Beispiel 1: Kombination von reiner Sanierung und

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Finanzcontrolling, Sanierungsmanagement
Rechenaufgaben
Beispiel 1: Kombination von reiner Sanierung und Zuzahlungssanierung
Eine AG soll saniert werden. Den Aktionären wird die Wahl zwischen einer
Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung der Aktien und einer Zuzahlungssanierung
geboten. Um die Gleichbehandlung aller Aktionäre zu gewährleisten, müssen sich der
Verlust in Höhe des Effektivwertes der Aktien aus der Kapitalherabsetzung und die
Zuzahlung entsprechen. Um den Verlust zu decken und einen darüber hinaus gehenden
Buchgewinn zu erzielen, soll ein Sanierungsgewinn von 1.500 € erzielt werden. Die
Aktien haben einen Nennwert von je 50 €.
Die AG hat folgende Bilanz vor Sanierung:
Aktiva
Anlagen
Waren
Forderungen
Kasse
1.200
1.500
200
20
2.920
Grundkapital
Verlust
langfr. Vb
kurzfr. Vb
Passiva
2.000
- 1.080
1.200
800
2.920
Schritt 1: Berechnung des Zusammenlegungsverhältnisses
Grundkapital (aktuell):
Angestrebtes Grundkapital (neu):
Sanierungsgewinn:
-
2.000
500
1.500
Zusammenlegungsverhältnis = Reduktionsbruch
=
Reduktionsbruch
=
2.000
500
=
Grundkapital (alt)
Grundkapital (neu)
4
1
 jeder Aktionär müsste also 3 Aktien hergeben
Schritt 2: Berechnung des Effektivverlustes bei der Hingabe von Aktien
(Zusammenlegung)
Verlust = Zahl der hingegebenen Aktien * Effektivwert je Aktie
Effektivwert je Aktie = Innerer Wert je Aktie = Nennwert je Aktie * BK
Bilanzkurs (BK)
=
BK =
Eigenkapital
Grundkapital
2.000 – 1.080
2.000
* 100
* 100
=
46
%
Effektivwert je Aktie = 50 € * 46 % = 23 €
Verlust = 3 * 23 € = 69 €
 Ein Aktionär erleidet bei der Hingabe von 3 Aktien einen Verlust in Höhe von 69 €.
Schritt 3: Ermittlung des Zuzahlungsbetrages
1
Finanzcontrolling, Sanierungsmanagement
Rechenaufgaben
Zuzahlungsbetrag = Nennwert * BK * Zusammenlegungsverhältnis – Nennwert
* BK
Zuzahlungsbetrag = 50 € * 46 % * 4 – 50 € * 46 % = 69 €
 Wählt der Aktionär die Zuzahlung, so muss er 69 € auf jede seiner Aktien zuzahlen. Da
alle Aktionäre gleich behandelt werden müssen (Gleichbehandlungsgrundsatzes), muss
der Betrag, den die Aktionäre zuzahlen, identisch mit dem Verlust bei der Hingabe von
Aktien sein.
Schritt 4: Berechnung des Effektivwertes der Aktie nach Sanierung
Effektivwert je Aktie nach Sanierung = Nennwert + Reingewinn aus Sanierung
je Aktie
aGK – nGK – auszugleichender Verlust
Zahl der Aktien nach der Sanierung
Reingewinn aus Sanierung je
Aktie=
nGK
Nennwert
Zahl der Aktien nach
Sanierung =
Effektivwert je Aktie nach Sanierung = 50 € +
=
500
50
2.000 – 500 – 1.080
10
= 10
= 92 €
Schritt 5: Erstellen der Bilanz der AG nach Sanierung
Aktiva
Anlagen
Waren
Forderungen
Kasse
1.200
1.500
200
20
2.920
Grundkapital
Sanierungsgewinn
langfr. Vb
kurzfr. Vb
Passiva
500
420
1.200
800
2.920
Schritt 6: Berechnung des neuen Bilanzkurses und des inneren Wertes je Aktie
BK =
500 + 420
500
* 100
=
184 %
innerer Wert je Aktie = 50 € * 184 % = 92 €
 Der innere Wert der Aktion entspricht dem Effektivwert je Aktie, der sich nach der
Sanierung ergeben würde.
Schritt 7: Berechnung des Wertzuwachses je Aktie
Wertzuwachs je Aktie = Effektivwert je Aktie nach Sanierung – Effektivwert je
Aktie vor
Sanierung
= 92 € - 23 € = 69 €
 Insgesamt ergibt sich tatsächlich für die Aktionäre weder ein Gewinn, noch ein Verlust,
unabhängig davon, ob sie die Alternative Zuzahlung oder Herabsetzung des Kapitals
wählen. (Gleichbehandlungsgrundsatz)
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Beispiel 2: Kombination verschiedener Sanierungsmaßnahmen
Die X-AG erleidet im Geschäftsjahr 2001 einen Bilanzverlust in Höhe von 3.500 T€, der
sich aus einem Verlust in Höhe von 5.500 T€ sowie Umsatzerlösen von T€ 2.000
zusammensetzt. Die Bilanz der X-AG zum 31.12.2001 sieht wie folgt aus:
Aktiva
A.
Anlagevermögen
Konzessionen
Grundstücke,
Bauten
Maschinen
BGA
B.
Umlaufvermögen
Rohstoffe
Waren
Forderungen
Bank/ Kasse
Passiva
A. Eigenkapital
87.000
2.335.000
2.090.000
763.000
Gezeichnetes
Kapital
Gesetzl. Rücklage
Bilanzverlust
8.000.000
85.000
- 3.500.000
B. Verbindlichkeiten
2.600.000
693.000
6.513.000
233.000
15.314.000
Langfr. Vb
Kurzfr. Vb
3.500.000
7.229.000
15.314.000
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten resultieren aus Rohstofflieferungen. Obwohl sich der
Verlust noch nicht auf 50 % des Grundkapitals beläuft, beruft der Vorstand eine
Hauptversammlung zum Zwecke der Sanierung des Unternehmens ein. Ziel der
Sanierungsmaßnahmen ist der Verlustausgleich sowie die Verbesserung der Liquidität
und der Kapitalstruktur durch Zuführung neuer Mittel und Unwandlung von kurzfr.
Verbindlichkeiten in langfr. Kapital (EK oder FK) Die X-AG gilt als sanierungswürdig. Die
Aktionäre stimmen der geplanten Sanierung zu. Diese soll durch Herabsetzung des
Grundkapitals bzw. Zuzahlung der Aktionäre sowie durch einen Vergleich mit den
Gläubigern durchgeführt werden.
Die Gesellschaft beschließt folgende Maßnahmen zur Beseitigung des Bilanzverlustes
a) Auflösung der gesetzlichen Rücklage in Höhe von 85.000 €.
b) Inanspruchnahme der Gläubiger: mit einem Großgläubiger, der ein Interesse am
Fortbestand des Unternehmens hat, wird ein freiwilliger Vergleich abgeschlossen.
Der Gläubiger verzichtet auf Forderungen in Höhe von 500.000 € gegen Erteilung
eines Besserungsscheins
c) Rückkauf eigener Aktien und Kapitalherabsetzung: Die X-AG kauft eigene Aktien
im Nennwert von 400.000 € zum Kurs von 46 % pro 100 € Aktie. Es schließt sich
eine Kapitalherabsetzung in Höhe von 400.000 € an.
d) Inanspruchnahme der Aktionäre: Das Angebot an die Aktionäre lautet auf
Herabstempelung der Aktien auf den halben Nennwert (50 €) oder Zuzahlung
gegen Umtausch ihrer alten Aktien in Vorzugsaktien. Die Aktionäre machen von
dem Angebot folgendermaßen Gebrauch:
Herabstempelung der Aktien im Nennwert von 6.000.000 €, Zuzahlung auf Aktien
im Nennwert von 1.600.000 €.
Die Kosten der Sanierung betragen 32.000 €.
Folgende Maßnahmen werden zur Beseitigung der Illiquidität getroffen:
i.
es werden fällige Verbindlichkeiten in Höhe von 311.000 € aus der Zuzahlung der
Aktionäre getilgt
ii.
Inanspruchnahme der Gläubiger: ein Großgläubiger mit kurzfristigen Forderungen
von 2.600.000 € wird als Gesellschafter beteiligt.
iii.
Inanspruchnahme der Gläubiger: Durch einen Stundungsvergleich werden
kurzfristige Verbindlichkeiten aus Rohstofflieferungen in einen langfristigen Kredit
von 3.500.000 € umgewandelt
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Finanzcontrolling, Sanierungsmanagement
Rechenaufgaben
Schritt 1: Neubewertung der Vermögenspositionen und Berechnung des
Gesamtverlustes
 Um für die Folgejahre Verluste auszuschließen, die aus einer Abwertung von Vermögen
resultieren, das in der Bilanz zu hoch bewertet ist, erfolgt zunächst eine Neubewertung
der Vermögenspositionen
Konzessionen
Maschinen
BGA
Waren
Zusätzlicher Verlust
Bisheriger
Bilanzansatz
87.000
2.090.000
763.000
693.000
Abwertung
86.999
258.000
60.000
75.000
479.999
Neuer
Bilanzansatz
1
1.832.000
703.000
618.000
Der Gesamtverlust der X-AG beträgt 3.500.000 € + 479.999 € = 3.979.999 €.
Schritt 2: Berechnung des aktuellen Bilanzkurses
BK =
8.000.000 + 85.000 – 3.979.999
8.000.000
* 100
=
51,31 %
Schritt 3: Berechnung des Sanierungsgewinns (ohne Berücksichtigung von Steuern) für
die Maßnahmen a) bis c)
a) Auflösung der gesetzlichen Rücklage
b) Schuldenerlass
c) Buchgewinn durch Rückkauf eigener Aktien
Zwischensumme Sanierungsgewinn
85.000
+ 500.000
+ 216.000
801.000
zu c)
Nennwert der Aktien
unter pari Rückkaufspreis: 4000 Aktien * 46 €
Buchgewinn durch Rückkauf eigener Aktien unter pari
BK =
BK =
(8.000.000 – 400.000) + 85.000 + 500.000 +216.000 –
3.979.999
8.000.000 – 400.000
7.600.000– 3.178.999
7.600.000
* 100
=
400.000
- 184.000
216.000
* 100
58,17 %
Schritt 4: abschließende Berechnung des Sanierungsgewinns (ohne Berücksichtigung
von Steuern) unter Einbeziehung der Maßnahme d)
Herabstempelung der Aktien im Nennwert von 6.000.000 € im Verhältnis 2:1
= 3.000.000 €
Zuzahlung auf Aktien im Nennwert von 1.600.000 €
Zuzahlungsbetrag = 1.600.000 € * 58,17 % = 930.720 €
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Finanzcontrolling, Sanierungsmanagement
Zwischensumme Sanierungsgewinn
d) Buchgewinn durch Herabstempelung der Aktien
Zuzahlung
Sanierungsgewinn
Rechenaufgaben
801.000
+ 3.000.000
+ 930.720
4.731.720
Schritt 5: Verrechnung des Sanierungsgewinns mit der Kapitalrücklage
Sanierungsgewinn
Verlustausgleich
Begleichung der Sanierungskosten
Restbetrag
4.731.720
- 3.979.999
- 32.000
719.721
 Der Sanierungsgewinn wird zum Ausgleich des Verlustes und zur Begleichung der
Sanierungskosten verwendet. Der Restbetrag von 719.721 € wird in die Kapitalrücklage
eingestellt.
Schritt 6: Neuberechnung des Eigenkapitals unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur
Beseitigung der Illiquidität
Anfangsbestand des gezeichneten Kapitals vor Sanierung
Kapitalherabsetzung durch eigene Aktien
Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung
Kapitalerhöhung durch Beteiligung des Großgläubigers
neues gezeichnetes Kapital
8.000.000
- 400.000
- 3.000.000
+ 2.600.000
7.200.000
Schritt 7: Aufstellung der Sanierungsschlussbilanz
 Neuberechnung langfristige Verbindlichkeiten:
langfristige Verbindlichkeiten vor Sanierung
iii) Umwandlung von kfr. in lfr. Vbl.
langfristige Verbindlichkeiten neu
3.500.000
+ 3.500.000
7.000.000
 Neuberechnung kurzfristige Verbindlichkeiten:
kurzfristige Verbindlichkeiten vor Sanierung
b) Schuldenerlass
i) Tilgung von fälligen Verbindlichkeiten
ii) Umwandlung der Forderung des Gläubigers in eine Beteiligung
iii) Umwandlung von kfr. in lfr. Vbl.
kurzfristige Verbindlichkeiten neu
7.229.000
- 500.000
- 311.000
- 2.600.000
- 3.500.000
318.000
 Neuberechnung des Bank/ Kasse-Bestandes:
Bank/ Kasse vor Sanierung
c) Kauf eigener Anteile
d) Zuzahlung der Aktionäre
Sanierungskosten
i) Bezahlung der Verbindlichkeiten
Bank/ Kasse neu
233.000
- 184.000
+ 930.720
-32.000
- 311.000
636.720
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Finanzcontrolling, Sanierungsmanagement
Rechenaufgaben
Aktiva
Passiva
A.
Anlagevermögen
Konzessionen
Grundstücke,
Bauten
Maschinen
BGA
B.
Umlaufvermögen
Rohstoffe
Waren
Forderungen
Bank/ Kasse
A. Eigenkapital
1
2.335.000
gez. Kapital
davon Stammaktien
7.200.000
1.832.000
703.000
Nennwert 50 =
Nennwert 100 =
Vorzugsaktien
Nennwert 100 =
Kapitalrücklage
3.000.000
2.600.000
1.600.000
719.721
B. Verbindlichkeiten
2.600.000
618.000
6.513.000
636.720
15.237.721
Langfr. Vb
Kurzfr. Vb
3.500.000
7.229.000
15.314.000
Beispiel 3: Kapitalerhöhung mit Kapitalschnitt
Ausgangssituation
- 1 Mio. Aktien zu 10 €
 10 Mio. € Eigenkapital
 Verlust: 8 Mio. €
 2 Mio. € Restvermögen
Wert der (Alt-) Aktien: 2 €
1 Mio. Aktien zu 10 € (Altbestand)
- Herabsetzung des Wertes auf 2 €
= 1 Mio. Aktien zu 2 €
+ 5 Mio. Aktien zu 2 € (Erhöhung)
= 6 Mio. Aktien zu 2 €
2 Mio. € Restvermögen
+ 10 Mio. € aus Kapitalerhöhung
= 12 Mio. Gesamtvermögen
Wert der Aktien: 2 €

Alt- und Jungaktien haben je 2 € Wert = Ausgabewert der Jungaktien => keine
Entwertung der Jungaktien
6
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