297-302. Weiterführende Literatur www.kpoe.at/bund/international/WSF/portoabschluss.htm (11.04.2003) Porto Alegre 2002 - Abschlusserklärung www.worldbank.org Sunil Rajkumar, Andrew / Swaroop, Vinaya: Public Spending and Outcomes: Does Governance Matter? May 2002 3