recycLANG GmbH & Co. KG Umwelt- und Containerservice Im Holderwäldele 1, 76571 Gaggenau, Tel. 07225/76599, Fax: 07225/91669-9, Email:[email protected]; www.recyclang.de Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): (gültig ab 01.01.2004) 1 Geltungsbereich 1.1 Die folgenden Bedingungen gelten für die Annahme von Abfällen auf dem Betriebsgelände der Firma recycLANG GmbH & Co. KG und die Übernahme von Abfällen beim Abfallerzeuger; auch durch Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen der Firma recycLANG GmbH & Co. KG. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Die Entsorgung erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und eventuellen Auflagen der zuständigen Behörden in betriebeseigenen oder betriebsfremden Entsorgungsanlagen. 1.2 1.3 2 Annahmekriterien 2.1 Die Firma recycLANG GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet die Transportgenehmigung des Anlieferes zu überprüfen. Die Annahme/Übernahme von Abfällen erfolgt auf der Grundlage des KrW-/AbfG und der entsprechenden Verordnungen bzw. Vorschriften. Die Annahme-/ Übernahmezeiten und Modalitäten sind vor der Anlieferung/Übernahme mit der Firma recycLANG GmbH & Co. KG im Einzelnen abzustimmen. Der Auftraggeber ist stets der Abfallerzeuger. Der Auftraggeber ist für die Beschaffenheit, Zusammensetzung und sonstige Eigenschaften (Deklarierung, Gefahrgut) des Abfalls verantwortlich. Der Auftraggeber bestätigt die Richtigkeit der Angaben durch Unterschrift auf den entsprechenden Formularen (Lieferschein, Begleit- oder Übernahmeschein) Behälter der Firma recycLANG GmbH & Co. KG dürfen nur von Verrichtungsoder Erfüllungsgehilfen der Firma recycLANG GmbH & Co. KG entleert, getauscht oder transportiert werden. Die Annahmekriterien der Firma recycLANG GmbH & Co. KG für die einzelnen Abfallarten sind verbindlich einzuhalten. Sie werden auf Anfrage zugesandt. Die verwendeten Behälter müssen witterungsbeständig, abriebsfest, unbeschädigt und für die Abfallart zugelassen sein. Sie müssen ggfs. deutlich lesbar mit der Kennzeichnung nach der GGVS und der Gebindenummer beschriftet sein. Die Kennzeichnung muss mit den Formularen übereinstimmen. Die Firma recycLANG GmbH & Co. KG ist berechtigt ggfs. den Abfall auf Kosten des Auftraggebers zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Das Ergebnis der 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 und Übernahme- 2.9 2.10 2.11 2.12 2.13 Untersuchung ist für die weitere Behandlung des Abfalls verbindlich. Die Firma recycLANG GmbH & Co. KG ist berechtigt bei Nichtbeachtung der Punkte 2.4-2.7 bzw. zeigt die Untersuchung nach Punkt 2.8, dass der Abfall nicht richtig deklariert war, die Annahme/Übernahme zu verweigern bzw. den Abfall auf Kosten des Auftraggebers ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Anlieferung, evtl. auftretende (betriebsnotwendige) Wartezeiten, Abladen des Abfalls und Übergabe an den dafür vorbestimmten Platz der Entsorgungsanlage geht auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Bis zur Übernahme durch die Entsorgungsanlage bleibt der Abfall Eigentum des Auftraggebers. Die Mengenerfassung erfolgt verbindlich über eine geeichte Waage bzw. nach Vereinbarung. Der Lieferschein, bzw. weitere Formulare im Rahmen der Nachweis-Verordnung sind rechtswirksam zu unterschreiben. Der vom Anlieferer/Übergeber Beauftragte gilt insoweit als bevollmächtigt 3 Haftung 3.1 Für Schäden, die beim Transport oder der Anlieferung durch ungeeignete oder mangelhafte Behälter entstehen, haftet der Auftraggeber, soweit die Behälter nicht Eigentum der Firma recycLANG GmbH & Co. KG sind. Der Anlieferer haftet für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und verzichtet auf die Entlastungsmöglichkeiten des § 831 BGB. Die Firma recycLANG GmbH & Co. KG haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur gehaftet, wenn es um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten geht, welche sich aus vertraglichen Regelungen ergeben oder deren Verletzungen die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet. Im Übrigen sind bei leichter Fahrlässigkeit Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch solche, die auf Verletzung von Pflichten beim Abschluss des Vertrages oder von vertraglichen Nebenpflichten beruhen, ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, bei anfänglichem Unvermögen oder von der Firma recycLANG GmbH & Co. KG zu vertretender Unmöglichkeit. Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche gegen die Firma recycLANG GmbH & Co. KG der Höhe und dem Umfang nach beschränkt auf den Deckungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen 3.2 3.3 3.4 3.5 ENTSORGUNGSFACHBETRIEB gem. § 52 KrW-/AbfG zertifiziert nach DIN EN ISO 9001-2000 BImSchG genehmigte Abfallbehandlung und -zwischenlager HRA 1281 Amtsgericht Rastatt Pers.haft. Gesell. recycLANG Verwaltungs GmbH, HRB 2371 Geschäftsführerin: Christiane Lang Anschrift: D-76571 Gaggenau Im Holderwäldele 1 Tel.07225 – 91669-0 Fax 07225 – 91669 – 9 www.recyclang.de [email protected] betragen 1 Million Euro pauschal für Personenund Sachschäden je Schadensereignis. 4 Zahlungsbedingungen 4.1 Privatanlieferer erhalten eine Last- bwz. Gutschrift für die Anlieferung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste und wird in bar abgerechnet. Bei Stellung eines Containers für Privatkunden wird eine Gebühr von pauschal 150,- € im Voraus erhoben. Sie wird mit den tatsächlichen Entsorgungskosten verrechnet. Der Kunde erhält nach der Übernahme in die Entsorgungsanlage eine Gut- bzw. Lastschrift. Die Stellung von Behältern bei gewerblichen Neukunden erfolgt erst nach schriftlicher Auftragserteilung. Gewerbliche Anlieferer erhalten eine Rechnung. Sie ist innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt netto zu begleichen. 4.2 4.3 4.3 5 Erfüllungort und Gerichtsstand 5.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Amtgericht Rastatt bzw. Landgericht Baden-Baden. Bankverbindung: Sparkasse Gaggenau-Kuppenheim (BLZ 665 512 90) Kto.Nr. 50001056 USt.Id.Nr.: DE 236062312 St.-Nr.: 39464/56905