Einsatzgrundsätze - Lehrunterlage

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Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
I 2
Zielgruppe:
Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr in der Ausbildung
Teilnehmerzahl:
entsprechend der Größe des Unterrichtsraums, maximal 20 Teilnehmer
Didaktik und Methodik (nach FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr und FwDV 7 Atemschutz):
Ausbildungseinheit
Zeit
[Min]
Einsatzgrundsätze
3 x 45
Groblernziele
Die Teilnehmer müssen
können
wiedergeben und erklären
können der
- besonderen Anforderungen
und Verantwortlichkeiten
des Atemschutzgeräteträgers
- die eigene Verantwortung
für die Sicherheit
- Aufgaben und Verantwortung Truppführer
- Einsatzgrundsätze für die
Durchführung des Atemschutzeinsatzes unter Filter
oder Pressluftatmer
- Notfallmeldung
- Verhalten zur Eigenrettung
und als Sicherheitstrupp
- Durchführung der Atemschutzüberwachung
Inhalte
Grundsätze für
- Vorbereitung
- Durchführung einschließlich
Verhalten in Notsituationen
- Nachbereitung
von Atemschutzeinsätzen unter umluftabhängigen und umluftunabhängigen Atemschutzgeräten
LZS
empfohlene
Methode
Unterrichtsgespräch
2
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
I 3
Inhalt:
Begrüßung ………………………………………………………………………………………………
5 min
1 Grundlagen
1.1 Hinweis für Ausbilder ……………………………………………………………………………….
1.2 Grundlegende Hinweise für Atemschutzgeräteträger …………………………………………
1.3 Belastung und Beanspruchung von Atemschutzgeräteträgern ………………………………..
5 min
10 min
15 min
2 Einsatzvorbereitung
2.1 Abgrenzung der Einsatztätigkeit der Feuerwehr
…………………………………………
2.2 Vorbereitung der Atemschutzgeräteträger
………………………………………………….
10 min
20 min
3 Einsatzdurchführung
3.1 Allgemeine Einsatzgrundsätze …………………………………………………………………..
3.2 Einsatzgrundsätze beim Tragen von Isoliergeräten
…………………………………………
3.3 Einsatzgrundsätze beim Tragen von Filtergeräten
…………………………………………
25 min
25 min
10 min
………………………………..
15 min
5 Zusammenfassung, Auswertung und Verabschiedung ……..……………………………………
5 min
4 Abschluss und Nachbereitung des Atemschutzeinsatzes
Vorzubereitende Unterlagen / Materialien /Geräte:
Tageslichtprojektor bzw. Beamer mit Computer, Tafelschreiber wie Kreide und Stifte,
Sonstige Hinweise:
Wesentliche Inhalt dieses Schulungsbausteins sollten wenigstens jährlich belehrt werden. Dazu zählen vor allem:
Eigenverantwortung Atemschutzgeräteträger, allgemeine Einsatzgrundsätze, Grundsätze zum Vorgehen unter Pressluftatmer, Prüfung der Einsatzbereitschaft des Atemschutzgerätes, Atemschutzüberwachung, Aufgaben Truppführer, Sicherung Rückzug, Notfallmeldung, Möglichkeiten der
Eigenrettung, Aufgaben - Verantwortung - Vorgehen Sicherheitstrupp, Einsatzhygiene
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
I 4
Quellenangaben, weiterführende Literatur:
- FwDV 7 Atemschutz
-
DGUV Vorschrift 49 Feuerwehr
-
DGUV Grundsatz 305-002 Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr
-
DGUV Regel 112-190 Benutzung Atemschutzgeräte
-
DGUV Information 205-010 Sicherheit im Feuerwehrdienst
-
Betriebsanleitungen und Herstellerinformationen Dräger Safety Lübeck, Ecolab GmbH Deutschland
-
W. Gabler, Weka, „Fertig ausgearbeiteten Schulungsbausteine für die laufende Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr“, Weka, 2002 und
folgende.
-
W. Gabler u.a. „www.atemschutzlexikon.de“
Hinweise der Redaktion
Dieser Ausbildungsunterlage wurde erstellt von Dipl. Ing. Wolfgang Gabler und Mirko Nowak. Ziel dieser Arbeit ist die Schaffung einheitlicher
Lehrunterlagen für die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger, die für Lehrgangsteilnehmer und Ausbilder gleichermaßen alle erforderlichen Unterlagen zur freien Nutzung enthält. Für die Lehrunterlage Einsatzgrundsätze stehen zur Verfügung:
Ausbildungsmaterial Lehrgangsteilnehmer (Arbeitsblätter)
-
Arbeitsmaterial Ausbilder
-
Lehrunterlage Ausbilder
-
Präsentation
-
Lernzielkontrolle.
Auf eine Schreibweise, die beiden Geschlechtern gleichermaßen gerecht wird, wird wegen zu großen Einschränkungen der Lesbarkeit verzichtet.
Deshalb gilt die männliche Form für beide Geschlechter.
Alle Unterlagen lassen sich von der Homepage „www.atemschutzlekon.de“ frei downloaden.
Grundlage für die erstellten Unterlagen ist die Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren
Die Angaben wurden mit Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Das Buch gibt den Stand der Technik und die Erfahrungen eines
großen, mit Ausbildung von Truppmännern und Truppführern befassten Personenkreis wieder. Eine Haftung oder Ansprüche aus diesen Angaben
sind jedoch ausgeschlossen. Die Angaben ersetzen nicht die Informationspflicht und Prüfung der Gegebenheiten durch den Nutzer.
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
5 min.
Inhalt
5 min.
1 Grundlagen
Begrüßung der Teilnehmer
1.1 Grundlegende Hinweis für Ausbilder
Bereits seit Anfang der dreißiger Jahre regeln in der deutschen Feuerwehr Vorschriften den Atemschutz. Die
damalige „Ausbildungsvorschrift für den Feuerwehrdienst, Teil II: Gasschutzdienst“ wurde nach dem II. Weltkrieg als
Feuerwehrdienstvorschrift FwDV neu gefasst. Bereits in der ersten Vorschrift waren Hinweise zum richtigen Verhalten
beim Vorgehen unter Atemschutz in den Gefahrenbereich enthalten.
Verschiedene Einflüsse auf den Atemschutz, z. B. veränderte Einsatzbedingungen und daraus resultierende
Ergänzungen der Einsatztaktik und das Vorgehen unter Atemschutzgeräten, neue Anforderungen an die Wartung von
Atemschutzgeräte sowie verbesserte Atemschutzgeräte erfordern immer wieder eine Überarbeitung dieser
Einsatzgrundsätze. So wie der gesamte Atemschutz entwickeln sich also auch die Einsatzgrundsätze kontinuierlich
weiter, passen sich den Einsatzbedingungen an. Nur so lässt sich der Feuerwehreinsatz unter Atemschutz
zielgerichtet vorbereiten, zweckmäßig und sicher durchführen sowie ordnungsgemäß nachbereiten.
Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr müssen zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Gefahrenbereiche eindringen, in
denen gefährliche Stoffe die Einatemluft vergiftet haben, radioaktive Partikel oder Wärmestrahlung vorhanden sind.
Deshalb ist für den Atemschutzeinsatz auch die Einhaltung der zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften bedeutsam.
Das Vorgehen unter Atemschutz beinhaltet also immer auch die Beachtung der Unfallverhütung und die Sicherheit im
Atemschutz.
1.2 Grundlegende Hinweise für Atemschutzgeräteträger
Für den Atemschutzgeräteträger zu beachtende Einsatzgrundsätze betreffen die Einsatz-vorbereitung, das Verhalten
im Einsatz und bei der Einsatznachbereitung.
Wichtige Inhalte aus Vorschriften zum Vorgehen unter Atemschutz enthalten
 Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 7 Atemschutz“
enthält detailliert die Grundsätze für das Vorgehen unter Atemschutz mit umluftabhängigen und mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten, zur Atemschutzüberwachung, zur Notfallrettung, zur Verantwortlichkeiten der
Atemschutzgeräteträger, Orientierung, Absuchen und Kennzeichnen von Räumen und zum Verhalten in
Notsituationen
 Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz“
Einsatzleiter der Feuerwehr, die nicht über ausreichende Sonderausrüstung verfügen, dürfen
nur Maßnahmen zur Rettung gefährdeter Personen und zur Sicherung der Einsatzstelle
einleiten Sie müssen auf die Sicherheit der Einsatzkräfte achten.
 Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr DGUV Vorschrift 49
I 5
didaktische/methodische
Hinweise
Folien 1 + 2 verwenden
Folie 3 verwenden
Folie 4 verwenden
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
Inhalt
"im Einzelfall bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben“ kann „von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden". Dabei muss aber die Gefahr weitestgehend minimiert werden bzw. im
vertretbaren Verhältnis zum erreichbaren Nutzen stehen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt
bleiben.
Merke:
Die Umsetzung der Vorschriften zum Atemschutzeinsatz ist Grundbedingung für eine maximale Sicherheit der
Atemschutzgeräteträger.
I 6
didaktische/methodische
Hinweise
Merke
Wer in den Gefahrenbereich hinein geht, muss auch gesund daraus zurückkehren.
Um die sichere Einsatzdurchführung zu gewährleisten, müssen
 den Atemschutzgeräteträgern einsatzbereite Atemschutzgeräte und alle erforderliche Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stehen,
 die Atemschutzgeräteträger ihre Atemschutzgeräte sicher handhaben können
 die Atemschutzgeräteträger die angewiesene Schutzausrüstung tragen
 die Atemschutzgeräteträger gesund und körperlich fit sein
 die Atemschutzgeräteträger die Einsatzgrundsätze kennen.
Merke
Wichtigster Grundsatz im Atemschutzeinsatz: Der Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit selbst
verantwortlich.
Dem Atemschutzgeräteträger muss jederzeit klar sein, dass nur die Beachtung aller sicherheits-relevanten
Maßnahmen und die korrekte Durchführung des Einsatzes die sichere Durchführung des Einsatzes gewährleistet.
1.3 Belastung und Beanspruchung von Atemschutzgeräteträgern
1.3.1 Ursachen und Nachweis
Atemschutzgeräteträger werden beim Tragen von Atemschutzgeräten physisch und psychisch stark belastet. Die
Folie 5 verwenden
physische Beanspruchung entsteht vor allem durch:
 die Wärmebelastung im Einsatz- oder Übungsobjektobjekt, z. B. dem Brandraum,
 der Folgen der Gewichtsbelastung, z. B. die Entstehung zusätzlicher Körperwärme sowie die Belastung des
Knochenbaus durch die Persönliche Schutzausrüstung, die zusätzlichen Ausrüstung und die eigene Körpermasse
 die Isolation der entstehenden Körperwärme, z. B. durch die Feuerwehrschutzkleidung und den Chemikalien-
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
I 7
Inhalt
schutzanzug
 die körperliche Belastung während der Einsatztätigkeit, z. B. Tragen von Geräten, Besteigen von Leitern und Retten von Personen.
didaktische/methodische
Hinweise
Die psychische Belastung kann durch folgende Stressoren entstehen:
 traumatische Erlebnisse, z. B. des Bergen einer Kinderleiche
 Suchtpotential, z. B. Alkoholismus
 Depressionen
 Angst vor Versagen und Überlastung
 das Einsatzrisiko
 die Einsatzbedingungen, z. B. schlechte Sicht.
Diese Beanspruchungen und Belastungen sorgen bei Atemschutzgeräteträgern u. a. für eine Erhöhung der
Atemfrequenz (Tabelle 1 *), für erhöhte Blutdruckwerte (Tabelle 2 *) und Pulswerte (Tabelle 3 *). Der heftiger
arbeitende Körper erzeugt dadurch u.a. mehr Schweiß als vor dem Einsatz. Versuche (Tabelle 4 *) ergaben
dementsprechend sogar einen relativ erheblichen Gewichtsverlust bei Atemschutzgeräteträgern während der
Absolvierung einer Belastungsübung, d. h. also, die Atemschutzgeräteträger haben große Mengen Flüssigkeit, z. B.
bis zu 2,0 kg ausgeschwitzt.
Tabelle 1: Erhöhung der Atemfrequenz bei Einsatztätigkeit
Messzeitpunkt
trainierte ASGT
untrainierte ASGT [1/min]
[1/min]
Einsatzbeginn
30
35
Maximum
50
62
(Spitzenwert: 72 !!!)
Einsatzende
15 Minuten nach Einsatz
45
37
55
42
Tabelle 2: Erhöhung des Blutdrucks bei Einsatztätigkeit
Durchschnitt [mmHg]
Maximum [mmHg]
160
202
*) Tabellen 1 bis 4:
Versuche des Autors
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
I 8
didaktische/methodische
Hinweise
Inhalt
Tabelle 3: Erhöhung des Puls bei Einsatztätigkeit
Messzeitpunkt
trainierte ASGT
[1/min]
untrainierte ASGT
[1/min]
Einsatzbeginn
Maximum
70
165
80
190
(Spitzenwert:
Abbruch bei 220)
Einsatzende
15 Minuten nach Einsatz
105
85
140
105
Tabelle 4: Verringerung der Körpermasse [kg] durch Transpiration während
der Belastungsübung Atemschutz
Messzeitpunkt
trainierte ASGT
untrainierte ASGT
Einsatzbeginn
81,4 kg
85,0 kg
Einsatzende
80,5 kg
83,5 kg
1.3.2 Beanspruchungen und Belastungen reduzieren
Der Atemschutzgeräteträger ist beim Tragen von Atemschutzgeräten Beanspruchungen und Belastung objektiv ausgesetzt. Sie sind durch den Atemschutzgeräteträger deutlich wahrnehmbar.
Es lassen sich aber Vorschläge, Verhaltensweisen und Maßnahmen entwickeln, die gebündelt die Belastung
reduzieren oder zumindest kompensieren können. Dazu zählen u..a. folgende:
 Voraussetzungen zum Tragen von Atemschutzgeräten absichern
Folie 6 verwenden
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
Inhalt
 Mindestalter 18 Jahre
 Absolvierung der ärztlichen Untersuchung nach G 26/3 vor dem ersten Tragen und anschließend in regelmäßigen Abständen
 erfolgreiche Absolvierung der Lehrgänge Truppmann, Sprechfunker und Atemschutzgeräteträger nach Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 2 Ausbildung bei der Feuerwehr“
 Erfüllung körperlicher Voraussetzungen zum Dichtsetzen der Vollmaske, z. B. Einhaltung der Freiheit von Bart
und Koteletten im Dichtbereich der Vollmaske
 zu Einsatzbeginn aktuell gesund, also frei von behindernden Krankheiten, Drogen, beeinträchtigenden Medikamenten und Alkohol
 Einhaltung der Fortbildungen wie
 aller 12 Monate mindestens eine Belastungsübung in der Atemschutzübungsanlage
 jährlich mindestens eine Unterweisung
 jährlich mindestens Einsatzübung bei ASGT mit geringer Einsatztätigkeit
 jährlich eine einsatzrelevante Übung für CSA-Träger.
 Flüssigkeitsverluste ausgleichen
Die relativ großen Flüssigkeitsverluste der Einsatzkräfte von durchschnittlich etwa 1,0 kg pro Belastungsübung in der
Atemschutzübungsanlage sind durch geeignete Getränke auszugleichen. Damit soll einer Dehydrierung durch
übermäßiges Schwitzen bei der Belastung und wegen des Tragens der Feuerwehrschutzkleidung sowie durch die
getrocknete Luft aus dem Pressluftatmer vorgebeugt werden. Erkenntnisse belegen, dass für den
Flüssigkeitsausgleich am besten stilles Mineralwasser geeignet ist. Isotonische Getränke sind nicht erforderlich.
Getränke ohne Mineralien, z.B. Tee, sind weniger geeignet.
Sinnvoller Weise sollte die Forderung zum Flüssigkeitsausgleich auf Übungs- und Einsatztätigkeit bezogen werden.
I 9
didaktische/methodische
Hinweise
Folie 7 verwenden
wiederholend abfragen
Folie 8 verwenden
Beispiele erarbeiten
Merke
Der Atemschutzgeräteträger sollte mindestens die Menge an Flüssigkeit, die ihm durch den Schweiß verloren
geht, unmittelbar nach dem Einsatz ersetzen.
 Erholungspausen einlegen
Zwischen zwei Atemschutzeinsätzen bzw. nach Atemschutzübungen sollte eine Erholungspause eingelegt werden
Dieser Gedanke ist nicht neu und seine Umsetzung zeitgemäß. Er wird z. B. in den USA bereits seit vielen Jahren
durchgesetzt und dort in der Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern wie auch Führungskräften gelehrt. Die Dauer
der Ruhepause hängt von der Belastung ab, sollte aber möglichst im Bereich von mindestens 30 Minuten liegen.
Optimale Pausenlängen entsprechen der Belastungsdauer. Diese Pause sollte nur der Erholung, Kühlung und
Folie 9 verwenden
zunächst Erholungsbedarf schätzen lassen
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
Inhalt
Flüssigkeitsaufnahme dienen. Wenn in Einzelfällen ein sofortiger Widereinsatz eines Atemschutzgeräteträgers
erforderlich ist, muss berücksichtigt werden, dass er nicht mehr die normal geforderte Leistung erbringen kann. Die
Atemschutzüberwachung ist dann besonders gewissenhaft durchzuführen.
I 10
didaktische/methodische
Hinweise
 Wärmestau des ASGT unter Feuerwehr-Schutzbekleidung abbauen
Dieser Wärmestau lässt sich mit der derzeitig benutzten Feuerwehrschutzkleidung nicht verringern. Um bessere
Wärmeableitung zu erreichen, sollte weiterentwickelt Feuerwehrschutzkleidung, die sog. „sandfarbene Schutzkleidung“, getragen werden. Die ist leichter und noch besser Wärme- und Feuchtigkeitableitend vom Körper.
Bedenkenswert ist die Entwicklung von Funktionsunterwäsche, die neben kühlender auch feuchtigkeitsabsorbierende
Eigenschaften besitzt. Durch die problemlose, unverzögerte und vor allem gesundheitlich unbedenkliche Abführung
der Wärme- und Feuchtigkeitsmengen ließe sich die Belastung des ASGT erheblich senken.
 Wärme- und Feuchtestau des ASGT unter Chemikalienschutzbekleidung abbauen
Das ungesunde Mikroklima unter CSA lässt sich verbessern durch
 Nutzung gesundheitlich unbedenklichen Kühlsystemen
 Spezialunterkleidung
 CSA mit Außenluftversorgung, zumindest im Bereich Dekontamination verwendbar.
 Atemschutzgeräte und Atemschutzausrüstung mit ergonomisch hohem Standard verwenden
Heute bieten die Hersteller bereits Atemschutzgeräte an, bei deren Konstruktion ergonomische Gesichtspunkte in
erheblichen Maße umgesetzt wurden. So kann man z. B. Pressluftatmer beschaffen, die das Tragen komfortabel
ermöglichen, weil deren Tragesystem optimal gestaltet wurde.
Druckluftflaschen mit einem Volumen von 6,8 Liter mit einem daraus resultierendem Gesamt-Gerätegewicht von unter
10 Kilogramm sind erhältlich. Entwickelt werden derzeit Druckluftflaschen mit noch größeren Volumen aus noch
leichteren und festeren, aber auch preiswerteren Materialien. Damit lässt sich die Belastung der
Atemschutzgeräteträger deutlich reduzieren, aber natürlich nur, wenn die Kommunen diese Ausrüstung für ihre
Feuerwehren auch anschaffen.
Hinweis für Ausbilder:
Derzeit sind Druckluftflaschen mit 9,0 l Volumen erhältlich. Sie lassen sich aber nicht auf allen Pressluftatmern nutzen,
da sie länger und dicker sind. Deshalb sollte ihrer Nutzung eine Gefährdungsbeurteilung zum Nachweis der unbedenklichen Verwendung vorausgehen. Vorkommen darf z. B. nicht, dass diese Druckluftflaschen an den Feuerwehrschutzhelm anstoßen.
Folie 10 verwenden
zur Info
Folie 11 verwenden
zur Info
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
Inhalt
 Sicherheitsgefühl im Atemschutzeinsatz erhöhen und Unfallverhütung vorbeugend verbessern
Um die sichere Einsatzdurchführung zu gewährleisten, müssen
 den Atemschutzgeräteträgern einsatzbereite Atemschutzgeräte stehen
 alle erforderliche Persönliche Schutzausrüstung verfügbar sein und im erforderlichen Umfang getragen werden
 die Atemschutzgeräteträger ihre Atemschutzgeräte sicher handhaben können
 die Atemschutzgeräteträger gesund und körperlich fit sein
 die Einsatzgrundsätze beherrschen.
Merke
Der Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich.
Dem Atemschutzgeräteträger muss jederzeit klar sein, dass nur die Beachtung aller sicherheitsrelevanten
Maßnahmen und die korrekte Durchführung des Einsatzes die sichere Durchführung des Einsatzes gewährleistet.
Deshalb muss für den Atemschutzeinsatz auch auf die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften, z. B. der Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr DGUV Vorschrift 49, verwiesen werden. Das Vorgehen unter Atemschutz beinhaltet
immer die Beachtung der Unfallverhütung und die Sicherheit im Atemschutz. Zumindest während der
Atemschutzübungen empfehlen sich dafür Methoden der permanenten Pulsmessung, z. B. die Anwendung von
Pulsuhren oder von Systemen mit Pulsfernüberwachung. Im Atemschutzeinsatz lassen sich solche Systeme eher
selten nutzen. Dafür muss der Einsatzleiter dann aber die Atemschutzüberwachung abstrichlos und durchgehend anwenden lassen.
I 11
didaktische/methodische
Hinweise
Folie 12 verwenden
Nicht gesund sind
ASGT, wenn sie z. B.
über Unwohlsein, Erkältung, Magenschmerzen, Atemnot,
Enge im Brustbereich,
kalten Schweiß oder
Kribbeln im Mund- oder
Gliedmaßenbereich
klagen.
Merke
Wer in den Gefahrenbereich gesund hinein geht, muss auch gesund daraus zurückkehren.
Das persönliche Empfinden der Sicherheit verringert die psychologische Belastung des ASGT und ermöglicht so als
ein Faktor stressfreies Arbeiten unter Atemschutz. Dadurch lassen sich überlegtes und gefahräquivalentes Vorgehen
absichern. Puls und Blutdruck werden so nicht zusätzlich belastet. Dafür hat er besonders zu beachten:
 Belastungs- und Beanspruchungsfähigkeit der Atemschutzgeräteträger erhöhen
Atemschutzgeräteträger müssen gesund, körperlich besonders fit und in eine fundierte Aus- und Fortbildung im
Atemschutz eingebunden sein. Insbesondere sind Kenntnisse über zu erwartende Gefahren, Wirkungsweise und
Grenzen der Schutzwirkung sowie Fertigkeiten in der Handhabung ihrer Atemschutzausrüstung notwendig.
Die Unfallkassen empfehlen, nur sportlich aktive Atemschutzgeräteträger zum Einsatz zu bringen. Sicher ist das aus
verschiedenen Gründen nicht überall und sofort machbar. Aber ein anstrebenswertes Ziel ist schon und sei es auch
aus dem Grund des gesundheitlich ungefährdeten Lebens des Personals.
Folie 13 verwenden
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
Inhalt
Dafür hat sich schon lange bewährt, die Belastungsübung Atemschutz wenigstens einmal in 12 Monaten
durchzuführen.
Wer es z. B. aus finanziellen oder zeitlichen Gründen heraus ermögliche kann, die Anzahl der Belastungsübungen zu
erhöhen, sollte das im Interesse der Verbesserung des Trainingseffektes tun. Als günstig hat sich auch erwiesen, eine
zusätzliche Übung im Brandhaus bzw. Brandcontainer durchzuführen.
Darüber hinaus lässt sich aber auch durch sportliche Betätigung, vor allem im Bereich Ausdauersportarten, ein
Steigern der körperlichen Fitness und nachfolgend eine Erhöhung der Belastungs- und Beanspruchungsfähigkeit
erreichen. Vor allem das regelmäßige Sporttreiben wirkt sich fördernd auf die Belastungsfähigkeit aus. Neue
Untersuchungen von Arbeits- und Sportmedizinern haben ergeben, dass regelmäßig trainierende Personen ein bis zu
etwa 30-mal niedrigeres Herzinfarktrisiko haben als untrainierte.
2 Einsatzvorbereitung
2.1 Abgrenzung der Einsatztätigkeit der Feuerwehr
Die Einsatztätigkeiten der Feuerwehr sind darauf ausgerichtet, Schadenfeuer, Unglückfälle, lebensbedrohliche Lagen
für Menschen und Tiere sowie Notlagen von Fahrzeugen zu bekämpfen bzw. zu beseitigen. In die Vorbereitung
darauf sind also das Personal und die Ausrüstung der Feuerwehr einzubeziehen. Verantwortlich dafür sind die Träger
der Feuerwehr. In ihrem auftrag obliegt die Ausführung meist den Verantwortlichen der Feuerwehren.
Um die Einsatzvorbereitung fundiert und zielgerichtet betreiben zu können, lassen sich alle erforderlichen Aktivitäten
aus der Gefährdungsanalyse ableiten. Der Gefährdungsanalyse entsprechend sind auch die Atemschutzgeräteträger
auf die Einsatz-tätigkeit vorzubereiten und die Atemschutzausrüstung zweckentsprechend zu beschaffen sowie
einsatzbereit zu halten.
2.2 Vorbereitung der Atemschutzgeräteträger
Die Anforderungen an die Atemschutzgeräteträger mit Rettungsaufgaben bestehen zusammengefasst in Folgendem:
 Atemschutzgeräteträger müssen gesund und tagesaktuell körperlich fit sein.
 Sie müssen nach FwDV 2 Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr ausgebildet sein.
Sie müssen nach FwDV 7 Atemschutz und DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten fortgebildet
sein
Vor allem Kenntnisse über zu erwartende Gefahren, Wirkungsweise und Grenzen der Schutzwirkung sowie
Fertigkeiten in der Handhabung ihrer Atemschutzausrüstung sind erforderlich.
Atemschutzgeräte darf demnach tragen, der folgende Voraussetzungen nach Tabelle 1 erfüllt:
I 12
didaktische/methodische
Hinweise
Folie 14 verwenden
Folie 15 verwenden
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
I 13
Inhalt
Tabelle 5: Anforderungen an Atemschutzgeräteträger (ASGT) der Feuerwehr
nach FwDV 7
Voraussetzungen, um ASGT
Voraussetzungen, um
Hinweise
zu werden
ASGT zu bleiben
Mindestalter 18 Jahre
Höchstalter nach ärztlicher
Entscheidung
Körperliche Eignung in einer Erst- Körperliche Eignung nach Grundsatz Voraussetzungen für die
untersuchung nach den berufsge- G 26/3 zur Nach-untersuchung
Ausbildung zum Atemnossenschaftlichen Grundsätzen  bis zum 50. Lebensjahr alle 36 Mo- schutzgeräteträger sind die
für arbeitsmedizinische Vorsorgeerfolgreiche Absol-vierung des
nate,
untersuchungen, Grundsatz
 ab 50. Lebensjahr alle 12 Monate, Grund-lehrgangs Trm 1 und der
G 26 „Atemschutzgeräte“, dem-  in kürzeren Abständen entsprechendSprechfunker-Lehrgang.
nach für
ärztlicher Wei-sung oder des Ver Träger von Pressluftatmern und antwortlichen, auf eigenem Wunsch
Regenerationsgeräten die G
z. B. nach schwerer Krankheit, oder
26/3
mangelnder Leistungsfähigkeit
 Träger Schlauchgeräte G 26/2
 Träger Filtergeräte G 26/2 (für
 Filter der Feuerwehr nach vfdbRichtlinie 0802)
erfolgreich absolvierte Ausbildung Fortbildung pro Jahr durch
pro Jahr mmindestens
zum
 1 Belastungsübung in einer Atem-  1 Unterweisung
schutzübungsstrecke
 Truppmann 1
 1 Belastungsübung auf der
 ggf. 1 Übung unter Einsatzbedin Sprechfunker
Atemschutz-übungsstrecke
gungen
 Atemschutzgeräteträger
 bei geringer Einsatz-tätigkeit
 1 Unterweisung pro Jahr
zusätzlich eine Einsatzübung
kein Bart, lange Koteletten oder tiefe Narben im Bereich der
keine Haare im Dichtbereich der
Dichtlinie von Atemanschlüssen
Vollmasken
Körperschmuck darf nicht behindern oder gar gefährden
gefährdender Körperschmuck, z.
B. Ohrschmuck, ist vor dem Anlegen von Atemschutzgeräten
entweder zu entfernen oder
abzukleben
didaktische/methodische
Hinweise
Folie 16 verwenden
Nutzen Sie die Ausführungen in Verbindung
mit den Inhalten aus
Abschnitt 1 Bedeutung
Atemschutz zur Wissensfestigung
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
I 14
didaktische/methodische
Hinweise
Inhalt
Voraussetzungen, um ASGT
zu werden
Bei Einsatzbeginn gesund
Voraussetzungen, um
ASGT zu bleiben
Atemschutzgeräteträger, die Aufgaben bei ABC-Einsätzen durchführen,
müssen pro Jahr wenigstens eine einsatztaktische Übung unter CSA
absolvieren
Hinweise
„gesund“ bedeutet frei zu sein von
behindernden Krankheiten,
beeinträch-tigenden
Medikamenten, Drogen und
Alkohol.
Die Durchsetzung dieses Grundsatzes unterliegt der
Eigenverantwortung des
jeweiligen ASGT
üben entsprechender
Einsatzbedingungen und trainieren
möglicher Belastungen
Merke Grundsatz Atemschutz:
Bei Terminüberschreitung für die Belastungsübung auf der Atemschutzübungsanlage und die ärztliche Untersuchung nach G 26 darf der betreffende ASGT bis zur Nachabsolvierung keine Atemschutzgeräte tragen.
Der Atemschutzgeräteträger muss jederzeit fachlich ausreichend fortgebildet sein. Dazu zählt, dass er
 seine Atemschutzausrüstung beherrscht und etwaige Gerätemängel beim Anlegen erkennt
 sich während des Einsatzes einstellende Mängel oder Defekte an seiner Atemschutzausrüstung erkennt und ggf.
sofort den Rückzug antritt
 die Einsatzgrundsätze beherrscht
 die erforderliche Feuerwehrschutzkleidung (mindestens Körperschutzform 1) im Einsatz trägt
 die je nach Einsatzsituation erforderlichen Atemschutzgeräte oder andere Schutzausrüstung trägt
 die Einsatzbereitschaft des zu tragenden Atemschutzgerätes überprüfen kann (Einsatzkurzprüfung)
 Gefahren im Einsatz erkennt und ihr Bedrohungspotenzial einordnen kann
 sich bei Defekten des Atemschutzgerätes oder unvorhergesehenen gefährlichen Situationen richtig verhalten
kann
 die Kameradenrettung beherrscht und als Ersthelfer der Feuerwehr einsatzfähig ist.
Folie 17 verwenden
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
Inhalt
Hinweise für Ausbilder
Während der Ausbildung und danach wenigstens jährlich empfiehlt sich die Durchführung einer Dichtübung der aufgesetzten Vollmaske. Sie sollte beim Anpassen der Vollmaske mittels unschädlichen Gasen und Dämpfen in einem
Gasraum erfolgen, z.B. mit Disko-Nebel mit Geruchsstoff. Verboten ist die Nutzung von Gasen und Dämpfen mit
lungenschädigenden Bestandteilen wie Brom und Chlor, oder Brandrauch.
I 15
didaktische/methodische
Hinweise
Empfehlung 1:
Dichtübung in einem Übungsraum sollte mindestens 15 Minuten dauern. Zum Erkennen von Undichtigkeiten an
Atemanschlüssen sollten sich die Atemschutzgeräteträger intensiv bewegen.Bei Undichtigkeiten ist der Übungsraum
sofort zu verlassen, die Fehlerquelle zu suchen und zu beseitigen. Danach ist die Dichtübung zu wiederholen.
Empfehlung 2
Für die Ausbildung von Atemschutzgeräteträger sollte mindestens ein nach FwDV 2 ausgebildeter
Atemschutzausbilder bereit stehen. Er ist für die Durchführung der Ausbildung zuständig und hat dafür zu sorgen,
dass die Auszubildenden nicht überbelastet werden. Er kann von erfahrenen ASGT oder vom ASGW unterstützt
werden.
Merke
Wer die erforderlichen Atemschutzübungen nicht innerhalb von 12 Monaten ableistet und die Untersuchung
nach G 26 nicht innerhalb der festgelegten Fristen absolviert, darf bis zur Nachabsolvierung nicht mehr die
Funktion eines Atemschutzgeräteträgers ausüben.
2.3 Vorbereitung der Atemschutzgeräte
Es dürfen nur Atemschutzgeräte verwendet werden, die für die Einsätze bei den Feuerwehren zugelassen sind. Die
Zulassung der Atemschutzgeräte erfolgt als Zertifizierung auf der Basis der europäischen Richtlinie 89/656/EG PSARichtlinie sowie der darauf bezogenen 8. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz und wird mit dem „CEKennzeichen“ z. B. auf dem Typenschild des Pressluftatmers verdeutlicht.
Entsprechend der Richtlinie „RL vfdb 0802 Regeln für die Auswahl von Atemschutzgeräten und
Chemikalienschutzanzügen für Einsatzaufgaben bei der Feuerwehr“ werden nur Vollmaske und Masken-HelmKombination als Atemanschluss für die Feuerwehr anerkannt. Das schließt nicht aus, dass bei bestimmten Einsätzen
auf Grund spezieller Hinweisen von Fachberatern der Einsatzleiter andere Atemschutzgeräte, wie Halbmasken und
Gebläsefilter, anweisen kann. Fachberater können z. B. bei Einsätzen mit infektiösen Stoffen aus Gesundheits- oder
Veterinärämtern kommen.
Die Handhabung der Atemschutzgeräte hat entsprechend der Gebrauchsanleitung der Hersteller zu erfolgen.
Während der Vorbereitung auf die Einsätze muss die zur Benutzung vorgesehene Atemschutz-technik entsprechend
Folie 18 verwenden
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
Inhalt
der Richtlinie „RL vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr“ und nach Herstellervorschriften
gepflegt, gewartet, repariert und geprüft sein. Die Hersteller von Atemschutzgeräten geben in ihren
Produktbeschreibungen anwenderspezifische Hinweise zur Nutzung, Wartung und Pflege.
I 16
didaktische/methodische
Hinweise
Diese sollten, auch aus Gründen der Produkthaftung, unbedingt beachtet und eingehalten werden. Diese Tätigkeiten
werden durch ausgebildete Atemschutzgerätewarte in Atemschutzwerkstätten durchgeführt. Ihr Ziel ist die Erhaltung
der Einsatzbereitschaft der Atemschutzgeräte. Der Atemschutzgerätewart muss für die Atemschutzgeräte einen
Gerätenachweis führen und jede Tätigkeit am oder mit dem Gerät darin protokollieren sowie mit Datum und
Unterschrift abzeichnen. Der Gerätenachweis muss mindestens enthalten:
 Geräteart, Gerätenummer und Gerätestandort,
 Herstellungsdatum,
 Instandhaltungsnachweis (Prüf- und Wartungsnachweis),
 Verwendungsnachweis und
 Dokumentation von Auffälligkeiten oder Störungen am Atemschutzgerät.
Dafür bewährt haben sich Geräte-, Ausrüstungs- und Prüfkartein oder entsprechende Softwarelösungen.
3 Einsatzdurchführung
3.1 Allgemeine Einsatzgrundsätze
Folie 19 verwenden
Allgemeiner Einsatzgrundsatz: Eigenverantwortlichkeit Atemschutzgeräteträger
Der wichtigste Grundsatz im Atemschutz ist, dass der Atemschutzgeräteträger letztendlich für seine Sicherheit selbst
verantwortlich ist. Insbesondere betrifft das, dass er
 Zu Einsatzbeginn aktuell gesund ist, also das er entsprechend zu Einsatzbeginn frei von Alkohol, Drogen und behindernden Medikamenten und Krankheiten sein muss
 die Anforderungen an einen Atemschutzgeräteträger entsprechend Tabelle 7 (s.o.) erfüllt
Folie 20 verwenden
 Gerätesichtkontrolle und Einsatzkurzkontrolle vor dem Einsatz durchführt
 regelmäßige Kontrolle des Luftvorrates bei Isoliergeräten während des Einsatzes durchführt
 sich vor Beginn und am Ende des Atemschutzeinsatzes bei der verantwortlichen Führungskraft meldet
 die Wartung des Atemschutzgerätes (einschließlich des Atemanschlusses) nach Gebrauch in Abstimmung mit
dem Fahrzeugführer veranlasst
 festgestellte Mängel an seiner Ausrüstung meldet
 Atemschutzgeräte außerhalb des Gefahrenbereiches an- und ablegt
 zwischen zwei Atemschutzeinsätzen eine Ruhepause einlegt
 den Flüssigkeitsverlust durch geeignete Getränke ausgleicht
 Einsatzhygiene beachtet.
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
Inhalt
Merke:
Jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit eigenverantwortlich.
Die von den Atemschutzgeräteträgern anzuwendenden Einsatzgrundsätze werden besonders durch Einsatzart, Gefahren und Umgebungsluft, Ereignisort sowie Zeit bestimmt:

Einsatzart
z. B. Brandbekämpfung, ABC-Einsatz, Rettung, Kleinereignis, Havarie und Katastrophe

Gefahren und Umgebungsluft
z. B. Einsturzgefahr, Vorhandensein von ABC-Gefahrstoffen, mehr oder weniger als 17 Vol. -% Sauerstoff, Art
und Menge an Atemgiften und anderen schädigenden Stoffen, Luftbewegung

Ereignisort
z. B. offener oder geschlossener Raum, Übersichtlichkeit, Ausdehnung des Schadensereig-nisses, Größe des
Objektes, Oberflächenbeschaffenheit, Gefälle, Raumanordnung, Zu- und Abwasserversorgung,
Zugangsmöglichkeiten, Konzentration an brennbaren und/oder ABC-Gefahrstoffen

Zeit
z. B. Einsatzzeitvorgaben infolge des begrenzten Atemluftvorrates und der Beanspruchungen und Belastungen,
Erholungspause, regelmäßige Kontrolle des mitgeführten Atemluft- oder Sauerstoffvorrats
I 17
didaktische/methodische
Hinweise
ASGT auf diesen
grundlegensten Merksatz besonders hinweisen:
Folie 21 verwenden
Merke:
Wirkungen von Einsatzart, Gefahren, Umgebungsluft, Ereignisort und Zeit zur Grundlage von Einsatzentscheidungen machen
Grundsätzlich führt die verantwortliche Führungskraft, z. B. der Gruppenführer, zu Beginn des Einsatzes eine Lageerkundung durch. Dabei erkennt er die Gefahren an der Einsatzstelle, auch die möglicherweise auf die Atemschutzgeräteträger wirkenden. Er weist Schutzmaßnahmen an und sichert die Einhaltung der Einsatzgrundsätze im Atemschutz
einschließlich die Atemschutzüberwachung.
Grundsatz für die
Durchführung von
Atemschutzeinsätzen
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
I 18
Inhalt
Die je nach Einsatzsituation erforderliche Atemschutztechnik muss in ausreichender Anzahl vorhanden und
einsatzbereit sein.
didaktische/methodische
Hinweise
Das sind pro Gruppe mindestens 4 Pressluftatmer und Vollmasken, je 2 für Angriffstrupp und Sicherheitstrupp. Weitere Atemschutzgeräte muss die verantwortliche Führungskraft bedarfsgerecht in ausreichender Anzahl nachfordern.
Die Atemschutzausrüstung der Einsatzkräfte sollte austauschbar sein und bei Bedarf mit der Ausrüstung der
Nachbarwehren ergänzt werden können.
Bei Auftreten von Atemgiften in hohen Konzentrationen kann das Tragen von zusätzlicher Schutzausrüstung, z. B.
Spritzschutzanzüge und Chemikalienschutzanzüge, erforderlich werden. Bei Vorhandensein von Hautgiften ist zu
prüfen, ob das Tragen von Chemikalienschutzanzügen erforderlich ist. Bei zusätzliche Gefahren können je nach
Einsatzlage das Anlegen von Hitzeschutzkleidung und Kontaminationsschutzanzügen erforderlich werde.
Allgemeiner Einsatzgrundsatz: Auswahl von Atemschutzgeräten
Atemschutzgeräte und ggf. zusätzliche Schutzausrüstung wählt die verantwortlichen Führungskraft aus und weist sie
dem Atemschutzgeräteträgern an. Die Auswahl erfolgt so, dass mit der Art der Atemschutzgeräte die von der verantwortlichen Führungskraft während der Lageerkundung ermittelten Gefahren kompensiert werden. Die wichtigsten Kriterien für die Auswahl der Atemschutzgeräte enthält Tabelle 6.
Tabelle 6: Auswahl von Atemschutzgeräten für Einsatzaufgaben
Umluftabhängige Atemschutzgeräte lassen
Umluftunabhängige Atemschutzgeräte lassen
sich verwenden
Beispiel: Filter
sich verwenden
Beispiel: Pressluftatmer
Sauerstoffkonzentration in der Einatemluft über
Sauerstoffkonzentration in der Einatemluft unter
17 Vol.-%
17 Vol.-%
Art und Eigenschaft der vorhandenen Atemgifte
Brände in geschlossenen Räumen
bekannt
Filter schützen sicher gegen Art und KonzentraBrände mit Ruß- und Flockenbildung
tion der Atemgifte
keine starke Flocken- oder Staubbildung
Gase und Dämpfe sind bei Filterdurchbruch auf
den Atemschutzgeräteträger sinneswirksam
bei Gasausströmungen
Brände synthetischer Textilien und Kunststoffe
Schwelbrand im Filter durch Funkenflug ausschliesbar
Lagerfähigkeit nicht überschritten
bei Einsätzen unter der Erdoberfläche
bei Einsätzen in Tanks
Folien 22 bis 24 verwenden
Typische Atemschutzgeräte zeigen, z. B.
Kombinationsfilter und
Pressluftatmer
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
I 19
didaktische/methodische
Hinweise
Inhalt
Umluftabhängige Atemschutzgeräte lassen
sich verwenden
Beispiel: Filter
Einsatzbeispiele:
 Brände in offenen Bereichen, z. B. Wald-,
Wiesen- und Ödlandbrände
 Not-Dekontamination nach ABC-Einsätzen
 Dekontaminationsplätzen bzw. Dekontaminationsnachweisplätze
Umluftunabhängige Atemschutzgeräte lassen
sich verwenden
Beispiel: Pressluftatmer
bei Einsätzen unter Schutzanzügen, z. B. Chemikalienschutzanzug, Kontaminationsschutzanzug , Wärmestrahlenschutzkleidung
im Zweifelsfall, bei unbekannter Gefahrlage
Einsatzbeispiele:
 Wohnungsbrände
 Einsätze in Schächten, Brunnen, Kellern,
Tiefgaragen und U-Bahn-Tunnel
 Einsätze unter Schutzanzügen im Bereich
ABC-Gefahrstoffe
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät ist zu tragen, wenn bereits eine Bedingung der rechten Spalte der vorangegangenen Tabelle 6 zutrifft.
Die Atemschutzgeräteträger weist die verantwortliche Führungskraft mittels Einsatzbefehl an die Atemschutzgeräteträger an.
Innerhalb eines Trupps sollen gleiche Atemschutzgerätetypen verwendet werden. Notfalls erforderliche
Kameradenrettung muss mittels Atemschutznotfallrettung abgesichert sein.
Folien 23 und 24 verwenden
Allgemeiner Einsatzgrundsatz: zweckentsprechende Persönliche Schutzausrüstung tragen
Um bei Atemschutzeinsätzen richtig geschützt zu sein, müssen die Atemschutzgeräteträger die Persönliche Schutzausrüstung entsprechend Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 1 Grundtätigkeiten
- Lösch- und Hilfeleistungseinsatz- tragen (Bild und Tabelle 7).
Folie 25 verwenden
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
I 20
didaktische/methodische
Hinweise
Inhalt
Tabelle 7: Schutzausrüstung im Atemschutzeinsatz
Persönliche Schutzspezielle persönliche
ausrüstung nach FwDV 1
Schutzausrüstungen
 Feuerwehrschutzanzug
 Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
 Feuerwehrschutzhandschuhe
 Feuerwehrschutzschuhwerk
 Atemschutzgerät und
Vollmaske










Feuerwehrsicherheitsgurt
Feuerwehrleine
Wärmeschutzkleidung
Kontaminationsschutzanzug
Chemikalienschutzkleidung,
Spritzschutzkleidung
Flammschutzhaube
Handscheinwerfer
Holzkeil *)
zusätzliche
Atemschutzausrüstung




Brandfluchthauben
zweiter Atemanschluss am
Pressluftatmer
Orientierungsleinensystem
je nach Auftrag und Ausstattung der Feuerwehr
Rettungstuch,
Rettungskorb, Schleifkorb.
Bewährte (Mindest-)Zusatzausrüstung für Atemschutztrupps/Sicherheitstrupps, die zur
Rettung und Evakuierung vorgehen
 Pressluftatmer 300 bar, 2 x 6,8 Liter, mit Anschlussmöglichkeit für 2. Lungenautomaten
 Vollmaske
 1 Rettungszubehör pro Pressluftatmer, bestehend aus der 2 m- Verlängerung für die Mitteldruckleitung, Normaldrucklungenautomat, Vollmaske Normaldruck
 Rettungspack, bestehend aus in Tragetasche verpackter Druckluftflasche, 2 m- Verlängerung für
die Mitteldruckleitung, Anschlussmöglichkeit für 2 Lungenautomaten, Normaldrucklungenautomat,
Vollmaske Normaldruck, Bandschlinge
Bewährte (Mindest-)Zusatzausrüstung für Atemschutztrupps/Sicherheitstrupps, die zur
Rettung und Evakuierung vorgehen
 Bandschlinge
 Rettungstuch / Schleifkorbtrage / Krankentrage / Tragebrett/ Spinboard
 Feuerwehraxt
 Feuerwehrmesser
 Wärmetönungsgerät oder Wärmebildkamera
*) Hinweis:
Die Holzkeile ermöglichen das Festkeilen
der vom Atemschutztrupp vorsichtig geöffneten Türen von
Brandobjekten und
sichern so die
Schlauchleitung gegen
zudrücken und den
Rückzugsweg
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
Inhalt
I 21
didaktische/methodische
Hinweise
Allgemeiner Einsatzgrundsatz: einheitliche Atemschutzausrüstung im Trupp
Der Trupp darf nur vorgehen, wenn er die befohlene Schutzausrüstung und zusätzliche Ausrüstung trägt. Im Trupp
sind nur gleiche Typen einer Atemschutzgeräteart verwenden, also z. B. Pressluftatmer Überdruck und Pressluftatmer
Überdruck einschließlich entsprechende Vollmaske.
Das Tragen von Filter und Pressluftatmer in einem Trupp ist dagegen nicht statthaft. Der Grundsatz der gleichen
Ausrüstung soll u.a. die Kameradenrettung bei Gefahr ermöglichen, z. B. wenn die gegenseitige Hilfe mit Atemluft
erforderlich wird. Ihm widersprechen demnach folgende Ausrüstungen in einem Trupp:
 Pressluftatmer Überdruck und Pressluftatmer Normaldruck,
 Pressluftatmer und Regenerationsgerät,
 Pressluftatmer und Filtergerät.
Der vorgehende Trupp muss mindestens beim Eindringen in Bauwerke mit Beleuchtungsgeräten ausgerüstet sein.
Der Trupp lässt sich ferner mittels Warn- und Signalgeräte zusätzlich sichern. Dafür bietet die Industrie u.a. an
 Lagemelder bzw. Bewegungsmelder: Zusatzausrüstungen, die mit einem extrem lauten Ton, oft mit über 120
dB(A), ansprechen, wenn der Träger eine bestimmte Zeit bewegungslos verharrt
 Blitzgeräte: Zusatzausrüstung, die regelmäßig Lichtblitze hoher Lichtstärke aussenden.
Jeder Atemschutztrupp muss außerdem ein Handsprechfunkgerät mitführen.
Vollmasken Überdruck dürfen nur an Behältergeräte Überdruck angeschlossen werden. Zur Überwindung von
Gewindeunterschieden zwischen Atemschutzgeräten Überdruck und Normaldruck dürfen nur unlösbar angebrachte
Adapter genutzt werden. Z. B. müssen Filter mit so einem fest angebrachten Adapter versehen seien, wenn sie an
eine Vollmaske Überdruck angeschraubt werden sollen.
Erforderliche Sonderausrüstung, z. B. Chemikalienschutzanzüge und Kontaminationsschutzanzüge, müssen den
Atemschutzgeräteträgern bei Benutzung bekannt sein. Sie muss einsatzbereit sein und die Schutzausrüstung des
Atemschutzgeräteträgers muss mit ihnen kompatibel sein.
Zusätzliche Ausrüstungen können die Sicherheit der Atemschutztrupps erhöhen. Dazu gehören u.a.:
 Notsignalgeber, auch: Bewegungs- oder Totmannmelder bekannt, sind Geräte, die Bewegungsstillstand nach 20
Sekunden mit einem schrillen Alarmton anzeigen.
 Türkeile: Hilfsmittel, die selbst schließende Türen in Angriffs- und Rückzugswegen offen halten
 Helmlampen: kleine und leistungsstarke Lampen, die sich bei entsprechender Zulassung am
Folien 26 und 27 verwenden
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
Inhalt
Feuerwehrschutzhelm befestigen lassen
 Stifte zum Kennzeichnen abgesuchter Abschnitte
 Rettungsscheren zum Freischneiden.
I 22
didaktische/methodische
Hinweise
Allgemeiner Einsatzgrundsatz: Prüfung der Einsatzbereitschaft des Atemschutzgerätes
durchführen
Zur Gewährleistung der Eigensicherheit muss sich der Atemschutzgeräteträger von der Einsatz-bereitschaft seines
Atemschutzgerätes vor dem Betreten der Gefahrenbereiche selbst überzeugen. Deshalb führt er vor dem Einsatz eine
Einsatzkurzprüfung des Atemschutzgerätes einschließlich Maskendichtprobe (sog. Handballenprobe) durch (siehe
www.atemschutzlexikon.de, Abschnitt Fortbildung).
Diese Einsatzkurzprüfung führt der Atemschutzgeräteträger beim Anlegen der Geräte durch. Ziel ist die Prüfung der
Einsatzbereitschaft des Atemschutzgerätes am Einsatzort.
Nach dem ggf. notwendigen Wechsel der Atemluftflaschen des Pressluftatmer am Einsatzort führt der
Atemschutzgeräteträger auch eine Sicht- Dicht- und Funktionskontrolle des Pressluftatmers (siehe
www.atemschutzlexikon.de, Abschnitt Fortbildung) durch, bevor er das Gerät auf dem Fahrzeug unterbringt oder
wieder zum nächsten Einsatz vorgeht. Ziel ist die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft des Atemschutzgerätes.
Behältergeräte sind nur einsatzbereit, wenn
 sie äußerlich vollständig und einsatzbereit sind
 die Warneinrichtung bei 55 ± 5 bar anspricht
 sie je nach Geräteart 180 oder 270 bar Druck in den Flaschen besitzen.
Folie 28 verwenden
Allgemeiner Einsatzgrundsatz: Besondere Einsatzbedingungen im Atemschutzeinsatz:
- bei der Abwehr von Gefahren von ABC-Stoffen
In Einsatzsituationen unter Vorhandensein von ABC-Stoffen können alle Atemschutzgeräteträger zumindest
entsprechend der GAMS-Regel der Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz“ herangezogen
werden. Dann können für sie folgende Aufgaben stehen:
G – Gefahr erkennen
A - Absperren, Ausbreitung verhindern, Abwehr Brandentstehung und Löschbereitschaft herstellen
M – Menschenrettung
S – Spezialisten nachfordern.
Zur Menschenrettung kann die verantwortliche Führungskraft also entscheiden müssen, Atemschutz-geräteträger
Folie 29 verwenden
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
Inhalt
auch ohne spezielle ABC-Ausbildung und ohne spezielle Schutzausrüstung in den Gefahrenbereich zu schicken. Die
Einsatzleiter müssen dann besonders auf die Sicherheit ihrer Einsatzkräfte achten. Für einen derartigen
Rettungseinsatz muss die Gefahr für die Atemschutzgeräteträger weitest gehend verringert bzw. im vertretbaren
Verhältnis zum erreichbaren Nutzen stehen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten.
Das bedeutet, dass die Atemschutzgeräteträger mindestens Körperschutz Form 1, also
 umluftunabhängigen Atemschutz
 dicht geschlossene Einsatzbekleidung
 Kontaminationsschutzhaube, im Notfall auch nur Flammenschutzhaube,
tragen. Je nach Bedarf und Möglichkeit lassen sich auch provisorische Schutzmitteln, wie ABC-Schutzhandschuhe,
ABC-Schutzstiefel, Spritzschutzkleidung oder zusätzlich Wärmestrahlen-schutzanzug nutzen.
Im Übrigen gelten die speziellen Einsatzgrundsätze für Strahlenschutz- und Gefahrguteinsätze entsprechend der
FwDV 500.
Einsatzkräfte mit ABC-Spezialausbildung und ABC-Spezialtechnik haben die Gefahr aus der ABC-Lage zu beseitigen.
Dafür sind sie speziell ausgebildete Atemschutzgeräteträger und haben jährlich zusätzliche praktische Fortbildung,
u.a. eine ABC-Einsatzübung.
I 23
didaktische/methodische
Hinweise
- bei der Atemschutznotfallrettung
Wenn ein Atemschutzgeräteträger oder gar ein Trupp Atemschutzgeräteträger in eine eigene Notlage gerät, hat sich
eine besonders kritische Einsatzsituation eingestellt. Darauf müssen Einsatzführungskräfte, Atemschutzgeräteträger
und Sicherheitstrupps besonders vorbereitet sein. Zum Verhindern von Panik und falschen Handlungen ist Atemschutznotfallrettung besonders aus- und intensiv fortzubilden.
Hinweise für Ausbilder
www.atemschutzlexikon bietet dafür einen besonderen Abschnitt an. Mit dieser Unterstützung lassen sich Aus- und
Fortbildungen zum richtigen Verhalten in Notsituationen nach aktuellen Erkenntnissen durchführen für
 Bedarf für Atemschutznotfallrettung
 Selbstrettung im Trupp
 Rettung durch Sicherheitstrupp (Suchen, Finden, Retten).
Enthalten sind in diesen Ausbildungsunterlagen
 Grundsätze für Orientierung, Suchtaktiken, Absuchen und Kennzeichnen von Räumen
 Notruf
 Befreiung
 Verletztenfürsorge
Folie 30 verwenden
Nutze
atemschutzlexikon.de ,
Seite Ausbildung, Abschnitt Atemschutznotfallrettung
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
Inhalt
 Wiederherstellung oder Sicherung Atemluftversorgung
 Selbstrettung als Crashrettung.
Die Unterlagen sind nach gleichen Ausbildungsgrundsätzen und Methodiken aufgebaut wie die zur Ausbildung der
Atemschutzgeräteträger. Deshalb lassen die sich problemlos übernehmen und direkt nutzen.
I 24
didaktische/methodische
Hinweise
- für die Atemschutzüberwachung
Die Sicherheit der Feuerwehrleute während eines Einsatzes hat höchste Priorität. Dafür ist auch die Atemschutzüberwachung mit ihrer Übermittlung von Daten zum Ablauf des Atemschutzeinsatzes unerlässlich.
Die Atemschutzüberwachung als „die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Kontrolle und zur Unterstützung der unter
Atemschutz vorgehenden Trupps“ wird bei jeder Benutzung von isolierenden Atemschutzgeräten, gleich ob Übung
oder Einsatz, durchgeführt. Sie beinhaltet Registrierung und Überwachung des Atemschutzeinsatzes.
Die Atemschutzüberwachung wird zur Sicherheit der eingesetzten Trupps durchgeführt. Sie ist eine Unterstützung der
unter Atemschutz vorgehenden Trupps z.B. durch die Kontrolle der Behälterdrücke. Außerdem erfolgt eine Registrierung des Atemschutzeinsatzes.
Die Atemschutzüberwachung bleibt grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Einheitsführers.
Er kann die Atemschutzüberwachung selbst durchführen oder auf Befehl an eine geeignete Person (z.B. Maschinist
oder Melder) übertragen. Diese Personen müssen die Grundsätze der Atemschutzüberwachung kennen.
Die Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 Atemschutz regelt für die Atemschutzüberwachung
 Zeitpunkt und Inhalt von Meldungen zur Atemschutzüberwachung nachzuweisen
 den Inhalt der erforderlichen Registrierungen zur Atemschutzüberwachung festzuhalten, der enthalten soll:
o Datum
o Art des Gerätes
o Namen der Einsatzkräfte unter Atemschutz gegebenenfalls mit Funkrufnamen
o Uhrzeit beim Anschließen des Luftversorgungssystems
o Uhrzeit bei 1/3 und 2/3 der zu erwartenden Einsatzzeit
o Erreichen des Einsatzzieles
o Beginn des Rückzugs
 die Mindestzeitabstände zur Nachfrage nach Atemschutzsicherheit nach mindestens einem und nach zwei Drittel
der zu erwartenden Einsatzzeit.
Für die Atemschutzüberwachung sollen geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stehen.
Folie 31 verwenden
Nutze
atemschutzlexikon.de ,
Seite Ausbildung, Abschnitt Atemschutzüberwachung
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
Inhalt
Hinweise für Ausbilder
Zum Verhindern von falschen Handlungen ist die Atemschutzüberwachung besonders aus- und intensiv fortzubilden.
www.atemschutzlexikon bietet dafür einen besonderen Abschnitt mit folgenden Inhalten an:
 Begriffe
 Rechtliche Grundlagen
 Durchführung der Atemschutzüberwachung
I 25
didaktische/methodische
Hinweise
Mit dieser Unterstützung lassen sich Aus- und Fortbildungen zum richtigen Durchführen der Atemschutzüberwachung
nach aktuellen Erkenntnissen gepaart mit Hinweisen auf die erforderliche Gerätschaft und mit Vordrucken für den
Nachweis der Atemschutzüberwachung durchführen.
Die Unterlagen sind nach gleichen Ausbildungsgrundsätzen und Methodiken aufgebaut wie die zur Ausbildung der
Atemschutzgeräteträger. Deshalb lassen die sich problemlos übernehmen und direkt nutzen.
3.2 Einsatzgrundsätze beim Tragen von Isoliergeräten
3.2.1 Grundsätzliche Verhaltensweisen der Atemschutzgeräteträger
Der Beginn des Gefahrenbereiches wird gekennzeichnet, z. B. mit dem Verteiler für das Lösch-wasser. Bei der
Vornahme eines Schnellangriffs sollte der Verteiler immer zusätzlich gesetzt werden, um bei einer Ausdehnung der
Schadenslage schnell reagieren zu können.
Der Lungenautomat wird erst an der Rauchgrenze gegenseitig angelegt.
Der vorgehende Trupp dringt mit Wasser am Strahlrohr in das Brandobjekt ein. Bis zur Rauchgrenze kann der Trupp
ohne Wasser vordringen. Eine genügend große Schlauchreserve ist bereitzulegen, vor allem bei großen
Einsatzobjekten wie Lagerhallen, unterirdische Bauwerke und Hochhäuser.
Der Trupp geht im Gefahrenbereich in gebückter Haltung, bei eingeschränkter Sicht bevorzugt im Seitkriechgang
unter Ausnutzung jeglicher Deckung möglichst an der Wand entlang vor. Treppen und Schrägen werden im Seitkriechgang überwunden.
Beim Öffnen von Türen muss der Atemschutzgeräteträger zunächst das Türblatt auf Erwärmung abfühlen und dann
kurze Zeit (etwa 10 Sekunden) in Deckung der Tür verbleiben, um eine eventuelle Stichflamme der Durchzündung
(Flash-over) unbeschadet zu überstehen. Ein Stoß Löschwasserabgabe in den Raum soll bei möglicher Durchzündung vor der Stichflamme schützen.

Folie 32 verwenden
Folie 33 verwenden
Atemschutzüberwachung
Mit der Atemschutzüberwachung erfasst man entsprechend Bild
im Atemschutzeinsatz alle Daten der Atemschutzgeräteträger, weist alle einsatzrelevanten Daten nach, kontrolliert regelmäßige den mitgeführten Atemluftoder Sauerstoffvorrat, kommuniziert im Trupp zum Sichern des Zusammenhaltes des Trupps, sichert die Kommunikation Truppführer – Einheitsführer und sichert den Rückzug.
Folie 34 verwenden
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
didaktische/methodische
Hinweise
Inhalt
Merke
Die Atemschutzgeräteträger melden sich zur Datenregistratur und Datenüberwachung nach festgelegten
Abständen bei dem für die Atemschutzüberwachung Verantwortlichen.

I 26
Truppweises vorgehen
In den Gefahrenbereich wird prinzipiell nur truppweise vorgegangen.
Merke
Der Trupp bleibt im Einsatz eine Einheit und tritt auch gemeinsam den Rückweg an.
Hier Lehrunterlage
„Atemschutzüberwachung“ aus
www.atemschutzlexik
on.de  Ausbildung
 Atemschutzüberwachung.
nutzen
Folie 35 verwenden
Ausnahmen, z.B. beim Einstieg in einen Brunnen oder einen engen Schacht, muss die verantwortliche Führungskraft
gesondert anweisen. Dabei wird der Atemschutzgeräteträger besonders gesichert. Der Kontakt zum
Atemschutzgeräteträger muss stabil und dauerhaft sein, z. B. mit Sicht-, Signal-, Ruf- oder bevorzugt Funkkontakt.
Ein zweiter Trupp Atemschutzgeräteträger muss als Sicherheitstrupp zur Rettung einsatzbereit stehen.
Die Atemschutztrupps
 müssen zusammengestellt werden
 müssen die gleiche Atemschutzgerätetypen verwenden
 namentlich bekannt sein
 einen ausdrücklich eingesetzten Truppführer haben und
 aus mindestens zwei Atemschutzgeräteträgern bestehen.
Im Trupp sind gegenseitige Hilfe und Unterstützung selbstverständlich, auch bereits schon beim gegenseitigen
Anschluss von Vollmaske mit dem Anschlussstück des jeweiligen Atemschutzgerätes.
Merke
Die Einsatzkräfte innerhalb eines Trupps unterstützen sich.
 Kommunikation des Atemschutztrupp
Truppführer und Truppmann müssen im Einsatz bis auf wenige Ausnahmen zusammen bleiben. Truppmann und
Truppführer müssen im Atemschutzeinsatz ständig und genau ihre Situation im Gefahrenbereich beobachten und einschätzen. Der Atemschutztrupp muss ein Handsprechfunkgerät mitführen. Der Truppführer führt die Sprechfunkverbindungen, u.a. zum Absichern der Atemschutzüberwachung. Er informiert
Folien 36 und 37 verwenden
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
Inhalt
 nach Anschluss des Atemanschlusses an den Lungenautomat des Pressluftatmers
 etwa nach 1/3 und 2/3 der zu erwartenden Einsatzzeit
 bei Erreichen des Einsatzzieles
 bei Antritt des Rückweges
 je nach Situation lagebedingt, z. B. sofort bei besonderen Gefahren.
I 27
didaktische/methodische
Hinweise
Die Erreichbarkeit der vorgehenden Trupps ist wegen der begrenzten Reichweite von Sprechfunkgeräten ständig zu
überprüfen und sicherzustellen. Bricht die Funkverbindung ab, muss der Sicherheitstrupp soweit vorgehen, bis wieder
eine Sprechfunkverbindung besteht oder er den Atemschutztrupp erreicht hat. Es ist sofort ein neuer Sicherheitstrupp
bereitzustellen.
Die Durchsetzung einer einsatzgerechten Kommunikation setzt voraus, dass im Atemschutztrupp zwischen
Truppführer und Truppmann während des Aufenthaltes im Gefahrenbereich ständig eine sichere Verbindung besteht.
Dazu kann man sich die direkte Kommunikation, z. B. durch Sprechen oder mittels Feuerwehrzeichen, verwenden. In
Bereichen mit extremer Sichtbehinderung kann z. B. auch das Erfassen der Sicherheitsleine vom
Feuerwehrsicherheitsgurt des im Trupp vorn gehenden Truppmannes durch den nachfolgenden Truppführer das
Zusammenbleiben und im begrenzten Umfang auch die Kommunikation sichern.
Merke:
Jeder Atemschutztrupp muss grundsätzlich mit einem Handsprechfunkgerät ausgestattet sein.
Merke:
Beim Sprechfunken ist Funkdisziplin halten.
Ausnahme nach FwDV 7:
Nur an Einsatzstellen, an denen kein Atemschutzüberwachung durchgeführt wird, kann auf die Verwendung von
Handsprechfunkgeräten verzichtet werden.

Sicherung des Rückzuges
Der Trupp tritt den Rückzug geschlossen an. Um den Rückzug rechtzeitig antreten zu können, muss der Truppführer
entsprechend angewiesen werden oder bei lebensbedrohlichen Situationen selbst entscheiden können. Um
Anweisungen erhalten zu können, ist die intakte Kommunikation zwischen ihm und dem Einsatzleiter bzw. seinem
Folien 38 und 39 verBeauftragten jederzeit erforderlich. Um Rückzugsentschei-dungen des Einsatzleiters oder ggf. eigene Entscheidungen
wenden
an den Truppmann übermitteln zu können, muss der Truppführer mit seinem Truppmann kommunizieren können.
Der Trupp muss seinen Rückweg bzw. Rückzug ausreichend sichern, z. B. durch eine Schlauchlei-tung,
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
Inhalt
Feuerwehrleine oder ein Leinensicherungssystem. Eine Funkverbindung und die Verwendung von Wärmebildkameras
sind zur Sicherung des Rückweges ungeeignet.
Die Einsatzdauer eines Atemschutztrupps richtet sich nach derjenigen Einsatzkraft innerhalb des Trupps, deren
Atemluftverbrauch am größten ist.
Der Trupp tritt den Rückweg geschlossen an und meldet sich nach der Rückkehr beim Einsatzleiter oder dessen
Beauftragten. Der Truppführer verlässt als letzter die Einsatzstelle.
Tritt ein Atemschutztrupp den Rückweg an, muss er sich dabei gegen mögliche Gefahren der Einsatzstelle, z. B.
 Brandeinwirkungen durch Flammen und Hitze
 Ein- und Absturz
 Gefahrstoffeinwirkungen
schützen und wehren können.
Der Rückzug ist anzutreten, wenn bereits eine der folgenden 7 Rückzugsbedingungen zutrifft:
 nur noch die doppelte Menge an Atemluft vorhanden ist wie die beim Vormarsch verbrauchte d.h., die doppelte
Menge der auf dem Vormarsch verbrauchten Atemluft muss für den Rückzug bereit stehen. Für den Rückweg ist
in der Regel die doppelte Atemluftmenge wie für den Hinweg einzuplanen. Näherungsformel zum Abschätzen des
Drucks bei Beginn Rückmarsch:
I 28
didaktische/methodische
Hinweise
prück = 2 x pan
pan : Druck in der Atemluftflasche bei Ankunft am Einsatzziel
prück: Druck in der Atemluftflasche bei Beginn Rückmarsch






die Warneinrichtung des Pressluftatmer anspricht
das weitere Erfüllen der Einsatzaufgabe das Leben der Truppangehörigen akut gefährdet, z.B. wenn der Trupp
einen Unfall erleidet oder deutliche Einsturzgefahr entsteht
Defekte an der Atemschutzausrüstung auftreten
die Sprechfunkverbindung unterbricht oder ausfällt
der Befehl zum Rückzug erteilt wird bzw. der Einsatzbefehl erfüllt ist
bei thermischer Überlastung z. B. nach einer Durchzündung.
Faustformel vorrechnen,
z. B.: pan = 45 bar
=> prück = 90 bar
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
didaktische/methodische
Hinweise
Inhalt

I 29
Notfallmeldung
Folie 40 verwenden
Merke
In Not geratene Einsatzkräfte alarmieren mittels Notfallmeldung die verantwortliche Führungskraft. Dafür
verwenden sie das Kennwort „MAYDAY“.
Sobald das „MAYDAY“ im Sprechverkehr ertönt, haben nur noch der Anrufende, also die in Not geratene Einsatzkraft,
und der Angerufene, also die verantwortliche Führungskraft, Sprecherlaubnis.
Die Notfallmeldung wird entsprechend folgendem Funkschema abgesetzt:
1. ……….> „MAYDAY –MAYDAY – MAYDAY,
2.
hier …………….…. (Funkrufname der in Not geratenen Einsatzkräfte),
3.
Standort: …………………………….……
4.
Lage /Grund des Notrufs: …..………….…
5.
MAYDAY – kommen“
Hier Lehrunterlage
„Atemschutznotfallrettung“ aus
www.atemschutzlexik
on.de  Ausbildung
 Atemschutznotfallrettung nutzen
Hinweis Ausbilder:
Das bisher verwendete Stichwort “Blitz“ als eingeführtes Code-Wort der Vorrangstufe zur Freihaltung des
Funkverkehrs entsprechend Polizeidienstvorschrift PDV 810 „Sprechfunkdienst“ gilt weiterhin und zusätzlich. In Not
geratene Atemschutzgeräteträger können also „Blitz“ oder „MAYDAY“ benutzen bzw. von vornherein auf die
Vorrangstufe nach PDV 810 (Blitz) verzichten, weil „MAYDAY“ bereits die Notsituation beschreibt.
3.2.2 Die besonderen Aufgaben und Verantwortungen des Truppfühers
Der Truppführer trägt während des Einsatzes die Verantwortung für den Trupp. Er vertritt die verantwortliche Führungskraft bzw. seinen Gruppenführer im Trupp, wenn Entscheidungen von außen nicht gefällt werden können, z. B.
bei Rückzug infolge plötzlicher Lebensgefahr. Er kontrolliert das ordnungsgemäße Anlegen der Atemschutzgeräte
und achtet darauf, dass die Atemschutzgeräte beim Betreten des Gefahrenbereiches aufgesetzt bzw. angelegt sind.
Atemschutzgeräteträger legen ihre Geräte entsprechend der Festlegung in der jeweiligen Bedienungsanleitung an.
Merke:
Atemschutzgeräte mit Druckbehälter, die bei Einsatzbeginn weniger als 90 Prozent des Nenn-Fülldruckes anzeigen, sind grundsätzlich n i c h t einsatzbereit.
Folien 41 und 42 verwenden
Anlegen entsprechend
der Ausführungen im
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
Inhalt
Werden die Atemschutzgeräte bereits auf der Fahrt zur Einsatzstelle angelegt, dürfen sich die Gerätearretierungen
erst nach Fahrzeugstillstand lösen können.
Der Truppführer lässt sich mit seinem Trupp bei der verantwortlichen Führungskraft registrieren und meldet dort
seinen Trupp zum Vorgehen ab sowie nach Rückkehr wieder an. Dabei ist zu melden: Name Atemschutzgeräteträger,
Gerätenummer, Druck am Manometer, Uhrzeit des Vorgehens, Einsatzauftrag. Weitere Aufgaben des Truppführers
können sein. Er
 läuft zur Sicherung des Truppmanns und zum Erhalten der Übersicht hinter seinem Truppmann
 setzt die Einsatzgrundsätze durch
 führt die Funkverbindung zum Einsatzleiter
 muss für den Einsatzleiter bzw. dessen Vertreter unabhängig von der Einsatzlage ständig erreichbar sein
 teilt dem Einsatzleiter bzw. dessen Vertreter ständig alle wichtigen Beobachtungen und Informationen mit
 überwacht ständig, vom Anlegen an, die Einsatzbereitschaft der Atemschutzgeräte im Trupp
 ist für die Überprüfung des Atemluftvorrates des Behältergerätes während des Einsatzes durch alle Truppmitglieder entsprechend der Festlegungen für die Atemschutzüberwachung verantwortlich.
 meldet den jeweils niedrigsten Druck
 informiert die verantwortliche Führungskraft über den Beginn des Rückzuges.
I 30
didaktische/methodische
Hinweise
Kapitel Gerätekunde
bzw.
www.atemschutzlexiko
n.de wiederholen lassen
Merke:
Atemschutzgeräteträger üben Atemschutzdisziplin aus. Auch in schwierigen Fällen bewahren sie Ruhe und
zeigen Kameradschaftsgeist.
3.2.3 Sicherheitstrupp: Verantwortung, Aufgaben und Vorgehen
Verantwortung des Sicherheitstrupps
Merke:
Der Sicherheitstrupp ist ein mit Atemschutzgeräten ausgerüsteter Atemschutztrupp, dessen Aufgabe es ist, bereits eingesetzten Atemschutztrupps im Notfall unverzüglich Hilfe zu leisten.
Sicherheitstrupps kommen zum Einsatz, wenn
 der Atemschutztrupp in einen Notsituation gerät
 dieAtemschutzüberwachung eine Gefahr während des Einsatzablaufs erkennt
 die Sprechfunkverbindung zum Atemschutztrupp unterbricht oder ausfällt.
Folie 43 verwenden
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
Inhalt
Aufgaben des Sicherheitstrupps
Merke:
Der Sicherheitstrupp hat die drei Grundaufgaben

Suchen

Finden

Retten
von in Not geratenen Atemschutzgeräteträgern, ggf. auch anderer Personen, durchzuführenren
Bricht die Funkverbindung ab, muss der Sicherheitstrupp soweit vorgehen, bis wieder eine Sprechfunkverbindung
besteht oder er den Atemschutztrupp erreicht hat. Erforderlichenfalls wird der bisherige Sicherheitstrupp dann
„Relaisstelle“ zum Weiterleiten von Informationen.
Je nach Einsatz bzw. Arbeitsaufgabe
 sind für den vorgehenden Atemschutztrupp im Feuerwehreinsatz grundsätzlich mindestens ein Sicherheitstrupp
bereitzustellen
 können auch mehrere Sicherheitstrupps eingeteilt werden, z. B. wenn die Atemschutztrupps über verschiedene
Angriffswege in von außen nicht einsehbare Bereiche vorgehen
 können die Einsatzleiter an unübersichtlichen Einsatzstellen oder für Bereiche mit erhöhtem Gefahrenpotential
jeden im Gefahrenbereich tätigen Atemschutztrupp mit einem Sicherheitstrupp absichern lassen
 sind Sicherheitstrupps so mit Atemschutzgeräten auszurüsten, dass sie erst bei Beginn der Rettung Atemluft
abatmen müssen. Bis dahin können sie auch andere geeignete Tätigkeiten ausführen, müssen aber immer zu
jedem Zeitpunkt in der Lage sein, ihrer Rettungsaufgabe gerecht zu werden.
Den Einsatz des Sicherheitstrupp weist die verantwortliche Führungskraft, z. B. der Gruppenführer, an.
Atemschutztrupp und Sicherheitstrupp müssen wenigstens gleich stark und gleich ausgerüstet sein. Je nach Risiko
und personeller Stärke des eingesetzten Atemschutztrupps wird die Stärke des Sicherheitstrupps erhöht. Dies gilt
insbesondere bei Einsätzen in ausgedehnten Objekten, beispielsweise in Tunnelanlagen und in Tiefgaragen. Der
Sicherheitstrupp steht einsatzbereit, z. B. am Ort der Atemschutzüberwachung
 den Pressluftatmer vollständig angelegt, die Vollmaske in Bereitschaftslage und die Einsatzkurzprüfung durchgeführt oder
 Lungenautomat nicht angeschraubt
 in Bereitschaft
 auf Weisung, z. B. bei besonderen Gefahren im Einsatzbereich, den Pressluftatmer vollständig angelegt, Voll-
I 31
didaktische/methodische
Hinweise
Die Darstellung von
Aufgaben und Vorgehen des Sicherheitstrupps beim Suchen –
Finden – Retten enthält
www.atemschutzlexiko
n.de  Ausbildung 
Atemschutznotfallrettung.
Folie 44 verwenden
Atemschutzgeräteträger sollten so ausgebildet werden, dass jeder in einem Sicherheitstrupp einem in Not
geratenen Atemschutzgeräteträgern
Hilfe leisten kann. Dazu müssen sie die
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
I 32
didaktische/methodische
Inhalt
Hinweise
maske aufgesetzt und Einsatzkurzkontrolle durchgeführt
Grundaufgaben des
Für den vorgehenden Sicherheitstrupp ist sofort ein neuer Sicherheitstrupp bereitzustellen. Oft wird dafür der Grup- Sicherheitstrupps „Supenführer mit dem Zugführer kooperieren müssen.
chen – Finden – Retten“ beherrschen und
Bei Einsätzen zur Brandbekämpfung muss für den Sicherheitstrupp ebenfalls eine Schlauchleitung mit Strahlrohr am
wissen
Verteiler bereitgestellt sein, deren Mitnahme der Einsatzleiter aber situationsabhängig anweist.
 welche Suchtaktik
Der Sicherheitstrupp führt bei entsprechenden Lagen weitere, in seiner Feuerwehr genutzte Hilfsmittel zum
sie anwenden könsofortigen Einsatz mit. Er wird beim Tragen der in Not geratenen Atemschutzgeräteträger körperlich stark
nen, z. B. Linkebeansprucht, vor allem im Bereich Muskulatur, Bandscheiben, Atmung und besonders Kreislauf. Er wird bei seinem
Hand-Regel, RechEinsatz meist noch mehr beansprucht als der zu rettende Trupp. Dabei kommt der Sicherheitstrupp aus einer
te-Hand-Regel,
Einsatzphase relativer Körperruhe, zumindest einer mit wenig Beanspruchung. Von ihm wird also innerhalb
Taucherregel, Verkürzester Zeit zumindest gesundheitsbedenklich Höchstleistung abgefordert.
ästelungstaktik
Neben dieser physischen Beanspruchung wird er sehr stark psychologisch belastet. Er wird ja schließlich zuerst das

mit welchen MaßDrama zu erleben haben, dass seine Kameraden betroffen hat, die er jetzt retten soll. Während des Rettens muss er
nahmen und Gerädie dann meist hilflosen Kameraden schützen, z. B. vor mechanischen Belastungen und schädigenden Stoffen
ten sie Hilfe leisten
einschließlich Atemgiften. Deshalb sollten dem Sicherheitstrupp Geräte zur Nutzung bereitgestellt werden, die ihm
können, z. B. um
seine Aufgabe erleichtern. Dazu zählen
die Atemluftversor Ausrüstungen zur Notluftversorgung in Atemnot geratener Atemschutzgeräteträger, z. B.
gung am Unfallort
o Reservepressluftatmer,
im Gefahrenbeo Pressluftatmer mit einem zweiten Anschluss zur Aufnahme für den Lungenautomaten des in Not geratenen
reich als NotluftAtemschutzgeräteträger
versorgung sichern
o Langzeit-Pressluftatmern (2 CFK-Flaschen 6,8 Liter, 300 bar) mit einem zweiten Anschluss zur Aufnahme für
können
den Lungenautomaten des in Not geratenen Atemschutzgeräteträger
 wie und womit sie
o Rettungspack – eine in einer Tragetasche befindliche Atemluftflasche mit Druckminderer, 2 m Mitteldruckdie in Not gerateschlauch und Anschlussstück für 2 Lungenautomaten
nen retten können,
o Brandfluchthaube
z. B.Crashrettung.
 Rettungsgeräte zum schnellen Abtransport von gehunfähigen Atemschutzgeräteträgern, z. B.
o Bandschlinge
o Schleiftrage
Folie 45 verwenden
o Schleifkorbtrage
o Tragetuch
o Rettungswindel
o Krankentrage
o Schaufeltrage
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
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didaktische/methodische
Hinweise
Inhalt
Merke:
Zur Grundausrüstung aller Atemschutzgeräteträger sollte die Bandschlinge gehören.
Merke:
Jeder Atemschutzgeräteträger des Sicherheitstrupps muss sein Atemschutzgerät einsatzkurzkontrolliert angelegt tragen. Der Atemanschluss bleibt ohne besondere Weisung des Einsatzleiters in Bereitschaftslage. Ggf. erforderliche Zusatzausrüstung liegt schnell erreichbar bereit.
Zwei Ausnahme ermöglichen Abweichungen zum Stellen eines Sicherheitstrupps:
 Ausnahme 1: Nach FwDV 7 Atemschutz
„An Einsatzstellen, an denen eine Gefährdung von Atemschutztrupps weitestgehend
auszuschließen oder die Rettung durch einen Sicherheitstrupp auch ohne Atemschutz
möglich ist, beispielsweise bei Brandeinsätzen im Freien, kann auf die Bereitstellung
von Sicherheitstrupps verzichtet werden.“

Ausnahme 2: Nach DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren, Abschnitt B Besondere Bestimmungen, Verhalten
im Feuerwehrdienst, § 17. (1) „Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein
sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur
Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen
werden.“
Hinweis für Ausbilder:
Zur Rettung von Menschen kann der Einsatzleiter im Extremfall auf den Sicherheitstrupp verzichten, wenn er Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durchsetzend die Rückkehr des Atemschutztrupps für sicher hält.
Vorgehen Sicherheitstrupp bei Atemschutzunfällen
1 Einweisung
Sollten trotz aller Vorsicht Unfälle auftreten, ist der Sicherheitstrupp zur Lage des zu rettenden Trupps entsprechend
folgender Fragen einzuweisen und schnellstmöglich in Marsch zusetzen.
 Wo ist der verunglückte Trupp in die Einsatzstelle eingedrungen?
 Wo befindet sich der verunglückte Trupp jetzt?
Folie 46 verwenden
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
Inhalt
 Wie ist er erreichbar?
 Wie hat er seinen Angriffsweg markiert, z. B. Schlauchleitung, Feuerwehrsicherungsleine, Führungsleinensystem?
 Haben wir Funkkontakt?
 Welche Gefahren bestehen eventuell auf Anmarsch, am Rettungsort und auf dem Rückweg?
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didaktische/methodische
Hinweise
Beim Suchen, Finden und Retten muss der Sicherheitstrupp sich und die geretteten Atemschutzgeräteträger gegen
mögliche Gefahren der Einsatzstelle, z. B.
 Brandeinwirkungen durch Flammen und Hitze
 Ein- und Absturz
 Gefahrstoffeinwirkungen
schützen und wehren können. Deshalb muss er z. B. bei der Brandbekämpfung ein eigenes Schutzrohr zur Sicherung seines Angriffs- und Rückzugsweges mitnehmen.
2. Einsatztaktische Grundregeln beim Suchen durch Sicherheitstrupp
Der Sicherheitstrupp sichert den eigenen Rückzugsweg und der Truppführer gibt die überprüften Druckwerte an den
Atemschutzüberwachenden weiter. Danach begibt er sich in den Gefahrenbereich. Der Sicherheitstrupp nimmt die in
der jeweiligen Feuerwehr zur Notluftversorgung genutzte Ausrüstung, z. B. Rettungspack mit. Beim Vorgehen
orientiert er sich an der Rückwegsicherung des zu rettenden Trupps, z. B. an deren Schlauch, und an den
Kontaktmeldungen des zu rettenden Atemschutztrupps.
Folie 47 verwenden
Suchtaktiken und ausführlichere Ausführungen zu den Aufgaben
und Möglichkeiten des
Um effektiv nach Vermissten suchen zu können, müssen die bereits abgesuchten Bereiche gekennzeichnet werden. Sicherheitstrupps beim
Suchen – Finden – RetNur so lässt sich doppelte Arbeit vermeiden. Das Kennzeichen der abgesuchten Bereiche wird besonders dringlich,
wenn sich die Suchtrupps bei längerer Suchzeit abwechseln müssen. Eine eindeutige Kennzeichnung lässt sich z. B. ten enthält
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durch das Beschriften der Tür des Raumes mit Ölkreide mit einem Schrägstrich „ / “ durchführen. Bereits
n.de  Ausbildung 
abgesuchten Bereiche lassen sich z. B. durch das Kennzeichnen der Türen mit dem Hinzufügen eines entgegen
Atemschutznotfallretgesetzten Schrägstriches, es entsteht ein „X“, markieren.
tung.
Für das effektive Vorgehen beim Suchen unterstützt sehr gut der Einsatz einer Wärmebildkamera. Das Suchen erfolgt nach den Grundregeln, z. B. Linke-Hand-Regel, Rechte-Handregel, Verästelungstaktik und Taucherregel.
3. Finden, Notluftversorgung sichern, Einsatzleiter informieren
Beim Erreichen der in Not geratenen Atemschutzgeräteträger muss der Sicherheitstrupp
 Einsatzleiters über Erreichen Einsatzort und vorhandene Situation informieren
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
Inhalt
 Panik vermeiden bzw. vorhandene Panik dämpfen und selbst Ruhe bewahren z.B. durch kühle Überlegung und
konzentriertes, tiefes Durchatmen
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didaktische/methodische
Hinweise
Folie 48 verwenden
Merke
Stehe still und sammle Dich!





bei Bedarf je nach Ausrüstung der Feuerwehr Notluftversorgung sichern
den Überblick behalten, selbst bei schlechter Sicht
die eigene Lage nicht verschlechtern
Betroffenen helfen, zur schnellstmöglichen Rettung vorbereiten und dabei deren Stress abbauen
Atemschutzgeräte nicht abnehmen.
4. Verunfallte retten
Bei Lebensgefahr im verunfallten Atemschutztrupps ist höchste Eile geboten und bevorzugt Crashrettung anzuwenden. Während der Rettung erforderlichenfalls Notluftversorgung absichern. Als Rettungsmittel in der Feuerwehr vorhandene Ausrüstung nutzen, womit die Rettung situationsabhängig erfolgt durch Herausführen oder Herausziehen
mit den in der Feuerwehr vorhandenen Rettungsmitteln, z. B. mittels Bandschlinge, Rettungstuch oder
Schleifkorbtrage. Über den Beginn des Rückmarschs ist der Einsatzleiter zu informieren. Auf dem Rückmarsch ist
Der Einsatzleiter alarmiert über die Leitstelle spätestens während der Rettung den Rettungsdienst.
Nach Rückkehr aus dem Gefahrenbereich sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
 erforderlichenfalls lebensrettende Sofortmaßnahmen weiterführen
 erforderlichenfalls Erste Hilfe durchführen
 Übergabe an Rettungsdienst.
Folie 49 verwenden
Merke:
Menschenrettung geht vor allen anderen Einsatzmaßnahmen.
Folie 50 verwenden
5. Atemschutzgerät sicherstellen.
Falls mit einem Atemschutzgerät ein Unfall passiert, ist
 der Öffnungszustand des Ventils zu kennzeichnen und schriftlich festzuhalten (auch Anzahl der Umdrehungen
bis zum Schließen des Ventils)
 der Behälterdruck schriftlich festzuhalten
Mängel an Atemschutzgeräten, die auf technische Fehler oder
Konstruktionsfehler
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
Inhalt
 das Atemschutzgerät einschließlich Atemanschlusses vor Weiterverwendung geschützt und unverändert sicherzustellen und dem Atemschutzgerätewart zuzuführen
 der Unfall oder Beinaheunfall dem Leiter der Feuerwehr zu melden.
Merke
Jeder Unfall oder Beinahe-Unfall bzw. das Vorkommnis ist dem Leiter der Feuerwehr unverzüglich zu melden.
Nach Abschluss des Einsatzes sollte immer das Ereignis rekonstruiert werden, um taktische und technische Fehler
auswerten zu können. Durch entsprechende Folgemaßnahmen sind die Ursachen abzustellen.
3.3 Einsatzgrundsätze beim Tragen von Filtergeräten
Das Tragen von Filtern gewinnt wieder an Bedeutung. Gründe sind u.a. die Anforderungen von ABC-Einsätzen, z. B.
auf dem Dekontaminationsplatz, regional bedingt die Wald- und Ödlandbrandeinsätze und die Forderung der Normen
für die Ausstattung von Löschfahrzeugen mit Filtern, z. B. für das LF 10.
Merke:
Filter dürfen nur bei über 17 Vol % Sauerstoff und bei in Art und Eigenschaften bekannten Atemgiften getragen
werden. Filtergeräteeinsatz ist die Ausnahme, Pressluftatmer (ggf auch Regenerationsgeräte) die Regel.
Auf Grund von Unfällen durch brennende Filter (Filter enthalten brennbare Stoffe, z. B. Zellulose und Aktivkohle)
wurde der Filtereinsatz bei Einsätzen mit Funkenflug, z. B. beim Brennschneiden oder Trennschleifen, untersagt.
Filtergeräte können nur eingesetzt werden, wenn
 Luftsauerstoff mit 17 Vol% in ausreichendem Maße vorhanden ist
 die Gefährdung durch vorhandene Atemgifte abgeschätzt werden kann
 die Einsatzgrenzen der Atemfilter deren Einsatz gestatten
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didaktische/methodische
Hinweise
hinweisen, sollten
unparteiisch an die
betreffende
Zulassungsstelle, z. B.
die Exam Prüf GmbH
Fachstelle Atemschutz
in Essen, und den
Hersteller des
Atemschutzgerätes
gemeldet werden. Die
Exam Prüf GmbH leitet
die Meldung an die
Vereinigung zur Förderung des deutschen
Brandschutzes, vfdb,
Referat 8 Atem- und
Körperschutz, weiter.
Folie 51 verwenden
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
Inhalt
 keine starke Staub-, Ruß- und Flockenbildung vorliegt
 die auszufilternden Gase und Dämpfe für die Atemschutzgeräteträger bei Filterdurchbruch sinneswirksam sind, also z. B. riech- und schmeckbar
 die Angaben des Filterherstellers keinen Wiederspruch zum Verwendungszweck enthalten
In Zweifelsfällen sind Isoliergeräte zu verwenden.
Atemfilter, die
 benutzt wurden, müssen nach dem Einsatz unbrauchbar gemacht und entsorgt werden
 geöffnet, aber nicht benutzt wurden, lassen sich noch 6 Monate im Einsatz verwenden
 unbenutzt überlagert wurden, lassen sich zu Ausbildungs- und Übungszwecken verwenden.
Im Bereich der öffentlichen Feuerwehren werden hauptsächlich Kombinationsfilter, entsprechend Richtlinie vfdb 0802
der Filter ABEK2 P3, verwendet. Filter sind nur einmal benutzbar und anschließend zu entsorgen.
4 Abschluss und Nachbereitung des Atemschutzeinsatzes
Abschluss und Nachbereitung am Einsatzort:
Nach dem Verlassen des Gefahrenbereiches meldet sich der zurückgekehrte Atemschutztrupp beim Einsatzleiter
oder der Stelle der Atemschutzüberwachung. Danach legt er die Atemschutzgeräte und der Atemschutzmasken
möglichst an einem witterungsgeschützten, zugfreien Ort oder, je nach Jahreszeit, in einem warmen Raum ab. Vor
wiederholtem Einsatz unter Atemschutz sollten die Einsatzkräfte ausreichende Erholungszeit einlegen können. Die
sollte wenigstens der Einsatzzeit entsprechen.
Zu beachten ist, dass keine Informationen über das Einsatzgeschehen an Außenstehende oder Schaulustige geben
werden. Die Presse informieren dafür eigens vorgesehene Kameraden.
Unverzüglich wird die Einsatzbereitschaft der Atemschutzgeräte wieder hergestellt durch
 Tausch Atemluftflaschen
 ggf. Tausch Lungenautomat
 Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle.
Dafür lassen sich befähigte und vom Leiter Feuerwehr bestätigte Atemschutzgeräteträger, Beauftragte Atemschutz
oder Atemschutzgerätewarte einsetzen.
Zum Schutz vor Kontamination durch Gefahrstoffe ist die Einsatzhygiene entsprechend Abschnitt „Einsatzhygiene“ zu
beachten.
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didaktische/methodische
Hinweise
Folie 52 verwenden
Abgelaufene oder geöffnete und unbenutzte
Filter können für
Übungen benutzt werden, wenn keine reale
Gefährdung durch die
Umgebungsatmosphäre oder durch eine
Vorbeaufschlagung des
Filters vorliegt.
Folie 53 verwenden
Folie 54 verwenden
Folie 55 verwenden
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
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didaktische/methodische
Hinweise
Inhalt
Einsatzhygiene am Einsatzort
Einsatzkräfte werden in nahezu jedem Einsatz kontaminiert. Je nach Einsatzart können dazu z. B. Brandrauch,
radioaktive Stoffe, infektiöse Stoffe oder Chemikalien beitragen.
Brandrauch
Darin sind z. B. bei Verschwelung, Zersetzung, Pyrolyse und Verbrennung entstandene Brandprodukte wie Ruß,
Aschen, verschiedene gasförmige Stoffe (z. B. CO, CO2 , HCl) und Dämpfe (NH3, Kohlenwasserstoffe, Chlorkohlenwasserstoffe) enthalten. Brandruße enthalten verschiedene Schadstoffe wie Dioxine, Furane, Salze,
Metalle und Metalloxide.
Radioaktive Stoffe
Atomare Stoffe können den Menschen durch direkte Bestrahlung von Außen oder vor allem nach ihrer
Inkorporation durch Bestrahlung und Giftwirkung im Körperinneren gefährden.
Infektiöse Stoffe
Beim Umgang mit Mikroorganismen oder Teilen davon können Gefahren für Einsatzkräfte durch infektiöse
Stoffe entstehen. Das ist z. B. möglich in Arbeitsstätten von Forschung, Produktion und Entsorgung, aber auch
während des Transportes und in der Medizin einschließlich der lebens-rettenden Sofortmaßnahmen, der Ersten
Hilfe und der rettungsdienstlichen Tätigkeit.
Chemische Stoffe
Chemikalien können den Menschen vor allem durch ihre ätzenden, karzinogenen, brennbaren und giftigen
Eigenschaften schädigen. Aus diesem Grund muss sich die Einsatzkraft vor der Aufnahme von Nahrung oder
vor dem Trinken und Rauchen soweit säubern, dass diese Gefahrstoffe nicht in den Körper aufgenommen
werden können, damit z. B. deren Verschlucken oder Eindringen durch Hautwunden ausgeschlossen werden
kann. Z. B. sollten die Einsatzkräfte ein Grobreinigen der Ausrüstung und der eingesetzten Geräte durchführen
und ihre verschmutzten Hände sowie ihre Einsatzbekleidung einschließlich der Stiefelsohlen reinigen.
Möglichkeiten siehe Tabelle 7. Kontaminierte Abwässer und Abfälle sind aufzufangen und ggf. bereits von der
Einsatzstelle aus entsorgen zu lassen.
Die Einsatzkräfte sollten nach dem Einsatz mindestens eine Grobreinigung ihrer Ausrüstung und der eingesetzten
Geräte durchführen, ihre verschmutzten Hände und ihre Einsatzbekleidung bis hin zu den Stiefelsohlen reinigen sowie
 Kontaminationsverschleppung vermeiden
 Inkorporation verhindern.
Folie 56 verwenden
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
Inhalt
Tabelle 8: mögliche Maßnahmen der Einsatzhygienedirekt nach dem Atemschutzeinsatz
Verschmutzung Maßnahmen
Bemerkung
Brandruß
Mit Flüssigseife und Hand Brandstelle nach Brandbekämpfung lüften
waschbürste.
 Abwaschen betroffener Hautbereiche mit
kaltem Wasser
 Abklopfen der Einsatzbekleidung
 Profil der Stiefelsohlen säubern
atomare Stoffe
 Betroffene an ABC-Einsatzspezialisten,
 unbedingt Atemschutz beiStrahlenschutzeinsatzkräfte und Strahlenbehalten, notfalls von umarzt übergeben und deren Anweisungen
luftunabhängig auf umluftabFolge leisten,
hängig, z. B. Filter, wechseln
 Betroffene verbleiben bis zur Übergabe auf
Personensammelstelle im Gefahrenbereich  kontaminierte Ausrüstung
und Bekleidung verbleibt am
Einsatzort und wird von dort
der Entsorgung zugeleitet.
Infektiöse Stoffe  Je nach infektiösem Stoff Notdekontamina-  anwendungsbereites Hauttion durchführen
desinfektionsmittel verwenden, beachte Bedienungsan betroffener Hautbereiche von infektiösem
leitung, vor allem die EinStoff, z. B. Blut, Sekret und Erbrochenem
wirkzeiten
befreien und desinfizieren
 Notdekontamination: mit
 an ABC-Einsatzspezialisten und Arzt, z. B.
Strahlrohr (Sprühstrahl) abRettungsdienst, übergeben
waschen.
Chemikalien
Notdekontamination: mit Strahl je nach Chemikal Notdekontamination
rohr (Sprühstrahl) abwaschen.
durchführen
 an ABC-Spezialkräfte und Arzt, z. B. Rettungsdienst, übergeben
Merke
Mit Hilfe der Einsatzhygiene kann der Atemschutzgeräteträger Kontaminationsverschleppung vermeiden und
Inkorporation verhindern.
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didaktische/methodische
Hinweise
Folie 56 verwenden
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
Inhalt
Einsatzhygiene während und nach Rückkehr in das Gerätehaus bzw. zur Feuerwache
Beim Abtransport benutzter Geräte und bei der Rückfahrt der Mannschaft von der Einsatzstelle ist vor allem auf das
Vermeiden von Kontaminationsverschleppung zu achten.
Im Gerätehaus bzw. der Feuerwache ist
 eine gründliche Körperreinigung durchzuführen
 sind benutzte Ausrüstungen und Geräte zu reinigen
 die Einsatzbekleidung mit geringer Verschmutzung möglichst in Bereichen für kontaminierte Bekleidung zu lagern
 die Einsatzbekleidung mit grober Verschmutzung der Reinigung in Spezialwaschmaschinen und Spezialtrocknern zuzuführen.
Erforderlichenfalls ist die Einsatzbekleidung zu wechseln, vor allem nach intensiven Kontakten mit stark giftigen
schädigenden Stoffen oder hohen Konzentrationen dieser Stoffe, ohne das gasdichte Schutzausrüstung verwendet
wurde.
Kontaminierte Abwässer und Abfälle sind bei starker Verschmutzung entsorgen zu lassen.
Atemschutzgerät und Atemschutzmaske sind nach jeder Übung und nach jedem Einsatz in
die Atemschutzgerätewerkstatt zu geben. Dort erfolgt die Behandlung der Atemschutzausrüstung entsprechend der
Prüfkalender der Richtlinie „vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr“ und der Bedienungsanleitung
durch sachkundige Atemschutzgerätewarte.
Sie
 desinfizieren alle mit Atemluft in Kontakt gekommenen Teile, wie Vollmaske und Lungenautomat
 warten die Atemschutzgeräte
 reparieren sie erforderlichenfalls
 tauschen bei Erfordernis Teile
 Prüfen die Geräte und Masken
 Lagern und Verwalten die Atemschutzausrüstung.
Der Atemschutzeinsatz ist zu dokumentieren. Dafür müssen die Einsatzleiter entsprechende Vermerke in die
Einsatznachweise, z. B. Einsatztagebüchern und Einsatznachweisbögen, niederschreiben oder das Niederschreiben
veranlassen. Die personenbezogenen Daten sind in persönlichen Atemschutznachweisen der Atemschutzgeräteträger zu vermerken.
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didaktische/methodische
Hinweise
Folie 57 verwenden
Atemschutzgeräteträger – Lehrunterlage Einsatzgrundsätze
Zeit
Inhalt
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didaktische/methodische
Hinweise
Merke
Jede Tätigkeit unter Atemschutzgeräte ist in einem persönlichen Atemschutznachweis zu dokumentieren.
Für jede Einsatzkraft ist ein persönlicher Atemschutznachweis zu führen. Empfehlenswert ist eine zentrale Führung, z.
B. durch den Atemschutzverantwortlichen, den Beauftragten Atemschutz oder einen Atemschutzgerätewart. Der
persönlicher Atemschutznachweis muss mindestens enthalten die Nachweise für
 Untersuchungstermine G 26,
 absolvierte Aus- und Fortbildung
 Einsatznachweise (Datum, Geräteart, Zeitdauer, Tätigkeit).
Folie 58 verwenden
Alle gerätebezogenen Daten muss der Atemschutzgerätewart in Gerätenachweisen vermerken. Für jedes
Atemschutzgerät sind Gerätenachweise zu führen. Sie müssen lückenlos und dokumentarisch nachvollziehbar alle
Arbeiten am und mit dem Gerät nachweisen. Die Mindestinhalte sind
 Gerätenummer
 Gerätestandort
 Hersteller
 Herstellungsdatum
 Prüf- und Wartungs- und Reparaturnachweis
 Verwendungsnachweis
 Dokumentation über Störungen und Auffälligkeiten.
Die persönlichen Atemschutznachweise und die Gerätenachweise sollten nach Abschluss der Tätigkeit als
Atemschutzgeräteträger oder nach Außerdienststellung des Atemschutzgerätes noch mindestens 10 Jahre
aufbewahrt werden.
5 Zusammenfassung, Auswertung und Verabschiedung
Der Ausbilder fasst zusammen:
 was wurde behandelt
 was wurde vom vorgesehenen Lehrstoff erreicht
 wurde das Lernziel erreicht
 welches Lernklima herrschte.
Der Ausbilder gibt einen Ausblick auf die folgende Ausbildung.
Folie 59 verwenden
Herausgeber:
Landesfeuerwehrschule Sachsen und www.atemschutzlexikon.de
Redaktion:
Wolfgang Gabler
Autoren:
W. Gabler, M. Nowak
Gestaltung und Satz:
W. Gabler
Druck:
Landesfeuerwehrschule Sachsen
Redaktionsschluss:
26.06.2014
Bezug:
Landesfeuerwehrschule Sachsen
St.-Florian-Weg 1, OT Nardt
02979 Elsterheide
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und
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