Freiburger Rechtshistorische Gesellschaft e.V. Die Freiburger Rechtshistorische Gesellschaft e.V. wurde im November 2001 von ehemaligen Doktoranden und Assistenten des Instituts für Rechtsgeschichte und geschichtliche Rechtsvergleichung ins Leben gerufen, die heute überwiegend als Juristen in der Rechtspraxis tätig sind. Ausschlaggebende Motive für die Gründung des Vereins waren die gemeinsame Überzeugung vom Wert der Rechtsgeschichte für die Juristenausbildung einerseits und die Erkenntnis, daß ihre tradierte Stellung zunehmend in Bedrängnis geraten ist, andererseits. Seit dem Inkrafttreten des BGB am 1. Januar 1900 wurde die Rechtsgeschichte in erster Linie um ihrer selbst willen betrieben: Aus der Dienerin der Rechtsdogmatik wurde ein Zweig der rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung. Ein Jahrhundert danach ist bereits das BGB selbst ein Gegenstand der rechtshistorischen Forschung geworden: Die Schuldrechtsreform und die fortschreitende Europäisierung des Privatrechts haben das aus der Pandektenwissenschaft des 19. Jahrhunderts erwachsene Bürgerliche Recht nachhaltig verändert und zu einer Spezialisierung des Zivilrechts geführt, deren Teildisziplinen nur noch von Fachleuten überschaubar sind. Das Leitbild vieler Juristen scheint der „Rechtsingenieur“ zu sein, der sich damit begnügt, die für sein begrenztes Fachgebiet notwendigen Kenntnisse zu erwerben. Für diese Juristen kann die Rechtsgeschichte nur überflüssiger Ballast oder im besten Fall schmückendes Beiwerk sein. Die Mitglieder der Freiburger Rechtshistorischen Gesellschaft verbindet dagegen eine Idee, die auf einer ehrwürdigen Tradition beruht: Es ist das Humboldtsche Leitbild der Universität, die den ganzen Menschen (aus-)bildet, und ihn damit nicht nur für seinen Beruf vorbereitet, sondern ihn auch für sein weiteres Leben bereichert. Von diesem Idealbild hat sich die moderne Universität weit entfernt. Daher empfindet mancher, der das Institut betritt, das Gefühl, nicht nur die Schwelle zu einer anderen Zeit, sondern auch zu einer anderen Welt zu überschreiten. Der Gesichtskreis der rechtshistorischen Forschung in Freiburg umspannt einen Zeitraum von mehr als 2000 Jahren und zugleich die gesamte abendländische Rechtskultur von Beryt bis Bologna und von Skandinavien bis nach Afrika. Otto Lenels Rekonstruktionen des Edictum perpetuum und der klassischen Juristenschriften wurden zum unentbehrlichen Rüstzeug der Romanistik auf der ganzen Welt und sind es bis heute geblieben. Die Romanisten Fridolin Eisele und Joseph Partsch gehörten ebenso zu den Pionieren ihres Fachs wie die Germanisten Karl von Amira und Ulrich Stutz. Das 1915 erschienene Buch von Franz Beyerle über die Entwicklung des Gerichtsverfahrens im Frühmittelalter ist bis heute nicht überholt und verkörpert damit die lange Haltbarkeitsdauer rechtshistorischer Forschung. Aus der Feder Freiburger Professoren stammen zudem bedeutende Gesamtdarstellungen, die Generationen von Jurastudenten in die Rechtsgeschichte einführten: Claudius Freiherr von Schwerins „Grundzüge der deutschen Rechtsgeschichte“, die Hans Thieme fortgesetzt hat, Franz Wieackers „Privatrechtsgeschichte der Neuzeit“ und schließlich Karl Kroeschells dreibändige „Deutsche Rechtsgeschichte“, haben zahlreiche Leser gefunden – unter Studenten ebenso wie unter Wissenschaftlern, unter Rechtshistorikern aus dem In- und Ausland ebenso wie unter Historikern und Juristen. Die rechtshistorische Forschung verdankt den Freiburger Professoren viel, aber nicht weniger dem Engagement der zahlreichen Doktoranden, die bereit waren, viel Zeit und Mühe auf das Erlernen des rechtshistorischen Handwerks zu verwenden, das im Examen und in der Rechtspraxis scheinbar keinen unmittelbaren Nutzwert hat. Sie waren und sind davon überzeugt, dass sich ihre Arbeit gelohnt hat. In ihrer beruflichen Tätigkeit als Richter, Anwälte, Syndici, Staatsanwälte, Notare und Professoren an Fachhochschulen und Universitäten haben die Mitglieder der Freiburger Rechtshistorischen Gesellschaft erfahren, dass die hohe Verantwortung, die sie tragen, nicht nur juristische Kenntnisse, sondern auch selbständiges Denken und menschliche Reife erfordert. Die Freiburger Rechtshistorische Gesellschaft e.V. hat es sich zum Ziel gesetzt, die Ergebnisse rechtshistorischer Forschung über die Grenzen der Wissenschaft hinaus einem breiteren Publikum zu präsentieren. Zugleich möchten wir von den Erfahrungen praktisch tätiger Juristen lernen, um im Wege eines Dialogs zwischen Grundlagenforschung und angewandter Jurisprudenz grundlegende Fragen der Rechtswissenschaft gemeinsam zu diskutieren. Wir möchten die Freude an der wissenschaftlichen Diskussion mit Ihnen teilen, die wir in zahlreichen Seminarabenden bereits erlebt haben. Entsprechend dem Ziel, dem Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis ein Forum zu bieten, stützt sich das Programm der Gesellschaft auf zwei Säulen: Gelegenheit zum wissenschaftlichen Austausch bietet die Jahresversammlung der Gesellschaft. Als festen Termin haben wir den Rektorball Mitte Juli jeden Jahres festgelegt, damit sich für die Auswärtigen die Reise nach Freiburg lohnt und genug Zeit für persönliche Gespräche bleibt. In jedem zweiten Jahr fiele das zusammen mit dem großen Freiburger Alumnitreffen, zu dem die Albertina vielfältige Aktivitäten entfaltet. Im Rahmen der Jahresversammlung werden laufende oder abgeschlossene Doktorarbeiten vorgestellt. Außerdem wird ein weiterer wissenschaftlicher Vortrag von allgemeinem Interesse stattfinden. Die gelebte Erfahrung von Juristen in verantwortungsvollen Positionen wollen wir einem größeren Publikum zugänglich machen: Während des Semesters soll ein Vortrag zum Thema „erlebte Rechtsgeschichte“ stattfinden, der den Freiburger Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaft einen Einblick in die Berufswelt gibt, auf die sie sich vorbereiten. Wir lernen aus der Rechtserfahrung von Jahrtausenden. Wir laden Sie ein, mit uns zu lernen. Die Freiburger Rechtshistorische Gesellschaft e.V. ist im Vereinsregister eingetragen und vom Finanzamt Freiburg-Stadt als gemeinnützig anerkannt. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind daher steuerlich abzugsfähig. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 35 Euro, bei Erteilung einer Einzugsermächtigung 30 Euro. Falls sie Mitglied werden möchten, senden Sie bitte eine schriftliche Beitrittserklärung an folgende Adresse: Vorstand des Vereins „Freiburger Rechtshistorische Gesellschaft e.V.“ c/o Institut für Rechtsgeschichte und geschichtliche Rechtsvergleichung Germanistische Abteilung Platz der Alten Synagoge 79085 Freiburg Selbstverständlich freuen wir uns auch über jede einmalige Zuwendung auf unser Konto Nr. 158 94 709 bei der Volksbank Freiburg BLZ 680 900 00. Nach Zahlung Ihres Mitgliedsbeitrags bzw. Ihrer einmaligen Spende erhalten Sie eine Spendenbescheinigung. Weitergehende Information erhalten Sie in Kürze unter www.jura.uni-freiburg.de/rgesch/FRG/Startseite/Startset.htm.