4. Aufbau des Internets - Studiengang Informationsrecht

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STUDIENGANG INFORMATIONSRECHT
Haardtring 100 · Gebäude A12 · 64295 Darmstadt
Studiengangsleitung:
Prof. Dr. Rainer Erd
A 12, Raum 307, Telefon: (0 61 51) 16 - 8738
[email protected]
Sprechstunde: nach Vereinbarung
Vertretung:
Prof. Dr. Thomas Wilmer
A 12, Raum 308, Telefon: (0 61 51) 16 - 8737
[email protected]
Sprechstunde: Donnerstag 13:00 – 14:00 Uhr
Vorsitzende Prüfungsausschuss: Prof. Dr. Diana D. Chiampi Ohly, LL.M. (Duke),
Attorney-at-Law (New York)
A 12, Raum 307, Telefon: (06151) 16 - 8502
[email protected]
Sprechstunde: Dienstag 12:15 – 13:00 Uhr
Vertretung Prüfungsausschuss:
Prof. Dr. Rainer Erd
A 12, Raum 307, Telefon: (0 61 51) 16 - 8738
[email protected]
Sprechstunde: nach Vereinbarung
Technische Administration:
Boris Zerbst
A 12, Raum 305, Telefon: (0 61 51) 16 - 8744
[email protected]
Sekretariat:
Nicole Steinberg
A12, Raum 306, Telefon: (0 61 51) 16 - 8748
[email protected]
Sprechzeiten: Montag: 10:00 – 11:00 Uhr
Dienstag / Donnerstag: 11:30 – 12:30 Uhr
Mittwoch: 10:00 – 11:00 Uhr
Freitag: geschlossen
BPS-Beauftragte:
Nicole Steinberg
A12, Raum 306, Telefon: (0 61 51) 16 - 8748
[email protected]
Sprechzeiten: Montag: 10:00 – 11:00 Uhr
Dienstag / Donnerstag: 11:30 – 12:30 Uhr
Mittwoch: 10:00 – 11:00 Uhr
Freitag: geschlossen
weitere Informationen und aktuelle Hinweise zum Informationsrecht:
www.fbsuk.h-da.de/irecht
www.irecht.h-da.de
FACHBEREICH GESELLSCHAFTSWISSENSCHAFTEN UND SOZIALE ARBEIT
Dekanat:
64295 Darmstadt, Haardtring 100, Geb. A12
Telefon: (0 61 51) 16 - 8731, Fax: 16 - 8925
Prof. Dr. Achim Schröder (Dekan)
[email protected]
Prof. Dr. Martin Führ (stv. Dekan)
[email protected]
Prof. Dr. Ulrike Teubner (Studiendekanin)
[email protected]
Sprachenprogramm:
Leitung Sprachenzentrum:
Dr. Ruth Tobias
A12, Raum 405, Telefon: (0 61 51) 16 - 8740
[email protected]
Sprechzeiten: Mittwoch, 10.00 – 11.30 Uhr
Sekretariat:
Stephanie Bittner
A12, Raum 404, Telefon: (0 61 51) 16 - 8739
[email protected]
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr,
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
weitere Informationen und aktuelle Hinweise zum Studiengang Informationsrecht:
www.fbsuk.h-da.de/irecht
www.irecht.h-da.de
verantwortlich: Prof. Dr. Rainer Erd
Redaktion: Nicole Steinberg
1
Inhaltsverzeichnis
Seite
I.
Der Studiengang Informationsrecht
1.
Allgemeine Hinweise
3
2.
Lehrveranstaltungen im Grundstudium (Übersicht)
7
3.
Lehrveranstaltungen im Hauptstudium (Übersicht)
8
4.
Lehrende im Studiengang Informationsrecht
9
II.
Die Lehrveranstaltungen im Studiengang Informationsrecht
1.
Studienstruktur und Lehrveranstaltungen im ersten Semester
10
2.
Studienstruktur und Lehrveranstaltungen im dritten Semester
11
3.
Studienstruktur und Lehrveranstaltungen im siebten Semester
12
4.
Beschreibung der Lehrveranstaltungen im ersten Semester
13
5.
Beschreibung der Lehrveranstaltungen im dritten Semester
17
6.
Beschreibung der Lehrveranstaltungen im siebten Semester
23
2
I. Der Studiengang Informationsrecht
1. Allgemeine Hinweise
Die Hochschule Darmstadt bietet seit dem Wintersemester 2001 einen neuen Studiengang
"Informationsrecht" an. Es ist das erste Mal, dass an einer deutschen Hochschule ein Diplom in Informationsrecht erworben werden kann. Mit dem neuen Studienangebot reagiert
die Hochschule Darmstadt auf die zunehmende Nachfrage der Internet- und Medienwirtschaft nach juristischer Kompetenz in nationalen und internationalen Rechtsfragen des Internet und der Digitalisierung.
Der Studiengang reflektiert die Interessen von Studierenden, die zunehmend eine Beschäftigung in der Internetwirtschaft suchen und die Bedürfnisse von Institutionen wie international tätigen Anwaltskanzleien und Wirtschaftsprüfern, Software-Entwicklern, Produzenten
von Multimediaprodukten und anderen Unternehmen der Medienwirtschaft, Service- und
Contentprovidern. Die zunehmende Zahl von Firmen in der Internetwirtschaft und die
Rechtsfragen der Digitalisierung allgemein haben zu einer größer werdenden Nachfrage
nach Informationsjuristen geführt. Im Studiengang Informationsrecht werden folgende Gebiete unter Einbeziehung europäischer und internationaler Aspekte vermittelt:
Ziele und Inhalte
Ziele und Inhalte des Studiengangs Informationsrecht werden vom Berufsbild des anwendungsorientierten Informationsjuristen bestimmt. Die Studierenden sollen lernen, rechtliche
Probleme der Informationswirtschaft insbesondere in den folgenden Bereichen zu erlernen:

Bei der Produktion, Verteilung und Verwendung digitaler Güter.

Erkennen von Rechtsfragen und -probleme des elektronischen Fernabsatzes von
Waren und Dienstleistungen auf nationaler und internationaler Ebene sowie des
Verbraucherschutzes.

Konflikten durch Vertragsgestaltung vorzubeugen und gegebenenfalls bei ihrer Lösung beratend mitzuwirken.

AGB-feste Lizenzverträge im Bereich des Medien- und IT-Rechts zu entwickeln.
Sie erwerben dazu allgemeines juristisches Grundlagenwissen, Spezialkenntnisse im Informationsrecht, sprachliche, technische, ökonomische, soziale und kommunikative Kompetenzen. Das Studium vermittelt die entsprechenden fachlichen Kenntnisse und Methoden
einschließlich verhandlungssicherem Englisch, bereitet auf das berufliche Tätigkeitsfeld vor,
leitet wissenschaftlich-kritisches Denken mit fachübergreifenden Bezügen an und läßt
Raum für die selbständige Vorbereitung und Vertiefung des Stoffes.
Im Grundstudium erwerben die Studierenden vor allem die erforderlichen juristischen, technischen, ökonomischen und sozialwissenschaftlichen Grundlagenkenntnisse sowie qualifizierte Kenntnisse in Englisch. Das Hauptstudium dient vorwiegend der Vertiefung der informationsrechtlichen und rechtssprachlichen Kenntnisse, der Vermittlung des angloamerikan. Rechts im Bereich des geistigen Eigentums und gewerblichen Rechtsschutzes sowie der praxisbezogenen Ausbildung durch Projektarbeit und führt zu einem berufsqualifizierenden Abschluss. Die juristischen Schwerpunkte des Studiengangs Informationsrecht liegen in den Bereichen geistiges und gewerbliches Eigentum, E-Commerce, Medienund Kommunikationsrecht und Datenschutz. Im Einzelnen gehören folgende Themen zur
Ausbildung:
3
Recht: Grundlagen

Einführung in das Recht

Methodische und gesellschaftliche Grundlagen des Rechts

Verfassungsrecht I (Grundrechte)

Handels- und Wirtschaftsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht

Strafrecht und Providerhaftung
Recht: Allgemeine Schwerpunkte

Rechtliche Grundlagen des Internet

Datenschutzrecht

Softwarerecht

Medien - und Telekommunikationsrecht

Wirtschaftsrecht in der EU

Recht der öffentlichen Verwaltung im Internet

Einführung in das anglo-amerikanische Rechtssystem
Recht: Geistiges und Gewerbliches Eigentum, Urheberrecht

Geistiges und gewerbliches Eigentum - Überblick

Urheberrecht I und II

Markenrecht I und II

Grundzüge des Patentrechts
Recht: Europäisches, ausländisches und internationales Recht

Verfassungsrecht II (Recht der Europäischen Gemeinschaften)

Trademark Law (US Law, in englischer Rechtssprache)

Patent and Copyright Law (US Law, in englischer Rechtssprache)

Rechtsdurchsetzung und Prozessrecht
Recht: Wahlpflichtfächer
Im Lauf des Studiums sind acht Wahlpflichtscheine zu erwerben, bei denen nach dem vorläufigen Katalog aus folgenden Themen ausgewählt werden kann: Allgemeines Persönlichkeitsrecht,
Individualarbeitsrecht,
Betriebsverfassungsrecht,
Outsourcing,
EDVVertragsgestaltung, Demokratie im Netz, Einführung in die Rechtsgeschichte, Einführung in
die Rechtsphilosophie, Globalisierung und nationale Rechtsordnungen, Internationale Aspekte des Informationszeitalters, rechtliche Aspekte der Firmengründung, Rechtsdurchsetzung, Strafrecht, Verfassungsrecht/Staatsorganisation, Verhaltenssteuerung durch Recht,
Werberecht.
4
Informatik

Informatische Grundlagen des Internet I und II

Datensicherheit I und II
Wirtschaft

Grundlagen der Netzwirtschaft

Der Informationsmarkt I und II
Sozial- und Kulturwissenschaften
Im Lauf ihres Studiums müssen die Studierenden insgesamt sechs Scheine aus dem allgemeinen Wahlpflicht-Angebot des Studienbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften erwerben. Vier davon können durch Sprachenscheine in der zweiten Fremdsprache ersetzt
werden, die zum Erwerb eines europäischen Sprachenzertifikats in Französisch oder Spanisch genutzt werden müssen.
Sprachen
In Englisch muss am Ende des dritten Semesters ein europäisches Sprachenzertifikat erworben werden. Im Grundstudium sind folgende Veranstaltungen zu belegen:

English I (Refreshment)

Business English

Englische Rechtssprache
Am Ende des dritten Semesters ist ein europäisches Sprachenzertifikat in Englisch zu erwerben (English for Business Purposes oder gleichwertig, Niveaustufe B 2 der international
anerkannten, vom Europarat festgelegten Niveaustufenbeschreibung).
Als zweite Fremdsprache kann wahlweise Französisch oder Spanisch belegt werden. Auch
hier ist der Erwerb eines europäischen Sprachenzertifikats möglich (Niveaustufe B 1).
Projekte
Im Lauf des Studiums werden insgesamt vier praxisbezogene Projektthemen bearbeitet,
die interdisziplinär betreut werden. Hier einige Beispiele aus veranstalteten Projekten:

Digital Rights Management

Datenschutzsichere Gestaltung von Homepages

EVB-IT-Verträge

Freeware, Shareware, Open Source

IT-Verträge von KMUs in Brasilien

Produktpiraterie in China
5
Abschluss
Der Studiengang Informationsrecht wird nach acht Semestern mit einem Diplom abgeschlossen (Diplom-Informationsjurist/in). Ein berufspraktisches Semester ist im fünften
Studiensemester vorgesehen. Es soll nach Möglichkeit im englisch-, französisch- oder spanischsprachigen Ausland durchgeführt werden. Anstelle des Praktikums kann auch ein
Auslandssemester an einer Hochschule in den genannten Ländern anerkannt werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Informationsrecht ist ein NC-Studiengang mit einer Aufnahmequote von 35 Studierenden.
Wegen der Einzelheiten zu Hochschulzugangsberechtigung und Immatrikulationsfristen
informieren Sie sich bitte auf der Homepage der h_da: www.h-da.de.
Auf den Seiten 7 und 8 finden Sie eine Übersicht über die Lehrveranstaltungen. Mit Ausnahme der unter „Recht (WP-Katalog A)“ ausgewiesenen Veranstaltungen sind die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums Pflichtveranstaltungen. Am Ende des dritten Semesters ist ein europäisches Sprachenzertifikat in Englisch zu erwerben (English for Business
Purposes oder gleichwertig, Niveaustufe B 2 der international anerkannten, vom Europarat
festgelegten Niveaustufenbeschreibung). Das 5. Semester ist ein berufspraktisches Studiensemester, im 8. Semester wird die Diplomarbeit geschrieben.
6
2. Lehrveranstaltungen im Grundstudium (Übersicht)
Grundstudium
a) Pflichtbereich
Recht des E-Commerce I, II,
Einführung
in das Recht
III
Verfassungsrecht I: Grundrechte
Verfassungsrecht II: Recht der
Europäischen Gemeinschaften
Handels- und Wirtschaftsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
Rechtliche Grundlagen des
Internet I, II
Informatische Grundlagen des
Internet
Datenschutzrecht
Urheberrecht I, II
Geistiges und gewerbliches
Eigentum
Wirtschaftsrecht in der EU
Grundlagen der Netzwirtschaft
Der Informationsmarkt I, II
Die Informationsgesellschaft
Projektarbeit Thema 1
Englisch I (Refreshment)
Business English
Englische Rechtssprache
b) Wahlpflichtbereich
WP-Katalog A: Recht
WP-Katalog B: SuK oder
2. Fremdsprache
Summe
1. Semester
SWS
4
2
2
V/Ü
V
V
2. Semester
SWS
_________
4
V/Ü
2
2
V/Ü
4
V/Ü
2
2
V
V
2
2
V
3. Semester
SWS
4
V/Ü
2
2
V
V
2
V
2
6
V
Pj
2
Sem
4
2
V
V
V
2
V/Ü
4
2
V/Ü
V
2
2
V
Ü
Sem
2
2
V
24
Sem
2
2
V
V
24
26
Abkürzungen:
SuK: Sozial- und Kulturwissenschaften; SWS: Semesterwochenstunden
V: Vorlesung; Ü: Übung; Pj: Projekt; Sem: Seminar
7
3. Lehrveranstaltungen im Hauptstudium (Übersicht)
(5. Semester: Berufspraktisches Semester; 8. Semester: Diplomarbeit)
Hauptstudium
4. Semester 6. Semester 7. Semester
SWS
SWS
SWS
a) Pflichtbereich
Grundzüge des Patentrechts
Markenrecht I, II
Recht der öffentlichen Verwaltung im Internet
Methodische & gesellschaftliche Grundlagen des Rechts
Einführung in das angloamerikanische Rechtssystem
Datensicherheit I, II
Medien- und Telekommunikationsrecht
Trademark Law
Patent and Copyright Law
Prozessrecht und Rechtsdurchsetzung
Projektarbeit Thema 2-4
b) Wahlpflichtbereich
WP-Katalog A: Recht
WP-Katalog B: SuK oder
2. Fremdsprache
WP-Katalog C: Englisch
Summe
2
2
2
V
V
2
V
2
4
V
V/Ü
V
2
V
2
V
2
2
V
V
2
V
6
Pj
6
Pj
8
Pj
2
V 2
V
4
2
V
V
4
2
V
Sem
2
Sem
2
Sem
2
Sem
24
22
22
Abkürzungen:
SuK: Sozial- und Kulturwissenschaften; SWS: Semesterwochenstunden
V: Vorlesung; Ü: Übung; Pj: Projekt; Sem: Seminar
Die zweite Fremdsprache ist Französisch oder Spanisch.
Die SuK-Veranstaltungen werden aus dem allgemeinen Angebot des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften ausgewählt.
Das WP-Fach Recht ist aus einem Katalog auf den Studiengang bezogener Themen
auszuwählen.
8
4. Lehrende im Studiengang Informationsrecht
Professorinnen und Professoren:
Dr. Johannes Arz, Fb I
[email protected]
Dr. Diana Chiampi Ohly, LL.M. (Duke), Fb GS
[email protected]
Dr. Rainer Erd, Fb GS
[email protected]
Dr. Martin Führ, Fb GS
[email protected]
Dr. Wolfgang Lorenz, Fb W
[email protected]
Dr. Klaus-Peter Schulz, Fb W
[email protected]
Dr. Thomas Wilmer, Fb GS
[email protected]
Vertretungsprofessor:
Dr. Felix Hermonies, LL.M. (RL), Mag. rer. pol., Fb GS
N.N.
Lehrbeauftragte:
Anita Boros-Jakubowski, English for Law
Piet Bubenzer, Musikrecht
Harald Baier, Datensicherheit
Maria Fernanda d’Abreu Göttel, Portugiesisch
Louise Klein, Business English
Andrew Larrew, Business English
Thomas Konowalczyk, IT-Vertragsgestaltung
Robert Lane, International communication
Philipp von Schweinitz, IT-Firma
Dominique Walter, Französisch
Weitere Lehrende aus anderen Fachbereichen unterrichten im ergänzenden Wahlpflichtbereich
9
II. Die Lehrveranstaltungen im Studiengang Informationsrecht
Lehrveranstaltungen Informationsrecht
1. Studienstruktur und Lehrveranstaltungen im ersten Semester
Pflichtveranstaltungen
Veranstaltung
SWS
Beleg-Nr.
Lehrende
Recht des E-Commerce I
4
26.0100 Hermonies
Einführung in das Recht
2
26.0101 Hermonies
Verfassungsrecht I (Grundrechte)
2
26.0102 Führ
Rechtliche Grundlagen des Internet I
2
26.0103 Erd
Informatorische Grundlagen des Internet
4
26.0104 Arz
Urheberrecht I
2
26.0105 Hermonies
Geistiges und gewerbliches Eigentum
2
26.0106 Hermonies
Der Informationsmarkt I
2
26.0107 Gloystein
Business English (English I)
2
26.83601 Larrew
Wahlpflichtveranstaltungen
WP-Katalog B: SuK / 2. Fremdsprache
Fachfranzösisch (B1)
2
26.83703 Walter
Portugiesisch A1
2
26.83717 Göttel
Chinesisch A 1.1 (für Anfänger)
2
26.83720 Li
SuK-Veranstaltungen: s. Katalog SuK !
Summe der Semesterwochenstunden (SWS)
24
10
2. Studienstruktur und Lehrveranstaltungen im dritten Semester
Pflichtveranstaltungen
Veranstaltung
SWS
Beleg-Nr.
Lehrende
Recht des E-Commerce III
4
26.0300 Hermonies
Handels- und Wirtschaftsrecht
2
26.0301 Lorenz
Allgemeines Verwaltungsrecht
2
26.0302 Führ
Wirtschaftsrecht in der EU
2
26.0303 Hermonies
Die Informationsgesellschaft
2
26.0304 Schmidt
Projektarbeit I
(Produkt- u. Markenpiraterie [Counterfeiting] in China)
6
26.0305 Erd
Englische Rechtssprache
4
26.83603 Boros-Jakubowski
Film- und Fernsehrecht
2
26.0308 Erd
BGB-Übungen II
2
26.0707 Lorenz
Wahlpflichtveranstaltungen
WP-Katalog A: Recht
WP-Katalog B: SuK / 2. Fremdsprache
Praxis des Lizenzmanagements
(Empfehlung!!)
2
29.35042
Raudszus
Fachfranzösisch (B1)
2
26.83703
Walter
Portugiesisch A1/A2
2
26.83719
Göttel
Chinesisch A 1.1 (für Anfänger)
2
26.83720
Li
Chinesisch A 1.2 (1. Folgekurs)
2
26.83721
Li
Chinesisch A 2.1 (2. Folgekurs)
2
26.83722
Chang-Ripper
(Fortsetzung des Anfängerkurses)
SuK-Veranstaltungen: s. Katalog SuK !
Summe der Semesterwochenstunden (SWS)
24
11
3. Studienstruktur und Lehrveranstaltungen im siebten Semester
Pflichtveranstaltungen
Veranstaltung
SWS
Beleg-Nr.:
Lehrende
Trademark law
2
26.0700 Chiampi Ohly
Patent and copyright law
2
26.0701 Chiampi Ohly
Prozessrecht und Rechtsdurchsetzung
2
26.0702 Chiampi Ohly
Projektarbeit IV
8
26.0703 Chiampi Ohly
Film- und Fernsehrecht
2
26.0308 Erd
BGB-Übungen II
2
26.0707 Lorenz
Fallstudie Outsourcing
2
26.0706 Philipp von
Schweinitz
(IT- Recht)
Wahlpflichtveranstaltungen
WP-Katalog A: Recht
WP-Katalog C: Englisch
English Business Communication
2
26.83610 N.N.
WP-Katalog B: SuK / 2. Fremdsprache
Praxis des Lizenzmanagements
(Empfehlung!!)
2
29.35042
Raudszus
Portugiesisch A1/A2
2
26.83719
Göttel
Chinesisch A 1.1 (für Anfänger)
2
26.83720
Li
Chinesisch A 1.2 (1. Folgekurs)
2
26.83721
Li
Chinesisch A 2.1 (2. Folgekurs)
2
26.83722
Chang-Ripper
(Fortsetzung des Anfängerkurses)
SuK-Veranstaltungen: s. Katalog SuK !
Summe der Semesterwochenstunden (SWS)
22
12
4.
Beschreibung
der
Lehrveranstaltungen
im ersten Semester
Titel: Rechts des E-Commerce I
Dozent: Dr. F. Hermonies, LL.M. (R.L.) Mag.
rer. publ.
Beleg-Nr.:
26.0100
Beschreibung der Inhalte:
Die Vorlesung Recht des E-Commerce I führt
in das Zivilrecht ein und gibt einen Überblick
über die Probleme des BGB AT, die Grundlagen des Vertragsrechts, die Grundlagen gesetzlicher Schuldverhältnisse und die Grundzüge der Vertragsgestaltung.
Die Inhalte werden anhand ausgewählter Beispiele des E-Commerce dargestellt. Kernbereich der Fallgestaltungen ist das Zustandekommen von Kaufverträgen in Online-Shops
und Online-Auktionen mit den zugehörigen
Rechtsfragen des BGB AT.
Fortgesetzt wird die Vorlesung in den beiden
Folgesemestern, in welchem eine Darstellung
des Schuldrechts und eine Verknüpfung der
Fälle mit Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes statt findet.
Voraussetzungen:
Keine
Lernziele:
Überblick über die Grundfragen des Zivilrechts,
Kenntnis der Rechtsfragen des Zustandekommens von Verträgen beim Online-Kauf, erste
Übung in der Erstellung zivilrechtlicher Gutachten
Grundlegende Literatur:
Köhler, Helmut: BGB, allgemeiner Teil: ein
Studienbuch, 26. Aufl., 2002; Medicus, Dieter:
Grundwissen zum bürgerlichen Recht, 5. Aufl.,
2002; Musielak, Hans-Joachim: Grundkurs
BGB, 9. Aufl., 2005.
Formen der Vermittlung:
Vorlesung mit Übungsteilen
Leistungsnachweis:
Klausur
Verfassungsrecht I / Grundrechte
Prof. Dr. M. Führ
Beleg-Nr.:
26.0102
Beschreibung der Inhalte:
In der Normenhierarchie unserer Rechtsordnung stehen die Grundrechte an oberster Stelle; das bedeutet aber nicht, dass jeder Rechtsstreit unter Rückgriff auf die Grundrechte zu
lösen wäre. Gleiches gilt für rechtspolitische
Auseinandersetzungen.
Bedeutung und Funktion, aber auch die Grenzen grundrechtsgestützter Argumentation zu
veranschaulichen, ist Aufgabe dieser Veranstaltung. An Beispielen aus der aktuellen Diskussion zeichnen die Studierenden die von
verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen
vertretenen Positionen nach, um sie anhand
juristischer Kriterien einzuordnen.
Voraussetzungen:
 Bereitschaft, sich auf das juristische Denken einzulassen
 Interesse für rechtliche, gesellschaftliche
und rechtspolitische Zusammenhänge
Lernziele:
 Einführung in juristisches Denken und
Argumentieren;
 Bearbeitung und Darstellung verfassungsrechtlicher Fragestellungen (in Wort und
Schrift);
 Recherche zu aktuellen rechtspolitischen
Fragen; Einordnung und Bewertung der
dabei vertretenen Positionen.
Grundlegende Quellen und Literatur:
Handwerkszeug: Text des Grundgesetzes
EG-Vertrag, BVerfG, Entscheidungen des
BVerfG
13
-
Pieroth/Schlink: Grundrechte. C.F.Müller
Manssen: Grundrecht. Beck
Richter/Schuppert/Bumke: Casebook Verfassungsrecht. Beck
Formen der Vermittlung:
Seminaristischer Unterricht, Übungen anhand
von Fallbeispielen, Planspiel, nach Möglichkeit:
Besuch einer mündlichen Verhandlung des
Bundesverfassungsgerichts.
Leistungsnachweis:
Klausur (als Option: Referat + Fachgespräch)

Planspiele
Leistungsnachweis:
 Referat oder Durchführung eines Planspiels
 Klausur
Titel: Informatorische Grundlagen des
Internet
Dozent/in: Arz, Fachbereich Informatik
Beleg-Nr.: 26.0104
Rechtliche Grundlagen des Internet I
Prof. Dr. R. Erd
Beleg-Nr.:
26.0103
Beschreibung der Inhalte:
Egal, in welcher Weise man das Internet benutzt, stets sind rechtliche Fragen im Spiel.
Wer
etwas aus dem Netz herunter lädt, muss
das Urheber- und Strafrecht beachten;
im Netz aktiv auftreten will, sollte das Domainrecht kennen;
eine eigene Website gestalten möchte,
wird mit dem Marken- und dem Urheberrecht konfrontiert;
im Netz einkauft, sollte sich mit Vertragsrecht,
Datenschutzrecht
und
Internationalem Prozessrecht auskennen;
für seine Geschäfte im Internet werben
möchte, sollte die rechtlichen Regeln dafür
kennen.
Voraussetzungen:
 Erfahrungen im Umgang mit dem Internet
 Interesse an
kontroversen rechtlichen
Diskussionen
Lernziele:
 Einführung in internetrechtliche Fragestellungen;
 selbstständiges Erarbeiten rechtlicher Lösungen;
 Präsentation von Thesen.
Grundlegende Literatur:
Erd, Rainer: OnlineRecht kompakt. Von
der Domain zum Download. Frankfurt/M.:
Fachhochschulverlag 2002. (Kann beim
Dozenten erworben werden.)
TeleMediaRecht München: Beck-Texte im
dtv 2002.
Formen der Vermittlung:
 Seminaristische Arbeiten (Vorträge, Referate, Diskussionen)
Beschreibung der Inhalte:
1. Spezielle Aspekte des Internet für Anwender
2. Einführung in die Informatik
3. Netze
4. Aufbau des Internets
5. Dienste des Internets
6. HTML, die Sprache des Web
7. Graphik- und Audioformate im Web
8. Sicherheit im Internet
Voraussetzungen: keine
Lernziele:
Lernziele der Veranstaltung sind - aus juristischer Sicht - die technischen Grundlagen des
Internet.
Dies bezieht Einführungen in den Aufbau und
die Arbeitsweise von Rechnern, in Betriebssysteme, in Netzwerke und in sonstige Hard- und
Software ein.
Im zweiten Teil werden neben dem Aufbau des
Internet (am Beispiel der h_da in Darmstadt
und Hessen) die Dienste des Internet behandelt, wobei insbesondere im Bereich des
WWW auch auf neuere Entwicklungen eingegangen wird.
Ausführlich werden Sicherheitsaspekte im
Internet behandelt (u.a. Firewalls, Krypthographie und public key).
Grundlegende Literatur :
•
•
•
Helmut Saaro:Internet, Markt+TechnikVerlag, 2000
Christoph Lindemann, Christian
Immler, Florian Harms:
Internet intern, Data Becker, 2000
Wolfgang Ertel, Angewandte Kryptogrphie, Hanser-Verlag, 2001
14
•
•
•
•
Andreas Zenk: Lokale Netze, AddisonWesley, 1991
Martin Rost, Michael Schack: Der Internet-Praktiker, Heise, 1999
H.-P- Gumm, M. Sommer, Einführung
in die Informatik,
Oldenburg Verlag, 1998
Christian Horn, Immo Kerner: Lehrund Übungsbuch Informatik, Fachbuchverlag Leipzig,1995
Formen der Vermittlung:
Vorlesung: seminaristischer Unterricht mit
Hilfsmitteln: elektronische Folien, Simulationssoftware, Programmierentwicklungsumgebungen zur Erläuterung des Softwareentwicklungsprozesses, HTML-Dateien mit Erweiterungen zur dynamischen Programmierung
Die Veranstaltung beinhaltet ein Praktikum, in
dem die in der Vorlesung behandelten Themen
am Rechner vertieft werden.
Leistungsnachweis:
Klausur
Titel: Urheberrecht I
Dozent: Dr. F. Hermonies, LL.M. (R.L.) Mag.
rer. publ.
Beleg-Nr.:
26.0105
Beschreibung der Inhalte:
In dieser Vorlesung soll eine Einführung in das
deutsche Urheberrecht vermittelt werden. Es
wird dargestellt, was unter den Begriffen „geistiges Eigentum“ und „Urheberrecht“ zu verstehen ist, unter welchen Voraussetzungen ein
Urheberrecht entsteht und welche (Nutzungs)Rechte einem Urheber zustehen. Schließlich
werden dabei auch vertragsrechtliche Fragen
(Lizenzen) sowie Haftungs-, Schadensersatzund Unterlassungsansprüche behandelt.
Voraussetzungen:
Interesse am Thema
Lernziele:
Erkennen der grundlegenden Bedeutung des
Urheberschutzes in der Informationsgesellschaft
Vorlesung mit Übungsteilen
Leistungsnachweis:
Klausur
Titel: Geistiges und gewerbliches Eigentum
Dozent: Dr. F. Hermonies, LL.M. (R.L.) Mag.
rer. publ.
Beleg-Nr.:
26.0106
Beschreibung der Inhalte:
Diese Veranstaltung gibt einen Überblick über
den gewerblichen Rechtsschutz. Es werden
insbesondere das Geschmacksmusterrecht,
Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht und Markenrecht (auch geschäftliche Bezeichnungen
und geografische Herkunftsangaben) in Abgrenzung zum Urheberrecht behandelt. Dabei
werden ebenso vertragsrechtliche Fragen und
Haftungs-, Schadensersatz- sowie Unterlassungsansprüche behandelt. Neben den relevanten gesetzlichen Vorschriften wird außerdem die aktuelle Rechtsprechung in den Vorlesungsstoff einbezogen.
Insgesamt erfolgt die Vermittlung des Stoffes
sowohl anhand von Vorlesungsfolien als auch
anhand von Fallgestaltungen und Beispielsfällen.
Voraussetzungen:
Keine
Lernziele:
Erkennen des Unterschiedes zwischen Sacheigentum und geistigem Eigentum, Zurechtfinden im System der gewerblichen Schutzrechte
und des Urheberrechts.
Grundlegende Literatur:
Götting, Hans-Peter: Gewerblicher Rechtsschutz, 8. Aufl., 2007; Eisenmann, Hartmut:
Grundriss gewerblicher Rechtsschutz und
Urheberrecht, 6. Aufl., 2006; weitere Literatur
wird zu Beginn bekannt gegeben.
Formen der Vermittlung:
Vorlesung mit Übungsteilen
Leistungsnachweis:
Klausur
Grundlegende Literatur:
Rehbinder, Manfred: Urheberrecht, 15. Aufl.,
2008; Eisenmann, Hartmut: Grundriss gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 6. Aufl.,
2006.
Formen der Vermittlung:
15
Titel: Business English
Dozent: A. Larrew
SuK / 2. Fremdsprache
Beleg-Nr.: 26.83601
Titel: Portugiesisch A1
Dozentin: Maria Fernanda D’Abreu Göttel
Beschreibung der Inhalte:
This course reviews and refreshes your English abilities and skills which you have gained
up until now. We will also look at the language
used in the business world concentrating on
general business vocabulary and the language
needed for e-mails, presentations, etc.
Voraussetzungen:
English abilities at an intermediate level. Willingness to participate in group discussions and
pairwork.
Lernziele:
To learn vocabulary and language important in
the business world. To give opinions on certain
business strategies. To improve general fluency and accuracy in all areas of the language.
Grundlegende Literatur:
We will use a variety of materials which will be
supplied during the course.
Beleg-Nr.:
26.83717
Lernziele:
Erarbeitung grundlegender kommunikativer
Fähigkeiten in Alltagssituationen; der Schwerpunkt liegt auf dem brasilianischen Portugiesisch
Voraussetzungen:
Grundkenntnisse bzw. Teilnahme am Anfängerkurs A1
Inhalt:
 Vermittlung eines Grundwortschatzes und
grundlegender grammatikalischer Strukturen der portugiesischen Sprache
 Training von Hörverstehen und Sprechfertigkeit.
Lehrbuch:
Falar...ler... escrever... Português, São Paulo,
EPU, ab Lektion 4
Leistungsnachweis:
Active participation in class. Written and oral
exam.
WP-Katalog B:
Leistungsnachweis:
Aktive mündliche Beteiligung; Anwesenheit
5.
16
Beschreibung
der
Lehrveranstaltungen
im dritten Se-
Beleg-Nr.:
26.0300
Beschreibung der Inhalte:
Die Vorlesung REC III beschäftigt sich mit den
rechtlichen
Aspekten
besonderer
ECommerce-Formen (Power-Shopping, Internet-Auktionen etc.). Hierbei wird insbesondere
die Rolle des Kaufvertrags und seiner verschiedenen Formen im E-Commerce berücksichtigt.
Weiterhin wird ein Ausblick auf die Auswirkungen neuer Fernkommunikations-mittel auf die
Vertragsgestaltung gegeben. Neben einer
Einführung in das Recht der beweglichen Sachen wird auf das Internationale Privatrecht
und die Umsetzung europäischer Richtlinien im
Bereich des E-Commerce-Rechts, etwa beim
Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr
eingegangen
mester
Voraussetzungen:
Erfolgreiche Teilnahme an REC I und REC II
Lernziele:
Überblick über zivilrechtliche Fallgestaltungen
im E-Commerce, Kenntnis der spezialgesetzlichen Regelungen des E-Commerce, vertiefte
Übung in der Erstellung zivilrechtlicher Gutachten
Grundlegende Literatur:
Brox, Hans: Allgemeines Schuldrecht, 32.
Aufl., 2007; Medicus, Schuldrecht II, München
2002; weitere Hinweise in der Vorlesung.
Formen der Vermittlung:
Vorlesung mit Übungsteilen
Leistungsnachweis:
Klausur
Titel: Recht des E-Commerce III
Dozent: Dr. F. Hermonies, LL.M. (R.L.) Mag.
rer. publ.
Handels- und Wirtschaftsrecht
Prof. Dr. W. Lorenz
17
Beleg-Nr.: 26.0301
Beleg-Nr.: 26.0302
Beschreibung der Inhalte:
Inhalt der Veranstaltung sind die beiden wichtigsten Gesetze des Wirtschafsprivatrechts:
Das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Anhand praxisnaher Fälle wird der sichere Umgang mit den in
der Praxis wichtigen Rechtsbegriffen wie z.B.
„Gewerbe“, „Handelsgewerbe“, „Kaufmann“,
„Firma“, „Freie Berufe“, „Unternehmer“,
„Scheinselbständige“ geübt. Weitere Schwerpunkte sind Prokura und Handlungsvollmacht,
das Handelsregister, Grundzüge des Firmenrechts, Handelsgeschäfte z.B. Handelskauf,
Haftung für Sachmängel, Vertragsstrafe, Bürgschaft.
Vermittelt wird auch ein Überblick über das
Gesellschaftsrecht sowie über das Gesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Die Studierenden erhalten ein Vorlesungsskript mit Übungsfällen.
Beschreibung der Inhalte:
Der Staat tritt dem einzelnen Bürger in Gestalt
der Verwaltung gegenüber. Das Handeln des
Staates ist dabei an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Im Rechtsstaat sind vor jeder
belastenden oder begünstigenden Maßnahme
Verfahrensschritte abzuarbeiten. Die sich daraus ergebenden Rechtsfragen sind Gegenstand der Veranstaltung. Die Veranstaltung
legt die Grundlagen für die im vierten Semester stattfindende Veranstaltung "Recht der
öffentlichen Verwaltung im Internet".
Voraussetzungen:
Keine
Lernziele:
 Einführung in das Handels- und Wirtschaftsrecht,
 Anwenden grundlegender Vorschriften
des Handelsgesetzbuches,
 Lösen einfacher Rechtsfälle, insbesondere aus dem Handelsrecht und
dem Bürgerlichen Recht, Üben der juristischen Methode der Rechtsanwendung,
 Üben des Umgangs mit Gesetzen.
Grundlegende Literatur:
 Gesetzestexte: Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch
 Vorlesungsskript mit Fällen zum
Handelsrecht und zum Bürgerlichen
Recht
 Weitere Literatur wird bekannt gegeben
Formen der Vermittlung:
 Fallübungen, Vortrag
 Diskussion, Gruppenarbeit
Voraussetzungen:
 Kenntnisse zu den Grundrechten
 Methodik der Grundrechtsprüfung
 Fähigkeit, Verfahrensfragen europarechtlich einzuordnen
Lernziele:
 Verständnis für die praktischen Folgerungen der Aussage, die Bundesrepublik sei
ein demokratischer Rechtsstaat
 Einführung in das Verwaltungsrecht und
das Verwaltungsverfahrensrecht
 Bearbeitung und Darstellung verfahrensrechtlicher Fragestellungen (in Wort und
Schrift)
Grundlegende Quellen und Literatur:
Handwerkszeug: Text des Grundgesetzes
+ Landesrecht Hessen (Nomos)
Entscheidungen des HessVGH, des
BVerwG, des BVerfG und des EuGH
Maurer: Allg. Verwaltungsrecht. Beck
Wolff: Allg. Verwaltungsrecht. Nomos
Schwerdtfeger: Öffentliches Recht in der
Fallbearbeitung. Beck
Richter/Schuppert/Bumke: Casebook Verwaltungsrecht. Beck
Formen der Vermittlung:
Seminaristischer Unterricht, Übungen anhand
von Fallbeispielen
Leistungsnachweis:
Klausur (als Option: Referat + Fachgespräch)
Leistungsnachweis:
 Klausur
Titel: Allgemeines Verwaltungsrecht
Dozent: Prof. Dr. M. Führ
Titel: Wirtschaftsrecht in der EU
Dozent: Dr. F. Hermonies, LL.M. (R.L.) Mag.
rer. publ.
18
Beleg-Nr.:
Beleg-Nr.:
26.0304
26.0303
Beschreibung der Inhalte:
Art. 1 des Vertrags über die EU beschreibt die
EU als eine „neue Stufe bei der Verwirklichung
einer immer engeren Union der Völker Europas“. Gleichwohl heißt es dabei auch, dass
ihre Grundlage nach wie vor die Europäischen
Gemeinschaften sein sollen. Damit wird deutlich, dass der zu diesem Zweck in Art. 14 des
EG-Vertrags verankerte Binnenmarkt mit seinen Grundfreiheiten nichts an seiner Bedeutung verloren hat. Vielmehr sind diese Konzepte nach wie vor für die gesamte wirtschaftliche
Tätigkeit und den Wettbewerb in der EU maßgebend.
Die Veranstaltung soll diese Entwicklung
nachzeichnen, die rechtliche Dimension und
die Auswirkungen auf die Teilnehmer im Binnenmarkt verdeutlichen und schließlich einen
Ausblick auf die sich abzeichnende Entwicklung geben. Dabei sollen die bereits gewonnenen Erkenntnisse zum Europäischen Recht
vertieft und ergänzt werden.
Voraussetzungen:
Grundkenntnisse der Europäischen Integration
und des Europäischen Rechts
Lernziele:
Verständnis der EU auch als Weiterentwicklung der Wirtschaftsintegration; Bedeutung des
Binnenmarktkonzepts, der Grundfreiheiten und
des europäischen Wettbewerbs; Bedeutungsgehalt von Regelungen im Arbeits-/Sozialrecht
und der Währungsunion als ergänzende Maßnahmen; Überblick über die Wechselwirkungen
mit anderen Wirtschaftsräumen.
Grundlegende Literatur:
Herdegen, Matthias: Europarecht, 9. Aufl.,
München 2007; Arndt, Wolfgang: Europarecht,
8. Aufl., Heidelberg, 2006; Streinz, Rudolf:
Europarecht, 7. Aufl., Heidelberg 2005; Kilian,
Wolfgang: Europäisches Wirtschaftsrecht, 2.
Aufl., München 2003.
Formen der Vermittlung:
Vorlesung, Diskussion, Übungen mit Vertrags/Gesetzestexten
Leistungsnachweis:
Klausur
Titel: Informationsgesellschaft
Dozent: Prof. Dr. Jan C. Schmidt
Beschreibung der Inhalte:
Der Erfolg der Informations- und Kommunikationstechnologien ist atemberaubend. Innerhalb
weniger Jahrzehnte haben sich Computer und
Internet in alle Nischen unserer Welt verteilt.
Längst prägen sie unser gesellschaftliches und
individuelles Leben – von der Wiege bis zur
Bahre. Die Allgegenwart rechnergestützter
Technologien (ubiquitous/pervasive computing) hat die Frage provoziert: Sind wir Augenzeugen einer gewaltigen Transformation – von
der Industriegesellschaft zur Informations- und
Wissensgesellschaft? Leben wir nicht schon
alle im Web 2.0 – mit myspace, flickr und YouTube, mit podshow und new Reality-TV, mit
wikipedia und einer Flut an blogs? Hat unser
second life bereits begonnen? ;-)
In der Lehrveranstaltung wollen wir
diese These genauer unter die Lupe nehmen.
Dabei werden wir aktuelle Fallbeispiele heranziehen, die durch schillernde Stichwörter gekennzeichnet sind: e-goverance/e-voting, ebusiness, e-learning, e-work/Telearbeit, online
Durchsuchung/privacy,
e-life/robots/autonomous agents, e-warfare/emp-bombs, u.a. .
Grundbegriffe,
Argumente
und
Gegenargumente sollen gemeinsam erarbeitet werden, die die Debatte um Informations- und
Wissensgesellschaft prägen. Dabei wollen wir
gleichzeitig die gesellschaftlichen Folgen – die
Chancen und Risiken – betrachten und bewerten. Abschließend soll gefragt werden: Kann
die informationstechnologische Entwicklung
überhaupt gestaltet und gesteuert werden?
Wenn ja: durch wen, in welcher Art und Weise
und mit welchen Instrumenten?
Voraussetzungen:
Interesse am Thema, Bereitschaft zur aktiven
Mitarbeit. Offen für Studierende aller Fachbereiche.
Lernziele:
Fächerübergreifendes Wissen über die Informationsgesellschaft; interdisziplinäre Qualifikationen; soziale und kommunikative Kompetenzen.
Grundlegende Literatur:
Castells, M., 2004: Der Aufstieg der Netzwerkgesellschaft. Das Informationszeitalter;
Leske und Budrich, Opladen
Iglhaut, S., et al. (Hg.), 2007: What If? – Zukunftsbilder der Informationsgesellschaft; Heise, Hannover
Spiegel Special, 2007: Leben 2.0. Wir sind das
Netz. Wie das neue Internet die Gesellschaft verändert; Hamburg
19
Stehr, N., 2003: Wissenspolitik. Die Überwachung des Wissens; Suhrkamp, Frankfurt
Webster, F., 2004: Theories of the Information
Society, 2nd ed.; Routledge, London
WP-Katalog A: Recht
Formen der Vermittlung:
Seminar mit Vorlesungselementen und Präsentationen der Studierenden
Beleg-Nr.:
Leistungsnachweis:
Hausarbeit (mit Präsentation) oder Klausur
Titel: Englische Rechtssprache
Dozentin: A. Boros-Jakubowski
Beleg-Nr.:
26.83603
Titel: Film- und Fernsehrecht
Dozent: Prof. Dr. R. Erd
Beschreibung der Inhalte:
Die Veranstaltung führt in die wesentlichen
Probleme des Film- und Fernsehrechts aus der
Perspektive eines beratenden Anwalts ein.
Besonders stehen Probleme des Persönlichkeits- und des Urheberrechts im Mittelpunkt.
Es werden vier große Themenkomplexe behandelt:
Beschreibung der Inhalte:
In this course we will cover basic specialized
English vocabulary as it is used in the legal
profession. The students will have an opportunity to learn the legal terminology and the
meaning of some concepts relating to common
law systems, the judicial system and general
civil procedure in common law.
-
The topics of the practice of law, arbitration,
civil liability, private international law, fraud and
cyberspace law and intellectual property law
are on the agenda.
Lernziele:
Voraussetzungen:
Good English and business English skills.
Lernziele:
The aim of this course is to introduce students
to the terminology and phrases used in law
and law practice and to get a first glance at the
common law. A great deal of communication in
medium sized and large businesses about
transactions and legal matters is conducted in
English, often with people from common law
jurisdictions, so it is essential for students to be
familiar and at ease with ‘legal’ English.
26.0308
Der Drehbuchautor im Urheberrecht
Das Recht der Filmproduktion
Postproduktion und Urheberrecht
Filmvermarktung und Lizenzrecht
Voraussetzungen:
Grundkenntnisse im Urheber- und Persönlichkeitsrecht
Kenntnisse der wesentlichen Probleme von
Film- und Fernsehproduktionen
Grundlegende Literatur:
Rainer Erd, Film- und Fernsehproduktion. Vom
Drehbuch zum Film, Frankfurt am Main 2007
Formen der Vermittlung:
Vorträge und Referate
Leistungsnachweis:
Referat und Klausur
Grundlegende Literatur :
-Krois_Lindner A., International Legal English,
Cambridge University Press, 2008 with Audio
CD, ISBN-10-0-521-67517-0
-Sims, V., English Law and Terminology, Noxos
-Legal dictionary
Formen der Vermittlung:
Weekly seminar 2 SWS.
Leistungsnachweis:
Attendance is required. Final Exam 100%.
Titel: BGB-Übungen II
Dozent: Prof. Dr. W. Lorenz
20
Beleg-Nr.:
26.0707
Beschreibung der Inhalte:
Als Fortsetzung der BGB-Übungen I bieten die
BGB-Übungen II den Studierenden eine weitere Möglichkeit, die für die juristische Praxis
unverzichtbare Falllösungstechnik zu üben.
Eine erfolgreiche Teilnahme an den BGBÜbungen I ist jedoch keine Teilnahmevoraussetzung, da die lösungsrelevanten Rechtsgrundlagen in der Lehrveranstaltung besprochen werden. Grundkenntnisse genügen, so
dass Studierenden ab dem 2. Semester die
Veranstaltung belegen können. Wer bereits an
den BGB-Übungen I teilgenommen hat, lernt
bisher nicht behandelte Gebiete und Fälle aus
dem Bürgerlichen Recht kennen und erwirbt
einen weiteren Leistungsnachweis.
Inhalt der Lehrveranstaltung ist der Allgemeine
Teil des BGB, Schuldrecht Allgemeiner- und
Besonderer Teil, Sachenrecht und gegebenenfalls auch Handelsrecht. Bei der Wahl der
Schwerpunkte zu Beginn der Lehrveranstaltung werden die Wünsche der Studierenden
berücksichtigt.
Voraussetzungen:
Keine
Lernziele:
 Üben der juristischen Methode an Fallbeispielen,
 Erarbeiten von Aufbauschemata zum selbständigen Lösen von Fällen,
 Üben der Systematik des BGB,
 Kennen lernen der formalen Anforderungen an juristische Hausarbeiten,
 Üben des Umgangs mit Kommentaren,
Lehrbüchern, Aufsätzen durch Verfassen
einer Hausarbeit.
Grundlegende Literatur:
Skript mit Übungsfällen
Formen der Vermittlung:
Fallübungen unter Einbeziehung der Themenvorschläge der Studierenden.
Leistungsnachweis:
Eine schriftliche Hausarbeit.
Titel: Lizenzmanagement
Dozent: Dipl.-Ing. Frank Raudszus
Beleg-Nr.: 29.35042 (SuK!!)
Beschreibung der Inhalte:
Software dominiert heute das Geschäftsleben
in einem erheblichen Maße. So kann eine
Bank ohne IT nur etwa 24 Stunden überleben,
was die Wichtigkeit der für die Abwicklung der
Geschäftsprozesse erforderlichen Software
verdeutlicht.
Software ist jedoch kein materielles Gut, das
sich wie Hardware käuflich erwerben lässt,
sondern wird als rein geistig-kreatives Gut
definiert und unterliegt damit dem Urheberrecht. Der „Inhaber“ einer Software kann daher
lediglich die Nutzung derselben lizenzieren.
Dabei hat sich im Laufe der letzten Dekaden
eine breite Palette von Lizenztypen und –
varianten entwickelt, die jeweils auf die besonderen Anforderungen der Lizenznehmer eingehen. So erwartet der private Einzelnutzer
andere kommerzielle und technische Bedingungen als eine Firma, die hunderte gleichartiger oder sogar unterschiedlicher Versionen
betreibt und dafür eine verlässliche Wartung
erwartet. Ausbildungsinstitute (Schulen, Universitäten) wiederum verlangen Spezialkonditionen, und der – seltene – Erwerb einer
„Source-Lizenz“ (Quellcode der Software) erfordert wieder andere Regelungen.
In einer Organisation gilt es nun, die vorhandenen Lizenzen nach technischen, kommerziellen und rechtlichen Kriterien zu verwalten,
wenn möglich, automatisiert per IT. Die Vorlesung soll die Techniken und Methoden der
Verwaltung von Software-Lizenzen in Firmen
und Behörden vermitteln.
Voraussetzungen:
Grundlegendes Verständnis von Hardware und
Software im IT-Umfeld.
Lernziele:
Lizenzmodelle
Auslieferung und Installation
Integration mit ERP-Systemen
Die Bedeutung des Quellcodes
Online-Lizenzverwaltung
Typische Kundenprobleme
Grundlegende Literatur:
WP-Katalog B:
SuK / 2. Fremdsprache
Reimer M. Bürkner: „Erfolgreiche SoftwareLizenzierung“, Springer-Verlag 2003
Pres, Andreas: Gestaltungsformen urheberrechtlicher Softwarelizenzverträge; Otto
Schmidt-Verlag 1994
21
Leistungsnachweis: Klausur
Portugiesisch A1/A2
Dozentin: Maria Fernanda D’Abreu Göttel
Beleg-Nr.:
26.83719
Lernziele:
Erarbeitung grundlegender kommunikativer
Fähigkeiten in Alltagssituationen; der Schwerpunkt liegt auf dem brasilianischen Portugiesisch
Voraussetzungen:
Grundkenntnisse bzw. Teilnahme am Anfängerkurs A1
Inhalt:
 Vermittlung eines Grundwortschatzes und
grundlegender grammatikalischer Strukturen der portugiesischen Sprache
 Training von Hörverstehen und Sprechfertigkeit.
Lehrbuch:
Falar...ler... escrever... Português, São Paulo,
EPU, ab Lektion 4
Leistungsnachweis:
Aktive mündliche Beteiligung; Anwesenheit
6.
22
Beschreibung
der
Lehrveranstaltungen
im siebten Semester
Beschreibung der Inhalte:
Trademarks originated as devices to identify
the craftspeople responsible for producing
goods for sale in the marketplace. Today,
Trademark Law allows the buyer to assert a
preference in her purchasing, allows the manufacturer to promotes its goods, and serves to
assure a certain level of quality and business
goodwill. A trademark can be a valuable asset
of any company. Therefore, the means of protection as well as the initial question “is a brand
name eligible for trademark protection?” will be
discussed.
In addition, the following topics will be covered:
 Applicable Law
 Categories of Marks
 Distinctiveness
 Cancellation
 Infringement
 Defenses
 RemediesLaw of Unfair Competition
Voraussetzungen:
Besuch der Vorlesung Einführung in das
anglo-amerikanische Rechtssystem
Lernziele:
Understanding the structure of court decisions,
and improving the analysis of case and statutory law. Comprehensive overview of the U.S.
Trademark Law.
Grundlegende Literatur:
Miller-Davis, Intellectual Property, 3rd Ed.,
Elias-Stim, Patent, Copyright & Trademark, 7th
Ed.
Formen der Vermittlung:
Vortrag; Fallübungen
Leistungsnachweis:
Klausur und ggf. Referat (Wertung: 70%/30%
bei Klausur und Referat)
Titel: Trademark Law
Dozentin: Prof. Dr. D. Chiampi Ohly, LL.M.
Titel: Copyright and Patent Law
Dozentin: Prof. Dr. D. Chiampi Ohly, LL.M.
Beleg-Nr.:
Beleg-Nr.:
26.0700
26.0701
23
Beschreibung der Inhalte:
Copyright Law attempts to reach a balance
between the potentially conflicting public interests of encouraging creativity by granting exclusive property rights in creations and by fostering a competitive marketplace by giving the
public access to works of authorship. Therefore, copyright limits property rights to the author’s particular method of expressing an idea.
Copyright Law does not grant rights in the idea
being expressed. The public is free to express
ideas as long as these are not subject to Patent Law protection. Patent law grants monopoly rights in inventive concepts, or ideas, but
requires that the ideas meet substantive
standards as a precondition to protection.
Copyright Law
 Subject matter of copyright
 Exclusive rights
 Compilations and derivative works
 Infringement and remedies
 Duration
Patent Law
 Utility, design and plant patents
 Application procedure
 Enforcement, infringement and remedies
 Duration
Voraussetzungen:
Besuch der Vorlesung Einführung in das
anglo-amerikanische Rechtssystem
Lernziele:
Understanding the structure of court decisions,
and improving the analysis of case and statutory law. Comprehensive overview of the U.S.
Copyright and Patent Law.
Grundlegende Literatur:
Miller-Davis, Intellectual Property, 3rd Ed.,
Elias-Stim, Patent, Copyright & Trademark, 7th
Ed.
Formen der Vermittlung:
Vortrag; Fallübungen
Leistungsnachweis:
Klausur und ggf. Referat (Wertung 70%/30%
bei Klausur und Referat)
Beschreibung der Inhalte:
Die nachfolgenden Fragen werden häufig an
Juristen adressiert:
- Sind die vertraglich vereinbarten Rechte
durchsetzbar?
- Wie werden sie durchgesetzt? Welche
Alternativen gibt es zur gerichtlichen Auseinandersetzung?
- Wie groß ist das Prozessrisiko und welche
Rückstellungen sind ggf. zu bilden?
Zur Beantwortung dieser und anderer Fragen
ist ein Grundwissen des Prozessrechts unentbehrlich. Die Vorlesung hat daneben folgende
Schwerpunkte:
 Instanzenzug und Klagearten
 Gerichtsstandsvereinbarungen in Verträgen und sonstige vertragliche Vereinbarungen zur Rechtsdurchsetzung
 Prozessvorbereitung und Koordination mit
externen Anwälten
 Mahnbescheidsverfahren
 Außergerichtliche Schlichtungsmöglichkeiten
 Internationale Fragestellungen
 Durchsetzung von Ansprüchen bei ECommerce-Verträgen
Lernziele:
Verständnis der Verfahrensabläufe während
eines Rechtsstreits
Berücksichtigung evt. Prozesse schon bei der
alltäglichen Arbeit in Unternehmen etc.
Verstehen und Anwenden der o.g. Punkte der
Vorlesung
Grundlegende Literatur:
ZPO und GVG Gesetzestexte sind mitzubringen
Bekanntgabe zu Beginn der Vorlesung.
Wer eine Beck-Text Gesetzessammlung ZPO
hat, dem ist zu raten, die Einführung zu lesen,
die einen ersten Überblick vermittelt.
Formen der Vermittlung:
Vortrag
Fallübungen
Leistungsnachweis:
Klausur und ggf. Referat (Wertung 70%/30%
bei Klausur und Referat)
Titel: Rechtsdurchsetzung, Prozeßrecht
Dozentin: Prof. Dr. D. Chiampi Ohly, LL.M.
WP-Katalog A: Recht
Beleg-Nr.:
Titel: Fallstudie Outsourcing
Dozent: Philipp von Schweinitz
26.0702
24
Beleg-Nr.:
26.0410
Beschreibung der Inhalte:
“Make or buy?“ – Eine ständige Entscheidungssituation in Unternehmen jeder Größe.
Wenn die IT in schlechte Hände fremd vergeben wird, kann es sein dass alle wesentlichen
Unternehmensprozesse darunter leiden. Eine
gut strukturierte Outsourcing-Beziehung kann
dem Unternehmen hingegen große Kostenund Leistungsvorteile bringen.
Anhand eines größeren realitätsnahen Falles
werden gemeinsam erarbeitet:
-Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für
die Outsourcing-Entscheidung beim Kunden
-Das Portfolio und die Interessen des Anbieters
-Eingrenzung des Scopes und die Festlegung
der Service Levels
-Vertragsverhandlungen
-Die Gestaltung des Rahmenvertrages und
mehrerer Leistungsscheine
-juristisches Krisenmanagement
Die Veranstaltung wird kompakt ganztägig an
einem Freitag und Samstag auf dem Campus
stattfinden.
Zur Vorbereitung auf die Veranstaltung müssen kurze Hausarbeiten und MusterFormulierungen vorbereitet werden, auf deren
Grundlage dann komplette Vertragswerke
formuliert und ausgehandelt werden.
Voraussetzungen:
Gute Kenntnisse im Informationsrecht. Grundverständnis für wirtschaftliche Interessen von
größeren Unternehmen. Talent zur Vertragsgestaltung und zu Verhandlungen.
Lernziele:
Umgang mit rechtlich, technisch, wirtschaftlich
und organisatorisch komplexen Situationen;
Bündelung in einem finalen Vertragswerk, in
Teamarbeit und unter Zeitdruck. Verhandlungstraining.
Grundlegende Literatur :
Bräutigam (Hrsg), IT-Outsourcing, Berlin 2004
Formen der Vermittlung:
Fallstudie auf diversen Medien; Präsentation,
Diskussion, Gruppenarbeit.
Beschreibung der Inhalte:
Als Fortsetzung der BGB-Übungen I bieten die
BGB-Übungen II den Studierenden eine weitere Möglichkeit, die für die juristische Praxis
unverzichtbare Falllösungstechnik zu üben.
Eine erfolgreiche Teilnahme an den BGBÜbungen I ist jedoch keine Teilnahmevoraussetzung, da die lösungsrelevanten Rechtsgrundlagen in der Lehrveranstaltung besprochen werden. Grundkenntnisse genügen, so
dass die Studierenden ab dem 2. Semester die
Veranstaltung belegen können. Wer bereits an
den BGB-Übungen I teilgenommen hat, lernt
bisher nicht behandelte Gebiete und Fälle aus
dem Bürgerlichen Recht kennen und erwirbt
einen weiteren Leistungsnachweis.
Inhalt der Lehrveranstaltung ist der Allgemeine
Teil des BGB, Schuldrecht Allgemeiner- und
Besonderer Teil, Sachenrecht und gegebenenfalls auch Handelsrecht. Bei der Wahl der
Schwerpunkte zu Beginn der Lehrveranstaltung werden die Wünsche der Studierenden
berücksichtigt.
Voraussetzungen:
Keine
Lernziele:
 Üben der juristischen Methode an Fallbeispielen,
 Erarbeiten von Aufbauschemata zum selbständigen Lösen von Fällen,
 Üben der Systematik des BGB,
 Kennen lernen der formalen Anforderungen an juristische Hausarbeiten,
 Üben des Umgangs mit Kommentaren,
Lehrbüchern, Aufsätzen durch Verfassen
einer Hausarbeit.
Grundlegende Literatur:
Skript mit Übungsfällen
Formen der Vermittlung:
Fallübungen unter Einbeziehung der Themenvorschläge der Studierenden.
Leistungsnachweis:
Eine schriftliche Hausarbeit.
Leistungsnachweis:
Bewertung:
Beteiligung in der Veranstaltung: 50%
Hausarbeit nach der Veranstaltung: 50%
Titel: BGB-Übungen II
Dozent: Prof. Dr. W. Lorenz
Beleg-Nr.:
26.0707
WP-Katalog B:
SuK / 2. Fremdsprache
25
Titel: Lizenzmanagement
Dozent: Dipl.-Ing. Frank Raudszus
Beleg-Nr.:
29.35042 (SuK-!!)
Beschreibung der Inhalte:
Software dominiert heute das Geschäftsleben
in einem erheblichen Maße. So kann eine
Bank ohne IT nur etwa 24 Stunden überleben,
was die Wichtigkeit der für die Abwicklung der
Geschäftsprozesse erforderlichen Software
verdeutlicht.
Software ist jedoch kein materielles Gut, das
sich wie Hardware käuflich erwerben lässt,
sondern wird als rein geistig-kreatives Gut
definiert und unterliegt damit dem Urheberrecht. Der „Inhaber“ einer Software kann daher
lediglich die Nutzung derselben lizenzieren.
Dabei hat sich im Laufe der letzten Dekaden
eine breite Palette von Lizenztypen und varianten entwickelt, die jeweils auf die besonderen Anforderungen der Lizenznehmer eingehen. So erwartet der private Einzelnutzer
andere kommerzielle und technische Bedingungen als eine Firma, die hunderte gleichartiger oder sogar unterschiedlicher Versionen
betreibt und dafür eine verlässliche Wartung
erwartet. Ausbildungsinstitute (Schulen, Universitäten) wiederum verlangen Spezialkonditionen, und der – seltene – Erwerb einer
„Source-Lizenz“ (Quellcode der Software) erfordert wieder andere Regelungen.
In einer Organisation gilt es nun, die vorhandenen Lizenzen nach technischen, kommerziellen und rechtlichen Kriterien zu verwalten,
wenn möglich, automatisiert per IT. Die Vorlesung soll die Techniken und Methoden der
Verwaltung von Software-Lizenzen in Firmen
und Behörden vermitteln.
Portugiesisch A1/A2
Dozentin: Maria Fernanda D’Abreu Göttel
Beleg-Nr.:
26.83719
Lernziele:
Erarbeitung grundlegender kommunikativer
Fähigkeiten in Alltagssituationen; der Schwerpunkt liegt auf dem brasilianischen Portugiesisch
Voraussetzungen:
Grundkenntnisse bzw. Teilnahme am Anfängerkurs A1
Inhalt:
 Vermittlung eines Grundwortschatzes und
grundlegender grammatikalischer Strukturen der portugiesischen Sprache
 Training von Hörverstehen und Sprechfertigkeit.
Lehrbuch:
Falar...ler... escrever... Português, São Paulo,
EPU, ab Lektion 4
Leistungsnachweis:
Aktive mündliche Beteiligung; Anwesenheit
Voraussetzungen:
Grundlegendes Verständnis von Hardware und
Software im IT-Umfeld.
Lernziele:
Lizenzmodelle
Auslieferung und Installation
Integration mit ERP-Systemen
Die Bedeutung des Quellcodes
Online-Lizenzverwaltung
Typische Kundenprobleme
Grundlegende Literatur:
Reimer M. Bürkner: „Erfolgreiche SoftwareLizenzierung“, Springer-Verlag 2003
Pres, Andreas: Gestaltungsformen urheberrechtlicher Softwarelizenzverträge; Otto
Schmidt-Verlag 1994
WP-Katalog C: Englisch
Leistungsnachweis: Klausur
26
Titel: Business Communication
Dozent: Lane
Beleg-Nr.:
83610
Beschreibung der Inhalte:
Students will investigate business topics including some Business Law. The course is
intended to teach students how to communicate effectively, in English, in an international
business setting by learning the grammatical,
structural, and stylistic elements of correspondence and speaking. At the same time,
students will build a basic vocabulary of business terminology and “power” words, and develop a sensitivity toward cultural differences.
Furthermore, students will develop their rhetorical skills in using English for descriptive purposes.
Voraussetzungen: B2
Lernziele:
Students should be able to write effective business correspondence and participate actively
in discussions of business topics.
International Dimension:
The course presents Business English in the
context of an international business environment, challenging students to be ever mindful
of the vital role culture plays in business communication
Grundlegende Literatur :
Formen der Vermittlung:
Leistungsnachweis:
Klausur:
There will be a 90 minute written exam including the writing of a business letter, an
essay on a business topic, business vocabulary, and grammatical structures.
27
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