4.1 Privatanlieferer erhalten eine Last- bwz. Gutschrift

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recycLANG GmbH & Co. KG
Umwelt- und Containerservice
Im Holderwäldele 1, 76571 Gaggenau, Tel. 07225/76599, Fax: 07225/91669-9, Email:[email protected]; www.recyclang.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): (gültig ab 01.01.2004)
1
Geltungsbereich
1.1
Die folgenden Bedingungen gelten für die
Annahme
von
Abfällen
auf
dem
Betriebsgelände der Firma recycLANG
GmbH & Co. KG und die Übernahme von
Abfällen beim Abfallerzeuger; auch durch
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen der
Firma recycLANG GmbH & Co. KG.
Entgegenstehende
oder
abweichende
Bedingungen
des
Auftraggebers
erkennen wir nicht an, es sei denn wir
haben
ihrer
Geltung
ausdrücklich
zugestimmt.
Die Entsorgung erfolgt nach Maßgabe der
gesetzlichen
Bestimmungen
und
eventuellen Auflagen der zuständigen
Behörden
in
betriebeseigenen
oder
betriebsfremden Entsorgungsanlagen.
1.2
1.3
2
Annahmekriterien
2.1
Die Firma recycLANG GmbH & Co. KG
ist
nicht
verpflichtet
die
Transportgenehmigung des Anlieferes zu
überprüfen.
Die Annahme/Übernahme von Abfällen
erfolgt auf der Grundlage des KrW-/AbfG
und der entsprechenden Verordnungen
bzw. Vorschriften.
Die Annahme-/ Übernahmezeiten und
Modalitäten
sind
vor
der
Anlieferung/Übernahme mit der Firma
recycLANG GmbH & Co. KG
im
Einzelnen abzustimmen.
Der
Auftraggeber
ist
stets
der
Abfallerzeuger. Der Auftraggeber ist für
die Beschaffenheit, Zusammensetzung und
sonstige Eigenschaften (Deklarierung,
Gefahrgut) des Abfalls verantwortlich.
Der
Auftraggeber
bestätigt
die
Richtigkeit
der
Angaben
durch
Unterschrift auf den entsprechenden
Formularen (Lieferschein, Begleit- oder
Übernahmeschein)
Behälter der Firma recycLANG GmbH &
Co. KG
dürfen nur von Verrichtungsoder
Erfüllungsgehilfen
der
Firma
recycLANG GmbH & Co. KG entleert,
getauscht oder transportiert werden.
Die
Annahmekriterien
der
Firma
recycLANG GmbH & Co. KG für die
einzelnen Abfallarten sind verbindlich
einzuhalten. Sie werden auf Anfrage
zugesandt.
Die
verwendeten
Behälter
müssen
witterungsbeständig,
abriebsfest,
unbeschädigt und für die Abfallart
zugelassen sein. Sie müssen ggfs. deutlich
lesbar mit der Kennzeichnung nach der
GGVS und der Gebindenummer beschriftet
sein. Die Kennzeichnung muss mit den
Formularen übereinstimmen.
Die Firma recycLANG GmbH & Co. KG
ist berechtigt ggfs. den Abfall auf Kosten
des Auftraggebers zu untersuchen oder
untersuchen zu lassen. Das Ergebnis der
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
und
Übernahme-
2.9
2.10
2.11
2.12
2.13
Untersuchung ist für die weitere
Behandlung des Abfalls verbindlich.
Die Firma recycLANG GmbH & Co. KG
ist berechtigt bei Nichtbeachtung der
Punkte
2.4-2.7
bzw.
zeigt
die
Untersuchung nach Punkt 2.8, dass der
Abfall nicht richtig deklariert war, die
Annahme/Übernahme zu verweigern bzw.
den Abfall auf Kosten des Auftraggebers
ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die
Anlieferung,
evtl.
auftretende
(betriebsnotwendige)
Wartezeiten,
Abladen des Abfalls und Übergabe an den
dafür
vorbestimmten
Platz
der
Entsorgungsanlage geht auf Kosten und
Gefahr des Auftraggebers.
Bis
zur
Übernahme
durch
die
Entsorgungsanlage bleibt der Abfall
Eigentum des Auftraggebers.
Die Mengenerfassung erfolgt verbindlich
über eine geeichte Waage bzw. nach
Vereinbarung.
Der Lieferschein, bzw. weitere Formulare
im Rahmen der Nachweis-Verordnung sind
rechtswirksam zu unterschreiben. Der vom
Anlieferer/Übergeber Beauftragte gilt
insoweit als bevollmächtigt
3
Haftung
3.1
Für Schäden, die beim Transport oder der
Anlieferung durch ungeeignete oder
mangelhafte Behälter entstehen, haftet
der Auftraggeber, soweit die Behälter
nicht Eigentum der Firma recycLANG
GmbH & Co. KG sind.
Der
Anlieferer
haftet
für
seine
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und
verzichtet
auf
die
Entlastungsmöglichkeiten des § 831 BGB.
Die Firma recycLANG GmbH & Co. KG
haftet
für
Vorsatz
und
grobe
Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit
wird nur gehaftet, wenn es um die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
geht, welche sich aus vertraglichen
Regelungen
ergeben
oder
deren
Verletzungen
die
Erreichung
des
Vertragszweckes gefährdet. Im Übrigen
sind
bei
leichter
Fahrlässigkeit
Schadensersatzansprüche
des
Auftraggebers,
gleich
aus
welchem
Rechtsgrund, insbesondere auch solche,
die auf Verletzung von Pflichten beim
Abschluss des Vertrages oder von
vertraglichen Nebenpflichten beruhen,
ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt
nicht
für
Ansprüche
aus
dem
Produkthaftungsgesetz, bei anfänglichem
Unvermögen
oder
von
der
Firma
recycLANG GmbH & Co. KG zu
vertretender Unmöglichkeit.
Darüber
hinaus
sind
Schadensersatzansprüche gegen die Firma
recycLANG GmbH & Co. KG
der Höhe
und dem Umfang nach beschränkt auf den
Deckungsumfang
der
Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen
3.2
3.3
3.4
3.5
ENTSORGUNGSFACHBETRIEB gem. § 52 KrW-/AbfG
zertifiziert nach DIN EN ISO 9001-2000
BImSchG genehmigte Abfallbehandlung und -zwischenlager
HRA 1281 Amtsgericht Rastatt
Pers.haft. Gesell. recycLANG Verwaltungs GmbH, HRB 2371
Geschäftsführerin: Christiane Lang
Anschrift: D-76571 Gaggenau
Im Holderwäldele 1
Tel.07225 – 91669-0
Fax 07225 – 91669 – 9
www.recyclang.de
[email protected]
betragen 1 Million Euro pauschal für
Personenund
Sachschäden
je
Schadensereignis.
4
Zahlungsbedingungen
4.1
Privatanlieferer erhalten eine Last- bwz.
Gutschrift für die Anlieferung. Sie richtet
sich nach der jeweils gültigen Preisliste
und wird in bar abgerechnet.
Bei Stellung
eines Containers für
Privatkunden wird eine Gebühr von
pauschal 150,- € im Voraus erhoben. Sie
wird
mit
den
tatsächlichen
Entsorgungskosten verrechnet. Der Kunde
erhält nach der Übernahme in die
Entsorgungsanlage
eine
Gut- bzw.
Lastschrift.
Die
Stellung
von
Behältern
bei
gewerblichen Neukunden erfolgt erst nach
schriftlicher Auftragserteilung.
Gewerbliche Anlieferer erhalten eine
Rechnung. Sie ist innerhalb von 8 Tagen
nach Erhalt netto zu begleichen.
4.2
4.3
4.3
5
Erfüllungort und Gerichtsstand
5.1
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das
Amtgericht Rastatt bzw. Landgericht
Baden-Baden.
Bankverbindung:
Sparkasse Gaggenau-Kuppenheim
(BLZ 665 512 90)
Kto.Nr. 50001056
USt.Id.Nr.: DE 236062312
St.-Nr.: 39464/56905
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