Anlage 2 zum Rundschreiben 7 / 2004 Name des VU:________________________________________ Vierteljährlicher Bericht über den Bestand an direkten und indirekten Anlagen in Hedgefonds Unternehmen Reg-Nr./Pb Zeile Posten ____ ____ Spalte 01 Spalte 02 Spalte 03 Spalte 04 Gesamt Sicherungsvermögen sonstiges gebundenes Vermögen restliches Vermögen in Tsd EUR in Tsd EUR in Tsd EUR in Tsd EUR 01 02 Berichtszeitraum1 MMJJ __ 03 A. Summe aller direkten und indirekten Anlagen in Hedgefonds (Gesamt)2 1) Davon3 a) 04 [ ] [ ] [ ] [ ] 05 Summe aller an Hedgefonds mit Sitz im EWR gebundenen Anlagen (Schuldscheine, etc.) 06 [ ] [ ] [ ] [ ] Davon an Hedgefonds mit Sitz im Inland 07 [ ] [ ] [ ] [ ] b) Summe aller an Hedgefonds mit Sitz außerhalb des EWR geb. Anlagen (Schuldscheine, etc.) 08 [ ] [ ] [ ] [ ] c) Summe aller an Hedgefonds – Indices gebundene Anlagen 09 [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] 13 [ ] [ ] [ ] [ ] 14 [ ] [ ] [ ] [ ] 15 [ ] [ ] [ ] [ ] 16 [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] 20 [ ] [ ] [ ] 21 [ ] [ ] [ ] ] [ ] [ ] [ ] 2) Davon4 Summe aller an Hedgefonds gebundenen Anlagen, die kapitalgarantiert sind 3) Davon5 a) b) Summe aller direkten Anlagen in Single – Hedgefonds (in Spalte 02 und 03 nur mit Sitz im EWR) Davon Single - Hedgefonds mit Sitz im Inland Summe aller direkten Anlagen in Dach – Hedgefonds (in Spalte 02 und 03 nur mit Sitz im EWR) Davon Dach-Hedgefonds mit Sitz im Inland 4) Davon6 Summe der in Gemischten Sondervermögen tatsächlich vorhandenen oder möglichen Anteile an Hedgefonds 10 11 12 17 18 19 B. Alle Anlagen in Hedgefonds, die dem Anlagekatalog (§ 1 Abs. 1 AnlV) zugeordnet werden C. Alle Anlagen in Hedgefonds, die über die Öffnungsklausel oder mit BaFin- Genehmigung gehalten werden Nachrichtlich: 22 Anzahl der in Zeile 13 im gebundenen Vermögen geführten SingleHedgefonds 23 Summe der Kapitalanlagen aus Nw 670 Seite 07 Zeile 04 24 Quote: Zeile 20 Spalten 02 + 03 / Zeile 24 Spalten 02 + 03 (max. 5%) 25 26 [ ] [ [ ] Anmerkungen: 1 Im Feld „Berichtszeitraum“ sind für die einzelnen Stichtage unabhängig vom Abschlussstichtag des Jahresabschlusses folgende Kennziffern anzugeben: a) zum 31. März: 1 b) zum 30. Juni: 2 c) zum 30. September: 3 d) zum 31. Dezember: 4 2 Es sind alle Anlagen in Hedgefonds aufzuführen, unerheblich von der Art der Anlage. Dabei sind auch die Anlagen zu erfassen, die in irgendeiner Form an Hedgefonds oder Hedgefonds - Indices gebunden sind, sowie über andere Sondervermögen gehalten werden. Ein strukturiertes Produkt, dass teilweise an einen Hedgefonds und teilweise an andere Vermögensgegenstände gem. § 1 Abs. 1 AnlV gebunden ist, ist mit dem HedgefondsAnteil in der Anlage 2 zu erfassen und ggf. mit dem anderen Anteil in der Nachweisung 670. 3 Es sind alle strukturierten Produkte, also auch solche mit Kapitalgarantie und nur teilweise an Hedgefonds gebundene Produkte, zu erfassen. Zu Informationszwecken wird auf den Sitz des Hedgefonds abgestellt und nicht auf den Sitz des Schuldners (Ausstellers). In Spalte 02 und Spalte 03 sind Eintragungen jedoch nur möglich, wenn auch der Emittent (Schuldner/Aussteller) seinen Sitz im EWR hat. 4 Es sind alle kapitalgarantierten Anlagen in Hedgefonds zu erfassen. Die Art und Weise der Investition ist dabei unerheblich, so dass kapitalgarantierte Produkte ggf. in den Zeilen 06 bis 09 und in der Zeile 11 zu erfassen sind. In der Zeile 11 sind alle kapitalgarantierten Anlagen in Hedgefonds zu erfassen, so dass kapitalgarantierte Produkte den Zeilen 06 bis 09 und zusätzlich in Zeile 11 anzugeben sind. 5 In Zeile 13 werden die direkten Anlagen in Single- Hedgefonds erfasst. In Spalte 02 und Spalte 03 sind Eintragungen nur möglich, wenn der Single – Hedgefonds seinen Sitz im EWR hat. In Zeile 14 ist die Summe der Anlagen in Single – Hedgefonds zu erfassen, die ihren Sitz in Deutschland haben. In Zeile 15 sind die direkten Anlagen in Dach – Hedgefonds zu erfassen. In Spalte 02 und Spalte 03 sind nur Einträge möglich, wenn der Dach – Hedgefonds seinen Sitz im EWR hat. In Zeile 16 ist die Summe der Anlagen in Dach – Hedgefonds zu erfassen, die ihren Sitz in Deutschland haben. 6 Es sind alle Anlagen in Hedgefonds zu erfassen, die dem Anlagekatalog gemäß § 1 Abs. 1 AnlV zugeordnet werden, inkl. des Anteils an Investitionen in Hedgefonds, der über Gemischte Sondervermögen gehalten wird.