Nummer: Betrieb/Einrichtung:

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BETRIEBSANWEISUNG
Diethylmalonat
gem. GefStoffV
Institut:
Bereich / Arbeitsgrp.:
Tätigkeit:
Nummer:
G 417_1
Gefahrstoffbezeichnung
Diethylmalonat
Form:
Farbe:
flüssig
farblos
Geruch:
aromatisch
Gefahr für Mensch und Umwelt
Gefahren für den Menschen
Nicht kennzeichnungspflichtig nach EG-Kriterien.
Gefahren für die Umwelt
--Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Hygienevorschriften
Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz achten. Verspritzen
vermeiden. Einatmen von Dämpfen vermeiden. Berührung mit der Kleidung vermeiden.
Verunreinigte Arbeitskleidung wechseln und gründlich reinigen.
Hautschutzpläne beachten.
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Arbeitsraum:
Die Lüftungsmaßnahmen sollten sich primär nach den anderen im Bereich verwendeten
Gefahrstoffen richten. Lösemittelbeständigen Fußboden vorsehen.
Apparaturen:
Möglichst geschlossene Apparaturen verwenden. Insbesondere bei Erwärmung ist eine
Absaugung erforderlich. Ggf. Abluftreinigung vorsehen. Behälter und Leitungen sind eindeutig zu
kennzeichnen.
Hinweise zum sicheren Umgang:
Gefäße nicht offen stehen lassen. Beim das Ab- und Umfüllen sowie bei offener Anwendung muss
eine ausreichende Lüftung gewährleistet sein. Lösemittelbeständige Hilfsgeräte verwenden.
Bereiche, in denen der Stoff über seinen Flammpunkt erwärmt verarbeitet wird, gelten als
feuergefährdet. Keine offenen Flammen in der Nähe des Arbeitsplatzes in Betrieb halten.
Persönliche Schutzausrüstung
Körperschutz: Schürze bzw. Laborkittel
Atemschutz: bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung: Gasfilter A mit brauner Kennfarbe
Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz
Handschutz: Geeignet sind Handschuhe aus Butylkautschuk - Butyl (0,5 mm) (Durchbruchzeit >=
8 Stunden)
Maximale Tragedauer beachten!
Verhalten im Gefahrfall
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon)
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Mit Universalbinder (z.B. Kieselgur, Vermiculit, Sand) aufnehmen, in geeignete Behälter füllen und
über das Team 11.3 der Entsorgung zuführen. Anschließend Raum lüften und verschmutzte
Gegenstände und Boden reinigen.
Eindringen in den Boden und Gewässer vermeiden. Bei Eindringen größerer Stoffmengen müssen
die zuständigen Behörden verständigt werden.
Erstelldatum: 22.10.2009 von A. Mühlfried
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Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel sind Wasser (nur Sprühstrahl), Löschpulver, Schaum und CO2.
Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen. Behälter wenn möglich aus der
Gefahrenzone bringen. Drucksteigerung, Berst- und Explosionsgefahr beim Erhitzen. Zündquellen
beseitigen. Auf windzugewandter Seite bleiben.
Achtung! Gefährliche Zersetzungsprodukte können entstehen. Umgebungsluftunabhängiges
Atemschutzgerät tragen.
Erste Hilfe
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon)
Leitwarte (IWZ Tel.: 2000) und Pförtner (IWZ+ Altbau Tel.: 2169, GM Tel.: 6600, Cl1 Tel.: 3404,
M5 Tel.: 3261, U40 Tel.: 3200) informieren
Auge: Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser bei
weitgespreizten Lidern spülen. Für ärztliche Behandlung sorgen.
Haut: Betroffene Hautpartien gründlich unter fließendem Wasser mit Seife reinigen. Wenn
vorhanden Polyethylenglykol (z.B. Lutrol, PEG 400) auftragen und mehrere Minuten einwirken
lassen, dann mit Wasser abspülen. Bei Reizerscheinungen oder großflächiger Kontamination
für ärztliche Behandlung sorgen.
Atmungsorgane: Frischluft zuführen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Bei
Reizerscheinungen und nach Inhalation von Brandgasen frühstmöglich ein GlucocorticoidDosieraerosol zur Inhalation wiederholt tief einatmen lassen. Für ärztliche Behandlung sorgen.
Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Viel Wasser trinken lassen.
Erbrechen nicht anregen. Für ärztliche Behandlung sorgen.
Sachgerechte Entsorgung
Sammlung
In Sammelbehälter für halogenfreie organische Lösemittel und Lösungen halogenfreier
organischer Stoffe geben. Sammelgefäße sind deutlich mit der systematischen Bezeichnung ihres
Inhaltes zu beschriften und mit Gefahrensymbolen und R- und S-Sätzen zu versehen.
Sammelbehälter bis zum Transport ins Zwischenlager für Gefahrstoffe in geeigneten
Sicherheitsschränken verwahren.
Entsorgung
Chemische Abfälle sind über das Team 11.3 zu entsorgen.
Erstelldatum: 22.10.2009 von A. Mühlfried
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