BETRIEBSANWEISUNG Phosphorpentachlorid gem. GefStoffV Institut: Bereich / Arbeitsgrp.: Tätigkeit: Nummer: G 592_1 Gefahrstoffbezeichnung Phosphorpentachlorid Form: Farbe: kristallines Pulver weiß bis gelblich Geruch: stechend Gefahr für Mensch und Umwelt Gefahren für den Menschen Reagiert heftig mit Wasser. Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Sehr giftig beim Einatmen. Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. Verursacht Verätzungen. Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. Gefahren für die Umwelt --Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Hygienevorschriften Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Auf Sauberkeit und Trockenheit am Arbeitsplatz achten. Verschütten vermeiden. Bei offenem Umgang jeglichen Kontakt und Staubentwicklung vermeiden. Einatmen von Stäuben vermeiden. Berührung mit der Kleidung vermeiden. Verunreinigte Arbeitskleidung wechseln und gründlich reinigen. Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung müssen zur Verfügung stehen, wenn eine Gefährdung durch Verunreinigung der Arbeitskleidung zu erwarten ist. Hautschutzpläne beachten. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen Arbeitsraum: Arbeitsbereiche nach Bestimmungen für die Schutzstufe 3 einrichten. Säurebeständigen Fußboden vorsehen. Stoff nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Augenbrausen vorsehen. Bei Umgang mit größeren Mengen Notbrausen vorsehen. Apparaturen: Nur geschlossene Apparaturen verwenden. Ist das Austreten des Stoffes nicht zu verhindern, ist dieser an der Austrittsstelle gefahrlos abzusaugen. Ggf. Abluftreinigung vorsehen. Behälter und Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Der Stoff greift bei Anwesenheit von Feuchtigkeit die meisten Metalle, unter Bildung von Wasserstoffgas, stark an. Hinweise zum sicheren Umgang: An Arbeitsplätzen dürfen nur die Substanzmengen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich sind. Gefäße nicht offen stehen lassen. Für das Ab- und Umfüllen möglichst dichtschließende Anlagen mit Absaugung einsetzen. Säurebeständige Hilfsgeräte verwenden. Elektroinstallation wegen erhöhter Korrosionsgefahr regelmäßig überprüfen. Persönliche Schutzausrüstung Körperschutz: Je nach Gefährdung dichte, ausreichend lange Schürze und Stiefel oder geeigneten Chemikalienschutzanzug tragen. Säurebeständige Schutzkleidung verwenden. Atemschutz: bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung und Arbeitsplatzgrenzwertüberschreitung; Gasfilter B mit grauer Kennfarbe; zur Ergänzung des Schutzes evtl. erforderlich: Kombinationsfilter B-P2 oder B-P3 mit grau- weißer Kennfarbe Augenschutz: Korbbrille; ist nicht nur das Auge, sondern auch das Gesicht gefährdet: Schutzschirm Handschutz: Geeignet sind Handschuhe aus Nitrilkautschuk (0,11mm), (Durchbruchzeit >= 8 Stunden) Maximale Tragedauer beachten! Erstelldatum: 04.11.2009 von A. Mühlfried Seite 1 von 2 Verhalten im Gefahrfall Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon) Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Gefährdeten Bereich räumen. Mechanisch aufnehmen, in geeignete Behälter füllen und über das Team 11.3 der Entsorgung zuführen. Staubentwicklung vermeiden. Achtung! Stoff reagiert mit Wasser. Nicht mit Wasser in Berührung bringen. Anschließend Raum lüften und verschmutzte Gegenstände und Boden reinigen. Eindringen in den Boden und Gewässer vermeiden. Bei Eindringen größerer Stoffmengen müssen die zuständigen Behörden verständigt werden. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Stoff selbst brennt nicht. Bei Einbeziehung in Umgebungsbrand: Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen. Behälter wenn möglich aus der Gefahrenzone bringen. Zündquellen beseitigen. Achtung! Bei Einbeziehung in einen Brand können gefährliche Dämpfe/ Zersetzungsprodukte entstehen: Chlorwasserstoff, Phosphoroxide. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemieschutzanzug tragen. Erste Hilfe Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon), Giftnotruf Uni Bonn 0228-19240 Leitwarte (IWZ Tel.: 2000) und Pförtner (IWZ+ Altbau Tel.: 2169, GM Tel.: 6600, Cl1 Tel.: 3404, M5 Tel.: 3261, U40 Tel.: 3200) informieren Auge: Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Sofort Augenarzt hinzuziehen. Haut: Wenn möglich, Feststoff zunächst trocken von der Haut entfernen (z.B. mit Zellstoff). Betroffene Hautpartien 10 Minuten unter fließendem Wasser spülen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Nach großflächiger Kontamination Spülung möglichst unter einer (Schwall)-Dusche. Die Inhalation der bei Wasserkontakt freigesetzten Dämpfe unbedingt vermeiden. Zwischenzeitlich Notarzt rufen. Atmungsorgane: Frischluft zuführen. Frühstmöglich ein Glucocorticoid-Dosieraerosol zur Inhalation wiederholt tief einatmen lassen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren und halbsitzende Position einnehmen lassen. Bei Atemstillstand künstlich beatmen. Bei Herzstillstand sofort HerzLungen-Wiederbelebung durchführen. Die Sicherung der vitalen Funktionen (schlagendes Herz und selbständige Atmung) hat Vorrang vor allen anderen Maßnahmen. Zwischenzeitlich Notarzt rufen. Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Ein bis zwei Gläser Wasser trinken lassen. Erbrechen nicht anregen. Mit Sauerstoff angereicherte Luft inhalieren lassen. Sachgerechte Entsorgung Sammlung Rückstände vorsichtig unter Rühren in eisgekühlte 10 %-ige Natronlauge eintropfen. In Sammelbehälter für giftige anorganische Rückstände sowie Schwermetall-Salze und ihre Lösungen geben. Sammelgefäße sind deutlich mit der systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes zu beschriften und mit Gefahrensymbolen und R- und S-Sätzen zu versehen. Sammelbehälter bis zum Transport ins Zwischenlager für Gefahrstoffe in geeigneten Sicherheitsschränken verwahren. Entsorgung Chemische Abfälle sind über das Team 11.3 zu entsorgen. Erstelldatum: 04.11.2009 von A. Mühlfried Seite 2 von 2