AG, Gründung, Sacheinlagevertrag, Sacheinlage einfach

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Sacheinlage- und Sachübernahmevertrag
zwischen
[…], von […], in […],
als Veräusserer und Sacheinleger,
und
[...] AG in Gründung, [...], [...], vertreten durch:
- […], von […], in […],
- […], von […], in […],
- […], von […], in […],
als übernehmende Gesellschaft.
I.
Der Sacheinleger bringt in die zu gründende […] AG ein:
[…] gemäss beiliegender Inventarliste vom […] im Wert und zum Preis von CHF […].-.
Die beiliegende Inventarliste bildet einen integrierenden Bestandteil des vorliegenden Vertrages
und wird demselben, von den Vertragsparteien unterzeichnet, beigeheftet.
II.
Als Gegenleistung erhalten als voll liberiert geltende Aktien der Gesellschaft zu nominal CHF
[…]. --:
- […], von […], in […]:
[…] Aktien,
- […], von […], in […]:
[…] Aktien,
- […], von […], in […]:
[…] Aktien.
-2-
Ferner werden dem Sacheinleger […] CHF […].-- in den Büchern in der Gesellschaft
gutgeschrieben.
III.
Der Sacheinleger erteilt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages der […] AG die
unwiderrufliche Befugnis, sofort nach ihrer Eintragung im Handelsregister über sämtliche
übertragenen Vermögenswerte tatsächlich und rechtlich zu verfügen. Mit der Eintragung der
[…] im Handelsregister kann sie frei und bedingungslos über die Sacheinlage verfügen.
IV
Die übernommenen Vermögenswerte sind frei von Rechten Dritter.
V.
Nutzen und Gefahr hinsichtlich aller übertragenen Vermögenswerte gelten als per […] auf die
[…] AG übergegangen.
VI.
Der vorliegende Vertrag wird unter Aufhebung jeder Gewährleistung abgeschlossen.
[…], den […]
[…]
als Veräusserer und Sacheinleger
[…] AG in Gründung:
die Gründer:
[…]
[…]
[…]
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