Anlage zum RS 7/2004 (VA)

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Anlage 2 zum
Rundschreiben 7 / 2004
Name des VU:________________________________________
Vierteljährlicher Bericht über den
Bestand an direkten und
indirekten Anlagen in Hedgefonds
Unternehmen
Reg-Nr./Pb
Zeile
Posten
____
____
Spalte 01
Spalte 02
Spalte 03
Spalte 04
Gesamt
Sicherungsvermögen
sonstiges
gebundenes
Vermögen
restliches
Vermögen
in Tsd EUR
in Tsd EUR
in Tsd EUR
in Tsd EUR
01
02
Berichtszeitraum1
MMJJ
__
03
A.
Summe aller direkten und
indirekten Anlagen in Hedgefonds
(Gesamt)2
1) Davon3
a)
04
[
]
[
]
[
]
[
]
05
Summe aller an Hedgefonds mit
Sitz im EWR gebundenen Anlagen
(Schuldscheine, etc.)
06
[
]
[
]
[
]
[
]
Davon
an Hedgefonds mit Sitz im Inland
07
[
]
[
]
[
]
[
]
b)
Summe aller an Hedgefonds mit
Sitz außerhalb des EWR geb.
Anlagen (Schuldscheine, etc.)
08
[
]
[
]
[
]
[
]
c)
Summe aller an Hedgefonds –
Indices gebundene Anlagen
09
[
]
[
]
[
]
[
]
[
]
[
]
[
]
[
]
13
[
]
[
]
[
]
[
]
14
[
]
[
]
[
]
[
]
15
[
]
[
]
[
]
[
]
16
[
]
[
]
[
]
[
]
[
]
[
]
[
]
[
]
20
[
]
[
]
[
]
21
[
]
[
]
[
]
]
[
]
[
]
[
]
2) Davon4
Summe aller an Hedgefonds
gebundenen Anlagen, die
kapitalgarantiert sind
3) Davon5
a)
b)
Summe aller direkten Anlagen in
Single – Hedgefonds (in Spalte
02 und 03 nur mit Sitz im EWR)
Davon
Single - Hedgefonds mit Sitz im
Inland
Summe aller direkten Anlagen in
Dach – Hedgefonds (in Spalte 02
und 03 nur mit Sitz im EWR)
Davon
Dach-Hedgefonds mit Sitz im
Inland
4) Davon6
Summe der in Gemischten
Sondervermögen tatsächlich
vorhandenen oder möglichen Anteile
an Hedgefonds
10
11
12
17
18
19
B.
Alle Anlagen in Hedgefonds, die
dem Anlagekatalog (§ 1 Abs. 1
AnlV) zugeordnet werden
C.
Alle Anlagen in Hedgefonds, die
über die Öffnungsklausel oder mit
BaFin- Genehmigung gehalten
werden
Nachrichtlich:
22
Anzahl der in Zeile 13 im gebundenen
Vermögen geführten SingleHedgefonds
23
Summe der Kapitalanlagen aus Nw 670
Seite 07 Zeile 04
24
Quote: Zeile 20 Spalten 02 + 03 /
Zeile 24 Spalten 02 + 03 (max. 5%)
25
26
[
]
[
[
]
Anmerkungen:
1
Im Feld „Berichtszeitraum“ sind für die einzelnen Stichtage unabhängig vom
Abschlussstichtag des Jahresabschlusses folgende Kennziffern anzugeben:
a)
zum 31. März:
1
b)
zum 30. Juni:
2
c)
zum 30. September: 3
d)
zum 31. Dezember: 4
2
Es sind alle Anlagen in Hedgefonds aufzuführen, unerheblich von der Art der Anlage.
Dabei sind auch die Anlagen zu erfassen, die in irgendeiner Form an Hedgefonds oder
Hedgefonds - Indices gebunden sind, sowie über andere Sondervermögen gehalten
werden.
Ein strukturiertes Produkt, dass teilweise an einen Hedgefonds und teilweise an andere
Vermögensgegenstände gem. § 1 Abs. 1 AnlV gebunden ist, ist mit dem HedgefondsAnteil in der Anlage 2 zu erfassen und ggf. mit dem anderen Anteil in der Nachweisung
670.
3
Es sind alle strukturierten Produkte, also auch solche mit Kapitalgarantie und nur
teilweise an Hedgefonds gebundene Produkte, zu erfassen. Zu Informationszwecken
wird auf den Sitz des Hedgefonds abgestellt und nicht auf den Sitz des Schuldners
(Ausstellers).
In Spalte 02 und Spalte 03 sind Eintragungen jedoch nur möglich, wenn auch der
Emittent (Schuldner/Aussteller) seinen Sitz im EWR hat.
4
Es sind alle kapitalgarantierten Anlagen in Hedgefonds zu erfassen. Die Art und Weise
der Investition ist dabei unerheblich, so dass kapitalgarantierte Produkte ggf. in den
Zeilen 06 bis 09 und in der Zeile 11 zu erfassen sind.
In der Zeile 11 sind alle kapitalgarantierten Anlagen in Hedgefonds zu erfassen, so dass
kapitalgarantierte Produkte den Zeilen 06 bis 09 und zusätzlich in Zeile 11 anzugeben
sind.
5
In Zeile 13 werden die direkten Anlagen in Single- Hedgefonds erfasst. In Spalte 02 und
Spalte 03 sind Eintragungen nur möglich, wenn der Single – Hedgefonds seinen Sitz im
EWR hat.
In Zeile 14 ist die Summe der Anlagen in Single – Hedgefonds zu erfassen, die ihren
Sitz in Deutschland haben.
In Zeile 15 sind die direkten Anlagen in Dach – Hedgefonds zu erfassen. In Spalte 02
und Spalte 03 sind nur Einträge möglich, wenn der Dach – Hedgefonds seinen Sitz im
EWR hat.
In Zeile 16 ist die Summe der Anlagen in Dach – Hedgefonds zu erfassen, die ihren Sitz
in Deutschland haben.
6
Es sind alle Anlagen in Hedgefonds zu erfassen, die dem Anlagekatalog gemäß § 1 Abs.
1 AnlV zugeordnet werden, inkl. des Anteils an Investitionen in Hedgefonds, der über
Gemischte Sondervermögen gehalten wird.
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