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Ausarbeitung Kaufvertrag
7.11.2012
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DER KAUFVERTRAG
1
GRUNDSÄTZLICHES ZUM KAUFVERTRAG ..................................................................................... 2
1.1
RECHTLICHE GRUNDLAGEN .................................................................................................................. 2
1.2
BEDINGUNGEN FÜR DAS ZUSTANDEKOMMEN DES KAUFVERTRAGS...................................................... 2
1.3
INHALT DES KAUFVERTRAGS ................................................................................................................ 3
1.3.1
Angabe der Warenart („Die Qualität“) .......................................................................................... 4
1.3.2
Die Angabe der Menge .................................................................................................................... 5
1.3.3
Der Preis ......................................................................................................................................... 6
1.3.4
Die Lieferbedingungen .................................................................................................................... 8
1.3.5
Die Zahlungsbedingungen ............................................................................................................... 9
1.3.6
Die Verpackung ............................................................................................................................. 12
1.3.7
Sonstige Vertragsbestandteile ....................................................................................................... 13
2
ERFOLGREICHE VERSTÄNDIGUNG (KOMMUNIKATION) BEI BESCHAFFUNG UND
ABSATZ............................................................................................................................................................... 14
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.2
2.3
2.4
2.4.1
2.4.2
2.4.3
3
DIE ANBAHNUNG DES KAUFVERTRAGS ........................................................................................ 17
3.1
3.2
4
WIDERRUF DER BESTELLUNG BEI HAUSTÜRGESCHÄFTEN NACH DEM KONSUMENTENSCHUTZGESETZ 21
DIE ORDNUNGSGEMÄßE ERFÜLLUNG DES KAUFVERTRAGS ................................................ 22
6.1
6.2
6.3
7
ÜBERSICHT ......................................................................................................................................... 19
DIE BESTELLUNG ................................................................................................................................ 19
DIE AUFTRAGSBESTÄTIGUNG ............................................................................................................. 21
DER SCHLUSSBRIEF ............................................................................................................................ 21
UNREGELMÄßIGKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER BESTELLUNG ........................... 21
5.1
6
DIE ANFRAGE ..................................................................................................................................... 17
DAS ANGEBOT .................................................................................................................................... 18
DER ABSCHLUSS DES KAUFVERTRAGS ......................................................................................... 19
4.1
4.2
4.3
4.4
5
ÜBERSICHT ......................................................................................................................................... 14
Grundlagen der mündlichen Verständigung ................................................................................. 14
Die aktive Verständigung (mündlich und telefonisch)................................................................... 14
Die passive Verständigung (mündlich und telefonisch) ................................................................ 15
DER KAUFMÄNNISCHE SCHRIFTVERKEHR ........................................................................................... 15
DIE MITTEILUNGSFORMEN (ÜBERSICHT) ............................................................................................ 15
FORMALE GESTALTUNG VON GESCHÄFTSBRIEFEN ............................................................................. 15
Guter und schlechter Stil in Geschäftsbriefen ............................................................................... 15
Geschäftsbriefe richtig entwerfen ................................................................................................. 16
Die Kosten des kaufmännischen Schriftverkehrs........................................................................... 16
DIE LIEFERUNG................................................................................................................................... 22
DIE RECHNUNG................................................................................................................................... 24
DIE ZAHLUNG ..................................................................................................................................... 26
UNREGELMÄßIGKEITEN D. KAUFVERTRAGS DURCH DEN VERKÄUFER .......................... 26
7.1
LIEFERUNG VON MANGELHAFTER WARE ............................................................................................ 26
7.1.1
Arten von Mängel .......................................................................................................................... 26
7.1.2
Feststellung und Bekanntgabe der Mängel ................................................................................... 27
7.1.3
Gewährleistung und Garantie ....................................................................................................... 28
7.2
ERSTELLUNG MANGELHAFTER RECHNUNG ......................................................................................... 29
7.2.1
Beanstandung der Rechnung durch den Käufer ............................................................................ 29
7.3
DER LIEFERVERZUG............................................................................................................................ 30
7.3.1
Eintritt des Lieferverzugs und dessen Rechtsfolgen ...................................................................... 30
7.3.2
Die rechtlichen Möglichkeiten des Käufers bei Lieferverzug ........................................................ 31
8
UNREGELMÄßIGKEITEN BEI DER ERFÜLLUNG DURCH DEN KÄUFER ............................... 34
8.1
8.2
8.3
9
DER ANNAHMEVERZUG ...................................................................................................................... 34
ABRUF UND SPEZIFIKATIONSVERZUG ................................................................................................. 36
ZAHLUNGSVERZUG UND MAHNWESEN ............................................................................................... 36
E-COMMERCE ........................................................................................................................................ 40
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9.1
9.2
9.3
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FERNABSATZ-GESETZ ......................................................................................................................... 40
E-COMMERCE-GESETZ ....................................................................................................................... 41
SIGNATURGESETZ ............................................................................................................................... 43
10 DIE BESONDERHEITEN BEIM ABSCHLUSS UND ERFÜLLUNG VON KAUFVERTRÄGEN
IM AUßENHANDEL .......................................................................................................................................... 44
10.1
10.2
10.3
DIE FORM DES KAUFVERTRAGS .......................................................................................................... 44
DIE LIEFERBEDINGUNGEN IM AUßENHANDEL ..................................................................................... 45
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN IM AUßENHANDEL ..................................................................................... 48
1 Grundsätzliches zum Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist ein zweiseitiges, verbindliches Rechtsgeschäft welches durch
Einigung zwischen dem Anbietenden und dem Nachfragenden über Ware und Preis
zustande kommt (Antrag+ Annahme).
1.
2.
3.
4.
5.
Anfrage durch den Käufer (ist kein Kaufantrag!)
Verbindliches Angebot
(entspricht Verkaufsantrag)
Bestellung
(entspricht Kaufantrag)
Auftragsbestätigung und/oder Lieferung (entspricht Annahme durch VK)
Annahme der Lieferung und/oder Zahlung (entspricht Annahme durch K)
1.1 Rechtliche Grundlagen
Die Grafik zeigt, welche Rechtsvorschriften bzw. welche Gesetze für die jeweiligen
Geschäfte gelten. Die Regelungen können nachgiebig (Vertragspartner können sie
einvernehmlich ändern) oder zwingend (sie können vertraglich nicht abgeändert
werden)
B2B
Käufer u. Verkäufer
sind Kaufmann lt. HGB
Käufer ist kein Konsument
B2C
Verkäufer ist Unternehmer
Käufer ist Privater
("Konsument")
Usancen
Konsumentenschutzgesetz
Handelsgesetzbuch
Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch
C2C
Käufer und Verkäufer
sind Private bzw.
Käufer ist Unternehmer
Usancen= Handelsbräuche zwischen Kaufleuten- räuml. begrenzt, für best. Branche
1.2 Bedingungen für das Zustandekommen des Kaufvertrags
1. Übereinstimmende Willenserklärung
kann ausdrücklich (mündlich, schriftlich, schlüssige Handlung) oder in bestimmten
Fällen durch Stillschweigen abgegeben werden. z.B. 2 Kaufleute stehen in
regelmäßigem Geschäftsverkehr. A gibt Bestellung auf, B antwortet nicht  in
diesem Fall Zustimmung
Bei Ratengeschäft: schriftliche Formvorschrift!
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2. Geschäftsfähigkeit der Partner




Kinder (0-7 Jahre) sind nicht geschäftsfähig
Unmündige (7-14 Jahre) können nur ein zu Ihrem Vorteil gemachtes
Versprechen (Schenkung) annehmen
Mündige Minderjährige (14-18 Jahre) können über das verfügen was sie
selbst verdient haben bzw. überlassen wurde (zB Taschengeld)
Voll Geschäftsfähige (ab 18 Jahre) sind alle Personen die das 18. Lebensjahr
vollendet haben und geistig handlungsfähig sind
3. Möglichkeit des Geschäftes
Der Verkauf eines Gründstücks auf dem Mars wäre zB ungültig
4. Erlaubtheit
Das Geschäft darf nicht gegen Rechtsvorschriften oder die guten Sitten verstoßen
5. Freiwilligkeit
Das Geschäft darf nicht durch Zwang oder Furcht (Drohung) zustande kommen
1.3 Inhalt des Kaufvertrags
1. Gesetzliche Bestandteile
Verkäufer, Käufer, Warenart u. Qualität, Menge, Preis
2. Lieferbedingungen
Lieferzeit, Lieferort, Kostenübergang (Wer trägt Kosten d. Lieferung), Risikoübergang
3. Zahlungsbedingungen
Zahlungszeit, Zahlungsort, Art der Zahlung
4. Verpackung
Wie muss verpackt werden? Muss die Verpackung vom Käufer gesondert bezahlt
werden
5. Transport
Wie soll die Ware transportiert werden
6. Nebenleistungen
Wer montiert bzw. trägt die Kosten für die Montage?
Wer schult ein? Besteht ein Umtauschrecht?
7. Garantie
Wie lange haftete der Verkäufer für Schäden? Für welche Schäden wird gehaftet?
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8. Folgen, wenn nicht oder nicht rechtzeitig geliefert oder bezahlt wird
Was, wenn Verkäufer nicht rechtzeitig liefert? Was, wenn Käufer nicht rechtzeitig
zahlt?
1.3.1 Angabe der Warenart („Die Qualität“)

Vertretbar sind Waren, wenn alle Ausführungen gleiche Merkmale haben oder
alle Teile der Ware die gleichen Eigenschaften haben (z.B. Autokauf nach
Typen, Papierkauf nach Normen, Kauf nach Marken)

Nicht vertretbare Waren müssen erst besichtigt werden (z.B. Antiquitäten,
Gebrauchtwagen)
1. Besichtigung der Ware
2. Beschreibung und Abbildung
.) Beschrieben werden zahlenmäßig erfassbare Merkmale (z.B. Käse mit 45%
Fettgehalt)
.) Beschrieben werden Eigenschaften die zahlenmäßig nicht erfasst werden können
(z.B. Farbe, Form)
Abbildungen ergänzen die Qualitätsbeschreibung!!!
3. Muster und Proben
Im Kaufvertrag findet sich häufig die Formulierung: „Kauf nach Muster (nach Probe)“
Außerdem gibt es
.) Kauf auf Probe: Kauf wird abgeschlossen, jedoch mit Rückgaberecht
.) Kauf zur Probe: Gekauft wird kleine Menge damit der Käufer die Ware überprüfen
kann
4. Marken
Arten von Marken:
Fabriksmarken (AEG), Handelsmarken (Spar), Verbandsmarken (z.B. Verb. österr.
Fotohändler)
Intensive Werbung  Überzeugung des Endverbrauchers über Qualitätsvorteile
5. Typen, Normen, Handelsklassen
Typen sind Vereinheitlichungen der Endprodukte industrieller Erzeugnisse. Die
Typisierung industrieller Endprodukte sollte die Vielfalt der Produkte verringern
helfen.
Normen sind im weiteren Sinn Richtlinien aller Art  Vereinheitlichung von Begriffen,
Formen, Abmessungen etc. (z.B. ÖNORM, DIN)
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Handelsklassen legen vor allem im Einzelhandel die Qualität von Lebensmittel
eindeutig fest. (Wenn Waren in Handelsklassen eingeteilt werden, muss die Klasse
sichtlich angebracht werden.)
6. Sonderregelungen der Qualität
Kauf in Bausch und Bogen: Käufer übernimmt Ware ohne Rücksicht auf Fehler,
Ware darf jedoch nicht verdorben sein
Spezifikationskauf: Erst wird nur die Gattung der Ware festgelegt. Dem Käufer steht
das Recht zu innerhalb vertraglich festgelegter Fristen Qualitäten näher zu
bestimmen (spezifizieren).
1.3.2 Die Angabe der Menge
1. Die Maßgrößen
Längen Gewichte, Flächen, Körpermaße (Kubikmeter), Hohlmaße (Hekto),
Stückzahl, Karton etc.
2. Mengenangaben im Kaufvertrag
 Verträge mit genauer Mengenangaben
 Verträge mit ungefährer Mengenangabe
(„Zirka-Verträge“ berechtigen den Verkäufer, einen bestimmen Prozentsatz
mehr oder weniger zu liefern  Wenn Verkäufer nicht weiß wie viel ihm
selbst geliefert wird, zur besseren Ausnutzung der Transportkapazität oder
zur Vermeidung von Restbeständen
 Verträge ohne Mengenangabe (Kauf ganzer Ernten: z.B. Kauf in
Bausch und Bogen)
3. Berücksichtigung der Verpackung bei der Mengenangabe
Man unterscheidet:
Bruttogewicht (Gewicht + Verpackung), Tara (Verpackung), Nettogewicht (Gewicht
der Ware)
Es gibt folgende Lösungen für den Käufer wenn er das Gewicht kontrollieren will.



Es wird „brutto für netto“ gerechnet d.h. kontrolliert und berechnet wird das
Bruttogewicht
Es wird mit Erfahrungssätzen gearbeitet (z.B. 1,5 kg pro Sack, 8% des
Gewichts = Tara)
Es wird eine kleine Stichprobe gemacht und abgewogen  der
Durchschnittswert der Probe wird für die gesamte Sendung verrechnet
4. Gewichtsabzüge
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

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Draufgabe: Bestellt und bezahlt werden 10 Stück, geliefert werden 11
Dreingabe: Bestellt und geliefert werden 10, bezahlt werden nur 9
1.3.3 Der Preis
1. Preisfestsetzung im Kaufvertrag


Verträge mit festem Preis: Preis wird genau pro Stück angegeben
Verträge mit freibleibendem Preis: Preis wird aufgrund einer
bestimmten Basisqualität festgelegt, Abweichung d. Qualität  Zubzw. Abschläge verrechnet Basiskauf
Kostenschwankungsklauseln:
Ermöglichen es, zwischen Vertragsabschluss und Lieferung den vereinbarten Preis
zu erhöhen wenn Kosten steigen (steigende Löhne etc.)
Grundlage einer Kostenschwankungsklausel muss eine detaillierte Kostenaufstellung
sein.
Indexklauseln:
Ein Index gibt an, wie sich Preis in einem bestimmten Bereich verändern
(Verbraucherpreisindex).
Wird ein Preis mit einem Index gesichert muss man kein detailliertes
Berechnungsschema angeben.
2. Preisabzüge und Preisnachlässe
Skonto:
Der Skonto ist ein Preisabzug für Zahlungen vor dem vereinbarten Zahlungstermin
Gründe für die Gewährung eines Skontos:
Zinsvergütung:
Verkäufer erhält sein Geld früher als vereinbart und spart dadurch
Kreditzinsen oder kann sein Geld Gewinn bringend anlegen
Risikoprämie:
Zahl der Käufer sofort, gibt es kein Dubiosenrisiko und ferner wird das
Geldwertrisiko vermindert (Inflation)
Verwaltungsaufwandvergütung:
Zahlt der Käufer früher, so erspart sich der Verkäufer die Überwachung des
Geldeingangs und Mahnungen
Rabatt:
Rabatte sind Preisnachlässe, die ohne Rücksicht auf den Zahlungszeitraum aus
verschiedenen Gründen gewährt werden

Mengenrabatt: zB ab 100 Stück 5%
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





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Schlussrabatt : Für Abschluss größerer Mengen, die in Teillieferungen
abgehandelt werden
Umsatzbonus: wird nachträglich gewährt, wenn der Umsatz bestimmte
Grenzen überschritten hat
Treuerabatt: Für Kunden die schon mehrere Jahre überwiegend bei einem
Lieferant kaufen
Einführungsrabatt: Wenn eine neue Ware am Markt eingeführt wird
Ausverkaufsrabatt: Bei Ausverkäufen und Geschäftsauflösungen
Mängelrabatt: Für schadhafte, aber brauchbare Ware (kleine Webfehler etc.)
3. Preisangaben und Umsatzsteuer („Mehrwertsteuer)
Man unterscheidet: Preise ohne (exkl.) Ust u. Preis einschließlich (inkl) Ust
Preisangaben für den Konsumenten müssen die Ust enthalten!!!
Preisangaben zwischen Unternehmen erfolgen meist ohne Ust!!!
4. Preiskalkulation und Marktpreis
Bruttoeinkaufspreis
- Preisnachlässe
= Nettoverkaufspreis
+ Bezugskosten (Frach, Zoll, Versicherung)
= Einstandspreis
+ Kosten der betrieblichen Leistungserstellung:
Personal- Energie- Miet- VersicherungsInstandhaltungskosten, Kosten für Bürobedarf,
Abschreibungen auf Anlagen, Maschinen etc.
= Selbstkostenpreis
+ Gewinn
= Nettoverkaufspreis
+ Sonderkosten (Vertreterprovision, Zuschläge
für Preisnachlässe etc.)
= Bruttoverkaufspreis
+ Ust
= Bruttoverkaufspreis einsl. Ust
Bezugskalkulation bis
Einstandspreis
Innerbetriebliche Kalkulation
bis Selbstkosten
Absatzkalkulation bis
Bruttoverkaufspreis
Der kalkulierte Preis gibt dem Unternehmer einen Anhaltspunkt für seine
Preisforderung
Progressive Kalkulation:
Einkaufspreis ist vorgegeben, der Unternehmer rechnet progressiv vom
Einkaufspreis zum VKPreis
Retrograd Kalkulation:
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Verkaufspreis ist vorgegeben, der Unternehmer ermittelt „rückschreitend“ den
zulässigen EKPreis
Differenzkalkulation:
EKPreis und VKPreis sind vorgegeben, der Unternehmer rechnet progressiv vom
EKPreis bis zum Selbstkostenpreis und retrograd vom Bruttoverkaufspreis bis zum
Nettoverkaufspreis, die Differenz zwischen SKPreis und Nettoverkaufspreis ist der
verbleibende Gewinn!
1.3.4 Die Lieferbedingungen
1. Die Erfüllungszeit der Lieferung
Promptgeschäft:
Die Erfüllung muss sofort oder innerhalb weniger Tage erfolgen
Gewöhnliches Termingeschäft:
Die Erfüllungszeit wird nur ungefähr angegeben, beim Kauf auf Abruf erhält der
Käufer das Recht, innerhalb einer Frist die Ware abzurufen
Fixgeschäft:
Wenn die Lieferung an einem ganz bestimmen Tag (Art des Geschäftes!) wesentlich
ist oder Zusatz „fix“.
2. Erfüllungsort der Lieferung
körperliche Erfüllung:
Die Ware wird dem Käufer tatsächlich übergeben
symbolische Erfüllung:
Es werden nur die Papiere übergeben die den Käufer berechtigen über die Ware zu
verfügen
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Am Erfüllungsort gehen vom Verkäufer auf den Käufer das Eigentum und alle damit
verbundenen Gefahren (Beschädigung, Verderben) über.
Oft ist Erfüllungsort auch Gerichtsstand  im Falle eines Streitfalls gilt das Recht des
Erfüllungsorts!
Wird der Erfüllungsort im Kaufvertrag NICHT geregel, so gilt jener Ort als
Erfüllungsort, an dem der VK zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seine
Handelsniederlassung hatte.
3. Kostenübergang
Ist der Kostenübergang nicht gesondert geregelt trägt alle Kosten der Verkäufer bis
zur Übergabe am Erfüllungsort
4. Kaufvertragsklauseln
Kaufvertragsklauseln betreffen vor allem den Eigentums-(Risiko) und
Kostenübergang.
• „ab“ genanntem Ort (näher beim VK)
• „frei“ genanntem Ort (näher beim K)
• „frachtfrei“ genanntem Ort (Eigentum
geht bei der Übergabe an den ersten
Frachtführer über.
 siehe Grafik Band 1 Seite 52! EINSCANNEN
1.3.5 Die Zahlungsbedingungen
Wo muss gezahlt werden?
Wann muss gezahlt werden?
Wer trägt die Kosten für die Zahlung?
1.) Der Erfüllungsort der Zahlung ist jener Ort, an welchem der Käufer Zahlung zu
leisten hat.
.) Zahlt der Schuldner am Fälligkeitstag den Betrag
.) an seinem Wohnort
.) zugunsten des Verkäufers ein
.) so wurde rechtzeitig bezahlt
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Geldschulden sind Schickschulden  der Schuldner muss den Geldbetrag
übersenden und für die Übersendungskosten bezahlen. D.h. zahlt der Schuldner am
Fälligkeitstag an seinem Wohnsitz ein, so wurde rechtzeitig bezahlt
Diese Regelung kann vertraglich geändert werden (z.B. „zahlbar und klagbar in“Klausel auf der Rechnung  gilt nur wenn der Käufer Kaufmann ist, ist der Käufer
Konsument muss die Abänderung im Kaufvertrag stehen)
2.) Erfüllungszeit der Zahlung
a.) PROMPTE ZAHLUNG - KASSAKAUF






prompte Zahlung kann der VK verlangen wenn der Zahlungszeitpunkt
nicht vertraglich geregelt ist
prompte Zahlung kann vertraglich vereinbart werden durch Zusätze
wie:
 „die Preise verstehen sich netto Kassa“
 „zahlbar bei Übernahme der Ware“
Zahlung Zug um Zug bei Übergabe der Ware
 Barkauf im Geschäft d. VK, Zustellung durch Verkäufer mit
sofortigem Inkasso, Zustellung durch Dritte (Post etc.)
Vorteile für den Verkäufer
Kein Dubiosenrisiko
Kein Geldwertrisiko
Kein Zinsverlust
Kein Verwaltungsaufwand

Nachteile für den Käufer
Etwaige Ansprüche wegen mangelhafter
Lieferung sind schwer durchzusetzen
Keine zusätzliche Finanzierung durch
Lieferantenkredite
prompte Zahlung nach Übersendung der Faktura (Die Rechnung lang
mit der Zusendung oder später ein)
b.) SPÄTERE ZAHLUNG (Zielkauf)
Vereinbart werden Zielfristen wie „zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung“
etc.
Der Käufer trägt Dubiosen- und Geldwertrisiko. Zielfristen können sogar Jahre
betragen.
Kassafrist: innerhalb der Kassafrist (z.B. 8 oder 14 Tage) kann der Käufer mit
Skontoabzug zahlen
Vorteile für den Käufer
Nachteile für den Verkäufer
Mehr Zeit für Prüfung der Ware vor der
Dubiosenrisiko, Verwaltungsaufwand,
Bezahlung, zusätzliche
Geldwertrisiko
Fremdfinanzierung
Berechnung der Jahresverzinsuing: Kassarespiro: Skonto in %*360/(Zahlungsziel in
Tagen – Kassafrist in Tagen)
c.) VORAUSZAHLUNG
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Volle Vorauszahlung kommt selten vor. Bei Spezialanfertigungen ist folgende Klausel
üblich:
„Ein Drittel bei Bestellung, ein Drittel bei Montagebeginn, ein Drittel bei
Übergabe“
d.) SONDERFORMEN
Anzahlung: der Kaufpreis wird teilweise vorausbezahlt
VT für Verkäufer: Teilweise Finanzierung durch Käufer, Sicherheit dass Käufer
übernimmt
Die Anzahlung ist zu unterscheiden vom
Angeld: wird eine teilweise Vorauszahlung deutlich als Angeld bezeichnet so hat dies
folgende Rechtswirkung
 Übernimmt der Käufer aus eigener Schuld die Ware nicht, bleibt das Angeld beim
Verkäufer
 Liefert der Verkäufer aus eigenem Verschulden nicht, muss er dem Käufer den
doppelten Betrag rückerstatten
Teilzahlung: Der Käufer hat das Recht, den Kaufpreis in mehreren Teilbeträgen zu
zahlen
e.) ABZAHLUNGSGESCHÄFTE, DIE DEM KSCHG UNTERLIEGEN
 sollen den Konsumenten vor unüberlegten Ratengeschäften schützen
Diesem Gesetz unterliegen Abzahlungsgeschäfte nur dann, wenn…




der Verkäufer als Unternehmer und der Käufer als Konsument
abschließt
eine bewegliche, körperliche Sache betroffen ist (kein Grundstück)
der Barzahlungspreis € 25.000 nicht übersteigt
außer der Anzahlung mindestens 2 Teilzahlungen vereinbart werden
Es gelten folgende Bestimmungen:
Es muss ein Ratenbrief erstellt werden der neben dem KV außerdem enthält:



Barzahlungspreis und Gesamtentgelt sowie der sich daraus ergebende
effektive Jahreszinssatz
Höhe der Anzahlung, Höhe, Zahl und Fälligkeit der Raten
Erklärung, ob ein Wechsel übergeben wurde und ob ein
Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde
Die Anzahlung muss mindestens betragen:


für Verträge bis € 220, 10%, für Verträge darüber 20%
Wird niedrigere Anzahlung vereinbart, verliert d. Verkäufer den
Anspruch auf den Rest der Anzahlung
.) Die Gesamtlaufzeit darf höchstens 60 Monate betragen
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.) Wird längere Laufzeit vereinbart verliert der Verkäufer den Anspruch auf Zinsen
und sonstige
Zuschläge
.) Gerichtsstand für Klagen gegen den Konsumenten ist immer dessen Wohnort
1.3.6 Die Verpackung
1. Funktion der Verpackung



Schutz der Ware
Erhöhung der Transport- und Lagerfähigkeit
Erhöhung der Verkaufsfähigkeit („Aufmachung“)
2. Die Regelung der Verpackung im KV
Art der Verpackung:
Oft ist die Verpackung wesentlicher Bestandteil für eine ordnungsgemäße Lieferung
(zB seetüchtige Verpackung). In solchen Fällen muss die Verpackung im KV
vereinbart werden
Wurde nichts geregelt muss der Verkäufer die Ware mit der Sorgfalt eines
Kaufmanns verpacken.
Kosten der Verpackung:
Wenn nichts weiter vereinbart trägt der Käufer die Kosten, in der Praxis ist die
Verpackung im Preis inbegriffen
3. Die Entwicklungstendenzen bei der Verpackung
Übergang auf Kunststoffe (leichtere Verarbeitung, besser Anpassung an Ware 
werden dadurch kleiner und handlicher, Kunststoffe sind leichter als Holz etc. 
Einsparung bei Transportkosten
Kunststoffe verrotten kaum jedoch geben sie beim Verrotten giftige Stoffe ab
Verpackungstechnik: in den meisten Betrieben vollautomatisch
Vorteile
Schnellere Verpackung
Hygienisch einwandfrei
Verminderung der Gefahr schlampiger
Verpackung
Ersatz monotoner, unqualifizierter Arbeit

Übergang zu fabriksverpackter Ware
Nachteile
Maschinen erst bei großer Menge
rentabel
Umstellung auf neue Verpackungsarten
und Produkte ist aufwendig
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


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Verstärkung der Aufmachungsfunktion (immer aufwändiger um Absatz zu
erhöhen)
Diskussion über Einweg- und Mehrwegverpackungen (Einwegverpackungen
sind oft leichter, es gibt keinen Rücktransport, Mehrwegverpackungen sparen
Rohstoff und verringern den Abfall
Haus-zu-Haus-transportfähige Verpackung (Heute werden die Waren auf
Paletten verladen die es ermöglichen Waren ohne umpacken oder
umschichten transportiert zu werden)
Verpackungsverordnung:



gebrauchte Verpackung muss von Verpackungsherstellern unentgeltlich
zurückgenommen werden und zu 80% des Gewichts wiederverwertet werden
auch für Letztverbraucher bestand Rückgabepflicht
Ziele wurden nicht erreicht, neue Regelungen werden diskutiert
1.3.7 Sonstige Vertragsbestandteile
1. AGB
sind meist so abgefasst, dass der Vertragspartner möglichst viele Pflichten, das
eigene Unternehmen jedoch viele Rechte zusprechen  „Kleingedruckte“
AGB müssen ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen werden
AGB gelten nicht unbeschränkt: müssen im Rahmen des „Üblichen“ sein
2. Eigentumsvorbehalt
Wird ein Gut mit Eigentumsvorbehalt verkauft, darf es der Käufer zwar benutzen
jedoch gehört es bis zur vollständigen Bezahlung dem Verkäufer  dient zur
Sicherung der Forderung bei Zielkäufen
Eigentumsvorbehalt erlischt wenn
o Die Ware weiterverkauft wird
o Die Ware verarbeitet wird
3. Umtauschrecht
Grundsätzlich gibt es kein Umtauschrecht, außer anders vereinbart. Im Umgang mit
Konsumenten wird oft im Kulanzweg umgetauscht (Service)
4. Konventionalstrafen (Pönale)
Wird vereinbart wenn dem Käufer die zeitgerechte Lieferung bzw. Fertigstellung
(Bauarbeiten müssen pünktlich abgeschlossen werden) besonders wichtig ist. Die
Pönale ist ein von vorab ausgemachter Schadenersatz den der Käufer bekommt,
wenn nicht zeitgerecht geliefert wurde. Der VK muss das Pönale bezahlen und den
Vertrag trotzdem erfüllen!
5. Reuegeld (Stornogebühren)
Manchmal wird vereinbart, dass nach Bezahlung eines ausgemachten Reuegeldes
der Vertrag nicht durchgeführt werden muss.
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2 Erfolgreiche Verständigung (Kommunikation) bei
Beschaffung und Absatz
2.1 Übersicht
Für das Zustandekommen eines Kaufvertrags und dessen Anbahnung, Abschluss
und Erfüllung, ist eine gute Kommunikation (mit den Mitarbeitern in anderen
Betrieben, den Konsumenten und den Kollegen im eigenen Betrieb) Vorraussetzung.
Formen der Verständigung
mündlich
persönlich
telefonisch
schriftlich
Brief
Telefax
Formulare
EDVAusdrucke
Electronic
Mail
Mündliche Verständigung:
Vorteile
Nachteile
 Man kann auf den Gesprächspartner  Man hat keinen Beweis („Beleg“) für
sofort eingehen
etwas mündlich Ausgemachtes.
 Die Verständigung ist schneller und
häufig billiger
Für die mündliche Kommunikation werden daher „Aktenvermerke“ benutzt.
Schriftliche Verständigung
Vorteile
Nachteile
 Schriftstücke können aufbewahrt  teuer (€ 10,-- bis € 20,-- pro Seite)
werden
 Informationen
können
mehrmals
verarbeitet werden
 Umfangreichere Informationen
2.1.1 Grundlagen der mündlichen Verständigung
2.1.2 Die aktive Verständigung (mündlich und telefonisch)
Anstoß zur Verständigung geht von uns aus





Vorbereitung
Kontaktaufnahme (Augenkontakt, Sagen Sie sofort, was sie eigentlich wollen)
Gliederung von Detailinformationen
Pausen machen (Damit der Gesprächspartner Rückfragen stellen kann)
Eingehen auf Zwischenfragen
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 Zusammenfassen und rückfragen
 schriftlich sichern (Wichtige Gesprächsergebnisse)
2.1.3 Die passive Verständigung (mündlich und telefonisch)
Anstoß zur Verständigung geht vom Partner aus






Kontaktaufnahme (Freundlichkeit, Begrüßung)
Aktiv zuhören (Nicken, kurze bestätigende Bemerkungen wie „ja“)
Notizen machen
Rückfragen (mit höflichen Zwischenfragen – „Habe ich richtig verstanden? ...)
Zeigen Sie sich hilfsbereit, auch wenn sie nicht zuständig sind
Zusammenfassen und schriftlich sichern
2.2 Der kaufmännische Schriftverkehr
2.3 Die Mitteilungsformen (Übersicht)




Der Geschäftsbrief (traditionell, aber an mehrere Empfänger)
Nachrichtenübermittlung mit Telefax (Belegsicherung!)
Übersendung von EDV-Ausdrucken und Formularen
Electronic Mail (E-Mail)
2.4 Formale Gestaltung von Geschäftsbriefen
Auch beim Schriftverkehr gibt es einen „ersten Eindruck“. Wichtige Regeln:
 Richtig geschriebener Name (Unhöflichkeit)
 Richtige und genaue Adresse (Verspätung, Postdienstliche Vermerke!)
 Beachten der ÖNORM A 1080 (übersichtlicher und formschöner)
Bestandteile des Geschäftsbriefes
 Briefkopf (Firmenbezeichnung und Adresse,..)
 Anschrift
des
Empfängers
mit
Beförderungs-,
Aushängungs-,
und
Bearbeitungsvermerk (Postdienstliche Vermerke)
 Bezugszeichen
 Betreff (kurz und sachlich)
 Anrede
 Brieftext (Einleitung, Hauptteil, Schluss)
 Grußformel
 Beilagen- und Verteilervermerk
 Firmenzusatzdaten (Firmenbuchnummer, DVR-Nummer, ARA-Lizenznummer,..)
2.4.1 Guter und schlechter Stil in Geschäftsbriefen
Geschäftsbriefe sollen kurz und präzise sein, aus kurzen Sätzen bestehen, ohne
überflüssige Formulierungen geschrieben werden, trotzdem höflich sein.
Ausarbeitung Kaufvertrag
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Aktiv statt passiv formulieren! z.B. Bitte senden Sie uns rasch ……. statt Wir bitten
um rasche Zusendung
„Sätze, die in einem Telefongespräch zu umständlich wären, sind es auch in einem
Brief.“
2.4.2 Geschäftsbriefe richtig entwerfen
 Informationen einholen
 Entscheidungen treffen
 Brieftext formulieren
Allgemeines Aufbauschema für Geschäftsbriefe:
 Betreff (Schlagartige Beschreibung des Sachverhalts – „Ihr Schreiben vom ...“)
 Anlass des Schreibens (Worum geht es in diesem Brief?)
 Eigenes Anliegen/Entscheidung
 Begründung
 Erwartete Reaktion (Worauf warten Sie? Soll ihr Geschäftspartner bestellen?)
 Mögliche Folgen (Bestimmte Folgen? Zeitbegrenzung?)
 Werbende Schlussformel
Selbstverständlich werden NICHT alle Punkte in jedem Schreiben enthalten sein.
2.4.3 Die Kosten des kaufmännischen Schriftverkehrs
Sachbearbeiter müssen viel Zeit mit Fehlersuche und Fehlerkorrektur verbringen.
Auch das Schreiben ist zeitraubend und somit teuer. Briefe müssen mehrmals
korrigiert werden. Die Kosten können nicht genau ermittelt werden, jedoch spart ein
erfahrener Sachbearbeiter Zeit und somit Kosten ein. Grobe Kostenschätzungen
sprechen jedenfalls von € 10,-- bis € 20,-- pro Geschäftsbrief. Es lohnt sich daher,
dem
Schriftverkehr
erhöhte
Aufmerksamkeit
zuzuwenden
und
nach
Rationalisierungsmöglichkeiten zu suchen.
2.4.3.1 Wie schreibt man Briefe rationell?
Textaufnahme
Abschreibvorlage
Diktat
Stenodiktat
Phonodiktat
EinzelentwurfBrief
EinzelentwurfBrief
- kaum mehr
üblich
Arbeitsanweisung
ComputerGesteuerte
Briefskelette
Standartbrief
Kurzmitteilung
Rationalisierter Schriftverkehr
(einschließlich „integrierter Textverarbeitung“)
EinzelentwurfBrief nach
Aufbauschema
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 Abschreibvorlagen werden benutzt und bestimmte Stellen ergänzt oder
abgeändert. Es sieht für den Kunden aus, als hätte er einen individuellen Brief
erhalten.
 Standartbrief auch am Computer
 Kurzmitteilung (Kurzformular mit Ankreuzfelder; Blitzantwort auf Kopie)
Zusammenfassung der Rationalisierungsmöglichkeiten:
 Ist eine Lösung per Telefon möglich ?
 Ist eine Lösung mit E-Mail möglich?
 Ist eine Kurzantwort (Formular, Vermerk auf Kopie) ausreichend?
Erst wenn diese Möglichkeiten unzureichend sind, wird ein vollständiger GB verfasst.
 Ist der Fall mit Standardbrief zu lösen?
 Kann die Schreibkraft die Briefe nach einem Aufbauschema selbstständig
verfassen?
 Einzelentwurf-Brief
 Stehen am Arbeitsplatz des Sachbearbeiters PC und Textverarbeitungssoftware
zur Verfügung?
 Diktiergerät vorhanden
 Stenodiktat
Versand wenn möglich per Fax oder E-Mail, sonst Briefversand
3 Die Anbahnung des Kaufvertrags
Kann erfolgen durch
 den Nachfragenden – Anfrage
 den Anbietenden – Angebot
Soll alle Informationen enthalten – Missverständnisse kosten Zeit und Geld
3.1 Die Anfrage
Fordert den Verkäufer auf,
 ein Angebot zu erstellen oder
 ein bereits gestelltes Angebot zu ergänzen bzw. abzuändern
 Telefonische Anfrage
 Schriftliche Anfrage (für umfangreiche bzw. spezielle Informationen
Allgemeines Aufbauschema einer Anfrage:
 Betreff (Anfrage – Angabe der Ware)
 Anlass des Schreibens (Hinweis auf Vorgespräche, Empfehlung usw.)
 Eigenes Anliegen (Welche Informationen werden benötigt?)
Ausarbeitung Kaufvertrag




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Begründung (nötig, wenn unübliche Informationen benötigt werden)
Erwartete Reaktion („Bitte um sofortiges Angebot“ usw.)
Mögliche Folgen („Umfangreicher Auftrag“, „Folgeauftrag“)
(Werbende Schlussformel)
3.2 Das Angebot
Ein Angebot ist ein Antrag des Verkaufswilligen zum Abschluss eines Kaufvertrages.
 unverlangtes Angebot (Es liegt keine Anfrage durch den Käufer vor)
 verlangtes Angebot (Es liegt eine Anfrage durch den Käufer vor)
Das unverlangte Angebot wird in der Regel begründet durch z.B. „Sonderangebot“.
Das verlangte Angebot soll genau auf die Fragen des Käufers eingehen.
 bindendes Angebot
o muss an eine bestimmte Person gerichtet sein (kein Rundschreiben)
o inhaltlich ausreichend bestimmt (Preis, Menge, Qualität)
o bringt eindeutig zum Ausdruck, dass der Offerent verkaufswillig ist
o darf keine Hinweise enthalten, dass es freibleibend ist.
o Folgt einem solchen Angebot eine Bestellung, gilt der Kaufvertrag als
abgeschlossen.
 freibleibendes Angebot (durch „Freizeichnungsklausel“)
 angebotsähnliche Formen (Ein Merkmal eines Angebots fehlt, bindet nicht)
Bindungsdauer von Angeboten
im Angebot angegeben
im Angebot nicht angegeben
Es gilt die angegeben Bindungsdauer
Gesetzliche Bindungsdauer (laut ABGB)
z.B. Das Angebot gilt bis Ende des
Monats
Angebot unter
Anwesenden
(mündlich,
telefonisch)
Angebote unter
Abwesenden
(per E-Mail,
Fax, Brief)
keine
Überlegungsfrist
doppelte
Postlaufzeit und
angemessene
Überlegungsfrist
Allgemeines Aufbauschema eines Angebots






(Betreff)
Anlass des Schreibens (z.B. neuer Katalog, Sortimentserweiterung usw.)
Eigenes Anliegen (Angebot, Antwort auf die Anfrage des Geschäftspartners)
Begründung (Meist schon im Anlass des Schreibens erhalten!)
Erwartete Reaktion (baldige Bestellung)
Mögliche Folgen (z.B. geringe Bestände, lange Lieferfristen usw.)
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 Standardisierte Angebote (Rationalisierung. Die Angebote enthalten z.B. gleich
Formular/Bestellschein und die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der
Rückseite)
 Angebote in der Werbung (Kunde wird direkt angesprochen, günstige
Eigenschaften werden in den Vordergrund gehoben, weniger günstige werden
verschwiegen)
4 Der Abschluss des Kaufvertrags
4.1 Übersicht
Die einzelnen Schritte können schriftlich, per Fax etc. oder mündlich erfolgen.
Wiederholungsaufträge werden üblicherweise mündlich bzw. telefonisch erledigt.
Rationalisierungsmöglichkeiten in diesem Bereich sind z.B. Formulare oder
Durchschriften bzw. Kopien, die mit einem entsprechendem Vermerk versehen
werden.
4.2 Die Bestellung
Vorbereitung der Bestellung:
 Bedarfsplanung
o Welche Güter?
o In welcher Zeit?
o Zu welcher Zeit?
 Informationsbeschaffung, einschließlich Verhandlungen
o Welche Lieferanten bieten diese Güter und Dienstleistungen in der
o gewünschten Qualität, in der
o gewünschten Menge,
o zu welchem Preis,
o mit welchen Liefer- und Zahlungsbedingungen an?
 Entscheidung
o Bei welchem Lieferanten bestelle ich
o welche Waren und Dienstleistungen
Eine schriftliche Bestellung soll so abgefasst sein, dass es keine Irrtümer etc. gibt.
Allgemeines Aufbauschema einer Bestellung





Anlass des Schreibens (Bezug auf Angebot, Kataloge, Empfehlungen etc.)
Eigenes Anliegen (Bestellung, Angabe d. Merkmale d. KV, Verweis auf Angebot)
Begründung (nur bei Sonderwünschen notwendig)
Erwartete Reaktion (Auftragsbestätigung, schnelle Lieferung etc.)
Mögliche Folgen (nur in Sonderfällen notwendig)
 Bestellung mit Bestellschein
o ist eine rationelle Form der Bestellung
Ausarbeitung Kaufvertrag
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o Bestellschein ausfüllen, Anschrift, Name, Kundennummer etc.
 elektronische Bestellung
o B2B – sehr gut über das Internet möglich, da Bestellung bekannt
o B2C – weniger als 1 % der Einzelhandelsumsätze
 Zahlungssicherheit im Internet
o Viele Kunden haben ein Problem damit, ihre Kreditkartennummer
anzugeben
o Auch der Verkäufer geht ein Risiko ein
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4.3 Die Auftragsbestätigung
 wenn der Bestellung kein bindendes Angebot vorausgegangen ist
 wenn die Bestellung vom Angebot wesentlich abweicht
 wenn die Bestellung mündlich (telefonisch) erteilt wurde.
Auftragsbestätigungen als Einzelentwurf-Briefe sind sehr selten.




Kopie des Bestellscheins mit einem Bestätigungsvermerk des Verkäufers
Teil eines Belegsatzes (Lieferschein, Rechnung, Auftragsbestätigung)
EDV-Ausdruck
Wenn als Einzelentwurf-Brief: Bestätigungserklärung mit Hinweis auf Bestellung.
4.4 Der Schlussbrief




ist eine Kombination aus Bestellung und Auftragsbestätigung
meist in Teilvordrucken und mehrfacher Ausfertigung
wird von beiden Geschäftspartnern wechselseitig unterschrieben
wird benutzt bei komplizierten Lieferbedingungen u. nach langen Verhandlungen
5 Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der
Bestellung
 Widerruf oder Änderung der Bestellung durch den Käufer
 Ablehnung der Bestellung oder Widerruf der Bestätigung durch den Verkäufer
Allgemeines Aufbauschema eines Widerrufs oder einer Ablehnung





Anlass des Schreibens (Hinweis auf Bestellung oder Auftragsbestätigung)
Entscheidung – Eigenes Anliegen (Widerruf, Änderung oder Ablehnung)
Begründung (Ist besonders wichtig)
Erwartete Reaktion (Verständnis, Zustimmung – Dank im Vorraus)
Mögliche Folgen (Zustimmung bei Stillschweigen, Weitere Bestellungen)
5.1 Widerruf der Bestellung bei Haustürgeschäften nach dem
Konsumentenschutzgesetz
 Haustürgeschäft
o Geschäfte außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten, Werbefahrten
o Ausnahmen: Messen und Ausstellungen
 Rücktrittsrecht
o Konsument kann zurücktreten, auch wenn er die Ware bereits
übernommen, bezahlt, teilweise verbraucht oder benützt hat
o Ausnahme: Der Vertreter wurde selbst bestellt (Anforderungskarte)
 Rücktrittsfristen
o Wurde der KV schriftlich ausgefertigt und übergeben und enthält eine
Rücktrittsbelehrung – Rücktrittsfrist: eine Woche ab Vertragsabschluss
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o keine Rücktrittsbelehrung oder nicht übergeben: ein Monat ab
Aushändigung und Bezahlung der Ware
o Hat der Käufer nur einen Kaufantrag unterzeichnet, kann er jederzeit
bis zum Erhalt der Ware oder eines Kaufvertrags zurücktreten. Danach
innerhalb von 1 Woche bis 1 Monat, je nachdem ob Rücktrittsbelehrung
 Form des Rücktritts
o schriftlich durch denjenigen, der den KV unterschrieben hat
 Rücksendung der Ware
o Wurde die Ware bereits übergeben, kann der Käufer sie auf Kosten des
Verkäufers zurückschicken
6 Die ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrags
Ist ein Kaufvertrag abgeschlossen, muss er von beiden Geschäftspartnern erfüllt
werden.
Die ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages beinhaltet einerseits die Pflichten
des Verkäufers (Lieferung laut Vertrag, Einhaltung aller sonstigen Abmachungen wie
z.B. montieren), andererseits die Pflichten des Käufers (Annahme der Ware und
Zahlung laut Vertrag).
6.1 Die Lieferung
Ankündigung der Lieferung
Angekündigt werden kann:
-
-
Der Versand (Versandanzeige) damit der Käufer bei größeren Sendungen z.B.
per Schiff oder LKW Vorbereitungen für die Ankunft der Ware treffen kann
(z.B. Personal für das Ausladen). Weiters ist die Ankündigung des Versandes
wichtig damit der Käufer Entscheidungen über den Weiterverkauf treffen kann
und um eventuell Nachforschungen anstellen kann, wenn die Ware nicht
rechtzeitig eintrifft.
Die Bereitstellung (Bereitstellungsanzeige) wenn vereinbart wurde, dass der
Käufer die Ware abholt oder abholen lässt.
Für das Verfassen von Bereitstellungsanzeigen werden meist Formulare oder Teile
von Formularsätzen verwendet. (Beispiel Formularsatz  Auftragsbestätigung,
Versandanzeige, Lieferschein, Rechnung). Bereitstellungsanzeigen können natürlich
auch per Fax, telefonisch oder per E-Mail durchgeführt werden.
Bei Sendung von geringem Umfang oder Wert  Versandanzeige nicht üblich.
Versandwege
In einem Kaufvertrag werden meistens Kaufvertragsklauseln vereinbart um
festzulegen wer das Risiko und die Kosten des Transportes trägt. Meist wird auch
bestimmt welches Transportmittel für die Sendung verwendet wird.
Ausarbeitung Kaufvertrag
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Mögliche Transportmittel:
-
Zustellung mit dem Fahrzeug des Verkäufers (LKW, Kombi) oder Abholung
mit dem Fahrzeug des Käufers
Transport durch Dritte: wie z.B. per Post (nur bis 20 kg pro Paket), Eisenbahn
(als Stückgut oder als Wagenladung – umweltfreundlich, jedoch nicht alle Orte
erreichbar), Schiff (billig, aber langsam – viele Orte liegen nicht an
Wasserwegen), Flugzeug (sicher, schnell, aber teuer, daher nur für Güter, die
nicht allzu schwer, hingegen teuer oder verderblich sind) oder mittels eins
Straßenfrächters mit LKW (Haus-zu-Haus-Transport möglich –
Straßenbelastung, Umweltprobleme)
Ausgewählt wird die Art des Transportmittels meist durch den Verkäufer und zwar
jenes Transportmittel welches für den Transport der Ware am geeignetsten ist um die
Ware sorgfältig zu überbringen.
Begleitpapiere
Papiere die die Ware am Transportweg begleiten sind:

Liefer- und Gegenschein (evtl. mit Kontrollschein) – (bei Zustellung durch
den Verkäufer), der Lieferschein hat zumindest einen Durchschlag
Der originale Lieferschein bleibt beim Käufer, auf dem 1. Durchschlag
(Gegenschein) bestätigt Käufer Übernahme der Ware  Schein bleibt beim
Verkäufer; 2. Durchschlag (Kontrollschein) begleitet die Ware nicht, sondern
bleibt im Büro des Verkäufers und wird mit rückgelieferten Gegenschein
verglichen; 3. Durchschlag (Ausfolgeschein)  Transportpersonal erhält die Ware
vom Lagerverwalter gegen Übergabe des Ausfolgescheins
Ein Lieferschein wird immer mit Hilfe von Formularen ausgestellt.
Lieferscheine enthalten immer:
-
Art der Ware
Menge der Ware
Meist auch Bestelldatum oder/ und Bestellnummer, Auftragsnummer


Verschiedene Frachtdokumente, vor allem Frachtbriefe (beim Transport
durch Frachtführer)
Sonstige Begleitpapiere (wie Zollerklärung, Ursprungszeugnisse im
Außenhandel)
Die Frachtpapiere
Erfolgt Lieferung durch Frachtführer  Frachtpapier (Frachtdokument) ausfüllen, das
Ware auf dem Transport begleitet.
Ein Beispiel für ein Frachtpapier ist z.B. der Eisenbahnfrachtbrief. Dieser ist eine
schriftliche Urkunde über den Abschluss eines Beförderungsvertrages und besteht
aus 5 Teilen:
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-
-
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Frachtbrieforiginal (Blatt 1)  begleitet Sendung, wird Empfänger übergeben
Frachtkarte (Blatt 2)  begleitet Sendung, wird mit Empfangsrechnung an die
Zentrale Verrechungsstelle (ZVR) eingesendet
Empfangsschein (Blatt 3)  begleitet Sendung, wird von Empfänger
unterschrieben und bleibt im Bestimmungsbahnhof
Frachtbriefdoppel (Blatt 4)  begleitet Sendung nicht, wird Absender nach
Annahme des Gutes übergeben, dadurch verfügt Absender solange über das
Gut bis es dem Empfänger erreicht hat (meist wird im Kaufvertrag beantragt,
das Frachtbriefdoppel sofort an den Käufer zu übergeben)
Versandschein (Blatt 5)  bleibt im Versandbahnhof
Sonstige Begleitpapiere:
Vor allem bei Versand ins Ausland können bzw. müssen neben dem Frachtdokument
noch weitere Papiere die Ware begleiten, wie z.B.
- Zollerklärung
- Ursprungszeugnis
- Devisenerklärung (Exportvalutaerklärung)
- ausländische Einfuhrbewilligung usw.
6.2 Die Rechnung
Die Rechnungslegung dient der Abrechung der Lieferung bzw. der Leistung mit dem
Käufer. Preis, Nebenkosten, Preisnachlässe und Zahlungsbedingungen sollen dem
Kaufvertrag entsprechen. Rechnungen werden fast immer auf Formularen ausgestellt
bzw. vom Computern ausgedruckt.
Inhalt der Rechnung:
Die Rechnung muss laut Umsatzsteuergesetz (UStG) bestimmte Bestandteile enthalten:
Gesetzliche Bestandteile der Rechnung
(laut Umsatzsteuergesetz)
Rechnungen über € 150,00 (inkl. USt)
1. Verkäufer (Name und Anschrift)
2. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(UID) des Verkäufers
3. Käufer (Name und Anschrift; bei
Rechnungen über € 10.000,00 inkl. Ust
auch die UID des Käufers)
4. Fortlaufende Rechnungsnummer
5. Ausstellungsdatum der Rechnung
6. Tag bzw. Zeitraum der Lieferung oder
sonstigen Leistungen (Lieferdatum)
7. Menge und Bezeichnung der Ware oder
der sonstigen Leistung
8. Entgelt ohne Ust (Währung anführen)
9. Umsatzsteuersatz (oder Hinweis auf
Steuerbefreiung)
10. Steuerbetrag
Rechnung bis € 150,00 (inkl. USt)
„Kleinbetragsrechnung“
1. Verkäufer (Name und Anschrift)
2. kann entfallen
3. kann entfallen
4. kann entfallen
5. Ausstellungsdatum der Rechnung
6. Tag bzw. Zeitraum der Lieferung oder
sonstigen Leistungen (Lieferdatum)
7. Menge und Bezeichnung der Ware
oder der sonstigen Leistung
Kann ersetzt werden durch:
8. Endbetrag der Rechnung (einschl.
UST)
9. Angabe des Steuersatzes
10. kann entfallen
Ausarbeitung Kaufvertrag
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Preisabzüge:
Vereinbarte Rabatt werden auf der Rechnung abgezogen. Die Umsatzsteuer wird
erst vom verminderten Betrag berechnet. Skonti werden in der Regel zunächst nicht
abgezogen, da nicht bekannt ist ob der Kunde innerhalb der Kassafrist bezahlt.
Neben den gesetzlichen Bestandteilen einer Rechnung kann diese zusätzliche
Informationen enthalten, die auf den Kaufvertrag hinweisen wie z.B.
Rechnungsnummer, Ausstellungstag, Bestelldatum usw..
Die Annahme der Ware durch den Käufer
Annahme bzw. Abholung der Ware laut Vertrag
Die Pflicht des Käufers ist es, die Ware am vereinbarten Ort und zur vereinbarten
Zeit abzuholen.
Prüfung der Ware
Wenn der Käufer sein Rechte aus einer evtl. mangelhaften Ware wahren will, muss
er diese sofort nach Erhalt prüfen. Diese Vorschrift gilt jedoch nur für den
beiderseitigen Handelskauf und soweit dies nach ordnungsgemäßen Geschäftsgang
möglich ist.
Prüfungsvorgang
Formelle Prüfung bei Übernahme:
-
Abzählen der Packstücke;
kontrollieren ob Verpackung Schäden aufweist (weist diese Schäden auf,
sollte man sich diese gleich auf den Frachtpapieren bestätigen lassen)
Materielle Prüfung
Diese Prüfung ist je nach Art der Ware verschieden. Man unterscheidet:
-
bloße Besichtung (bei Möbeln, Spielwaren usw.)
Probelauf (bei technischen Geräten)
chemische Analyse (bei Rohzucker, Erzen usw.)
Prüfung physikalischer Eigenschaften, wie Festigkeit (Gewebe, Papier), Härte
(Stahl) usw.
Die materielle Prüfung kann meist nur durch Stichproben durchgeführt werden, da
entweder die Menge zu groß ist, die Ware durch die Prüfung unbrauchbar wird (z.B.
Konserven) oder die Ware in der Fabriksverpackung weiterverkauft wird (z.B.
Elektrogeräte)
Die Empfangsanzeige
Eine Empfangsanzeige ist nicht mehr üblich außer in folgenden Fällen:
Ausarbeitung Kaufvertrag
-
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es handelt sich um empfindliche (z.B. verderbliche o. zerbrechliche) Ware
bzw. um heikle Transporte (z.B. sperrige Güter)
der Lieferant wünscht es (das wird dann der Fall sein, wenn er das
Transportrisiko zu tragen hat)
Nach der formellen Prüfung bestätigt der Empfänger den Empfang der Ware mit
seiner Unterschrift auf dem Gegenschein. Erhält der Lieferant keine weitere
Nachricht kann er davon ausgehen, dass die materielle Prüfung in Ordnung war.
Stillschweigen gilt ebenfalls als Zustimmung zur Erfüllung durch den Lieferanten.
6.3 Die Zahlung
Fällt die Prüfung der Ware zur Zufriedenheit des Kunden aus, so bestätigt er diese
durch Stillschweigen und verpflichtet sich dadurch zur Zahlung, die er zur
vereinbarten Zeit, am vereinbarten Ort und in der vereinbarten Art zu leisten hat.
7
7.1
Unregelmäßigkeiten d. Kaufvertrags durch den Verkäufer
Lieferung von mangelhafter Ware
7.1.1 Arten von Mängel
Offene Mängel:
Mängel sind offenkundig oder bei sachgemäßer Untersuchung feststellbar.
(zerbrochene Scheibe)
Geheime Mängel:
Mängel die bei sachgemäßer Untersuchung nicht feststellbar sind. (Dichtungen des
Fenster dichten nicht dicht)
Arglistig verschwiegene Mängel:
Mängel die dem Verkäufer bekannt waren aber absichtlich verschwiegen worden.
(minderwertiges Glass wurde verwendet)
Wesentlichen Mängel:
Sie hindern den ordentlichen Gebrauch der Ware oder betreffen eine bedungene
Eigenschaft.(Fenster lässt nicht kippen)
Ausarbeitung Kaufvertrag
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Unwesentliche Mängel:
Sie hindern nicht den ordentlichen Gebrauch der Ware.(Lackschäden am Rahmen)
Behebbare Mängel:
Diese können beseitigt werden. (Wackeliger Fensteröffner)
Unbehebbaren Mängel:
Diese können nicht beseitigt werden. (Verzogener Rahmen)
Wurde eine Ware einer bestimmten Art gekauft und der Mangel ist wesentlich und
unbehebbar kann der Käufer NICHT zurücktreten, weil die Ware ja umgetauscht wer
den kann. Handelt es sich aber um eine ganz bestimmte Ware (z.B. Unikat) ist ein
Rücktritt möglich!
7.1.2 Feststellung und Bekanntgabe der Mängel
Mängel beim Handelskauf:
.) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so muss die Prüfung der Ware
unverzüglich erfolgen.
.) Ist der Erwerber Kaufmann, muss er über die Fachkenntnisse die für die
Untersuchung der Ware notwendig sind verfügen, d.h. offene Mängel müssen sofort
nach der Übernahme gerügt werden.
.) Geheime Mängel müssen sofort nach Feststellung gerügt werden.
.) Wurden Mängel festgestellt, muss der Käufer entweder telefonisch, schriftlich oder
per Fax den Verkäufer mittels Mängelrüge darüber informieren.
.) Bei größeren Mängeln  eingeschriebener Brief
Mängel bei Käufen laut ABGB
Ausarbeitung Kaufvertrag
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.) Laut ABGB gibt es keine Untersuchungspflicht  Gewährleistungsansprüche
müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend gemacht werden.
Inhalt der Mängelrüge
.) Bestätigung des Empfangs der Ware
.)die Mängelrüge muss den/die Mangel/Mängel möglichst genau beschreiben.
.) Allgemeine Redewendungen reichen nicht aus (kaputt)
.) Forderung – eigenes Anliegen
.) erwartete Reaktion -. ev. mögliche Folgen
7.1.3 Gewährleistung und Garantie
Gewährleistung:
Gewährleistung gilt nur für Mängel, die bereits bei der Übergabe an den Käufer
bestandenen. Der Käufer muss beweisen.
Gewährleistung bei beweglichen Sachen: 6 Monate Frist
Gewährleistung bei unbeweglichen Sachen: 3 Jahre Frist
Gewährleistung bei arglistig verschwiegenen Mängel: 30 Jahre Frist
Zwischen Unternehmern ist eine Verkürzung der Frist möglich.
KSCHG: gilt für Kaufvertrag zwischen Unternehmer + Konsument
Der Konsument muss innerhalb von 2 Monaten nach Entdeckung des Mangel
rügen.
Gewährleistung bei beweglichen Sachen: 2 Jahre Frist
Gewährleistung bei Gebrauchtwaren: 1 Jahr Frist
Bei Geschäften laut KschG (Konsumentenschutzgesetz): Keine
Fristverkürzung möglich
Beweislastumkehr:
-
der Verkäufer muss beweisen dass der Mangel bei der Übernahme
noch nicht bestand.
Gewährleistung gilt auch für Montagefehler und für fehlerhafte Montageanleitungen.
Gewährleistung für Werbeausgaben: Verkäufer haftet gegenüber dem Konsumenten,
für in der Werbung versprochene Eigenschaften, die das Produkt angeblich haben
soll.
Garantie:
Im Rahmen der Garantiefristen werden die gesetzlichen Gewährleistungsfristen aus
Konkurrenzgründen darüber hinaus verlängert.
Produkthaftung:
Der Hersteller od. Importeur haftet für Schaden, die aufgrund des Mangels
entstehen.
Ausarbeitung Kaufvertrag
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Beispiel für Mängelrüge
Einschreiben
Mängelrüge (Betreff)
Heute erhielten wir die bestellten
50 Stück A
50 Stück B
50 Stück C
Wir mussten leider feststellen, dass
15 Stück C Webfehler hatten (Art der Fehler)
Bei je 5 Stück der Größe 160 und 178 sind diese Fehler so deutlich sichtbar, dass wir
die Hosen (Ware) nicht verkaufen können.
Bitte liefern Sie raschen Ersatz.
Bei 5 Stück der Größe 116 sind die Fehler nicht sofort sichtbar. Wir könnten diese
Ware als zweite Wahl verkaufen. Sie müssten uns allerdings einen Preisnachlass
von 20 % gewähren.
Wir ersuchen um sofortige Nachlieferung und um Zusendung einer Gutschrift bzw.
einer korrigierten Rechnung.
Mit freundlichen Grüßen
7.2
Erstellung mangelhafter Rechnung
Die Kontrolle der Rechnung ist in der Praxis ein besonders wichtiger Vorgang.
Folgende Mängel können sich ergeben:
-
Die Rechnung weist nicht die vereinbarten Bedingungen auf (z. B: Zahlungsund Lieferbedingungen)
Rechnung entspricht nicht dem Umsatzsteuergesetz
Die Rechnung weist Rechenfehler auf
7.2.1 Beanstandung der Rechnung durch den Käufer
-
Wenn es sich eindeutig um den Fehler des Verkäufers handelt reicht meist ein
Telefonat aus
Wenn Meinungsverschiedenheiten bestehen kommt es zu einer schriftlichen
Beanstandung
Ausarbeitung Kaufvertrag
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Beanstandung einer Rechnung (Beispiel) :
Ihre Rechnung Nr. 223 – 46
Bei der Kontrolle Ihrer Rechnung Nr. 223 – 46 vom 9. September mussten wir leider
2 Fehler feststellen.
1. Sowohl in Ihrem Angebot vom 20. August als auch in unseren Bestellungen
enthielten die Preise auch die Zustellung. Sie verrechneten aber unter Position
4 für den Transport € 88 zzgl. € 17 Ust.
2. Wir bestellten aufgrund der Preisliste vom Herbst 2005. Diese enthält unter
der Nr. 164 Tourist-Reisetaschen. Für Bestellungen über 50 Stück ist ein
Rabattsatz von 15 % angeführt. Sie berücksichtigten bei der Position 2 der
Rechnung aber nur 10 %.
Wir ersuchen um Richtigstellung
Mit freundlichen Grüßen
7.3
Der Lieferverzug
Ein Lieferverzug liegt vor, wenn der Verkäufer nicht zur vereinbarten Zeit und am
vereinbarten Ort die Ware übergibt.
7.3.1 Eintritt des Lieferverzugs und dessen Rechtsfolgen
Unterscheidung in gewöhnliches Zeitgeschäft oder Fixgeschäft
Ausarbeitung Kaufvertrag
Termingeschäft
"Ende Mai"
Setzen einer
angemessenen
Nachfrist +
Androhung
der Folgen
-
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Fixgeschäft
am 31. Mai fix", geht aus
Art des Geschäftes hervor
z.Bsp.: Hochzeitskleid
Überschreiten des fixen
Liefertermines =
sofortiger Lieferverzug
zunächst setzt der Käufer den Verkäufer in Verzug indem er ihm eine
Mahnung sendet
in der Mahnung setzt er ihm eine angemessene Nachfrist
bei Nichterfüllung drohen gerichtliche Folgen
Durch diese Maßnahmen wird das gewöhnliche Zeitgeschäft zum Fixgeschäft
7.3.2 Die rechtlichen Möglichkeiten des Käufers bei Lieferverzug
Liefert der Verkäufer bei einem Fixgeschäft nicht, bzw. überschreitet die Nachfrist,
hat der Käufer folgende Möglichkeiten:
-
-
-
Rücktritt vom Vertrag (sinnvoll wenn: wenn der Preis der Ware gesunken ist,
bessere Ware am Markt zu kaufen ist, die Lieferung zu einem späteren
Zeitpunkt keinen Sinn macht)
Bestehen auf nachträgliche Lieferung (sinnvoll weil Ware am günstigsten bei
diesem Lieferanten zu haben ist, dieser Lieferant eine einzigartige Qualität
liefert)
Schadensersatzforderung (werden meist im Vergleichswege geregelt, im
Prozessweg (Zivilprozess) schwer durchzusetzen)
Einschreiben
Überschreitung des Liefertermins (Beispiel Schriftverkehr)
Am 5. Juli 2005 haben wir schriftlich Heizungsrohre bestellt. Eine Kopie des
Bestellscheins liegt bei.
Sie sagten zu, die Ware in der ersten Juliwoche zu liefern. Leider haben wir diese bis
heute nicht erhalten. Wir benötigen die Rohre für die Abschlussarbeiten in unserem
Bürohaus bis spätestens 15. Juli. Wenn Sie diesen Termin nicht einhalten belasten
wir Sie mit einem Pönale von € 150 / Tag.
Wir ersuchen Sie daher bis spätestens 15. Juli 2005 zu liefern.
Sollten Sie die Nachfrist nicht einhalten, wären wir gezwungen vom Vertrag
zurückzutreten.
Mit Mehrkosten und Überstundenlöhnen müssten wir Sie belasten.
Mit freundlichen Grüßen
Ausarbeitung Kaufvertrag
7.11.2012
Seite: 32
1 Kopie des Bestellscheins
Der Schriftverkehr beim Lieferverzug
Der Lieferverzug beim gewöhnlichen Zeitgeschäft
Schreiben des Käufers:
Käufer muss auf den Termin hinweisen und eine Nachfrist setzen und dem Verkäufer
die Folgen eines weiteren Verzugs bekannt geben.
Allgemeines Aufbauschema
Anlass des Schreibens
Bezug auf die Bestellung und
auf
den vereinbarten Liefertermin
Feststellung, dass noch keine
Lieferung erfolgte.
Eigenes Anliegen
Lieferung bis spätestens .....
(Setzen einer Nachfrist)
Begründung
Eventuell Hinweis auf
Dringlichkeit etc.
Hoffnung, dass die Nachfrist
eingehalten wird.
Folgen, wenn die Nachfrist nicht
eingehalten wird (Rücktritt,
Schadenersatz, etc.)
Erwartete Reaktion
Mögliche Folgen
Schreiben des säumigen Verkäufers
Ist schon vor dem Liefertermin zu erkennen, dass der Verkäufer diesen nicht
einhalten kann, sollte er dies dem Käufer umgehend mitteilen. Ist die Mahnung des
Käufers bereits eingetroffen, sollte sofort geantwortet werden.
Kann der Verkäufer auch in der vom Käufer gesetzten Nachfrist nicht liefern, muss er
versuchen, dies dem Käufer zu begründen, den Kunden zu erhalten und mögliche
Schadenersatzforderungen abzuwenden.
Allgemeines Aufbauschema
Anlass des Schreibens
Eigenes Anliegen bzw.
Stellungnahme zum
Anliegen des Partners
Hinweis auf die Liefermahnung
bzw. wenn noch nicht gemahnt
wurde auf die
Lieferverpflichtung.
Bitte um Entschuldigung,
Versprechen die Lieferung bis
.... auszuführen bzw.
Ausarbeitung Kaufvertrag
7.11.2012
Begründung
Erwartete Reaktion
Mögliche Folgen
Seite: 33
Bitte, die Frist bis .... zu
verlängern.
Unbedingt Gründe für die
Verzögerung angeben.
Bitte um Verständnis bzw.
Bitte, die Vorschläge zu
akzeptieren.
-
Der Lieferverzug beim Fixgeschäft
Schreiben des Käufers
Gesetzlich muss der Käufer nur dann Nachricht geben, wenn er
-
auf die Lieferung besteht und/ oder
Schadenersatz fordert.
Es ist jedoch üblich den Verkäufer auf jeden Fall zu verständigen.
Das Schreiben ist wie beim gewöhnlichen Zeitgeschäft aufgebaut jedoch
-
werden Sie ausdrücklich auf den vereinbarten fixen Liefertermin hinweisen.
Wir auf die Lieferung bestanden, muss selbstverständlich eine Nachfrist
gesetzt werden, andernfalls wird der Rücktritt vom Vertrag erklärt.
Schreiben des Verkäufers
Der Verkäufer sollte in einem individuellen Schreiben versuchen den Kunden zu
erhalten und Schadenersatzforderungen zu verringern oder zu vermeiden. Das
Schreiben ist daher gleich aufgebaut wie beim gewöhnlichen Lieferverzug.
Ausarbeitung Kaufvertrag
7.11.2012
Seite: 34
8 Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung durch den Käufer
8.1 Der Annahmeverzug
Ein Annahmeverzug liegt nur dann vor, wenn der Verkäufer termingerecht liefert, der
Käufer jedoch nicht bereit ist die Ware anzunehmen. Häufig weigert sich der Käufer
die Ware anzunehmen, weil sie nicht vertraggerecht geliefert wurde (z.B. falsche
Qualität, falsche Verpackung, versäumter Liefertermin etc.).
Die rechtlichen Möglichkeiten für den Verkäufer
Hinterlegung  Verkäufer kann bei Handelskauf die Ware in sicherer Weise
hinterlegen (z.B. in einem Lagerhaus)
Selbsthilfeverkauf  Im Falle eines Handelskaufes kann Verkäufer dem Käufer eine
Nachfrist setzen und eine öffentliche Versteigerung androhen (Wird Versteigerung
tatsächlich durchgeführt, gehört ein Mehrerlös dem Käufer.)
Rücktrittsrecht  Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten
Allgemeines Aufbauschema
Anlass des Schreibens
Hinweis auf die Bestellung
(evtl. Kopie der Bestellung
beilegen)
Hinweis auf die
ordnungsgemäße Ausführung
Ausarbeitung Kaufvertrag
Eigenes Anliegen
Begründung
Erwartete Reaktion
Mögliche Folgen
7.11.2012
Seite: 35
Feststellung des
Annahmeverzugs
Setzten einer Nachfrist,
Mitteilung eines weiteren
Zustellversuches
Vor allem dann notwendig,
wenn zusätzliche Kosten
ersetzt werden sollen
Hoffnung auf vertragsgemäße
Übernahme bzw. Abholung
Hinterlegung auf Kosten des
Käufers, zusätzliche Lagerund Versicherungskosten etc.
Die Antwort des säumigen Käufers
Will der Käufer abnehmen wird er sich entschuldigen, die Gründe für das Versehen
nennen, einen Termin für die Abnahme bekannt geben. Will er nicht abnehmen bzw.
nicht sofort abnehmen, muss er die genaue Begründung Anführen und Vorschläge
für die weitere Vorgangsweise machen.
Ausarbeitung Kaufvertrag
7.11.2012
Seite: 36
8.2 Abruf und Spezifikationsverzug
Abrufverzug
Versäumt der Käufer den vertraglich festgelegten Abruftermin, so muss ihn der
Verkäufer mahnen. Er kann ihm dabei androhen, die für diesen Abruf vereinbarte
Höchstmenge bis zu einem bestimmten Termin liefern, wenn kein Abruf erfolgt.
Spezifikationsverzug
Auch in diesem Fall ist der Käufer zu mahnen. Wird bis zur gesetzten Frist nicht
spezifiziert, so kann Verkäufer nach dem HGB
-
die Bestimmungen der Qualität der Lieferung selbst vornehmen oder
eine Nachfrist setzte. Nach erfolglosem Ablauf der First kann er vom Vertrag
zurücktreten und evtl. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Der Schriftverkehr beim Abruf- und Spezifikationsverzug
Erinnerungsschreiben des Verkäufers, Antwort des Käufers bzw. Folgeschreiben
sind ähnlich aufgebaut wie beim Annahmeverzug.
8.3 Zahlungsverzug und Mahnwesen
Der Zahlungsverzug ist die häufigste Unregelmäßigkeit bei der Erfüllung des
Kaufvertrags. Nur wenige Forderungen werden ohne Zahlungserinnerung beglichen.
Der Eintritt des Zahlungsverzugs
Wie beim Lieferverzug gilt:
-
-
Gewöhnliche Verkäufe haben keinen fixen Zahlungstermin (daher muss
gemahnt und eine Nachfrist gesetzt werden, bevor Rechtsfolgen eintreten
können)
Nur wenn ein fixer Zahlungstermin ausdrücklich vereinbart wurde, treten die
Rechtfolgen sofort bei Terminüberschreitung ein.
Beispiel: Rg über 1.200 € + 240 € USt, Rgdatum:15.10, 14 Tage netto Kassa,
Verzugszinsen 12%p.a, Mahnspesen 10.- €.  Fällig 30.10
Letzte Mahnung 15.12 mit Frist 21.12.:
Rgbetrag: 1440.- + 12%Verzugszinsen für 2 Monate (15.10 – 15.12:
1440*12%*60/360) 28,80 +10 Mahnspesen = 1.478,80(=einzufordernder
Berag)
ACHTUNG: Bei Ratengeschäft – Terminverlust oft vereinbart: gesamter Restbetrag
wird fällig
Ausarbeitung Kaufvertrag
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Seite: 37
Rechtsfolgen bei Zahlungsverzug
Rechtfolgen beim
Zahlungsverzug
Erst nach Ablauf der Nachfrist
(Ausnahme: fixer Zahlungstermin)
Keine Vereinbarung
(selten)
Laut Vereinbarung
-
Im Rahmen des Einzelvertrages
im Rahmen der AGB als Vertragsbestandteil
Handelskauf
10,75%
Verzugszinsen*
laut HGB
Kein
Handelskauf
4%
Verzugszinsen
laut ABGB
Höhere Zinsen und Kosten können bei Schadensnachweis verlangt werden, wenn
den Schuldner ein Verschulden trifft (z.B. Kreditkosten, Rechtsanwaltskosten).
Vereinbarte Verzugszinsen dürfen „Wuchergrenzen“ nicht überschreiten
*) Zinsrechtsänderungsgesetz: 2002
Die Organisation des Mahnwesens
Ziel des Mahnwesens  säumige Zahler pünktlich mahnen
Pünktliches und regelmäßiges Mahnen erzieht den Schuldner zum pünktlichen
Zahler, es verhindert, dass eine Forderung, die heute noch eintreibbar ist, morgen
zweifelhaft und übermorgen uneinbringlich ist. Außerdem erhöht das Mahnen die
eigene Liquidität und vermindert, dass Kredite aufgenommen werden müssen und
selbstverständlich ist ein Kunde, der seine Schulden bezahlt hat, ein besserer
Kunde.
Fälligkeitskontrolle
Diese hängt von der Automation im Betrieb ab.
Einfach Organisationsform
Aufstecken von bunten Reitern auf die Kontoblätter. Reiter zeigen die Fälligkeit bzw.
den Stand der Mahnungen an.
Übliche Organisationsform
Mahnung, einschließlich des Ausdruckes der Mahnbriefe, erfolgt durch die
Datenverarbeitung.
Ausarbeitung Kaufvertrag
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Seite: 38
Schuldnerkartei
In einer Schuldnerkarte befinden sich zusätzliche Informationen
-
über Geschäftsumfang,
bisherige Zahlungsmoral (musste viel oder wenig, einmal oder oft gemahnt
werden), aber auch
Informationen von Dritten (z.B. von Geschäftsleuten)
Die Schuldnerkartei ist eine Entscheidungshilfe ob individuelle gemahnt werden soll
oder wenn zu entscheiden ist, ob sofort oder erst später gerichtlich vorgegangen
werden soll.
Mahnplan
In der Regel wird der Mahnplan folgende Phasen aufweisen:
-
-
Erinnerungsschreiben („1. Mahnung“)  Kunde wird erinnert, dass Rechnung
fällig ist, um Zahlung wird ersucht (noch keine Frist festgesetzt)
Mahnung mit Fristsetzung („2. Mahnung“)  auf Erinnerungsschreiben wird
verwiesen und Frist wird gesetzt
Mahnung mit Setzen einer letzten Zahlungsfrist und Androhung der Folgen
(„3. Mahnung)  es wird auf vergangene Schreiben verwiesen, eine letzte
Frist gesetzt, Folgen werden angedroht
Postauftrag bzw. Einschaltung eines Inkassobüros  Postaufträge bringen
selten Erfolg  Gläubiger hoff auf Autorität eines Inkassobüros
Einschaltung eines Rechtsanwaltes  Rechtsanwalt setzt neuerlich eine
kurze First und droht gerichtliche Schritte an
Gerichtliches Mahnverfahren
Gestaltung von Mahnschreiben
Allgemeines Aufbauschema einer 2. Mahnung bzw. letzten Mahnung
EINSCHREIBEN
Betreff
Anlass des Schreibens
2. Mahnung, letzte Mahnung
evtl. Rechnungsnummer und Datum
Hinweis auf die Rechnung
(Betrag, Datum, Fälligkeit)
Hinweis auf die vorhergehende
Mahnung
Eigenes Anliegen
Feststellung, dass noch nicht
bezahlt wurde
Setzen einer Frist (bzw. einer
weiteren Frist)
Ausarbeitung Kaufvertrag
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Begründung
Erwartete Reaktion
Mögliche Folgen
Werbende Schlussformel
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Höfliches, aber bestimmtes
Ersuchen um Zahlung
(Evtl. Hinweis auf vertragsgerechte
Lieferung)
(In „Eigenes Anliegen“ bzw.
„Werbende Schlussformel“
enthalten)
Hinweis auf Rechtsfolgen
(Verzugszinsen, Mahnspesen,
gerichtliche Schritte)
Wiederholen der Bitte um Zahlung,
Bitte, einander die
Unannehmlichkeiten zu ersparen
Der Schriftverkehr bei der Prolongation (Verlängerung des Zahlungszieles)
Weiß der Schuldner schon im Vorhinein, dass er zum vereinbarten Zahlungstermin
nicht zahlen kann, sollte er dies sofort dem Gläubiger mitteilen, auch wenn bereits
eine Mahnung eingetroffen ist. In seinem Schreiben sollten glaubwürdige Gründe
angeführt werden, warum der Schuldner nicht zahlen kann und betonen, dass es
sich nur um eine kurzfristige Zahlungsschwierigkeit handelt und, dass der neue
Zahlungstermin sicher eingehalten werden kann.
Die gerichtliche Eintreibung von Forderungen
Das gerichtliche Mahnverfahren (Mahnklage)
Das Mahnverfahren soll dazu dienen bei kleineren Beträgen geld- und
nervenverbrauchende Zivilprozesse zu verhindern.
Vorbedingungen:
Forderung bezieht sich auf Geld
Betrag übersteigt einen bestimmten Höchstbetrag nicht (derzeit € 10.000,-ohne Hinzurechung von Zinsen und Kosten).
Sind Vorbedingungen nicht gegeben  Zivilprozess
-
Mahnklage
Gläubiger beantragt beim Bezirksgerecht Erlassung eines Zahlungsbefehls gegen
den Schuldner.
Zahlungsbefehl
Gericht erlässt ohne Anhörung des Schuldners einen bedingten Zahlungsbefehl.
Dem Schuldner wird aufgetragen innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des
Zahlungsbefehles die Schulden samt Anhang (Zinsen und Kosten) zu begleichen.
Der Schuldner kann jedoch innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder mündlich
Einspruch erheben. Beim Einspruch müssen keine Gründe angegeben werden.
Handlungsmöglichkeiten des Schuldners und deren Folgen
Ausarbeitung Kaufvertrag
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Seite: 40
Schuldner zahlt  Verfahren abgeschlossen
Schuldner zahlt nicht, erhebt jedoch keinen Einspruch („Stillschweigen“) 
Zahlungsbefehl wird rechtskräftig, Gläubiger kann Schuldner ohne Vorwarnung
pfänden.
Schuldner erhebt Einspruch  es schließt automatisch der Zivilprozess an
Zivilprozess
Ist Forderung höher als € 10.000,-- muss sie im Wege eines Zivilprozesses
eingetrieben werden. Selbstverständlich können auch kleinere Forderungen sofort
eingeklagt werden.
9 E-COMMERCE
Rechtliche Rahmenbedingungen für den Online-Absatz:



Fernabsatz-Gesetz
E-Commerce-Gesetz (ECG)
Signaturgesetz (SigG)
9.1 Fernabsatz-Gesetz
Anwendung:
 seit 1.6.2000: EU-Richtlinie wurde im Konsumentenschutzgesetz (§§5a ff KSchG)
umgesetzt

zwischen Unternehmer & Konsument (Konsumentenschutz)

bei Vertragsabschluss im Fernabsatz: Internetshopping (B2C), Versand,
Teleshopping, TV, …

gilt nicht:
 für Finanzdienstleistungen (Bank, Versicherungen, WP)
 Zustellung von Lebensmitteln
 Freizeitdienstleistungen (Pauschalreisen, Hotels, Mietwagen, Catering,
Konzertkarten (außer Abo),…
 Automaten, echte Versteigerungen
 Immobiliengeschäfte (außer Vermietung),
 Mehrwertnummern (Reklamationsstelle reicht), „Info-homepage“, …
Informationspflicht des Verkäufers (§5c KSchG):
Der Verbraucher muss vor einem möglichen Vertragsabschluss (z.B. Link auf Website)
informiert werden über:
 Name und Anschrift des Unternehmens
 Preis inkl. allen Steuern (bei Export: bis 100.000 EUR-eigene UST)
 allfällige Lieferkosten
 wesentliche Eigenschaften der Ware od. Dienstleistung
 Gültigkeitsdauer des Angebotes oder Preises
 Einzelheiten der Zahlung und Lieferung/Erfüllung
 Hinweis auf Rücktrittsrecht
 Mindestlaufzeit bei Verträgen
Bei Nichteinhaltung: Verbandsklage od. Klage nach UWG durch Mitbewerber
Ausarbeitung Kaufvertrag
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Seite: 41
Aktive Informationspflicht des Verkäufers (§5d KSchG):
Der Verbraucher muss spätestens bei der Lieferung (z.B. per e-mail, Beipackzettel, Brief)
schriftlich informiert werden über:
 Informationen lt. §5c KSchG
 Einzelheiten zum Rücktrittsrecht
 Anschrift des Unternehmens, wo beanstandet werden kann
 Information über Kundendienst und Garantiebestimmungen
 Kündigungsbedingungen (bei Verträge > 1 Jahr)
Ein Vermerk auf der Website oder Download reicht für die aktive Informationspflicht nicht
aus! (vorher versendeter Katalog reicht jedoch aus)
Rechtsfolgen (§5e KSchG):
Der Verbraucher kann:
 innerhalb von 7 Werktagen (Mo-Fr) zurücktreten
 innerhalb von 3 Monaten, wenn der Verkäufer die Informationspflicht nicht
einhält
Der Verbraucher kann nicht zurücktreten (Infopflicht bleibt):
 bei Spezialanfertigungen
 bei Lieferung von Datenträgern (z.B. Downloads, Videos)
 Zeitschriften
 Wett- und Lotteriedienstleistungen
 Wenn Verfallsdatum ablaufen würde
 Wenn sich die Ware für die Rücksendung nicht eignet
Was passiert bei einem Rücktritt (§5g KSchG):



Ware und Geld zurück!
Verbraucher trägt die Rücksendungskosten, wenn es vereinbart wurde
Wurde das Produkt bereits benutzt, muss der Verbraucher ein angemessenes Entgelt
zahlen
Lange Lieferfristen sind verboten (§5i KSchG):



Lieferung muss spätestens 30 Tage nach der Bestellung erfolgen
Längere Fristen müssen bereits in den AGB geregelt sein
Unverzügliche Mitteilung bei Nichtausführung der Bestellung
9.2 E-Commerce-Gesetz
Ziel:
Das E-Commerce-Gesetz soll zur Rechtssicherheit im Internet und in anderen elektronischen
Kommunikationsmedien beitragen.
Anwendung:
 seit 1.1.2002: EU-Richtlinie wurde in allen EU-Ländern umgesetzt
Ausarbeitung Kaufvertrag

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Seite: 42
betrifft alles, was im Internet angeboten wird: B2C, B2B, Website mit
Werbebanner (z.B. „kostenlose“ Suchmaschine), Video/Music on demand, PayTV/Radio, kostenpflichtige downloads (z.B. MP3), …

betrifft NICHT:
 reine Präsentationswebsites (z.B. Unternehmer ohne Webshop o.ä., Vereine,
e-government sites)
 Fernabsatz ohne Internet (z.B. Versandhandel)
 jedoch: Anbieteridentifikation bei Gratis-Newsletter
Herkunftslandprinzip:
Unternehmer muss nur Gesetze des „Sitzstaates“ (Herkunftslandes) beachten. D.h.:

Österreichischer Unternehmer muss bezüglich seines Webshops, seiner
Internetwerbung, etc. nur österr. Vorschriften erfüllen – auch wenn andere EU-Länder
abweichende Regelungen haben (z.B. anderes UWG, Gewerberecht, Providerhaftung,
…)
 Ausnahme: Spamverbote (Massenmail), grenzüberschreitende
Verträge (IPR, nicht Herkunftslandprinzip)
Allgemeine Informationspflicht des Verkäufers (§5 ECG):
Der Verkäufer muss auf seiner Website informieren über:
 seinen Namen/Firma + Anschrift
 schnelle Kontaktmöglichkeit (Tel, Fax, e-mail)
 Firmenbuchnummer, -gericht
 zuständige Aufsichtsbehörde (z.B. Telekom-Control, Finanzmarktaufsicht)
 Kammerzugehörigkeit/Berufsverband
 gewerberechtliche Vorschriften (vermutlich: jeweilige Verordnungen zur
Gewerbeordnung z.B. ImmobilienmarklerVO 1996, nicht GewO 1994 – zukünftig
über WKO)
 UID
 eindeutige Preisangaben (inkl. Hinweise auf btto/ntto, Versandkosten, …)
Im B2C-Bereich sind weiters die Informationspflichten lt. Fernabsatzgesetz zu beachten!
Vertragsabschlussbezogene Informationspflicht des Verkäufers (§9 ECG):
Der Verkäufer muss vor Bestellung des Benützers informieren:
 technische Schritte bis zum Vertragsabschluss
 alle möglichen Sprachen des Vertragsabschlusses
 Möglichkeit des Nachlesens gespeicherter Daten
 alle freiwilligen Kodizes (z.B. bei e-commerce Gütezeichen; inkl. Link)
 AGB auch als DOWNLOAD
 Möglichkeit der Erkennung von Eingabefehlern
Verkäufer muss die Bestellung elektronisch bestätigen (z.B. mittels Autoresponder)! Kann im
B2B-Bereich ausgeschlossen werden.
Folgen der Nichteinhaltung:
 Verwaltungsstrafe
 Verbandsklage durch WKO, ÖGB, VKI, …
 Unterlassungsklage (lt. UWG) durch Mitbewerber
Ausarbeitung Kaufvertrag
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Seite: 43
Ergänzung:
 Spamverbot: Unaufgeforderte Werbe-E-Mails sind in Österreich nach dem
Telekommunikationsgesetz VERBOTEN (§ 101 TKG) – vorherige Zustimmung des
Empfängers erforderlich (nur in Ländern ohne Spamverbot erlaubt)
9.3 Signaturgesetz
Geregelt wird:
 Gleichstellung der sicheren elektronischen Unterschrift mit der
eigenhändigen Unterschrift
 Technische Sicherheitsanforderungen für die sichere
elektronische Unterschrift
 Aufgabe und Haftung der Zertifizierungsdienstanbieter
 Anerkennung ausländischer elektronischer Signaturen
Sichere elektronische Signatur muss :





Identifizierung des Signators sicherstellen
ausschließlich diesem zugeordnet sein
nachträglich nicht änderbar sein
auf qualifiziertem Zertifikat beruhen
mit sicheren technischen Komponenten erstellt sein
Eine entsprechende Signatur ist z.Z. nur mit Chipkarte möglich!
Zertifizierungsdienstleister:




Keine Genehmigung
Anzeigepflicht bei Telekom-Control
Zuverlässigkeits- und Sicherheitsanforderungen (§7 Abs 1-3)
Haftung für Richtigkeit der Angaben im „qualifizierten Zertifikat“ (zum Zeitpunkt der
Ausstellung)
 Informations- und Beratungspflicht für Anwender
 Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen durch „Bestätigungsstelle“
(Verein: Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria „A-SIT“)
 Beispiel: www.a-trust.at
Elektronische Unterschrift gilt nicht für:




Bürgschaftserklärungen von Nichtunternehmern
Rechtsgeschäfte, die Notariatsakt erfordern
Rechtsgeschäfte des Familien- und Erbrechts
andere gesetzliche Regelungen oder Parteienvereinbarungen
Signaturvorgang:
 Anwender benötigt Lesegerät für Smartcards + Software
 Einlegen der Chipkarte + PIN-Eingabe
 Erzeugung der digitalen Signatur:
 Dokument (z.B. Kaufvertrag in Word) wird als Hashwert
(Algorithmus) dargestellt
 Hashwert wird verschlüsselt (durch geheimen Schlüssel auf
Chipkarte und öffentlichen Schlüssel des Zertifikates)
 Code (verschlüsselter Hashwert) wird mit Dokument übermittelt
Ausarbeitung Kaufvertrag

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Seite: 44
Software des Empfänger überprüft den Hashwert
Eine Änderung des Klartextes würde einen anderen Hashwert bei der Entschlüsselung
ergeben und mit dem Schlüssel des Signators nicht übereinstimmen!
10 Die Besonderheiten beim Abschluss und Erfüllung von
Kaufverträgen im Außenhandel
Es ist notwendig:



den KV genauer zu formulieren
Lieferung und Zahlung besser abzusichern (Klauseln)
die staatlichen Beschränkungen zu beachten (Zölle etc.)
 siehe Grafik Band 3 Seite 135
10.1 Die Form des Kaufvertrags
1. Formen des Kaufvertrags im Außenhandel
Abschluss kann wie im Inlandgeschäft aufgrund von Anfrage, Bestellung etc.
erfolgen.
a.) Schlussbrief
beinhaltet detaillierte vertragliche Regelung des Geschäfts  für gewöhnlich bei
großen Abschlüssen
b.) Schlussschein
= vereinfachte Form des Schlussbriefs, gibt wesentliche Vertragsinhalte wieder
c.) Kontrakt
Umfangreiche Vertragsinhalte sind in Vordruck festgelegt. Durch Streichungen oder
Zusätze kann der Vertrag dem Geschäft angepasst werden.
Ausarbeitung Kaufvertrag
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Seite: 45
2. Die Vertragssprache
Einerseits ist es für die Abhandlung des Geschäfts wichtig, dass die Sprache des
Käufers berücksichtigt wird, auch bei einem Rechtsstreit ist es von Vorteil wenn der
Kaufvertrag in der Sprache des Käufers abgefasst wurde.
3. Versanddokumente im Außenhandel
Die wichtigsten sind:
a.) Faktura
b.) Zollfaktura
sind besondere Vordrucke, die vom Exporteur bei Lieferung in bestimmte Länder
auszufüllen sind.
Beinhalten in der Regel Erklärungen über Wert und Ursprung der Ware
c.) Konsulatsfaktura
Bei Exporten in bestimmte Länder sind besondere Vordrucke vom Exporteur
auszufüllen und beim zuständigen Konsulat zur Beglaubigung einzureichen.
d.) Ursprungsnachweise
Dazu gehören


Ursprungszeugnisse und Ursprungsbestätigungen auf Fakturen (hier bestätigt
zB die österr. Handelskammer den österr. Ursprung der Ware)
Warenverkehrsbescheinigung, ist ebenfalls ein Ursprungsnachweis. Wird bei
Ausfuhr durch das Zollamt bestätigt
e.) Zeugnisse über qualitative und quantitative Inspektion
Käufer lässt die Ware vor der Versendung überprüfen auf Qualität und Quantität, das
ausgefertigte Zeugnis wird dem Verkäufer ausgehändigt.
f.) Tierärztliche Zeugnisse
Werden in der Regel von den Amtstierärzten bei den Bezirksverwaltungsbehörden
ausgestellt.
10.2 Die Lieferbedingungen im Außenhandel
Ist im Kaufvertrag nichts vereinbart worden, so gehen auch im internationalen Handel
Kosten und Risiko bei der Niederlassung des Verkäufers auf den Käufer über.
Selbstverständlich wird diese Regelung bei Außenhandelsgeschäften nie
angewendet. Ort des Kostenüberganges bzw. Ort des Risiko- (Eigentums)Übergangs wird im Kaufvertrag genau festgelegt.
Die Incoterms
Ausarbeitung Kaufvertrag
7.11.2012
Seite: 46
Die unterschiedlichen Auslegungen von Kosten- und Risikoübergang für im
internationalen Handel zu großen Schwierigkeiten. Daher wurden von der
Internationalen Handelskammer in Paris (IHK) einheitliche Auslegungsregeln für 13
unterschiedliche Möglichkeiten veröffentlicht. Incoterms
Einpunktklausel
Bei den Klauseln der Gruppe E, F und D gehen Risiko und Kosten an einem Ort vom
Verkäufer auf den Käufer über.
Zweipunktklausel
Bei den Klauseln der Gruppe C bezahlt der Verkäufer zwar den „Haupttransport“, das
Risiko geht jedoch bereits bei der Übergabe an den benannten Frachtführer auf den
Käufer über. Risiko- und Kostenübergang erfolgen demnach an verschieden Orten.
Gruppe
Abkür- Risikoübergang
zung
Kostenübergang
Gruppe E
(Abholklauseln)
(1) Ex Works
EXW
(ab Werk)
Gruppe F
(Haupttransport vom Verkäufer
nicht bezahlt)
(1) Free Carrier
(frei Frachtführer)
(2) Free Alongside Ship
(frei Längsseite
Seeschiff)
FCA
FAS
Ab Werk des Verkäufers
Bei Übergabe an den im Vertrag
benannten Frachtführer
Am Verladekai des vom Käufer benannten
Seeschiffes im Verschiffungshafen
Ausarbeitung Kaufvertrag
(3) Free on Board
(frei an Bord Seeschiff)
7.11.2012
FOB
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An Bord des vom Käufer benannten
Seeschiffes im Verschiffungshafen
Gruppe C
(Haupttransport vom Verkäufer
bezahlt)
CFR
(1) Cost and Freight
(Kosten und Fracht
bezahlt)
CIF
(2) Cost, Insurance, Freight
(Kosten, Versicherung
und Fracht bezahlt)
CPT
(3) Carriage Paid to ...
(frachtfrei benannter
Bestimmungsort)
CIP
(4) Carriage and Insurance
Paid to...
(frachtfrei, versichert
benannter Bestimmungsort)
Gruppe D
(Ankunftsklauseln)
(1) Delivered at Frontier
(frei Grenze, unverzollt)
(2) Delivered ex Ship
(geliefert ab Schiff,
Bestimmungshafen)
(3) Delivered ex Quay,
Duty Paid
(geliefert ab Kai,
Bestimungshafen,
verzollt)
(4) Delivered, Duty Unpaid
(frei Bestimmungsort,
unverzollt)
(5) Delivered, Duty Paid
(frei Bestimmungsort,
verzollt)
An Bord des Schiffes
im Verschiffungshafen
Bei Übergabe an den
ersten Frachtführer
An Bord des
Schiffes im Bestimmungshafen
An Bord des
Schiffes im Bestimmungshafen
Im genannten
Bestimmungsort
Bei Übergabe an den
ersten Frachtführer
Im genannten
Bestimmungsort
An Bord des Schiffes
im Verschiffungshafen
DAF
Lieferort an der Grenze
DES
An Bord des Schiffes im
Bestimmungshafen
DEQ
Am Kai im Bestimmungshafen, verzollt
DDU
Im Bestimmungsort (unverzollt)
DDP
Im Bestimmungsort (verzolt
Bei CFR bzw. CIF: Zusatz: „landed“: Verkäufer trägt die Kosten (nicht das Risiko) des
Abladens im Bestimmungshafen.
Die wichtigsten Incoterms sind:
-
-
FCA (Free Carrier), FOB (Free on Board) – benannter Abgangsort bei FCA bis
zur Übergabe an den im Vertrag benannten Frachtführer, bei FOB bis an Bord
des Seeschiffes im Verschiffungshafen  Verkäufer trägt Kosten und Risiko.
CIF, CFR (Cost, Insurance, Freight) benannter Bestimmungsort.
Risikoübergang, wie bei FOB (bei der Verladung im Verschiffungshafen).
Kostenübergang an Bord des Schiffes im Bestimmungshafen. Bei CIF muss
der Verkäufer die Seefracht auch versichern
Ausarbeitung Kaufvertrag
7.11.2012
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10.3 Zahlungsbedingungen im Außenhandel
Die Zahlungsbedingungen sollen zwei Risiken ausschalten:


Annahmerisiko
Dubiosenrisiko
Die diversen Zahlungsbedingungen haben im Außenhandel folgende Bedeutung:




Vorauszahlungen sind selten
Anzahlungen eventuell bei speziellen Produktionen mit langer
Fertigungsdauer
Nachnahme: In Mittel- und Westeuropa als Post- Bahn- und
Spediteurnachnahme üblich
Offenes Ziel: Im Außenhandel mit westeuropäischen Ländern üblich
Dokumentenakkreditiv:
Ein Kreditinstitut sagt im Auftrag des Käufers zu
 den Rechnungsbetrag gegen Übergabe der Dokumente (Frachtpapiere)
 an den Verkäufer auszuzahlen
Dokumenteninkasso:
Das Dokumenteninkasso
Der Exporteur beauftragt seine Bank die Dokumente über die versandte Ware an den
Importeur nur auszufolgen wenn bar gezahlt wird D/P oder der Importeur einen
Wechsel akzeptiert D/A
a.) Documents against Payment (D/P)
Die Dokumente brauchen nur gegen Zahlung übergeben zu werden. Keine
Sicherheit gegenüber Abnahmerisiko, Sicherheit gegen Dubiosenrisiko.
Ausarbeitung Kaufvertrag
7.11.2012
Seite: 49
b.) Documents against Acceptance (D/A)
Dokumente brauchen nur gegen Akzeptleistung des Käufers ausgehändigt werden.
Abnahme und Dubiosenrisiko (Wechselakzept – Wechsel kann zum Protest gehen)
Vor- und Nachteile des Dokumenteninkassos
Beteiligte
Vorteile
Verkäufer
Sicherheit gegen
Dubiosenrisiko
Zahlungssicherung !
Käufer
Käufer verpflichtet sich nicht
zur Einlösung (anders beim
Akkreditiv)
Interesse einer korrekten
Nachteile
Abnahmerisiko
Wirtschaftliches Risiko:
Importeur ist
zahlungsunfähig oder
zahlungsunwillig
Politisches Risiko:
Importland wird
zahlungsunfähig oder
verhängt ein Transferverbot
Risiko: Zahlung vor
Warenbesichtigung und
Prüfung
und vollständigen
vertragsgemäßen
Lieferung ist gewahrt
Dokumentenakkreditiv:
Ein Akkreditiv ist ein Auftrag des Käufers an sein Kreditinstitut gegen Nachweis der
Lieferung einen bestimmten Betrag auszuzahlen oder durch eine andere Bank
auszahlen zu lassen.
Der Verkäufer erhält den Rechnungsbetrag, wenn er rechtzeitig und vertragsgerecht
liefert. Zahlung erfolgt Zug-um-Zug. Der Käufer braucht nur zu bezahlen wenn die
Ware rechtzeitig eintrifft und mit den Dokumenten übereinstimmt.
Ausarbeitung Kaufvertrag
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Seite: 50
Merkmale:
 unwiderruflich - (widerruflich)
 bestätigt - unbestätigt
• mit - ohne Haftung der Korrespondenzbank
 Betrag, Form der Einlösung
 Befristung
• Verfallsfrist: Dokumente bei Zahlstelle
• Verladefrist: Beginn des Transports(bis zu welchem Termin die Ware
verladen sein muss)
• Vorlagefrist: Alter der Dokumente (21 T.)
 Zahlstellenbank, Spesen
 Umladungen, Teillieferungen, Übertragung
Im Akkreditiv übliche Dokumente




Verladedokument
Versicherungsdokument
Handelsrechnung
Sonstige Dokumente (Ursprungszeugnis)
.) Auszahlung des Akkreditivbetrages


Sichtzahlung: Sofort bei Übergabe
Hinausgeschobene Zahlung: nach einer bestimmten Frist (z.B. 4 Wochen)
Vorteil für den Exporteur
Akkreditiv sichert gegen Abnahme und
Dubiosenrisiko
Vorteile für den Importeur
Zahlung erfolgt erst wenn die Dokumente
bei der Bank vorliegen
Nachteil für den Exporteur
Wird Verladung verzögert, verfällt das
Akkreditiv
Nachteil für den Importeur
Geprüft werden nur die Dokumente, nicht
die Ware
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