BETRIEBSANWEISUNG Anilin gem. GefStoffV Institut: Muster Bereich / Arbeitsgrp.: Tätigkeit: Nummer: G 210_2 Gefahrstoffbezeichnung Anilin Form: Farbe: flüssig farblos bis braun Geruch: aminartig Gefahr für Mensch und Umwelt Gefahren für den Menschen H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H331: Giftig bei Einatmen. H311: Giftig bei Hautkontakt. H301: Giftig bei Verschlucken. H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H318: Verursacht schwere Augenschäden. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Signalwort: Gefahr Gefahren für die Umwelt H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Hygienevorschriften Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz achten. Verspritzen vermeiden. Bei offenem Umgang jeglichen Kontakt vermeiden. Einatmen von Dämpfen vermeiden. Berührung mit der Kleidung vermeiden. Verunreinigte Arbeitskleidung wechseln und gründlich reinigen. Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung müssen zur Verfügung stehen, wenn eine Gefährdung durch Verunreinigung der Arbeitskleidung zu erwarten ist. Hautschutzpläne beachten. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen Arbeitsbereiche sind möglichst räumlich abzutrennen. Sehr gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes vorsehen. Dies gilt insbesondere bei erhöhter Temperatur. Augenbrausen vorsehen. Beim Umgang mit größeren Mengen Notduschen vorsehen. An Arbeitsplätzen dürfen nur die Substanzmengen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich sind. Gefäße nicht offen stehen lassen. Nur geschlossene Apparaturen verwenden. Ist das Austreten des Stoffes nicht zu verhindern, ist dieser an der Austrittstelle gefahrlos abzusaugen. Emissionsgrenzwerte beachten, ggf. Abluftreinigung vorsehen. Behälter und Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Für das Ab- und Umfüllen möglichst dichtschließende Anlagen mit Absaugung einsetzen. Lösemittelbeständige Hilfsgeräte verwenden. Persönliche Schutzausrüstung Körperschutz: Je nach Gefährdung dichte, ausreichend lange Schürze und Stiefel oder geeigneten Chemikalienschutzanzug tragen. Die Schutzkleidung sollte lösemittelbeständig sein. Atemschutz: bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung und Arbeitsplatzgrenzwertüberschreitung: Gasfilter A mit brauner Kennfarbe; zur Ergänzung des Schutzes evtl. erforderlich: Kombinationsfilter A-P2 oder A-P2 mit braun- weißer Kennfarbe Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz Handschutz: Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8 Stunden): Butylkautschuk - Butyl (0,5 mm), Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm) Bei einer ca. 1,5-fach größeren/kleineren Schichtdicke verdoppelt/halbiert sich die jeweilige Durchbruchzeit. Die Daten gelten nur für den Reinstoff. Bei Übertragung auf Substanzgemische dürfen sie nur als Orientierungshilfe angesehen werden. Erstelldatum: 27.09.2012 von A. Mühlfried Seite 1 von 2 Maximale Tragedauer beachten! Verhalten im Gefahrfall Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon) Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Gefährdeten Bereich räumen. Gefahrenbereich nur mit geeigneter Schutzausrüstung betreten. Mit Universalbinder (z.B. Kieselgur, Vermiculit, Sand) aufnehmen, in geeignete Behälter füllen und über das Team 11.3 der Entsorgung zuführen. Anschließend Raum lüften und verschmutzte Gegenstände und Boden reinigen. Eindringen in den Boden und Gewässer vermeiden. Schon beim Eindringen geringer Stoffmengen müssen die zuständigen Behörden verständigt werden. (Absprache mit Team 11.3) Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel sind Wasser (nur Sprühstrahl), CO2 und Löschpulver. Größeren Brand mit alkoholbeständigem Schaum oder Sprühwasser bekämpfen. Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen. Behälter wenn möglich aus der Gefahrenzone bringen. Drucksteigerung, Berst- und Explosionsgefahr beim Erhitzen. Zündquellen beseitigen. Auf windzugewandter Seite bleiben. Löschwasser nicht in Oberflächengewässer, ins Grundwasser oder in die Kanalisation gelangen lassen. Achtung! Gefährliche Zersetzungsprodukte können entstehen: Nitrose Gase (Stickoxide) Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemieschutzanzug tragen. Erste Hilfe Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon), Giftnotruf Uni Bonn 0228-19240 Leitwarte (IWZ Tel.: 2000) und Pförtner (IWZ+ Altbau Tel.: 2169, GM Tel.: 6600, Cl1 Tel.: 3404, U48 Tel.: 3261, U40 Tel.: 3200) informieren Auge: Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Ggf. sind Kontaktlinsen sofort zu entfernen. Haut: Betroffene Hautpartien gründlich unter fließendem Wasser mit Seife reinigen. Wenn sofort verfügbar: Polyethylenglykol (z.B. Lutrol, PEG 400) auftragen und mehrere Minuten einwirken lassen, dann mit Wasser abspülen. Alternativ mit Speiseessig oder mit 5 %iger Essigsäurelösung waschen, dann mit Wasser abspülen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Atmungsorgane: Frischluft zuführen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren und halbsitzende Position einnehmen lassen. Notarzt rufen. Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Sofort viel Wasser trinken lassen. Medizinalkohle geben (3 Esslöffel Medizinalkohle in 1 Glas Wasser aufgeschlämmt). In jedem Fall Notarzt rufen. Sachgerechte Entsorgung Sammlung In Sammelbehälter für giftige entzündliche Verbindungen geben. Sammelgefäße sind deutlich mit der systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes zu beschriften und mit Gefahrensymbolen und Hund P-Sätzen zu versehen. Sammelbehälter bis zum Transport ins Zwischenlager für Gefahrstoffe in geeigneten Sicherheitsschränken verwahren. Entsorgung Chemische Abfälle sind über das Team 11.3 zu entsorgen. Erstelldatum: 27.09.2012 von A. Mühlfried Seite 2 von 2