Bundestag verabschiedet Gesetz zur Tarifeinheit

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Köln, 22. Mai 2015
PRESSEMITTEILUNG
Bundestag verabschiedet Gesetz zur Tarifeinheit
Ein schwarzer Tag für unser
Grundgesetz und Arbeitnehmerrechte
Prof. Dr. Ingo Flenker kündigt Klage vor dem Verfassungsgericht an
Köln. „Das heute in Berlin mit der erdrückenden Mehrheit der Großen Koalition
verabschiedete Gesetz zur Tarifeinheit ist ein einzigartiger Bruch unserer
Verfassung. Das ist zugleich ein schwarzer Tag für die Arbeitnehmerrechte in der
Bundesrepublik und für unsere Demokratie, denn grundgesetzlich geschützte
gewerkschaftliche Rechte von Hundertausenden Arbeitnehmern werden mit
diesem Gesetz beseitigt.“ Mit diesen Worten reagierte der Vorsitzende der fast
70jährigen Ärztegewerkschaft Marburger Bund Landesverband NRW-RLP, Prof.
Dr. med. Ingo Flenker, auf die heutige Entscheidung im Bundestag.
Marburger Bund
Landesverband
Nordrhein-WestfalenRheinland-Pfalz
Wörthstraße 20
50668 Köln
Pressesprecher:
Michael Helmkamp
E-Mail: michael.helmkamp
@netcologne.de
Tel.:
0221 7200373
Mobil: 0173 7343504
Fax:
0221 7200386
„Wir werden nicht eine Sekunde zögern und vor dem Bundesverfassungsgericht
eine Klage einreichen. Wir werden mit allen rechtlichen Mitteln gegen diesen
Angriff auf unsere gewerkschaftliche Existenz kämpfen“, kündigte Prof. Dr. med.
Ingo Flenker an. „Die Große Koalition will mit diesem Gesetz nur missliebige
Berufsgewerkschaften ausschalten und möchte dafür hierzulande ein den
Arbeitgebern willfähriges Monopol von Großgewerkschaften schaffen.“
Zahlreiche renommierte Verfassungsrechtler und selbst der Wissenschaftliche
Dienst des Deutschen Bundestages haben das Gesetz zur Tarifeinheit als
verfassungswidrig bezeichnet“, erinnert Prof. Flenker. „Tarifeinheit wird mit
diesem Gesetz nicht wieder hergestellt, denn es hat sie hierzulande niemals
gegeben. In der Bundesrepublik funktioniert seit Jahrzehnten die Tarifpluralität:
Einen Bedarf für einen Eingriff in das Grundrecht der Koalitionsfreiheit gibt es
nicht, denn in kaum einem EU-Land gibt es so wenige Arbeitskämpfe wie in
Deutschland.“
„Bisher haben Arbeitnehmer sich ihre Gewerkschaft selber frei aussuchen können.
Die von ihnen beauftragte Gewerkschaft konnte Tarifverträge mit Arbeitgebern
abschließen“, erklärte Prof. Dr. Ingo Flenker. „Tarifpolitik ist Aufgabe der
Tarifvertragsparteien, nicht des Staates. Es kommt einem Verfassungsbruch
gleich, wenn nun bestimmten Arbeitnehmergruppen dieses Recht verwehrt wird.
Einen Alleinvertretungsanspruch branchenübergreifender Gewerkschaften kann es
nicht geben. Tarifautonomie bedeutet, dass der Staat nicht einseitig für
Unternehmen Partei ergreift. Mit Ihrem Frontalangriff auf Berufsgewerkschaften
beugt sich die Bundesregierung aber offensichtlich dem Druck der
Arbeitgeberverbände und DGB-Spitze. Offenbar schuldet die Bundesregierung
Diese Pressemitteilung finden Sie im Internet unter www.marburger-bund.de Landesseite:
NRW/RLP, Rubrik: Aktuelle Nachrichten
Der 1947 gegründete
Marburger Bund ist mit
über 110.000 Mitgliedern
der größte Berufsverband
Europas und die einzige
Gewerkschaft für
angestellte und beamtete
Ärztinnen und Ärzte in der
Bundesrepublik. Im MBLandesverband NRW/RLP
sind über 30.000 Ärztinnen
und Ärzte organisiert.
den Arbeitgeberverbänden eine Kompensation für den Mindestlohn und die Rente
mit 63 Jahren.“
Blicken wir ins Grundgesetz: „Jedermann und jeder Beruf hat das Recht,
Vereinigungen zur Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu
bilden“, zitiert Prof. Flenker, den Artikel 9 des Grundgesetzes. „Abreden, die
dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf
gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig“, fügt er einen weiteren Passus des
Artikels 9 hinzu.
„Trotzdem beseitigt die Bundesregierung die im Grundgesetz verbriefte
Tarifpluralität. Sie wurde von den Vätern unserer Verfassung im Jahr 1949 gerade
wegen der leidvollen Erfahrungen im Nationalsozialistischen Regime als
unabänderliches Grundrecht im Grundgesetz festgeschrieben“, unterstreicht Prof.
Dr. Ingo Flenker. „ich habe keinerlei Zweifel, dass die höchsten Richter der
Bundesrepublik dieses Gesetz alsbald wieder kassieren werden. Bis dahin
beschädigt es jedoch unsere Demokratie und unsere Arbeitnehmerrechte.“
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