Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze Kapitel 5 Einsatzgrundsätze Inhaltsverzeichnis 1 Begrüßung 2 Grundlagen 3 Einsatzvorbereitung 4 Einsatzdurchführung 4.1 Allgemeine Einsatzgrundsätze 4.2 Einsatzgrundsätze beim Tragen von Isoliergeräten 4.3 Einsatzgrundsätze beim Tragen von Filtergeräten 5 Abschluss und Nachbereitung des Atemschutzeinsatzes 6 Verabschiedung I 2 Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 3 Bild 1: Begrüßung 1 Begrüßung 2 Grundlagen 2.1 Hinweis für Ausbilder Bereits seit Anfang der dreißiger Jahre regeln in der deutschen Feuerwehr Vorschriften den Atemschutz. Die damalige „Ausbildungsvorschrift für den Feuerwehrdienst, Teil II: Gasschutzdienst“ wurde nach dem II. Weltkrieg als Feuerwehrdienstvorschrift FwDV neu gefasst. Bereits in der ersten Vorschrift waren Hinweise zum richtigen Verhalten beim Vorgehen unter Atemschutz in den Gefahrenbereich enthalten. Verschiedene Einflüsse auf den Atemschutz, z. B. veränderte Einsatzbedingungen und daraus resultierende Ergänzungen der Einsatztaktik und das Vorgehen unter Atemschutzgeräten, neue Anforderungen an die Wartung von Atemschutzgeräte sowie verbesserte Atemschutzgeräte erfordern immer wieder eine Überarbeitung dieser Einsatzgrundsätze. So wie der gesamte Atemschutz entwickeln sich also auch die Einsatzgrundsätze kontinuierlich weiter, passen sich den Einsatzbedingungen an. Nur so lässt sich der Feuerwehreinsatz unter Atemschutz zielgerichtet vorbereiten, zweckmäßig und sicher durchführen sowie ordnungsgemäß nachbereiten. Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr müssen zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Gefahrenbereiche eindringen, in denen gefährliche Stoffe die Einatemluft vergiftet haben, radioaktive Partikel oder Wärmestrahlung vorhanden sind. Deshalb ist für den Atemschutzeinsatz auch die Einhaltung der zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften bedeutsam. Das Vorgehen unter Atemschutz beinhaltet also immer auch die Beachtung der Unfallverhütung und die Sicherheit im Atemschutz. 2.2 Grundlegende Hinweise für Atemschutzgeräteträger Für den Atemschutzgeräteträger zu beachtende Einsatzgrundsätze betreffen die Einsatz-vorbereitung, das Verhalten im Einsatz und bei der Einsatznachbereitung. Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 4 Bild 2: Grundlegende Hinweise Wichtige Inhalte aus Vorschriften zum Vorgehen unter Atemschutz enthalten Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 7 Atemschutz“ enthält detailliert die Grundsätze für das Vorgehen unter Atemschutz mit umluftabhängigen und mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten, zur Atemschutzüberwachung, zur Notfallrettung, zur Verantwortlichkeiten der Atemschutzgeräteträger, Orientierung, Absuchen und Kennzeichnen von Räumen und zum Verhalten in Notsituationen Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz“ Einsatzleiter der Feuerwehr, die nicht über ausreichende Sonderausrüstung verfügen, dürfen nur Maßnahmen zur Rettung gefährdeter Personen und zur Sicherung der Einsatzstelle einleiten Sie müssen auf die Sicherheit der Einsatzkräfte achten. Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr DGUV Vorschrift 49 ... "im Einzelfall bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben“ kann „von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden". Dabei muss aber die Gefahr weitestgehend minimiert werden bzw. im vertretbaren Verhältnis zum erreichbaren Nutzen stehen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben. Merke: Die Umsetzung der Vorschriften zum Atemschutzeinsatz ist Grundbedingung für eine maximale Sicherheit der Atemschutzgeräteträger. Merke Wer in den Gefahrenbereich hinein geht, muss auch gesund daraus zurückkehren. Um die sichere Einsatzdurchführung zu gewährleisten, müssen den Atemschutzgeräteträgern einsatzbereite Atemschutzgeräte und alle erforderliche Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stehen, die Atemschutzgeräteträger ihre Atemschutzgeräte sicher handhaben können die Atemschutzgeräteträger die angewiesene Schutzausrüstung tragen die Atemschutzgeräteträger gesund und körperlich fit sein die Atemschutzgeräteträger die Einsatzgrundsätze kennen. Merke Wichtigster Grundsatz im Atemschutzeinsatz: Der Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich. Dem Atemschutzgeräteträger muss jederzeit klar sein, dass nur die Beachtung aller sicherheitsrelevanten Maßnahmen und die korrekte Durchführung des Einsatzes die sichere Durchführung des Einsatzes gewährleistet. 2.3 Belastung und Beanspruchung von Atemschutzgeräteträgern 2.3.1 Ursachen und Nachweis Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 5 Bild 4 Belastung des Atemschutzgeräteträger Atemschutzgeräteträger werden beim Tragen von Atemschutzgeräten physisch und psychisch stark belastet. Die physische Beanspruchung entsteht vor allem durch: die Wärmebelastung im Einsatz- oder Übungsobjektobjekt, z. B. dem Brandraum, der Folgen der Gewichtsbelastung, z. B. die Entstehung zusätzlicher Körperwärme sowie die Belastung des Knochenbaus durch die Persönliche Schutzausrüstung, die zusätzlichen Ausrüstung und die eigene Körpermasse die Isolation der entstehenden Körperwärme, z. B. durch die Feuerwehrschutzkleidung und den Chemikalienschutzanzug die körperliche Belastung während der Einsatztätigkeit, z. B. Tragen von Geräten, Besteigen von Leitern und Retten von Personen. Die psychische Belastung kann durch folgende Stressoren entstehen: traumatische Erlebnisse, z. B. des Bergen einer Kinderleiche Suchtpotential, z. B. Alkoholismus Depressionen Angst vor Versagen und Überlastung das Einsatzrisiko die Einsatzbedingungen, z. B. schlechte Sicht. Diese Beanspruchungen und Belastungen sorgen bei Atemschutzgeräteträgern u. a. für eine Erhöhung der Atemfrequenz (Tabelle 1 *), für erhöhte Blutdruckwerte (Tabelle 2 *) und Pulswerte (Tabelle 3 *). Der heftiger arbeitende Körper erzeugt dadurch u.a. mehr Schweiß als vor dem Einsatz. Versuche (Tabelle 4 *) ergaben dementsprechend sogar einen relativ erheblichen Gewichtsverlust bei Atemschutzgeräteträgern während der Absolvierung einer Belastungsübung, d. h. also, die Atemschutzgeräteträger haben große Mengen Flüssigkeit, z. B. bis zu 2,0 kg ausgeschwitzt. Hinweis: * Versuche des Autors Tabelle 1: Erhöhung der Atemfrequenz bei Einsatztätigkeit Messzeitpunkt trainierte ASGT untrainierte ASGT [1/min] [1/min] Einsatzbeginn 30 35 Maximum 50 62 (Spitzenwert: 72 !!!) Einsatzende 15 Minuten nach Einsatz 45 37 55 42 Tabelle 2: Erhöhung des Blutdrucks bei Einsatztätigkeit Durchschnitt [mmHg] Maximum [mmHg] 160 202 Tabelle 3: Erhöhung des Puls bei Einsatztätigkeit Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 6 Messzeitpunkt trainierte ASGT [1/min] untrainierte ASGT [1/min] Einsatzbeginn Maximum 70 165 80 190 (Spitzenwert: Abbruch bei 220) Einsatzende 15 Minuten nach Einsatz 105 85 140 105 Tabelle 4: Verringerung der Körpermasse [kg] durch Transpiration während der Belastungsübung Atemschutz Messzeitpunkt trainierte ASGT untrainierte ASGT Einsatzbeginn 81,4 kg 85,0 kg Einsatzende 80,5 kg 83,5 kg 2.3.2 Beanspruchungen und Belastungen reduzieren Bild 5: Reduzierung von Beanspruchung und Belastung Der Atemschutzgeräteträger ist beim Tragen von Atemschutzgeräten Beanspruchungen und Belastung objektiv ausgesetzt. Sie sind durch den Atemschutzgeräteträger deutlich wahrnehmbar. Es lassen sich aber Vorschläge, Verhaltensweisen und Maßnahmen entwickeln, die gebündelt die Belastung reduzieren oder zumindest kompensieren können. Dazu zählen u..a. folgende: Voraussetzungen zum Tragen von Atemschutzgeräten absichern Bild 6: Voraussetzungen zum Tragen von Atemschutzgeräten Zu den Voraussetzungen zum Tragen von Atemschutzgeräten gehören: Mindestalter 18 Jahre Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 7 Absolvierung der ärztlichen Untersuchung nach G 26/3 vor dem ersten Tragen und anschließend in regelmäßigen Abständen erfolgreiche Absolvierung der Lehrgänge Truppmann, Sprechfunker und Atemschutzgeräteträger nach Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 2 Ausbildung bei der Feuerwehr“ Erfüllung körperlicher Voraussetzungen zum Dichtsetzen der Vollmaske, z. B. Einhaltung der Freiheit von Bart und Koteletten im Dichtbereich der Vollmaske zu Einsatzbeginn aktuell gesund, also frei von behindernden Krankheiten, Drogen, beeinträchtigenden Medikamenten und Alkohol Hinweis für Ausbilder: Nicht gesund sind ASGT, wenn sie z. B. über Unwohlsein, Erkältung, Magenschmerzen, Atemnot, Enge im Brustbereich, kalten Schweiß oder Kribbeln im Mund- oder Gliedmaßenbereich klagen. Einhaltung der Fortbildungen wie aller 12 Monate mindestens eine Belastungsübung in der Atemschutzübungsanlage jährlich mindestens eine Unterweisung jährlich mindestens Einsatzübung bei ASGT mit geringer Einsatztätigkeit jährlich eine einsatzrelevante Übung für CSA-Träger. Flüssigkeitsverluste ausgleichen Bild 7: Ausgleich Flüssigkeitsverluste Die relativ großen Flüssigkeitsverluste der Einsatzkräfte von durchschnittlich etwa 1,0 kg pro Belastungsübung in der Atemschutzübungsanlage sind durch geeignete Getränke auszugleichen. Damit soll einer Dehydrierung durch übermäßiges Schwitzen bei der Belastung und wegen des Tragens der Feuerwehrschutzkleidung sowie durch die getrocknete Luft aus dem Pressluftatmer vorgebeugt werden. Erkenntnisse belegen, dass für den Flüssigkeitsausgleich am besten stilles Mineralwasser geeignet ist. Isotonische Getränke sind nicht erforderlich. Getränke ohne Mineralien, z.B. Tee, sind weniger geeignet. Sinnvoller Weise sollte die Forderung zum Flüssigkeitsausgleich auf Übungs- und Einsatztätigkeit bezogen werden. Merke Der Atemschutzgeräteträger sollte mindestens die Menge an Flüssigkeit, die ihm durch den Schweiß verloren geht, unmittelbar nach dem Einsatz ersetzen. Erholungspausen einlegen Bild 8: Erholungspausen Zwischen zwei Atemschutzeinsätzen bzw. nach Atemschutzübungen sollte eine Erholungspause eingelegt werden Dieser Gedanke ist nicht neu und seine Umsetzung zeitgemäß. Er wird z. B. in den USA bereits Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 8 seit vielen Jahren durchgesetzt und dort in der Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern wie auch Führungskräften gelehrt. Die Dauer der Ruhepause hängt von der Belastung ab, sollte aber möglichst im Bereich von mindestens 30 Minuten liegen. Optimale Pausenlängen entsprechen der Belastungsdauer. Diese Pause sollte nur der Erholung, Kühlung und Flüssigkeitsaufnahme dienen. Wenn in Einzelfällen ein sofortiger Widereinsatz eines Atemschutzgeräteträgers erforderlich ist, muss berücksichtigt werden, dass er nicht mehr die normal geforderte Leistung erbringen kann. Die Atemschutzüberwachung ist dann besonders gewissenhaft durchzuführen. Wärmestau des ASGT unter Feuerwehr-Schutzbekleidung abbauen Dieser Wärmestau lässt sich mit der derzeitig benutzten Feuerwehrschutzkleidung nicht verringern. Um bessere Wärmeableitung zu erreichen, sollte weiterentwickelt Feuerwehrschutzkleidung, die sog. „sandfarbene Schutzkleidung“, getragen werden. Die ist leichter und noch besser Wärme- und Feuchtigkeitableitend vom Körper. Bedenkenswert ist die Entwicklung von Funktionsunterwäsche, die neben kühlender auch feuchtigkeitsabsorbierende Eigenschaften besitzt. Durch die problemlose, unverzögerte und vor allem gesundheitlich unbedenkliche Abführung der Wärme- und Feuchtigkeitsmengen ließe sich die Belastung des ASGT erheblich senken. Wärme- und Feuchtestau des ASGT unter Chemikalienschutzbekleidung abbauen Bild 9: Abbau Wärme- und Feuchtestau des ASGT unter Chemikalienschutzbekleidung Das ungesunde Mikroklima unter CSA lässt sich verbessern durch Nutzung gesundheitlich unbedenklichen Kühlsystemen Spezialunterkleidung CSA mit Außenluftversorgung, zumindest im Bereich Dekontamination verwendbar. Atemschutzgeräte und Atemschutzausrüstung mit ergonomisch hohem Standard verwenden Heute bieten die Hersteller bereits Atemschutzgeräte an, bei deren Konstruktion ergonomische Gesichtspunkte in erheblichen Maße umgesetzt wurden. So kann man z. B. Pressluftatmer beschaffen, die das Tragen komfortabel ermöglichen, weil deren Tragesystem optimal gestaltet wurde. Druckluftflaschen mit einem Volumen von 6,8 Liter mit einem daraus resultierendem GesamtGerätegewicht von unter 10 Kilogramm sind erhältlich. Entwickelt werden derzeit Druckluftflaschen mit noch größeren Volumen aus noch leichteren und festeren, aber auch preiswerteren Materialien. Damit lässt sich die Belastung der Atemschutzgeräteträger deutlich reduzieren, aber natürlich nur, wenn die Kommunen diese Ausrüstung für ihre Feuerwehren auch anschaffen. Hinweis für Ausbilder: Derzeit sind Druckluftflaschen mit 9,0 l Volumen erhältlich. Sie lassen sich aber nicht auf allen Pressluftatmern nutzen, da sie länger und dicker sind. Deshalb sollte ihrer Nutzung eine Gefährdungsbeurteilung zum Nachweis der unbedenklichen Verwendung vorausgehen. Vorkommen darf z. B. nicht, dass diese Druckluftflaschen an den Feuerwehrschutzhelm anstoßen. Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 9 Bild 10: Erhöhung Tragekomfort und Sicherheitsgefühl Sicherheitsgefühl im Atemschutzeinsatz erhöhen und Unfallverhütung vorbeugend verbessern Um die sichere Einsatzdurchführung zu gewährleisten, müssen den Atemschutzgeräteträgern einsatzbereite Atemschutzgeräte stehen alle erforderliche Persönliche Schutzausrüstung verfügbar sein und im erforderlichen Umfang getragen werden die Atemschutzgeräteträger ihre Atemschutzgeräte sicher handhaben können die Atemschutzgeräteträger gesund und körperlich fit sein die Einsatzgrundsätze beherrschen. Merke Der Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich. Bild 11: Sicherheit Atemschutzgeräteträger Dem Atemschutzgeräteträger muss jederzeit klar sein, dass nur die Beachtung aller sicherheitsrelevanten Maßnahmen und die korrekte Durchführung des Einsatzes die sichere Durchführung des Einsatzes gewährleistet. Deshalb muss für den Atemschutzeinsatz auch auf die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften, z. B. der Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr DGUV Vorschrift 49, verwiesen werden. Das Vorgehen unter Atemschutz beinhaltet immer die Beachtung der Unfallverhütung und die Sicherheit im Atemschutz. Zumindest während der Atemschutzübungen empfehlen sich dafür Methoden der permanenten Pulsmessung, z. B. die Anwendung von Pulsuhren oder von Systemen mit Pulsfernüberwachung. Im Atemschutzeinsatz lassen sich solche Systeme eher selten nutzen. Dafür muss der Einsatzleiter dann aber die Atemschutzüberwachung abstrichlos und durchgehend anwenden lassen. Merke Wer in den Gefahrenbereich gesund hinein geht, muss auch gesund daraus zurückkehren. Das persönliche Empfinden der Sicherheit verringert die psychologische Belastung des ASGT und ermöglicht so als ein Faktor stressfreies Arbeiten unter Atemschutz. Dadurch lassen sich überlegtes und gefahräquivalentes Vorgehen absichern. Puls und Blutdruck werden so nicht zusätzlich belastet. Dafür hat er besonders zu beachten: Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 10 Belastungs- und Beanspruchungsfähigkeit der Atemschutzgeräteträger erhöhen Bild 12: Belastungs- und Beanspruchungsfähigkeit der Atemschutzgeräteträger Atemschutzgeräteträger müssen gesund, körperlich besonders fit und in eine fundierte Aus- und Fortbildung im Atemschutz eingebunden sein. Insbesondere sind Kenntnisse über zu erwartende Gefahren, Wirkungsweise und Grenzen der Schutzwirkung sowie Fertigkeiten in der Handhabung ihrer Atemschutzausrüstung notwendig. Die Unfallkassen empfehlen, nur sportlich aktive Atemschutzgeräteträger zum Einsatz zu bringen. Sicher ist das aus verschiedenen Gründen nicht überall und sofort machbar. Aber ein anstrebenswertes Ziel ist schon und sei es auch aus dem Grund des gesundheitlich ungefährdeten Lebens des Personals. Dafür hat sich schon lange bewährt, die Belastungsübung Atemschutz wenigstens einmal in 12 Monaten durchzuführen. Wer es z. B. aus finanziellen oder zeitlichen Gründen heraus ermögliche kann, die Anzahl der Belastungsübungen zu erhöhen, sollte das im Interesse der Verbesserung des Trainingseffektes tun. Als günstig hat sich auch erwiesen, eine zusätzliche Übung im Brandhaus bzw. Brandcontainer durchzuführen. Darüber hinaus lässt sich aber auch durch sportliche Betätigung, vor allem im Bereich Ausdauersportarten, ein Steigern der körperlichen Fitness und nachfolgend eine Erhöhung der Belastungs- und Beanspruchungsfähigkeit erreichen. Vor allem das regelmäßige Sporttreiben wirkt sich fördernd auf die Belastungsfähigkeit aus. Neue Untersuchungen von Arbeits- und Sportmedizinern haben ergeben, dass regelmäßig trainierende Personen ein bis zu etwa 30-mal niedrigeres Herzinfarktrisiko haben als untrainierte. 3 Einsatzvorbereitung Bild 13: Abschnitt Einsatzvorbereitung Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 11 3.1 Abgrenzung der Einsatztätigkeit der Feuerwehr Bild 14: Abgrenzung der Einsatztätigkeit Die Einsatztätigkeiten der Feuerwehr sind darauf ausgerichtet, Schadenfeuer, Unglückfälle, lebensbedrohliche Lagen für Menschen und Tiere sowie Notlagen von Fahrzeugen zu bekämpfen bzw. zu beseitigen. In die Vorbereitung darauf sind also das Personal und die Ausrüstung der Feuerwehr einzubeziehen. Verantwortlich dafür sind die Träger der Feuerwehr. In ihrem Auftrag obliegt die Ausführung meist den Verantwortlichen der Feuerwehren. Um die Einsatzvorbereitung fundiert und zielgerichtet betreiben zu können, lassen sich alle erforderlichen Aktivitäten aus der Gefährdungsanalyse ableiten. Der Gefährdungsanalyse entsprechend sind auch die Atemschutzgeräteträger auf die Einsatz-tätigkeit vorzubereiten und die Atemschutzausrüstung zweckentsprechend zu beschaffen sowie einsatzbereit zu halten. 3.2 Vorbereitung der Atemschutzgeräteträger Bild 15: Einsatzvorbereitung Atemschutzgeräteträger Die Anforderungen an die Atemschutzgeräteträger mit Rettungsaufgaben bestehen zusammengefasst in Folgendem: Atemschutzgeräteträger müssen gesund und tagesaktuell körperlich fit sein. Sie müssen nach FwDV 2 Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr ausgebildet sein. Sie müssen nach FwDV 7 Atemschutz und DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten fortgebildet sein Hinweis für Ausbilder Nutzen Sie die Ausführungen in Verbindung mit den Inhalten aus Abschnitt 1 Bedeutung Atemschutz zur Wissensfestigung Vor allem Kenntnisse über zu erwartende Gefahren, Wirkungsweise und Grenzen der Schutzwirkung sowie Fertigkeiten in der Handhabung ihrer Atemschutzausrüstung sind erforderlich. Atemschutzgeräte darf demnach tragen, der folgende Voraussetzungen nach Tabelle 1 erfüllt: Tabelle 5: Anforderungen an Atemschutzgeräteträger (ASGT) der Feuerwehr nach FwDV 7 Voraussetzungen, um ASGT Voraussetzungen, um Hinweise zu werden ASGT zu bleiben Mindestalter 18 Jahre Höchstalter nach ärztlicher Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 12 Tabelle 5: Anforderungen an Atemschutzgeräteträger (ASGT) der Feuerwehr nach FwDV 7 Entscheidung Voraussetzungen, um ASGT Voraussetzungen, um Hinweise zu werden ASGT zu bleiben Körperliche Eignung in einer Erst- Körperliche Eignung nach Voraussetzungen für die untersuchung nach den Grundsatz G 26/3 zur Nach- Ausbildung zum Atemberufsgenossenschaftlichen untersuchung schutzgeräteträger sind Grundsätzen bis zum 50. Lebensjahr alle die erfolgreiche Absolfür arbeitsmedizinische Vorsorgevierung des Grund36 Monate, untersuchungen, Grundsatz lehrgangs Trm 1 und der ab 50. Lebensjahr alle 12 G 26 „Atemschutzgeräte“, demSprechfunker-Lehrgang. Monate, nach für in kürzeren Abständen Träger von Pressluftatmern und entsprechend ärztlicher WeiRegenerationsgeräten die G sung oder des 26/3 Verantwortlichen, auf Träger Schlauchgeräte G 26/2 eigenem Wunsch z. B. nach Träger Filtergeräte G 26/2 (für schwerer Krank- heit, oder mangelnder Filter der Feuerwehr nach vfdbLeistungsfähigkeit Richtlinie 0802) erfolgreich absolvierte Ausbildung Fortbildung pro Jahr durch pro Jahr mmindestens zum 1 Belastungsübung in einer 1 Unterweisung Atemschutzübungsstrecke 1 Belastungsübung Truppmann 1 ggf. 1 Übung unter Sprechfunker auf der AtemschutzEinsatzbedingungen übungsstrecke Atemschutzgeräteträger 1 Unterweisung pro Jahr bei geringer Einsatztätigkeit zusätzlich eine Einsatzübung kein Bart, lange Koteletten oder tiefe Narben im Bereich der keine Haare im Dichtlinie von Atemanschlüssen Dichtbereich der Vollmasken Körperschmuck darf nicht behindern oder gar gefährden gefährdender Körperschmuck, z. B. Ohrschmuck, ist vor dem Anlegen von Atemschutzgeräten entweder zu entfernen oder abzukleben Bei Einsatzbeginn gesund „gesund“ bedeutet frei zu sein von behindernden Krankheiten, beeinträchtigenden Medikamenten, Drogen und Alkohol. Die Durchsetzung dieses Grundsatzes unterliegt der Eigenverantwortung des jeweiligen ASGT Atemschutzgeräteträger, die Aufgaben bei ABC-Einsätzen üben entsprechender durchführen, müssen pro Jahr wenigstens eine einsatztaktische Einsatzbedingungen und Übung unter CSA absolvieren trainieren möglicher Belastungen Merke Grundsatz Atemschutz: Bei Terminüberschreitung für die Belastungsübung auf der Atemschutzübungsanlage und die ärztliche Untersuchung nach G 26 darf der betreffende ASGT bis zur Nachabsolvierung keine Atemschutzgeräte tragen. Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 13 Der Atemschutzgeräteträger muss jederzeit fachlich ausreichend fortgebildet sein. Dazu zählt, dass er seine Atemschutzausrüstung beherrscht und etwaige Gerätemängel beim Anlegen erkennt sich während des Einsatzes einstellende Mängel oder Defekte an seiner Atemschutzausrüstung erkennt und ggf. sofort den Rückzug antritt die Einsatzgrundsätze beherrscht die erforderliche Feuerwehrschutzkleidung (mindestens Körperschutzform 1) im Einsatz trägt die je nach Einsatzsituation erforderlichen Atemschutzgeräte oder andere Schutzausrüstung trägt die Einsatzbereitschaft des zu tragenden Atemschutzgerätes überprüfen kann (Einsatzkurzprüfung) Gefahren im Einsatz erkennt und ihr Bedrohungspotenzial einordnen kann sich bei Defekten des Atemschutzgerätes oder unvorhergesehenen gefährlichen Situationen richtig verhalten kann die Kameradenrettung beherrscht und als Ersthelfer der Feuerwehr einsatzfähig ist. Hinweise für Ausbilder Folgende Ausbildungsinhalte sollten den Atemschutzgeräteträgern während der Ausbildung und danach regelmäßig in der Fortbildung vermittelt werden: Handhabung der Atemschutzgeräte Gewöhnung an das Tragen des Atemschutzgerätes Orientierung auch unter extremen Bedingungen physische Belastung (Vor- und Belastungsübung) Üben von Einsatztätigkeit Eigensicherung und Training Atemschutznotfall. Während der Ausbildung und danach wenigstens jährlich empfiehlt sich die Durchführung einer Dichtübung der aufgesetzten Vollmaske. Sie sollte beim Anpassen der Vollmaske mittels unschädlichen Gasen und Dämpfen in einem Gasraum erfolgen, z.B. mit Disko-Nebel mit Geruchsstoff. Verboten ist die Nutzung von Gasen und Dämpfen mit lungenschädigenden Bestandteilen wie Brom und Chlor, oder Brandrauch. Empfehlung 1: Dichtübung in einem Übungsraum sollte mindestens 15 Minuten dauern. Zum Erkennen von Undichtigkeiten an Atemanschlüssen sollten sich die Atemschutzgeräteträger intensiv bewegen.Bei undichtigkeiten ist der Übungsraum sofort zu verlassen, die Fehlerquelle zu suchen und zu beseitigen. Danach ist die Dichtübung zu wiederholen. Empfehlung 2 Für die Ausbildung von Atemschutzgeräteträger sollte mindestens ein nach FwDV 2 ausgebildeter Atemschutzausbilder bereit stehen. Er ist für die Durchführung der Ausbildung zuständig und hat dafür zu sorgen, dass die Auszubildenden nicht überbelastet werden. Er kann von erfahrenen ASGT oder vom ASGW unterstützt werden. Bild 16: Fortbildungsbedarf Atemschutzgeräteträger Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 14 Merke Wer die erforderlichen Atemschutzübungen nicht innerhalb von 12 Monaten ableistet und die Untersuchung nach G 26 nicht innerhalb der festgelegten Fristen absolviert, darf bis zur Nachabsolvierung nicht mehr die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers ausüben. 3.3 Vorbereitung der Atemschutzgeräte Bild 17: Einsatzvorbereitung der Atemschutzgeräte Es dürfen nur Atemschutzgeräte verwendet werden, die für die Einsätze bei den Feuerwehren zugelassen sind. Die Zulassung der Atemschutzgeräte erfolgt als Zertifizierung auf der Basis der europäischen Richtlinie 89/656/EG PSA-Richtlinie sowie der darauf bezogenen 8. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz und wird mit dem „CEKennzeichen“ z. B. auf dem Typenschild des Pressluftatmers verdeutlicht. Entsprechend der Richtlinie „RL vfdb 0802 Regeln für die Auswahl von Atemschutzgeräten und Chemikalienschutzanzügen für Einsatzaufgaben bei der Feuerwehr“ werden nur Vollmaske und MaskenHelm-Kombination als Atemanschluss für die Feuerwehr anerkannt. Das schließt nicht aus, dass bei bestimmten Einsätzen auf Grund spezieller Hinweisen von Fachberatern der Einsatzleiter andere Atemschutzgeräte, wie Halbmasken und Gebläsefilter, anweisen kann. Fachberater können z. B. bei Einsätzen mit infektiösen Stoffen aus Gesundheits- oder Veterinärämtern kommen. Die Handhabung der Atemschutzgeräte hat entsprechend der Gebrauchsanleitung der Hersteller zu erfolgen. Während der Vorbereitung auf die Einsätze muss die zur Benutzung vorgesehene Atemschutz-technik entsprechend der Richtlinie „RL vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr“ und nach Herstellervorschriften gepflegt, gewartet, repariert und geprüft sein. Die Hersteller von Atemschutzgeräten geben in ihren Produktbeschreibungen anwenderspezifische Hinweise zur Nutzung, Wartung und Pflege. Diese sollten, auch aus Gründen der Produkthaftung, unbedingt beachtet und eingehalten werden. Diese Tätigkeiten werden durch ausgebildete Atemschutzgerätewarte in Atemschutzwerkstätten durchgeführt. Ihr Ziel ist die Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Atemschutzgeräte. Der Atemschutzgerätewart muss für die Atemschutzgeräte einen Gerätenachweis führen und jede Tätigkeit am oder mit dem Gerät darin protokollieren sowie mit Datum und Unterschrift abzeichnen. Der Gerätenachweis muss mindestens enthalten: Geräteart, Gerätenummer und Gerätestandort, Herstellungsdatum, Instandhaltungsnachweis (Prüf- und Wartungsnachweis), Verwendungsnachweis und Dokumentation von Auffälligkeiten oder Störungen am Atemschutzgerät. Dafür bewährt haben sich Geräte-, Ausrüstungs- und Prüfkartein oder entsprechende Softwarelösungen. Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 15 4 Einsatzdurchführung B ild 18: Abschnitt Einsatzdurchführung 4.1 Allgemeine Einsatzgrundsätze Bild 19: Allgemeine Einsatzgrundsätze Der wichtigste Grundsatz im Atemschutz ist, dass der Atemschutzgeräteträger letztendlich für seine Sicherheit selbst verantwortlich ist. Insbesondere betrifft das, dass er Zu Einsatzbeginn aktuell gesund ist, also das er entsprechend zu Einsatzbeginn frei von Alkohol, Drogen und behindernden Medikamenten und Krankheiten sein muss die Anforderungen an einen Atemschutzgeräteträger entsprechend Tabelle 7 (s.o.) erfüllt Gerätesichtkontrolle und Einsatzkurzkontrolle vor dem Einsatz durchführt regelmäßige Kontrolle des Luftvorrates bei Isoliergeräten während des Einsatzes durchführt sich vor Beginn und am Ende des Atemschutzeinsatzes bei der verantwortlichen Führungskraft meldet die Wartung des Atemschutzgerätes (einschließlich des Atemanschlusses) nach Gebrauch in Abstimmung mit dem Fahrzeugführer veranlasst festgestellte Mängel an seiner Ausrüstung meldet Atemschutzgeräte außerhalb des Gefahrenbereiches an- und ablegt zwischen zwei Atemschutzeinsätzen eine Ruhepause einlegt den Flüssigkeitsverlust durch geeignete Getränke ausgleicht Einsatzhygiene beachtet. Merke: Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 16 Jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit eigenverantwortlich. Wirkung von Einsatzart, Gefahren, Umgebungsluft, Ereignisort und Zeit zur Grundlage von Einsatzentscheidungen machen Bild 20: Wirkung von Einsatzart Gefahren und Umgebungsluft Ereignisort und Zeit im Atemschutzeinsatz Die von den Atemschutzgeräteträgern anzuwendenden Einsatzgrundsätze werden besonders durch Einsatzart, Gefahren und Umgebungsluft, Ereignisort sowie Zeit bestimmt: Einsatzart z. B. Brandbekämpfung, ABC-Einsatz, Rettung, Kleinereignis, Havarie und Katastrophe Gefahren und Umgebungsluft z. B. Einsturzgefahr, Vorhandensein von ABC-Gefahrstoffen, mehr oder weniger als 17 Vol. -% Sauerstoff, Art und Menge an Atemgiften und anderen schädigenden Stoffen, Luftbewegung Ereignisort z. B. offener oder geschlossener Raum, Übersichtlichkeit, Ausdehnung des Schadensereig-nisses, Größe des Objektes, Oberflächenbeschaffenheit, Gefälle, Raumanordnung, Zu- und Abwasserversorgung, Zugangsmöglichkeiten, Konzentration an brennbaren und/oder ABCGefahrstoffen Zeit z. B. Einsatzzeitvorgaben infolge des begrenzten Atemluftvorrates und der Beanspruchungen und Belastungen, Erholungspause, regelmäßige Kontrolle des mitgeführten Atemluft- oder Sauerstoffvorrats Grundsätzlich führt die verantwortliche Führungskraft, z. B. der Gruppenführer, zu Beginn des Einsatzes eine Lageerkundung durch. Dabei erkennt er die Gefahren an der Einsatzstelle, auch die möglicherweise auf die Atemschutzgeräteträger wirkenden. Er weist Schutzmaßnahmen an und sichert die Einhaltung der Einsatzgrundsätze im Atemschutz einschließlich die Atemschutzüberwachung. Die je nach Einsatzsituation erforderliche Atemschutztechnik muss in ausreichender Anzahl vorhanden und einsatzbereit sein. Das sind pro Gruppe mindestens 4 Pressluftatmer und Vollmasken, je 2 für Angriffstrupp und Sicherheitstrupp. Weitere Atemschutzgeräte muss die verantwortliche Führungskraft bedarfsgerecht in ausreichender Anzahl nachfordern. Die Atemschutzausrüstung der Einsatzkräfte sollte austauschbar sein und bei Bedarf mit der Ausrüstung der Nachbarwehren ergänzt werden können. Bei Auftreten von Atemgiften in hohen Konzentrationen kann das Tragen von zusätzlicher Schutzausrüstung, z. B. Spritzschutzanzüge und Chemikalienschutzanzüge, erforderlich werden. Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 17 Bei Vorhandensein von Hautgiften ist zu prüfen, ob das Tragen von Chemikalienschutzanzügen erforderlich ist. Bei zusätzliche Gefahren können je nach Einsatzlage das Anlegen von Hitzeschutzkleidung und Kontaminationsschutzanzügen erforderlich werde. Auswahl von Atemschutzgeräten Atemschutzgeräte und ggf. zusätzliche Schutzausrüstung wählt die verantwortlichen Führungskraft aus und weist sie dem Atemschutzgeräteträgern an. Die Auswahl erfolgt so, dass mit der Art der Atemschutzgeräte die von der verantwortlichen Führungskraft während der Lageerkundung ermittelten Gefahren kompensiert werden. Die wichtigsten Kriterien für die Auswahl der Atemschutzgeräte enthält Tabelle 6. Tabelle 6: Auswahl von Atemschutzgeräten für Einsatzaufgaben Umluftabhängige Atemschutzgeräte lassen Umluftunabhängige Atemschutzgeräte lassen sich verwenden Beispiel: Filter sich verwenden Beispiel: Pressluftatmer Sauerstoffkonzentration in der Einatemluft über Sauerstoffkonzentration in der Einatemluft unter 17 Vol.-% 17 Vol.-% Art und Eigenschaft der vorhandenen Atemgifte Brände in geschlossenen Räumen bekannt Filter schützen sicher gegen Art und Brände mit Ruß- und Flockenbildung Konzentration der Atemgifte keine starke Flocken- oder Staubbildung Gase und Dämpfe sind bei Filterdurchbruch auf den Atemschutzgeräteträger sinneswirksam bei Gasausströmungen Brände synthetischer Textilien und Kunststoffe Schwelbrand im Filter durch Funkenflug ausschliesbar Lagerfähigkeit nicht überschritten Einsatzbeispiele: Brände in offenen Bereichen, z. B. Wald-, Wiesen- und Ödlandbrände Not-Dekontamination nach ABC-Einsätzen Dekontaminationsplätzen bzw. Dekontaminationsnachweisplätze bei Einsätzen unter der Erdoberfläche Bild 21: Auswahl umluftabhängige Atemschutzgeräte bei Einsätzen in Tanks bei Einsätzen unter Schutzanzügen, z. B. Chemikalienschutzanzug, Kontaminationsschutzanzug , Wärmestrahlenschutzkleidung im Zweifelsfall, bei unbekannter Gefahrlage Einsatzbeispiele: Wohnungsbrände Einsätze in Schächten, Brunnen, Kellern, Tiefgaragen und U-Bahn-Tunnel Einsätze unter Schutzanzügen im Bereich ABC-Gefahrstoffe Bild 22: Auswahl umluftunabhängige Atemschutzgeräte Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 18 Bild 23: Grundsätze für die Auswahl von Atemschutzgeräten Umluftunabhängiges Atemschutzgerät ist zu tragen, wenn bereits eine Bedingung der rechten Spalte der Tabelle 6 zutrifft. Die Atemschutzgeräte weist die verantwortliche Führungskraft mittels Einsatzbefehl an die Atemschutzgeräteträger an. Innerhalb eines Trupps sollen gleiche Atemschutzgerätetypen verwendet werden. Notfalls erforderliche Kameradenrettung muss mittels Atemschutznotfallrettung abgesichert sein. Zweckentsprechende Persönliche Schutzausrüstung tragen Um bei Atemschutzeinsätzen richtig geschützt zu sein, müssen die Atemschutzgeräteträger die Persönliche Schutzausrüstung entsprechend Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 1 Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeleistungseinsatz- tragen (Bild und Tabelle 7). Bild 24: Schutzausrüstung des Atemschutzgeräteträgers Tabelle 7: Schutzausrüstung im Atemschutzeinsatz Persönliche Schutzspezielle persönliche ausrüstung nach FwDV 1 Schutzausrüstungen Feuerwehrschutzanzug Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Feuerwehrschutzhandschuhe Feuerwehrschutzschuhwerk Atemschutzgerät und Vollmaske Feuerwehrsicherheitsgurt Feuerwehrleine Wärmeschutzkleidung Kontaminationsschutzanzug Chemikalienschutzkleidung, Spritzschutzkleidung Flammschutzhaube Handscheinwerfer Holzkeil *) Rettungstuch, Rettungskorb, Schleifkorb. zusätzliche Atemschutzausrüstung Brandfluchthauben zweiter Atemanschluss am Pressluftatmer Orientierungsleinensystem je nach Auftrag und Ausstattung der Feuerwehr Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 19 Bewährte (Mindest-)Zusatzausrüstung für Atemschutztrupps/Sicherheitstrupps, die zur Rettung und Evakuierung vorgehen Pressluftatmer 300 bar, 2 x 6,8 Liter, mit Anschlussmöglichkeit für 2. Lungenautomaten Vollmaske 1 Rettungszubehör pro Pressluftatmer, bestehend aus der 2 m- Verlängerung für die Mitteldruckleitung, Normaldrucklungenautomat, Vollmaske Normaldruck Rettungspack, bestehend aus in Tragetasche verpackter Druckluftflasche, 2 m- Verlängerung für die Mitteldruckleitung, Anschlussmöglichkeit für 2 Lungenautomaten, Normaldrucklungenautomat, Vollmaske Normaldruck, Bandschlinge Bewährte (Mindest-)Zusatzausrüstung für Atemschutztrupps/Sicherheitstrupps, die zur Rettung und Evakuierung vorgehen Bandschlinge Rettungstuch / Schleifkorbtrage / Krankentrage / Tragebrett/ Spinboard Feuerwehraxt Feuerwehrmesser Wärmetönungsgerät oder Wärmebildkamera Hinweis für Ausbilder *) Hinweis: Die Holzkeile ermöglichen das Festkeilen der vom Atemschutztrupp vorsichtig geöffneten Türen von Brandobjekten und sichern so die Schlauchleitung gegen zudrücken und den Rückzugsweg Atemschutzausrüstung im Trupp Bild 25: Atemschutzausrüstung im Trupp Der Trupp darf nur vorgehen, wenn er die befohlene Schutzausrüstung und zusätzliche Ausrüstung trägt. Im Trupp sind nur gleiche Typen einer Atemschutzgeräteart verwenden, also z. B. Pressluftatmer Überdruck und Pressluftatmer Überdruck einschließlich entsprechende Vollmaske. Das Tragen von Filter und Pressluftatmer in einem Trupp ist dagegen nicht statthaft. Der Grundsatz der gleichen Ausrüstung soll u.a. die Kameradenrettung bei Gefahr ermöglichen, z. B. wenn die gegenseitige Hilfe mit Atemluft erforderlich wird. Ihm widersprechen demnach folgende Ausrüstungen in einem Trupp: Pressluftatmer Überdruck und Pressluftatmer Normaldruck, Pressluftatmer und Regenerationsgerät, Pressluftatmer und Filtergerät. Der vorgehende Trupp muss mindestens beim Eindringen in Bauwerke mit Beleuchtungsgeräten ausgerüstet sein. Der Trupp lässt sich ferner mittels Warn- und Signalgeräte zusätzlich sichern. Dafür bietet die Industrie u.a. an Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 20 Lagemelder bzw. Bewegungsmelder: Zusatzausrüstungen, die mit einem extrem lauten Ton, oft mit über 120 dB(A), ansprechen, wenn der Träger eine bestimmte Zeit bewegungslos verharrt Blitzgeräte: Zusatzausrüstung, die regelmäßig Lichtblitze hoher Lichtstärke aussenden. Jeder Atemschutztrupp muss außerdem ein Handsprechfunkgerät mitführen. Vollmasken Überdruck dürfen nur an Behältergeräte Überdruck angeschlossen werden. Zur Überwindung von Gewindeunterschieden zwischen Atemschutzgeräten Überdruck und Normaldruck dürfen nur unlösbar angebrachte Adapter genutzt werden. Z. B. müssen Filter mit so einem fest angebrachten Adapter versehen seien, wenn sie an eine Vollmaske Überdruck angeschraubt werden sollen. Erforderliche Sonderausrüstung, z. B. Chemikalienschutzanzüge und Kontaminationsschutzanzüge, müssen den Atemschutzgeräteträgern bei Benutzung bekannt sein. Sie muss einsatzbereit sein und die Schutzausrüstung des Atemschutzgeräteträgers muss mit ihnen kompatibel sein. Zusätzliche Ausrüstungen können die Sicherheit der Atemschutztrupps erhöhen. Dazu gehören u.a.: Notsignalgeber, auch: Bewegungs- oder Totmannmelder bekannt, sind Geräte, die Bewegungsstillstand nach 20 Sekunden mit einem schrillen Alarmton anzeigen. Türkeile: Hilfsmittel, die selbst schließende Türen in Angriffs- und Rückzugswegen offen halten Helmlampen: kleine und leistungsstarke Lampen, die sich bei entsprechender Zulassung am Feuerwehrschutzhelm befestigen lassen Stifte zum Kennzeichnen abgesuchter Abschnitte Rettungsscheren zum Freischneiden. Bild 26: Zusätzliche Ausrüstungen Prüfung der Einsatzbereitschaft des Atemschutzgerätes durchführen Zur Gewährleistung der Eigensicherheit muss sich der Atemschutzgeräteträger von der Einsatzbereitschaft seines Atemschutzgerätes vor dem Betreten der Gefahrenbereiche selbst überzeugen. Deshalb führt er vor dem Einsatz eine Einsatzkurzprüfung des Atemschutzgerätes einschließlich Maskendichtprobe (sog. Handballenprobe) durch (siehe www.atemschutzlexikon.de, Abschnitt Fortbildung). Diese Einsatzkurzprüfung führt der Atemschutzgeräteträger beim Anlegen der Geräte durch. Ziel ist die Prüfung der Einsatzbereitschaft des Atemschutzgerätes am Einsatzort. Nach dem ggf. notwendigen Wechsel der Atemluftflaschen des Pressluftatmer am Einsatzort führt der Atemschutzgeräteträger auch eine Sicht- Dicht- und Funktionskontrolle des Pressluftatmers (siehe www.atemschutzlexikon.de, Abschnitt Fortbildung) durch, bevor er das Gerät auf dem Fahrzeug unterbringt oder wieder zum nächsten Einsatz vorgeht. Ziel ist die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft des Atemschutzgerätes. Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 21 Bild 27: Prüfung Einsatzbereitschaft Atemschutzgerät Behältergeräte sind nur einsatzbereit, wenn sie äußerlich vollständig und einsatzbereit sind die Warneinrichtung bei 55 ± 5 bar anspricht sie je nach Geräteart 180 oder 270 bar Druck in den Flaschen besitzen. Besondere Einsatzbedingungen im Atemschutzeinsatz: - bei der Abwehr von Gefahren von ABC-Stoffen Bild 28: Atemschutz bei Einsätzen zur Gefahrenabwehr von ABC-Stoffen In Einsatzsituationen unter Vorhandensein von ABC-Stoffen können alle Atemschutzgeräteträger zumindest entsprechend der GAMS-Regel der Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz“ herangezogen werden. Dann können für sie folgende Aufgaben stehen: G – Gefahr erkennen A - Absperren, Ausbreitung verhindern, Abwehr Brandentstehung und Löschbereitschaft herstellen M – Menschenrettung S – Spezialisten nachfordern. Zur Menschenrettung kann die verantwortliche Führungskraft also entscheiden müssen, Atemschutzgeräteträger auch ohne spezielle ABC-Ausbildung und ohne spezielle Schutzausrüstung in den Gefahrenbereich zu schicken. Die Einsatzleiter müssen dann besonders auf die Sicherheit ihrer Einsatzkräfte achten. Für einen derartigen Rettungseinsatz muss die Gefahr für die Atemschutzgeräteträger weitest gehend verringert bzw. im vertretbaren Verhältnis zum erreichbaren Nutzen stehen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Das bedeutet, dass die Atemschutzgeräteträger mindestens Körperschutz Form 1, also umluftunabhängigen Atemschutz dicht geschlossene Einsatzbekleidung Kontaminationsschutzhaube, im Notfall auch nur Flammenschutzhaube, tragen. Je nach Bedarf und Möglichkeit lassen sich auch provisorische Schutzmitteln, wie ABCSchutzhandschuhe, ABC-Schutzstiefel, Spritzschutzkleidung oder zusätzlich Wärmestrahlenschutzanzug nutzen. Im Übrigen gelten die speziellen Einsatzgrundsätze für Strahlenschutz- und Gefahrguteinsätze entsprechend der FwDV 500. Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 22 Einsatzkräfte mit ABC-Spezialausbildung und ABC-Spezialtechnik haben die Gefahr aus der ABC-Lage zu beseitigen. Dafür sind sie speziell ausgebildete Atemschutzgeräteträger und haben jährlich zusätzliche praktische Fortbildung, u.a. eine ABC-Einsatzübung. - bei der Atemschutznotfallrettung Bild 29: Atemschutz bei der Atemschutznotfallrettung Wenn ein Atemschutzgeräteträger oder gar ein Trupp Atemschutzgeräteträger in eine eigene Notlage gerät, hat sich eine besonders kritische Einsatzsituation eingestellt. Darauf müssen Einsatzführungskräfte, Atemschutzgeräteträger und Sicherheitstrupps besonders vorbereitet sein. Zum Verhindern von Panik und falschen Handlungen ist Atemschutznotfallrettung besonders aus- und intensiv fortzubilden. Hinweise für Ausbilder www.atemschutzlexikon bietet dafür einen besonderen Abschnitt an. Mit dieser Unterstützung lassen sich Aus- und Fortbildungen zum richtigen Verhalten in Notsituationen nach aktuellen Erkenntnissen durchführen für Bedarf für Atemschutznotfallrettung Selbstrettung im Trupp Rettung durch Sicherheitstrupp (Suchen, Finden, Retten). Enthalten sind in diesen Ausbildungsunterlagen Grundsätze für Orientierung, Suchtaktiken, Absuchen und Kennzeichnen von Räumen Notruf Befreiung Verletztenfürsorge Wiederherstellung oder Sicherung Atemluftversorgung Selbstrettung als Crashrettung. Die Unterlagen sind nach gleichen Ausbildungsgrundsätzen und Methodiken aufgebaut wie die zur Ausbildung der Atemschutzgeräteträger. Deshalb lassen die sich problemlos übernehmen und direkt nutzen. - für die Atemschutzüberwachung Die Sicherheit der Feuerwehrleute während eines Einsatzes hat höchste Priorität. Dafür ist auch die Atemschutzüberwachung mit ihrer Übermittlung von Daten zum Ablauf des Atemschutzeinsatzes unerlässlich. Die Atemschutzüberwachung als „die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Kontrolle und zur Unterstützung der unter Atemschutz vorgehenden Trupps“ wird bei jeder Benutzung von isolierenden Atemschutzgeräten, gleich ob Übung oder Einsatz, durchgeführt. Sie beinhaltet Registrierung und Überwachung des Atemschutzeinsatzes. Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 23 Bild 30: Atemschutzüberwachung Die Atemschutzüberwachung wird zur Sicherheit der eingesetzten Trupps durchgeführt. Sie ist eine Unterstützung der unter Atemschutz vorgehenden Trupps z.B. durch die Kontrolle der Behälterdrücke. Außerdem erfolgt eine Registrierung des Atemschutzeinsatzes. Die Atemschutzüberwachung bleibt grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Einheitsführers. Er kann die Atemschutzüberwachung selbst durchführen oder auf Befehl an eine geeignete Person (z.B. Maschinist oder Melder) übertragen. Diese Personen müssen die Grundsätze der Atemschutzüberwachung kennen. Die Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 Atemschutz regelt für die Atemschutzüberwachung Zeitpunkt und Inhalt von Meldungen zur Atemschutzüberwachung nachzuweisen den Inhalt der erforderlichen Registrierungen zur Atemschutzüberwachung festzuhalten, der enthalten soll: o Datum o Art des Gerätes o Namen der Einsatzkräfte unter Atemschutz gegebenenfalls mit Funkrufnamen o Uhrzeit beim Anschließen des Luftversorgungssystems o Uhrzeit bei 1/3 und 2/3 der zu erwartenden Einsatzzeit o Erreichen des Einsatzzieles o Beginn des Rückzugs die Mindestzeitabstände zur Nachfrage nach Atemschutzsicherheit nach mindestens einem und nach zwei Drittel der zu erwartenden Einsatzzeit. Für die Atemschutzüberwachung sollen geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Hinweise für Ausbilder Zum Verhindern von falschen Handlungen ist die Atemschutzüberwachung besonders aus- und intensiv fortzubilden. www.atemschutzlexikon bietet dafür einen besonderen Abschnitt mit folgenden Inhalten an: Begriffe Rechtliche Grundlagen Durchführung der Atemschutzüberwachung Mit dieser Unterstützung lassen sich Aus- und Fortbildungen zum richtigen Durchführen der Atemschutzüberwachung nach aktuellen Erkenntnissen gepaart mit Hinweisen auf die erforderliche Gerätschaft und mit Vordrucken für den Nachweis der Atemschutzüberwachung durchführen. Die Unterlagen sind nach gleichen Ausbildungsgrundsätzen und Methodiken aufgebaut wie die zur Ausbildung der Atemschutzgeräteträger. Deshalb lassen die sich problemlos übernehmen und direkt nutzen. Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 24 4.2 Einsatzgrundsätze beim Tragen von Isoliergeräten Bild 31: Einsatzgrundsätze Verhaltensweisen der Atemschutzgeräteträger Bild 22: grundsätzliche Verhaltensweisen der Atemschutzgeräteträger Der Beginn des Gefahrenbereiches wird gekennzeichnet, z. B. mit dem Verteiler für das Lösch-wasser. Bei der Vornahme eines Schnellangriffs sollte der Verteiler immer zusätzlich gesetzt werden, um bei einer Ausdehnung der Schadenslage schnell reagieren zu können. Der Lungenautomat wird erst an der Rauchgrenze gegenseitig angelegt. Der vorgehende Trupp dringt mit Wasser am Strahlrohr in das Brandobjekt ein. Bis zur Rauchgrenze kann der Trupp ohne Wasser vordringen. Eine genügend große Schlauchreserve ist bereitzulegen, vor allem bei großen Einsatzobjekten wie Lagerhallen, unterirdische Bauwerke und Hochhäuser. Der Trupp geht im Gefahrenbereich in gebückter Haltung, bei eingeschränkter Sicht bevorzugt im Seitkriechgang unter Ausnutzung jeglicher Deckung möglichst an der Wand entlang vor. Treppen und Schrägen werden im Seitkriechgang überwunden. Beim Öffnen von Türen muss der Atemschutzgeräteträger zunächst das Türblatt auf Erwärmung abfühlen und dann kurze Zeit (etwa 10 Sekunden) in Deckung der Tür verbleiben, um eine eventuelle Stichflamme der Durchzündung (Flash-over) unbeschadet zu überstehen. Ein Stoß Löschwasserabgabe in den Raum soll bei möglicher Durchzündung vor der Stichflamme schützen. Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 25 - Atemschutzüberwachung Hinweis: Den vollständigen Abschnitt Atemschutzüberwachung enthält www.atemschutzlexikon.de Ausbildung Atemschutzüberwachung. Bild 23: Bestandteile der Atemschutzüberwachung Mit der Atemschutzüberwachung erfasst man entsprechend Bild im Atemschutzeinsatz alle Daten der Atemschutzgeräteträger, weist alle einsatzrelevanten Daten nach, kontrolliert regelmäßige den mitgeführten Atemluft- oder Sauerstoffvorrat, kommuniziert im Trupp zum Sichern des Zusammenhaltes des Trupps, sichert die Kommunikation Truppführer – Einheitsführer und sichert den Rückzug. Hinweis für Ausbilder: Atemschutzüberwachung mit Hilfe der Lehrunterlagen „Atemschutzüberwachung“ durchführen. Merke Die Atemschutzgeräteträger melden sich zur Datenregistratur und Datenüberwachung nach festgelegten Abständen bei dem für die Atemschutzüberwachung Verantwortlichen. - Truppweises vorgehen Bild 24: Truppweiseses Vorgehen im Atemschutzeinsatz In den Gefahrenbereich wird prinzipiell nur truppweise vorgegangen. Ausnahmen, z.B. beim Einstieg in einen Brunnen oder einen engen Schacht, muss die verantwortliche Führungskraft gesondert anweisen. Dabei wird der Atemschutzgeräteträger besonders gesichert. Der Kontakt zum Atemschutzgeräteträger muss stabil und dauerhaft sein, z. B. mit Sicht-, Signal-, Rufoder bevorzugt Funkkontakt. Ein zweiter Trupp Atemschutzgeräteträger muss als Sicherheitstrupp zur Rettung einsatzbereit stehen. Merke Der Trupp bleibt im Einsatz eine Einheit und tritt auch gemeinsam den Rückweg an. Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 26 Die Atemschutztrupps müssen zusammengestellt werden müssen die gleiche Atemschutzgerätetypen verwenden namentlich bekannt sein einen ausdrücklich eingesetzten Truppführer haben und aus mindestens zwei Atemschutzgeräteträgern bestehen. Im Trupp sind gegenseitige Hilfe und Unterstützung selbstverständlich, auch bereits schon beim gegenseitigen Anschluss von Vollmaske mit dem Anschlussstück des jeweiligen Atemschutzgerätes. Merke Die Einsatzkräfte innerhalb eines Trupps unterstützen sich. - Kommunikation des Atemschutztrupp Bild 25: Kommunikation des Atemschutztrupp (1) Truppführer und Truppmann müssen im Einsatz bis auf wenige Ausnahmen zusammen bleiben. Truppmann und Truppführer müssen im Atemschutzeinsatz ständig und genau ihre Situation im Gefahrenbereich beobachten und einschätzen. Der Atemschutztrupp muss ein Handsprechfunkgerät mitführen. Der Truppführer führt die Sprechfunkverbindungen, u.a. zum Absichern der Atemschutzüberwachung. Er informiert nach Anschluss des Atemanschlusses an den Lungenautomat des Pressluftatmers etwa nach 1/3 und 2/3 der zu erwartenden Einsatzzeit bei Erreichen des Einsatzzieles bei Antritt des Rückweges je nach Situation lagebedingt, z. B. sofort bei besonderen Gefahren. Die Erreichbarkeit der vorgehenden Trupps ist wegen der begrenzten Reichweite von Sprechfunkgeräten ständig zu überprüfen und sicherzustellen. Bricht die Funkverbindung ab, muss der Sicherheitstrupp soweit vorgehen, bis wieder eine Sprechfunkverbindung besteht oder er den Atemschutztrupp erreicht hat. Es ist sofort ein neuer Sicherheitstrupp bereitzustellen. Bild 26: Kommunikation des Atemschutztrupp (2) Die Durchsetzung einer einsatzgerechten Kommunikation setzt voraus, dass im Atemschutztrupp zwischen Truppführer und Truppmann während des Aufenthaltes im Gefahrenbereich ständig eine sichere Verbindung besteht. Dazu kann man sich die direkte Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 27 Kommunikation, z. B. durch Sprechen oder mittels Feuerwehrzeichen, verwenden. In Bereichen mit extremer Sichtbehinderung kann z. B. auch das Erfassen der Sicherheitsleine vom Feuerwehrsicherheitsgurt des im Trupp vorn gehenden Truppmannes durch den nachfolgenden Truppführer das Zusammenbleiben und im begrenzten Umfang auch die Kommunikation sichern. Merke: Jeder Atemschutztrupp muss grundsätzlich mit einem Handsprechfunkgerät ausgestattet sein. Merke: Beim Sprechfunken ist Funkdisziplin halten. Ausnahme nach FwDV 7: Nur an Einsatzstellen, an denen kein Atemschutzüberwachung durchgeführt wird, kann auf die Verwendung von Handsprechfunkgeräten verzichtet werden. - die besonderen Aufgaben und Verantwortungen des Truppführers Bild 27: Aufgaben des Truppführers im Atemschutzeinsatz (1) Der Truppführer trägt während des Einsatzes die Verantwortung für den Trupp. Er vertritt die verantwortliche Führungskraft bzw. seinen Gruppenführer im Trupp, wenn Entscheidungen von außen nicht gefällt werden können, z. B. bei Rückzug infolge plötzlicher Lebensgefahr. Er kontrolliert das ordnungsgemäße Anlegen der Atemschutzgeräte und achtet darauf, dass die Atemschutzgeräte beim Betreten des Gefahrenbereiches aufgesetzt bzw. angelegt sind. Atemschutzgeräteträger legen ihre Geräte entsprechend der Festlegung in der jeweiligen Bedienungsanleitung an. Merke: Atemschutzgeräte mit Druckbehälter, die bei Einsatzbeginn weniger als 90 Prozent des NennFülldruckes anzeigen, sind grundsätzlich n i c h t einsatzbereit. Hinweis für Ausbilder: Anlegen entsprechend der Ausführungen im Kapitel Gerätekunde bzw. www.atemschutzlexikon.de wiederholen lassen Werden die Atemschutzgeräte bereits auf der Fahrt zur Einsatzstelle angelegt, dürfen sich die Gerätearretierungen erst nach Fahrzeugstillstand lösen können. Der Truppführer lässt sich mit seinem Trupp bei der verantwortlichen Führungskraft registrieren und meldet dort seinen Trupp zum Vorgehen ab sowie nach Rückkehr wieder an. Dabei ist zu melden: Name Atemschutzgeräteträger, Gerätenummer, Druck am Manometer, Uhrzeit des Vorgehens, Einsatzauftrag. Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 28 Bild 28: Aufgaben des Truppführers im Atemschutzeinsatz (2) Weitere Aufgaben des Truppführers können sein: Er läuft zur Sicherung des Truppmanns und zum Erhalten der Übersicht hinter seinem Truppmann setzt die Einsatzgrundsätze durch führt die Funkverbindung zum Einsatzleiter muss für den Einsatzleiter bzw. dessen Vertreter unabhängig von der Einsatzlage ständig erreichbar sein teilt dem Einsatzleiter bzw. dessen Vertreter ständig alle wichtigen Beobachtungen und Informationen mit überwacht ständig, vom Anlegen an, die Einsatzbereitschaft der Atemschutzgeräte im Trupp ist für die Überprüfung des Atemluftvorrates des Behältergerätes während des Einsatzes durch alle Truppmitglieder entsprechend der Festlegungen für die Atemschutzüberwachung verantwortlich. meldet den jeweils niedrigsten Druck informiert die verantwortliche Führungskraft über den Beginn des Rückzuges. Merke: Atemschutzgeräteträger üben Atemschutzdisziplin aus. Auch in schwierigen Fällen bewahren sie Ruhe und zeigen Kameradschaftsgeist. - Sicherung des Rückzuges Bild 29: Grundsätze für die Sicherung des Rückzuges im Atemschutzeinsatz Der Trupp tritt den Rückzug geschlossen an. Um den Rückzug rechtzeitig antreten zu können, muss der Truppführer entsprechend angewiesen werden oder bei lebensbedrohlichen Situationen selbst entscheiden können. Um Anweisungen erhalten zu können, ist die intakte Kommunikation zwischen ihm und dem Einsatzleiter bzw. seinem Beauftragten jederzeit erforderlich. Um Rückzugsentschei-dungen des Einsatzleiters oder ggf. eigene Entscheidungen an den Truppmann übermitteln zu können, muss der Truppführer mit seinem Truppmann kommunizieren können. Der Trupp muss seinen Rückweg bzw. Rückzug ausreichend sichern, z. B. durch eine Schlauchlei-tung, Feuerwehrleine oder ein Leinensicherungssystem. Eine Funkverbindung und die Verwendung von Wärmebildkameras sind zur Sicherung des Rückweges ungeeignet. Die Einsatzdauer eines Atemschutztrupps richtet sich nach derjenigen Einsatzkraft innerhalb des Trupps, deren Atemluftverbrauch am größten ist. Der Trupp tritt den Rückweg geschlossen an und meldet sich nach der Rückkehr beim Einsatzleiter oder dessen Beauftragten. Der Truppführer verlässt als letzter die Einsatzstelle. Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 29 Tritt ein Atemschutztrupp den Rückweg an, muss er sich dabei gegen mögliche Gefahren der Einsatzstelle, z. B. Brandeinwirkungen durch Flammen und Hitze Ein- und Absturz Gefahrstoffeinwirkungen schützen und wehren können. Bild 30: Rückzugbedingungen Der Rückzug ist anzutreten, wenn bereits eine der folgenden 7 Rückzugsbedingungen zutrifft: nur noch die doppelte Menge an Atemluft vorhanden ist wie die beim Vormarsch verbrauchte d.h., die doppelte Menge der auf dem Vormarsch verbrauchten Atemluft muss für den Rückzug bereit stehen. Für den Rückweg ist in der Regel die doppelte Atemluftmenge wie für den Hinweg einzuplanen. Die Näherungsformel zum Abschätzen des Drucks bei Beginn Rückmarsch lautet: prück = 2 x pan prück: Druck in der Atemluftflasche bei Beginn Rückmarsch pan : Druck in der Atemluftflasche bei Ankunft am Einsatzziel die Warneinrichtung des Pressluftatmer anspricht das weitere Erfüllen der Einsatzaufgabe das Leben der Truppangehörigen akut gefährdet, z.B. wenn der Trupp einen Unfall erleidet oder deutliche Einsturzgefahr entsteht Defekte an der Atemschutzausrüstung auftreten die Sprechfunkverbindung unterbricht oder ausfällt der Befehl zum Rückzug erteilt wird bzw. der Einsatzbefehl erfüllt ist bei thermischer Überlastung z. B. nach einer Durchzündung. - Notfallmeldung Bild 31: Notfallmeldung im Atemschutzeinsatz Sobald das „MAYDAY“ im Sprechverkehr ertönt, haben nur noch der Anrufende, also die in Not geratene Einsatzkraft, und der Angerufene, also die verantwortliche Führungskraft, Sprecherlaubnis. Die Notfallmeldung wird entsprechend folgendem Funkschema abgesetzt: 1. ……….> „MAYDAY –MAYDAY – MAYDAY, Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze 2. 3. 4. 5. I 30 hier …………….…. (Funkrufname der in Not geratenen Einsatzkräfte), Standort: …………………………….…… Lage /Grund des Notrufs: …..………….… MAYDAY – kommen“ Merke In Not geratene Einsatzkräfte alarmieren mittels Notfallmeldung die verantwortliche Führungskraft. Dafür verwenden sie das Kennwort „MAYDAY“. Hinweis Ausbilder: Das bisher verwendete Stichwort “Blitz“ als eingeführtes Code-Wort der Vorrangstufe zur Freihaltung des Funkverkehrs entsprechend Polizeidienstvorschrift PDV 810 „Sprechfunkdienst“ gilt weiterhin und zusätzlich. In Not geratene Atemschutzgeräteträger können also „Blitz“ oder „MAYDAY“ benutzen bzw. von vornherein auf die Vorrangstufe nach PDV 810 (Blitz) verzichten, weil „MAYDAY“ bereits die Notsituation beschreibt. - Sicherheitstrupp: Verantwortung, Aufgaben und Vorgehen Hinweis: Die Darstellung von Aufgaben und Vorgehen des Sicherheitstrupps beim Suchen – Finden – Retten enthält www.atemschutzlexikon.de Ausbildung Atemschutznotfallrettung. Verantwortung des Sicherheitstrupps Bild 32: Verantwortung und Grundaufgaben Sicherheitstrupp Sicherheitstrupps kommen zum Einsatz, wenn der Atemschutztrupp in einen Notsituation gerät die Atemschutzüberwachung eine Gefahr während des Einsatzablaufs erkennt die Sprechfunkverbindung zum Atemschutztrupp unterbricht oder ausfällt. Dann muss der Sicherheitstrupp soweit vorgehen, bis wieder eine Sprechfunkverbindung besteht oder er den Atemschutztrupp erreicht hat. Erforderlichenfalls wird der bisherige Sicherheitstrupp dann „Relaisstelle“ zum Weiterleiten von Informationen. Merke: Der Sicherheitstrupp ist ein mit Atemschutzgeräten ausgerüsteter Atemschutztrupp, dessen Aufgabe es ist, bereits eingesetzten Atemschutztrupps im Notfall unverzüglich Hilfe zu leisten. Aufgaben des Sicherheitstrupps Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 31 Merke: Der Sicherheitstrupp hat die drei Grundaufgaben 1. Suchen 2. Finden 3. Retten von in Not geratenen Atemschutzgeräteträgern, ggf. auch anderer Personen, durchzuführen. Je nach Einsatz bzw. Arbeitsaufgabe sind für den vorgehenden Atemschutztrupp im Feuerwehreinsatz grundsätzlich mindestens ein Sicherheitstrupp bereitzustellen können auch mehrere Sicherheitstrupps eingeteilt werden, z. B. wenn die Atemschutztrupps über verschiedene Angriffswege in von außen nicht einsehbare Bereiche vorgehen können die Einsatzleiter an unübersichtlichen Einsatzstellen oder für Bereiche mit erhöhtem Gefahrenpotential jeden im Gefahrenbereich tätigen Atemschutztrupp mit einem Sicherheitstrupp absichern lassen sind Sicherheitstrupps so mit Atemschutzgeräten auszurüsten, dass sie erst bei Beginn der Rettung Atemluft abatmen müssen. Bis dahin können sie auch andere geeignete Tätigkeiten ausführen, müssen aber immer zu jedem Zeitpunkt in der Lage sein, ihrer Rettungsaufgabe gerecht zu werden. Bild 33: Hinweise zum Einsatz von Sicherheitstrupps Den Einsatz des Sicherheitstrupp weist die verantwortliche Führungskraft, z. B. der Gruppenführer, an. Atemschutztrupp und Sicherheitstrupp müssen wenigstens gleich stark und gleich ausgerüstet sein. Je nach Risiko und personeller Stärke des eingesetzten Atemschutztrupps wird die Stärke des Sicherheitstrupps erhöht. Dies gilt insbesondere bei Einsätzen in ausgedehnten Objekten, beispielsweise in Tunnelanlagen und in Tiefgaragen. Der Sicherheitstrupp steht einsatzbereit, z. B. am Ort der Atemschutzüberwachung den Pressluftatmer vollständig angelegt, die Vollmaske in Bereitschaftslage und die Einsatzkurzprüfung durchgeführt oder Lungenautomat nicht angeschraubt in Bereitschaft auf Weisung, z. B. bei besonderen Gefahren im Einsatzbereich, den Pressluftatmer vollständig angelegt, Vollmaske aufgesetzt und Einsatzkurzkontrolle durchgeführt Für den vorgehenden Sicherheitstrupp ist sofort ein neuer Sicherheitstrupp bereitzustellen. Oft wird dafür der Gruppenführer mit dem Zugführer kooperieren müssen. Hinweis für Ausbilder: Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 32 Atemschutzgeräteträger sollten so ausgebildet werden, dass jeder in einem Sicherheitstrupp einem in Not geratenen Atemschutzgeräteträgern Hilfe leisten kann. Dazu müssen sie die Grundaufgaben des Sicherheitstrupps „Suchen – Finden – Retten“ beherrschen und wissen welche Suchtaktik sie anwenden können, z. B. Linke-Hand-Regel, Rechte-Hand-Regel, Taucherregel, Verästelungstaktik mit welchen Maßnahmen und Geräten sie Hilfe leisten können, z. B. um die Atemluftversorgung am Unfallort im Gefahrenbereich als Notluftversorgung sichern können wie und womit sie die in Not geratenen retten können, z. B. Crashrettung. Bei Einsätzen zur Brandbekämpfung muss für den Sicherheitstrupp ebenfalls eine Schlauchleitung mit Strahlrohr am Verteiler bereitgestellt sein, deren Mitnahme der Einsatzleiter aber situationsabhängig anweist. Der Sicherheitstrupp führt bei entsprechenden Lagen weitere, in seiner Feuerwehr genutzte Hilfsmittel zum sofortigen Einsatz mit. Er wird beim Tragen der in Not geratenen Atemschutzgeräteträger körperlich stark beansprucht, vor allem im Bereich Muskulatur, Bandscheiben, Atmung und besonders Kreislauf. Er wird bei seinem Einsatz meist noch mehr beansprucht als der zu rettende Trupp. Dabei kommt der Sicherheitstrupp aus einer Einsatzphase relativer Körperruhe, zumindest einer mit wenig Beanspruchung. Von ihm wird also innerhalb kürzester Zeit zumindest gesundheitsbedenklich Höchstleistung abgefordert. Bild 34: Zusatzausrüstung Sicherheitstrupp Neben physischen Beanspruchung wird der Sicherheitstrupp sehr stark psychologisch belastet. Er wird ja schließlich zuerst das Drama zu erleben haben, dass seine Kameraden betroffen hat, die er jetzt retten soll. Während des Rettens muss er die dann meist hilflosen Kameraden schützen, z. B. vor mechanischen Belastungen und schädigenden Stoffen einschließlich Atemgiften. Deshalb sollten dem Sicherheitstrupp Geräte zur Nutzung bereitgestellt werden, die ihm seine Aufgabe erleichtern. Dazu zählen Ausrüstungen zur Notluftversorgung in Atemnot geratener Atemschutzgeräteträger, z. B. o Reservepressluftatmer, o Pressluftatmer mit einem zweiten Anschluss zur Aufnahme für den Lungenautomaten des in Not geratenen Atemschutzgeräteträger o Langzeit-Pressluftatmern (2 CFK-Flaschen 6,8 Liter, 300 bar) mit einem zweiten Anschluss zur Aufnahme für den Lungenautomaten des in Not geratenen Atemschutzgeräteträger o Rettungspack – eine in einer Tragetasche befindliche Atemluftflasche mit Druckminderer, 2 m Mitteldruckschlauch und Anschlussstück für 2 Lungenautomaten o Brandfluchthaube Rettungsgeräte zum schnellen Abtransport von gehunfähigen Atemschutzgeräteträgern, z. B. o Bandschlinge o Schleifkorbtrage o Tragetuch Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze o o o o I 33 Rettungswindel Krankentrage Schaufeltrage Schleiftrage Hinweis für Ausbilder: Bilder: Schleiftrage für die Rettung gehunfähig verletzter Atemschutzgeräteträger Schleiftrage - im zusammengeklappten Zustand - im Einsatz treppab Merke: Zur Grundausrüstung aller Atemschutzgeräteträger sollte die Bandschlinge gehören Merke: Jeder Atemschutzgeräteträger des Sicherheitstrupps muss sein Atemschutzgerät einsatzkurzkontrolliert angelegt tragen. Der Atemanschluss bleibt ohne besondere Weisung des Einsatzleiters in Bereitschaftslage. Ggf. erforderliche Zusatzausrüstung liegt schnell erreichbar bereit. Zwei Ausnahme ermöglichen Abweichungen zum Stellen eines Sicherheitstrupps: Ausnahme 1: Nach FwDV 7 Atemschutz „An Einsatzstellen, an denen eine Gefährdung von Atemschutztrupps weitestgehend auszuschließen oder die Rettung durch einen Sicherheitstrupp auch ohne Atemschutz möglich ist, beispielsweise bei Brandeinsätzen im Freien, kann auf die Bereitstellung von Sicherheitstrupps verzichtet werden.“ Ausnahme 2: Nach DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren, Abschnitt B Besondere Bestimmungen, Verhalten im Feuerwehrdienst, § 17. (1) „Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden.“ Hinweis für Ausbilder: Zur Rettung von Menschen kann der Einsatzleiter im Extremfall auf den Sicherheitstrupp verzichten, wenn er Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durchsetzend die Rückkehr des Atemschutztrupps für sicher hält. Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 34 Vorgehen Sicherheitstrupp bei Atemschutzunfällen 1 Einweisung Sollten trotz aller Vorsicht Unfälle auftreten, ist der Sicherheitstrupp zur Lage des zu rettenden Trupps entsprechend folgender Fragen einzuweisen und schnellstmöglich in Marsch zusetzen. Wo ist der verunglückte Trupp in die Einsatzstelle eingedrungen? Wo befindet sich der verunglückte Trupp jetzt? Wie ist er erreichbar? Wie hat er seinen Angriffsweg markiert, z. B. Schlauchleitung, Feuerwehrsicherungsleine, Führungsleinensystem? Haben wir Funkkontakt? Welche Gefahren bestehen eventuell auf Anmarsch, am Rettungsort und auf dem Rückweg? Beim Suchen, Finden und Retten muss der Sicherheitstrupp sich und die geretteten Atemschutzgeräteträger gegen mögliche Gefahren der Einsatzstelle, z. B. Brandeinwirkungen durch Flammen und Hitze Ein- und Absturz Gefahrstoffeinwirkungen schützen und wehren können. Deshalb muss er z. B. bei der Brandbekämpfung ein eigenes Schutzrohr zur Sicherung seines Angriffs- und Rückzugsweges mitnehmen. Bild 35: Einweisung Sicherheitstrupp Bild 36: Einsatztaktische Grundregeln beim Suchen durch Sicherheitstrupp 2. Einsatztaktische Grundregeln beim Suchen durch Sicherheitstrupp Der Sicherheitstrupp sichert den eigenen Rückzugsweg und der Truppführer gibt die überprüften Druckwerte an den Atemschutzüberwachenden weiter. Danach begibt er sich in den Gefahrenbereich. Der Sicherheitstrupp nimmt die in der jeweiligen Feuerwehr zur Notluftversorgung genutzte Ausrüstung, z. B. Rettungspack mit. Beim Vorgehen orientiert er sich an der Rückwegsicherung des zu rettenden Trupps, z. B. an deren Schlauch, und an den Kontaktmeldungen des zu rettenden Atemschutztrupps. Um effektiv nach Vermissten suchen zu können, müssen die bereits abgesuchten Bereiche gekennzeichnet werden. Nur so lässt sich doppelte Arbeit vermeiden. Das Kennzeichen der abgesuchten Bereiche wird besonders dringlich, wenn sich die Suchtrupps bei längerer Suchzeit abwechseln müssen. Eine eindeutige Kennzeichnung lässt sich z. B. durch das Beschriften der Tür des Raumes mit Ölkreide mit einem Schrägstrich „ / “ durchführen. Bereits abgesuchten Bereiche lassen Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 35 sich z. B. durch das Kennzeichnen der Türen mit dem Hinzufügen eines entgegen gesetzten Schrägstriches, es entsteht ein „X“, markieren. Für das effektive Vorgehen beim Suchen unterstützt sehr gut der Einsatz einer Wärmebildkamera. Das Suchen erfolgt nach den Grundregeln, z. B. Linke-Hand-Regel, Rechte-Handregel, Verästelungstaktik und Taucherregel. 3. Finden, Notluftversorgung sichern, Einsatzleiter informieren Beim Erreichen der in Not geratenen Atemschutzgeräteträger muss der Sicherheitstrupp Einsatzleiters über Erreichen Einsatzort und vorhandene Situation informieren Panik vermeiden bzw. vorhandene Panik dämpfen und selbst Ruhe bewahren z.B. durch kühle Überlegung und konzentriertes, tiefes Durchatmen Merke Stehe still und sammle Dich! bei Bedarf je nach Ausrüstung der Feuerwehr Notluftversorgung sichern den Überblick behalten, selbst bei schlechter Sicht die eigene Lage nicht verschlechtern Betroffenen helfen, zur schnellstmöglichen Rettung vorbereiten und dabei deren Stress abbauen Atemschutzgeräte nicht abnehmen. Bild 35: Vorgehen Sicherheitstrupp beim Finden Bild 36: Vorgehen Sicherheitstrupp beim Retten 4. Verunfallte retten Bei Lebensgefahr im verunfallten Atemschutztrupps ist höchste Eile geboten und bevorzugt Crashrettung anzuwenden. Während der Rettung erforderlichenfalls Notluftversorgung absichern. Als Rettungsmittel in der Feuerwehr vorhandene Ausrüstung nutzen, womit die Rettung situationsabhängig erfolgt durch Herausführen oder Herausziehen mit den in der Feuerwehr vorhandenen Rettungsmitteln, z. B. mittels Bandschlinge, Rettungstuch oder Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 36 Schleifkorbtrage. Über den Beginn des Rückmarschs ist der Einsatzleiter zu informieren. Auf dem Rückmarsch ist Der Einsatzleiter alarmiert über die Leitstelle spätestens während der Rettung den Rettungsdienst. Nach Rückkehr aus dem Gefahrenbereich sind folgende Maßnahmen durchzuführen: erforderlichenfalls lebensrettende Sofortmaßnahmen weiterführen erforderlichenfalls Erste Hilfe durchführen Übergabe an Rettungsdienst. Merke: Menschenrettung geht vor allen anderen Einsatzmaßnahmen. 5. Atemschutzgerät sicherstellen. Bild 37: Atemschutzgeräte der Verunfallten Atemschutzgeräteträger sind sicherzustellen Falls mit einem Atemschutzgerät ein Unfall passiert, ist der Öffnungszustand des Ventils zu kennzeichnen und schriftlich festzuhalten (auch Anzahl der Umdrehungen bis zum Schließen des Ventils) der Behälterdruck schriftlich festzuhalten das Atemschutzgerät einschließlich Atemanschlusses vor Weiterverwendung geschützt und unverändert sicherzustellen und dem Atemschutzgerätewart zuzuführen der Unfall oder Beinaheunfall dem Leiter der Feuerwehr zu melden. Merke Jeder Unfall oder Beinahe-Unfall bzw. das Vorkommnis ist dem Leiter der Feuerwehr unverzüglich zu melden. Hinweise Ausbilder Hinweis 1: Suchtaktiken und ausführlichere Ausführungen zu den Aufgaben und Möglichkeiten des Sicherheitstrupps beim Suchen – Finden – Retten enthält www.atemschutzlexikon.de Ausbildung Atemschutznotfallrettung. Hinweis 2: Nach Abschluss des Einsatzes sollte immer das Ereignis rekonstruiert werden, um taktische und technische Fehler auswerten zu können. Durch entsprechende Folgemaßnahmen sind die Ursachen abzustellen. Hinweis 3: Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 37 Mängel an Atemschutzgeräten, die auf technische Fehler oder Konstruktionsfehler hinweisen, sollten unparteiisch an die betreffende Zulassungsstelle, z. B. die Exam Prüf GmbH Fachstelle Atemschutz in Essen, und den Hersteller des Atemschutzgerätes gemeldet werden. Die Exam Prüf GmbH leitet die Meldung an die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes, vfdb, Referat 8 Atem- und Körperschutz, weiter. 4.3 Einsatzgrundsätze beim Tragen von Filtergeräten Bild 38: Einsatzgrundsätze beim Tragen von Filtergeräten Das Tragen von Filtern gewinnt wieder an Bedeutung. Gründe sind u.a. die Anforderungen von ABC-Einsätzen, z. B. auf dem Dekontaminationsplatz, regional bedingt die Waldund Ödlandbrandeinsätze und die Forderung der Normen für die Ausstattung von Löschfahrzeugen mit Filtern, z. B. für das LF 10. Merke: Filter dürfen nur bei über 17 Vol % Sauerstoff und bei in Art und Eigenschaften bekannten Atemgiften getragen werden. Filtergeräteeinsatz ist die Ausnahme, Pressluftatmer (ggf auch Regenerations-geräte) die Regel. Auf Grund von Unfällen durch brennende Filter (Filter enthalten brennbare Stoffe, z. B. Zellulose und Aktivkohle) wurde der Filtereinsatz bei Einsätzen mit Funkenflug, z. B. beim Brennschneiden oder Trennschleifen, untersagt. Filtergeräte können nur eingesetzt werden, wenn Luftsauerstoff mit 17 Vol% in ausreichendem Maße vorhanden ist die Gefährdung durch vorhandene Atemgifte abgeschätzt werden kann die Einsatzgrenzen der Atemfilter deren Einsatz gestatten keine starke Staub-, Ruß- und Flockenbildung vorliegt die auszufilternden Gase und Dämpfe für die Atemschutzgeräteträger bei Filterdurchbruch sinneswirksam sind, also z. B. riechbar und schmeckbar die Angaben des Filterherstellers keinen Wiederspruch zum Verwendungszweck enthalten In Zweifelsfällen sind Isoliergeräte zu verwenden. Atemfilter, die benutzt wurden, müssen nach dem Einsatz unbrauchbar gemacht und entsorgt werden geöffnet, aber nicht benutzt wurden, lassen sich noch 6 Monate im Einsatz verwenden unbenutzt überlagert wurden, lassen sich zu Ausbildungs- und Übungszwecken verwenden. Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 38 Bild 39: Nutzdauer Filter Im Bereich der öffentlichen Feuerwehren werden hauptsächlich Kombinationsfilter, entsprechend Richtlinie vfdb 0802 der Filter ABEK2 P3, verwendet. Filter sind nur einmal benutzbar und anschließend zu entsorgen. Hinweis Ausbilder: Abgelaufene oder geöffnete und unbenutzte Filter können für Übungen benutzt werden, wenn keine reale Gefährdung durch die Umgebungsatmosphäre oder durch eine Vorbeaufschlagung des Filters vorliegt. 5 Abschluss und Nachbereitung des Atemschutzeinsatzes Bild 40: Abschnitt Abschluss und Nachbereitung Atemschutzeinsatz Abschluss und Nachbereitung am Einsatzort: Bild 41: Abschluss und Nachbereitung am Einsatzort Nach dem Verlassen des Gefahrenbereiches meldet sich der zurückgekehrte Atemschutztrupp beim Einsatzleiter oder der Stelle der Atemschutzüberwachung. Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 39 Danach legt er die Atemschutzgeräte und der Atemschutzmasken möglichst an einem witterungsgeschützten, zugfreien Ort oder, je nach Jahreszeit, in einem warmen Raum ab. Vor wiederholtem Einsatz unter Atemschutz sollten die Einsatzkräfte ausreichende Erholungszeit einlegen können. Die sollte wenigstens der Einsatzzeit entsprechen. Zu beachten ist, dass keine Informationen über das Einsatzgeschehen an Außenstehende oder Schaulustige geben werden. Die Presse informieren dafür eigens vorgesehene Kameraden. Bild 42: Wiederherstellen Einsatzbereitschaft Atemschutzgerät nach dem Atemschutzeinsatz Unverzüglich wird die Einsatzbereitschaft der Atemschutzgeräte wieder hergestellt durch Tausch Atemluftflaschen ggf. Tausch Lungenautomat Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle. Dafür lassen sich befähigte und vom Leiter Feuerwehr bestätigte Atemschutzgeräteträger, Beauftragte Atemschutz oder Atemschutzgerätewarte einsetzen. Zum Schutz vor Kontamination durch Gefahrstoffe ist die Einsatzhygiene entsprechend Abschnitt „Einsatzhygiene“ zu beachten. Einsatzhygiene am Einsatzort Bild 43: Abschluss und Nachbereitung des Atemschutzeinsatzes - Einsatzhygiene Einsatzkräfte werden in nahezu jedem Einsatz kontaminiert. Je nach Einsatzart können dazu z. B. Brandrauch, radioaktive Stoffe, infektiöse Stoffe oder Chemikalien beitragen. Brandrauch Darin sind z. B. bei Verschwelung, Zersetzung, Pyrolyse und Verbrennung entstandene Brandprodukte wie Ruß, Aschen, verschiedene gasförmige Stoffe (z. B. CO, CO2 , HCl) und Dämpfe (NH3, Kohlenwasserstoffe, Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 40 Chlorkohlenwasserstoffe) enthalten. Brandruße enthalten verschiedene Schadstoffe wie Dioxine, Furane, Salze, Metalle und Metalloxide. Radioaktive Stoffe Atomare Stoffe können den Menschen durch direkte Bestrahlung von Außen oder vor allem nach ihrer Inkorporation durch Bestrahlung und Giftwirkung im Körperinneren gefährden. Infektiöse Stoffe Beim Umgang mit Mikroorganismen oder Teilen davon können Gefahren für Einsatzkräfte durch infektiöse Stoffe entstehen. Das ist z. B. möglich in Arbeitsstätten von Forschung, Produktion und Entsorgung, aber auch während des Transportes und in der Medizin einschließlich der lebens-rettenden Sofortmaßnahmen, der Ersten Hilfe und der rettungsdienstlichen Tätigkeit. Chemische Stoffe Chemikalien können den Menschen vor allem durch ihre ätzenden, karzinogenen, brennbaren und giftigen Eigenschaften schädigen. Aus diesem Grund muss sich die Einsatzkraft vor der Aufnahme von Nahrung oder vor dem Trinken und Rauchen soweit säubern, dass diese Gefahrstoffe nicht in den Körper aufgenommen werden können, damit z. B. deren Verschlucken oder Eindringen durch Hautwunden ausgeschlossen werden kann. Z. B. sollten die Einsatzkräfte ein Grobreinigen der Ausrüstung und der eingesetzten Geräte durchführen und ihre verschmutzten Hände sowie ihre Einsatzbekleidung einschließlich der Stiefelsohlen reinigen. Möglichkeiten siehe Tabelle 7. Kontaminierte Abwässer und Abfälle sind aufzufangen und ggf. bereits von der Einsatzstelle aus entsorgen zu lassen. Die Einsatzkräfte sollten nach dem Einsatz mindestens eine Grobreinigung ihrer Ausrüstung und der eingesetzten Geräte durchführen, ihre verschmutzten Hände und ihre Einsatzbekleidung bis hin zu den Stiefelsohlen reinigen sowie Kontaminationsverschleppung vermeiden Inkorporation verhindern. Tabelle 8: mögliche Maßnahmen der Einsatzhygienedirekt nach dem Atemschutzeinsatz Verschmutzung Maßnahmen Bemerkung Brandstelle nach Brandbekämpfung lüften Brandruß Mit Flüssigseife und Abwaschen betroffener Hautbereiche mit Handwaschbürste. atomare Stoffe kaltem Wasser Abklopfen der Einsatzbekleidung Profil der Stiefelsohlen säubern Betroffene an ABC-Einsatzspezialisten, Strahlenschutzeinsatzkräfte und Strahlenarzt übergeben und deren Anweisungen Folge leisten, Betroffene verbleiben bis zur Übergabe auf Personensammelstelle im Gefahrenbereich Infektiöse Stoffe Je nach infektiösem Stoff Notdekontamination durchführen betroffener Hautbereiche von infektiösem Stoff, z. B. Blut, Sekret und Erbrochenem befreien und desinfizieren an ABC-Einsatzspezialisten und Arzt, z. B. Rettungsdienst, übergeben unbedingt Atemschutz beibehalten, notfalls von umluftunabhängig auf umluftabhängig, z. B. Filter, wechseln kontaminierte Ausrüstung und Bekleidung verbleibt am Einsatzort und wird von dort der Entsorgung zugeleitet. anwendungsbereites Hautdesinfektionsmittel verwenden, beachte Bedienungsanleitung, vor allem die Einwirkzeiten Notdekontamination: mit Strahlrohr (Sprühstrahl) Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 41 abwaschen. Chemikalien je nach Chemikal Notdekontamination durchführen an ABC-Spezialkräfte und Arzt, z. B. Rettungsdienst, übergeben Notdekontamination: mit Strahlrohr (Sprühstrahl) abwaschen. Merke Mit Hilfe der Einsatzhygiene kann der Atemschutzgeräteträger Kontaminationsverschleppung vermeiden und Inkorporation verhindern. Einsatzhygiene während und nach Rückkehr in das Gerätehaus bzw. zur Feuerwache Bild 44: Einsatzhygiene nach Rückkehr in das Gerätehaus bzw. zur Feuerwache Beim Abtransport benutzter Geräte und bei der Rückfahrt der Mannschaft von der Einsatzstelle ist vor allem auf das Vermeiden von Kontaminationsverschleppung zu achten. Im Gerätehaus bzw. der Feuerwache ist eine gründliche Körperreinigung durchzuführen sind benutzte Ausrüstungen und Geräte zu reinigen die Einsatzbekleidung mit geringer Verschmutzung möglichst in Bereichen für kontaminierte Bekleidung zu lagern die Einsatzbekleidung mit grober Verschmutzung der Reinigung in Spezialwaschmaschinen und Spezialtrocknern zuzuführen. Erforderlichenfalls ist die Einsatzbekleidung zu wechseln, vor allem nach intensiven Kontakten mit stark giftigen schädigenden Stoffen oder hohen Konzentrationen dieser Stoffe, ohne das gasdichte Schutzausrüstung verwendet wurde. Kontaminierte Abwässer und Abfälle sind bei starker Verschmutzung entsorgen zu lassen. Atemschutzgerät und Atemschutzmaske sind nach jeder Übung und nach jedem Einsatz in die Atemschutzgerätewerkstatt zu geben. Dort erfolgt die Behandlung der Atemschutzausrüstung entsprechend der Prüfkalender der Richtlinie „vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr“ und der Bedienungsanleitung durch sachkundige Atemschutzgerätewarte. Sie desinfizieren alle mit Atemluft in Kontakt gekommenen Teile, wie Vollmaske und Lungenautomat warten die Atemschutzgeräte reparieren sie erforderlichenfalls tauschen bei Erfordernis Teile Prüfen die Geräte und Masken Lagern und Verwalten die Atemschutzausrüstung. Atemschutzgeräteträger – Einsatzgrundsätze I 42 Der Atemschutzeinsatz ist zu dokumentieren. Dafür müssen die Einsatzleiter entsprechende Vermerke in die Einsatznachweise, z. B. Einsatztagebüchern und Einsatznachweisbögen, niederschreiben oder das Niederschreiben veranlassen. Die personenbezogenen Daten sind in persönlichen Atemschutznachweisen der Atemschutzgeräteträger zu vermerken. Merke Jede Tätigkeit unter Atemschutzgeräte ist in einem persönlichen Atemschutznachweis zu dokumentieren. Bild 45: Aufgaben für die Nachweisführung nach dem Atemschutzeinsatz Für jede Einsatzkraft ist ein persönlicher Atemschutznachweis zu führen. Empfehlenswert ist eine zentrale Führung, z. B. durch den Atemschutzverantwortlichen, den Beauftragten Atemschutz oder einen Atemschutzgerätewart. Der persönlicher Atemschutznachweis muss mindestens enthalten die Nachweise für Untersuchungstermine G 26, absolvierte Aus- und Fortbildung Einsatznachweise (Datum, Geräteart, Zeitdauer, Tätigkeit). Alle gerätebezogenen Daten muss der Atemschutzgerätewart in Gerätenachweisen vermerken. Für jedes Atemschutzgerät sind Gerätenachweise zu führen. Sie müssen lückenlos und dokumentarisch nachvollziehbar alle Arbeiten am und mit dem Gerät nachweisen. Die Mindestinhalte sind Gerätenummer Gerätestandort Hersteller Herstellungsdatum Prüf- und Wartungs- und Reparaturnachweis Verwendungsnachweis Dokumentation über Störungen und Auffälligkeiten. Die persönlichen Atemschutznachweise und die Gerätenachweise sollten nach Abschluss der Tätigkeit als Atemschutzgeräteträger oder nach Außerdienststellung des Atemschutzgerätes noch mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. 6 Verabschiedung Bild 46 Verabschiedung Herausgeber: Landesfeuerwehrschule Sachsen und www.atemschutzlexikon.de Redaktion: Wolfgang Gabler Autoren: W. Gabler, M. Nowak Gestaltung und Satz: W. Gabler Druck: Landesfeuerwehrschule Sachsen Redaktionsschluss: 26.06.2014 Bezug: Landesfeuerwehrschule Sachsen St.-Florian-Weg 1, OT Nardt 02979 Elsterheide Telefon: +49 3571 4720 Telefax: +49 3571 472224 E-Mail: [email protected] www.lfs.sachsen.de und www.atemschutzlexikon.de Copyright Diese Veröffentlichung ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die des Nachdruckes von Auszügen und der fotomechanischen Wiedergabe, sind den Herausgebern vorbehalten. 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