Tit - Atemschutzlexikon

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Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
Kapitel 5 Einsatzgrundsätze
Inhaltsverzeichnis
1
Eröffnung
2
Grundlagen
2.1 Grundlegende Hinweise für Atemschutzgeräteträger
2.2 Belastung und Beanspruchung von Atemschutzgeräteträgern
2.3.1 Ursachen und Nachweis
2.3.2 Beanspruchungen und Belastungen reduzieren
3
3.1
3.2
2.3
Einsatzvorbereitung
Abgrenzung der Einsatztätigkeit der Feuerwehr
Vorbereitung der Atemschutzgeräteträger
Vorbereitung der Atemschutzgeräte
4
4.1
4.2
4.3
Einsatzdurchführung
Allgemeine Einsatzgrundsätze
Einsatzgrundsätze beim Tragen von Isoliergeräten
Einsatzgrundsätze beim Tragen von Filtergeräten
5
Abschluss und Nachbereitung des Atemschutzeinsatzes
I2
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I3
Bild 1:
Begrüßung
1 Begrüßung
2 Grundlagen
2.1 Grundlegende Hinweise für Atemschutzgeräteträger
Für den Atemschutzgeräteträger zu beachtende Einsatzgrundsätze betreffen die Einsatz-vorbereitung,
das Verhalten im Einsatz und bei der Einsatznachbereitung.
Bild 2:
Grundlegende Hinweise

Wichtige Inhalte aus Vorschriften zum
Vorgehen unter Atemschutz enthalten
Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 7 Atemschutz“
enthält detailliert die Grundsätze für das Vorgehen unter Atemschutz mit umluftabhängigen und mit
umluftunabhängigen Atemschutzgeräten, zur Atemschutzüberwachung, zur Notfallrettung, zur
Verantwortlichkeiten der Atemschutzgeräteträger, Orientierung, Absuchen und Kennzeichnen von
Räumen und zum Verhalten in Notsituationen
 Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz“
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I4
Einsatzleiter der Feuerwehr, die nicht über ausreichende Sonderausrüstung verfügen, dürfen
nur Maßnahmen zur Rettung gefährdeter Personen und zur Sicherung der Einsatzstelle
einleiten Sie müssen auf die Sicherheit der Einsatzkräfte achten.
 Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr DGUV Vorschrift 49
... "im Einzelfall bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben“ kann „von den Bestimmungen der
Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden". Dabei muss aber die Gefahr weitestgehend
minimiert werden bzw. im vertretbaren Verhältnis zum erreichbaren Nutzen stehen. Der Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben.
Merke:
Die Umsetzung der Vorschriften zum Atemschutzeinsatz ist Grundbedingung für eine …………………
…………………….. der Atemschutzgeräteträger.
Merke
Wer in den Gefahrenbereich hinein geht, muss auch ………………. daraus zurückkehren.
Um die sichere Einsatzdurchführung zu gewährleisten, müssen
 den Atemschutzgeräteträgern einsatzbereite Atemschutzgeräte und alle erforderliche Persönliche
Schutzausrüstung zur Verfügung stehen,
 die Atemschutzgeräteträger ihre Atemschutzgeräte sicher handhaben können
 die Atemschutzgeräteträger die angewiesene Schutzausrüstung tragen
 die Atemschutzgeräteträger gesund und körperlich fit sein
 die Atemschutzgeräteträger die Einsatzgrundsätze kennen.
Merke
Wichtigster Grundsatz im Atemschutzeinsatz: Der Atemschutzgeräteträger ist für ………………………
……………………………………………….
Dem Atemschutzgeräteträger muss jederzeit klar sein, dass nur die Beachtung aller sicherheitsrelevanten Maßnahmen und die korrekte Durchführung des Einsatzes die sichere Durchführung des
Einsatzes gewährleistet.
2.3 Belastung und Beanspruchung von Atemschutzgeräteträgern
2.3.1 Ursachen und Nachweis
Bild 4
Belastung des Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger werden beim Tragen
von Atemschutzgeräten physisch und psychisch
stark belastet.
Die physische Beanspruchung entsteht vor allem
durch:
 die Wärmebelastung im Einsatz- oder
Übungsobjektobjekt, z. B. dem Brandraum,
 der Folgen der Gewichtsbelastung, z. B. die
Entstehung zusätzlicher Körperwärme sowie die Belastung des Knochenbaus durch die Persönliche Schutzausrüstung, die zusätzlichen Ausrüstung und die eigene Körpermasse
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze


I5
die Isolation der entstehenden Körperwärme, z. B. durch die Feuerwehrschutzkleidung und den
Chemikalienschutzanzug
die körperliche Belastung während der Einsatztätigkeit, z. B. Tragen von Geräten, Besteigen von
Leitern und Retten von Personen.
Die psychische Belastung kann durch folgende Stressoren entstehen:
 traumatische Erlebnisse, z. B. des Bergen einer Kinderleiche
 Suchtpotential, z. B. Alkoholismus
 Depressionen
 Angst vor Versagen und Überlastung
 das Einsatzrisiko
 die Einsatzbedingungen, z. B. schlechte Sicht.
Diese Beanspruchungen und Belastungen sorgen bei Atemschutzgeräteträgern u. a. für eine Erhöhung
der Atemfrequenz (Tabelle 1 *), für erhöhte Blutdruckwerte (Tabelle 2 *) und Pulswerte (Tabelle 3 *).
Der heftiger arbeitende Körper erzeugt dadurch u.a. mehr Schweiß als vor dem Einsatz. Versuche
(Tabelle 4 *) ergaben dementsprechend sogar einen relativ erheblichen Gewichtsverlust bei
Atemschutzgeräteträgern während der Absolvierung einer Belastungsübung, d. h. also, die
Atemschutzgeräteträger haben große Mengen Flüssigkeit, z. B. bis zu 2,0 kg ausgeschwitzt.
Hinweis: * Versuche des Autors
Tabelle 1: Erhöhung der Atemfrequenz bei Einsatztätigkeit
Messzeitpunkt
trainierte ASGT
untrainierte ASGT [1/min]
[1/min]
Einsatzbeginn
30
35
Maximum
50
62
(Spitzenwert: 72 !!!)
Einsatzende
15 Minuten nach Einsatz
45
37
55
42
Tabelle 2: Erhöhung des Blutdrucks bei Einsatztätigkeit
Durchschnitt [mmHg]
Maximum [mmHg]
160
202
Tabelle 3: Erhöhung des Puls bei Einsatztätigkeit
Messzeitpunkt
trainierte ASGT
[1/min]
untrainierte ASGT
[1/min]
Einsatzbeginn
Maximum
70
165
80
190
(Spitzenwert:
Abbruch bei 220)
Einsatzende
15 Minuten nach Einsatz
105
85
140
105
Tabelle 4: Verringerung der Körpermasse [kg] durch Transpiration während
der Belastungsübung Atemschutz
Messzeitpunkt
trainierte ASGT
untrainierte ASGT
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I6
Einsatzbeginn
81,4 kg
85,0 kg
Einsatzende
80,5 kg
83,5 kg
2.3.2 Beanspruchungen und Belastungen reduzieren
Bild 5:
Reduzierung von Beanspruchung und Belastung
Der Atemschutzgeräteträger ist beim Tragen von Atemschutzgeräten Beanspruchungen und Belastung objektiv
ausgesetzt. Sie sind durch den Atemschutzgeräteträger
deutlich wahrnehmbar. Es lassen sich aber Vorschläge,
Verhaltensweisen und Maßnahmen entwickeln, die
gebündelt die Belastung reduzieren oder zumindest
kompensieren können.
Dazu zählen u..a. folgende:
 Voraussetzungen zum Tragen von Atemschutzgeräten absichern
Bild 6:
Voraussetzungen zum Tragen von Atemschutzgeräten
Zu den Voraussetzungen zum Tragen von Atemschutzgeräten gehören:


Mindestalter …. Jahre
Absolvierung der ärztlichen Untersuchung nach

…………………………….Tragen und anschlie




ßend ………………………………….
erfolgreiche Absolvierung der Lehrgänge
………………………………………………nach
Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 2 Ausbildung bei der Feuerwehr“
Erfüllung körperlicher Voraussetzungen zum Dichtsetzen der Vollmaske, z. B. Einhaltung der
………………………………………………… im Dichtbereich der Vollmaske


zu Einsatzbeginn ……………………………………. , also frei von behindernden Krankheiten, Drogen, beeinträchtigenden Medikamenten und Alkohol
Einhaltung der Fortbildungen wie
aller 12 Monate mindestens eine ……………………………….in der Atemschutzübungsanlage

jährlich mindestens eine …………………………
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I7

jährlich mindestens …………………………. bei ASGT mit geringer Einsatztätigkeit

jährlich eine ………………………………………… für CSA-Träger.
 Flüssigkeitsverluste ausgleichen
Bild 7: Ausgleich Flüssigkeitsverluste
Die relativ großen Flüssigkeitsverluste der Einsatzkräfte
von durchschnittlich etwa 1,0 kg pro Belastungsübung in
der Atemschutzübungsanlage sind durch geeignete
Getränke auszugleichen. Damit soll einer Dehydrierung
durch übermäßiges Schwitzen bei der Belastung und
wegen des Tragens der Feuerwehrschutzkleidung sowie
durch die getrocknete Luft aus dem Pressluftatmer
vorgebeugt werden. Erkenntnisse belegen, dass für den
Flüssigkeitsausgleich am besten stilles Mineralwasser geeignet ist. Isotonische Getränke sind nicht
erforderlich. Getränke ohne Mineralien, z.B. Tee, sind weniger geeignet.
Sinnvoller Weise sollte die Forderung zum Flüssigkeitsausgleich auf Übungs- und Einsatztätigkeit
bezogen werden.
Merke
Der Atemschutzgeräteträger sollte mindestens die Menge an Flüssigkeit, die ihm durch den Schweiß
verloren geht, …………………………………….……………………..
 Erholungspausen einlegen
Bild 8: Erholungspausen
Zwischen zwei Atemschutzeinsätzen bzw. nach
Atemschutzübungen sollte eine Erholungspause eingelegt
werden Dieser Gedanke ist nicht neu und seine
Umsetzung zeitgemäß. Er wird z. B. in den USA bereits
seit vielen Jahren durchgesetzt und dort in der Ausbildung
von Atemschutzgeräteträgern wie auch Führungskräften
gelehrt.
Die Dauer der Ruhepause hängt von der Belastung ab,
sollte aber möglichst im Bereich von ………………
……………..………..
Minuten liegen. Optimale
Pausenlängen entsprechen der Belastungsdauer. Diese Pause sollte nur der Erholung, Kühlung und
Flüssigkeitsaufnahme dienen. Wenn in Einzelfällen ein sofortiger Widereinsatz eines
Atemschutzgeräteträgers erforderlich ist, muss berücksichtigt werden, dass er nicht mehr die normal
geforderte Leistung erbringen kann. Die Atemschutzüberwachung ist dann besonders gewissenhaft
durchzuführen.
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I8
 Wärmestau des ASGT unter Feuerwehr-Schutzbekleidung abbauen
Dieser Wärmestau lässt sich mit der derzeitig benutzten Feuerwehrschutzkleidung nicht verringern. Um
bessere Wärmeableitung zu erreichen, sollte weiterentwickelt Feuerwehrschutzkleidung, die sog. „sandfarbene Schutzkleidung“, getragen werden. Die ist leichter und noch besser …………………..
…………………………………………. vom Körper.
Bedenkenswert ist die Entwicklung von Funktionsunterwäsche, die neben kühlender auch
feuchtigkeitsabsorbierende Eigenschaften besitzt. Durch die problemlose, unverzögerte und vor allem
gesundheitlich unbedenkliche Abführung der Wärme- und Feuchtigkeitsmengen ließe sich die Belastung
des ASGT erheblich senken.
 Wärme- und Feuchtestau des ASGT unter Chemikalienschutzbekleidung abbauen
Bild 9:
Abbau Wärme- und Feuchtestau des ASGT unter
Chemikalienschutzbekleidung
Das ungesunde Mikroklima unter CSA lässt sich verbessern durch
 Nutzung gesundheitlich unbedenklichen …….
 ……………CSA mit……………………………
zumindest im Bereich Dekontamination verwendbar.
Sollte es darüber hinaus noch gelingen, die
Luftfeuchte auf ein natürliches Maß von 65 % relative
Luftfeuchte zu senken, lassen sich die Belastungen
für die ASGT erheblich senken.
 Atemschutzgeräte und Atemschutzausrüstung mit ergonomisch hohem Standard verwenden
Heute bieten die Hersteller bereits Atemschutzgeräte an, bei deren Konstruktion ergonomische
Gesichtspunkte in erheblichen Maße umgesetzt wurden. So kann man z. B. Pressluftatmer beschaffen,
die das Tragen komfortabel ermöglichen, weil deren Tragesystem optimal gestaltet wurde.
Druckluftflaschen mit einem Volumen von 6,8 Liter mit einem daraus resultierendem GesamtGerätegewicht von unter 10 Kilogramm sind erhältlich. Entwickelt werden derzeit Druckluftflaschen mit
noch größeren Volumen aus noch leichteren und festeren, aber auch preiswerteren Materialien. Damit
lässt sich die Belastung der Atemschutzgeräteträger deutlich reduzieren, aber natürlich nur, wenn die
Kommunen diese Ausrüstung für ihre Feuerwehren auch anschaffen.
Bild 10:
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I9
Erhöhung Tragekomfort und Sicherheitsgefühl
 Sicherheitsgefühl im Atemschutzeinsatz erhöhen und Unfallverhütung vorbeugend verbessern
Um die sichere Einsatzdurchführung zu gewährleisten, müssen


den Atemschutzgeräteträgern …………………….. Atemschutzgeräte stehen
alle erforderliche Persönliche Schutzausrüstung verfügbar sein und im erforderlichen Umfang


………………………………..
die Atemschutzgeräteträger ihre Atemschutzgeräte ………………………………………….. können

die Atemschutzgeräteträger …………………………………………. sein
 die Einsatzgrundsätze ………………………………….
Merke
Der Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich.
Bild 11:
Sicherheit Atemschutzgeräteträger
Dem Atemschutzgeräteträger muss jederzeit klar
sein, dass nur die Beachtung aller
sicherheitsrelevanten Maßnahmen und die korrekte
Durchführung des Einsatzes die sichere
Durchführung des Einsatzes gewährleistet.
Deshalb muss für den Atemschutzeinsatz auch auf
die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften, z. B.
der Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr DGUV
Vorschrift 49, verwiesen werden. Das Vorgehen unter
Atemschutz beinhaltet immer die
Beachtung der ……………………………………….. im
Atemschutz. Zumindest während der Atemschutzübungen empfehlen sich dafür Methoden der
permanenten Pulsmessung, z. B. die Anwendung von Pulsuhren oder von Systemen mit
Pulsfernüberwachung. Im Atemschutzeinsatz lassen sich solche Systeme eher selten nutzen. Dafür
muss der Einsatzleiter dann aber die …………………………………….abstrichlos und durchgehend anwenden lassen.
Merke
Wer in den Gefahrenbereich gesund hinein geht, muss auch gesund daraus zurückkehren.
Das persönliche Empfinden der Sicherheit verringert die psychologische Belastung des ASGT und
ermöglicht so als ein Faktor stressfreies Arbeiten unter Atemschutz. Dadurch lassen sich überlegtes und
gefahräquivalentes Vorgehen absichern. Puls und Blutdruck werden so nicht zusätzlich belastet. Dafür
hat er besonders zu beachten:
 Belastungs- und Beanspruchungsfähigkeit der Atemschutzgeräteträger erhöhen
Atemschutzgeräteträger müssen ………………………………………………………………………………. im
Atemschutz eingebunden sein. Insbesondere sind Kenntnisse über zu erwartende Gefahren,
Wirkungsweise und Grenzen der Schutzwirkung sowie Fertigkeiten in der Handhabung ihrer
Atemschutzausrüstung notwendig.
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 10
Bild 12:
Belastungs- und Beanspruchungsfähigkeit der Atemschutzgeräteträger
Die Unfallkassen empfehlen, nur ……………………………. Atemschutzgeräteträger zum Einsatz zu
bringen. Sicher ist das aus verschiedenen Gründen nicht überall und sofort machbar.
Aber ein anstrebenswertes Ziel ist schon und sei es auch aus dem Grund des gesundheitlich
ungefährdeten Lebens des Personals. Dafür hat sich schon lange bewährt, die Belastungsübung
Atemschutz wenigstens einmal in 12 Monaten durchzuführen.
Wer es z. B. aus finanziellen oder zeitlichen Gründen heraus ermögliche kann, die Anzahl der
Belastungsübungen zu erhöhen, sollte das im Interesse der Verbesserung des Trainingseffektes tun. Als
günstig hat sich auch erwiesen, eine zusätzliche Übung im Brandhaus bzw. Brandcontainer
durchzuführen.
Darüber hinaus lässt sich aber auch durch sportliche Betätigung, vor allem im Bereich
Ausdauersportarten, ein ………………………………………….. und nachfolgend eine Erhöhung der
Belastungs- und Beanspruchungsfähigkeit erreichen. Vor allem das regelmäßige Sporttreiben wirkt sich
fördernd auf die Belastungsfähigkeit aus. Neue Untersuchungen von Arbeits- und Sportmedizinern
haben ergeben, dass regelmäßig trainierende Personen ein bis zu etwa 30-mal niedrigeres
Herzinfarktrisiko haben als untrainierte.
3 Einsatzvorbereitung
Bild 13:
Abschnitt Einsatzvorbereitung
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 11
3.1 Abgrenzung der Einsatztätigkeit der Feuerwehr
Bild 14:
Abgrenzung der Einsatztätigkeit
Die Einsatztätigkeiten der Feuerwehr sind darauf
ausgerichtet, …………………………………………..
…………………………………………………………..
…………………………………………………………. zu
bekämpfen bzw. zu beseitigen. In die Vorbereitung darauf sind also das Personal und die Ausrüstung
der Feuerwehr einzubeziehen. Verantwortlich dafür sind die Träger der Feuerwehr. In ihrem Auftrag obliegt die Ausführung meist den Verantwortlichen der Feuerwehren.
Um die Einsatzvorbereitung fundiert und zielgerichtet betreiben zu können, lassen sich alle
erforderlichen Aktivitäten aus der Gefährdungsanalyse ableiten.
Der Gefährdungsanalyse entsprechend sind auch die Atemschutzgeräteträger auf die Einsatz-tätigkeit
vorzubereiten und die Atemschutzausrüstung zweckentsprechend zu beschaffen sowie einsatzbereit zu
halten.
3.2 Vorbereitung der Atemschutzgeräteträger
Bild 15:
Einsatzvorbereitung Atemschutzgeräteträger
Die Anforderungen an die Atemschutzgeräteträger mit
Rettungsaufgaben bestehen zusammengefasst in Folgendem:
 Atemschutzgeräteträger müssen gesund und tagesaktuell körperlich fit sein.
 Sie müssen nach FwDV 2 Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr ausgebildet sein.
Sie müssen nach FwDV 7 Atemschutz und DGUV Regel
112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten fortgebildet
sein
Vor allem Kenntnisse über zu erwartende Gefahren, Wirkungsweise und Grenzen der Schutzwirkung
sowie Fertigkeiten in der Handhabung ihrer Atemschutzausrüstung sind erforderlich.
Atemschutzgeräte darf demnach tragen, der folgende Voraussetzungen nach Tabelle 1 erfüllt:
Tabelle 5: Anforderungen an Atemschutzgeräteträger (ASGT) der Feuerwehr
nach FwDV 7
Voraussetzungen, um ASGT
Voraussetzungen, um
Hinweise
zu werden
ASGT zu bleiben
Mindestalter …. Jahre
Höchstalter nach ……………
Entscheidung
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 12
Voraussetzungen, um ASGT
zu werden
Körperliche Eignung in einer Erstuntersuchung nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen
für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz
G 26 „Atemschutzgeräte“, demnach für
 Träger von Pressluftatmern und
Regenerationsgeräten die …….
……..
 Träger Schlauchgeräte G 26/2
 Träger Filtergeräte G 26/2 (für
 Filter der Feuerwehr nach vfdbRichtlinie 0802)
erfolgreich absolvierte Ausbildung
zum
 …………………………….
 …………………………….
 …………………………….
Voraussetzungen, um
Hinweise
ASGT zu bleiben
Körperliche Eignung nach
Voraussetzungen für die
Grundsatz ………zur Nach- Ausbildung zum Atemuntersuchung
schutzgeräteträger sind
 bis zum …………………… die erfolgreiche Absol……………………………., vierung des Grund ab ………………………….. lehrgangs Trm 1 und der
...………………………….., Sprechfunker-Lehrgang.
 in kürzeren Abständen entsprechend ärztlicher Weisung oder des Verantwortlichen, auf eigenem Wunsch z.
B. nach schwerer Krankheit, oder mangelnder
Leistungsfähigkeit
Fortbildung pro Jahr durch
pro Jahr mmindestens
 ………………….in einer
 1 Unterweisung
Atemschutzübungsstrecke  1 Belastungsübung
 ggf. ………… unter Einsatzauf der Atemschutzbedingungen
übungsstrecke
 … Unterweisung pro Jahr
 bei geringer Einsatztätigkeit zusätzlich
eine Einsatzübung
………………………………………………………….im Bereich der keine Haare im DichtbeDichtlinie von Atemanschlüssen
reich der Vollmasken
Körperschmuck darf nicht ……………….oder gar ………………… gefährdender Körperschmuck, z. B. Ohrschmuck, ist vor dem Anlegen von Atemschutzgeräten entweder zu entfernen oder abzukleben
Bei Einsatzbeginn ………………….
„gesund“ bedeutet frei zu
sein von behindernden…………,
beeinträchtigenden
………………………..
………………………..Die
Durchsetzung dieses
Grundsatzes unterliegt
der …………………….
des jeweiligen ASGT
Atemschutzgeräteträger, die Aufgaben bei ABC-Einsätzen
üben entsprechender
durchführen, müssen pro Jahr wenigstens eine einsatztaktische
Einsatzbedingungen und
Übung unter CSA absolvieren
trainieren möglicher Belastungen
Merke Grundsatz Atemschutz:
Bei Terminüberschreitung für die Belastungsübung auf der Atemschutzübungsanlage und die ärztliche Untersuchung nach G 26 darf der betreffende ASGT bis zur Nachabsolvierung keine Atemschutzgeräte tragen.
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 13
Der Atemschutzgeräteträger muss jederzeit fachlich ausreichend fortgebildet sein. Dazu zählt, dass er
 seine Atemschutzausrüstung beherrscht und etwaige Gerätemängel beim Anlegen erkennt
 sich während des Einsatzes einstellende Mängel oder Defekte an seiner Atemschutzausrüstung
erkennt und ggf. sofort den Rückzug antritt
 die Einsatzgrundsätze beherrscht


die erforderliche ………………………………. (mindestens Körperschutzform 1) im Einsatz trägt
die je nach Einsatzsituation erforderlichen Atemschutzgeräte oder andere Schutzausrüstung trägt

die ………………………………. des zu tragenden Atemschutzgerätes überprüfen kann (Einsatzkurzprüfung)


…………………. im Einsatz erkennt und ihr Bedrohungspotenzial einordnen kann
sich bei Defekten des Atemschutzgerätes oder unvorhergesehenen gefährlichen Situationen richtig
verhalten kann

die ………………………………….. beherrscht und als Ersthelfer der Feuerwehr einsatzfähig ist.
Bild 16:
Fortbildungsbedarf Atemschutzgeräteträger
Merke
Wer die erforderlichen Atemschutzübungen nicht innerhalb von ……………….. ableistet und die
Untersuchung nach G 26 nicht innerhalb der …………………. …………….absolviert, darf bis zur
Nachabsolvierung nicht mehr die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers ausüben.
3.3 Vorbereitung der Atemschutzgeräte
Bild 17:
Einsatzvorbereitung der Atemschutzgeräte
Es dürfen nur Atemschutzgeräte verwendet
werden, die für die Einsätze bei den
Feuerwehren zugelassen sind. Die Zulassung
der Atemschutzgeräte erfolgt als Zertifizierung
auf der Basis der europäischen Richtlinie
89/656/EG PSA-Richtlinie sowie der darauf
bezogenen 8. Verordnung zum
Gerätesicherheitsgesetz und wird mit dem „CE-
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 14
Kennzeichen“ z. B. auf dem Typenschild des Pressluftatmers verdeutlicht.
Entsprechend der Richtlinie „RL vfdb 0802 Regeln für die Auswahl von Atemschutzgeräten und
Chemikalienschutzanzügen für Einsatzaufgaben bei der Feuerwehr“ werden nur Vollmaske und MaskenHelm-Kombination als Atemanschluss für die Feuerwehr anerkannt. Das schließt nicht aus, dass bei
bestimmten Einsätzen auf Grund spezieller Hinweisen von Fachberatern der Einsatzleiter andere
Atemschutzgeräte, wie Halbmasken und Gebläsefilter, anweisen kann. Fachberater können z. B. bei
Einsätzen mit infektiösen Stoffen aus Gesundheits- oder Veterinärämtern kommen.
Die …………………… der Atemschutzgeräte hat entsprechend der Gebrauchsanleitung der Hersteller
zu erfolgen.
Während der Vorbereitung auf die Einsätze muss die zur Benutzung vorgesehene Atemschutz-technik
entsprechend der Richtlinie „RL vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr“
und ………………………………………………………………………………………………………. sein. Die
Hersteller von Atemschutzgeräten geben in ihren Produktbeschreibungen anwenderspezifische
Hinweise zur Nutzung, Wartung und Pflege. Diese sollten, auch aus Gründen der Produkthaftung,
unbedingt beachtet und eingehalten werden. Diese Tätigkeiten werden durch ausgebildete
…………………………………………… in Atemschutzwerkstätten durchgeführt. Ihr Ziel ist die Erhaltung
der Einsatzbereitschaft der Atemschutzgeräte.
Der Atemschutzgerätewart muss für die Atemschutzgeräte einen Gerätenachweis führen und jede
Tätigkeit am oder mit dem Gerät darin protokollieren sowie mit Datum und Unterschrift abzeichnen. Der
Gerätenachweis muss mindestens enthalten:
 Geräteart, Gerätenummer und Gerätestandort,
 Herstellungsdatum,
 Instandhaltungsnachweis (Prüf- und Wartungsnachweis),
 Verwendungsnachweis und
 Dokumentation von Auffälligkeiten oder Störungen am Atemschutzgerät.
Dafür bewährt haben sich Geräte-, Ausrüstungs- und Prüfkartein oder entsprechende Softwarelösungen.
4 Einsatzdurchführung
Bild 18:
Bild 19:
Allgemeine Einsatzgrundsätze
Abschnitt Einsatzdurchführung
4.1 Allgemeine Einsatzgrundsätze
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 15
Der wichtigste Grundsatz im Atemschutz ist, dass der Atemschutzgeräteträger letztendlich für seine Sicherheit selbst verantwortlich ist. Insbesondere betrifft das, dass er

Zu Einsatzbeginn ………………………… ist, also das er entsprechend zu Einsatzbeginn frei von
Alkohol, Drogen und behindernden Medikamenten und Krankheiten sein muss

die …………………………an einen Atemschutzgeräteträger entsprechend Tabelle 7 (s.o.) erfüllt

Gerätesichtkontrolle und …………………………….vor dem Einsatz durchführt


regelmäßige Kontrolle des ………………………… bei Isoliergeräten während des Einsatzes durchführt
sich vor Beginn und am Ende des Atemschutzeinsatzes bei der verantwortlichen Führungskraft

……………



die ……………. des Atemschutzgerätes (einschließlich des Atemanschlusses) nach Gebrauch in

festgestellte Mängel an seiner Ausrüstung ……………


Atemschutzgeräte …………………… des Gefahrenbereiches an- und ablegt
zwischen zwei Atemschutzeinsätzen eine Ruhepause einlegt

den ……………………. durch geeignete Getränke …………………….

………………………beachtet.
Abstimmung mit dem Fahrzeugführer ………………….
Merke:
Jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit ………………………….
Wirkung von Einsatzart, Gefahren, Umgebungsluft, Ereignisort und Zeit zur Grundlage
von Einsatzentscheidungen machen
Bild 20:
Wirkung von Einsatzart Gefahren und Umgebungsluft Ereignisort und Zeit im Atemschutzeinsatz
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 16
Die von den Atemschutzgeräteträgern anzuwendenden Einsatzgrundsätze werden besonders durch
Einsatzart, Gefahren und Umgebungsluft, Ereignisort sowie Zeit bestimmt:
 Einsatzart
z. B. Brandbekämpfung, ABC-Einsatz, Rettung, Kleinereignis, Havarie und Katastrophe

Gefahren und Umgebungsluft
z. B. Einsturzgefahr, Vorhandensein von ABC-Gefahrstoffen, mehr oder weniger als 17 Vol. -%
Sauerstoff, Art und Menge an Atemgiften und anderen schädigenden Stoffen, Luftbewegung

Ereignisort
z. B. offener oder geschlossener Raum, Übersichtlichkeit, Ausdehnung des Schadensereig-nisses,
Größe des Objektes, Oberflächenbeschaffenheit, Gefälle, Raumanordnung, Zu- und
Abwasserversorgung, Zugangsmöglichkeiten, Konzentration an brennbaren und/oder ABCGefahrstoffen

Zeit
z. B. Einsatzzeitvorgaben infolge des begrenzten Atemluftvorrates und der Beanspruchungen und
Belastungen, Erholungspause, regelmäßige Kontrolle des mitgeführten Atemluft- oder
Sauerstoffvorrats
Grundsätzlich führt die verantwortliche Führungskraft, z. B. der Gruppenführer, zu Beginn des Einsat
zes eine …………………… durch. Dabei erkennt er die ……………………………….., auch die möglicherweise auf die Atemschutzgeräteträger wirkenden. Er weist Schutzmaßnahmen an und sichert
die Einhaltung der ………………………….. im Atemschutz einschließlich die Atemschutzüberwachung.
Die je nach Einsatzsituation erforderliche Atemschutztechnik muss in ausreichender Anzahl
vorhanden und einsatzbereit sein. Das sind pro Gruppe …………………………………………………., je 2
für Angriffstrupp und Sicherheitstrupp. Weitere Atemschutzgeräte muss die verantwortliche Führungskraft bedarfsgerecht in ausreichender Anzahl nachfordern.
Die Atemschutzausrüstung der Einsatzkräfte sollte austauschbar sein und bei Bedarf mit der
Ausrüstung der Nachbarwehren ergänzt werden können.
Bei Auftreten von Atemgiften in hohen Konzentrationen kann das Tragen von zusätzlicher
Schutzausrüstung, z. B. Spritzschutzanzüge und Chemikalienschutzanzüge, erforderlich werden.
Bei Vorhandensein von Hautgiften ist zu prüfen, ob das Tragen von Chemikalienschutzanzügen
erforderlich ist. Bei zusätzliche Gefahren können je nach Einsatzlage das Anlegen von
Hitzeschutzkleidung und Kontaminationsschutzanzügen erforderlich werde.
Auswahl von Atemschutzgeräten
Atemschutzgeräte und ggf. zusätzliche Schutzausrüstung wählt die verantwortlichen Führungskraft aus
und weist sie dem Atemschutzgeräteträgern an. Die Auswahl erfolgt so, dass mit der Art der Atemschutzgeräte die von der verantwortlichen Führungskraft während der Lageerkundung ermittelten Gefahren kompensiert werden. Die wichtigsten Kriterien für die Auswahl der Atemschutzgeräte enthält Tabelle
6.
Tabelle 6: Auswahl von Atemschutzgeräten für Einsatzaufgaben
Umluftabhängige Atemschutzgeräte lassen
Umluftunabhängige Atemschutzgeräte lassen
sich verwenden
Beispiel: Filter
sich verwenden
Beispiel: Pressluftatmer
Sauerstoffkonzentration in der Einatemluft
Sauerstoffkonzentration in der Einatemluft
……………. Vol.-%
………………….. Vol.-%
Umluftabhängige Atemschutzgeräte lassen
Umluftunabhängige Atemschutzgeräte lassen
sich verwenden
Beispiel: Filter
sich verwenden
Beispiel: Pressluftatmer
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 17
Art und Eigenschaft der vorhandenen Atemgifte
………………………….
Filter schützen ………………. gegen Art und
Konzentration der Atemgifte
Brände ………………… geschlossenen Räumen
……………… starke Flocken- oder Staubbildung
Gase und Dämpfe sind bei Filterdurchbruch auf
den Atemschutzgeräteträger ……………………..
bei ………………………………..
……………………………………………………..
Schwelbrand im Filter durch Funkenflug
…………………………………………
Lagerfähigkeit nicht überschritten
Einsatzbeispiele:
 Brände in offenen Bereichen, z. B. ………
 …………………………………………….….
 …………………………… nach ABCEinsätzen
 ……………………………………………….
bzw. Dekonta-minationsnachweisplätze
bei Einsätzen ……………..der Erdoberfläche
Bild 21:
Auswahl umluftabhängige Atemschutzgeräte
Brände ……………….. Ruß- und Flockenbildung
bei Einsätzen …………………………….
bei Einsätzen …………….. Schutzanzügen, z. B.
Chemikalienschutzanzug, Kontaminationsschutzanzug , Wärmestrahlenschutzkleidung
……………………………………………………
Einsatzbeispiele:
 …………………………………….
 Einsätze …………. Schächten, Brunnen, Kellern, Tiefgaragen und U-Bahn-Tunnel
 Einsätze ……………..Schutzanzügen im
Bereich ABC-Gefahrstoffe
Bild 22:
Auswahl umluftunabhängige Atemschutzgeräte
Bild 23:
Grundsätze für die Auswahl von Atemschutzgeräten
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät ist zu
tragen, wenn bereits …………………….... der
rechten Spalte der Tabelle 6 zutrifft.
Die Atemschutzgeräte weist die verantwortliche
Führungskraft mittels …………………….. an die
Atemschutzgeräteträger an.
Innerhalb eines Trupps sollen ………………
…………....verwendet werden. Notfalls erforderliche
Kameradenrettung muss mittels
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 18
…………………………………. abgesichert sein.
Zweckentsprechende Persönliche Schutzausrüstung tragen
Um bei Atemschutzeinsätzen richtig geschützt zu sein, müssen die Atemschutzgeräteträger die Persönliche Schutzausrüstung entsprechend Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 1 Grundtätigkeiten
- Lösch- und Hilfeleistungseinsatz- tragen (Bild
und Tabelle 7).
Bild 24:
Schutzausrüstung des Atemschutzgeräteträgers
Tabelle 7: Schutzausrüstung im Atemschutzeinsatz
Persönliche Schutzspezielle persönliche
ausrüstung nach FwDV 1
Schutzausrüstungen

Feuerwehrsicherheitsgurt
 ……………………………
 ……………………………
 ……………………………
 ……………………………
 ……………………………









Feuerwehrleine
Wärmeschutzkleidung
Kontaminationsschutzanzug
Chemikalienschutzkleidung,
Spritzschutzkleidung
Flammschutzhaube
Handscheinwerfer
Holzkeil *)
zusätzliche
Atemschutzausrüstung




Brandfluchthauben
zweiter Atemanschluss am
Pressluftatmer
Orientierungsleinensystem
je nach Auftrag und Ausstattung der Feuerwehr
Rettungstuch,
Rettungskorb, Schleifkorb.
Bewährte (Mindest-)Zusatzausrüstung für Atemschutztrupps/Sicherheitstrupps, die zur
Rettung und Evakuierung vorgehen
 Pressluftatmer 300 bar, 2 x 6,8 Liter, mit Anschlussmöglichkeit für 2. Lungenautomaten
 Vollmaske
 1 Rettungszubehör pro Pressluftatmer, bestehend aus der 2 m- Verlängerung für die Mitteldruckleitung, Normaldrucklungenautomat, Vollmaske Normaldruck
 Rettungspack, bestehend aus in Tragetasche verpackter Druckluftflasche, 2 m- Verlängerung für
die Mitteldruckleitung, Anschlussmöglichkeit für 2 Lungenautomaten, Normaldrucklungenautomat,
Vollmaske Normaldruck, Bandschlinge
Bewährte (Mindest-)Zusatzausrüstung für Atemschutztrupps/Sicherheitstrupps, die zur
Rettung und Evakuierung vorgehen
 Bandschlinge
 Rettungstuch / Schleifkorbtrage / Krankentrage / Tragebrett/ Spinboard
 Feuerwehraxt
 Feuerwehrmesser
 Wärmetönungsgerät oder Wärmebildkamera
Atemschutzausrüstung im Trupp
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 19
Bild 25:
Atemschutzausrüstung im Trupp
Der Trupp darf nur vorgehen, wenn er die
befohlene …………………………….und
…………………………. trägt. Im Trupp sind
nur gleiche Typen einer Atemschutzgeräteart
verwenden, also z. B. Pressluftatmer
Überdruck und Pressluftatmer Überdruck einschließlich entsprechende Vollmaske.
Das Tragen von Filter und Pressluftatmer in
einem Trupp ist dagegen nicht statthaft. Der Grundsatz der gleichen Ausrüstung soll u.a. die
Kameradenrettung bei Gefahr ermöglichen, z. B. wenn die gegenseitige Hilfe mit Atemluft erforderlich
wird. Ihm widersprechen demnach folgende Ausrüstungen in einem Trupp:
 Pressluftatmer Überdruck und Pressluftatmer Normaldruck,
 Pressluftatmer und Regenerationsgerät,
 Pressluftatmer und Filtergerät.
Der vorgehende Trupp muss mindestens beim Eindringen in Bauwerke mit …………………………
ausgerüstet sein. Der Trupp lässt sich ferner mittels Warn- und Signalgeräte zusätzlich sichern.
Dafür bietet die Industrie u.a. an
 Lagemelder bzw. ………………………….. Zusatzausrüstungen, die mit einem extrem lauten Ton, oft
mit über 120 dB(A), ansprechen, wenn der Träger eine bestimmte Zeit bewegungslos verharrt
 Blitzgeräte: Zusatzausrüstung, die regelmäßig Lichtblitze hoher Lichtstärke aussenden.
Jeder Atemschutztrupp muss außerdem ein …………………………………. mitführen.
Vollmasken Überdruck dürfen nur an Behältergeräte ……………………. angeschlossen werden. Zur
Überwindung von Gewindeunterschieden zwischen Atemschutzgeräten Überdruck und Normaldruck
dürfen nur unlösbar angebrachte Adapter genutzt werden. Z. B. müssen Filter mit so einem fest
angebrachten Adapter versehen seien, wenn sie an eine Vollmaske Überdruck angeschraubt werden
sollen.
Erforderliche Sonderausrüstung, z. B. Chemikalienschutzanzüge und Kontaminationsschutzanzüge,
müssen den Atemschutzgeräteträgern bei Benutzung …………………… sein. Sie muss einsatzbereit
sein und die Schutzausrüstung des Atemschutzgeräteträgers muss mit ihnen …………………… sein.
Zusätzliche Ausrüstungen können die Sicherheit der Atemschutztrupps erhöhen. Dazu gehören u.a.:
 ……………………………, auch: Bewegungs- oder Totmannmelder bekannt, sind Geräte, die
Bewegungsstillstand nach 20 Sekunden mit einem schrillen Alarmton anzeigen.


……………………………: Hilfsmittel, die selbst schließende Türen in Angriffs- und Rückzugswegen
offen halten
………………………………..: kleine und leistungsstarke Lampen, die sich bei entsprechender Zulassung am Feuerwehrschutzhelm befestigen lassen
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 20

………………………….. abgesuchter Abschnitte

……………………………….. zum Freischneiden.
Bild 26:
Zusätzliche Ausrüstungen
Prüfung der Einsatzbereitschaft des Atemschutzgerätes durchführen
Zur Gewährleistung der Eigensicherheit muss sich der Atemschutzgeräteträger von der Einsatzbereitschaft seines Atemschutzgerätes vor dem Betreten der Gefahrenbereiche ………… überzeugen.
Deshalb führt er vor dem Einsatz eine Einsatzkurzprüfung des Atemschutzgerätes
…………………………………………… (sog. Handballenprobe) durch (siehe
www.atemschutzlexikon.de, Abschnitt Fortbildung).
Diese Einsatzkurzprüfung führt der Atemschutzgeräteträger beim ……………………… der Geräte
durch. Ziel ist die Prüfung der ………………………….. des Atemschutzgerätes am Einsatzort.
Nach dem ggf. notwendigen Wechsel der Atemluftflaschen des Pressluftatmer am Einsatzort führt der
Atemschutzgeräteträger auch eine Sicht- Dicht- und Funktionskontrolle des Pressluftatmers (siehe
www.atemschutzlexikon.de, Abschnitt Fortbildung) durch, bevor er das Gerät auf dem Fahrzeug
unterbringt oder wieder zum nächsten Einsatz vorgeht. Ziel ist die Wiederherstellung der
Einsatzbereitschaft des Atemschutzgerätes.
Bild 27:
Prüfung Einsatzbereitschaft Atemschutzgerät
Behältergeräte sind nur einsatzbereit, wenn

sie äußerlich ………………………… . sind

die Warneinrichtung bei …………. anspricht

sie je nach Geräteart …………………….. Druck
in den Flaschen besitzen.
Besondere Einsatzbedingungen im Atemschutzeinsatz:
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 21
- bei der Abwehr von Gefahren von ABC-Stoffen
Bild 28:
Atemschutz bei Einsätzen zur Gefahrenabwehr von
ABC-Stoffen
In Einsatzsituationen unter Vorhandensein von
ABC-Stoffen können alle Atemschutzgeräteträger
zumindest entsprechend der GAMS-Regel der
Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 500 Einheiten im
ABC-Einsatz“ herangezogen werden.
Dann können für sie folgende Aufgaben stehen:
G – Gefahr erkennen
A - Absperren, Ausbreitung verhindern, Abwehr Brandentstehung und Löschbereitschaft herstellen
M – Menschenrettung
S – Spezialisten nachfordern.
Zur ………………………..kann die verantwortliche Führungskraft also entscheiden müssen, Atemschutzgeräteträger auch ohne spezielle ABC-Ausbildung und ohne spezielle Schutzausrüstung in den
Gefahrenbereich zu schicken. Die Einsatzleiter müssen dann besonders auf die Sicherheit ihrer
Einsatzkräfte achten. Für einen derartigen Rettungseinsatz muss die Gefahr für die
Atemschutzgeräteträger weitest gehend verringert bzw. im vertretbaren Verhältnis zum erreichbaren
Nutzen stehen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Das bedeutet, dass die
Atemschutzgeräteträger mindestens ……………………………, also
 umluftunabhängigen Atemschutz
 dicht geschlossene Einsatzbekleidung
 Kontaminationsschutzhaube, im Notfall auch nur Flammenschutzhaube,
tragen. Je nach Bedarf und Möglichkeit lassen sich auch provisorische Schutzmitteln, wie ABCSchutzhandschuhe, ABC-Schutzstiefel, Spritzschutzkleidung oder zusätzlich Wärmestrahlenschutzanzug nutzen.
Im Übrigen gelten die speziellen Einsatzgrundsätze für Strahlenschutz- und Gefahrguteinsätze
entsprechend der FwDV 500.
Einsatzkräfte mit ABC-Spezialausbildung und ABC-Spezialtechnik haben die Gefahr aus der ABC-Lage
zu beseitigen. Dafür sind sie speziell ausgebildete Atemschutzgeräteträger und haben jährlich
zusätzliche praktische Fortbildung, u.a. eine ABC-Einsatzübung.
- bei der Atemschutznotfallrettung
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 22
Bild 29:
Atemschutz bei der Atemschutznotfallrettung
Wenn ein Atemschutzgeräteträger oder gar ein Trupp Atemschutzgeräteträger in eine eigene Notlage
gerät, hat sich eine besonders kritische Einsatzsituation eingestellt. Darauf müssen Einsatzführungskräfte, Atemschutzgeräteträger und Sicherheitstrupps besonders vorbereitet sein. Zum Verhindern von Panik und falschen Handlungen ist Atemschutznotfallrettung besonders aus- und intensiv fortzubilden.
- für die Atemschutzüberwachung
Die Sicherheit der Feuerwehrleute während eines Einsatzes hat höchste Priorität. Dafür ist auch die
Atemschutzüberwachung mit ihrer Übermittlung von Daten zum Ablauf des Atemschutzeinsatzes unerlässlich.
Die Atemschutzüberwachung als „………………………………………………………………………….
………………………………………………………………….“ wird bei jeder Benutzung von isolierenden
Atemschutzgeräten, gleich ob Übung oder Einsatz, durchgeführt. Sie beinhaltet Registrierung und Überwachung des Atemschutzeinsatzes.
Bild 30:
Atemschutzüberwachung
Die Atemschutzüberwachung wird zur Sicherheit
der eingesetzten Trupps durchgeführt. Sie ist eine
Unterstützung der unter Atemschutz vorgehenden
Trupps z.B. durch die Kontrolle der Behälterdrücke.
Außerdem erfolgt eine Registrierung des Atemschutzeinsatzes.
Die Atemschutzüberwachung bleibt grundsätzlich
im Verantwortungsbereich des Einheitsführers.
Er kann die Atemschutzüberwachung selbst durchführen oder auf Befehl an eine geeignete Person
(z.B. Maschinist oder Melder) übertragen. Diese Personen müssen die Grundsätze der Atemschutzüberwachung kennen.
Die Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 Atemschutz regelt für die Atemschutzüberwachung
 Zeitpunkt und Inhalt von Meldungen zur Atemschutzüberwachung nachzuweisen
 den Inhalt der erforderlichen Registrierungen zur Atemschutzüberwachung festzuhalten, der enthalten soll:
o ………………………………………………………………………………………….
o
………………………………………………………………………………………….
o
………………………………………………………………………………………….
o
………………………………………………………………………………………….
o
………………………………………………………………………………………….
o
………………………………………………………………………………………….
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
o

I 23
………………………………………………………………………………………….
die Mindestzeitabstände zur Nachfrage nach Atemschutzsicherheit nach mindestens
…………………………………………………………………………………………………
Für die Atemschutzüberwachung sollen geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stehen.
4.2 Einsatzgrundsätze beim Tragen von Isoliergeräten
Bild 31:
Einsatzgrundsätze
Verhaltensweisen der Atemschutzgeräteträger
Bild 22:
grundsätzliche Verhaltensweisen der
Atemschutzgeräteträger
Der Beginn des Gefahrenbereiches wird gekennzeichnet, z. B. mit dem ………………..für das Löschwasser. Bei der Vornahme eines Schnellangriffs sollte der Verteiler immer zusätzlich gesetzt werden, um
bei einer Ausdehnung der Schadenslage schnell reagieren zu können.
Der Lungenautomat wird erst an der Rauchgrenze gegenseitig angelegt.
Der vorgehende Trupp dringt ………………………………………. in das Brandobjekt ein. Bis zur
Rauchgrenze kann der Trupp ohne Wasser vordringen. Eine genügend große ……………………….. ist
bereitzulegen, vor allem bei großen Einsatzobjekten wie Lagerhallen, unterirdische Bauwerke und
Hochhäuser.
Der Trupp geht im Gefahrenbereich in …………………………………………….., bei eingeschränkter
Sicht bevorzugt im …………………………..unter Ausnutzung jeglicher Deckung möglichst an der Wand
entlang vor. Treppen und Schrägen werden im Seitkriechgang überwunden.
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 24
Beim Öffnen von Türen muss der Atemschutzgeräteträger zunächst das Türblatt auf Erwärmung
abfühlen und dann kurze Zeit (etwa 10 Sekunden) in Deckung der Tür verbleiben, um eine eventuelle
Stichflamme der Durchzündung (Flash-over) unbeschadet zu überstehen. Ein Stoß Löschwasserabgabe
in den Raum soll bei möglicher Durchzündung vor der Stichflamme schützen.
- Atemschutzüberwachung
Hinweis:
Den vollständigen Abschnitt Atemschutzüberwachung enthält www.atemschutzlexikon.de
 Ausbildung  Atemschutzüberwachung.
Bild 23:
Bestandteile der Atemschutzüberwachung
Mit der Atemschutzüberwachung erfasst
man entsprechend Bild 23 im Atemschutzeinsatz
alle Daten der Atemschutzgeräteträger, weist alle
einsatzrelevanten Daten nach, kontrolliert
regelmäßige den mitgeführten Atemluft- oder
Sauerstoffvorrat, kommuniziert im Trupp zum Sichern des Zusammenhaltes des Trupps, sichert die
Kommunikation Truppführer – Einheitsführer und
sichert den Rückzug.
Merke
Die Atemschutzgeräteträger melden sich zur Datenregistratur und Datenüberwachung nach
………………………………………… bei dem für die Atemschutzüberwachung Verantwortlichen.
- Truppweises vorgehen
Bild 24:
Truppweiseses Vorgehen im Atemschutzeinsatz
In den Gefahrenbereich wird prinzipiell nur
…………………… vorgegangen.
Ausnahmen, z.B. beim Einstieg in einen Brunnen oder
einen engen Schacht, muss die verantwortliche Führungskraft gesondert anweisen. Dabei wird der
Atemschutzgeräteträger besonders gesichert.
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 25
Der Kontakt zum Atemschutzgeräteträger muss stabil und dauerhaft sein, z. B. mit Sicht-, Signal-,
Ruf- oder bevorzugt ………………….. Ein zweiter Trupp Atemschutzgeräteträger muss als ……….. zur
Rettung einsatzbereit stehen.
Merke
Der Trupp bleibt im Einsatz eine Einheit und tritt auch gemeinsam den Rückweg an.
Die Atemschutztrupps
 müssen zusammengestellt werden
 müssen die ………………….. Atemschutzgerätetypen verwenden

 …………………….. bekannt sein

einen ausdrücklich eingesetzten ……………………. haben und

aus ……………………….. Atemschutzgeräteträgern bestehen.
Im Trupp sind gegenseitige Hilfe und Unterstützung selbstverständlich, auch bereits schon beim
……………………………….. von Vollmaske mit dem Anschlussstück des jeweiligen Atemschutzgerätes.
Merke
Die Einsatzkräfte innerhalb eines Trupps unterstützen sich.
- Kommunikation des Atemschutztrupp
Bild 25:
Kommunikation des Atemschutztrupp (1)
Truppführer und Truppmann müssen im Einsatz
bis auf wenige Ausnahmen ……………………… bleiben. Truppmann und Truppführer müssen im Atemschutzeinsatz ständig und genau ihre Situati
on im Gefahrenbereich …………………………...
Der Atemschutztrupp muss ein ………………….. mitführen. Der Truppführer …………. die Sprechfunkverbindungen, u.a. zum Absichern der Atemschutzüberwachung.
Er informiert
 nach ………………. des Atemanschlusses an den Lungenautomat des Pressluftatmers
 etwa nach 1/3 und 2/3 der zu erwartenden Einsatzzeit

bei Erreichen des ……………………..

………………………. des Rückweges
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 26

je nach Situation ………………………………………………………………
Die Erreichbarkeit der vorgehenden Trupps ist wegen der begrenzten Reichweite von Sprechfunkge
räten ständig zu überprüfen und sicherzustellen. Bricht die Funkverbindung ab, muss der …………
………………… soweit vorgehen, bis wieder eine Sprechfunkverbindung besteht oder er den Atem
schutztrupp ……………… hat. Es ist sofort ein neuer Sicherheitstrupp bereitzustellen.
Bild 26:
Kommunikation des Atemschutztrupp (2)
Die Durchsetzung einer einsatzgerechten Kommunikation setzt voraus, dass im Atemschutztrupp
zwischen Truppführer und Truppmann während des
Aufenthaltes im Gefahrenbereich ständig eine
……………………… besteht. Dazu kann man sich
die direkte Kommunikation, z. B. durch Sprechen
oder mittels Feuerwehrzeichen, verwenden.
In Bereichen mit extremer Sichtbehinderung kann
z. B. auch das Erfassen der ……………………… vom Feuerwehrsicherheitsgurt des im Trupp vorn
gehenden Truppmannes durch den nachfolgenden Truppführer das Zusammenbleiben und im
begrenzten Umfang auch die Kommunikation sichern.
Merke:
Jeder Atemschutztrupp muss grundsätzlich mit einem ……………………………… ausgestattet sein.
Merke:
Beim Sprechfunken ist ……………………. halten.
Ausnahme nach FwDV 7:
Nur an Einsatzstellen, an denen kein Atemschutzüberwachung durchgeführt wird, kann auf die Verwendung von Handsprechfunkgeräten verzichtet werden.
- die besonderen Aufgaben und Verantwortungen des Truppführers
Bild 27:
Aufgaben des Truppführers im Atemschutzeinsatz (1)
Der Truppführer trägt während des Einsatzes die
Verantwortung für den Trupp. Er …………….. die verantwortliche Führungskraft bzw. seinen
Gruppenführer im Trupp, wenn Entscheidungen von
außen nicht gefällt werden können, z. B. bei Rückzug
infolge plötzlicher Lebensgefahr. Er ………………….
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 27
das ordnungsgemäße Anlegen der
Atemschutzgeräte und achtet darauf, dass die Atemschutzgeräte beim Betreten des
Gefahrenbereiches ……………………………………………………………… Atemschutzgeräteträger
legen ihre Geräte entsprechend der Festlegung in der jeweiligen Bedienungsanleitung an.
Merke:
Atemschutzgeräte mit Druckbehälter, die bei Einsatzbeginn weniger als 90 Prozent des NennFülldruckes anzeigen, sind grundsätzlich ………………………………...
Werden die Atemschutzgeräte bereits auf der Fahrt zur Einsatzstelle angelegt, dürfen sich die
Gerätearretierungen erst ………………………………………….. können.
Der Truppführer lässt sich mit seinem Trupp bei der verantwortlichen Führungskraft …………. und
meldet dort seinen Trupp zum Vorgehen ab sowie nach Rückkehr wieder an. Dabei ist zu melden: Name
Atemschutzgeräteträger, Gerätenummer, Druck am Manometer, Uhrzeit des Vorgehens, Einsatzauftrag.
Bild 28:
Aufgaben des Truppführers im Atemschutzeinsatz (2)

Weitere Aufgaben des Truppführers können sein:
Er
 läuft zur Sicherung des Truppmanns und zum
Erhalten der Übersicht ……………… seinem
Truppmann
 setzt die ………………………… durch
 ……………… die Funkverbindung zum Einsatzleiter
muss für den Einsatzleiter bzw. dessen Vertreter unabhängig von der Einsatzlage ……………
…… ……………………………… sein
 teilt dem Einsatzleiter bzw. dessen Vertreter ständig alle

………………………………………………………….. mit

überwacht ……………, vom Anlegen an, die Einsatzbereitschaft der Atemschutzgeräte im Trupp

ist für die …………………………………………… des Behältergerätes während des Einsatzes durch
alle Truppmitglieder entsprechend der Festlegungen für die Atemschutzüberwachung verantwortlich.
meldet den jeweils …………………….. Druck
informiert die verantwortliche Führungskraft über den Beginn des …………………………..


Merke:
Atemschutzgeräteträger üben …………………….aus. Auch in schwierigen Fällen bewahren sie ……
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 28
………………………………………………………………
- Sicherung des Rückzuges
Bild 29:
Grundsätze für die Sicherung des Rückzuges im
Atemschutzeinsatz
Der Trupp tritt den Rückzug …………………… an.
Um den Rückzug rechtzeitig antreten zu können,
muss der Truppführer entsprechend angewiesen
werden oder bei lebensbedrohlichen Situationen
selbst entscheiden können. Um Anweisungen
erhalten zu können, ist die ………………………..
zwischen ihm und dem Einsatzleiter bzw. seinem
Beauftragten jederzeit erforderlich. Um Rückzugsentscheidungen des Einsatzleiters oder ggf. eigene
Entscheidungen an den Truppmann übermitteln zu können, muss der Truppführer mit seinem
Truppmann kommunizieren können.
Der Trupp muss seinen Rückweg bzw. Rückzug ausreichend sichern, z. B. durch eine Schlauchlei-tung,
Feuerwehrleine oder ein Leinensicherungssystem. Eine Funkverbindung und die Verwendung von
Wärmebildkameras sind zur Sicherung des Rückweges ungeeignet.
Die Einsatzdauer eines Atemschutztrupps richtet sich nach derjenigen Einsatzkraft innerhalb des
Trupps, deren Atemluftverbrauch am größten ist.
Der Trupp tritt den Rückweg ………………………………..an und meldet sich nach der Rückkehr ……
………………….oder dessen Beauftragten. Der Truppführer verlässt als …………………die
Einsatzstelle.
Tritt ein Atemschutztrupp den Rückweg an, muss er sich dabei gegen mögliche Gefahren der Einsatzstelle, z. B.
 Brandeinwirkungen durch Flammen und Hitze
 Ein- und Absturz
 Gefahrstoffeinwirkungen ………………………………. können.
Bild 30:
Rückzugbedingungen
Der Rückzug ist anzutreten, wenn bereits ……..
der folgenden ………………………………. zutrifft:

………………………………………………
………………………………………………
……………………………………………...d.h., die
doppelte Menge der auf dem Vormarsch verbrauchten Atemluft muss für den Rückzug bereit stehen. Für
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 29
den Rückweg ist in der Regel die doppelte Atemluftmenge wie für den Hinweg einzuplanen.
Die Näherungsformel zum Abschätzen des Drucks bei Beginn Rückmarsch lautet:
prück = 2 x pan
prück: Druck in der Atemluftflasche bei Beginn Rückmarsch
pan : Druck in der Atemluftflasche bei Ankunft am Einsatzziel


die ………………………………………. anspricht
das weitere Erfüllen der Einsatzaufgabe das Leben der Truppangehörigen …………………., z.B.
wenn der Trupp einen Unfall erleidet oder deutliche Einsturzgefahr entsteht

…………………. an der Atemschutzausrüstung auftreten

die ………………………………………………… oder ausfällt

der ………………….zum Rückzug erteilt wird bzw. der Einsatzbefehl erfüllt ist

bei …………………………………… z. B. nach einer Durchzündung.
- Notfallmeldung
Bild 31:
Notfallmeldung im Atemschutzeinsatz
Sobald das „MAYDAY“ im Sprechverkehr ertönt,
haben nur noch der Anrufende, also die in Not
geratene Einsatzkraft, und der Angerufene, also die
verantwortliche Führungskraft, Sprecherlaubnis.
Die Notfallmeldung wird entsprechend folgendem Funkschema abgesetzt:
1.
2.
3.
4.
5.
 „…………………………………..,
hier …………….…. (Funkrufname der in Not geratenen Einsatzkräfte),
Standort: …………………………….……
Lage /Grund des Notrufs: …..………….…
MAYDAY – kommen“
Merke
In Not geratene Einsatzkräfte …………………………………………… die verantwortliche Führungskraft.
Dafür verwenden sie das Kennwort „MAYDAY“.
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 30
- Sicherheitstrupp: Verantwortung, Aufgaben und Vorgehen
Hinweis:
Die Darstellung von Aufgaben und Vorgehen des Sicherheitstrupps beim Suchen – Finden – Retten enthält www.atemschutzlexikon.de  Ausbildung 
Atemschutznotfallrettung.
Verantwortung des Sicherheitstrupps
Bild 32: Verantwortung und Grundaufgaben Sicherheitstrupp
Sicherheitstrupps kommen zum Einsatz, wenn
 der Atemschutztrupp in einen Notsituation gerät
 die Atemschutzüberwachung eine Gefahr während des Einsatzablaufs erkennt
 die Sprechfunkverbindung zum Atemschutztrupp unterbricht oder ausfällt. Dann muss
der Sicherheitstrupp soweit vorgehen, bis wieder eine Sprechfunkverbindung besteht
oder er den Atemschutztrupp erreicht hat. Erforderlichenfalls wird der bisherige
Sicherheitstrupp dann „Relaisstelle“ zum Weiterleiten von Informationen.
Merke:
Der Sicherheitstrupp ist ein mit Atemschutzgeräten ausgerüsteter Atemschutztrupp,
dessen Aufgabe es ist, bereits eingesetzten Atemschutztrupps ……………..………
………………………………………………………………..……..
Aufgaben des Sicherheitstrupps
Merke:
Der Sicherheitstrupp hat die drei Grundaufgaben
1.
……………………………
2.
…………………………….
3. ……………………………
von in Not geratenen Atemschutzgeräteträgern, ggf. auch anderer Personen, durchzuführen.
Je nach Einsatz bzw. Arbeitsaufgabe
 sind für den vorgehenden Atemschutztrupp im Feuerwehreinsatz grundsätzlich
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 31
 ……………………………… Sicherheitstrupp bereitzustellen
 können auch ……………………Sicherheitstrupps eingeteilt werden, z. B. wenn die
 Atemschutztrupps über …………………………………… in von außen nicht einsehbare Bereiche vorgehen
können die Einsatzleiter an ……………………………………. oder für Bereiche mit
………………………………………………………. jeden im Gefahrenbereich täti
gen Atemschutztrupp mit einem Sicherheitstrupp absichern lassen
 sind Sicherheitstrupps so mit Atemschutzgeräten auszurüsten, dass sie …………
… … ……………………………. Atemluft abatmen müssen. Bis dahin können sie auch andere geeignete Tätigkeiten ausführen, müssen aber immer zu jedem Zeitpunkt in der
Lage sein, ihrer Rettungsaufgabe gerecht zu werden.
Bild 33:
Hinweise zum Einsatz von Sicherheitstrupps
Den Einsatz des Sicherheitstrupp weist die verantwortliche Führungskraft, z. B. der Gruppenführer, an.
Atemschutztrupp und Sicherheitstrupp müssen
wenigstens ……………………………………. sein. Je
nach Risiko und personeller Stärke des eingesetzten
Atemschutztrupps wird die Stärke des
Sicherheitstrupps erhöht. Dies gilt insbesondere bei
Einsätzen in ausgedehnten Objekten, beispielsweise
in Tunnelanlagen und in Tiefgaragen.
Der Sicherheitstrupp ………………………., z. B. am Ort der Atemschutzüberwachung
 den Pressluftatmer vollständig angelegt, die Vollmaske in Bereitschaftslage und die
Einsatzkurzprüfung durchgeführt oder
 Lungenautomat nicht angeschraubt
 in Bereitschaft
 auf Weisung, z. B. bei besonderen Gefahren im Einsatzbereich, den Pressluftatmer
vollständig angelegt, Vollmaske aufgesetzt und Einsatzkurzkontrolle durchgeführt
Für den vorgehenden Sicherheitstrupp ist sofort ein neuer Sicherheitstrupp bereitzustellen. Oft wird dafür der Gruppenführer mit dem Zugführer kooperieren müssen.
Bei Einsätzen zur Brandbekämpfung muss für den Sicherheitstrupp ebenfalls eine
Schlauchleitung mit Strahlrohr am Verteiler bereitgestellt sein, deren Mitnahme der Einsatzleiter aber situationsabhängig anweist.
Der Sicherheitstrupp führt bei entsprechenden Lagen weitere, in seiner Feuerwehr
genutzte ………….zum sofortigen Einsatz mit. Er wird beim Tragen der in Not
geratenen Atemschutzgeräteträger ………………………….., vor allem im
Bereich Muskulatur, Bandscheiben, Atmung und besonders Kreislauf. Er wird
bei seinem Einsatz meist noch mehr beansprucht als der zu rettende Trupp. Dabei
kommt der Sicherheitstrupp aus einer Einsatzphase relativer Körperruhe, zumindest
einer mit wenig Beanspruchung. Von ihm wird also innerhalb kürzester Zeit zumindest
gesundheitsbedenklich Höchstleistung abgefordert.
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 32
Bild 34:
Zusatzausrüstung Sicherheitstrupp
Neben physischen Beanspruchung wird der Sicherheitstrupp sehr stark …………………………... Er wird
ja schließlich zuerst das Drama zu erleben haben, dass
seine Kameraden betroffen hat, die er jetzt retten soll.
Während des Rettens muss er die dann meist hilflosen
Kameraden schützen, z. B. vor mechanischen
Belastungen und schädigenden Stoffen einschließlich
Atemgiften. Deshalb sollten dem Sicherheitstrupp
Geräte zur Nutzung bereitgestellt werden, die ihm
seine Aufgabe erleichtern. Dazu zählen
 Ausrüstungen zur Notluftversorgung in Atemnot geratener Atemschutzgeräteträger,
z. B.
o Reservepressluftatmer,
o Pressluftatmer mit einem zweiten Anschluss zur Aufnahme für den Lungenautomaten des in Not geratenen Atemschutzgeräteträger
o
…………………………. (2 CFK-Flaschen 6,8 Liter, 300 bar) mit einem zweiten
Anschluss zur Aufnahme für den Lungenautomaten des in Not geratenen
Atemschutzgeräteträger
o
………………………..– eine in einer Tragetasche befindliche Atemluftflasche
mit Druckminderer, 2 m Mitteldruckschlauch und Anschlussstück für 2 Lungenautomaten
Brandfluchthaube
o

Rettungsgeräte zum schnellen Abtransport von gehunfähigen
Atemschutzgeräteträgern, z. B.
o
o
……………..………..
Schleifkorbtrage
o
o
o
o
o
……………………….
Rettungswindel
Krankentrage
Schaufeltrage
Schleiftrage
Merke:
Zur Grundausrüstung aller Atemschutzgeräteträger sollte die …………………gehören.
Merke:
Jeder Atemschutzgeräteträger des Sicherheitstrupps muss sein ………………………..
……………………………………….Der Atemanschluss bleibt ohne besondere Weisung des
Einsatzleiters in Bereitschaftslage. Ggf. erforderliche Zusatzausrüstung liegt schnell erreichbar bereit.
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 33
Zwei Ausnahme ermöglichen Abweichungen zum Stellen eines Sicherheitstrupps:
 Ausnahme 1: Nach FwDV 7 Atemschutz
„An Einsatzstellen, an denen eine Gefährdung von Atemschutztrupps weitestgehend
auszuschließen oder die Rettung durch einen Sicherheitstrupp auch ohne Atemschutz
möglich ist, beispielsweise bei Brandeinsätzen im Freien, kann auf die Bereitstellung
von Sicherheitstrupps verzichtet werden.“

Ausnahme 2: Nach DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren, Abschnitt B Besondere Bestimmungen, Verhalten im Feuerwehrdienst, § 17. (1)
„Im
Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden
der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von
Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen
werden.“
Vorgehen Sicherheitstrupp bei Atemschutzunfällen
1 ………………………..
Sollten trotz aller Vorsicht Unfälle auftreten, ist der Sicherheitstrupp zur Lage des zu
rettenden Trupps entsprechend folgender Fragen ………………….………… zu setzen.
 Wo ist der verunglückte Trupp in die Einsatzstelle ……………….?
 Wo befindet sich der verunglückte Trupp ………….?
 Wie ist er …………………….?
 Wie hat er seinen Angriffsweg …………., z. B. Schlauchleitung, Feuerwehrsicherungsleine, Führungsleinensystem?
 Haben wir ……………………….?
 …………………………. bestehen eventuell auf Anmarsch, am Rettungsort und auf dem
Rückweg?
Beim Suchen, Finden und Retten muss der Sicherheitstrupp sich und die geretteten Atemschutzgeräteträger gegen mögliche Gefahren der Einsatzstelle, z. B.
 Brandeinwirkungen durch Flammen und Hitze
 Ein- und Absturz
 Gefahrstoffeinwirkungen
………………………….. können. Deshalb muss er z. B. bei der Brandbekämpfung ein eigenes Schutzrohr zur Sicherung seines Angriffs- und Rückzugsweges mitnehmen.
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
Bild 35: Einweisung Sicherheitstrupp
I 34
Bild 36: Einsatztaktische Grundregeln beim
Suchen durch Sicherheitstrupp
2. ……………………………………………… durch Sicherheitstrupp
Der Sicherheitstrupp sichert den ………………. Rückzugsweg und der Truppführer gibt die
überprüften Druckwerte an den Atemschutzüberwachenden weiter. Danach begibt er sich
in den Gefahrenbereich. Der Sicherheitstrupp nimmt die in der jeweiligen Feuer
wehr zur ……………………………….. genutzte Ausrüstung, z. B. Rettungspack mit. Beim
Vorgehen orientiert er sich an der Rückwegsicherung des zu rettenden Trupps, z. B. an
deren Schlauch, und an den Kontaktmeldungen des zu rettenden Atemschutztrupps.
Um effektiv nach Vermissten suchen zu können, müssen die bereits ……………………
……………………………………. werden. Nur so lässt sich doppelte Arbeit vermeiden. Das
Kennzeichen der abgesuchten Bereiche wird besonders dringlich, wenn sich die
Suchtrupps bei längerer Suchzeit abwechseln müssen.
Eine eindeutige Kennzeichnung lässt sich z. B. durch das Beschriften der Tür des Raumes
mit Ölkreide mit einem Schrägstrich „ / “ durchführen. Bereits abgesuchten Bereiche lassen
sich z. B. durch das Kennzeichnen der Türen mit dem Hinzufügen eines entgegen
gesetzten Schrägstriches, es entsteht ein „X“, markieren.
Für das effektive Vorgehen beim Suchen unterstützt sehr gut der Einsatz einer
……………………. Das Suchen erfolgt nach den ………………….. , z. B. Linke-HandRegel, Rechte-Handregel, Verästelungstaktik und Taucherregel.
3. Finden, Notluftversorgung sichern, Einsatzleiter informieren
Beim Erreichen der in Not geratenen Atemschutzgeräteträger muss der Sicherheitstrupp
 Einsatzleiters über Erreichen Einsatzort und vorhandene Situation informieren
 ……………………….. bzw. vorhandene Panik dämpfen und selbst Ruhe bewahren z.B.
durch kühle Überlegung und konzentriertes, tiefes Durchatmen
Merke
………………………………………………….
 bei Bedarf je nach Ausrüstung der Feuerwehr ………………………….sichern
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 35
 den Überblick ………………., selbst bei schlechter Sicht
 die eigene Lage ……………………………
 Betroffenen helfen, zur schnellstmöglichen …………………….. und dabei deren
Stress ……………….
 Atemschutzgeräte ………….. abnehmen.
Bild 35:
Vorgehen Sicherheitstrupp beim Finden
Bild 36:
Vorgehen Sicherheitstrupp beim Retten
4. Verunfallte retten
Bei Lebensgefahr im verunfallten Atemschutztrupps ist …………… geboten und bevorzugt ………………… anzuwenden. Während der Rettung erforderlichenfalls …………
..…….absichern. Als Rettungsmittel in der Feuerwehr vorhandene Ausrüstung nutzen, womit die Rettung situationsabhängig erfolgt durch Herausführen oder Herausziehen mit den
in der Feuerwehr vorhandenen Rettungsmitteln, z. B. mittels Bandschlinge, Rettungstuch
oder Schleifkorbtrage. Über den Beginn des Rückmarschs ist der Einsatzleiter zu …………………... Auf dem Rückmarsch ist Der Einsatzleiter alarmiert über die
Leitstelle spätestens während der Rettung den Rettungsdienst.
Nach Rückkehr aus dem Gefahrenbereich sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
 erforderlichenfalls lebensrettende Sofortmaßnahmen weiterführen
 erforderlichenfalls Erste Hilfe durchführen
 Übergabe an Rettungsdienst.
Merke:
Menschenrettung geht vor allen anderen Einsatzmaßnahmen.
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 36
5. Atemschutzgerät sicherstellen.
Bild 37:
Atemschutzgeräte der Verunfallten Atemschutzgeräteträger sind sicherzustellen
Falls mit einem Atemschutzgerät ein Unfall passiert,
ist
 der ………………………………..
zu kennzeichnen und …………..
……………. (auch Anzahl der
Umdrehungen bis zum Schließen
des Ventils)
 der ……………………. schriftlich festzuhalten
 das Atemschutzgerät einschließlich Atemanschlusses vor Weiterverwendung ge
schützt und …………………………. und dem Atemschutzgerätewart zuzuführen
 der Unfall oder Beinaheunfall dem Leiter der Feuerwehr zu …………………….
Merke
Jeder Unfall oder Beinahe-Unfall bzw. das Vorkommnis ist dem Leiter der Feuerwehr
……………… zu melden.
4.3 Einsatzgrundsätze beim Tragen von Filtergeräten
Bild 38:
Einsatzgrundsätze beim Tragen von Filtergeräten
Das Tragen von Filtern gewinnt wieder an
Bedeutung. Gründe sind u.a. die Anforderungen von
ABC-Einsätzen, z. B. auf dem
Dekontaminationsplatz, regional bedingt die Waldund Ödlandbrandeinsätze und die Forderung der
Normen für die Ausstattung von Löschfahrzeugen
mit Filtern, z. B. für das LF 10.
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 37
Merke:
Filter dürfen nur bei über 17 Vol % Sauerstoff und bei in Art und Eigenschaften bekannten Atemgiften
getragen werden. Filtergeräteeinsatz ist die Ausnahme, Pressluftatmer (ggf auch Regenerations-geräte)
die Regel.
Auf Grund von Unfällen durch brennende Filter (Filter enthalten brennbare Stoffe, z. B. Zellulose und
Aktivkohle) wurde der Filtereinsatz bei Einsätzen mit Funkenflug, z. B. beim Brennschneiden oder
Trennschleifen, untersagt. Filtergeräte können nur eingesetzt werden, wenn

Luftsauerstoff mit ………………………………………. Maße vorhanden ist

die Gefährdung durch vorhandene ………………………… abgeschätzt werden kann

die ……………………………… der Atemfilter deren Einsatz gestatten


……………………….. Staub-, Ruß- und Flockenbildung vorliegt
die auszufilternden Gase und Dämpfe für die Atemschutzgeräteträger bei Filterdurchbruch ……
……..….sind, also z. B. riechbar und schmeckbar

die ………………………………. keinen Wiederspruch zum Verwendungszweck enthalten
………………….. sind Isoliergeräte zu verwenden.
Atemfilter, die

benutzt wurden, müssen nach dem Einsatz unbrauchbar gemacht und entsorgt werden

…………………………… wurden, lassen sich noch 6 Monate im Einsatz verwenden

…………………………… wurden, lassen sich zu Ausbildungs- und Übungszwecken verwenden.
Bild 39:
Nutzdauer Filter
Im Bereich der öffentlichen Feuerwehren werden
hauptsächlich Kombinationsfilter, entsprechend
Richtlinie vfdb 0802 der Filter ABEK2 P3, verwendet.
Filter sind nur einmal benutzbar und anschließend zu
entsorgen.
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 38
5 Abschluss und Nachbereitung des Atemschutzeinsatzes
Bild 40:
Abschnitt Abschluss und Nachbereitung Atemschutzeinsatz
Abschluss und Nachbereitung am Einsatzort:
Bild 41:
Abschluss und Nachbereitung am Einsatzort
Nach dem Verlassen des Gefahrenbereiches
………..sich der zurückgekehrte
Atemschutztrupp ………………………………..
………………………………………………...…
Danach …………..er die …………………… …………………………………….….. möglichst an einem
witterungsgeschützten, zugfreien Ort oder, je nach Jahreszeit, in einem warmen Raum ab. Vor
wiederholtem Einsatz unter Atemschutz sollten die Einsatzkräfte ausreichende …………………. einlegen
können. Die sollte wenigstens der Einsatzzeit entsprechen.
Zu beachten ist, dass ……………………… über das Einsatzgeschehen an Außenstehende oder
Schaulustige geben werden. Die Presse informieren dafür eigens vorgesehene Kameraden.
Bild 42:
Wiederherstellen Einsatzbereitschaft Atemschutzgerät nach dem Atemschutzeinsatz
Unverzüglich wird die …………………………
………………………………………………..durch:

……………….Atemluftflaschen
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze

ggf. …………………..Lungenautomat

………………………………………………..
I 39
Dafür lassen sich befähigte und vom Leiter Feuerwehr bestätigte Atemschutzgeräteträger, Beauftragte
Atemschutz oder Atemschutzgerätewarte einsetzen.
Zum Schutz vor Kontamination durch Gefahrstoffe ist die Einsatzhygiene entsprechend Abschnitt
„…………………….“ zu beachten.
Einsatzhygiene am Einsatzort
Bild 43:
Abschluss und Nachbereitung des
Atemschutzeinsatzes - Einsatzhygiene
Einsatzkräfte werden in nahezu jedem Einsatz
kontaminiert. Je nach Einsatzart
können dazu z. B. ………………………
…………………………………………… beitragen.
Brandrauch
Darin sind z. B. bei Verschwelung, Zersetzung, Pyrolyse und Verbrennung
entstandene Brandprodukte wie Ruß, Aschen, verschiedene gasförmige Stoffe
(z. B. CO, CO2 , HCl) und Dämpfe (NH3, Kohlenwasserstoffe,
Chlorkohlenwasserstoffe) enthalten. Brandruße enthalten verschiedene
Schadstoffe wie Dioxine, Furane, Salze, Metalle und Metalloxide.
Radioaktive Stoffe
Atomare Stoffe können den Menschen durch direkte Bestrahlung von Außen
oder vor allem nach ihrer Inkorporation durch Bestrahlung und Giftwirkung im
Körperinneren gefährden.
Infektiöse Stoffe
Beim Umgang mit Mikroorganismen oder Teilen davon können Gefahren für
Einsatzkräfte durch infektiöse Stoffe entstehen. Das ist z. B. möglich in
Arbeitsstätten von Forschung, Produktion und Entsorgung, aber auch während
des Transportes und in der Medizin einschließlich der lebens-rettenden
Sofortmaßnahmen, der Ersten Hilfe und der rettungsdienstlichen Tätigkeit.
Chemische Stoffe
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 40
Chemikalien können den Menschen vor allem durch ihre ätzenden,
karzinogenen, brennbaren und giftigen Eigenschaften schädigen. Aus diesem
Grund muss sich die Einsatzkraft vor der Aufnahme von Nahrung oder vor dem
Trinken und Rauchen soweit säubern, dass diese Gefahrstoffe nicht in den
Körper aufgenommen werden können, damit z. B. deren Verschlucken oder
Eindringen durch Hautwunden ausgeschlossen werden kann. Z. B. sollten die
Einsatzkräfte ein Grobreinigen der Ausrüstung und der eingesetzten Geräte
durchführen und ihre verschmutzten Hände sowie ihre Einsatzbekleidung
einschließlich der Stiefelsohlen reinigen. Möglichkeiten siehe Tabelle 7.
Kontaminierte Abwässer und Abfälle sind aufzufangen und ggf. bereits von der
Einsatzstelle aus entsorgen zu lassen.
Die Einsatzkräfte sollten nach dem Einsatz mindestens eine …………………. ihrer Ausrüstung und
der eingesetzten Geräte durchführen, ihre verschmutzten ……………….. und ihre ……………………
bis hin zu den …………………………………… sowie

Kontaminationsverschleppung ……………………………..

Inkorporation ………………………..
Tabelle 8: mögliche Maßnahmen der Einsatzhygienedirekt nach dem Atemschutzeinsatz
Verschmutzung Maßnahmen
Bemerkung
 Brandstelle nach Brandbekämpfung lüften
Brandruß
Mit Flüssigseife und
 Abwaschen betroffener Hautbereiche mit kalHandwaschbürste.
atomare Stoffe
tem Wasser
 Abklopfen der Einsatzbekleidung
 Profil der Stiefelsohlen säubern
 Betroffene an ABC-Einsatzspezialisten,
Strahlenschutzeinsatzkräfte und Strahlenarzt übergeben und deren Anweisungen
Folge leisten,
 Betroffene verbleiben bis zur Übergabe auf
Personensammelstelle im Gefahrenbereich
Infektiöse Stoffe
Chemikalien
Merke
 Je nach infektiösem Stoff Notdekontamination
durchführen
 betroffener Hautbereiche von infektiösem Stoff,
z. B. Blut, Sekret und Erbrochenem befreien
und desinfizieren
 an ABC-Einsatzspezialisten und Arzt, z. B.
Rettungsdienst, übergeben
 je nach Chemikal Notdekontamination durchführen
 an ABC-Spezialkräfte und Arzt, z. B. Rettungsdienst, übergeben

unbedingt Atemschutz beibehalten, notfalls von umluftunabhängig auf umluftabhängig, z. B. Filter,
wechseln
 kontaminierte Ausrüstung
und Bekleidung verbleibt am
Einsatzort und wird von dort
der Entsorgung zugeleitet.
 anwendungsbereites Hautdesinfektionsmittel verwenden, beachte Bedienungsanleitung, vor allem die Einwirkzeiten
 Notdekontamination: mit Strahlrohr (Sprühstrahl) abwaschen.
Notdekontamination: mit
Strahlrohr (Sprühstrahl)
abwaschen.
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 41
Mit Hilfe der Einsatzhygiene kann der Atemschutzgeräteträger …………………………………………
…………………………………………………………………
Einsatzhygiene während und nach Rückkehr in das Gerätehaus bzw. zur Feuerwache
Bild 44:
Einsatzhygiene nach Rückkehr in das Gerätehaus
bzw. zur Feuerwache
Beim Abtransport benutzter Geräte und bei der
Rückfahrt der Mannschaft von der Einsatzstelle
ist vor allem auf das Vermeiden von ……………
………………. zu achten.
Im Gerätehaus bzw. der Feuerwache ist

eine ……………………. Körperreinigung durchzuführen

sind benutzte Ausrüstungen und Geräte ………………………….

die Einsatzbekleidung mit …………………….. möglichst in Bereichen für kontaminierte Bekleidung
zu lagern
 die Einsatzbekleidung mit ……………………………… der Reinigung in Spezialwaschmaschinen
und Spezialtrocknern zuzuführen.
Erforderlichenfalls ist die Einsatzbekleidung zu ………………, vor allem nach intensiven Kontakten mit
stark giftigen schädigenden Stoffen oder hohen Konzentrationen dieser Stoffe, ohne das gasdichte
Schutzausrüstung verwendet wurde.
Kontaminierte Abwässer und Abfälle sind bei starker Verschmutzung …………………… zu lassen.
Atemschutzgerät und Atemschutzmaske sind nach jeder Übung und nach jedem Einsatz in
die ………………………………………………... Dort erfolgt die Behandlung der Atemschutzausrüstung
entsprechend der Prüfkalender der Richtlinie „vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten der
Feuerwehr“ und der Bedienungsanleitung durch sachkundige Atemschutzgerätewarte.
Sie
 desinfizieren alle mit Atemluft in Kontakt gekommenen Teile, wie Vollmaske und Lungenautomat
 warten die Atemschutzgeräte
 reparieren sie erforderlichenfalls
 tauschen bei Erfordernis Teile
 Prüfen die Geräte und Masken
 Lagern und Verwalten die Atemschutzausrüstung.
Der Atemschutzeinsatz ist zu dokumentieren. Dafür müssen die Einsatzleiter entsprechende Vermerke
in die Einsatznachweise, z. B. Einsatztagebüchern und Einsatznachweisbögen, niederschreiben oder
das Niederschreiben veranlassen. Die personenbezogenen Daten sind in persönlichen
Atemschutznachweisen der Atemschutzgeräteträger zu vermerken.
Atemschutzgeräteträger - Einsatzgrundsätze
I 42
Merke
Jede Tätigkeit unter Atemschutzgeräte ist in einem ……………………………………………………
………………………..……..
Bild 45:
Aufgaben für die Nachweisführung nach dem
Atemschutzeinsatz
Für jede Einsatzkraft ist ein persönlicher
Atemschutznachweis zu führen. Empfehlenswert
ist eine zentrale Führung, z. B. durch den
Atemschutzverantwortlichen, den Beauftragten
Atemschutz oder einen Atemschutzgerätewart.
Der persönlicher Atemschutznachweis muss
mindestens enthalten die Nachweise für
 ………………………………………..

…………………………………………

…………………… (Datum, Geräteart,
Zeitdauer, Tätigkeit).
Alle gerätebezogenen Daten muss der Atemschutzgerätewart in Gerätenachweisen vermerken. Für
jedes Atemschutzgerät sind Gerätenachweise zu führen. Sie müssen lückenlos und dokumentarisch
nachvollziehbar alle Arbeiten am und mit dem Gerät nachweisen. Die Mindestinhalte sind
 ………………………………..

……………………………….

……………………………….

………………………………

……………………………….

……………………………….

……………………………………………………………..
Die persönlichen Atemschutznachweise und die Gerätenachweise sollten nach Abschluss der Tätigkeit
als Atemschutzgeräteträger oder nach Außerdienststellung des Atemschutzgerätes noch
mindestens ……….. Jahre aufbewahrt werden.
Herausgeber:
Landesfeuerwehrschule Sachsen und www.atemschutzlexikon.de
Redaktion:
Wolfgang Gabler
Autoren:
W. Gabler, M. Nowak
Gestaltung und Satz:
W. Gabler
Druck:
Landesfeuerwehrschule Sachsen
Redaktionsschluss:
26.06.2014
Bezug:
Landesfeuerwehrschule Sachsen
St.-Florian-Weg 1, OT Nardt
02979 Elsterheide
Telefon: +49 3571 4720
Telefax: +49 3571 472224
E-Mail: [email protected]
www.lfs.sachsen.de
und
www.atemschutzlexikon.de
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