BETRIEBSANWEISUNG Trichlorethylen gem. GefStoffV Institut: Muster Bereich / Arbeitsgrp.: Tätigkeit: Nummer: G 296_2 Gefahrstoffbezeichnung Trichlorethylen Form: Farbe: flüssig farblos Geruch: süßlich etherisch Gefahr für Mensch und Umwelt Gefahren für den Menschen H350: Kann Krebs erzeugen. H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H315: Verursacht Hautreizungen. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Signalwort: Gefahr Der Stoff ist nach REACH als besonders besorgniserregend eingestuft; Verwendungsbeschränkung bzw. Verbot wird von den Behörden geprüft. Gefahren für die Umwelt H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Hygienevorschriften Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz achten. Verspritzen vermeiden. Bei offenem Umgang jeglichen Kontakt vermeiden. Einatmen von Dämpfen vermeiden. Berührung mit der Kleidung vermeiden. Verunreinigte Arbeitskleidung wechseln und gründlich reinigen. Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung müssen zur Verfügung stehen, wenn eine Gefährdung durch Verunreinigung der Arbeitskleidung zu erwarten ist. Hautschutzpläne beachten! Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen Sehr gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes vorsehen. Dampf- Luft- Gemische sind schwerer als Luft. Für entsprechende Lüftung auch im Bodenbereich sorgen. Augenbrausen vorsehen. Beim Umgang mit größeren Mengen Notduschen vorsehen. An Arbeitsplätzen dürfen nur die Substanzmengen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich sind. Gefäße nicht offen stehen lassen. Nur in geschlossenen Apparaturen handhaben. Ist das Austreten des Stoffes nicht zu verhindern, ist eine Absaugung an der Austrittstelle erforderlich. Emissionsgrenzwerte beachten, ggf. Abluftreinigung vorsehen. Behälter und Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Für das Ab- und Umfüllen möglichst dichtschließende Anlagen mit Absaugung einsetzen. Entleerung der Apparatur erst nach Erkalten des Inhaltes. Lösemittelbeständige Hilfsgeräte verwenden. Aluminium und Aluminiumlegierungen sind als Werkstoffe ungeeignet. Kunststoffe sind vor ihrem Einsatz auf Beständigkeit zu prüfen. Persönliche Schutzausrüstung Körperschutz: Je nach Gefährdung dichte, ausreichend lange Schürze und Stiefel oder geeigneten Chemikalienschutzanzug tragen. Lösemittelbeständige Schutzkleidung verwenden. Atemschutz: bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung: Gasfilter A mit brauner Kennfarbe Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz Handschutz: Geeignet sind Handschuhe aus Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm), Durchbruchzeit >= 8 Stunden Bei einer ca. 1,5-fach größeren/kleineren Schichtdicke verdoppelt/halbiert sich die jeweilige Durchbruchzeit. Die Daten gelten nur für den Reinstoff. Bei Übertragung auf Substanzgemische dürfen sie nur als Orientierungshilfe angesehen werden. Maximale Tragedauer beachten! Erstelldatum: 11.10.2012 von A. Mühlfried Seite 1 von 2 Verhalten im Gefahrfall Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon) Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Gefährdeten Bereich räumen. Gefahrenbereich nur mit geeigneter Schutzausrüstung betreten. Mit Universalbinder (z.B. Kieselgur, Vermiculit, Sand) aufnehmen, in geeignete Behälter füllen und über das Team 11.3 der Entsorgung zuführen. Anschließend Raum lüften und verschmutzte Gegenstände und Boden reinigen. Eindringen in den Boden und Gewässer vermeiden. Schon beim Eindringen geringer Stoffmengen müssen die zuständigen Behörden verständigt werden. (Absprache mit Team 11.3) Maßnahmen zur Brandbekämpfung Stoff selbst brennt nicht. Bei Einbeziehung in Umgebungsbrand: Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen. Drucksteigerung und Berstgefahr beim Erhitzen. Zündquellen beseitigen. Auf windzugewandter Seite bleiben. Löschwasser nicht in Oberflächengewässer, ins Grundwasser oder in die Kanalisation gelangen lassen. Achtung! Bei Einbeziehung in einen Brand können gefährliche Dämpfe/ Zersetzungsprodukte entstehen: Chlorwasserstoff, Chlor, Phosgen. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemieschutzanzug tragen. Erste Hilfe Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon), Giftnotruf Uni Bonn 0228-19240 Leitwarte (IWZ Tel.: 2000) und Pförtner (IWZ+ Altbau Tel.: 2169, GM Tel.: 6600, Cl1 Tel.: 3404, U48 Tel.: 3261, U40 Tel.: 3200) informieren Auge: Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Haut: Betroffene Hautpartien sofort gründlich unter fließendem Wasser mit Seife reinigen. Bei Reizerscheinungen oder nach großflächigem Kontakt für ärztliche Behandlung sorgen. Atmungsorgane: Frischluft zuführen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Langsam ein Glas Wasser trinken lassen. Erbrechen nicht anregen. Notarzt rufen. Sachgerechte Entsorgung Sammlung In Sammelbehälter für halogenhaltige organische Lösemittel und Lösungen halogenhaltiger organischer Stoffe geben. Keine Behälter aus Aluminium verwenden! Sammelgefäße sind deutlich mit der systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes zu beschriften und mit Gefahrensymbolen und H- und P-Sätzen zu versehen. Sammelbehälter bis zum Transport ins Zwischenlager für Gefahrstoffe in geeigneten Sicherheitsschränken verwahren. Entsorgung Chemische Abfälle sind über das Team 11.3 zu entsorgen. Erstelldatum: 11.10.2012 von A. Mühlfried Seite 2 von 2