BETRIEBSANWEISUNG Phenylhydrazin gem. GefStoffV Institut: Muster Bereich / Arbeitsgrp.: Tätigkeit: Nummer: G 587_2 Gefahrstoffbezeichnung Phenylhydrazin Form: Farbe: flüssig gelblich-rotbraun Geruch: aromatisch Gefahr für Mensch und Umwelt Gefahren für den Menschen Signalwort: Gefahr H350: Kann Krebs erzeugen. H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H331: Giftig bei Einatmen. H311: Giftig bei Hautkontakt. H301: Giftig bei Verschlucken. H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H315: Verursacht Hautreizungen. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Gefahren für die Umwelt H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Hygienevorschriften Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz achten. Verspritzen vermeiden. Bei offenem Umgang jeglichen Kontakt vermeiden. Einatmen von Dämpfen/ Aerosol vermeiden. Verunreinigte Arbeitskleidung wechseln und gründlich reinigen. Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung müssen zur Verfügung stehen, wenn eine Gefährdung durch Verunreinigung der Arbeitskleidung zu erwarten ist. Hautschutzpläne beachten! Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen Arbeitsbereiche sind möglichst räumlich abzutrennen. Sehr gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes vorsehen. Augenbrausen vorsehen. Beim Umgang mit größeren Mengen Notduschen vorsehen. An Arbeitsplätzen dürfen nur die Substanzmengen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich sind. Gefäße nicht offen stehen lassen. Nur in geschlossenen Apparaturen handhaben. Ist das Austreten des Stoffes nicht zu verhindern, ist dieser an der Austrittstelle gefahrlos abzusaugen. Emissionsgrenzwerte beachten, ggf. Abluftreinigung vorsehen. Behälter und Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Für das Abund Umfüllen möglichst dichtschließende Anlagen mit Absaugung einsetzen. Nicht mit Druckluft fördern. Lösemittelbeständige Hilfsgeräte verwenden. Bereiche, in denen der Stoff über seinen Flammpunkt erwärmt verarbeitet wird, gelten als feuergefährdet. Von offenen Flammen fernhalten. Der Stoff ist selbstentzündlich bei Kontakt mit Material, das eine große Oberfläche besitzt, wie z.B. Sand. Verunreinigtes Material kann sich bei Kontakt mit dem Stoff leicht selbstentzünden. Persönliche Schutzausrüstung Körperschutz: Je nach Gefährdung dichte, ausreichend lange Schürze und Stiefel oder geeigneten Chemikalienschutzanzug tragen. Atemschutz: bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung; Gasfilter A mit brauner Kennfarbe; auch Gasfiltertyp K möglich, zur Ergänzung des Schutzes evtl. Kombinationsfilter A - P3 mit braun- weißer Kennfarbe. Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz Handschutz: Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8 Stunden): Butylkautschuk - Butyl (0,5 mm), Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm) Handschuhe aus folgenden Materialien bei Dauerkontakt nicht länger als 2 Stunden Erstelldatum: 14.05.2013 von A. Mühlfried Seite 1 von 2 tragen: Polychloropren - CR (0,5 mm), Polyvinylchlorid - PVC (0,5 mm) Bei einer ca. 1,5-fach größeren/kleineren Schichtdicke verdoppelt/halbiert sich die jeweilige Durchbruchzeit. Die Daten gelten nur für den Reinstoff. Bei Übertragung auf Substanzgemische dürfen sie nur als Orientierungshilfe angesehen werden. Maximale Tragedauer beachten! Verhalten im Gefahrfall Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon), Giftnotruf Uni Bonn 0228-19240 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Gefährdeten Bereich räumen. Gefahrenbereich nur mit geeigneter Schutzausrüstung betreten. Mit Universalbinder (z.B. Kieselgur, Vermiculit, Sand) aufnehmen, in geeignete Behälter füllen und über das Team 11.3 der Entsorgung zuführen. Anschließend Raum lüften und verschmutzte Gegenstände und Boden reinigen. Eindringen in den Boden und Gewässer vermeiden. Schon beim Eindringen geringer Stoffmengen müssen die zuständigen Behörden verständigt werden. (Absprache mit Team 11.3) Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel sind Wasser (nur Sprühstrahl), Löschpulver, Schaum und CO2. Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen. Drucksteigerung, Berst- und Explosionsgefahr beim Erhitzen. Zündquellen beseitigen. Auf windzugewandter Seite bleiben. Löschwasser nicht in Oberflächengewässer, ins Grundwasser oder in die Kanalisation gelangen lassen. Achtung! Gefährliche Zersetzungsprodukte können entstehen. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemieschutzanzug tragen. Erste Hilfe Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon), Giftnotruf Uni Bonn 0228-19240 Leitwarte (IWZ Tel.: 2000) und Pförtner (IWZ+ Altbau Tel.: 2169, GM Tel.: 6600, Cl1 Tel.: 3404, U48 Tel.: 3261, U40 Tel.: 3200) informieren Auge: Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Haut: Schnellstmöglich betroffene Hautpartien gründlich unter fließendem Wasser mit Seife reinigen. Wenn vorhanden Polyethylenglykol (z.B. Lutrol, PEG 400) auftragen und mehrere Minuten einwirken lassen, dann mit Wasser abspülen. Ersatzweise mit 5 %iger Essiglösung bzw. Speiseessig waschen, dann mit Wasser abspülen. Auch bei fehlenden Symptomen für ärztliche Behandlung sorgen. Atmungsorgane: Frischluft zuführen. Frühstmöglich ein Glucocorticoid-Dosieraerosol zur Inhalation wiederholt tief einatmen lassen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Die Vergiftungssymptome können erst später auftreten. Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Sofort reichlich Wasser trinken lassen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Sachgerechte Entsorgung Sammlung In Sammelbehälter für giftige entzündliche Verbindungen geben. Sammelgefäße sind deutlich mit der systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes zu beschriften und mit Gefahrensymbolen und Hund P-Sätzen zu versehen. Sammelbehälter bis zum Transport ins Zwischenlager für Gefahrstoffe in geeigneten Sicherheitsschränken verwahren. Entsorgung Chemische Abfälle sind über das Team 11.3 zu entsorgen. Erstelldatum: 14.05.2013 von A. Mühlfried Seite 2 von 2