VEREINBARUNG ÜBER EIN UNTERNEHMENSPRAKTIKUM in Frankreich und im Ausland ZWISCHEN DEN PARTEIEN: Universität Reims Champagne-Ardenne (Partei A) vertreten durch seinen Rektor, Richard VISTELLE, beigewohnt von Frau/Herrn ______________________ Leiter/in des Fachbereichs oder des Instituts Adresse des Fachbereichs oder Instituts: ______________________________ ______________________________________________________________________ UND _______________________________________ (das Unternehmen) (Partei B) Adresse: __________________________________________________________________ vertreten durch Frau/Herrn ______________ in ihrer/seiner Funktion als _______________. Gemäß dem Gesetz 2006-396 über die Chancengleichheit vom 31. März 2006 und gemäß der Verordnung 2006-1093 vom 29. August 2006 wird Folgendes vereinbart: Artikel 1: GEGENSTAND Die folgende Vereinbarung betrifft die Durchführung eines im Rahmen des Studienganges ____________________________ obligatorischen Berufspraktikums. Eine Studienübersicht ist dieser Vereinbarung beigefügt. Die praktische Studienzeit für den Abschluss [Hier den vollständigen Titel des Abschlusses sowie Wahlfach/Schwerpunkt angeben] __________________________________________ wird in dem genannten Unternehmen von Frau/Herrn ______________________, Studierende(r) der Universität Reims Champagne-Ardenne durchgeführt. Adresse der/des Studierenden: _________________________________________________________________________; Telefonnummer: _________________; E-Mail: _________________@______________.___ Wesentlicher Gegenstand des Praktikums ist die praktische Anwendung der Lehre ohne die Möglichkeit jeglicher direkten oder indirekten Gewinnerzielung des Arbeitgebers durch die Anwesenheit der Praktikantin/des Praktikanten in seinem Unternehmen. Der Unternehmensvorstand verpflichtet sich somit, unter Berücksichtigung der Studienrichtung der/des Studierenden, diese(n) ausschließlich Aufgaben verrichten zu lassen, welche zu ihrer/seiner beruflichen Ausbildung beitragen. Die möglicherweise bei der Ausführung dieser Aufgaben auftretenden Schwierigkeiten werden unverzüglich der/dem verantwortlichen universitären Ausbildungsleiter(in) gemeldet, insbesondere wenn diese die Möglichkeit für die/den Studierende(n) in Frage stellen, einen Nutzen für sein Studium aus diesem Praktikum zu ziehen. Artikel 2: DURCHFÜHRUNGSBEDINGUNGEN UND REALISIERUNG Das Praktikumsprogramm wird erstellt vom Unternehmensvorstand, im Einverständnis mit der/dem verantwortlichen universitären Ausbildungsleiter(in). Die der Praktikantin / dem Praktikanten als Gegenstand der Ausbildung anvertrauten Tätigkeiten sind folgende: __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________. Die verantwortliche Person im Unternehmen, welche die Arbeit der Praktikantin / des Praktikanten beaufsichtigt und zur/zum Praktikumsbetreuer(in) von unternehmerischer Seite ernannt wurde, ist: Frau/Herr ___________________________; Funktion: ____________________________; Telefonnummer: _________________; E-Mail: _________________@______________.___ Die Lehrkraft an der Universität, welche die Arbeit der Praktikantin / des Praktikanten beaufsichtigt und zur/zum Praktikumsbetreuer(in) von universitärer Seite ernannt wurde, ist: Frau/Herr ___________________________; Funktion: ____________________________; Telefonnummer: _________________; E-Mail: _________________@______________.___ Während der Dauer des Praktikums ist die Praktikantin / der Praktikant den Regeln des Unternehmens unterworfen, insbesondere in Hinsicht auf Hygiene-, Sicherheits- und Arbeitszeitvorschriften. Die Arbeitszeiten entsprechen jenen des Unternehmens. Die wöchentliche Arbeitszeit der/des Studierenden wird sich auf ____ Stunden belaufen. Gleichwohl kann der Praktikantin / dem Praktikanten gestattet werden, sich während der Praktikumszeit in seine universitäre Einrichtung zu begeben, um dort bestimmte Kurse zu besuchen oder Prüfungen abzulegen, deren Daten dem Unternehmensvorstand vor Beginn des Praktikums mitgeteilt werden. Das Praktikum wird an folgender Adresse abgeleistet: __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ Es kann zu folgenden Zeiten stattfinden: NEIN JA nachts sonntags feiertags Die Arbeitsstelle kann an folgende Adresse(n) verlegt werden (z.B. wegen Standortverlagerung): __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ Im Falle unzureichender Disziplin der Praktikantin / des Praktikanten behält sich der Unternehmensvorstand das Recht vor, das Praktikumsverhältnis zu kündigen, nachdem er die/den universitäre(n) Praktikumsbetreuer(in) davon in Kenntnis gesetzt hat. Soweit die Bemühungen des Unternehmens während des Ablaufs des Praktikums unzureichend sind, kann die/der Praktikant(in) das Praktikumsverhältnis auflösen, nachdem sie/er zuvor die/den Praktikumsbetreuer(in) im Unternehmen sowie die/den universitäre(n) Praktikumsbetreuer(in) davon in Kenntnis gesetzt hat. Die/der Praktikumsbetreuer(in) im Unternehmen wird von der Universität über Bewertungsmodalitäten des Praktikums und/oder der angeleiteten Projekte informiert. die Die/der Praktikant(in) kann ihr/sein Praktikum nicht unterbrechen. Einer Zuwiderhandlung folgt der Ausschluss der Anrechnung des Praktikums als universitäre Studienleistung. Im Falle eines Nichterscheinens hat die/der Praktikant(in) die/den jeweilige(n) Betreuer(in) der beiden Parteien innerhalb von 24 Stunden werktags zu benachrichtigen. Am Ende des Praktikums stellt das Unternehmen der Praktikantin / dem Praktikanten eine Praktikumsbescheinigung aus, in der Art und Dauer des Praktikums angegeben sind. Die/der Ausbildungsverantwortliche erfragt beim Unternehmensvorstand eine Beurteilung der Arbeit des Praktikantin / des Praktikanten. Artikel 3: FINANZIELLE DISPOSITION Die/der Praktikant(in) ist nicht durch einen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen verbunden. Sie/er hat keinen Anspruch auf ein Gehalt. Jedoch kann eine Vergütung in Betracht gezogen werden. Diese ist dann monatlich nach Maßgabe der verrichteten Stunden auszuzahlen. Die Vergütung ist nicht sozialbeitragspflichtig, was den Anteil der Abgaben in Höhe von weniger oder gleich 12.5 % des stündlichen Höchstsatzes der Sozialversicherung betrifft. Die Höhe der Vergütung kann höher sein als der oben genannte Betrag, soweit er durch Branchenabkommen oder durch umfassende Abrede festgelegt ist. Auf eine solche Vergütung besteht ein Anspruch für Praktika von einer Dauer von mehr als drei aufeinander folgenden Monaten. Die durch das Praktikum gegebenenfalls entstehenden notwendigen Ausbildungskosten gehen zu Lasten des Unternehmens. Der Praktikantin / dem Praktikanten kommen folgende Leistungen/Vergünstigungen zugute: [Aufzählung der vom Unternehmen angebotenen Leistungen] __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ Artikel 4: DAUER – VERLÄNGERUNGS- UND RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN Die Praktikumsdauer wird festgelegt auf ____ Wochen, und zwar vom ____________ bis zum ____________. Unter Beachtung des Studienverlaufsplans ist jede Verlängerung obligatorischer Gegenstand eines Ergänzungsvertrages (s. Anhang I). Praktikumsverträge im Ausland einschließlich deren Ergänzungsverträge dürfen jedenfalls eine Dauer von insgesamt 12 Monaten nicht überschreiten. Artikel 5: HAFTUNG – UNFÄLLE – SOZIALE ABSICHERUNG Die/der Studierende hat eine Haftpflichtversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft seiner Wahl abzuschließen und einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen. In diesem muss vertraglich festgesetzt sein, dass sich der Versicherungsschutz auf materielle Schäden sowie Personenschäden erstreckt und dass er im Rahmen eines Berufspraktikums in Unternehmen anwendbar ist. Im Falle einer Haftpflicht, die aufgrund einer Handlung oder der Anwesenheit der/des Studierenden am Arbeitsort verursachten Unfalles zulasten Dritter oder anderer Angestellten des Unternehmens einsetzt, versichert sich das Unternehmen selbst gegen Folgeschäden, für die es haftpflichtig gemacht werden könnte (Art. 1382 ff. des französischen Bürgerlichen Gesetzbuches „Code Civil“). Dies kann geschehen entweder durch Abschluss einer Versicherungspolice oder, falls ein solcher Vertrag bereits abgeschlossen ist, durch Benachrichtigung der Versicherungsgesellschaft über die vorübergehende Gegenwart einer/s Studierenden in der Belegschaft des Unternehmens. Während der Dauer des vergüteten oder unvergüteten Praktikums bleibt die/der Studierende weiterhin krankenversichert, sowie eventueller Empfänger von Mutterschafts- und Familienleistungen. Bei Arbeitsunfällen kommt die/der Praktikant(in) in den Genuss der Bestimmungen des Artikels L.412-8-2 des französischen Sozialversicherungsgesetz („Code de la Sécurité Sociale“). Bei Schwierigkeiten oder im Falle eines Unfalls der/des Studierenden entweder auf dem Arbeitswege oder während der Arbeit, verpflichtet sich der Unternehmensvorstand, alle erforderlichen Erklärungen unverzüglich beim Studierendensekretariat der jeweiligen Komponente der Universität (Fachbereich, Institut, Fakultät) einzureichen. Im Falle eines Auslandspraktikums hat sich die/der Studierende darüber hinaus den Vordruck „Antrag auf Fortbestand des Versicherungsschutzes für Arbeitsunfälle“ („Demande de Maintien de la Couverture Accident du Travail“) sowie das Schriftstück „Deklaration in Hinblick auf die Anmeldung der von Artikel L. 416.2 und 3 des französischen Sozialversicherungsgesetzes betroffenen Personen“ („Déclaration en Vue de l’Immatriculation des Personnes Visées à l’Article L. 416.2° et 3° du Code de la Sécurité Sociale“) zu beschaffen. Diese sind beim CPAM verfügbar. Für eine Versicherung, welche die Gebühren für medizinische Behandlungen im Ausland deckt, hat sich die/der Studierende an ihre/seine Sozialversicherung zu wenden. Artikel 6: VERTRAULICHKEIT Anerkanntermaßen ist die/der Studierende an die Wahrung von Unternehmensgeheimnissen gebunden und verpflichtet sich diesbezüglich, größte Diskretion in Hinsicht auf die verschiedenen Tätigkeiten, mit denen sie/er zur Ausführung im Rahmen dieser vorliegenden Vereinbarung betraut wird, zu bewahren. Dazu zählen ebenso Informationen und Kenntnisse technischer, geschäftlicher oder anderer Natur, die in schriftlicher, mündlicher, grafischer oder anderer Form ausgetauscht werden und von denen die/der Praktikant(in) während der Durchführung ihres/seines Praktikums Kenntnis erlangt. Das Unternehmen, in Abstimmung mit der/dem universitären Praktikumsbetreuer(in), präzisiert in einem Ergänzungsvertrag, falls bestimmte Informationen und interne Dokumente des Unternehmens von denen die/der Studierende Kenntnis erlangen wird, oder falls bestimmte Ergebnisse eines während des Praktikums durchgeführten Projektes nicht durch den Praktikumsbericht oder einen mündlichen Vortrag an die Öffentlichkeit gelangen dürfen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Informationen und Kenntnisse, - die öffentlichen Charakter besitzen oder später anders als durch einen Verstoß gegen die vorliegende Verschwiegenheitsverpflichtung öffentlich geworden sind oder - die der/dem Studierenden bereits vor Beginn des Kontaktes mit dem Unternehmen oder mit jeder anderen berechtigten Person bekannt waren oder - die der/dem Studierenden von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt wurden nicht von der obigen Bestimmung betroffen sind. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung ist gültig während der gesamten Dauer dieser vorliegenden Praktikumsvereinbarung und bleibt 3 Jahre nach Unterzeichnung der Letzteren rechtskräftig. Die/der Studierende verpflichtet sich gleichermaßen, weder technische Hilfsmittel oder Software des Unternehmens für unternehmensexterne Zwecke zu nutzen, noch unerlaubte Softwarekopien herzustellen, noch Software externer Herkunft in die internen Systeme des Unternehmens zu installieren. Artikel 7: GEISTIGES EIGENTUM Urheberrecht: Gemäß der geltenden Vorschriften des Urheberrechts mit Ausnahme der Anwendung der Bestimmungen des Art. L.113-5 des französischen Urhebergesetzes (Code de la Propriété Intellectuelle - CPI) in Hinblick auf Gemeinschaftswerke, bleibt die/der Studierende originärer Inhaber der Urheberrechte bezüglich seiner während der Ausführung des Praktikums realisierten Originalwerke. Sie/er behält dementsprechend jegliches daraus abzuleitende moralische und vermögensrechtliche Vorrecht. Gleiches gilt für das Urheberrecht, das den Praktikumsbericht schützt. Dieser bleibt geistiges Eigentum der Praktikantin / des Praktikanten, die/der diesen Bericht verfasst hat. Die Abtretung von Vermögensrechten (Wiedergabe- und Reproduktionsrechte) zum Vorteil des Unternehmens kann gegen eine angemessene Vergütung mit diesem vereinbart werden. Gewerbliches Eigentum: Die/der Praktikant(in) behält die vollständigen Rechte an jeder Erfindung, die er im Rahmen der Ausführung ihres/seines Praktikums zu realisieren haben könnte. Im Falle der Abtretung ihrer/seiner Rechte an das Unternehmen steht Letzterem frei, diese Erfindungen zu schützen und die eventuell daraus abzuleitenden Patente frei zu nutzen. Der Name der/des Studierenden wird in ihrer/seiner Eigenschaft als Erfinder(in) bei allen Patentanmeldungen, die diese Erfindungen schützen, erwähnt. Die mit der besagten Abtretung verbundene Vergütung wird ihr/ihm vom Unternehmen ausgezahlt. Nach dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Unternehmen über die besagte Abtretung verpflichtet sich die/der als Erfinder(in) genannte Studierende - dem Unternehmen jegliche technische Auskunft zu erteilen, die nötig ist für den Verfahrensweg der Erlangung oder der Verteidigung des Patents, welches die Erfindung schützt; - dem Unternehmen jegliche Unterschriften zu erteilen, die in den verschiedenen Phasen der Einreichung und der Erlangung des besagten Patents erforderlich sind. Artikel 8: ABÄNDERUNG Jede eventuelle Abänderung der Art. 6 und 7 muss durch einen Ergänzungsvertrag dieser vorliegenden Vereinbarung geregelt werden (siehe Anhänge II und III). Artikel 9: STREITBEILEGUNG Im Falle einer Streitigkeit über die Anwendung oder die Interpretierung dieser vorliegenden Vereinbarung erklären sich die Unterzeichnenden bereit, diese vor dem Verwaltungsgerichtshof von Châlons en Champagne auszutragen, und zwar nach Erschöpfung außergerichtlicher Einigungsmöglichkeiten. Angefertigt in ______________ am ______________. Unterschrift (Partei A) Der Rektor der Universität Unterschrift (Partei B) Die/der Vorstandsvorsitzende der empfangenden Einrichtung (des Unternehmens) Datum: ______________ Datum: ______________ Die/Der Leiter(in) des Fachbereichs oder des Instituts Frau/Herr __________________________, Verantwortliche(r) für die Ausbildung Frau/Herr _______________________, Praktikant(in) (oder ihr/sein rechtlicher Vertreter, falls die/der Praktikant(in) minderjährig ist) Datum: ______________ Datum: ______________ ANHANG I VEREINBARUNG ÜBER EIN UNTERNEHMENSPRAKTIKUM in Frankreich und im Ausland Ergänzungsvertrag gem. Art. 4 der vorliegenden Vereinbarung Einzelbestimmung Die Dauer des Praktikums wird verlängert vom ____________ bis zum ____________. Während dieser Verlängerung bleiben die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung gültig. Angefertigt in ______________ am: ______________. Unterschrift (Partei A) Der Rektor der Universität Unterschrift (Partei B) Die/der Vorstandsvorsitzende der empfangenden Einrichtung (des Unternehmens) Datum: ______________ Datum: ______________ Die/Der Leiter(in) des Fachbereichs oder des Instituts Frau/Herr __________________________, Verantwortliche(r) für die Ausbildung Datum: ______________ Frau/Herr _______________________, Praktikant(in) (oder ihr/sein rechtlicher Vertreter, falls die/der Praktikant(in) minderjährig ist) Datum: ______________ ANHANG II VEREINBARUNG ÜBER EIN UNTERNEHMENSPRAKTIKUM in Frankreich und im Ausland Ergänzungsvertrag gem. Art. 6 der vorliegenden Vereinbarung Die Informationen, die unternehmensinternen Dokumente, die Ergebnisse eines während des Praktikums durchgeführten Projektes sind: - öffentlich zugänglich1; - in ihrer Verbreitung beschränkt auf das Universitätswesen1; - streng vertraulich1. In diesem letzten Falle werden die Exemplare des Praktikumsberichts von der Universität durchnummeriert und archiviert und der Aktenvermerk „confidentiel“ (vertraulich) hat auf dem Deckblatt zu erscheinen. Zudem ist der mündliche Vortrag nicht öffentlich. Angefertigt in ______________ am: ______________. Unterschrift (Partei A) Der Rektor der Universität Unterschrift (Partei B) Die/der Vorstandsvorsitzende der empfangenden Einrichtung (des Unternehmens) Datum: ______________ Die/Der Leiter(in) des Fachbereichs oder des Instituts Datum: ______________ Frau/Herr __________________________, Verantwortliche(r) für die Ausbildung Datum: ______________ Frau/Herr _______________________, Praktikant(in) (oder ihr/sein rechtlicher Vertreter, falls die/der Praktikant(in) minderjährig ist) Datum: ______________ 1 Nicht Zutreffendes streichen ANHANG III VEREINBARUNG ÜBER EIN UNTERNEHMENSPRAKTIKUM in Frankreich und im Ausland Ergänzungsvertrag bezüglich Art. 7 der vorliegenden Vereinbarung Ich, (Name, Vorname) ___________________, ___________________ erkläre hiermit, dass ich die Abänderungen des Art. 7 akzeptiere und deren Bedeutung und alle Konsequenzen abgewogen habe. Ich erkläre mit dem vorliegenden Ergänzungsvertrag, die Universität Reims Champagne-Ardenne von der Haftung für jeglichen Schaden, den diese Abänderung für meine Interessen mit sich ziehen könnte, zu befreien. Zugleich verpflichte ich mich diesbezüglich, jegliche rechtlichen Schritte gegen die Universität (Partei A) oder das Unternehmen (Partei B) zu unterlassen. Angefertigt in ______________ am: ______________. Unterschrift (Partei A) Der Rektor der Universität Unterschrift (Partei B) Die/der Vorstandsvorsitzende der empfangenden Einrichtung (des Unternehmens) Die/Der Leiter(in) des Fachbereichs oder des Datum: ______________ Instituts Datum: ______________ Frau/Herr __________________________, Verantwortliche(r) für die Ausbildung Datum: ______________ Frau/Herr _______________________, Praktikant(in) (oder ihr/sein rechtlicher Vertreter, falls die/der Praktikant(in) minderjährig ist) Datum: ______________