G 144 2 - Verwaltung

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BETRIEBSANWEISUNG
Kaliumdichromat
gem. GefStoffV
Institut:
Muster
Bereich / Arbeitsgrp.:
Tätigkeit:
Nummer:
G 144_2
Gefahrstoffbezeichnung
Kaliumdichromat
Form:
Farbe:
kristallin
orangerot
Geruch:
Gefahr für Mensch und Umwelt
Gefahren für den Menschen
H272: Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.
H301: Giftig bei Verschlucken.
H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
H330: Lebensgefahr bei Einatmen. (Mindesteinstufung Akute Toxizität, Kategorie 2)
H340: Kann genetische Defekte verursachen
H350: Kann Krebs erzeugen
H360Df: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition
Signalwort:
Gefahr
Der Stoff ist nach REACH als besonders besorgniserregend eingestuft; Verwendungsbeschränkung bzw.
Verbot wird von den Behörden geprüft.
Gefahren für die Umwelt
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Hygienevorschriften
Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz achten. Apparaturen peinlich
sauber halten. Verschütten vermeiden. Bei offenem Umgang jeglichen Kontakt und Staubentwicklung
vermeiden. Einatmen von Stäuben vermeiden. Verunreinigte Arbeitskleidung wechseln und gründlich
reinigen. Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung müssen zur Verfügung
stehen, wenn eine Gefährdung durch Verunreinigung der Arbeitskleidung zu erwarten ist.
Hautschutzpläne beachten.
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Arbeitsbereiche sind möglichst räumlich abzutrennen. Sehr gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes
vorsehen. Augenbrausen vorsehen. Beim Umgang mit größeren Mengen Notduschen vorsehen. An
Arbeitsplätzen dürfen nur die Substanzmengen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeiten
erforderlich sind. Behälter und Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Nur in geschlossenen Apparaturen
handhaben. Ist das Austreten des Stoffes nicht zu verhindern, ist eine Absaugung an der Austrittstelle
erforderlich. Emissionsgrenzwerte beachten, ggf. Abluftreinigung vorsehen. Gefäße nicht offen stehen
lassen. Für das Ab- und Umfüllen möglichst dichtschließende Anlagen mit Absaugung einsetzen. Von
offenen Flammen und brennbaren Stoffen fernhalten. Filtrieren von Lösungen nur mit Glaswolle, Glasfritten
oder Keramikfilter. Kein Filtermaterial aus Papier verwenden, nach Trocknung besteht Entzündungsgefahr.
Keine Putzlappen offen liegen lassen. Elektroinstallation wegen erhöhter Korrosionsgefahr regelmäßig
überprüfen.
Persönliche Schutzausrüstung
Körperschutz: Je nach Gefährdung dichte, ausreichend lange Schürze und Stiefel oder geeigneten
Chemikalienschutzanzug tragen. Flammhemmende, staubdichte Schutzkleidung
verwenden.
Atemschutz: bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung: Kombinationsfilter B-P3 mit grau- weißer Kennfarbe
Augenschutz: Korbbrille; ist auch das Gesicht gefährdet: zusätzlicher Schutzschirm
Handschutz: Nachfolgende Daten gelten für wässrige, gesättigte Lösungen des Salzes.
Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8 Stunden):
Naturkautschuk/Naturlatex - NR (0,5 mm) (ungepuderte und allergenfreie Produkte
verwenden), Polychloropren - CR (0,5 mm), Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR (0,35 mm),
Butylkautschuk - Butyl (0,5 mm), Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm), Polyvinylchlorid - PVC (0,5
mm)
Erstelldatum: 07.09.2012 von A. Mühlfried
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Bei einer ca. 1,5-fach größeren/kleineren Schichtdicke verdoppelt/halbiert sich die jeweilige
Durchbruchzeit. Die Daten gelten nur für den Reinstoff. Bei Übertragung auf
Substanzgemische dürfen sie nur als Orientierungshilfe angesehen werden.
Maximale Tragedauer beachten!
Verhalten im Gefahrfall
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon)
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Gefährdeten Bereich räumen. Gefahrenbereich nur mit geeigneter Schutzausrüstung betreten. Mechanisch
aufnehmen, in geeignete Behälter füllen und über das Team 11.3 der Entsorgung zuführen.
Staubentwicklung vermeiden. Anschließend Raum lüften und verschmutzte Gegenstände und Boden
reinigen.
Eindringen in den Boden und Gewässer vermeiden. Schon beim Eindringen geringer Stoffmengen müssen
die zuständigen Behörden verständigt werden. (Absprache mit Team 11.3)
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Stoff selbst brennt nicht, wirkt aber brandfördernd. Bei Einbeziehung in Umgebungsbrand:
Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen. Behälter wenn möglich aus der Gefahrenzone
bringen. Auf windzugewandter Seite bleiben. Löschwasser nicht in Oberflächengewässer, ins Grundwasser
oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Achtung! Bei Einbeziehung in einen Brand können gefährliche Dämpfe/Zersetzungsprodukte entstehen:
Chromoxid. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemieschutzanzug tragen.
Erste Hilfe
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon), Giftnotruf Uni Bonn 0228-19240
Leitwarte (IWZ Tel.: 2000) und Pförtner (IWZ+ Altbau Tel.: 2169, GM Tel.: 6600, Cl1 Tel.: 3404,
U48 Tel.: 3261, U40 Tel.: 3200) informieren
Auge: Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten
Lidern spülen. Möglichst sofortiger Transport zum Augenarzt.
Haut: Betroffene Hautpartien sofort gründlich unter fließendem Wasser mit Seife reinigen. Im Falle der
Kontamination mit (heißen!) Lösungen oder der Einwirkung von Stäuben auf größere Wunden betroffene
Hautareale anhaltend unter fließendem Wasser spülen. Vitamin C-Lösung (ca. 5 g in Wasser gelöst)
trinken lassen. Sofort Notarzt rufen.
Atmungsorgane: Frischluft zuführen. Frühstmöglich ein Glucocorticoid-Dosieraerosol zur Inhalation wiederholt
tief einatmen lassen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Schnell für ärztliche Behandlung sorgen.
Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Reichlich Wasser oder Milch trinken lassen.
Zwischenzeitlich Notarzt rufen.
Sachgerechte Entsorgung
Sammlung
Durch Eintragen in eine Natriumthiosulfatlösung - ggf. unter Ansäuern - in gefahrlose Reduktionsprodukte
überführen. In Sammelbehälter für Salzlösungen geben, ist ein pH-Wert von 6-8 ist einzustellen, bzw. in
Sammelbehälter für giftige anorganische Rückstände sowie Schwermetallsalze und ihre Lösungen geben.
Sammelgefäße sind deutlich mit der systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes zu beschriften und mit
Gefahrensymbolen und H- und P-Sätzen zu versehen. Sammelbehälter bis zum Transport ins Zwischenlager
für Gefahrstoffe in geeigneten Sicherheitsschränken verwahren.
Entsorgung
Chemische Abfälle sind über das Team 11.3 zu entsorgen.
Erstelldatum: 07.09.2012 von A. Mühlfried
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