MusterPraktikantenvertrag - Otto-von-Guericke

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Praktikantenvertrag
Zwischen der Firma
Taschentuchfalterei Müller
in
Magdeburg
und
Erika Musterfrau
geboren am
xx.xx.xxxx
in
Musterstadt
wohnhaft in
Musterstraße 1, 39112 Musterstadt
wird nachstehender Vertrag zur Ableistung eines Praktikums geschlossen. Das
Praktikum ist als Bestandteil des Studiums im Studiengang xxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxx an der Otto-von-Guericke-Universität
Magdeburg.
§1
Grundlagen des Praktikums
Das Praktikum wird auf der Grundlage der Praktikantenordnung der Otto-vonGuericke-Universität Magdeburg für den xxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxx durchgeführt.
§2
Dauer des Praktikums
Das Praktikum dauert x Wochen.
Es ist in der Zeit vom xx.xx.xxxx bis zum xx.xx.xxxx durchzuführen.
Die ersten x Wochen gelten als Probezeit.
§3
Sachliche und zeitliche Gliederung
Das Praktikum wird gemäß dem in der Anlage beigefügten sachlichen und zeitlichen
Gliederungsplan durchgeführt. Dieser entspricht der maßgeblichen Praktikantenverordnung und ist Bestandteil dieses Vertrages.
§4
Pflichten des Betriebes
Der Betrieb verpflichtet sich,
1. den Praktikanten seiner Studienrichtung entsprechend anzuleiten und die
erforderlichen Erfahrungen sowie sachbezogene Kenntnisse zu vermitteln,
2. die notwendigen Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen,
3. nach Beendigung des Praktikums die notwendigen Unterlagen für die
Anerkennung durch das Praktikantenamt der jeweiligen Hochschule
(Praktikantenbescheinigung + Zeugnis) auszustellen.
§5
Pflichten des Praktikanten
Der Praktikant verpflichtet sich,
1. alle ihm gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen,
2. die ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen,
3. die Anweisungen von Weisungsberechtigten gewissenhaft zu befolgen,
4. die Vorschriften über die Ordnung im Betrieb und Unfallverhütungsvorschriften zu
5. beachten sowie Materialien und Betriebseinrichtungen pfleglich zu behandeln,
6. die Interessen der Firma zu wahren und über Betriebsvorgänge jederzeit, auch
nach Vertragsbeendigung, Stillschweigen zu bewahren sowie
7. bei Fernbleiben die Firma unter Angabe des Grundes unverzüglich zu
benachrichtigen und im Falle einer Erkrankung spätestens am dritten Tag eine
ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
§6
Praktikantenvergütung
Der Betrieb zahlt dem Praktikanten eine monatliche Praktikantenvergütung in Höhe
von xxx € brutto.
§7
Tägliche Ausbildungszeit
Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit beträgt xx Stunden.
§8
Urlaub
Der Praktikant erhält einen Urlaub von xx Tagen.
§9
Auflösung des Vertrages
Der Vertrag kann nach Ablauf der Probezeit nur gekündigt werden
1.
aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist,
2.
vom Praktikanten mit einer Kündigungsfrist von xx Wochen, wenn er die
Praktikantenausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit
ausbilden lassen will.
Die Kündigung muss schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
§ 10
Sonstige Vereinbarungen
.............................................................., den ................. 20........
---------------------------------------Für den Betrieb
---------------------------------------Der Praktikant
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