Köln, 22. Mai 2015 PRESSEMITTEILUNG Bundestag verabschiedet Gesetz zur Tarifeinheit Ein schwarzer Tag für unser Grundgesetz und Arbeitnehmerrechte Prof. Dr. Ingo Flenker kündigt Klage vor dem Verfassungsgericht an Köln. „Das heute in Berlin mit der erdrückenden Mehrheit der Großen Koalition verabschiedete Gesetz zur Tarifeinheit ist ein einzigartiger Bruch unserer Verfassung. Das ist zugleich ein schwarzer Tag für die Arbeitnehmerrechte in der Bundesrepublik und für unsere Demokratie, denn grundgesetzlich geschützte gewerkschaftliche Rechte von Hundertausenden Arbeitnehmern werden mit diesem Gesetz beseitigt.“ Mit diesen Worten reagierte der Vorsitzende der fast 70jährigen Ärztegewerkschaft Marburger Bund Landesverband NRW-RLP, Prof. Dr. med. Ingo Flenker, auf die heutige Entscheidung im Bundestag. Marburger Bund Landesverband Nordrhein-WestfalenRheinland-Pfalz Wörthstraße 20 50668 Köln Pressesprecher: Michael Helmkamp E-Mail: michael.helmkamp @netcologne.de Tel.: 0221 7200373 Mobil: 0173 7343504 Fax: 0221 7200386 „Wir werden nicht eine Sekunde zögern und vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage einreichen. Wir werden mit allen rechtlichen Mitteln gegen diesen Angriff auf unsere gewerkschaftliche Existenz kämpfen“, kündigte Prof. Dr. med. Ingo Flenker an. „Die Große Koalition will mit diesem Gesetz nur missliebige Berufsgewerkschaften ausschalten und möchte dafür hierzulande ein den Arbeitgebern willfähriges Monopol von Großgewerkschaften schaffen.“ Zahlreiche renommierte Verfassungsrechtler und selbst der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages haben das Gesetz zur Tarifeinheit als verfassungswidrig bezeichnet“, erinnert Prof. Flenker. „Tarifeinheit wird mit diesem Gesetz nicht wieder hergestellt, denn es hat sie hierzulande niemals gegeben. In der Bundesrepublik funktioniert seit Jahrzehnten die Tarifpluralität: Einen Bedarf für einen Eingriff in das Grundrecht der Koalitionsfreiheit gibt es nicht, denn in kaum einem EU-Land gibt es so wenige Arbeitskämpfe wie in Deutschland.“ „Bisher haben Arbeitnehmer sich ihre Gewerkschaft selber frei aussuchen können. Die von ihnen beauftragte Gewerkschaft konnte Tarifverträge mit Arbeitgebern abschließen“, erklärte Prof. Dr. Ingo Flenker. „Tarifpolitik ist Aufgabe der Tarifvertragsparteien, nicht des Staates. Es kommt einem Verfassungsbruch gleich, wenn nun bestimmten Arbeitnehmergruppen dieses Recht verwehrt wird. Einen Alleinvertretungsanspruch branchenübergreifender Gewerkschaften kann es nicht geben. Tarifautonomie bedeutet, dass der Staat nicht einseitig für Unternehmen Partei ergreift. Mit Ihrem Frontalangriff auf Berufsgewerkschaften beugt sich die Bundesregierung aber offensichtlich dem Druck der Arbeitgeberverbände und DGB-Spitze. Offenbar schuldet die Bundesregierung Diese Pressemitteilung finden Sie im Internet unter www.marburger-bund.de Landesseite: NRW/RLP, Rubrik: Aktuelle Nachrichten Der 1947 gegründete Marburger Bund ist mit über 110.000 Mitgliedern der größte Berufsverband Europas und die einzige Gewerkschaft für angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte in der Bundesrepublik. Im MBLandesverband NRW/RLP sind über 30.000 Ärztinnen und Ärzte organisiert. den Arbeitgeberverbänden eine Kompensation für den Mindestlohn und die Rente mit 63 Jahren.“ Blicken wir ins Grundgesetz: „Jedermann und jeder Beruf hat das Recht, Vereinigungen zur Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu bilden“, zitiert Prof. Flenker, den Artikel 9 des Grundgesetzes. „Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig“, fügt er einen weiteren Passus des Artikels 9 hinzu. „Trotzdem beseitigt die Bundesregierung die im Grundgesetz verbriefte Tarifpluralität. Sie wurde von den Vätern unserer Verfassung im Jahr 1949 gerade wegen der leidvollen Erfahrungen im Nationalsozialistischen Regime als unabänderliches Grundrecht im Grundgesetz festgeschrieben“, unterstreicht Prof. Dr. Ingo Flenker. „ich habe keinerlei Zweifel, dass die höchsten Richter der Bundesrepublik dieses Gesetz alsbald wieder kassieren werden. Bis dahin beschädigt es jedoch unsere Demokratie und unsere Arbeitnehmerrechte.“ Diese Pressemitteilung finden Sie im Internet unter www.marburger-bund.de Landesseite: NRW/RLP, Rubrik: Aktuelle Nachrichten Marburger Bund Landesverband Nordrhein-WestfalenRheinland-Pfalz Wörthstraße 20 50668 Köln Pressesprecher: Michael Helmkamp E-Mail: michael.helmkamp @netcologne.de Tel.: 0221 7200373 Mobil: 0173 7343504 Fax: 0221 7200386 Der 1947 gegründete Marburger Bund ist mit über 110.000 Mitgliedern der größte Berufsverband Europas und die einzige Gewerkschaft für angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte in der Bundesrepublik. Im MBLandesverband NRW/RLP sind über 30.000 Ärztinnen und Ärzte organisiert.