G 592 1 - Verwaltung

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BETRIEBSANWEISUNG
Phosphorpentachlorid
gem. GefStoffV
Institut:
Bereich / Arbeitsgrp.:
Tätigkeit:
Nummer:
G 592_1
Gefahrstoffbezeichnung
Phosphorpentachlorid
Form:
Farbe:
kristallines Pulver
weiß bis gelblich
Geruch:
stechend
Gefahr für Mensch und Umwelt
Gefahren für den Menschen
Reagiert heftig mit Wasser. Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Sehr giftig beim Einatmen.
Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. Verursacht Verätzungen. Gefahr ernster
Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
Gefahren für die Umwelt
--Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Hygienevorschriften
Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Auf Sauberkeit und Trockenheit am Arbeitsplatz
achten. Verschütten vermeiden. Bei offenem Umgang jeglichen Kontakt und Staubentwicklung
vermeiden. Einatmen von Stäuben vermeiden. Berührung mit der Kleidung vermeiden.
Verunreinigte Arbeitskleidung wechseln und gründlich reinigen. Getrennte
Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung müssen zur Verfügung stehen,
wenn eine Gefährdung durch Verunreinigung der Arbeitskleidung zu erwarten ist.
Hautschutzpläne beachten.
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Arbeitsraum:
Arbeitsbereiche nach Bestimmungen für die Schutzstufe 3 einrichten. Säurebeständigen
Fußboden vorsehen. Stoff nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Augenbrausen vorsehen. Bei
Umgang mit größeren Mengen Notbrausen vorsehen.
Apparaturen:
Nur geschlossene Apparaturen verwenden. Ist das Austreten des Stoffes nicht zu verhindern, ist
dieser an der Austrittsstelle gefahrlos abzusaugen. Ggf. Abluftreinigung vorsehen. Behälter und
Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Der Stoff greift bei Anwesenheit von Feuchtigkeit die
meisten Metalle, unter Bildung von Wasserstoffgas, stark an.
Hinweise zum sicheren Umgang:
An Arbeitsplätzen dürfen nur die Substanzmengen vorhanden sein, die für den Fortgang der
Arbeiten erforderlich sind. Gefäße nicht offen stehen lassen. Für das Ab- und Umfüllen möglichst
dichtschließende Anlagen mit Absaugung einsetzen. Säurebeständige Hilfsgeräte verwenden.
Elektroinstallation wegen erhöhter Korrosionsgefahr regelmäßig überprüfen.
Persönliche Schutzausrüstung
Körperschutz: Je nach Gefährdung dichte, ausreichend lange Schürze und Stiefel oder
geeigneten Chemikalienschutzanzug tragen. Säurebeständige Schutzkleidung
verwenden.
Atemschutz: bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung und Arbeitsplatzgrenzwertüberschreitung;
Gasfilter B mit grauer Kennfarbe; zur Ergänzung des Schutzes evtl. erforderlich:
Kombinationsfilter B-P2 oder B-P3 mit grau- weißer Kennfarbe
Augenschutz: Korbbrille; ist nicht nur das Auge, sondern auch das Gesicht gefährdet:
Schutzschirm
Handschutz: Geeignet sind Handschuhe aus Nitrilkautschuk (0,11mm), (Durchbruchzeit >= 8
Stunden)
Maximale Tragedauer beachten!
Erstelldatum: 04.11.2009 von A. Mühlfried
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Verhalten im Gefahrfall
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon)
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Gefährdeten Bereich räumen. Mechanisch aufnehmen, in geeignete Behälter füllen und über das
Team 11.3 der Entsorgung zuführen. Staubentwicklung vermeiden. Achtung! Stoff reagiert mit
Wasser. Nicht mit Wasser in Berührung bringen. Anschließend Raum lüften und verschmutzte
Gegenstände und Boden reinigen.
Eindringen in den Boden und Gewässer vermeiden. Bei Eindringen größerer Stoffmengen müssen
die zuständigen Behörden verständigt werden.
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Stoff selbst brennt nicht. Bei Einbeziehung in Umgebungsbrand:
Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen. Behälter wenn möglich aus der
Gefahrenzone bringen. Zündquellen beseitigen.
Achtung! Bei Einbeziehung in einen Brand können gefährliche Dämpfe/ Zersetzungsprodukte
entstehen: Chlorwasserstoff, Phosphoroxide. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und
Chemieschutzanzug tragen.
Erste Hilfe
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon), Giftnotruf Uni Bonn 0228-19240
Leitwarte (IWZ Tel.: 2000) und Pförtner (IWZ+ Altbau Tel.: 2169, GM Tel.: 6600, Cl1 Tel.: 3404,
M5 Tel.: 3261, U40 Tel.: 3200) informieren
Auge: Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser bei
weitgespreizten Lidern spülen. Sofort Augenarzt hinzuziehen.
Haut: Wenn möglich, Feststoff zunächst trocken von der Haut entfernen (z.B. mit Zellstoff).
Betroffene Hautpartien 10 Minuten unter fließendem Wasser spülen. Für ärztliche Behandlung
sorgen. Nach großflächiger Kontamination Spülung möglichst unter einer (Schwall)-Dusche.
Die Inhalation der bei Wasserkontakt freigesetzten Dämpfe unbedingt vermeiden.
Zwischenzeitlich Notarzt rufen.
Atmungsorgane: Frischluft zuführen. Frühstmöglich ein Glucocorticoid-Dosieraerosol zur Inhalation
wiederholt tief einatmen lassen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren und halbsitzende Position
einnehmen lassen. Bei Atemstillstand künstlich beatmen. Bei Herzstillstand sofort HerzLungen-Wiederbelebung durchführen. Die Sicherung der vitalen Funktionen (schlagendes
Herz und selbständige Atmung) hat Vorrang vor allen anderen Maßnahmen. Zwischenzeitlich
Notarzt rufen.
Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Ein bis zwei Gläser Wasser trinken
lassen. Erbrechen nicht anregen. Mit Sauerstoff angereicherte Luft inhalieren lassen.
Sachgerechte Entsorgung
Sammlung
Rückstände vorsichtig unter Rühren in eisgekühlte 10 %-ige Natronlauge eintropfen. In
Sammelbehälter für giftige anorganische Rückstände sowie Schwermetall-Salze und ihre
Lösungen geben. Sammelgefäße sind deutlich mit der systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes
zu beschriften und mit Gefahrensymbolen und R- und S-Sätzen zu versehen. Sammelbehälter bis
zum Transport ins Zwischenlager für Gefahrstoffe in geeigneten Sicherheitsschränken verwahren.
Entsorgung
Chemische Abfälle sind über das Team 11.3 zu entsorgen.
Erstelldatum: 04.11.2009 von A. Mühlfried
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