BETRIEBSANWEISUNG Diethylmalonat gem. GefStoffV Institut: Bereich / Arbeitsgrp.: Tätigkeit: Nummer: G 417_1 Gefahrstoffbezeichnung Diethylmalonat Form: Farbe: flüssig farblos Geruch: aromatisch Gefahr für Mensch und Umwelt Gefahren für den Menschen Nicht kennzeichnungspflichtig nach EG-Kriterien. Gefahren für die Umwelt --Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Hygienevorschriften Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz achten. Verspritzen vermeiden. Einatmen von Dämpfen vermeiden. Berührung mit der Kleidung vermeiden. Verunreinigte Arbeitskleidung wechseln und gründlich reinigen. Hautschutzpläne beachten. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen Arbeitsraum: Die Lüftungsmaßnahmen sollten sich primär nach den anderen im Bereich verwendeten Gefahrstoffen richten. Lösemittelbeständigen Fußboden vorsehen. Apparaturen: Möglichst geschlossene Apparaturen verwenden. Insbesondere bei Erwärmung ist eine Absaugung erforderlich. Ggf. Abluftreinigung vorsehen. Behälter und Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Hinweise zum sicheren Umgang: Gefäße nicht offen stehen lassen. Beim das Ab- und Umfüllen sowie bei offener Anwendung muss eine ausreichende Lüftung gewährleistet sein. Lösemittelbeständige Hilfsgeräte verwenden. Bereiche, in denen der Stoff über seinen Flammpunkt erwärmt verarbeitet wird, gelten als feuergefährdet. Keine offenen Flammen in der Nähe des Arbeitsplatzes in Betrieb halten. Persönliche Schutzausrüstung Körperschutz: Schürze bzw. Laborkittel Atemschutz: bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung: Gasfilter A mit brauner Kennfarbe Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz Handschutz: Geeignet sind Handschuhe aus Butylkautschuk - Butyl (0,5 mm) (Durchbruchzeit >= 8 Stunden) Maximale Tragedauer beachten! Verhalten im Gefahrfall Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon) Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Mit Universalbinder (z.B. Kieselgur, Vermiculit, Sand) aufnehmen, in geeignete Behälter füllen und über das Team 11.3 der Entsorgung zuführen. Anschließend Raum lüften und verschmutzte Gegenstände und Boden reinigen. Eindringen in den Boden und Gewässer vermeiden. Bei Eindringen größerer Stoffmengen müssen die zuständigen Behörden verständigt werden. Erstelldatum: 22.10.2009 von A. Mühlfried Seite 1 von 2 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel sind Wasser (nur Sprühstrahl), Löschpulver, Schaum und CO2. Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen. Behälter wenn möglich aus der Gefahrenzone bringen. Drucksteigerung, Berst- und Explosionsgefahr beim Erhitzen. Zündquellen beseitigen. Auf windzugewandter Seite bleiben. Achtung! Gefährliche Zersetzungsprodukte können entstehen. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Erste Hilfe Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon) Leitwarte (IWZ Tel.: 2000) und Pförtner (IWZ+ Altbau Tel.: 2169, GM Tel.: 6600, Cl1 Tel.: 3404, M5 Tel.: 3261, U40 Tel.: 3200) informieren Auge: Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Haut: Betroffene Hautpartien gründlich unter fließendem Wasser mit Seife reinigen. Wenn vorhanden Polyethylenglykol (z.B. Lutrol, PEG 400) auftragen und mehrere Minuten einwirken lassen, dann mit Wasser abspülen. Bei Reizerscheinungen oder großflächiger Kontamination für ärztliche Behandlung sorgen. Atmungsorgane: Frischluft zuführen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Bei Reizerscheinungen und nach Inhalation von Brandgasen frühstmöglich ein GlucocorticoidDosieraerosol zur Inhalation wiederholt tief einatmen lassen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Viel Wasser trinken lassen. Erbrechen nicht anregen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Sachgerechte Entsorgung Sammlung In Sammelbehälter für halogenfreie organische Lösemittel und Lösungen halogenfreier organischer Stoffe geben. Sammelgefäße sind deutlich mit der systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes zu beschriften und mit Gefahrensymbolen und R- und S-Sätzen zu versehen. Sammelbehälter bis zum Transport ins Zwischenlager für Gefahrstoffe in geeigneten Sicherheitsschränken verwahren. Entsorgung Chemische Abfälle sind über das Team 11.3 zu entsorgen. Erstelldatum: 22.10.2009 von A. Mühlfried Seite 2 von 2