Nummer: Betrieb/Einrichtung

Werbung
BETRIEBSANWEISUNG
Benzol
gem. GefStoffV
Institut:
Muster
Bereich / Arbeitsgrp.:
Tätigkeit:
Nummer:
G 217_2
Gefahrstoffbezeichnung
Benzol
Form:
Farbe:
flüssig
farblos
Geruch:
charakteristisch
Gefahr für Mensch und Umwelt
Gefahren für den Menschen
H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H350: Kann Krebs erzeugen.
H340: Kann genetische Defekte verursachen.
H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H315: Verursacht Hautreizungen.
Signalwort:
Gefahr
Gefahren für die Umwelt
--Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Hygienevorschriften
Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz achten. Verspritzen
vermeiden. Bei offenem Umgang jeglichen Kontakt vermeiden. Einatmen von Dämpfen
vermeiden. Berührung mit der Kleidung vermeiden. Verunreinigte Arbeitskleidung wechseln und
gründlich reinigen. Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung
müssen zur Verfügung stehen, wenn eine Gefährdung durch Verunreinigung der Arbeitskleidung
zu erwarten ist.
Hautschutzpläne beachten.
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Sehr gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes vorsehen. Dampf- Luft- Gemische sind schwerer
als Luft. Für entsprechende Lüftung auch im Bodenbereich sorgen. Augenbrausen vorsehen.
Beim Umgang mit größeren Mengen Notduschen vorsehen. An Arbeitsplätzen dürfen nur die
Substanzmengen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich sind. Gefäße
nicht offen stehen lassen. Nur in geschlossenen Apparaturen handhaben. Ist das Austreten des
Stoffes nicht zu verhindern, ist eine Absaugung an der Austrittstelle erforderlich.
Emissionsgrenzwerte beachten, ggf. Abluftreinigung vorsehen. Behälter und Leitungen sind
eindeutig zu kennzeichnen. Für das Ab- und Umfüllen möglichst dichtschließende Anlagen mit
Absaugung einsetzen. Lösemittelbeständige Hilfsgeräte verwenden. Kunststoffe sind vor ihrem
Einsatz auf Beständigkeit zu prüfen. Das Dampf- Luft- Gemisch ist explosionsfähig. Von
Zündquellen fernhalten. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Es ist zu
verhindern, dass Gase oder Dämpfe in andere Räume, die Zündquellen enthalten, gelangen
können. Fernzündung durch kriechende Dämpfe möglich.
Persönliche Schutzausrüstung
Körperschutz: Je nach Gefährdung dichte, ausreichend lange Schürze und Stiefel oder
geeigneten Chemikalienschutzanzug tragen. Flammhemmende, antistatische und
lösemittelbeständige Schutzkleidung verwenden.
Atemschutz: bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung: Gasfilter A mit brauner Kennfarbe
Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz
Handschutz: Handschuhe aus Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm), Durchbruchzeit >= 8 Stunden
Bei einer ca. 1,5-fach größeren/kleineren Schichtdicke verdoppelt/halbiert sich die
jeweilige Durchbruchzeit. Die Daten gelten nur für den Reinstoff. Bei Übertragung
auf Substanzgemische dürfen sie nur als Orientierungshilfe angesehen werden.
Erstelldatum: 09.10.2012 von A. Mühlfried
Seite 1 von 2
Maximale Tragedauer beachten!
Verhalten im Gefahrfall
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon)
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Alle Zündquellen beseitigen. Gefährdeten Bereich räumen. Gefahrenbereich nur mit geeigneter
Schutzausrüstung betreten. Mit Universalbinder (z.B. Kieselgur, Vermiculit, Sand) aufnehmen, in
geeignete Behälter füllen und über das Team 11.3 der Entsorgung zuführen. Anschließend Raum
lüften und verschmutzte Gegenstände und Boden reinigen.
Eindringen in Kanalisation, Boden und Gewässer vermeiden. Schon beim Eindringen geringer
Stoffmengen müssen die zuständigen Behörden verständigt werden. (Absprache mit Team 11.3)
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel sind CO2, alkoholbeständiger Schaum und Löschpulver.
Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen. Behälter wenn möglich aus der
Gefahrenzone bringen. Drucksteigerung, Berst- und Explosionsgefahr beim Erhitzen. Zündquellen
beseitigen. Auf Rückzündung achten. Auf windzugewandter Seite bleiben. Nur
explosionsgeschützte Geräte verwenden. Eindringen in tiefgelegene Räume verhindern.
Löschwasser nicht in Oberflächengewässer, ins Grundwasser oder in die Kanalisation gelangen
lassen.
Achtung! Gefährliche Zersetzungsprodukte können entstehen. Umgebungsluftunabhängiges
Atemschutzgerät und Chemieschutzanzug tragen.
Erste Hilfe
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon), Giftnotruf Uni Bonn 0228-19240
Leitwarte (IWZ Tel.: 2000) und Pförtner (IWZ+ Altbau Tel.: 2169, GM Tel.: 6600, Cl1 Tel.: 3404,
U48 Tel.: 3261, U40 Tel.: 3200) informieren
Auge: Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser bei
weitgespreizten Lidern spülen. Für ärztliche Behandlung sorgen.
Haut: Betroffene Hautpartien sofort gründlich unter fließendem Wasser mit Seife reinigen. Bei
großflächiger Benetzung stets gleichzeitige Inhalation beachten. Für ärztliche Behandlung
sorgen.
Atmungsorgane: Frischluft zuführen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Für ärztliche
Behandlung sorgen.
Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Langsam, in kleinen Schlucken 1
Glas Wasser trinken lassen, wenn verfügbar mit A- Kohle- Zusatz (3 Esslöffel). Erbrechen
nicht anregen. Notarzt rufen.
Sachgerechte Entsorgung
Sammlung
In Sammelbehälter für giftige entzündliche Verbindungen geben. Sammelgefäße sind deutlich mit
der systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes zu beschriften und mit Gefahrensymbolen und Hund P-Sätzen zu versehen. Sammelbehälter bis zum Transport ins Zwischenlager für Gefahrstoffe
in geeigneten Sicherheitsschränken verwahren.
Entsorgung
Chemische Abfälle sind über das Team 11.3 zu entsorgen.
Erstelldatum: 09.10.2012 von A. Mühlfried
Seite 2 von 2
Herunterladen