SB G 118 2 - Verwaltung

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BETRIEBSANWEISUNG
Carbonsäuren
gem. GefStoffV
Institut:
Muster
Bereich / Arbeitsgrp.:
Tätigkeit:
Nummer:
SB G 118_2
Gefahrstoffbezeichnung
Carbonsäuren
Form:
Farbe:
fest
verschieden
Geruch:
charakteristisch
Gefahr für Mensch und Umwelt
Gefahren für den Menschen
H315: Verursacht Hautreizungen. (nicht EDTA)
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
Signalwort:
Achtung
Gefahren für die Umwelt
--Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Hygienevorschriften
Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz achten. Verschütten
vermeiden. Bei offenem Umgang jeglichen Kontakt und Staubentwicklung vermeiden.
Verunreinigte Arbeitskleidung wechseln und gründlich reinigen. Getrennte
Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung müssen zur Verfügung stehen,
wenn eine Gefährdung durch Verunreinigung der Arbeitskleidung zu erwarten ist.
Hautschutzpläne beachten.
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Gute Be- und Entlüftung des Arbeitsplatzes vorsehen. Augenbrausen vorsehen. An Arbeitsplätzen
dürfen nur die Substanzmengen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich
sind. Gefäße nicht offen stehen lassen. Möglichst geschlossene Apparaturen verwenden. Ist das
Austreten des Stoffes nicht zu verhindern, ist dieser an der Austrittsstelle gefahrlos abzusaugen.
Emissionsgrenzwerte beachten, ggf. Abluftreinigung vorsehen. Behälter und Leitungen sind
eindeutig zu kennzeichnen. Beim Ab- und Umfüllen sowie bei offener Anwendung muss eine
ausreichende Lüftung gewährleistet sein. Staub kann mit Luft explosionsfähige Mischung bilden.
Bereiche, in denen der Stoff in Staubform in solchen Mengen auftreten kann, dass die Möglichkeit
einer Staubexplosion besteht, gelten als explosionsgefährdet. Von Zündquellen fernhalten.
Für den Umgang mit EDTA sind Kupfer, Kupferlegierungen, Aluminium, Nickel und
Butylkautschuk als Werkstoffe ungeeignet.
Persönliche Schutzausrüstung
Körperschutz: Je nach Gefährdung dichte, ausreichend lange Schürze und Stiefel oder
geeigneten Chemikalienschutzanzug tragen. Staubdicht Schutzkleidung verwenden.
Atemschutz: bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung: Partikelfilter P2 oder P3 mit weißer Kennfarbe
Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz
Handschutz: Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8
Stunden): Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR (0,35 mm)
Bei einer ca. 1,5-fach größeren/kleineren Schichtdicke verdoppelt/halbiert sich die
jeweilige Durchbruchzeit. Die Daten gelten nur für den Reinstoff. Bei Übertragung
auf Substanzgemische dürfen sie nur als Orientierungshilfe angesehen werden.
Maximale Tragedauer beachten!
Verhalten im Gefahrfall
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon)
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Geeignete PSA tragen. Mechanisch aufnehmen, in einen geeigneten Behälter geben und über
Erstelldatum: 21.08.2012 von A. Mühlfried
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das Team 11.3 der Entsorgung zuführen. Staubentwicklung vermeiden. Anschließend Raum
lüften und verschmutzte Gegenstände und Boden reinigen.
Eindringen in den Boden und Gewässer vermeiden. Beim Eindringen größerer Mengen müssen
die zuständigen Behörden verständigt werden. (Absprache mit Team 11.3)
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel sind Wasser (nur Sprühstrahl), Löschpulver und CO2. Bei Brand von
Decansäure nur mit Löschpulver oder Schaum löschen.
Bei plötzlichem Freiwerden und Aufwirbelung größerer Staubmengen sofort Deckung nehmen.
Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen. Behälter wenn möglich aus der
Gefahrenzone bringen. Zündquellen beseitigen. Auf windzugewandter Seite bleiben.
Achtung! Gefährliche Zersetzungsprodukte können entstehen. Umgebungsluftunabhängiges
Atemschutzgerät und Chemieschutzanzug tragen.
Erste Hilfe
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon), Giftnotruf Uni Bonn 0228-19240
Leitwarte (IWZ Tel.: 2000) und Pförtner (IWZ+ Altbau Tel.: 2169, GM Tel.: 6600, Cl1 Tel.: 3404,
U48 Tel.: 3261, U40 Tel.: 3200) informieren
Auge: Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser bei
weitgespreizten Lidern spülen. Sofort Augenarzt hinzuziehen. „Polyethylenglycol zur
Augenspülung“ löst 4-CBS besser. Mit Isogutt nachspülen.
Haut: Betroffene Hautpartien 10 Minuten unter fließendem Wasser spülen. Wenn vorhanden
Polyethylwenglycol (z.B. Lutrol, PEG 400) auftragen und mehrere Minuten einwirken lassen,
dann mit Wasser abspülen. Nach großflächiger oder länger andauernder Kontamination für
ärztliche Behandlung sorgen.
Atmungsorgane: Frischluft zuführen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Frühstmöglich ein
Glucocorticoid-Dosieraerosol zur Inhalation wiederholt tief einatmen lassen. Für ärztliche
Behandlung sorgen.
Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Sofort reichlich Wasser trinken
lassen. Nach Verschlucken von 2-Chlorbenzoesäure: Medizinalkohle geben (3 Esslöffel
Medizinalkohle in 1 Glas Wasser aufgeschlämmt). Immer für ärztliche Behandlung sorgen.
Sachgerechte Entsorgung
Sammlung
In Sammelbehälter für feste organische Rückstände geben. Sammelgefäße sind deutlich mit der
systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes zu beschriften und mit Gefahrensymbolen und H- und
P-Sätzen zu versehen. Sammelbehälter bis zum Transport ins Zwischenlager für Gefahrstoffe in
geeigneten Sicherheitsschränken verwahren.
Entsorgung
Chemische Abfälle sind über das Team 11.3 zu entsorgen.
Erstelldatum: 21.08.2012 von A. Mühlfried
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