Gesellschaftsvertrag 1. Sabina C., Waldstrasse 1, 5000 Aarau und Jan O., Waldstrasse 1, 5000 Aarau kaufen als Mitglieder einer einfachen Gesellschaft das Einfamilienhaus an der Luegislandstrasse 23 in 5413 Birmenstorf, zum Preis von Fr. 630'000.– im Miteigentum. Sie werden das Haus gemeinsam bewohnen. 2. Finanziert wird der Kauf durch eine Hypothek von Fr. 430'000.– und Eigenkapital von Fr. 200'000.–. Beide Gesellschafter tragen die Finanzierungskosten zu gleichen Teilen und steuern je Fr. 100'000.– zum Eigenkapital bei. Die jeweils erforderlichen Beträge sind fristgerecht auf das Gesellschaftskonto «Rubrik EFH Birmenstorf» bei der Raiffeisen-Bank in Zürich einzuzahlen. Die Gesellschafter verfügen über dieses Konto mit Kollektivunterschrift. 3. Beide Gesellschafter tragen die laufenden Kosten der Liegenschaft (Hypothekarzins, Unterhalt, diverse Nebenkosten etc.) zu gleichen Teilen. 4. Beide Gesellschafter haben die gleichen Mitbestimmungsrechte. Können sich die Parteien nicht einigen, dann entscheidet der Präsident des zuständigen Bezirksgerichts endgültig. 5. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, den Gesellschaftsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf einen beliebigen Termin hin zu kündigen. Die verbleibende Partei ist verpflichtet, die Liegenschaft nach Ablauf der Kündigungsfrist innert einer Frist von weiteren sechs Monaten zu übernehmen. Während dieser Zeit trägt die verbleibende Partei sämtliche Liegenschaftenkosten allein. Ist es der verbleibenden Partei nicht möglich, die Liegenschaft innert der genannten Frist zu übernehmen, ist die Liegenschaft an eine Drittperson zu verkaufen. Der Verkauf wird über folgenden Liegenschaftenmakler abgewickelt: Interimmobilia, Bahnhofstrasse 1, 5000 Aarau. In diesem Fall tragen die Parteien sämtliche Liegenschaftenkosten bis zum Verkauf gemeinsam. 6. Der Verkaufserlös oder ein allfälliger Verlust wird zu gleichen Teilen unter den Gesellschaftern aufgeteilt. Aarau, 12. März 2009 Sabina C. Jan O. © Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Er darf nur zum persönlichen Gebrauch verwendet werden. Vervielfältigungen in jeglicher Form, wie auch die Aufnahme in Online-Dienste, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Beobachter-Buchverlags gestattet.