BETRIEBSANWEISUNG Carbonsäuren gem. GefStoffV Institut: Muster Bereich / Arbeitsgrp.: Tätigkeit: Nummer: SB G 118_2 Gefahrstoffbezeichnung Carbonsäuren Form: Farbe: fest verschieden Geruch: charakteristisch Gefahr für Mensch und Umwelt Gefahren für den Menschen H315: Verursacht Hautreizungen. (nicht EDTA) H319: Verursacht schwere Augenreizung. Signalwort: Achtung Gefahren für die Umwelt --Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Hygienevorschriften Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz achten. Verschütten vermeiden. Bei offenem Umgang jeglichen Kontakt und Staubentwicklung vermeiden. Verunreinigte Arbeitskleidung wechseln und gründlich reinigen. Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung müssen zur Verfügung stehen, wenn eine Gefährdung durch Verunreinigung der Arbeitskleidung zu erwarten ist. Hautschutzpläne beachten. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen Gute Be- und Entlüftung des Arbeitsplatzes vorsehen. Augenbrausen vorsehen. An Arbeitsplätzen dürfen nur die Substanzmengen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich sind. Gefäße nicht offen stehen lassen. Möglichst geschlossene Apparaturen verwenden. Ist das Austreten des Stoffes nicht zu verhindern, ist dieser an der Austrittsstelle gefahrlos abzusaugen. Emissionsgrenzwerte beachten, ggf. Abluftreinigung vorsehen. Behälter und Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Beim Ab- und Umfüllen sowie bei offener Anwendung muss eine ausreichende Lüftung gewährleistet sein. Staub kann mit Luft explosionsfähige Mischung bilden. Bereiche, in denen der Stoff in Staubform in solchen Mengen auftreten kann, dass die Möglichkeit einer Staubexplosion besteht, gelten als explosionsgefährdet. Von Zündquellen fernhalten. Für den Umgang mit EDTA sind Kupfer, Kupferlegierungen, Aluminium, Nickel und Butylkautschuk als Werkstoffe ungeeignet. Persönliche Schutzausrüstung Körperschutz: Je nach Gefährdung dichte, ausreichend lange Schürze und Stiefel oder geeigneten Chemikalienschutzanzug tragen. Staubdicht Schutzkleidung verwenden. Atemschutz: bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung: Partikelfilter P2 oder P3 mit weißer Kennfarbe Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz Handschutz: Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8 Stunden): Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR (0,35 mm) Bei einer ca. 1,5-fach größeren/kleineren Schichtdicke verdoppelt/halbiert sich die jeweilige Durchbruchzeit. Die Daten gelten nur für den Reinstoff. Bei Übertragung auf Substanzgemische dürfen sie nur als Orientierungshilfe angesehen werden. Maximale Tragedauer beachten! Verhalten im Gefahrfall Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon) Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Geeignete PSA tragen. Mechanisch aufnehmen, in einen geeigneten Behälter geben und über Erstelldatum: 21.08.2012 von A. Mühlfried Seite 1 von 2 das Team 11.3 der Entsorgung zuführen. Staubentwicklung vermeiden. Anschließend Raum lüften und verschmutzte Gegenstände und Boden reinigen. Eindringen in den Boden und Gewässer vermeiden. Beim Eindringen größerer Mengen müssen die zuständigen Behörden verständigt werden. (Absprache mit Team 11.3) Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel sind Wasser (nur Sprühstrahl), Löschpulver und CO2. Bei Brand von Decansäure nur mit Löschpulver oder Schaum löschen. Bei plötzlichem Freiwerden und Aufwirbelung größerer Staubmengen sofort Deckung nehmen. Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen. Behälter wenn möglich aus der Gefahrenzone bringen. Zündquellen beseitigen. Auf windzugewandter Seite bleiben. Achtung! Gefährliche Zersetzungsprodukte können entstehen. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemieschutzanzug tragen. Erste Hilfe Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon), Giftnotruf Uni Bonn 0228-19240 Leitwarte (IWZ Tel.: 2000) und Pförtner (IWZ+ Altbau Tel.: 2169, GM Tel.: 6600, Cl1 Tel.: 3404, U48 Tel.: 3261, U40 Tel.: 3200) informieren Auge: Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Sofort Augenarzt hinzuziehen. „Polyethylenglycol zur Augenspülung“ löst 4-CBS besser. Mit Isogutt nachspülen. Haut: Betroffene Hautpartien 10 Minuten unter fließendem Wasser spülen. Wenn vorhanden Polyethylwenglycol (z.B. Lutrol, PEG 400) auftragen und mehrere Minuten einwirken lassen, dann mit Wasser abspülen. Nach großflächiger oder länger andauernder Kontamination für ärztliche Behandlung sorgen. Atmungsorgane: Frischluft zuführen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Frühstmöglich ein Glucocorticoid-Dosieraerosol zur Inhalation wiederholt tief einatmen lassen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Sofort reichlich Wasser trinken lassen. Nach Verschlucken von 2-Chlorbenzoesäure: Medizinalkohle geben (3 Esslöffel Medizinalkohle in 1 Glas Wasser aufgeschlämmt). Immer für ärztliche Behandlung sorgen. Sachgerechte Entsorgung Sammlung In Sammelbehälter für feste organische Rückstände geben. Sammelgefäße sind deutlich mit der systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes zu beschriften und mit Gefahrensymbolen und H- und P-Sätzen zu versehen. Sammelbehälter bis zum Transport ins Zwischenlager für Gefahrstoffe in geeigneten Sicherheitsschränken verwahren. Entsorgung Chemische Abfälle sind über das Team 11.3 zu entsorgen. Erstelldatum: 21.08.2012 von A. Mühlfried Seite 2 von 2