G 587 2 - Verwaltung

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BETRIEBSANWEISUNG
Phenylhydrazin
gem. GefStoffV
Institut:
Muster
Bereich / Arbeitsgrp.:
Tätigkeit:
Nummer:
G 587_2
Gefahrstoffbezeichnung
Phenylhydrazin
Form:
Farbe:
flüssig
gelblich-rotbraun
Geruch:
aromatisch
Gefahr für Mensch und Umwelt
Gefahren für den Menschen
Signalwort:
Gefahr
H350: Kann Krebs erzeugen.
H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
H331: Giftig bei Einatmen.
H311: Giftig bei Hautkontakt.
H301: Giftig bei Verschlucken.
H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Gefahren für die Umwelt
H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Hygienevorschriften
Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz achten. Verspritzen
vermeiden. Bei offenem Umgang jeglichen Kontakt vermeiden. Einatmen von Dämpfen/ Aerosol
vermeiden. Verunreinigte Arbeitskleidung wechseln und gründlich reinigen. Getrennte
Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung müssen zur Verfügung stehen,
wenn eine Gefährdung durch Verunreinigung der Arbeitskleidung zu erwarten ist.
Hautschutzpläne beachten!
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Arbeitsbereiche sind möglichst räumlich abzutrennen. Sehr gute Be- und Entlüftung des
Arbeitsraumes vorsehen. Augenbrausen vorsehen. Beim Umgang mit größeren Mengen
Notduschen vorsehen. An Arbeitsplätzen dürfen nur die Substanzmengen vorhanden sein, die für
den Fortgang der Arbeiten erforderlich sind. Gefäße nicht offen stehen lassen. Nur in
geschlossenen Apparaturen handhaben. Ist das Austreten des Stoffes nicht zu verhindern, ist
dieser an der Austrittstelle gefahrlos abzusaugen. Emissionsgrenzwerte beachten, ggf.
Abluftreinigung vorsehen. Behälter und Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Für das Abund Umfüllen möglichst dichtschließende Anlagen mit Absaugung einsetzen. Nicht mit Druckluft
fördern. Lösemittelbeständige Hilfsgeräte verwenden. Bereiche, in denen der Stoff über seinen
Flammpunkt erwärmt verarbeitet wird, gelten als feuergefährdet. Von offenen Flammen fernhalten.
Der Stoff ist selbstentzündlich bei Kontakt mit Material, das eine große Oberfläche besitzt, wie z.B.
Sand. Verunreinigtes Material kann sich bei Kontakt mit dem Stoff leicht selbstentzünden.
Persönliche Schutzausrüstung
Körperschutz: Je nach Gefährdung dichte, ausreichend lange Schürze und Stiefel oder
geeigneten Chemikalienschutzanzug tragen.
Atemschutz: bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung; Gasfilter A mit brauner Kennfarbe; auch
Gasfiltertyp K möglich,
zur Ergänzung des Schutzes evtl. Kombinationsfilter A - P3 mit braun- weißer
Kennfarbe.
Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz
Handschutz: Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8
Stunden): Butylkautschuk - Butyl (0,5 mm), Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm)
Handschuhe aus folgenden Materialien bei Dauerkontakt nicht länger als 2 Stunden
Erstelldatum: 14.05.2013 von A. Mühlfried
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tragen: Polychloropren - CR (0,5 mm), Polyvinylchlorid - PVC (0,5 mm)
Bei einer ca. 1,5-fach größeren/kleineren Schichtdicke verdoppelt/halbiert sich die
jeweilige Durchbruchzeit. Die Daten gelten nur für den Reinstoff. Bei Übertragung
auf Substanzgemische dürfen sie nur als Orientierungshilfe angesehen werden.
Maximale Tragedauer beachten!
Verhalten im Gefahrfall
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon), Giftnotruf Uni Bonn 0228-19240
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Gefährdeten Bereich räumen. Gefahrenbereich nur mit geeigneter Schutzausrüstung betreten. Mit
Universalbinder (z.B. Kieselgur, Vermiculit, Sand) aufnehmen, in geeignete Behälter füllen und
über das Team 11.3 der Entsorgung zuführen. Anschließend Raum lüften und verschmutzte
Gegenstände und Boden reinigen.
Eindringen in den Boden und Gewässer vermeiden. Schon beim Eindringen geringer Stoffmengen
müssen die zuständigen Behörden verständigt werden. (Absprache mit Team 11.3)
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel sind Wasser (nur Sprühstrahl), Löschpulver, Schaum und CO2.
Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen. Drucksteigerung, Berst- und
Explosionsgefahr beim Erhitzen. Zündquellen beseitigen. Auf windzugewandter Seite bleiben.
Löschwasser nicht in Oberflächengewässer, ins Grundwasser oder in die Kanalisation gelangen
lassen.
Achtung! Gefährliche Zersetzungsprodukte können entstehen. Umgebungsluftunabhängiges
Atemschutzgerät und Chemieschutzanzug tragen.
Erste Hilfe
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon), Giftnotruf Uni Bonn 0228-19240
Leitwarte (IWZ Tel.: 2000) und Pförtner (IWZ+ Altbau Tel.: 2169, GM Tel.: 6600, Cl1 Tel.: 3404,
U48 Tel.: 3261, U40 Tel.: 3200) informieren
Auge: Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser bei
weitgespreizten Lidern spülen. Für ärztliche Behandlung sorgen.
Haut: Schnellstmöglich betroffene Hautpartien gründlich unter fließendem Wasser mit Seife reinigen.
Wenn vorhanden Polyethylenglykol (z.B. Lutrol, PEG 400) auftragen und mehrere Minuten
einwirken lassen, dann mit Wasser abspülen. Ersatzweise mit 5 %iger Essiglösung bzw.
Speiseessig waschen, dann mit Wasser abspülen. Auch bei fehlenden Symptomen für
ärztliche Behandlung sorgen.
Atmungsorgane: Frischluft zuführen. Frühstmöglich ein Glucocorticoid-Dosieraerosol zur Inhalation
wiederholt tief einatmen lassen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Für ärztliche
Behandlung sorgen. Die Vergiftungssymptome können erst später auftreten.
Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Sofort reichlich Wasser trinken
lassen. Für ärztliche Behandlung sorgen.
Sachgerechte Entsorgung
Sammlung
In Sammelbehälter für giftige entzündliche Verbindungen geben. Sammelgefäße sind deutlich mit
der systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes zu beschriften und mit Gefahrensymbolen und Hund P-Sätzen zu versehen. Sammelbehälter bis zum Transport ins Zwischenlager für Gefahrstoffe
in geeigneten Sicherheitsschränken verwahren.
Entsorgung
Chemische Abfälle sind über das Team 11.3 zu entsorgen.
Erstelldatum: 14.05.2013 von A. Mühlfried
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