BETRIEBSANWEISUNG Benzol gem. GefStoffV Institut: Muster Bereich / Arbeitsgrp.: Tätigkeit: Nummer: G 217_2 Gefahrstoffbezeichnung Benzol Form: Farbe: flüssig farblos Geruch: charakteristisch Gefahr für Mensch und Umwelt Gefahren für den Menschen H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H350: Kann Krebs erzeugen. H340: Kann genetische Defekte verursachen. H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H315: Verursacht Hautreizungen. Signalwort: Gefahr Gefahren für die Umwelt --Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Hygienevorschriften Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz achten. Verspritzen vermeiden. Bei offenem Umgang jeglichen Kontakt vermeiden. Einatmen von Dämpfen vermeiden. Berührung mit der Kleidung vermeiden. Verunreinigte Arbeitskleidung wechseln und gründlich reinigen. Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung müssen zur Verfügung stehen, wenn eine Gefährdung durch Verunreinigung der Arbeitskleidung zu erwarten ist. Hautschutzpläne beachten. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen Sehr gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes vorsehen. Dampf- Luft- Gemische sind schwerer als Luft. Für entsprechende Lüftung auch im Bodenbereich sorgen. Augenbrausen vorsehen. Beim Umgang mit größeren Mengen Notduschen vorsehen. An Arbeitsplätzen dürfen nur die Substanzmengen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich sind. Gefäße nicht offen stehen lassen. Nur in geschlossenen Apparaturen handhaben. Ist das Austreten des Stoffes nicht zu verhindern, ist eine Absaugung an der Austrittstelle erforderlich. Emissionsgrenzwerte beachten, ggf. Abluftreinigung vorsehen. Behälter und Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Für das Ab- und Umfüllen möglichst dichtschließende Anlagen mit Absaugung einsetzen. Lösemittelbeständige Hilfsgeräte verwenden. Kunststoffe sind vor ihrem Einsatz auf Beständigkeit zu prüfen. Das Dampf- Luft- Gemisch ist explosionsfähig. Von Zündquellen fernhalten. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Es ist zu verhindern, dass Gase oder Dämpfe in andere Räume, die Zündquellen enthalten, gelangen können. Fernzündung durch kriechende Dämpfe möglich. Persönliche Schutzausrüstung Körperschutz: Je nach Gefährdung dichte, ausreichend lange Schürze und Stiefel oder geeigneten Chemikalienschutzanzug tragen. Flammhemmende, antistatische und lösemittelbeständige Schutzkleidung verwenden. Atemschutz: bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung: Gasfilter A mit brauner Kennfarbe Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz Handschutz: Handschuhe aus Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm), Durchbruchzeit >= 8 Stunden Bei einer ca. 1,5-fach größeren/kleineren Schichtdicke verdoppelt/halbiert sich die jeweilige Durchbruchzeit. Die Daten gelten nur für den Reinstoff. Bei Übertragung auf Substanzgemische dürfen sie nur als Orientierungshilfe angesehen werden. Erstelldatum: 09.10.2012 von A. Mühlfried Seite 1 von 2 Maximale Tragedauer beachten! Verhalten im Gefahrfall Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon) Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Alle Zündquellen beseitigen. Gefährdeten Bereich räumen. Gefahrenbereich nur mit geeigneter Schutzausrüstung betreten. Mit Universalbinder (z.B. Kieselgur, Vermiculit, Sand) aufnehmen, in geeignete Behälter füllen und über das Team 11.3 der Entsorgung zuführen. Anschließend Raum lüften und verschmutzte Gegenstände und Boden reinigen. Eindringen in Kanalisation, Boden und Gewässer vermeiden. Schon beim Eindringen geringer Stoffmengen müssen die zuständigen Behörden verständigt werden. (Absprache mit Team 11.3) Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel sind CO2, alkoholbeständiger Schaum und Löschpulver. Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen. Behälter wenn möglich aus der Gefahrenzone bringen. Drucksteigerung, Berst- und Explosionsgefahr beim Erhitzen. Zündquellen beseitigen. Auf Rückzündung achten. Auf windzugewandter Seite bleiben. Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden. Eindringen in tiefgelegene Räume verhindern. Löschwasser nicht in Oberflächengewässer, ins Grundwasser oder in die Kanalisation gelangen lassen. Achtung! Gefährliche Zersetzungsprodukte können entstehen. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemieschutzanzug tragen. Erste Hilfe Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon), Giftnotruf Uni Bonn 0228-19240 Leitwarte (IWZ Tel.: 2000) und Pförtner (IWZ+ Altbau Tel.: 2169, GM Tel.: 6600, Cl1 Tel.: 3404, U48 Tel.: 3261, U40 Tel.: 3200) informieren Auge: Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Haut: Betroffene Hautpartien sofort gründlich unter fließendem Wasser mit Seife reinigen. Bei großflächiger Benetzung stets gleichzeitige Inhalation beachten. Für ärztliche Behandlung sorgen. Atmungsorgane: Frischluft zuführen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Langsam, in kleinen Schlucken 1 Glas Wasser trinken lassen, wenn verfügbar mit A- Kohle- Zusatz (3 Esslöffel). Erbrechen nicht anregen. Notarzt rufen. Sachgerechte Entsorgung Sammlung In Sammelbehälter für giftige entzündliche Verbindungen geben. Sammelgefäße sind deutlich mit der systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes zu beschriften und mit Gefahrensymbolen und Hund P-Sätzen zu versehen. Sammelbehälter bis zum Transport ins Zwischenlager für Gefahrstoffe in geeigneten Sicherheitsschränken verwahren. Entsorgung Chemische Abfälle sind über das Team 11.3 zu entsorgen. Erstelldatum: 09.10.2012 von A. Mühlfried Seite 2 von 2