Artikel 2: DURCHFÜHRUNGSBEDINGUNGEN UND REALISIERUNG

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VEREINBARUNG ÜBER EIN UNTERNEHMENSPRAKTIKUM
in Frankreich und im Ausland
ZWISCHEN DEN PARTEIEN:
Universität Reims Champagne-Ardenne (Partei A)
vertreten durch seinen Rektor, Richard VISTELLE,
beigewohnt von Frau/Herrn ______________________
Leiter/in des Fachbereichs oder des Instituts
Adresse des Fachbereichs oder Instituts: ______________________________
______________________________________________________________________
UND
_______________________________________ (das Unternehmen) (Partei B)
Adresse: __________________________________________________________________
vertreten durch Frau/Herrn ______________ in ihrer/seiner Funktion als _______________.
Gemäß dem Gesetz 2006-396 über die Chancengleichheit vom 31. März 2006 und
gemäß der Verordnung 2006-1093 vom 29. August 2006
wird Folgendes vereinbart:
Artikel 1: GEGENSTAND
Die folgende Vereinbarung betrifft die Durchführung eines im Rahmen des Studienganges
____________________________ obligatorischen Berufspraktikums. Eine Studienübersicht
ist dieser Vereinbarung beigefügt.
Die praktische Studienzeit für den Abschluss [Hier den vollständigen Titel des Abschlusses
sowie Wahlfach/Schwerpunkt angeben] __________________________________________
wird in dem genannten Unternehmen von Frau/Herrn ______________________,
Studierende(r) der Universität Reims Champagne-Ardenne durchgeführt.
Adresse der/des Studierenden:
_________________________________________________________________________;
Telefonnummer: _________________; E-Mail: _________________@______________.___
Wesentlicher Gegenstand des Praktikums ist die praktische Anwendung der Lehre ohne die
Möglichkeit jeglicher direkten oder indirekten Gewinnerzielung des Arbeitgebers durch die
Anwesenheit
der
Praktikantin/des
Praktikanten
in
seinem
Unternehmen.
Der
Unternehmensvorstand verpflichtet sich somit, unter Berücksichtigung der Studienrichtung
der/des Studierenden, diese(n) ausschließlich Aufgaben verrichten zu lassen, welche zu
ihrer/seiner beruflichen Ausbildung beitragen. Die möglicherweise bei der Ausführung dieser
Aufgaben auftretenden Schwierigkeiten werden unverzüglich der/dem verantwortlichen
universitären Ausbildungsleiter(in) gemeldet, insbesondere wenn diese die Möglichkeit für
die/den Studierende(n) in Frage stellen, einen Nutzen für sein Studium aus diesem Praktikum
zu ziehen.
Artikel 2: DURCHFÜHRUNGSBEDINGUNGEN UND REALISIERUNG
Das Praktikumsprogramm wird erstellt vom Unternehmensvorstand, im Einverständnis mit
der/dem verantwortlichen universitären Ausbildungsleiter(in). Die der Praktikantin / dem
Praktikanten als Gegenstand der Ausbildung anvertrauten Tätigkeiten sind folgende:
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________.
Die verantwortliche Person im Unternehmen, welche die Arbeit der Praktikantin / des
Praktikanten beaufsichtigt und zur/zum Praktikumsbetreuer(in) von unternehmerischer Seite
ernannt wurde, ist:
Frau/Herr ___________________________; Funktion: ____________________________;
Telefonnummer: _________________; E-Mail: _________________@______________.___
Die Lehrkraft an der Universität, welche die Arbeit der Praktikantin / des Praktikanten
beaufsichtigt und zur/zum Praktikumsbetreuer(in) von universitärer Seite ernannt wurde, ist:
Frau/Herr ___________________________; Funktion: ____________________________;
Telefonnummer: _________________; E-Mail: _________________@______________.___
Während der Dauer des Praktikums ist die Praktikantin / der Praktikant den Regeln des
Unternehmens unterworfen, insbesondere in Hinsicht auf Hygiene-, Sicherheits- und
Arbeitszeitvorschriften. Die Arbeitszeiten entsprechen jenen des Unternehmens. Die
wöchentliche Arbeitszeit der/des Studierenden wird sich auf ____ Stunden belaufen.
Gleichwohl kann der Praktikantin / dem Praktikanten gestattet werden, sich während der
Praktikumszeit in seine universitäre Einrichtung zu begeben, um dort bestimmte Kurse zu
besuchen oder Prüfungen abzulegen, deren Daten dem Unternehmensvorstand vor Beginn
des Praktikums mitgeteilt werden.
Das Praktikum wird an folgender Adresse abgeleistet:
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
Es kann zu folgenden Zeiten stattfinden:
NEIN
JA
nachts
sonntags
feiertags
Die Arbeitsstelle kann an
folgende Adresse(n) verlegt werden (z.B. wegen
Standortverlagerung):
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
Im Falle unzureichender Disziplin der Praktikantin / des Praktikanten behält sich der
Unternehmensvorstand das Recht vor, das Praktikumsverhältnis zu kündigen, nachdem er
die/den universitäre(n) Praktikumsbetreuer(in) davon in Kenntnis gesetzt hat.
Soweit die Bemühungen des Unternehmens während des Ablaufs des Praktikums
unzureichend sind, kann die/der Praktikant(in) das Praktikumsverhältnis auflösen, nachdem
sie/er zuvor die/den Praktikumsbetreuer(in) im Unternehmen sowie die/den universitäre(n)
Praktikumsbetreuer(in) davon in Kenntnis gesetzt hat.
Die/der Praktikumsbetreuer(in) im Unternehmen wird von der Universität über
Bewertungsmodalitäten des Praktikums und/oder der angeleiteten Projekte informiert.
die
Die/der Praktikant(in) kann ihr/sein Praktikum nicht unterbrechen. Einer Zuwiderhandlung
folgt der Ausschluss der Anrechnung des Praktikums als universitäre Studienleistung. Im Falle
eines Nichterscheinens hat die/der Praktikant(in) die/den jeweilige(n) Betreuer(in) der beiden
Parteien innerhalb von 24 Stunden werktags zu benachrichtigen.
Am Ende des Praktikums stellt das Unternehmen der Praktikantin / dem Praktikanten eine
Praktikumsbescheinigung aus, in der Art und Dauer des Praktikums angegeben sind. Die/der
Ausbildungsverantwortliche erfragt beim Unternehmensvorstand eine Beurteilung der Arbeit
des Praktikantin / des Praktikanten.
Artikel 3: FINANZIELLE DISPOSITION
Die/der Praktikant(in) ist nicht durch einen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen verbunden.
Sie/er hat keinen Anspruch auf ein Gehalt. Jedoch kann eine Vergütung in Betracht gezogen
werden. Diese ist dann monatlich nach Maßgabe der verrichteten Stunden auszuzahlen. Die
Vergütung ist nicht sozialbeitragspflichtig, was den Anteil der Abgaben in Höhe von weniger
oder gleich 12.5 % des stündlichen Höchstsatzes der Sozialversicherung betrifft. Die Höhe
der Vergütung kann höher sein als der oben genannte Betrag, soweit er durch
Branchenabkommen oder durch umfassende Abrede festgelegt ist. Auf eine solche Vergütung
besteht ein Anspruch für Praktika von einer Dauer von mehr als drei aufeinander folgenden
Monaten.
Die durch das Praktikum gegebenenfalls entstehenden notwendigen Ausbildungskosten gehen
zu Lasten des Unternehmens.
Der Praktikantin / dem Praktikanten kommen folgende Leistungen/Vergünstigungen zugute:
[Aufzählung der vom Unternehmen angebotenen Leistungen]
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
Artikel 4: DAUER – VERLÄNGERUNGS- UND RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN
Die Praktikumsdauer wird festgelegt auf ____ Wochen, und zwar
vom ____________ bis zum ____________.
Unter Beachtung des Studienverlaufsplans ist jede Verlängerung obligatorischer Gegenstand
eines Ergänzungsvertrages (s. Anhang I). Praktikumsverträge im Ausland einschließlich deren
Ergänzungsverträge dürfen jedenfalls eine Dauer von insgesamt 12 Monaten nicht
überschreiten.
Artikel 5: HAFTUNG – UNFÄLLE – SOZIALE ABSICHERUNG
Die/der Studierende hat eine Haftpflichtversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft
seiner Wahl abzuschließen und einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen.
In diesem muss vertraglich festgesetzt sein, dass sich der Versicherungsschutz auf materielle
Schäden sowie Personenschäden erstreckt und dass er im Rahmen eines Berufspraktikums in
Unternehmen anwendbar ist.
Im Falle einer Haftpflicht, die aufgrund einer Handlung oder der Anwesenheit der/des
Studierenden am Arbeitsort verursachten Unfalles zulasten Dritter oder anderer Angestellten
des Unternehmens einsetzt, versichert sich das Unternehmen selbst gegen Folgeschäden, für
die es haftpflichtig gemacht werden könnte (Art. 1382 ff. des französischen Bürgerlichen
Gesetzbuches „Code Civil“). Dies kann geschehen entweder durch Abschluss einer
Versicherungspolice oder, falls ein solcher Vertrag bereits abgeschlossen ist, durch
Benachrichtigung der Versicherungsgesellschaft über die vorübergehende Gegenwart einer/s
Studierenden in der Belegschaft des Unternehmens.
Während der Dauer des vergüteten oder unvergüteten Praktikums bleibt die/der Studierende
weiterhin krankenversichert, sowie eventueller Empfänger von Mutterschafts- und
Familienleistungen.
Bei Arbeitsunfällen kommt die/der Praktikant(in) in den Genuss der Bestimmungen des
Artikels L.412-8-2 des französischen Sozialversicherungsgesetz („Code de la Sécurité
Sociale“).
Bei Schwierigkeiten oder im Falle eines Unfalls der/des Studierenden entweder auf dem
Arbeitswege oder während der Arbeit, verpflichtet sich der Unternehmensvorstand, alle
erforderlichen Erklärungen unverzüglich beim Studierendensekretariat der jeweiligen
Komponente der Universität (Fachbereich, Institut, Fakultät) einzureichen.
Im Falle eines Auslandspraktikums hat sich die/der Studierende darüber hinaus den Vordruck
„Antrag auf Fortbestand des Versicherungsschutzes für Arbeitsunfälle“ („Demande de
Maintien de la Couverture Accident du Travail“) sowie das Schriftstück „Deklaration in
Hinblick auf die Anmeldung der von Artikel L. 416.2 und 3 des französischen
Sozialversicherungsgesetzes betroffenen Personen“ („Déclaration en Vue de l’Immatriculation
des Personnes Visées à l’Article L. 416.2° et 3° du Code de la Sécurité Sociale“) zu
beschaffen. Diese sind beim CPAM verfügbar.
Für eine Versicherung, welche die Gebühren für medizinische Behandlungen im Ausland
deckt, hat sich die/der Studierende an ihre/seine Sozialversicherung zu wenden.
Artikel 6: VERTRAULICHKEIT
Anerkanntermaßen ist die/der Studierende an die Wahrung von Unternehmensgeheimnissen
gebunden und verpflichtet sich diesbezüglich, größte Diskretion in Hinsicht auf die
verschiedenen Tätigkeiten, mit denen sie/er zur Ausführung im Rahmen dieser vorliegenden
Vereinbarung betraut wird, zu bewahren. Dazu zählen ebenso Informationen und Kenntnisse
technischer, geschäftlicher oder anderer Natur, die in schriftlicher, mündlicher, grafischer
oder anderer Form ausgetauscht werden und von denen die/der Praktikant(in) während der
Durchführung ihres/seines Praktikums Kenntnis erlangt.
Das Unternehmen, in Abstimmung mit der/dem universitären Praktikumsbetreuer(in),
präzisiert in einem Ergänzungsvertrag, falls bestimmte Informationen und interne Dokumente
des Unternehmens von denen die/der Studierende Kenntnis erlangen wird, oder falls
bestimmte Ergebnisse eines während des Praktikums durchgeführten Projektes nicht durch
den Praktikumsbericht oder einen mündlichen Vortrag an die Öffentlichkeit gelangen dürfen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Informationen und Kenntnisse,
- die öffentlichen Charakter besitzen oder später anders als durch einen Verstoß gegen die
vorliegende Verschwiegenheitsverpflichtung öffentlich geworden sind oder
- die der/dem Studierenden bereits vor Beginn des Kontaktes mit dem Unternehmen oder
mit jeder anderen berechtigten Person bekannt waren oder
- die der/dem Studierenden von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt
wurden
nicht von der obigen Bestimmung betroffen sind.
Diese Verschwiegenheitsverpflichtung ist gültig während der gesamten Dauer dieser
vorliegenden Praktikumsvereinbarung und bleibt 3 Jahre nach Unterzeichnung der Letzteren
rechtskräftig.
Die/der Studierende verpflichtet sich gleichermaßen, weder technische Hilfsmittel oder
Software des Unternehmens für unternehmensexterne Zwecke zu nutzen, noch unerlaubte
Softwarekopien herzustellen, noch Software externer Herkunft in die internen Systeme des
Unternehmens zu installieren.
Artikel 7: GEISTIGES EIGENTUM
Urheberrecht: Gemäß der geltenden Vorschriften des Urheberrechts mit Ausnahme der
Anwendung der Bestimmungen des Art. L.113-5 des französischen Urhebergesetzes (Code de
la Propriété Intellectuelle - CPI) in Hinblick auf Gemeinschaftswerke, bleibt die/der
Studierende originärer Inhaber der Urheberrechte bezüglich seiner während der Ausführung
des Praktikums realisierten Originalwerke. Sie/er behält dementsprechend jegliches daraus
abzuleitende moralische und vermögensrechtliche Vorrecht.
Gleiches gilt für das Urheberrecht, das den Praktikumsbericht schützt. Dieser bleibt geistiges
Eigentum der Praktikantin / des Praktikanten, die/der diesen Bericht verfasst hat.
Die Abtretung von Vermögensrechten (Wiedergabe- und Reproduktionsrechte) zum Vorteil
des Unternehmens kann gegen eine angemessene Vergütung mit diesem vereinbart werden.
Gewerbliches Eigentum: Die/der Praktikant(in) behält die vollständigen Rechte an jeder
Erfindung, die er im Rahmen der Ausführung ihres/seines Praktikums zu realisieren haben
könnte. Im Falle der Abtretung ihrer/seiner Rechte an das Unternehmen steht Letzterem frei,
diese Erfindungen zu schützen und die eventuell daraus abzuleitenden Patente frei zu nutzen.
Der Name der/des Studierenden wird in ihrer/seiner Eigenschaft als Erfinder(in) bei allen
Patentanmeldungen, die diese Erfindungen schützen, erwähnt. Die mit der besagten
Abtretung verbundene Vergütung wird ihr/ihm vom Unternehmen ausgezahlt.
Nach dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Unternehmen über die besagte Abtretung
verpflichtet sich die/der als Erfinder(in) genannte Studierende
-
dem Unternehmen jegliche technische Auskunft zu erteilen, die nötig ist für den
Verfahrensweg der Erlangung oder der Verteidigung des Patents, welches die Erfindung
schützt;
-
dem Unternehmen jegliche Unterschriften zu erteilen, die in den verschiedenen Phasen
der Einreichung und der Erlangung des besagten Patents erforderlich sind.
Artikel 8: ABÄNDERUNG
Jede eventuelle Abänderung der Art. 6 und 7 muss durch einen Ergänzungsvertrag dieser
vorliegenden Vereinbarung geregelt werden (siehe Anhänge II und III).
Artikel 9: STREITBEILEGUNG
Im Falle einer Streitigkeit über die Anwendung oder die Interpretierung dieser
vorliegenden Vereinbarung erklären sich die Unterzeichnenden bereit, diese vor dem
Verwaltungsgerichtshof von Châlons en Champagne auszutragen, und zwar nach
Erschöpfung außergerichtlicher Einigungsmöglichkeiten.
Angefertigt in ______________ am ______________.
Unterschrift (Partei A)
Der Rektor der Universität
Unterschrift (Partei B)
Die/der Vorstandsvorsitzende der
empfangenden Einrichtung (des
Unternehmens)
Datum: ______________
Datum: ______________
Die/Der Leiter(in) des Fachbereichs oder des
Instituts
Frau/Herr __________________________,
Verantwortliche(r) für die Ausbildung
Frau/Herr _______________________,
Praktikant(in)
(oder ihr/sein rechtlicher Vertreter, falls
die/der Praktikant(in) minderjährig ist)
Datum: ______________
Datum: ______________
ANHANG I
VEREINBARUNG ÜBER EIN UNTERNEHMENSPRAKTIKUM
in Frankreich und im Ausland
Ergänzungsvertrag gem. Art. 4 der vorliegenden Vereinbarung
Einzelbestimmung
Die Dauer des Praktikums wird verlängert vom ____________ bis zum ____________.
Während dieser Verlängerung bleiben die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung
gültig.
Angefertigt in ______________
am: ______________.
Unterschrift (Partei A)
Der Rektor der Universität
Unterschrift (Partei B)
Die/der Vorstandsvorsitzende der
empfangenden Einrichtung (des
Unternehmens)
Datum: ______________
Datum: ______________
Die/Der Leiter(in) des Fachbereichs oder
des Instituts
Frau/Herr __________________________,
Verantwortliche(r) für die Ausbildung
Datum: ______________
Frau/Herr _______________________,
Praktikant(in)
(oder ihr/sein rechtlicher Vertreter, falls
die/der Praktikant(in) minderjährig ist)
Datum: ______________
ANHANG II
VEREINBARUNG ÜBER EIN UNTERNEHMENSPRAKTIKUM
in Frankreich und im Ausland
Ergänzungsvertrag gem. Art. 6 der vorliegenden Vereinbarung
Die Informationen, die unternehmensinternen Dokumente, die Ergebnisse eines während
des Praktikums durchgeführten Projektes sind:
- öffentlich zugänglich1;
- in ihrer Verbreitung beschränkt auf das Universitätswesen1;
- streng vertraulich1.
In diesem letzten Falle werden die Exemplare des Praktikumsberichts von der Universität
durchnummeriert und archiviert und der Aktenvermerk „confidentiel“ (vertraulich) hat
auf dem Deckblatt zu erscheinen. Zudem ist der mündliche Vortrag nicht öffentlich.
Angefertigt in ______________
am: ______________.
Unterschrift (Partei A)
Der Rektor der Universität
Unterschrift (Partei B)
Die/der Vorstandsvorsitzende der
empfangenden Einrichtung (des
Unternehmens)
Datum: ______________
Die/Der Leiter(in) des Fachbereichs oder
des Instituts
Datum: ______________
Frau/Herr __________________________,
Verantwortliche(r) für die Ausbildung
Datum: ______________
Frau/Herr _______________________,
Praktikant(in)
(oder ihr/sein rechtlicher Vertreter, falls
die/der Praktikant(in) minderjährig ist)
Datum: ______________
1
Nicht Zutreffendes streichen
ANHANG III
VEREINBARUNG ÜBER EIN UNTERNEHMENSPRAKTIKUM
in Frankreich und im Ausland
Ergänzungsvertrag bezüglich Art. 7 der vorliegenden Vereinbarung
Ich, (Name, Vorname) ___________________, ___________________
erkläre
hiermit, dass ich die Abänderungen des Art. 7 akzeptiere und deren Bedeutung und alle
Konsequenzen abgewogen habe. Ich erkläre mit dem vorliegenden Ergänzungsvertrag,
die Universität Reims Champagne-Ardenne von der Haftung für jeglichen Schaden, den
diese Abänderung für meine Interessen mit sich ziehen könnte, zu befreien. Zugleich
verpflichte ich mich diesbezüglich, jegliche rechtlichen Schritte gegen die Universität
(Partei A) oder das Unternehmen (Partei B) zu unterlassen.
Angefertigt in ______________
am: ______________.
Unterschrift (Partei A)
Der Rektor der Universität
Unterschrift (Partei B)
Die/der Vorstandsvorsitzende der
empfangenden Einrichtung (des
Unternehmens)
Die/Der Leiter(in) des Fachbereichs oder des Datum: ______________
Instituts
Datum: ______________
Frau/Herr __________________________,
Verantwortliche(r) für die Ausbildung
Datum: ______________
Frau/Herr _______________________,
Praktikant(in)
(oder ihr/sein rechtlicher Vertreter, falls
die/der Praktikant(in) minderjährig ist)
Datum: ______________
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