Praktikumsvereinbarung (Muster) Die Praktikumsgeberin / der Praktikumsgeber __________________________________________________ und die Praktikantin / der Praktikant __________________________________________________ geboren am __________________________WWU Matrikel-Nr. __________________________ schließen nachstehenden Vertrag zur Durchführung eines Praktikums. § 1 Dauer des Praktikums 1. Das Praktikum beginnt am ______________und endet am___________________________ 2. Es gelten die tariflichen Arbeitszeiten für Vollzeit- bzw. Teilzeitbeschäftigte. Es werden 3. folgende besondere Vereinbarungen zur Arbeitszeit getroffen:________________________ § 2 Inhalte des Praktikums Im Praktikum sollen folgende Aufgaben bearbeitet werden: ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ § 3 Bescheinigung Die Ableistung des Praktikums wird von der Praktikumsgeberin / dem Praktikumsgeber in einem Zeugnis bescheinigt. § 4 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien 1. Die Praktikantin / der Praktikant verpflichtet sich, den von der Praktikumsgeberin / dem Praktikumsgeber oder von ihm / ihr beauftragten Personen erteilten Weisungen Folge zu leisten und die gestellten Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen, die Arbeitszeit einzuhalten, bei Verhinderung die Praktikumsgeberin / den Praktikumsgeber unverzüglich zu benachrichtigen und bei Arbeitsunfähigkeit spätestens am dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, 1 Schweigepflichten zu wahren, trotz der Regelungen in § 7. 2. Die Praktikumsgeberin / der Praktikumsgeber verpflichten sich, die Praktikantin / den Praktikanten im Rahmen der Vereinbarungen des § 2 zu beschäftigen und einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, die der Praktikantin / dem Praktikanten übertragenen Aufgaben so zu gestalten, dass das Praktikum dem Studium und dem weiteren Berufsweg dienlich ist. § 5 Versicherungen 1. Die Praktikantin / der Praktikant unterliegt während des Praktikums als immatrikulierte Studentin / immatrikulierter Student der Krankenversicherungspflicht der Studierenden, sofern er / sie nicht Anspruch auf Familienversicherung hat. 2. Mit Aufnahme der Arbeit, als Praktikant / Praktikantin, in der gemeinnützigen Organisation ist der Studierende kraft Gesetz über die Berufsgenossenschaft der jeweiligen Organisation unfallversichert. Rechtsgrundlage hierfür bilden die Paragraphen § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 2. SGB VII. 3. Studienbegleitende Praktika sind nicht versicherungspflichtig. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V ist die Versicherungspflicht als Arbeitnehmerin / Arbeitnehmer aufgehoben. 4. Die Praktikumsgeberin / der Praktikumsgeber verpflichtet sich, einen Haftpflichtversicherungsschutz für die die / den PraktikantIn zu gewährleisten. § 6 Vergütung Das Praktikum wird mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von ______ Euro vergütet. § 7 Auswertung des Praktikums Die Praktikantin / der Praktikant ist dazu berechtigt, das Praktikum in Form eines Praktikumsberichts für Studienzwecke auszuwerten. Auf Wunsch erhält die Praktikumsgeberin / der Praktikumsgeber ein Exemplar des Berichts. Personenbezogene Angaben sind zu anonymisieren. Eine Veröffentlichung ist nur nach Absprache mit der Praktikumsgeberin / dem Praktikumsgeber möglich. § 8 Kündigung des Vertrages Der Vertrag kann von jeder der vertragsschließenden Parteien binnen einer Frist von sieben Tagen schriftlich gekündigt werden. 2 § 9 Zusatzvereinbarungen Sämtliche Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind von beiden Parteien zu unterzeichnen. ______________________________ Ort, Datum _______________________________________________ Unterschrift der Praktikumsgeberin / des Praktikumsgebers _______________________________________________ Unterschrift der Praktikantin / des Praktikanten 3