Tit - Atemschutzlexikon

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Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
Kapitel 5 Einsatzgrundsätze
Inhaltsverzeichnis
1 Begrüßung
2 Grundlagen
3 Einsatzvorbereitung
4 Einsatzdurchführung
4.1 Allgemeine Einsatzgrundsätze
4.2 Einsatzgrundsätze beim Tragen von Isoliergeräten
4.3 Einsatzgrundsätze beim Tragen von Filtergeräten
5 Abschluss und Nachbereitung des Atemschutzeinsatzes
6 Verabschiedung
I 2
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 3
Bild 1:
Begrüßung
1 Begrüßung
2 Grundlagen
2.1 Hinweis für Ausbilder
Bereits seit Anfang der dreißiger Jahre regeln in der deutschen Feuerwehr Vorschriften den Atemschutz.
Die damalige „Ausbildungsvorschrift für den Feuerwehrdienst, Teil II: Gasschutzdienst“ wurde nach dem
II. Weltkrieg als Feuerwehrdienstvorschrift FwDV neu gefasst. Bereits in der ersten Vorschrift waren
Hinweise zum richtigen Verhalten beim Vorgehen unter Atemschutz in den Gefahrenbereich enthalten.
Verschiedene Einflüsse auf den Atemschutz, z. B. veränderte Einsatzbedingungen und daraus
resultierende Ergänzungen der Einsatztaktik und das Vorgehen unter Atemschutzgeräten, neue
Anforderungen an die Wartung von Atemschutzgeräte sowie verbesserte Atemschutzgeräte erfordern
immer wieder eine Überarbeitung dieser Einsatzgrundsätze. So wie der gesamte Atemschutz entwickeln
sich also auch die Einsatzgrundsätze kontinuierlich weiter, passen sich den Einsatzbedingungen an. Nur
so lässt sich der Feuerwehreinsatz unter Atemschutz zielgerichtet vorbereiten, zweckmäßig und sicher
durchführen sowie ordnungsgemäß nachbereiten.
Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr müssen zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Gefahrenbereiche
eindringen, in denen gefährliche Stoffe die Einatemluft vergiftet haben, radioaktive Partikel oder
Wärmestrahlung vorhanden sind. Deshalb ist für den Atemschutzeinsatz auch die Einhaltung der
zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften bedeutsam. Das Vorgehen unter Atemschutz beinhaltet also
immer auch die Beachtung der Unfallverhütung und die Sicherheit im Atemschutz.
2.2 Grundlegende Hinweise für
Atemschutzgeräteträger
Für den Atemschutzgeräteträger zu
beachtende Einsatzgrundsätze betreffen die
Einsatz-vorbereitung, das Verhalten im Einsatz
und bei der Einsatznachbereitung.
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 4
Bild 2:
Grundlegende Hinweise
Wichtige Inhalte aus Vorschriften zum Vorgehen unter Atemschutz enthalten
 Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 7 Atemschutz“
enthält detailliert die Grundsätze für das Vorgehen unter Atemschutz mit umluftabhängigen und mit
umluftunabhängigen Atemschutzgeräten, zur Atemschutzüberwachung, zur Notfallrettung, zur
Verantwortlichkeiten der Atemschutzgeräteträger, Orientierung, Absuchen und Kennzeichnen von
Räumen und zum Verhalten in Notsituationen
 Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz“
Einsatzleiter der Feuerwehr, die nicht über ausreichende Sonderausrüstung verfügen, dürfen
nur Maßnahmen zur Rettung gefährdeter Personen und zur Sicherung der Einsatzstelle
einleiten Sie müssen auf die Sicherheit der Einsatzkräfte achten.
 Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr DGUV Vorschrift 49
... "im Einzelfall bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben“ kann „von den Bestimmungen der
Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden". Dabei muss aber die Gefahr weitestgehend
minimiert werden bzw. im vertretbaren Verhältnis zum erreichbaren Nutzen stehen. Der Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben.
Merke:
Die Umsetzung der Vorschriften zum Atemschutzeinsatz ist Grundbedingung für eine maximale
Sicherheit der Atemschutzgeräteträger.
Merke
Wer in den Gefahrenbereich hinein geht, muss auch gesund daraus zurückkehren.
Um die sichere Einsatzdurchführung zu gewährleisten, müssen
 den Atemschutzgeräteträgern einsatzbereite Atemschutzgeräte und alle erforderliche Persönliche
Schutzausrüstung zur Verfügung stehen,
 die Atemschutzgeräteträger ihre Atemschutzgeräte sicher handhaben können
 die Atemschutzgeräteträger die angewiesene Schutzausrüstung tragen
 die Atemschutzgeräteträger gesund und körperlich fit sein
 die Atemschutzgeräteträger die Einsatzgrundsätze kennen.
Merke
Wichtigster Grundsatz im Atemschutzeinsatz: Der Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit selbst
verantwortlich.
Dem Atemschutzgeräteträger muss jederzeit klar
sein, dass nur die Beachtung aller sicherheitsrelevanten Maßnahmen und die korrekte
Durchführung des Einsatzes die sichere
Durchführung des Einsatzes gewährleistet.
2.3 Belastung und Beanspruchung von
Atemschutzgeräteträgern
2.3.1 Ursachen und Nachweis
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 5
Bild 4
Belastung des Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger werden beim Tragen von Atemschutzgeräten physisch und psychisch stark
belastet.
Die physische Beanspruchung entsteht vor allem durch:
 die Wärmebelastung im Einsatz- oder Übungsobjektobjekt, z. B. dem Brandraum,
 der Folgen der Gewichtsbelastung, z. B. die Entstehung zusätzlicher Körperwärme sowie die
Belastung des Knochenbaus durch die Persönliche Schutzausrüstung, die zusätzlichen Ausrüstung
und die eigene Körpermasse
 die Isolation der entstehenden Körperwärme, z. B. durch die Feuerwehrschutzkleidung und den
Chemikalienschutzanzug
 die körperliche Belastung während der Einsatztätigkeit, z. B. Tragen von Geräten, Besteigen von
Leitern und Retten von Personen.
Die psychische Belastung kann durch folgende Stressoren entstehen:
 traumatische Erlebnisse, z. B. des Bergen einer Kinderleiche
 Suchtpotential, z. B. Alkoholismus
 Depressionen
 Angst vor Versagen und Überlastung
 das Einsatzrisiko
 die Einsatzbedingungen, z. B. schlechte Sicht.
Diese Beanspruchungen und Belastungen sorgen bei Atemschutzgeräteträgern u. a. für eine Erhöhung
der Atemfrequenz (Tabelle 1 *), für erhöhte Blutdruckwerte (Tabelle 2 *) und Pulswerte (Tabelle 3 *).
Der heftiger arbeitende Körper erzeugt dadurch u.a. mehr Schweiß als vor dem Einsatz. Versuche
(Tabelle 4 *) ergaben dementsprechend sogar einen relativ erheblichen Gewichtsverlust bei
Atemschutzgeräteträgern während der Absolvierung einer Belastungsübung, d. h. also, die
Atemschutzgeräteträger haben große Mengen Flüssigkeit, z. B. bis zu 2,0 kg ausgeschwitzt.
Hinweis: * Versuche des Autors
Tabelle 1: Erhöhung der Atemfrequenz bei Einsatztätigkeit
Messzeitpunkt
trainierte ASGT
untrainierte ASGT [1/min]
[1/min]
Einsatzbeginn
30
35
Maximum
50
62
(Spitzenwert: 72 !!!)
Einsatzende
15 Minuten nach Einsatz
45
37
55
42
Tabelle 2: Erhöhung des Blutdrucks bei Einsatztätigkeit
Durchschnitt [mmHg]
Maximum [mmHg]
160
202
Tabelle 3: Erhöhung des Puls bei Einsatztätigkeit
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 6
Messzeitpunkt
trainierte ASGT
[1/min]
untrainierte ASGT
[1/min]
Einsatzbeginn
Maximum
70
165
80
190
(Spitzenwert:
Abbruch bei 220)
Einsatzende
15 Minuten nach Einsatz
105
85
140
105
Tabelle 4: Verringerung der Körpermasse [kg] durch Transpiration während
der Belastungsübung Atemschutz
Messzeitpunkt
trainierte ASGT
untrainierte ASGT
Einsatzbeginn
81,4 kg
85,0 kg
Einsatzende
80,5 kg
83,5 kg
2.3.2 Beanspruchungen und Belastungen reduzieren
Bild 5:
Reduzierung von Beanspruchung und Belastung
Der Atemschutzgeräteträger ist beim Tragen von
Atemschutzgeräten Beanspruchungen und Belastung
objektiv ausgesetzt. Sie sind durch den
Atemschutzgeräteträger deutlich wahrnehmbar. Es lassen
sich aber Vorschläge, Verhaltensweisen und Maßnahmen
entwickeln, die gebündelt die Belastung reduzieren oder
zumindest kompensieren können.
Dazu zählen u..a. folgende:
 Voraussetzungen zum Tragen von
Atemschutzgeräten absichern
Bild 6:
Voraussetzungen zum Tragen von Atemschutzgeräten
Zu den Voraussetzungen zum Tragen von
Atemschutzgeräten gehören:
 Mindestalter 18 Jahre
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze




I 7
Absolvierung der ärztlichen Untersuchung nach G 26/3 vor dem ersten Tragen und anschließend in
regelmäßigen Abständen
erfolgreiche Absolvierung der Lehrgänge Truppmann, Sprechfunker und Atemschutzgeräteträger
nach Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 2 Ausbildung bei der Feuerwehr“
Erfüllung körperlicher Voraussetzungen zum Dichtsetzen der Vollmaske, z. B. Einhaltung der
Freiheit von Bart und Koteletten im Dichtbereich der Vollmaske
zu Einsatzbeginn aktuell gesund, also frei von behindernden Krankheiten, Drogen,
beeinträchtigenden Medikamenten und Alkohol
Hinweis für Ausbilder:
Nicht gesund sind ASGT, wenn sie z. B. über Unwohlsein, Erkältung, Magenschmerzen, Atemnot, Enge
im Brustbereich, kalten Schweiß oder Kribbeln im Mund- oder Gliedmaßenbereich klagen.





Einhaltung der Fortbildungen wie
aller 12 Monate mindestens eine Belastungsübung in der Atemschutzübungsanlage
jährlich mindestens eine Unterweisung
jährlich mindestens Einsatzübung bei ASGT mit geringer Einsatztätigkeit
jährlich eine einsatzrelevante Übung für CSA-Träger.
 Flüssigkeitsverluste ausgleichen
Bild 7: Ausgleich Flüssigkeitsverluste
Die relativ großen Flüssigkeitsverluste der Einsatzkräfte
von durchschnittlich etwa 1,0 kg pro Belastungsübung in
der Atemschutzübungsanlage sind durch geeignete
Getränke auszugleichen. Damit soll einer Dehydrierung
durch übermäßiges Schwitzen bei der Belastung und
wegen des Tragens der Feuerwehrschutzkleidung sowie
durch die getrocknete Luft aus dem Pressluftatmer
vorgebeugt werden. Erkenntnisse belegen, dass für den
Flüssigkeitsausgleich am besten stilles Mineralwasser geeignet ist. Isotonische Getränke sind nicht
erforderlich. Getränke ohne Mineralien, z.B. Tee, sind weniger geeignet.
Sinnvoller Weise sollte die Forderung zum Flüssigkeitsausgleich auf Übungs- und Einsatztätigkeit
bezogen werden.
Merke
Der Atemschutzgeräteträger sollte mindestens die Menge an Flüssigkeit, die ihm durch den Schweiß
verloren geht, unmittelbar nach dem Einsatz ersetzen.
 Erholungspausen einlegen
Bild 8: Erholungspausen
Zwischen zwei Atemschutzeinsätzen bzw. nach
Atemschutzübungen sollte eine Erholungspause eingelegt
werden Dieser Gedanke ist nicht neu und seine
Umsetzung zeitgemäß. Er wird z. B. in den USA bereits
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 8
seit vielen Jahren durchgesetzt und dort in der
Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern wie auch
Führungskräften gelehrt.
Die Dauer der Ruhepause hängt von der Belastung ab, sollte aber möglichst im Bereich von mindestens
30 Minuten liegen. Optimale Pausenlängen entsprechen der Belastungsdauer. Diese Pause sollte nur
der Erholung, Kühlung und Flüssigkeitsaufnahme dienen. Wenn in Einzelfällen ein sofortiger
Widereinsatz eines Atemschutzgeräteträgers erforderlich ist, muss berücksichtigt werden, dass er nicht
mehr die normal geforderte Leistung erbringen kann. Die Atemschutzüberwachung ist dann besonders
gewissenhaft durchzuführen.
 Wärmestau des ASGT unter Feuerwehr-Schutzbekleidung abbauen
Dieser Wärmestau lässt sich mit der derzeitig benutzten Feuerwehrschutzkleidung nicht verringern. Um
bessere Wärmeableitung zu erreichen, sollte weiterentwickelt Feuerwehrschutzkleidung, die sog.
„sandfarbene Schutzkleidung“, getragen werden. Die ist leichter und noch besser Wärme- und
Feuchtigkeitableitend vom Körper.
Bedenkenswert ist die Entwicklung von Funktionsunterwäsche, die neben kühlender auch
feuchtigkeitsabsorbierende Eigenschaften besitzt. Durch die problemlose, unverzögerte und vor allem
gesundheitlich unbedenkliche Abführung der Wärme- und Feuchtigkeitsmengen ließe sich die Belastung
des ASGT erheblich senken.
 Wärme- und Feuchtestau des ASGT unter Chemikalienschutzbekleidung abbauen
Bild 9:
Abbau Wärme- und Feuchtestau des ASGT unter
Chemikalienschutzbekleidung
Das ungesunde Mikroklima unter CSA lässt sich
verbessern durch
 Nutzung gesundheitlich unbedenklichen
Kühlsystemen
 Spezialunterkleidung
 CSA mit Außenluftversorgung, zumindest im
Bereich Dekontamination verwendbar.
 Atemschutzgeräte und Atemschutzausrüstung mit ergonomisch hohem Standard verwenden
Heute bieten die Hersteller bereits Atemschutzgeräte an, bei deren Konstruktion ergonomische
Gesichtspunkte in erheblichen Maße umgesetzt wurden. So kann man z. B. Pressluftatmer beschaffen,
die das Tragen komfortabel ermöglichen, weil deren Tragesystem optimal gestaltet wurde.
Druckluftflaschen mit einem Volumen von 6,8 Liter mit einem daraus resultierendem GesamtGerätegewicht von unter 10 Kilogramm sind erhältlich. Entwickelt werden derzeit Druckluftflaschen mit
noch größeren Volumen aus noch leichteren und festeren, aber auch preiswerteren Materialien. Damit
lässt sich die Belastung der Atemschutzgeräteträger deutlich reduzieren, aber natürlich nur, wenn die
Kommunen diese Ausrüstung für ihre Feuerwehren auch anschaffen.
Hinweis für Ausbilder:
Derzeit sind Druckluftflaschen mit 9,0 l Volumen erhältlich. Sie lassen sich aber nicht auf allen
Pressluftatmern nutzen, da sie länger und dicker sind. Deshalb sollte ihrer Nutzung eine
Gefährdungsbeurteilung zum Nachweis der unbedenklichen Verwendung vorausgehen. Vorkommen
darf z. B. nicht, dass diese Druckluftflaschen an den Feuerwehrschutzhelm anstoßen.
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 9
Bild 10:
Erhöhung Tragekomfort und Sicherheitsgefühl
 Sicherheitsgefühl im Atemschutzeinsatz erhöhen und Unfallverhütung vorbeugend verbessern
Um die sichere Einsatzdurchführung zu gewährleisten, müssen
 den Atemschutzgeräteträgern einsatzbereite Atemschutzgeräte stehen
 alle erforderliche Persönliche Schutzausrüstung verfügbar sein und im erforderlichen Umfang
getragen werden
 die Atemschutzgeräteträger ihre Atemschutzgeräte sicher handhaben können
 die Atemschutzgeräteträger gesund und körperlich fit sein
 die Einsatzgrundsätze beherrschen.
Merke
Der Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich.
Bild 11:
Sicherheit Atemschutzgeräteträger
Dem Atemschutzgeräteträger muss jederzeit klar
sein, dass nur die Beachtung aller
sicherheitsrelevanten Maßnahmen und die korrekte
Durchführung des Einsatzes die sichere
Durchführung des Einsatzes gewährleistet.
Deshalb muss für den Atemschutzeinsatz auch auf
die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften, z. B.
der Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr DGUV
Vorschrift 49, verwiesen werden. Das Vorgehen unter
Atemschutz beinhaltet immer die Beachtung der
Unfallverhütung und die Sicherheit im Atemschutz.
Zumindest während der Atemschutzübungen
empfehlen sich dafür Methoden der permanenten Pulsmessung, z. B. die Anwendung von Pulsuhren
oder von Systemen mit Pulsfernüberwachung. Im Atemschutzeinsatz lassen sich solche Systeme eher
selten nutzen. Dafür muss der Einsatzleiter dann aber die Atemschutzüberwachung abstrichlos und
durchgehend anwenden lassen.
Merke
Wer in den Gefahrenbereich gesund hinein geht, muss auch gesund daraus zurückkehren.
Das persönliche Empfinden der Sicherheit verringert die psychologische Belastung des ASGT und
ermöglicht so als ein Faktor stressfreies Arbeiten unter Atemschutz. Dadurch lassen sich überlegtes und
gefahräquivalentes Vorgehen absichern. Puls und Blutdruck werden so nicht zusätzlich belastet. Dafür
hat er besonders zu beachten:
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 10
 Belastungs- und Beanspruchungsfähigkeit der Atemschutzgeräteträger erhöhen
Bild 12:
Belastungs- und Beanspruchungsfähigkeit der
Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger müssen gesund, körperlich
besonders fit und in eine fundierte Aus- und
Fortbildung im Atemschutz eingebunden sein.
Insbesondere sind Kenntnisse über zu erwartende
Gefahren, Wirkungsweise und Grenzen der
Schutzwirkung sowie Fertigkeiten in der Handhabung
ihrer Atemschutzausrüstung notwendig.
Die Unfallkassen empfehlen, nur sportlich aktive
Atemschutzgeräteträger zum Einsatz zu bringen.
Sicher ist das aus verschiedenen Gründen nicht
überall und sofort machbar.
Aber ein anstrebenswertes Ziel ist schon und sei es
auch aus dem Grund des gesundheitlich ungefährdeten Lebens des Personals. Dafür hat sich schon
lange bewährt, die Belastungsübung Atemschutz wenigstens einmal in 12 Monaten durchzuführen.
Wer es z. B. aus finanziellen oder zeitlichen Gründen heraus ermögliche kann, die Anzahl der
Belastungsübungen zu erhöhen, sollte das im Interesse der Verbesserung des Trainingseffektes tun. Als
günstig hat sich auch erwiesen, eine zusätzliche Übung im Brandhaus bzw. Brandcontainer
durchzuführen.
Darüber hinaus lässt sich aber auch durch sportliche Betätigung, vor allem im Bereich
Ausdauersportarten, ein Steigern der körperlichen Fitness und nachfolgend eine Erhöhung der
Belastungs- und Beanspruchungsfähigkeit erreichen. Vor allem das regelmäßige Sporttreiben wirkt sich
fördernd auf die Belastungsfähigkeit aus. Neue Untersuchungen von Arbeits- und Sportmedizinern
haben ergeben, dass regelmäßig trainierende Personen ein bis zu etwa 30-mal niedrigeres
Herzinfarktrisiko haben als untrainierte.
3 Einsatzvorbereitung
Bild 13:
Abschnitt Einsatzvorbereitung
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 11
3.1 Abgrenzung der Einsatztätigkeit der Feuerwehr
Bild 14:
Abgrenzung der Einsatztätigkeit
Die Einsatztätigkeiten der Feuerwehr sind
darauf ausgerichtet, Schadenfeuer,
Unglückfälle, lebensbedrohliche Lagen für
Menschen und Tiere sowie Notlagen von
Fahrzeugen zu bekämpfen bzw. zu beseitigen.
In die Vorbereitung darauf sind also das
Personal und die Ausrüstung der Feuerwehr
einzubeziehen. Verantwortlich dafür sind die
Träger der Feuerwehr. In ihrem Auftrag obliegt die Ausführung meist den Verantwortlichen der
Feuerwehren.
Um die Einsatzvorbereitung fundiert und zielgerichtet betreiben zu können, lassen sich alle
erforderlichen Aktivitäten aus der Gefährdungsanalyse ableiten.
Der Gefährdungsanalyse entsprechend sind auch die Atemschutzgeräteträger auf die Einsatz-tätigkeit
vorzubereiten und die Atemschutzausrüstung zweckentsprechend zu beschaffen sowie einsatzbereit zu
halten.
3.2 Vorbereitung der Atemschutzgeräteträger
Bild 15:
Einsatzvorbereitung Atemschutzgeräteträger
Die Anforderungen an die Atemschutzgeräteträger mit
Rettungsaufgaben bestehen zusammengefasst in
Folgendem:
 Atemschutzgeräteträger müssen gesund und
tagesaktuell körperlich fit sein.
 Sie müssen nach FwDV 2 Ausbildung in der
Freiwilligen Feuerwehr ausgebildet sein.
Sie müssen nach FwDV 7 Atemschutz und DGUV Regel
112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten fortgebildet
sein
Hinweis für Ausbilder
Nutzen Sie die Ausführungen in Verbindung mit den Inhalten aus Abschnitt 1 Bedeutung Atemschutz zur
Wissensfestigung
Vor allem Kenntnisse über zu erwartende Gefahren, Wirkungsweise und Grenzen der Schutzwirkung
sowie Fertigkeiten in der Handhabung ihrer Atemschutzausrüstung sind erforderlich.
Atemschutzgeräte darf demnach tragen, der folgende Voraussetzungen nach Tabelle 1 erfüllt:
Tabelle 5: Anforderungen an Atemschutzgeräteträger (ASGT) der Feuerwehr
nach FwDV 7
Voraussetzungen, um ASGT
Voraussetzungen, um
Hinweise
zu werden
ASGT zu bleiben
Mindestalter 18 Jahre
Höchstalter nach ärztlicher
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 12
Tabelle 5: Anforderungen an Atemschutzgeräteträger (ASGT) der Feuerwehr
nach FwDV 7
Entscheidung
Voraussetzungen, um ASGT
Voraussetzungen, um
Hinweise
zu werden
ASGT zu bleiben
Körperliche Eignung in einer Erst- Körperliche Eignung nach
Voraussetzungen für die
untersuchung nach den
Grundsatz G 26/3 zur Nach- Ausbildung zum Atemberufsgenossenschaftlichen
untersuchung
schutzgeräteträger sind
Grundsätzen
 bis zum 50. Lebensjahr alle die erfolgreiche Absolfür arbeitsmedizinische Vorsorgevierung des Grund36 Monate,
untersuchungen, Grundsatz
lehrgangs Trm 1 und der
 ab 50. Lebensjahr alle 12
G 26 „Atemschutzgeräte“, demSprechfunker-Lehrgang.
Monate,
nach für
 in kürzeren Abständen
 Träger von Pressluftatmern und entsprechend ärztlicher WeiRegenerationsgeräten die G
sung oder des
26/3
Verantwortlichen, auf
 Träger Schlauchgeräte G 26/2
eigenem Wunsch z. B. nach
 Träger Filtergeräte G 26/2 (für
schwerer Krank- heit, oder
mangelnder
 Filter der Feuerwehr nach vfdbLeistungsfähigkeit
Richtlinie 0802)
erfolgreich absolvierte Ausbildung Fortbildung pro Jahr durch
pro Jahr mmindestens
zum
 1 Belastungsübung in einer  1 Unterweisung
Atemschutzübungsstrecke  1 Belastungsübung
 Truppmann 1
 ggf. 1 Übung unter
 Sprechfunker
auf der AtemschutzEinsatzbedingungen
übungsstrecke
 Atemschutzgeräteträger
 1 Unterweisung pro Jahr
 bei geringer Einsatztätigkeit zusätzlich
eine Einsatzübung
kein Bart, lange Koteletten oder tiefe Narben im Bereich der
keine Haare im
Dichtlinie von Atemanschlüssen
Dichtbereich der
Vollmasken
Körperschmuck darf nicht behindern oder gar gefährden
gefährdender Körperschmuck, z. B. Ohrschmuck, ist vor dem Anlegen von Atemschutzgeräten entweder zu entfernen oder abzukleben
Bei Einsatzbeginn gesund
„gesund“ bedeutet frei zu
sein von behindernden
Krankheiten, beeinträchtigenden Medikamenten,
Drogen und Alkohol.
Die Durchsetzung dieses
Grundsatzes unterliegt
der Eigenverantwortung
des jeweiligen ASGT
Atemschutzgeräteträger, die Aufgaben bei ABC-Einsätzen
üben entsprechender
durchführen, müssen pro Jahr wenigstens eine einsatztaktische
Einsatzbedingungen und
Übung unter CSA absolvieren
trainieren möglicher
Belastungen
Merke Grundsatz Atemschutz:
Bei Terminüberschreitung für die Belastungsübung auf der Atemschutzübungsanlage und die ärztliche
Untersuchung nach G 26 darf der betreffende ASGT bis zur Nachabsolvierung keine Atemschutzgeräte
tragen.
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 13
Der Atemschutzgeräteträger muss jederzeit fachlich ausreichend fortgebildet sein. Dazu zählt, dass er
 seine Atemschutzausrüstung beherrscht und etwaige Gerätemängel beim Anlegen erkennt
 sich während des Einsatzes einstellende Mängel oder Defekte an seiner Atemschutzausrüstung
erkennt und ggf. sofort den Rückzug antritt
 die Einsatzgrundsätze beherrscht
 die erforderliche Feuerwehrschutzkleidung (mindestens Körperschutzform 1) im Einsatz trägt
 die je nach Einsatzsituation erforderlichen Atemschutzgeräte oder andere Schutzausrüstung trägt
 die Einsatzbereitschaft des zu tragenden Atemschutzgerätes überprüfen kann (Einsatzkurzprüfung)
 Gefahren im Einsatz erkennt und ihr Bedrohungspotenzial einordnen kann
 sich bei Defekten des Atemschutzgerätes oder unvorhergesehenen gefährlichen Situationen richtig
verhalten kann
 die Kameradenrettung beherrscht und als Ersthelfer der Feuerwehr einsatzfähig ist.
Hinweise für Ausbilder
Folgende Ausbildungsinhalte sollten den Atemschutzgeräteträgern während der Ausbildung und danach
regelmäßig in der Fortbildung vermittelt werden:
 Handhabung der Atemschutzgeräte
 Gewöhnung an das Tragen des Atemschutzgerätes
 Orientierung auch unter extremen Bedingungen
 physische Belastung (Vor- und Belastungsübung)
 Üben von Einsatztätigkeit
 Eigensicherung und
 Training Atemschutznotfall.
Während der Ausbildung und danach wenigstens jährlich empfiehlt sich die Durchführung einer
Dichtübung der aufgesetzten Vollmaske. Sie sollte beim Anpassen der Vollmaske mittels unschädlichen
Gasen und Dämpfen in einem Gasraum erfolgen, z.B. mit Disko-Nebel mit Geruchsstoff. Verboten ist die
Nutzung von Gasen und Dämpfen mit lungenschädigenden Bestandteilen wie Brom und Chlor, oder
Brandrauch.
Empfehlung 1:
Dichtübung in einem Übungsraum sollte mindestens 15 Minuten dauern. Zum Erkennen von
Undichtigkeiten an Atemanschlüssen sollten sich die Atemschutzgeräteträger intensiv bewegen.Bei
undichtigkeiten ist der Übungsraum sofort zu verlassen, die Fehlerquelle zu suchen und zu beseitigen.
Danach ist die Dichtübung zu wiederholen.
Empfehlung 2
Für die Ausbildung von Atemschutzgeräteträger sollte mindestens ein nach FwDV 2 ausgebildeter
Atemschutzausbilder bereit stehen. Er ist für die Durchführung der Ausbildung zuständig und hat dafür
zu sorgen, dass die Auszubildenden nicht überbelastet werden. Er kann von erfahrenen ASGT oder vom
ASGW unterstützt werden.
Bild 16:
Fortbildungsbedarf Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 14
Merke
Wer die erforderlichen Atemschutzübungen nicht innerhalb von 12 Monaten ableistet und die
Untersuchung nach G 26 nicht innerhalb der festgelegten Fristen absolviert, darf bis zur
Nachabsolvierung nicht mehr die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers ausüben.
3.3 Vorbereitung der Atemschutzgeräte
Bild 17:
Einsatzvorbereitung der Atemschutzgeräte
Es dürfen nur Atemschutzgeräte verwendet
werden, die für die Einsätze bei den
Feuerwehren zugelassen sind. Die Zulassung
der Atemschutzgeräte erfolgt als Zertifizierung
auf der Basis der europäischen Richtlinie
89/656/EG PSA-Richtlinie sowie der darauf
bezogenen 8. Verordnung zum
Gerätesicherheitsgesetz und wird mit dem „CEKennzeichen“ z. B. auf dem Typenschild des
Pressluftatmers verdeutlicht.
Entsprechend der Richtlinie „RL vfdb 0802 Regeln für die Auswahl von Atemschutzgeräten und
Chemikalienschutzanzügen für Einsatzaufgaben bei der Feuerwehr“ werden nur Vollmaske und MaskenHelm-Kombination als Atemanschluss für die Feuerwehr anerkannt. Das schließt nicht aus, dass bei
bestimmten Einsätzen auf Grund spezieller Hinweisen von Fachberatern der Einsatzleiter andere
Atemschutzgeräte, wie Halbmasken und Gebläsefilter, anweisen kann. Fachberater können z. B. bei
Einsätzen mit infektiösen Stoffen aus Gesundheits- oder Veterinärämtern kommen.
Die Handhabung der Atemschutzgeräte hat entsprechend der Gebrauchsanleitung der Hersteller zu
erfolgen.
Während der Vorbereitung auf die Einsätze muss die zur Benutzung vorgesehene Atemschutz-technik
entsprechend der Richtlinie „RL vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr“ und nach
Herstellervorschriften gepflegt, gewartet, repariert und geprüft sein. Die Hersteller von
Atemschutzgeräten geben in ihren Produktbeschreibungen anwenderspezifische Hinweise zur Nutzung,
Wartung und Pflege. Diese sollten, auch aus Gründen der Produkthaftung, unbedingt beachtet und
eingehalten werden. Diese Tätigkeiten werden durch ausgebildete Atemschutzgerätewarte in
Atemschutzwerkstätten durchgeführt. Ihr Ziel ist die Erhaltung der Einsatzbereitschaft der
Atemschutzgeräte.
Der Atemschutzgerätewart muss für die Atemschutzgeräte einen Gerätenachweis führen und jede
Tätigkeit am oder mit dem Gerät darin protokollieren sowie mit Datum und Unterschrift abzeichnen. Der
Gerätenachweis muss mindestens enthalten:
 Geräteart, Gerätenummer und Gerätestandort,
 Herstellungsdatum,
 Instandhaltungsnachweis (Prüf- und Wartungsnachweis),
 Verwendungsnachweis und
 Dokumentation von Auffälligkeiten oder Störungen am Atemschutzgerät.
Dafür bewährt haben sich Geräte-, Ausrüstungs- und Prüfkartein oder entsprechende Softwarelösungen.
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 15
4 Einsatzdurchführung
B
ild 18:
Abschnitt Einsatzdurchführung
4.1 Allgemeine Einsatzgrundsätze
Bild 19:
Allgemeine Einsatzgrundsätze










Der wichtigste Grundsatz im Atemschutz ist,
dass der Atemschutzgeräteträger letztendlich für
seine Sicherheit selbst verantwortlich ist.
Insbesondere betrifft das, dass er
 Zu Einsatzbeginn aktuell gesund ist, also
das er entsprechend zu Einsatzbeginn frei
von Alkohol, Drogen und behindernden
Medikamenten und Krankheiten sein muss
die Anforderungen an einen Atemschutzgeräteträger entsprechend Tabelle 7 (s.o.) erfüllt
Gerätesichtkontrolle und Einsatzkurzkontrolle vor dem Einsatz durchführt
regelmäßige Kontrolle des Luftvorrates bei Isoliergeräten während des Einsatzes durchführt
sich vor Beginn und am Ende des Atemschutzeinsatzes bei der verantwortlichen Führungskraft
meldet
die Wartung des Atemschutzgerätes (einschließlich des Atemanschlusses) nach Gebrauch in
Abstimmung mit dem Fahrzeugführer veranlasst
festgestellte Mängel an seiner Ausrüstung meldet
Atemschutzgeräte außerhalb des Gefahrenbereiches an- und ablegt
zwischen zwei Atemschutzeinsätzen eine Ruhepause einlegt
den Flüssigkeitsverlust durch geeignete Getränke ausgleicht
Einsatzhygiene beachtet.
Merke:
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 16
Jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit eigenverantwortlich.
Wirkung von Einsatzart, Gefahren, Umgebungsluft, Ereignisort und Zeit zur Grundlage
von Einsatzentscheidungen machen
Bild 20:
Wirkung von Einsatzart Gefahren und
Umgebungsluft Ereignisort und Zeit im
Atemschutzeinsatz
Die von den Atemschutzgeräteträgern anzuwendenden Einsatzgrundsätze werden besonders durch
Einsatzart, Gefahren und Umgebungsluft, Ereignisort sowie Zeit bestimmt:
 Einsatzart
z. B. Brandbekämpfung, ABC-Einsatz, Rettung, Kleinereignis, Havarie und Katastrophe

Gefahren und Umgebungsluft
z. B. Einsturzgefahr, Vorhandensein von ABC-Gefahrstoffen, mehr oder weniger als 17 Vol. -%
Sauerstoff, Art und Menge an Atemgiften und anderen schädigenden Stoffen, Luftbewegung

Ereignisort
z. B. offener oder geschlossener Raum, Übersichtlichkeit, Ausdehnung des Schadensereig-nisses,
Größe des Objektes, Oberflächenbeschaffenheit, Gefälle, Raumanordnung, Zu- und
Abwasserversorgung, Zugangsmöglichkeiten, Konzentration an brennbaren und/oder ABCGefahrstoffen

Zeit
z. B. Einsatzzeitvorgaben infolge des begrenzten Atemluftvorrates und der Beanspruchungen und
Belastungen, Erholungspause, regelmäßige Kontrolle des mitgeführten Atemluft- oder
Sauerstoffvorrats
Grundsätzlich führt die verantwortliche Führungskraft, z. B. der Gruppenführer, zu Beginn des Einsatzes
eine Lageerkundung durch. Dabei erkennt er die Gefahren an der Einsatzstelle, auch die
möglicherweise auf die Atemschutzgeräteträger wirkenden. Er weist Schutzmaßnahmen an und sichert
die Einhaltung der Einsatzgrundsätze im Atemschutz einschließlich die Atemschutzüberwachung.
Die je nach Einsatzsituation erforderliche Atemschutztechnik muss in ausreichender Anzahl vorhanden
und einsatzbereit sein. Das sind pro Gruppe mindestens 4 Pressluftatmer und Vollmasken, je 2 für
Angriffstrupp und Sicherheitstrupp. Weitere Atemschutzgeräte muss die verantwortliche Führungskraft
bedarfsgerecht in ausreichender Anzahl nachfordern.
Die Atemschutzausrüstung der Einsatzkräfte sollte austauschbar sein und bei Bedarf mit der
Ausrüstung der Nachbarwehren ergänzt werden können.
Bei Auftreten von Atemgiften in hohen Konzentrationen kann das Tragen von zusätzlicher
Schutzausrüstung, z. B. Spritzschutzanzüge und Chemikalienschutzanzüge, erforderlich werden.
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 17
Bei Vorhandensein von Hautgiften ist zu prüfen, ob das Tragen von Chemikalienschutzanzügen
erforderlich ist. Bei zusätzliche Gefahren können je nach Einsatzlage das Anlegen von
Hitzeschutzkleidung und Kontaminationsschutzanzügen erforderlich werde.
Auswahl von Atemschutzgeräten
Atemschutzgeräte und ggf. zusätzliche Schutzausrüstung wählt die verantwortlichen Führungskraft aus
und weist sie dem Atemschutzgeräteträgern an. Die Auswahl erfolgt so, dass mit der Art der
Atemschutzgeräte die von der verantwortlichen Führungskraft während der Lageerkundung ermittelten
Gefahren kompensiert werden. Die wichtigsten Kriterien für die Auswahl der Atemschutzgeräte enthält
Tabelle 6.
Tabelle 6: Auswahl von Atemschutzgeräten für Einsatzaufgaben
Umluftabhängige Atemschutzgeräte lassen
Umluftunabhängige Atemschutzgeräte lassen
sich verwenden
Beispiel: Filter
sich verwenden
Beispiel: Pressluftatmer
Sauerstoffkonzentration in der Einatemluft über
Sauerstoffkonzentration in der Einatemluft unter
17 Vol.-%
17 Vol.-%
Art und Eigenschaft der vorhandenen Atemgifte
Brände in geschlossenen Räumen
bekannt
Filter schützen sicher gegen Art und
Brände mit Ruß- und Flockenbildung
Konzentration der Atemgifte
keine starke Flocken- oder Staubbildung
Gase und Dämpfe sind bei Filterdurchbruch auf
den Atemschutzgeräteträger sinneswirksam
bei Gasausströmungen
Brände synthetischer Textilien und Kunststoffe
Schwelbrand im Filter durch Funkenflug
ausschliesbar
Lagerfähigkeit nicht überschritten
Einsatzbeispiele:
 Brände in offenen Bereichen, z. B. Wald-,
Wiesen- und Ödlandbrände
 Not-Dekontamination nach ABC-Einsätzen
 Dekontaminationsplätzen bzw. Dekontaminationsnachweisplätze
bei Einsätzen unter der Erdoberfläche
Bild 21:
Auswahl umluftabhängige Atemschutzgeräte
bei Einsätzen in Tanks
bei Einsätzen unter Schutzanzügen, z. B.
Chemikalienschutzanzug,
Kontaminationsschutzanzug ,
Wärmestrahlenschutzkleidung
im Zweifelsfall, bei unbekannter Gefahrlage
Einsatzbeispiele:
 Wohnungsbrände
 Einsätze in Schächten, Brunnen, Kellern,
Tiefgaragen und U-Bahn-Tunnel
 Einsätze unter Schutzanzügen im Bereich
ABC-Gefahrstoffe
Bild 22:
Auswahl umluftunabhängige Atemschutzgeräte
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 18
Bild 23:
Grundsätze für die Auswahl von Atemschutzgeräten
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät ist zu tragen,
wenn bereits eine Bedingung der rechten Spalte der
Tabelle 6 zutrifft.
Die Atemschutzgeräte weist die verantwortliche
Führungskraft mittels Einsatzbefehl an die
Atemschutzgeräteträger an.
Innerhalb eines Trupps sollen gleiche
Atemschutzgerätetypen verwendet werden. Notfalls
erforderliche Kameradenrettung muss mittels
Atemschutznotfallrettung abgesichert sein.
Zweckentsprechende Persönliche Schutzausrüstung tragen
Um bei Atemschutzeinsätzen richtig geschützt zu sein, müssen die Atemschutzgeräteträger die
Persönliche Schutzausrüstung entsprechend Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 1 Grundtätigkeiten
- Lösch- und Hilfeleistungseinsatz- tragen (Bild und Tabelle 7).
Bild 24:
Schutzausrüstung des Atemschutzgeräteträgers
Tabelle 7: Schutzausrüstung im Atemschutzeinsatz
Persönliche Schutzspezielle persönliche
ausrüstung nach FwDV 1
Schutzausrüstungen
 Feuerwehrschutzanzug
 Feuerwehrhelm mit
Nackenschutz
 Feuerwehrschutzhandschuhe
 Feuerwehrschutzschuhwerk
 Atemschutzgerät und
Vollmaske










Feuerwehrsicherheitsgurt
Feuerwehrleine
Wärmeschutzkleidung
Kontaminationsschutzanzug
Chemikalienschutzkleidung,
Spritzschutzkleidung
Flammschutzhaube
Handscheinwerfer
Holzkeil *)
Rettungstuch,
Rettungskorb, Schleifkorb.
zusätzliche
Atemschutzausrüstung




Brandfluchthauben
zweiter Atemanschluss am
Pressluftatmer
Orientierungsleinensystem
je nach Auftrag und
Ausstattung der Feuerwehr
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 19
Bewährte (Mindest-)Zusatzausrüstung für Atemschutztrupps/Sicherheitstrupps, die zur
Rettung und Evakuierung vorgehen
 Pressluftatmer 300 bar, 2 x 6,8 Liter, mit Anschlussmöglichkeit für 2. Lungenautomaten
 Vollmaske
 1 Rettungszubehör pro Pressluftatmer, bestehend aus der 2 m- Verlängerung für die
Mitteldruckleitung, Normaldrucklungenautomat, Vollmaske Normaldruck
 Rettungspack, bestehend aus in Tragetasche verpackter Druckluftflasche, 2 m- Verlängerung für
die Mitteldruckleitung, Anschlussmöglichkeit für 2 Lungenautomaten, Normaldrucklungenautomat,
Vollmaske Normaldruck, Bandschlinge
Bewährte (Mindest-)Zusatzausrüstung für Atemschutztrupps/Sicherheitstrupps, die zur
Rettung und Evakuierung vorgehen
 Bandschlinge
 Rettungstuch / Schleifkorbtrage / Krankentrage / Tragebrett/ Spinboard
 Feuerwehraxt
 Feuerwehrmesser
 Wärmetönungsgerät oder Wärmebildkamera
Hinweis für Ausbilder
*) Hinweis:
Die Holzkeile ermöglichen das Festkeilen der vom Atemschutztrupp vorsichtig geöffneten Türen von
Brandobjekten und sichern so die Schlauchleitung gegen zudrücken und den Rückzugsweg
Atemschutzausrüstung im Trupp
Bild 25:
Atemschutzausrüstung im Trupp
Der Trupp darf nur vorgehen, wenn er die
befohlene Schutzausrüstung und zusätzliche
Ausrüstung trägt. Im Trupp sind nur gleiche
Typen einer Atemschutzgeräteart verwenden,
also z. B. Pressluftatmer Überdruck und
Pressluftatmer Überdruck einschließlich
entsprechende Vollmaske.
Das Tragen von Filter und Pressluftatmer in
einem Trupp ist dagegen nicht statthaft. Der Grundsatz der gleichen Ausrüstung soll u.a. die
Kameradenrettung bei Gefahr ermöglichen, z. B. wenn die gegenseitige Hilfe mit Atemluft erforderlich
wird. Ihm widersprechen demnach folgende Ausrüstungen in einem Trupp:
 Pressluftatmer Überdruck und Pressluftatmer Normaldruck,
 Pressluftatmer und Regenerationsgerät,
 Pressluftatmer und Filtergerät.
Der vorgehende Trupp muss mindestens beim Eindringen in Bauwerke mit Beleuchtungsgeräten
ausgerüstet sein. Der Trupp lässt sich ferner mittels Warn- und Signalgeräte zusätzlich sichern.
Dafür bietet die Industrie u.a. an
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze


I 20
Lagemelder bzw. Bewegungsmelder: Zusatzausrüstungen, die mit einem extrem lauten Ton, oft mit
über 120 dB(A), ansprechen, wenn der Träger eine bestimmte Zeit bewegungslos verharrt
Blitzgeräte: Zusatzausrüstung, die regelmäßig Lichtblitze hoher Lichtstärke aussenden.
Jeder Atemschutztrupp muss außerdem ein Handsprechfunkgerät mitführen.
Vollmasken Überdruck dürfen nur an Behältergeräte Überdruck angeschlossen werden. Zur
Überwindung von Gewindeunterschieden zwischen Atemschutzgeräten Überdruck und Normaldruck
dürfen nur unlösbar angebrachte Adapter genutzt werden. Z. B. müssen Filter mit so einem fest
angebrachten Adapter versehen seien, wenn sie an eine Vollmaske Überdruck angeschraubt werden
sollen.
Erforderliche Sonderausrüstung, z. B. Chemikalienschutzanzüge und Kontaminationsschutzanzüge,
müssen den Atemschutzgeräteträgern bei Benutzung bekannt sein. Sie muss einsatzbereit sein und die
Schutzausrüstung des Atemschutzgeräteträgers muss mit ihnen kompatibel sein.
Zusätzliche Ausrüstungen können die Sicherheit der Atemschutztrupps erhöhen. Dazu gehören u.a.:
 Notsignalgeber, auch: Bewegungs- oder Totmannmelder bekannt, sind Geräte, die
Bewegungsstillstand nach 20 Sekunden mit einem schrillen Alarmton anzeigen.
 Türkeile: Hilfsmittel, die selbst schließende Türen in Angriffs- und Rückzugswegen offen halten
 Helmlampen: kleine und leistungsstarke Lampen, die sich bei entsprechender Zulassung am
Feuerwehrschutzhelm befestigen lassen
 Stifte zum Kennzeichnen abgesuchter Abschnitte
 Rettungsscheren zum Freischneiden.
Bild 26:
Zusätzliche Ausrüstungen
Prüfung der Einsatzbereitschaft des Atemschutzgerätes durchführen
Zur Gewährleistung der Eigensicherheit muss sich der Atemschutzgeräteträger von der Einsatzbereitschaft seines Atemschutzgerätes vor dem Betreten der Gefahrenbereiche selbst überzeugen.
Deshalb führt er vor dem Einsatz eine Einsatzkurzprüfung des Atemschutzgerätes einschließlich
Maskendichtprobe (sog. Handballenprobe) durch (siehe www.atemschutzlexikon.de, Abschnitt
Fortbildung).
Diese Einsatzkurzprüfung führt der Atemschutzgeräteträger beim Anlegen der Geräte durch. Ziel ist die
Prüfung der Einsatzbereitschaft des Atemschutzgerätes am Einsatzort.
Nach dem ggf. notwendigen Wechsel der Atemluftflaschen des Pressluftatmer am Einsatzort führt der
Atemschutzgeräteträger auch eine Sicht- Dicht- und Funktionskontrolle des Pressluftatmers (siehe
www.atemschutzlexikon.de, Abschnitt Fortbildung) durch, bevor er das Gerät auf dem Fahrzeug
unterbringt oder wieder zum nächsten Einsatz vorgeht. Ziel ist die Wiederherstellung der
Einsatzbereitschaft des Atemschutzgerätes.
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 21
Bild 27:
Prüfung Einsatzbereitschaft Atemschutzgerät
Behältergeräte sind nur einsatzbereit, wenn
 sie äußerlich vollständig und einsatzbereit sind
 die Warneinrichtung bei 55 ± 5 bar anspricht
 sie je nach Geräteart 180 oder 270 bar Druck
in den Flaschen besitzen.
Besondere Einsatzbedingungen im
Atemschutzeinsatz:
- bei der Abwehr von Gefahren von ABC-Stoffen
Bild 28:
Atemschutz bei Einsätzen zur Gefahrenabwehr von
ABC-Stoffen
In Einsatzsituationen unter Vorhandensein von
ABC-Stoffen können alle Atemschutzgeräteträger
zumindest entsprechend der GAMS-Regel der
Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 500 Einheiten im
ABC-Einsatz“ herangezogen werden.
Dann können für sie folgende Aufgaben stehen:
G – Gefahr erkennen
A - Absperren, Ausbreitung verhindern, Abwehr Brandentstehung und Löschbereitschaft herstellen
M – Menschenrettung
S – Spezialisten nachfordern.
Zur Menschenrettung kann die verantwortliche Führungskraft also entscheiden müssen, Atemschutzgeräteträger auch ohne spezielle ABC-Ausbildung und ohne spezielle Schutzausrüstung in den
Gefahrenbereich zu schicken. Die Einsatzleiter müssen dann besonders auf die Sicherheit ihrer
Einsatzkräfte achten. Für einen derartigen Rettungseinsatz muss die Gefahr für die
Atemschutzgeräteträger weitest gehend verringert bzw. im vertretbaren Verhältnis zum erreichbaren
Nutzen stehen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Das bedeutet, dass die
Atemschutzgeräteträger mindestens Körperschutz Form 1, also
 umluftunabhängigen Atemschutz
 dicht geschlossene Einsatzbekleidung
 Kontaminationsschutzhaube, im Notfall auch nur Flammenschutzhaube,
tragen. Je nach Bedarf und Möglichkeit lassen sich auch provisorische Schutzmitteln, wie ABCSchutzhandschuhe, ABC-Schutzstiefel, Spritzschutzkleidung oder zusätzlich Wärmestrahlenschutzanzug nutzen.
Im Übrigen gelten die speziellen Einsatzgrundsätze für Strahlenschutz- und Gefahrguteinsätze
entsprechend der FwDV 500.
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 22
Einsatzkräfte mit ABC-Spezialausbildung und ABC-Spezialtechnik haben die Gefahr aus der ABC-Lage
zu beseitigen. Dafür sind sie speziell ausgebildete Atemschutzgeräteträger und haben jährlich
zusätzliche praktische Fortbildung, u.a. eine ABC-Einsatzübung.
- bei der Atemschutznotfallrettung
Bild 29:
Atemschutz bei der Atemschutznotfallrettung
Wenn ein Atemschutzgeräteträger oder gar ein
Trupp Atemschutzgeräteträger in eine eigene
Notlage gerät, hat sich eine besonders kritische
Einsatzsituation eingestellt. Darauf müssen
Einsatzführungskräfte, Atemschutzgeräteträger und
Sicherheitstrupps besonders vorbereitet sein. Zum
Verhindern von Panik und falschen Handlungen ist
Atemschutznotfallrettung besonders aus- und
intensiv fortzubilden.
Hinweise für Ausbilder
www.atemschutzlexikon bietet dafür einen besonderen Abschnitt an. Mit dieser Unterstützung lassen
sich Aus- und Fortbildungen zum richtigen Verhalten in Notsituationen nach aktuellen Erkenntnissen
durchführen für
 Bedarf für Atemschutznotfallrettung
 Selbstrettung im Trupp
 Rettung durch Sicherheitstrupp (Suchen, Finden, Retten).
Enthalten sind in diesen Ausbildungsunterlagen
 Grundsätze für Orientierung, Suchtaktiken, Absuchen und Kennzeichnen von Räumen
 Notruf
 Befreiung
 Verletztenfürsorge
 Wiederherstellung oder Sicherung Atemluftversorgung
 Selbstrettung als Crashrettung.
Die Unterlagen sind nach gleichen Ausbildungsgrundsätzen und Methodiken aufgebaut wie die zur
Ausbildung der Atemschutzgeräteträger. Deshalb lassen die sich problemlos übernehmen und direkt
nutzen.
- für die Atemschutzüberwachung
Die Sicherheit der Feuerwehrleute während eines Einsatzes hat höchste Priorität. Dafür ist auch die
Atemschutzüberwachung mit ihrer Übermittlung von Daten zum Ablauf des Atemschutzeinsatzes
unerlässlich.
Die Atemschutzüberwachung als „die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Kontrolle und zur Unterstützung
der unter Atemschutz vorgehenden Trupps“ wird bei jeder Benutzung von isolierenden
Atemschutzgeräten, gleich ob Übung oder Einsatz, durchgeführt. Sie beinhaltet Registrierung und
Überwachung des Atemschutzeinsatzes.
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 23
Bild 30:
Atemschutzüberwachung
Die Atemschutzüberwachung wird zur Sicherheit
der eingesetzten Trupps durchgeführt. Sie ist eine
Unterstützung der unter Atemschutz vorgehenden
Trupps z.B. durch die Kontrolle der Behälterdrücke.
Außerdem erfolgt eine Registrierung des
Atemschutzeinsatzes.
Die Atemschutzüberwachung bleibt grundsätzlich
im Verantwortungsbereich des Einheitsführers.
Er kann die Atemschutzüberwachung selbst
durchführen oder auf Befehl an eine geeignete
Person (z.B. Maschinist oder Melder) übertragen. Diese Personen müssen die Grundsätze der
Atemschutzüberwachung kennen.
Die Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 Atemschutz regelt für die Atemschutzüberwachung
 Zeitpunkt und Inhalt von Meldungen zur Atemschutzüberwachung nachzuweisen
 den Inhalt der erforderlichen Registrierungen zur Atemschutzüberwachung festzuhalten, der
enthalten soll:
o Datum
o Art des Gerätes
o Namen der Einsatzkräfte unter Atemschutz gegebenenfalls mit Funkrufnamen
o Uhrzeit beim Anschließen des Luftversorgungssystems
o Uhrzeit bei 1/3 und 2/3 der zu erwartenden Einsatzzeit
o Erreichen des Einsatzzieles
o Beginn des Rückzugs
 die Mindestzeitabstände zur Nachfrage nach Atemschutzsicherheit nach mindestens einem und
nach zwei Drittel der zu erwartenden Einsatzzeit.
Für die Atemschutzüberwachung sollen geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stehen.
Hinweise für Ausbilder
Zum Verhindern von falschen Handlungen ist die Atemschutzüberwachung besonders aus- und intensiv
fortzubilden. www.atemschutzlexikon bietet dafür einen besonderen Abschnitt mit folgenden Inhalten an:
 Begriffe
 Rechtliche Grundlagen
 Durchführung der Atemschutzüberwachung
Mit dieser Unterstützung lassen sich Aus- und Fortbildungen zum richtigen Durchführen der
Atemschutzüberwachung nach aktuellen Erkenntnissen gepaart mit Hinweisen auf die erforderliche
Gerätschaft und mit Vordrucken für den Nachweis der Atemschutzüberwachung durchführen.
Die Unterlagen sind nach gleichen Ausbildungsgrundsätzen und Methodiken aufgebaut wie die zur
Ausbildung der Atemschutzgeräteträger. Deshalb lassen die sich problemlos übernehmen und direkt
nutzen.
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 24
4.2 Einsatzgrundsätze beim Tragen von Isoliergeräten
Bild 31:
Einsatzgrundsätze
Verhaltensweisen der Atemschutzgeräteträger
Bild 22:
grundsätzliche Verhaltensweisen der
Atemschutzgeräteträger
Der Beginn des Gefahrenbereiches wird gekennzeichnet, z. B. mit dem Verteiler für das Lösch-wasser.
Bei der Vornahme eines Schnellangriffs sollte der Verteiler immer zusätzlich gesetzt werden, um bei
einer Ausdehnung der Schadenslage schnell reagieren zu können.
Der Lungenautomat wird erst an der Rauchgrenze gegenseitig angelegt.
Der vorgehende Trupp dringt mit Wasser am Strahlrohr in das Brandobjekt ein. Bis zur Rauchgrenze
kann der Trupp ohne Wasser vordringen. Eine genügend große Schlauchreserve ist bereitzulegen, vor
allem bei großen Einsatzobjekten wie Lagerhallen, unterirdische Bauwerke und Hochhäuser.
Der Trupp geht im Gefahrenbereich in gebückter Haltung, bei eingeschränkter Sicht bevorzugt im
Seitkriechgang unter Ausnutzung jeglicher Deckung möglichst an der Wand entlang vor. Treppen und
Schrägen werden im Seitkriechgang überwunden.
Beim Öffnen von Türen muss der Atemschutzgeräteträger zunächst das Türblatt auf Erwärmung
abfühlen und dann kurze Zeit (etwa 10 Sekunden) in Deckung der Tür verbleiben, um eine eventuelle
Stichflamme der Durchzündung (Flash-over) unbeschadet zu überstehen. Ein Stoß Löschwasserabgabe
in den Raum soll bei möglicher Durchzündung vor der Stichflamme schützen.
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 25
- Atemschutzüberwachung
Hinweis:
Den vollständigen Abschnitt Atemschutzüberwachung enthält www.atemschutzlexikon.de
 Ausbildung  Atemschutzüberwachung.
Bild 23:
Bestandteile der Atemschutzüberwachung
Mit der Atemschutzüberwachung erfasst
man entsprechend Bild
im Atemschutzeinsatz
alle Daten der Atemschutzgeräteträger, weist alle
einsatzrelevanten Daten nach, kontrolliert
regelmäßige den mitgeführten Atemluft- oder
Sauerstoffvorrat, kommuniziert im Trupp zum
Sichern des Zusammenhaltes des Trupps, sichert
die Kommunikation Truppführer – Einheitsführer
und sichert den Rückzug.
Hinweis für Ausbilder:
Atemschutzüberwachung mit Hilfe der Lehrunterlagen „Atemschutzüberwachung“ durchführen.
Merke
Die Atemschutzgeräteträger melden sich zur Datenregistratur und Datenüberwachung nach festgelegten
Abständen bei dem für die Atemschutzüberwachung Verantwortlichen.
- Truppweises vorgehen
Bild 24:
Truppweiseses Vorgehen im Atemschutzeinsatz
In den Gefahrenbereich wird prinzipiell nur truppweise
vorgegangen.
Ausnahmen, z.B. beim Einstieg in einen Brunnen oder
einen engen Schacht, muss die verantwortliche
Führungskraft gesondert anweisen. Dabei wird der
Atemschutzgeräteträger besonders gesichert.
Der Kontakt zum Atemschutzgeräteträger muss stabil und dauerhaft sein, z. B. mit Sicht-, Signal-, Rufoder bevorzugt Funkkontakt. Ein zweiter Trupp Atemschutzgeräteträger muss als Sicherheitstrupp zur
Rettung einsatzbereit stehen.
Merke
Der Trupp bleibt im Einsatz eine Einheit und tritt auch gemeinsam den Rückweg an.
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 26
Die Atemschutztrupps
 müssen zusammengestellt werden
 müssen die gleiche Atemschutzgerätetypen verwenden
 namentlich bekannt sein
 einen ausdrücklich eingesetzten Truppführer haben und
 aus mindestens zwei Atemschutzgeräteträgern bestehen.
Im Trupp sind gegenseitige Hilfe und Unterstützung selbstverständlich, auch bereits schon beim
gegenseitigen Anschluss von Vollmaske mit dem Anschlussstück des jeweiligen Atemschutzgerätes.
Merke
Die Einsatzkräfte innerhalb eines Trupps unterstützen sich.
- Kommunikation des Atemschutztrupp
Bild 25:
Kommunikation des Atemschutztrupp (1)
Truppführer und Truppmann müssen im Einsatz bis
auf wenige Ausnahmen zusammen bleiben.
Truppmann und Truppführer müssen im
Atemschutzeinsatz ständig und genau ihre Situation
im Gefahrenbereich beobachten und einschätzen.
Der Atemschutztrupp muss ein Handsprechfunkgerät
mitführen. Der Truppführer führt die
Sprechfunkverbindungen, u.a. zum Absichern der
Atemschutzüberwachung.
Er informiert
 nach Anschluss des Atemanschlusses an den Lungenautomat des Pressluftatmers
 etwa nach 1/3 und 2/3 der zu erwartenden Einsatzzeit
 bei Erreichen des Einsatzzieles
 bei Antritt des Rückweges
 je nach Situation lagebedingt, z. B. sofort bei besonderen Gefahren.
Die Erreichbarkeit der vorgehenden Trupps ist wegen der begrenzten Reichweite von
Sprechfunkgeräten ständig zu überprüfen und sicherzustellen. Bricht die Funkverbindung ab, muss der
Sicherheitstrupp soweit vorgehen, bis wieder eine Sprechfunkverbindung besteht oder er den
Atemschutztrupp erreicht hat. Es ist sofort ein neuer Sicherheitstrupp bereitzustellen.
Bild 26:
Kommunikation des Atemschutztrupp (2)
Die Durchsetzung einer einsatzgerechten
Kommunikation setzt voraus, dass im
Atemschutztrupp zwischen Truppführer und
Truppmann während des Aufenthaltes im
Gefahrenbereich ständig eine sichere Verbindung
besteht. Dazu kann man sich die direkte
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 27
Kommunikation, z. B. durch Sprechen oder mittels Feuerwehrzeichen, verwenden.
In Bereichen mit extremer Sichtbehinderung kann z. B. auch das Erfassen der Sicherheitsleine vom
Feuerwehrsicherheitsgurt des im Trupp vorn gehenden Truppmannes durch den nachfolgenden
Truppführer das Zusammenbleiben und im begrenzten Umfang auch die Kommunikation sichern.
Merke:
Jeder Atemschutztrupp muss grundsätzlich mit einem Handsprechfunkgerät ausgestattet sein.
Merke:
Beim Sprechfunken ist Funkdisziplin halten.
Ausnahme nach FwDV 7:
Nur an Einsatzstellen, an denen kein Atemschutzüberwachung durchgeführt wird, kann auf die
Verwendung von Handsprechfunkgeräten verzichtet werden.
- die besonderen Aufgaben und Verantwortungen des Truppführers
Bild 27:
Aufgaben des Truppführers im Atemschutzeinsatz (1)
Der Truppführer trägt während des Einsatzes die
Verantwortung für den Trupp. Er vertritt die
verantwortliche Führungskraft bzw. seinen
Gruppenführer im Trupp, wenn Entscheidungen von
außen nicht gefällt werden können, z. B. bei Rückzug
infolge plötzlicher Lebensgefahr. Er kontrolliert das
ordnungsgemäße Anlegen der Atemschutzgeräte und
achtet darauf, dass die Atemschutzgeräte beim
Betreten des Gefahrenbereiches aufgesetzt bzw.
angelegt sind. Atemschutzgeräteträger legen ihre
Geräte entsprechend der Festlegung in der jeweiligen Bedienungsanleitung an.
Merke:
Atemschutzgeräte mit Druckbehälter, die bei Einsatzbeginn weniger als 90 Prozent des NennFülldruckes anzeigen, sind grundsätzlich n i c h t einsatzbereit.
Hinweis für Ausbilder:
Anlegen entsprechend der Ausführungen im Kapitel Gerätekunde bzw. www.atemschutzlexikon.de
wiederholen lassen
Werden die Atemschutzgeräte bereits auf der Fahrt zur Einsatzstelle angelegt, dürfen sich die
Gerätearretierungen erst nach Fahrzeugstillstand lösen können.
Der Truppführer lässt sich mit seinem Trupp bei der verantwortlichen Führungskraft registrieren und
meldet dort seinen Trupp zum Vorgehen ab sowie nach Rückkehr wieder an. Dabei ist zu melden: Name
Atemschutzgeräteträger, Gerätenummer, Druck am Manometer, Uhrzeit des Vorgehens, Einsatzauftrag.
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 28
Bild 28:
Aufgaben des Truppführers im Atemschutzeinsatz (2)
Weitere Aufgaben des Truppführers können sein:
Er
 läuft zur Sicherung des Truppmanns und zum
Erhalten der Übersicht hinter seinem Truppmann
 setzt die Einsatzgrundsätze durch
 führt die Funkverbindung zum Einsatzleiter
 muss für den Einsatzleiter bzw. dessen Vertreter
unabhängig von der Einsatzlage ständig





erreichbar sein
teilt dem Einsatzleiter bzw. dessen Vertreter ständig alle wichtigen Beobachtungen und
Informationen mit
überwacht ständig, vom Anlegen an, die Einsatzbereitschaft der Atemschutzgeräte im Trupp
ist für die Überprüfung des Atemluftvorrates des Behältergerätes während des Einsatzes durch alle
Truppmitglieder entsprechend der Festlegungen für die Atemschutzüberwachung verantwortlich.
meldet den jeweils niedrigsten Druck
informiert die verantwortliche Führungskraft über den Beginn des Rückzuges.
Merke:
Atemschutzgeräteträger üben Atemschutzdisziplin aus. Auch in schwierigen Fällen bewahren sie Ruhe
und zeigen Kameradschaftsgeist.
- Sicherung des Rückzuges
Bild 29:
Grundsätze für die Sicherung des Rückzuges im
Atemschutzeinsatz
Der Trupp tritt den Rückzug geschlossen an. Um den
Rückzug rechtzeitig antreten zu können, muss der
Truppführer entsprechend angewiesen werden oder
bei lebensbedrohlichen Situationen selbst
entscheiden können. Um Anweisungen erhalten zu
können, ist die intakte Kommunikation zwischen ihm
und dem Einsatzleiter bzw. seinem Beauftragten
jederzeit erforderlich. Um Rückzugsentschei-dungen des Einsatzleiters oder ggf. eigene Entscheidungen
an den Truppmann übermitteln zu können, muss der Truppführer mit seinem Truppmann kommunizieren
können.
Der Trupp muss seinen Rückweg bzw. Rückzug ausreichend sichern, z. B. durch eine Schlauchlei-tung,
Feuerwehrleine oder ein Leinensicherungssystem. Eine Funkverbindung und die Verwendung von
Wärmebildkameras sind zur Sicherung des Rückweges ungeeignet.
Die Einsatzdauer eines Atemschutztrupps richtet sich nach derjenigen Einsatzkraft innerhalb des
Trupps, deren Atemluftverbrauch am größten ist.
Der Trupp tritt den Rückweg geschlossen an und meldet sich nach der Rückkehr beim Einsatzleiter oder
dessen Beauftragten. Der Truppführer verlässt als letzter die Einsatzstelle.
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 29
Tritt ein Atemschutztrupp den Rückweg an, muss er sich dabei gegen mögliche Gefahren der
Einsatzstelle, z. B.
 Brandeinwirkungen durch Flammen und Hitze
 Ein- und Absturz
 Gefahrstoffeinwirkungen schützen und wehren können.
Bild 30:
Rückzugbedingungen
Der Rückzug ist anzutreten, wenn bereits eine der
folgenden 7 Rückzugsbedingungen zutrifft:
 nur noch die doppelte Menge an Atemluft
vorhanden ist wie die beim Vormarsch
verbrauchte d.h., die doppelte Menge der auf
dem Vormarsch verbrauchten Atemluft muss für
den Rückzug bereit stehen. Für den Rückweg ist
in der Regel die doppelte Atemluftmenge wie für
den Hinweg einzuplanen.
Die Näherungsformel zum Abschätzen des Drucks bei Beginn Rückmarsch lautet:
prück = 2 x pan
prück: Druck in der Atemluftflasche bei Beginn Rückmarsch
pan : Druck in der Atemluftflasche bei Ankunft am Einsatzziel






die Warneinrichtung des Pressluftatmer anspricht
das weitere Erfüllen der Einsatzaufgabe das Leben der Truppangehörigen akut gefährdet, z.B. wenn
der Trupp einen Unfall erleidet oder deutliche Einsturzgefahr entsteht
Defekte an der Atemschutzausrüstung auftreten
die Sprechfunkverbindung unterbricht oder ausfällt
der Befehl zum Rückzug erteilt wird bzw. der Einsatzbefehl erfüllt ist
bei thermischer Überlastung z. B. nach einer Durchzündung.
- Notfallmeldung
Bild 31:
Notfallmeldung im Atemschutzeinsatz
Sobald das „MAYDAY“ im Sprechverkehr ertönt,
haben nur noch der Anrufende, also die in Not
geratene Einsatzkraft, und der Angerufene, also die
verantwortliche Führungskraft, Sprecherlaubnis. Die
Notfallmeldung wird entsprechend folgendem
Funkschema abgesetzt:
1. ……….> „MAYDAY –MAYDAY – MAYDAY,
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
2.
3.
4.
5.
I 30
hier …………….…. (Funkrufname der in Not geratenen Einsatzkräfte),
Standort: …………………………….……
Lage /Grund des Notrufs: …..………….…
MAYDAY – kommen“
Merke
In Not geratene Einsatzkräfte alarmieren mittels Notfallmeldung die verantwortliche Führungskraft.
Dafür verwenden sie das Kennwort „MAYDAY“.
Hinweis Ausbilder:
Das bisher verwendete Stichwort “Blitz“ als eingeführtes Code-Wort der Vorrangstufe zur Freihaltung
des Funkverkehrs entsprechend Polizeidienstvorschrift PDV 810 „Sprechfunkdienst“ gilt weiterhin und
zusätzlich. In Not geratene Atemschutzgeräteträger können also „Blitz“ oder „MAYDAY“ benutzen bzw.
von vornherein auf die Vorrangstufe nach PDV 810 (Blitz) verzichten, weil „MAYDAY“ bereits die
Notsituation beschreibt.
- Sicherheitstrupp: Verantwortung, Aufgaben und Vorgehen
Hinweis:
Die Darstellung von Aufgaben und Vorgehen des Sicherheitstrupps beim
Suchen – Finden – Retten enthält www.atemschutzlexikon.de  Ausbildung 
Atemschutznotfallrettung.
Verantwortung des Sicherheitstrupps
Bild 32: Verantwortung und Grundaufgaben
Sicherheitstrupp
Sicherheitstrupps kommen zum Einsatz, wenn
 der Atemschutztrupp in einen Notsituation gerät
 die Atemschutzüberwachung eine Gefahr während des Einsatzablaufs erkennt
 die Sprechfunkverbindung zum Atemschutztrupp unterbricht oder ausfällt. Dann muss
der Sicherheitstrupp soweit vorgehen, bis wieder eine Sprechfunkverbindung besteht
oder er den Atemschutztrupp erreicht hat. Erforderlichenfalls wird der bisherige
Sicherheitstrupp dann „Relaisstelle“ zum Weiterleiten von Informationen.
Merke:
Der Sicherheitstrupp ist ein mit Atemschutzgeräten ausgerüsteter Atemschutztrupp,
dessen Aufgabe es ist, bereits eingesetzten Atemschutztrupps im Notfall unverzüglich
Hilfe zu leisten.
Aufgaben des Sicherheitstrupps
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 31
Merke:
Der Sicherheitstrupp hat die drei Grundaufgaben
1.
Suchen
2.
Finden
3.
Retten
von in Not geratenen Atemschutzgeräteträgern, ggf. auch anderer Personen,
durchzuführen.
Je nach Einsatz bzw. Arbeitsaufgabe
 sind für den vorgehenden Atemschutztrupp im Feuerwehreinsatz grundsätzlich
mindestens ein Sicherheitstrupp bereitzustellen
 können auch mehrere Sicherheitstrupps eingeteilt werden, z. B. wenn die
Atemschutztrupps über verschiedene Angriffswege in von außen nicht einsehbare
Bereiche vorgehen
 können die Einsatzleiter an unübersichtlichen Einsatzstellen oder für Bereiche mit
erhöhtem Gefahrenpotential jeden im Gefahrenbereich tätigen Atemschutztrupp mit
einem Sicherheitstrupp absichern lassen
 sind Sicherheitstrupps so mit Atemschutzgeräten auszurüsten, dass sie erst bei
Beginn der Rettung Atemluft abatmen müssen. Bis dahin können sie auch andere
geeignete Tätigkeiten ausführen, müssen aber immer zu jedem Zeitpunkt in der Lage
sein, ihrer Rettungsaufgabe gerecht zu werden.
Bild 33:
Hinweise zum Einsatz von Sicherheitstrupps
Den Einsatz des Sicherheitstrupp weist die
verantwortliche Führungskraft, z. B. der
Gruppenführer, an.
Atemschutztrupp und Sicherheitstrupp müssen
wenigstens gleich stark und gleich ausgerüstet sein.
Je nach Risiko und personeller Stärke des
eingesetzten Atemschutztrupps wird die Stärke des
Sicherheitstrupps erhöht. Dies gilt insbesondere bei
Einsätzen in ausgedehnten Objekten, beispielsweise
in Tunnelanlagen und in Tiefgaragen.
Der Sicherheitstrupp steht einsatzbereit, z. B. am Ort der Atemschutzüberwachung
 den Pressluftatmer vollständig angelegt, die Vollmaske in Bereitschaftslage und die
Einsatzkurzprüfung durchgeführt oder
 Lungenautomat nicht angeschraubt
 in Bereitschaft
 auf Weisung, z. B. bei besonderen Gefahren im Einsatzbereich, den Pressluftatmer
vollständig angelegt, Vollmaske aufgesetzt und Einsatzkurzkontrolle durchgeführt
Für den vorgehenden Sicherheitstrupp ist sofort ein neuer Sicherheitstrupp
bereitzustellen. Oft wird dafür der Gruppenführer mit dem Zugführer kooperieren
müssen.
Hinweis für Ausbilder:
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 32
Atemschutzgeräteträger sollten so ausgebildet werden, dass jeder in einem Sicherheitstrupp einem in
Not geratenen Atemschutzgeräteträgern Hilfe leisten kann. Dazu müssen sie die Grundaufgaben des
Sicherheitstrupps „Suchen – Finden – Retten“ beherrschen und wissen
 welche Suchtaktik sie anwenden können, z. B. Linke-Hand-Regel, Rechte-Hand-Regel,
Taucherregel, Verästelungstaktik
 mit welchen Maßnahmen und Geräten sie Hilfe leisten können, z. B. um die Atemluftversorgung am
Unfallort im Gefahrenbereich als Notluftversorgung sichern können
 wie und womit sie die in Not geratenen retten können, z. B. Crashrettung.
Bei Einsätzen zur Brandbekämpfung muss für den Sicherheitstrupp ebenfalls eine
Schlauchleitung mit Strahlrohr am Verteiler bereitgestellt sein, deren Mitnahme der
Einsatzleiter aber situationsabhängig anweist.
Der Sicherheitstrupp führt bei entsprechenden Lagen weitere, in seiner Feuerwehr
genutzte Hilfsmittel zum sofortigen Einsatz mit. Er wird beim Tragen der in Not
geratenen Atemschutzgeräteträger körperlich stark beansprucht, vor allem im
Bereich Muskulatur, Bandscheiben, Atmung und besonders Kreislauf. Er wird
bei seinem Einsatz meist noch mehr beansprucht als der zu rettende Trupp. Dabei
kommt der Sicherheitstrupp aus einer Einsatzphase relativer Körperruhe, zumindest
einer mit wenig Beanspruchung. Von ihm wird also innerhalb kürzester Zeit zumindest
gesundheitsbedenklich Höchstleistung abgefordert.
Bild 34:
Zusatzausrüstung Sicherheitstrupp
Neben physischen Beanspruchung wird der
Sicherheitstrupp sehr stark psychologisch belastet. Er
wird ja schließlich zuerst das Drama zu erleben haben,
dass seine Kameraden betroffen hat, die er jetzt retten
soll. Während des Rettens muss er die dann meist
hilflosen Kameraden schützen, z. B. vor mechanischen
Belastungen und schädigenden Stoffen einschließlich
Atemgiften. Deshalb sollten dem Sicherheitstrupp
Geräte zur Nutzung bereitgestellt werden, die ihm
seine Aufgabe erleichtern.
Dazu zählen
 Ausrüstungen zur Notluftversorgung in Atemnot geratener Atemschutzgeräteträger,
z. B.
o Reservepressluftatmer,
o Pressluftatmer mit einem zweiten Anschluss zur Aufnahme für den
Lungenautomaten des in Not geratenen Atemschutzgeräteträger
o Langzeit-Pressluftatmern (2 CFK-Flaschen 6,8 Liter, 300 bar) mit einem zweiten
Anschluss zur Aufnahme für den Lungenautomaten des in Not geratenen
Atemschutzgeräteträger
o Rettungspack – eine in einer Tragetasche befindliche Atemluftflasche mit
Druckminderer, 2 m Mitteldruckschlauch und Anschlussstück für 2
Lungenautomaten
o Brandfluchthaube

Rettungsgeräte zum schnellen Abtransport von gehunfähigen
Atemschutzgeräteträgern, z. B.
o Bandschlinge
o Schleifkorbtrage
o Tragetuch
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
o
o
o
o
I 33
Rettungswindel
Krankentrage
Schaufeltrage
Schleiftrage
Hinweis für Ausbilder:
Bilder: Schleiftrage für die Rettung gehunfähig verletzter Atemschutzgeräteträger
Schleiftrage
- im zusammengeklappten Zustand
- im Einsatz treppab
Merke:
Zur Grundausrüstung aller Atemschutzgeräteträger sollte die Bandschlinge gehören
Merke:
Jeder Atemschutzgeräteträger des Sicherheitstrupps muss sein Atemschutzgerät
einsatzkurzkontrolliert angelegt tragen. Der Atemanschluss bleibt ohne besondere Weisung
des Einsatzleiters in Bereitschaftslage. Ggf. erforderliche Zusatzausrüstung liegt schnell
erreichbar bereit.
Zwei Ausnahme ermöglichen Abweichungen zum Stellen eines Sicherheitstrupps:
 Ausnahme 1: Nach FwDV 7 Atemschutz
„An Einsatzstellen, an denen eine Gefährdung von Atemschutztrupps weitestgehend
auszuschließen oder die Rettung durch einen Sicherheitstrupp auch ohne Atemschutz
möglich ist, beispielsweise bei Brandeinsätzen im Freien, kann auf die Bereitstellung
von Sicherheitstrupps verzichtet werden.“

Ausnahme 2: Nach DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren, Abschnitt B Besondere
Bestimmungen, Verhalten im Feuerwehrdienst, § 17. (1)
„Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres
Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur
Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften
abgewichen werden.“
Hinweis für Ausbilder:
Zur Rettung von Menschen kann der Einsatzleiter im Extremfall auf den Sicherheitstrupp verzichten,
wenn er Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durchsetzend die Rückkehr des Atemschutztrupps für sicher
hält.
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 34
Vorgehen Sicherheitstrupp bei Atemschutzunfällen
1 Einweisung
Sollten trotz aller Vorsicht Unfälle auftreten, ist der Sicherheitstrupp zur Lage des zu
rettenden Trupps entsprechend folgender Fragen einzuweisen und schnellstmöglich in
Marsch zusetzen.
 Wo ist der verunglückte Trupp in die Einsatzstelle eingedrungen?
 Wo befindet sich der verunglückte Trupp jetzt?
 Wie ist er erreichbar?
 Wie hat er seinen Angriffsweg markiert, z. B. Schlauchleitung,
Feuerwehrsicherungsleine, Führungsleinensystem?
 Haben wir Funkkontakt?
 Welche Gefahren bestehen eventuell auf Anmarsch, am Rettungsort und auf dem
Rückweg?
Beim Suchen, Finden und Retten muss der Sicherheitstrupp sich und die geretteten
Atemschutzgeräteträger gegen mögliche Gefahren der Einsatzstelle, z. B.
 Brandeinwirkungen durch Flammen und Hitze
 Ein- und Absturz
 Gefahrstoffeinwirkungen
schützen und wehren können. Deshalb muss er z. B. bei der Brandbekämpfung ein
eigenes Schutzrohr zur Sicherung seines Angriffs- und Rückzugsweges mitnehmen.
Bild 35: Einweisung Sicherheitstrupp
Bild 36: Einsatztaktische Grundregeln beim
Suchen durch Sicherheitstrupp
2. Einsatztaktische Grundregeln beim Suchen durch Sicherheitstrupp
Der Sicherheitstrupp sichert den eigenen Rückzugsweg und der Truppführer gibt die
überprüften Druckwerte an den Atemschutzüberwachenden weiter. Danach begibt er sich
in den Gefahrenbereich. Der Sicherheitstrupp nimmt die in der jeweiligen Feuerwehr zur
Notluftversorgung genutzte Ausrüstung, z. B. Rettungspack mit. Beim Vorgehen orientiert
er sich an der Rückwegsicherung des zu rettenden Trupps, z. B. an deren Schlauch, und
an den Kontaktmeldungen des zu rettenden Atemschutztrupps.
Um effektiv nach Vermissten suchen zu können, müssen die bereits abgesuchten Bereiche
gekennzeichnet werden. Nur so lässt sich doppelte Arbeit vermeiden. Das Kennzeichen der
abgesuchten Bereiche wird besonders dringlich, wenn sich die Suchtrupps bei längerer
Suchzeit abwechseln müssen.
Eine eindeutige Kennzeichnung lässt sich z. B. durch das Beschriften der Tür des Raumes
mit Ölkreide mit einem Schrägstrich „ / “ durchführen. Bereits abgesuchten Bereiche lassen
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 35
sich z. B. durch das Kennzeichnen der Türen mit dem Hinzufügen eines entgegen
gesetzten Schrägstriches, es entsteht ein „X“, markieren.
Für das effektive Vorgehen beim Suchen unterstützt sehr gut der Einsatz einer
Wärmebildkamera. Das Suchen erfolgt nach den Grundregeln, z. B. Linke-Hand-Regel,
Rechte-Handregel, Verästelungstaktik und Taucherregel.
3. Finden, Notluftversorgung sichern, Einsatzleiter informieren
Beim Erreichen der in Not geratenen Atemschutzgeräteträger muss der Sicherheitstrupp
 Einsatzleiters über Erreichen Einsatzort und vorhandene Situation informieren
 Panik vermeiden bzw. vorhandene Panik dämpfen und selbst Ruhe bewahren z.B. durch
kühle Überlegung und konzentriertes, tiefes Durchatmen
Merke
Stehe still und sammle Dich!




bei Bedarf je nach Ausrüstung der Feuerwehr Notluftversorgung sichern
den Überblick behalten, selbst bei schlechter Sicht
die eigene Lage nicht verschlechtern
Betroffenen helfen, zur schnellstmöglichen Rettung vorbereiten und dabei deren Stress
abbauen
 Atemschutzgeräte nicht abnehmen.
Bild 35: Vorgehen Sicherheitstrupp beim Finden
Bild 36: Vorgehen Sicherheitstrupp beim Retten
4. Verunfallte retten
Bei Lebensgefahr im verunfallten Atemschutztrupps ist höchste Eile geboten und bevorzugt
Crashrettung anzuwenden. Während der Rettung erforderlichenfalls Notluftversorgung
absichern. Als Rettungsmittel in der Feuerwehr vorhandene Ausrüstung nutzen, womit die
Rettung situationsabhängig erfolgt durch Herausführen oder Herausziehen mit den in der
Feuerwehr vorhandenen Rettungsmitteln, z. B. mittels Bandschlinge, Rettungstuch oder
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 36
Schleifkorbtrage. Über den Beginn des Rückmarschs ist der Einsatzleiter zu informieren.
Auf dem Rückmarsch ist Der Einsatzleiter alarmiert über die Leitstelle spätestens während
der Rettung den Rettungsdienst.
Nach Rückkehr aus dem Gefahrenbereich sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
 erforderlichenfalls lebensrettende Sofortmaßnahmen weiterführen
 erforderlichenfalls Erste Hilfe durchführen
 Übergabe an Rettungsdienst.
Merke:
Menschenrettung geht vor allen anderen Einsatzmaßnahmen.
5. Atemschutzgerät sicherstellen.
Bild 37:
Atemschutzgeräte der Verunfallten
Atemschutzgeräteträger sind sicherzustellen
Falls mit einem Atemschutzgerät ein Unfall passiert,
ist
 der Öffnungszustand des Ventils zu
kennzeichnen und schriftlich
festzuhalten (auch Anzahl der
Umdrehungen bis zum Schließen des
Ventils)
 der Behälterdruck schriftlich
festzuhalten
 das Atemschutzgerät einschließlich Atemanschlusses vor Weiterverwendung geschützt
und unverändert sicherzustellen und dem Atemschutzgerätewart zuzuführen
 der Unfall oder Beinaheunfall dem Leiter der Feuerwehr zu melden.
Merke
Jeder Unfall oder Beinahe-Unfall bzw. das Vorkommnis ist dem Leiter der Feuerwehr
unverzüglich zu melden.
Hinweise Ausbilder
Hinweis 1:
Suchtaktiken und ausführlichere Ausführungen zu den Aufgaben und Möglichkeiten des
Sicherheitstrupps beim Suchen – Finden – Retten enthält www.atemschutzlexikon.de  Ausbildung 
Atemschutznotfallrettung.
Hinweis 2:
Nach Abschluss des Einsatzes sollte immer das Ereignis rekonstruiert werden, um taktische und
technische Fehler auswerten zu können. Durch entsprechende Folgemaßnahmen sind die Ursachen
abzustellen.
Hinweis 3:
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 37
Mängel an Atemschutzgeräten, die auf technische Fehler oder Konstruktionsfehler hinweisen, sollten
unparteiisch an die betreffende Zulassungsstelle, z. B. die Exam Prüf GmbH Fachstelle Atemschutz in
Essen, und den Hersteller des Atemschutzgerätes gemeldet werden. Die Exam Prüf GmbH leitet die
Meldung an die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes, vfdb, Referat 8 Atem- und
Körperschutz, weiter.
4.3 Einsatzgrundsätze beim Tragen von Filtergeräten
Bild 38:
Einsatzgrundsätze beim Tragen von Filtergeräten
Das Tragen von Filtern gewinnt wieder an
Bedeutung. Gründe sind u.a. die Anforderungen von
ABC-Einsätzen, z. B. auf dem
Dekontaminationsplatz, regional bedingt die Waldund Ödlandbrandeinsätze und die Forderung der
Normen für die Ausstattung von Löschfahrzeugen
mit Filtern, z. B. für das LF 10.
Merke:
Filter dürfen nur bei über 17 Vol % Sauerstoff und bei in Art und Eigenschaften bekannten Atemgiften
getragen werden. Filtergeräteeinsatz ist die Ausnahme, Pressluftatmer (ggf auch Regenerations-geräte)
die Regel.
Auf Grund von Unfällen durch brennende Filter (Filter enthalten brennbare Stoffe, z. B. Zellulose und
Aktivkohle) wurde der Filtereinsatz bei Einsätzen mit Funkenflug, z. B. beim Brennschneiden oder
Trennschleifen, untersagt. Filtergeräte können nur eingesetzt werden, wenn
 Luftsauerstoff mit 17 Vol% in ausreichendem Maße vorhanden ist
 die Gefährdung durch vorhandene Atemgifte abgeschätzt werden kann
 die Einsatzgrenzen der Atemfilter deren Einsatz gestatten
 keine starke Staub-, Ruß- und Flockenbildung vorliegt
 die auszufilternden Gase und Dämpfe für die Atemschutzgeräteträger bei Filterdurchbruch
sinneswirksam sind, also z. B. riechbar und schmeckbar
 die Angaben des Filterherstellers keinen Wiederspruch zum Verwendungszweck enthalten
In Zweifelsfällen sind Isoliergeräte zu verwenden.
Atemfilter, die
 benutzt wurden, müssen nach dem Einsatz unbrauchbar gemacht und entsorgt werden
 geöffnet, aber nicht benutzt wurden, lassen sich noch 6 Monate im Einsatz verwenden
 unbenutzt überlagert wurden, lassen sich zu Ausbildungs- und Übungszwecken verwenden.
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 38
Bild 39:
Nutzdauer Filter
Im Bereich der öffentlichen Feuerwehren werden hauptsächlich Kombinationsfilter, entsprechend
Richtlinie vfdb 0802 der Filter ABEK2 P3, verwendet. Filter sind nur einmal benutzbar und anschließend
zu entsorgen.
Hinweis Ausbilder:
Abgelaufene oder geöffnete und unbenutzte Filter können für Übungen benutzt werden, wenn keine
reale Gefährdung durch die Umgebungsatmosphäre oder durch eine Vorbeaufschlagung des Filters
vorliegt.
5 Abschluss und Nachbereitung des Atemschutzeinsatzes
Bild 40:
Abschnitt Abschluss und Nachbereitung
Atemschutzeinsatz
Abschluss und Nachbereitung am Einsatzort:
Bild 41:
Abschluss und Nachbereitung am Einsatzort
Nach dem Verlassen des Gefahrenbereiches
meldet sich der zurückgekehrte Atemschutztrupp
beim Einsatzleiter oder der Stelle der
Atemschutzüberwachung.
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 39
Danach legt er die Atemschutzgeräte und der Atemschutzmasken möglichst an einem
witterungsgeschützten, zugfreien Ort oder, je nach Jahreszeit, in einem warmen Raum ab. Vor
wiederholtem Einsatz unter Atemschutz sollten die Einsatzkräfte ausreichende Erholungszeit einlegen
können. Die sollte wenigstens der Einsatzzeit entsprechen.
Zu beachten ist, dass keine Informationen über das Einsatzgeschehen an Außenstehende oder
Schaulustige geben werden. Die Presse informieren dafür eigens vorgesehene Kameraden.
Bild 42:
Wiederherstellen Einsatzbereitschaft
Atemschutzgerät nach dem Atemschutzeinsatz
Unverzüglich wird die Einsatzbereitschaft der
Atemschutzgeräte wieder hergestellt durch
 Tausch Atemluftflaschen
 ggf. Tausch Lungenautomat
 Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle.
Dafür lassen sich befähigte und vom Leiter Feuerwehr bestätigte Atemschutzgeräteträger, Beauftragte
Atemschutz oder Atemschutzgerätewarte einsetzen.
Zum Schutz vor Kontamination durch Gefahrstoffe ist die Einsatzhygiene entsprechend Abschnitt
„Einsatzhygiene“ zu beachten.
Einsatzhygiene am Einsatzort
Bild 43:
Abschluss und Nachbereitung des
Atemschutzeinsatzes - Einsatzhygiene
Einsatzkräfte werden in nahezu jedem Einsatz
kontaminiert. Je nach Einsatzart können dazu
z. B. Brandrauch, radioaktive Stoffe, infektiöse
Stoffe oder Chemikalien beitragen.
Brandrauch
Darin sind z. B. bei Verschwelung, Zersetzung, Pyrolyse und Verbrennung
entstandene Brandprodukte wie Ruß, Aschen, verschiedene gasförmige Stoffe
(z. B. CO, CO2 , HCl) und Dämpfe (NH3, Kohlenwasserstoffe,
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 40
Chlorkohlenwasserstoffe) enthalten. Brandruße enthalten verschiedene
Schadstoffe wie Dioxine, Furane, Salze, Metalle und Metalloxide.
Radioaktive Stoffe
Atomare Stoffe können den Menschen durch direkte Bestrahlung von Außen
oder vor allem nach ihrer Inkorporation durch Bestrahlung und Giftwirkung im
Körperinneren gefährden.
Infektiöse Stoffe
Beim Umgang mit Mikroorganismen oder Teilen davon können Gefahren für
Einsatzkräfte durch infektiöse Stoffe entstehen. Das ist z. B. möglich in
Arbeitsstätten von Forschung, Produktion und Entsorgung, aber auch während
des Transportes und in der Medizin einschließlich der lebens-rettenden
Sofortmaßnahmen, der Ersten Hilfe und der rettungsdienstlichen Tätigkeit.
Chemische Stoffe
Chemikalien können den Menschen vor allem durch ihre ätzenden,
karzinogenen, brennbaren und giftigen Eigenschaften schädigen. Aus diesem
Grund muss sich die Einsatzkraft vor der Aufnahme von Nahrung oder vor dem
Trinken und Rauchen soweit säubern, dass diese Gefahrstoffe nicht in den
Körper aufgenommen werden können, damit z. B. deren Verschlucken oder
Eindringen durch Hautwunden ausgeschlossen werden kann. Z. B. sollten die
Einsatzkräfte ein Grobreinigen der Ausrüstung und der eingesetzten Geräte
durchführen und ihre verschmutzten Hände sowie ihre Einsatzbekleidung
einschließlich der Stiefelsohlen reinigen. Möglichkeiten siehe Tabelle 7.
Kontaminierte Abwässer und Abfälle sind aufzufangen und ggf. bereits von der
Einsatzstelle aus entsorgen zu lassen.
Die Einsatzkräfte sollten nach dem Einsatz mindestens eine Grobreinigung ihrer Ausrüstung und der
eingesetzten Geräte durchführen, ihre verschmutzten Hände und ihre Einsatzbekleidung bis hin zu den
Stiefelsohlen reinigen sowie
 Kontaminationsverschleppung vermeiden
 Inkorporation verhindern.
Tabelle 8: mögliche Maßnahmen der Einsatzhygienedirekt nach dem Atemschutzeinsatz
Verschmutzung Maßnahmen
Bemerkung
 Brandstelle nach Brandbekämpfung lüften
Brandruß
Mit Flüssigseife und
 Abwaschen betroffener Hautbereiche mit
Handwaschbürste.
atomare Stoffe
kaltem Wasser
 Abklopfen der Einsatzbekleidung
 Profil der Stiefelsohlen säubern
 Betroffene an ABC-Einsatzspezialisten,
Strahlenschutzeinsatzkräfte und
Strahlenarzt übergeben und deren
Anweisungen Folge leisten,
 Betroffene verbleiben bis zur Übergabe auf
Personensammelstelle im Gefahrenbereich
Infektiöse Stoffe
 Je nach infektiösem Stoff Notdekontamination
durchführen
 betroffener Hautbereiche von infektiösem Stoff,
z. B. Blut, Sekret und Erbrochenem befreien
und desinfizieren
 an ABC-Einsatzspezialisten und Arzt, z. B.
Rettungsdienst, übergeben

unbedingt Atemschutz
beibehalten, notfalls von
umluftunabhängig auf
umluftabhängig, z. B. Filter,
wechseln
 kontaminierte Ausrüstung
und Bekleidung verbleibt am
Einsatzort und wird von dort
der Entsorgung zugeleitet.
 anwendungsbereites
Hautdesinfektionsmittel
verwenden, beachte
Bedienungsanleitung, vor allem
die Einwirkzeiten
 Notdekontamination: mit
Strahlrohr (Sprühstrahl)
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 41
abwaschen.
Chemikalien
 je nach Chemikal Notdekontamination
durchführen
 an ABC-Spezialkräfte und Arzt, z. B.
Rettungsdienst, übergeben
Notdekontamination: mit
Strahlrohr (Sprühstrahl)
abwaschen.
Merke
Mit Hilfe der Einsatzhygiene kann der Atemschutzgeräteträger Kontaminationsverschleppung vermeiden
und Inkorporation verhindern.
Einsatzhygiene während und nach Rückkehr in das Gerätehaus bzw. zur Feuerwache
Bild 44:
Einsatzhygiene nach Rückkehr in das Gerätehaus
bzw. zur Feuerwache
Beim Abtransport benutzter Geräte und bei der
Rückfahrt der Mannschaft von der Einsatzstelle ist
vor allem auf das Vermeiden von
Kontaminationsverschleppung zu achten.
Im Gerätehaus bzw. der Feuerwache ist
 eine gründliche Körperreinigung durchzuführen
 sind benutzte Ausrüstungen und Geräte zu reinigen
 die Einsatzbekleidung mit geringer Verschmutzung möglichst in Bereichen für kontaminierte
Bekleidung zu lagern
 die Einsatzbekleidung mit grober Verschmutzung der Reinigung in Spezialwaschmaschinen und
Spezialtrocknern zuzuführen.
Erforderlichenfalls ist die Einsatzbekleidung zu wechseln, vor allem nach intensiven Kontakten mit stark
giftigen schädigenden Stoffen oder hohen Konzentrationen dieser Stoffe, ohne das gasdichte
Schutzausrüstung verwendet wurde.
Kontaminierte Abwässer und Abfälle sind bei starker Verschmutzung entsorgen zu lassen.
Atemschutzgerät und Atemschutzmaske sind nach jeder Übung und nach jedem Einsatz in
die Atemschutzgerätewerkstatt zu geben. Dort erfolgt die Behandlung der Atemschutzausrüstung
entsprechend der Prüfkalender der Richtlinie „vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten der
Feuerwehr“ und der Bedienungsanleitung durch sachkundige Atemschutzgerätewarte.
Sie
 desinfizieren alle mit Atemluft in Kontakt gekommenen Teile, wie Vollmaske und Lungenautomat
 warten die Atemschutzgeräte
 reparieren sie erforderlichenfalls
 tauschen bei Erfordernis Teile
 Prüfen die Geräte und Masken
 Lagern und Verwalten die Atemschutzausrüstung.
Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze
I 42
Der Atemschutzeinsatz ist zu dokumentieren. Dafür müssen die Einsatzleiter entsprechende Vermerke
in die Einsatznachweise, z. B. Einsatztagebüchern und Einsatznachweisbögen, niederschreiben oder
das Niederschreiben veranlassen. Die personenbezogenen Daten sind in persönlichen
Atemschutznachweisen der Atemschutzgeräteträger zu vermerken.
Merke
Jede Tätigkeit unter Atemschutzgeräte ist in einem persönlichen Atemschutznachweis zu
dokumentieren.
Bild 45:
Aufgaben für die Nachweisführung nach dem
Atemschutzeinsatz
Für jede Einsatzkraft ist ein persönlicher
Atemschutznachweis zu führen. Empfehlenswert ist
eine zentrale Führung, z. B. durch den
Atemschutzverantwortlichen, den Beauftragten
Atemschutz oder einen Atemschutzgerätewart. Der
persönlicher Atemschutznachweis muss
mindestens enthalten die Nachweise für
 Untersuchungstermine G 26,
 absolvierte Aus- und Fortbildung
 Einsatznachweise (Datum, Geräteart,
Zeitdauer, Tätigkeit).
Alle gerätebezogenen Daten muss der
Atemschutzgerätewart in Gerätenachweisen
vermerken. Für jedes Atemschutzgerät sind Gerätenachweise zu führen. Sie müssen lückenlos und
dokumentarisch nachvollziehbar alle Arbeiten am und mit dem Gerät nachweisen. Die Mindestinhalte
sind
 Gerätenummer
 Gerätestandort
 Hersteller
 Herstellungsdatum
 Prüf- und Wartungs- und Reparaturnachweis
 Verwendungsnachweis
 Dokumentation über Störungen und Auffälligkeiten.
Die persönlichen Atemschutznachweise und die Gerätenachweise sollten nach Abschluss der Tätigkeit
als Atemschutzgeräteträger oder nach Außerdienststellung des Atemschutzgerätes noch mindestens 10
Jahre aufbewahrt werden.
6 Verabschiedung
Bild 46
Verabschiedung
Herausgeber:
Landesfeuerwehrschule Sachsen und www.atemschutzlexikon.de
Redaktion:
Wolfgang Gabler
Autoren:
W. Gabler, M. Nowak
Gestaltung und Satz:
W. Gabler
Druck:
Landesfeuerwehrschule Sachsen
Redaktionsschluss:
26.06.2014
Bezug:
Landesfeuerwehrschule Sachsen
St.-Florian-Weg 1, OT Nardt
02979 Elsterheide
Telefon: +49 3571 4720
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und
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