BETRIEBSANWEISUNG Naphthalin gem. GefStoffV Institut: Bereich / Arbeitsgrp.: Tätigkeit: Nummer: G 162_1 Gefahrstoffbezeichnung Naphthalin Form: fest Farbe: weiß Geruch: nach Mottenpulver/ Teer Gefahr für Mensch und Umwelt Gefahren für den Menschen Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Gefahren für die Umwelt Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Hygienevorschriften Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz achten. Verschütten vermeiden. Bei offenem Umgang jeglichen Kontakt und Staubentwicklung vermeiden. Einatmen von Stäuben vermeiden. Berührung mit der Kleidung vermeiden. Verunreinigte Arbeitskleidung wechseln und gründlich reinigen. Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung müssen zur Verfügung stehen, wenn eine Gefährdung durch Verunreinigung der Arbeitskleidung zu erwarten ist. Hautschutzpläne beachten. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen Arbeitsraum: Arbeitsbereiche nach Bestimmungen für die Schutzstufe 2 einrichten. Stoff nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Apparaturen: Möglichst geschlossene Apparaturen verwenden. Ist das Austreten des Stoffes nicht zu verhindern, ist dieser an der Austrittstelle gefahrlos abzusaugen. Insbesondere bei Erwärmung ist Absaugung erforderlich. Ggf. Abluftreinigung vorsehen. Behälter und Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Hinweise zum sicheren Umgang: An Arbeitsplätzen dürfen nur die Substanzmengen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich sind. Gefäße nicht offen stehen lassen. Für das Ab- und Umfüllen möglichst dichtschließende Anlagen mit Absaugung einsetzen. Bereiche, in denen der Stoff in Staubform in solchen Mengen auftreten kann, dass die Möglichkeit einer Staubexplosion besteht, gelten als explosionsgefährdet. Von Zündquellen (z.B. offenen Flammen, Wärmequellen und Funken) fernhalten. Persönliche Schutzausrüstung Körperschutz: Je nach Gefährdung dichte, ausreichend lange Schürze und Stiefel oder geeigneten Chemikalienschutzanzug tragen. Staubdichte Schutzkleidung verwenden. Atemschutz: bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung: Gasfilter A mit brauner Kennfarbe Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz Handschutz: Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8 Stunden): Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR (0,35 mm), Butylkautschuk - Butyl (0,5 mm), Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm) Erstelldatum: 19.02.2010 von A. Mühlfried Seite 1 von 2 Handschuhe aus Polychloropren - CR (0,5 mm) bei Dauerkontakt nicht länger als 4 Stunden tragen. Handschuhe aus Polyvinylchlorid - PVC (0,5 mm) bei Dauerkontakt nicht länger als 2 Stunden tragen. Bei einer ca. 1,5-fach größeren/kleineren Schichtdicke verdoppelt/halbiert sich die jeweilige Durchbruchzeit. Die Daten gelten nur für den Reinstoff. Bei Übertragung auf Substanzgemische dürfen sie nur als Orientierungshilfe angesehen werden. Maximale Tragedauer beachten! Verhalten im Gefahrfall Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon) Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Mechanisch aufnehmen, in geeignete Behälter füllen und über das Team 11.3 der Entsorgung zuführen. Staubentwicklung vermeiden. Anschließend Raum lüften und verschmutzte Gegenstände und Boden reinigen. Eindringen in den Boden und Gewässer vermeiden. Schon beim Eindringen geringer Stoffmengen müssen die zuständigen Behörden verständigt werden. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel sind Wasser (nur Sprühstrahl), CO 2, und Löschpulver. Größeren Brand mit Schaum bekämpfen. Bei plötzlichem Freiwerden und Aufwirbelung größerer Staubmengen sofort Deckung nehmen. Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen. Kein Strahlwasser in die heiße Schmelze bringen, Dampfexplosion mit Stoffausbreitung. Behälter wenn möglich aus der Gefahrenzone bringen. Zündquellen beseitigen. Auf windzugewandter Seite bleiben. Löschwasser nicht in Oberflächengewässer oder ins Grundwasser gelangen lassen. Achtung! Gefährliche Zersetzungsprodukte können entstehen. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemieschutzanzug tragen. Erste Hilfe Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon), Giftnotruf Uni Bonn 0228-19240 Leitwarte (IWZ Tel.: 2000) und Pförtner (IWZ+ Altbau Tel.: 2169, GM Tel.: 6600, Cl1 Tel.: 3404, M5 Tel.: 3261, U40 Tel.: 3200) informieren Auge: Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Stets für ärztliche Behandlung sorgen. Haut: Betroffene Hautpartien sofort gründlich unter fließendem Wasser mit Seife reinigen. Krusten von erstarrter Schmelze auf der Haut sowie am Körper haftende Kleidung nur vom Arzt entfernen lassen. In jedem Fall - auch wegen möglicher Resorptivwirkung für ärztliche Behandlung sorgen. Atmungsorgane: Frischluft zuführen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Bei Atemstillstand künstlich beatmen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Die Vergiftungssymptome können erst später auftreten. Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Sofort reichlich Wasser trinken lassen. Medizinalkohle geben (3 Esslöffel Medizinalkohle in 1 Glas Wasser aufgeschlämmt). Keinesfalls Speiseöle, Rizinus, Milch oder Alkohol geben. Für ärztliche Behandlung sorgen. Sachgerechte Entsorgung Sammlung In Sammelbehälter für feste organische Rückstände geben. Sammelgefäße sind deutlich mit der systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes zu beschriften und mit Gefahrensymbolen und R- und S-Sätzen zu versehen. Sammelbehälter bis zum Transport ins Zwischenlager für Gefahrstoffe in geeigneten Sicherheitsschränken verwahren. Entsorgung Chemische Abfälle sind über das Team 11.3 zu entsorgen. Erstelldatum: 19.02.2010 von A. Mühlfried Seite 2 von 2