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Freiburger
Rechtshistorische
Gesellschaft e.V.
Die Freiburger Rechtshistorische Gesellschaft e.V. wurde im November 2001 von ehemaligen
Doktoranden und Assistenten des Instituts für Rechtsgeschichte und geschichtliche Rechtsvergleichung
ins Leben gerufen, die heute überwiegend als Juristen in der Rechtspraxis tätig sind. Ausschlaggebende
Motive für die Gründung des Vereins waren die gemeinsame Überzeugung vom Wert der
Rechtsgeschichte für die Juristenausbildung einerseits und die Erkenntnis, daß ihre tradierte Stellung
zunehmend in Bedrängnis geraten ist, andererseits.
Seit dem Inkrafttreten des BGB am 1. Januar 1900 wurde die Rechtsgeschichte in erster Linie um ihrer
selbst willen betrieben: Aus der Dienerin der Rechtsdogmatik wurde ein Zweig der rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung. Ein Jahrhundert danach ist bereits das BGB selbst ein Gegenstand
der rechtshistorischen Forschung geworden: Die Schuldrechtsreform und die fortschreitende
Europäisierung des Privatrechts haben das aus der Pandektenwissenschaft des 19. Jahrhunderts
erwachsene Bürgerliche Recht nachhaltig verändert und zu einer Spezialisierung des Zivilrechts geführt,
deren Teildisziplinen nur noch von Fachleuten überschaubar sind. Das Leitbild vieler Juristen scheint der
„Rechtsingenieur“ zu sein, der sich damit begnügt, die für sein begrenztes Fachgebiet notwendigen
Kenntnisse zu erwerben. Für diese Juristen kann die Rechtsgeschichte nur überflüssiger Ballast oder im
besten Fall schmückendes Beiwerk sein.
Die Mitglieder der Freiburger Rechtshistorischen Gesellschaft verbindet dagegen eine Idee, die auf einer
ehrwürdigen Tradition beruht: Es ist das Humboldtsche Leitbild der Universität, die den ganzen Menschen
(aus-)bildet, und ihn damit nicht nur für seinen Beruf vorbereitet, sondern ihn auch für sein weiteres Leben
bereichert. Von diesem Idealbild hat sich die moderne Universität weit entfernt. Daher empfindet
mancher, der das Institut betritt, das Gefühl, nicht nur die Schwelle zu einer anderen Zeit, sondern auch
zu einer anderen Welt zu überschreiten.
Der Gesichtskreis der rechtshistorischen Forschung in Freiburg umspannt einen Zeitraum von mehr als
2000 Jahren und zugleich die gesamte abendländische Rechtskultur von Beryt bis Bologna und von
Skandinavien bis nach Afrika. Otto Lenels Rekonstruktionen des Edictum perpetuum und der klassischen
Juristenschriften wurden zum unentbehrlichen Rüstzeug der Romanistik auf der ganzen Welt und sind es
bis heute geblieben. Die Romanisten Fridolin Eisele und Joseph Partsch gehörten ebenso zu den
Pionieren ihres Fachs wie die Germanisten Karl von Amira und Ulrich Stutz. Das 1915 erschienene Buch
von Franz Beyerle über die Entwicklung des Gerichtsverfahrens im Frühmittelalter ist bis heute nicht
überholt und verkörpert damit die lange Haltbarkeitsdauer rechtshistorischer Forschung. Aus der Feder
Freiburger Professoren stammen zudem bedeutende Gesamtdarstellungen, die Generationen von
Jurastudenten in die Rechtsgeschichte einführten: Claudius Freiherr von Schwerins „Grundzüge der
deutschen Rechtsgeschichte“, die Hans Thieme fortgesetzt hat, Franz Wieackers „Privatrechtsgeschichte
der Neuzeit“ und schließlich Karl Kroeschells dreibändige „Deutsche Rechtsgeschichte“, haben zahlreiche
Leser gefunden – unter Studenten ebenso wie unter Wissenschaftlern, unter Rechtshistorikern aus dem
In- und Ausland ebenso wie unter Historikern und Juristen.
Die rechtshistorische Forschung verdankt den Freiburger Professoren viel, aber nicht weniger dem
Engagement der zahlreichen Doktoranden, die bereit waren, viel Zeit und Mühe auf das Erlernen des
rechtshistorischen Handwerks zu verwenden, das im Examen und in der Rechtspraxis scheinbar keinen
unmittelbaren Nutzwert hat. Sie waren und sind davon überzeugt, dass sich ihre Arbeit gelohnt hat. In
ihrer beruflichen Tätigkeit als Richter, Anwälte, Syndici, Staatsanwälte, Notare und Professoren an
Fachhochschulen und Universitäten haben die Mitglieder der Freiburger Rechtshistorischen Gesellschaft
erfahren, dass die hohe Verantwortung, die sie tragen, nicht nur juristische Kenntnisse, sondern auch
selbständiges Denken und menschliche Reife erfordert.
Die Freiburger Rechtshistorische Gesellschaft e.V. hat es sich zum Ziel gesetzt, die Ergebnisse
rechtshistorischer Forschung über die Grenzen der Wissenschaft hinaus einem breiteren Publikum zu
präsentieren. Zugleich möchten wir von den Erfahrungen praktisch tätiger Juristen lernen, um im Wege
eines Dialogs zwischen Grundlagenforschung und angewandter Jurisprudenz grundlegende Fragen der
Rechtswissenschaft gemeinsam zu diskutieren. Wir möchten die Freude an der wissenschaftlichen
Diskussion mit Ihnen teilen, die wir in zahlreichen Seminarabenden bereits erlebt haben.
Entsprechend dem Ziel, dem Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis ein Forum zu bieten, stützt
sich das Programm der Gesellschaft auf zwei
Säulen: Gelegenheit zum wissenschaftlichen Austausch bietet die Jahresversammlung der Gesellschaft.
Als festen Termin haben wir den Rektorball Mitte Juli jeden Jahres festgelegt, damit sich für die
Auswärtigen die Reise nach Freiburg lohnt und genug Zeit für persönliche Gespräche bleibt. In jedem
zweiten Jahr fiele das zusammen mit dem großen Freiburger Alumnitreffen, zu dem die Albertina
vielfältige Aktivitäten entfaltet. Im Rahmen der Jahresversammlung werden laufende oder
abgeschlossene Doktorarbeiten vorgestellt. Außerdem wird ein weiterer wissenschaftlicher Vortrag von
allgemeinem Interesse stattfinden.
Die gelebte Erfahrung von Juristen in verantwortungsvollen Positionen wollen wir einem größeren
Publikum zugänglich machen: Während des Semesters soll ein Vortrag zum Thema „erlebte
Rechtsgeschichte“ stattfinden, der den Freiburger Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaft
einen Einblick in die Berufswelt gibt, auf die sie sich vorbereiten.
Wir lernen aus der Rechtserfahrung von Jahrtausenden. Wir laden Sie ein, mit uns zu lernen.
Die Freiburger Rechtshistorische Gesellschaft e.V. ist im Vereinsregister eingetragen und vom Finanzamt
Freiburg-Stadt als gemeinnützig anerkannt. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind daher steuerlich
abzugsfähig.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 35 Euro, bei Erteilung einer Einzugsermächtigung 30 Euro. Falls sie
Mitglied werden möchten, senden Sie bitte eine schriftliche Beitrittserklärung an folgende Adresse:
Vorstand des Vereins
„Freiburger Rechtshistorische Gesellschaft e.V.“
c/o Institut für Rechtsgeschichte und
geschichtliche Rechtsvergleichung
Germanistische Abteilung
Platz der Alten Synagoge
79085 Freiburg
Selbstverständlich freuen wir uns auch über jede einmalige Zuwendung auf unser Konto Nr. 158 94 709
bei der Volksbank Freiburg BLZ 680 900 00. Nach Zahlung Ihres Mitgliedsbeitrags bzw. Ihrer einmaligen
Spende erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.
Weitergehende Information erhalten Sie in Kürze unter
www.jura.uni-freiburg.de/rgesch/FRG/Startseite/Startset.htm.
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