G 162 1

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BETRIEBSANWEISUNG
Naphthalin
gem. GefStoffV
Institut:
Bereich / Arbeitsgrp.:
Tätigkeit:
Nummer:
G 162_1
Gefahrstoffbezeichnung
Naphthalin
Form:
fest
Farbe:
weiß
Geruch:
nach Mottenpulver/ Teer
Gefahr für Mensch und Umwelt
Gefahren für den Menschen
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
Gefahren für die Umwelt
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Hygienevorschriften
Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz achten. Verschütten
vermeiden. Bei offenem Umgang jeglichen Kontakt und Staubentwicklung vermeiden. Einatmen
von Stäuben vermeiden. Berührung mit der Kleidung vermeiden. Verunreinigte Arbeitskleidung
wechseln und gründlich reinigen. Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und
Arbeitskleidung müssen zur Verfügung stehen, wenn eine Gefährdung durch Verunreinigung der
Arbeitskleidung zu erwarten ist.
Hautschutzpläne beachten.
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Arbeitsraum:
Arbeitsbereiche nach Bestimmungen für die Schutzstufe 2 einrichten. Stoff nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Apparaturen:
Möglichst geschlossene Apparaturen verwenden. Ist das Austreten des Stoffes nicht zu
verhindern, ist dieser an der Austrittstelle gefahrlos abzusaugen. Insbesondere bei Erwärmung ist
Absaugung erforderlich. Ggf. Abluftreinigung vorsehen. Behälter und Leitungen sind eindeutig zu
kennzeichnen.
Hinweise zum sicheren Umgang:
An Arbeitsplätzen dürfen nur die Substanzmengen vorhanden sein, die für den Fortgang der
Arbeiten erforderlich sind. Gefäße nicht offen stehen lassen. Für das Ab- und Umfüllen möglichst
dichtschließende Anlagen mit Absaugung einsetzen. Bereiche, in denen der Stoff in Staubform in
solchen Mengen auftreten kann, dass die Möglichkeit einer Staubexplosion besteht, gelten als
explosionsgefährdet. Von Zündquellen (z.B. offenen Flammen, Wärmequellen und Funken)
fernhalten.
Persönliche Schutzausrüstung
Körperschutz: Je nach Gefährdung dichte, ausreichend lange Schürze und Stiefel oder
geeigneten Chemikalienschutzanzug tragen. Staubdichte Schutzkleidung
verwenden.
Atemschutz: bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung: Gasfilter A mit brauner Kennfarbe
Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz
Handschutz: Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8
Stunden): Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR (0,35 mm), Butylkautschuk - Butyl (0,5
mm), Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm)
Erstelldatum: 19.02.2010 von A. Mühlfried
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Handschuhe aus Polychloropren - CR (0,5 mm) bei Dauerkontakt nicht länger als 4
Stunden tragen.
Handschuhe aus Polyvinylchlorid - PVC (0,5 mm) bei Dauerkontakt nicht länger als
2 Stunden tragen.
Bei einer ca. 1,5-fach größeren/kleineren Schichtdicke verdoppelt/halbiert sich die
jeweilige Durchbruchzeit. Die Daten gelten nur für den Reinstoff. Bei Übertragung
auf Substanzgemische dürfen sie nur als Orientierungshilfe angesehen werden.
Maximale Tragedauer beachten!
Verhalten im Gefahrfall
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon)
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Mechanisch aufnehmen, in geeignete Behälter füllen und über das Team 11.3 der Entsorgung
zuführen. Staubentwicklung vermeiden. Anschließend Raum lüften und verschmutzte
Gegenstände und Boden reinigen.
Eindringen in den Boden und Gewässer vermeiden. Schon beim Eindringen geringer Stoffmengen
müssen die zuständigen Behörden verständigt werden.
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel sind Wasser (nur Sprühstrahl), CO 2, und Löschpulver. Größeren Brand mit
Schaum bekämpfen.
Bei plötzlichem Freiwerden und Aufwirbelung größerer Staubmengen sofort Deckung nehmen.
Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen. Kein Strahlwasser in die heiße
Schmelze bringen, Dampfexplosion mit Stoffausbreitung. Behälter wenn möglich aus der
Gefahrenzone bringen. Zündquellen beseitigen. Auf windzugewandter Seite bleiben. Löschwasser
nicht in Oberflächengewässer oder ins Grundwasser gelangen lassen.
Achtung! Gefährliche Zersetzungsprodukte können entstehen. Umgebungsluftunabhängiges
Atemschutzgerät und Chemieschutzanzug tragen.
Erste Hilfe
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon), Giftnotruf Uni Bonn 0228-19240
Leitwarte (IWZ Tel.: 2000) und Pförtner (IWZ+ Altbau Tel.: 2169, GM Tel.: 6600, Cl1 Tel.: 3404,
M5 Tel.: 3261, U40 Tel.: 3200) informieren
Auge: Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser bei
weitgespreizten Lidern spülen. Stets für ärztliche Behandlung sorgen.
Haut: Betroffene Hautpartien sofort gründlich unter fließendem Wasser mit Seife reinigen. Krusten
von erstarrter Schmelze auf der Haut sowie am Körper haftende Kleidung nur vom Arzt
entfernen lassen. In jedem Fall - auch wegen möglicher Resorptivwirkung für ärztliche
Behandlung sorgen.
Atmungsorgane: Frischluft zuführen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Bei Atemstillstand
künstlich beatmen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Die Vergiftungssymptome können erst
später auftreten.
Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Sofort reichlich Wasser trinken
lassen. Medizinalkohle geben (3 Esslöffel Medizinalkohle in 1 Glas Wasser aufgeschlämmt).
Keinesfalls Speiseöle, Rizinus, Milch oder Alkohol geben. Für ärztliche Behandlung sorgen.
Sachgerechte Entsorgung
Sammlung
In Sammelbehälter für feste organische Rückstände geben. Sammelgefäße sind deutlich mit der
systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes zu beschriften und mit Gefahrensymbolen und R- und
S-Sätzen zu versehen. Sammelbehälter bis zum Transport ins Zwischenlager für Gefahrstoffe in
geeigneten Sicherheitsschränken verwahren.
Entsorgung
Chemische Abfälle sind über das Team 11.3 zu entsorgen.
Erstelldatum: 19.02.2010 von A. Mühlfried
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