G 296 2 - Verwaltung

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BETRIEBSANWEISUNG
Trichlorethylen
gem. GefStoffV
Institut:
Muster
Bereich / Arbeitsgrp.:
Tätigkeit:
Nummer:
G 296_2
Gefahrstoffbezeichnung
Trichlorethylen
Form:
Farbe:
flüssig
farblos
Geruch:
süßlich etherisch
Gefahr für Mensch und Umwelt
Gefahren für den Menschen
H350: Kann Krebs erzeugen.
H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Signalwort:
Gefahr
Der Stoff ist nach REACH als besonders besorgniserregend eingestuft;
Verwendungsbeschränkung bzw. Verbot wird von den Behörden geprüft.
Gefahren für die Umwelt
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Hygienevorschriften
Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz achten. Verspritzen
vermeiden. Bei offenem Umgang jeglichen Kontakt vermeiden. Einatmen von Dämpfen
vermeiden. Berührung mit der Kleidung vermeiden. Verunreinigte Arbeitskleidung wechseln und
gründlich reinigen. Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung
müssen zur Verfügung stehen, wenn eine Gefährdung durch Verunreinigung der Arbeitskleidung
zu erwarten ist.
Hautschutzpläne beachten!
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Sehr gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes vorsehen. Dampf- Luft- Gemische sind schwerer
als Luft. Für entsprechende Lüftung auch im Bodenbereich sorgen. Augenbrausen vorsehen.
Beim Umgang mit größeren Mengen Notduschen vorsehen. An Arbeitsplätzen dürfen nur die
Substanzmengen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich sind. Gefäße
nicht offen stehen lassen. Nur in geschlossenen Apparaturen handhaben. Ist das Austreten des
Stoffes nicht zu verhindern, ist eine Absaugung an der Austrittstelle erforderlich.
Emissionsgrenzwerte beachten, ggf. Abluftreinigung vorsehen. Behälter und Leitungen sind
eindeutig zu kennzeichnen. Für das Ab- und Umfüllen möglichst dichtschließende Anlagen mit
Absaugung einsetzen. Entleerung der Apparatur erst nach Erkalten des Inhaltes.
Lösemittelbeständige Hilfsgeräte verwenden. Aluminium und Aluminiumlegierungen sind als
Werkstoffe ungeeignet. Kunststoffe sind vor ihrem Einsatz auf Beständigkeit zu prüfen.
Persönliche Schutzausrüstung
Körperschutz: Je nach Gefährdung dichte, ausreichend lange Schürze und Stiefel oder
geeigneten Chemikalienschutzanzug tragen. Lösemittelbeständige Schutzkleidung
verwenden.
Atemschutz: bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung: Gasfilter A mit brauner Kennfarbe
Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz
Handschutz: Geeignet sind Handschuhe aus Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm), Durchbruchzeit >=
8 Stunden
Bei einer ca. 1,5-fach größeren/kleineren Schichtdicke verdoppelt/halbiert sich die
jeweilige Durchbruchzeit. Die Daten gelten nur für den Reinstoff. Bei Übertragung
auf Substanzgemische dürfen sie nur als Orientierungshilfe angesehen werden.
Maximale Tragedauer beachten!
Erstelldatum: 11.10.2012 von A. Mühlfried
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Verhalten im Gefahrfall
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon)
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Gefährdeten Bereich räumen. Gefahrenbereich nur mit geeigneter Schutzausrüstung betreten. Mit
Universalbinder (z.B. Kieselgur, Vermiculit, Sand) aufnehmen, in geeignete Behälter füllen und
über das Team 11.3 der Entsorgung zuführen. Anschließend Raum lüften und verschmutzte
Gegenstände und Boden reinigen.
Eindringen in den Boden und Gewässer vermeiden. Schon beim Eindringen geringer Stoffmengen
müssen die zuständigen Behörden verständigt werden. (Absprache mit Team 11.3)
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Stoff selbst brennt nicht. Bei Einbeziehung in Umgebungsbrand:
Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen. Drucksteigerung und Berstgefahr
beim Erhitzen. Zündquellen beseitigen. Auf windzugewandter Seite bleiben. Löschwasser nicht in
Oberflächengewässer, ins Grundwasser oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Achtung! Bei Einbeziehung in einen Brand können gefährliche Dämpfe/ Zersetzungsprodukte
entstehen: Chlorwasserstoff, Chlor, Phosgen. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und
Chemieschutzanzug tragen.
Erste Hilfe
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon), Giftnotruf Uni Bonn 0228-19240
Leitwarte (IWZ Tel.: 2000) und Pförtner (IWZ+ Altbau Tel.: 2169, GM Tel.: 6600, Cl1 Tel.: 3404,
U48 Tel.: 3261, U40 Tel.: 3200) informieren
Auge: Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser bei
weitgespreizten Lidern spülen. Für ärztliche Behandlung sorgen.
Haut: Betroffene Hautpartien sofort gründlich unter fließendem Wasser mit Seife reinigen. Bei
Reizerscheinungen oder nach großflächigem Kontakt für ärztliche Behandlung sorgen.
Atmungsorgane: Frischluft zuführen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Für ärztliche
Behandlung sorgen.
Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Langsam ein Glas Wasser trinken
lassen. Erbrechen nicht anregen. Notarzt rufen.
Sachgerechte Entsorgung
Sammlung
In Sammelbehälter für halogenhaltige organische Lösemittel und Lösungen halogenhaltiger
organischer Stoffe geben. Keine Behälter aus Aluminium verwenden! Sammelgefäße sind deutlich
mit der systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes zu beschriften und mit Gefahrensymbolen und
H- und P-Sätzen zu versehen. Sammelbehälter bis zum Transport ins Zwischenlager für
Gefahrstoffe in geeigneten Sicherheitsschränken verwahren.
Entsorgung
Chemische Abfälle sind über das Team 11.3 zu entsorgen.
Erstelldatum: 11.10.2012 von A. Mühlfried
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