G 210 2 - Verwaltung

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BETRIEBSANWEISUNG
Anilin
gem. GefStoffV
Institut:
Muster
Bereich / Arbeitsgrp.:
Tätigkeit:
Nummer:
G 210_2
Gefahrstoffbezeichnung
Anilin
Form:
Farbe:
flüssig
farblos bis braun
Geruch:
aminartig
Gefahr für Mensch und Umwelt
Gefahren für den Menschen
H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
H331: Giftig bei Einatmen.
H311: Giftig bei Hautkontakt.
H301: Giftig bei Verschlucken.
H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
H318: Verursacht schwere Augenschäden.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Signalwort:
Gefahr
Gefahren für die Umwelt
H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Hygienevorschriften
Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz achten. Verspritzen
vermeiden. Bei offenem Umgang jeglichen Kontakt vermeiden. Einatmen von Dämpfen
vermeiden. Berührung mit der Kleidung vermeiden. Verunreinigte Arbeitskleidung wechseln und
gründlich reinigen. Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung
müssen zur Verfügung stehen, wenn eine Gefährdung durch Verunreinigung der Arbeitskleidung
zu erwarten ist.
Hautschutzpläne beachten.
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Arbeitsbereiche sind möglichst räumlich abzutrennen. Sehr gute Be- und Entlüftung des
Arbeitsraumes vorsehen. Dies gilt insbesondere bei erhöhter Temperatur. Augenbrausen
vorsehen. Beim Umgang mit größeren Mengen Notduschen vorsehen. An Arbeitsplätzen dürfen
nur die Substanzmengen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich sind.
Gefäße nicht offen stehen lassen. Nur geschlossene Apparaturen verwenden. Ist das Austreten
des Stoffes nicht zu verhindern, ist dieser an der Austrittstelle gefahrlos abzusaugen.
Emissionsgrenzwerte beachten, ggf. Abluftreinigung vorsehen. Behälter und Leitungen sind
eindeutig zu kennzeichnen. Für das Ab- und Umfüllen möglichst dichtschließende Anlagen mit
Absaugung einsetzen. Lösemittelbeständige Hilfsgeräte verwenden.
Persönliche Schutzausrüstung
Körperschutz: Je nach Gefährdung dichte, ausreichend lange Schürze und Stiefel oder
geeigneten Chemikalienschutzanzug tragen. Die Schutzkleidung sollte
lösemittelbeständig sein.
Atemschutz: bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung und Arbeitsplatzgrenzwertüberschreitung:
Gasfilter A mit brauner Kennfarbe; zur Ergänzung des Schutzes evtl. erforderlich:
Kombinationsfilter A-P2 oder A-P2 mit braun- weißer Kennfarbe
Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz
Handschutz: Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8
Stunden): Butylkautschuk - Butyl (0,5 mm), Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm)
Bei einer ca. 1,5-fach größeren/kleineren Schichtdicke verdoppelt/halbiert sich die
jeweilige Durchbruchzeit. Die Daten gelten nur für den Reinstoff. Bei Übertragung
auf Substanzgemische dürfen sie nur als Orientierungshilfe angesehen werden.
Erstelldatum: 27.09.2012 von A. Mühlfried
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Maximale Tragedauer beachten!
Verhalten im Gefahrfall
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon)
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Gefährdeten Bereich räumen. Gefahrenbereich nur mit geeigneter Schutzausrüstung betreten. Mit
Universalbinder (z.B. Kieselgur, Vermiculit, Sand) aufnehmen, in geeignete Behälter füllen und
über das Team 11.3 der Entsorgung zuführen. Anschließend Raum lüften und verschmutzte
Gegenstände und Boden reinigen.
Eindringen in den Boden und Gewässer vermeiden. Schon beim Eindringen geringer Stoffmengen
müssen die zuständigen Behörden verständigt werden. (Absprache mit Team 11.3)
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel sind Wasser (nur Sprühstrahl), CO2 und Löschpulver. Größeren Brand mit
alkoholbeständigem Schaum oder Sprühwasser bekämpfen.
Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen. Behälter wenn möglich aus der
Gefahrenzone bringen. Drucksteigerung, Berst- und Explosionsgefahr beim Erhitzen. Zündquellen
beseitigen. Auf windzugewandter Seite bleiben. Löschwasser nicht in Oberflächengewässer, ins
Grundwasser oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Achtung! Gefährliche Zersetzungsprodukte können entstehen: Nitrose Gase (Stickoxide)
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemieschutzanzug tragen.
Erste Hilfe
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon), Giftnotruf Uni Bonn 0228-19240
Leitwarte (IWZ Tel.: 2000) und Pförtner (IWZ+ Altbau Tel.: 2169, GM Tel.: 6600, Cl1 Tel.: 3404,
U48 Tel.: 3261, U40 Tel.: 3200) informieren
Auge: Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser bei
weitgespreizten Lidern spülen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Ggf. sind Kontaktlinsen
sofort zu entfernen.
Haut: Betroffene Hautpartien gründlich unter fließendem Wasser mit Seife reinigen. Wenn sofort
verfügbar: Polyethylenglykol (z.B. Lutrol, PEG 400) auftragen und mehrere Minuten einwirken
lassen, dann mit Wasser abspülen. Alternativ mit Speiseessig oder mit 5 %iger
Essigsäurelösung waschen, dann mit Wasser abspülen. Für ärztliche Behandlung sorgen.
Atmungsorgane: Frischluft zuführen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren und halbsitzende Position
einnehmen lassen. Notarzt rufen.
Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Sofort viel Wasser trinken lassen.
Medizinalkohle geben (3 Esslöffel Medizinalkohle in 1 Glas Wasser aufgeschlämmt). In jedem
Fall Notarzt rufen.
Sachgerechte Entsorgung
Sammlung
In Sammelbehälter für giftige entzündliche Verbindungen geben. Sammelgefäße sind deutlich mit
der systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes zu beschriften und mit Gefahrensymbolen und Hund P-Sätzen zu versehen. Sammelbehälter bis zum Transport ins Zwischenlager für Gefahrstoffe
in geeigneten Sicherheitsschränken verwahren.
Entsorgung
Chemische Abfälle sind über das Team 11.3 zu entsorgen.
Erstelldatum: 27.09.2012 von A. Mühlfried
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