NVL Verbandstag 2010

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Uwe Rauhöft, Geschäftsführer
Ingo Bettels, Verbandssprecher
P R E S S E I N F O R M A T I O N
Nr. 17/2010 vom 11. Juni 2010
Praktikableres Steuerrecht an Stelle großer Steuerreform
Politik, Gerichtsbarkeit und Finanzverwaltung auf dem NVL - Verbandstag
Berlin, 11. Juni 2010
Begrenzte finanzielle Spielräume lassen eine grundlegende Reform der
Einkommensteuer in dieser Wahlperiode nicht zu. Die Marschrichtung des Bundesfinanzministeriums geht
daher in Richtung struktureller Steuervereinfachungen im bestehenden System. Ankündigungen, die beim
Verbandstag des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) im Haus der Bundespressekonferenz
in Berlin auf das Wohlwollen der Vertreter der 130 Mitgliedervereine der bundesweit agierenden
Dachorganisation stießen. Sie wurden darüber hinaus auch von Vertretern der Finanzgerichtsbarkeit, der
Steuerverwaltung, sowie Parteienvertretern von Regierung und selbst der Opposition befürwortet. Ein
"großen Wurf" im Einkommensteuerrecht hat unter den obwaltenden Umständen keine Befürworter.
"Arbeitnehmer-Steuerpolitik in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise"- gleichzeitig Motto des Verbandstags
und Titel einer Podiumsdiskussion - soll sich zukünftig an den Eckpunkten der Einnahmesicherung und der
Schaffung von Wachstum und damit zukunftsorientierter Lenkungswirkung orientieren.
Die Änderungsfrequenz des bestehenden Einkommensteuerrechts herunterzusetzen, wertet Ralph
Brinkhaus, Mitglied der CDU-CSU-Bundestagsfraktion und des Finanzausschusses, bereits als eine erste
Vereinfachung des Steuerrechts. Grundprobleme des Einkommensteuerrechts allerdings sei, dass eine
hundertprozentige Einzelfallgerechtigkeit angestrebt werde. Für den Diplom-Ökonomen und Steuerberater
ein Ding der Unmöglichkeit.
Eine Politik der kleine Schritte in Sachen Steuervereinfachung findet nach Aussage von Nicolette Kressl, der
finanzpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion auch die Zustimmung ihrer Fraktion: "Wir haben
die Schuld einer ernsthaften Prüfung. "Die Bringschuld der Veränderungsvorschläge liege jedoch bei der
Regierung.
Diese
setzt
auf
Vereinfachungen
in
den
Bereichen
Besteuerungsverfahren,
Verwaltungsverfahren und materielles Steuerrecht. "Wir haben dabei den Anspruch, die Praktikabilität
gesetzlicher Regelungen für Steuerpflichtige, Beraterschaft und Finanzverwaltung zu verbessern", betonte
Jörg Kraeusel vom BMF in Vertretung des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk. Materielle
Steuerrechtsvereinfachungen sollen vor allem durch den verstärkten Einsatz von Typisierungen und
Pauschalierungen bei der Einkommensermittlung erreicht werden, die jedoch realitätsgerecht den typischen
Fall als Maßstab zugrunde zu legen haben.
Pauschalen, so auch die Forderung von NVL- Geschäftsführer Uwe Rauhöft, seien nur dort festzulegen, wo
sie tatsächlich Aufwand vereinfachend erfassten. Pauschalen und Freibeträge müssen zielgenau
Aufwendungen abdecken. Mitnahmeeffekte und Doppelbegünstigungen in Verbindung mit steuerfreien
Erstattungen seien zu vermeiden.
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Seite 2 zur NVL-Presseinformation vom 11.06.2010
"Die Arbeit wird uns nicht ausgehen", sieht Professor Dr. Joachim Kanzler, Vorsitzender Richter des 6.
Senats beim Bundesfinanzhof (BFH), auch in Zeiten angestrebter Steuervereinfachungen weiterhin
juristischen Klärungs- und Erläuterungsbedarf. Schon seit den siebziger Jahren habe es immer wieder
Bestrebungen von Steuervereinfachungen gegeben, mit meist minderem Erfolg, ließ Willi Reinemann, als
ehemaliger Finanzamtsleiter und Leiter der Thüringer Steuerverwaltung auch ein Mann der Praxis, Skepsis
gegenüber dem "Heilmittel" Steuervereinfachung erkennen.
Nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums ist auf "dem sicherlich langen Weg zu wirksamer
Steuervereinfachung" ein Zusammenwirken aller Beteiligter, insbesondere auch der Praktiker aus Wirtschaft
und Verwaltung unverzichtbar. Als Grundlage dieser Zusammenarbeit nennt das Ministerium das NVL Steuerkonzept für eine leistungsrechte und zeitgemäße Arbeitnehmerbesteuerung" in einem Atemzug mit
dem Maßnahmenkatalog der Finanzminister der Länder. Man sehe Übereinstimmung in der grundsätzlichen
Ausrichtung und werde die Vorschläge in die Überlegungen einbeziehen.
Steuerpolitik - so die aktuelle Fortschreibung der NVL- Konzeption - ist neben der Funktion der
Einnahmeerzielung
auch
Wachstumspolitik.
Dieser
Grundsatz
sei
nicht
nur
bei
der
Unternehmensbesteuerung, sondern gleichermaßen auch bei der Einkommensbesteuerung zu beachten.
Daher, so die NVL- Forderung, müsse das Steuerrecht gezielt und kontinuierlich Bereiche wie Bildung und
Familie fördern. Ziele, insbesondere die Familienförderung, die das Bundesfinanzministerium über das
Konjunkturpaket
II
mit
der
Anhebung
des
Grundfreibetrags
und
durch
das
Wachstumsbeschleunigungsgesetz mit Anhebung der Kinderfreibeträge sowie der Erhöhung des
Kindergeldes realisiert sieht. Zustimmung erntete bei der NVL - Podiumsdiskussion zudem die Absicht der
Bundesregierung, Leistungen im Unterhalts-, Steuer-, Sozial- und Familienrecht zu harmonisieren und auf
wissenschaftlicher Grundlage zu evaluieren.
In der von NVL- Verbandsprecher Ingo Bettels moderierten Diskussionsrunde sprach sich Professor Kanzler
allerdings gegen unsystematische Eingriffe in das Steuerrecht aus, zumal diese wie das Beispiel des
verminderten Mehrwertsteuersatzes für das Hotelgewerbe zeige, die Steuermoral untergrabe. Die
Rücknahme dieses Steuerprivilegs nannte Nicoletta Kressl "ihren Lieblingskonsolidierungsvorschlag". Der
Anwendungsbereich des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes steht auf Wunsch der Bundestagsfraktionen auf
dem Prüfstand. Eine wissenschaftliche Studie soll Strukturen von Regel- und ermäßigten Steuersätzen
bewerten und Handlungsempfehlungen für eine zukünftige Ausgestaltung des ermäßigten
Mehrwertsteuersatzes unter Berücksichtigung der geltenden EU-Rechtslage aufzeigen.
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