DER DEUTSCHE SCHMERZ- UND PALLIATIVTAG 2012 Pressekonferenz »DGS PraxisLeitlinie konkret« Frankfurt/Main, 14.03.2012, 12.00 Uhr 23. Deutscher interdisziplinärer Schmerz- und Palliativkongress Frankfurt/Main Frankfurt/Main, 14. März 2012 – Im Rahmen der Pressekonferenz »PraxisLeitlinie konkret«, die im Anschluss an die Auftaktpressekonferenz des Schmerz- und Palliativtages in Frankfurt/Main stattfand, wurde am Beispiel der Indikation Kreuz-/Rückenschmerz und der für die diese Indikation wichtigen Muskeltonusbeeinflussenden Wirkstoffe, Methodik und Zielsetzung der DGS PraxisLeitlinien Schmerztherapie vorgestellt. „Mit den DGS PraxisLeitlinien Schmerztherapie wollen wir die Qualität der schmerztherapeutischen Versorgung flächendeckend verbessern“, erläuterte PD Dr. Michael A. Überall, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie (DGS) die Ziele der PraxisLeitlinien. „Dabei gilt es, die Stellung der Patienten zu stärken sowie formal-inhaltliche und praktisch-rationale Grundlagen für eine rechtssichere praktische Versorgung in Praxis, Klinik und für Konzepte der strukturierten und integrierten Versorgung zu schaffen“, führte PD Dr. Michael A. Überall weiter aus. Die DGS PraxisLeitlinien werden zunächst auf drei parallelen Ebenen Empfehlungen liefern: zu Wirkstoffen und Fertigarzneimitteln (Ebene 1), zu nichtmedikamentösen Verfahren der täglichen Praxis (Ebene 2) sowie zu interventionellen Prozeduren und operativen Verfahren (Ebene 3). Auf einer übergeordneten Stufe (Ebene 4) werden daraus schließlich Empfehlungen zum praktischen Vorgehen in der täglichen Praxis in Form definierter Behandlungsalgorithmen abgeleitet. Sämtliche Empfehlungen der Ebenen 1–3 werden nach fünf Kriterien erstellt: der Zulassungssituation des Medikaments oder Verfahrens (Z), der dazu verfügbaren externen Evidenz aus kontrollierten Studien (E1), der standardisiert erhobenen klinischen Erfahrung der Therapeuten (interne Evidenz, E2), den Erfahrungen der Patienten mit den Therapiemaßnahmen (E3) sowie den Daten zu Sicherheit und Verträglichkeit (U). Jedes einzelne Kriterium wird anhand einer drei- oder sechsstufigen Skala von stark positiv (A) bis stark negativ (F) bewertet. Auf Grund der großen Bedeutung muskulär verursachter Rückenschmerzen wurden als erstes Wirkstoffe, die den Muskeltonus beeinflussen, entsprechend der LeitlinienKriterien evaluiert. Der selektive neuronale Kaliumkanalöffner (SNEPCO) Flupirtin ist ein Wirkstoff mit analgetischer und zusätzlich Muskeltonus-normalisierender Wirkung. In den DGS PraxisLeitlinien erhält Flupirtin für die Indikation Kreuz-/Rückenschmerzen die höchstmögliche Bewertung bzgl. externer Evidenz (E1=A), interner Evidenz (E2=A) und Patientenerfahrung (E3=A), welche den Wirkstoff – in Verbindung mit der für diese Indikation explizit bestehenden Zulassung (Z=A) und der auch in Langzeitanwendung PRESSEKONFERENZ Pressemitteilung DER DEUTSCHE SCHMERZ- UND PALLIATIVTAG 2012 Pressekonferenz »DGS PraxisLeitlinie konkret« Frankfurt/Main, 14.03.2012, 12.00 Uhr 23. Deutscher interdisziplinärer Schmerz- und Palliativkongress Frankfurt/Main guten Verträglichkeit (U=A) – als effektive und sichere Therapie für Patienten mit muskulär bedingten Schmerzen charakterisiert (Tab.1). Bewertung der SNEPCO-Substanz Flupirtin, eines Analgetikums mit muskeltonusbeeinflussender Wirkung bzgl. des Einsatzes bei Kreuz-/Rückenschmerzen: Wirkstoff Handelsname Flupirtin Katadolon®, Trancopal® Z A E1 A E2 A E3 A U A Score Rang 1.0 1 Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der ebenfalls nach den Kriterien der DGS PraxisLeitlinien für die Indikation Kreuz-/Rückenschmerz bewerteten anderen Muskeltonus-beeinflussenden Wirkstoffe (Myotonolytika, Muskelrelaxanzien, siehe Übersicht unten, Tab. 2 und 3) ist Flupirtin damit Mittel der 1. Wahl bei muskulär verursachten Schmerzen (da es nicht nur in Deutschland für die Indikation Kreuz-/Rückenschmerz zugelassen ist und über eine hohe externe Evidenz verfügt, sondern auch, weil umfangreiche Daten zu Praxiserfahrungen von Ärzten (sog. interne Evidenz) und zu sog. „patient-reported/relevant outcomes“ (PRO) vorliegen und die Substanz im praktischen Alltag durch eine gute Verträglichkeit und – bei regelrechter Anwendung – hohe Sicherheit charakterisiert ist). Tabelle 2 Übersicht über die Bewertung der in Deutschland aktuell zugelassenen Myotonolytika, Muskelrelaxanzien oder anderer Muskeltonus-beeinflussender Medikamente bzgl. ihres Einsatzes bei Kreuz-/Rückenschmerzen: Wirkstoff Methocarbamol Tetrazepam Tizanidin Prinidolmesilat Diazepam Tolperison Orphenadrin Handelsname (z.B.) Ortoton®, DoloVisano® Musaril® Sirdalud® Myoson® direkt Valium® Viveo® Norflex® Z A B A A B B B E1 D A C C B C D E2 C D D D D D D E3 D D D D D D D U A C C C C B B Score Rang 2.2 2 2.4 3 2.6 4 2.6 4 2.6 4 2.6 4 2.6 4 PRESSEKONFERENZ Tabelle 1 DER DEUTSCHE SCHMERZ- UND PALLIATIVTAG 2012 Pressekonferenz »DGS PraxisLeitlinie konkret« Frankfurt/Main, 14.03.2012, 12.00 Uhr 23. Deutscher interdisziplinärer Schmerz- und Palliativkongress Frankfurt/Main Tabelle 3 Wirkstoff Chlormezanon Carisoprodol Chlorzoxazon Cyclobenzaprin Meprobamat Metaxolon Handelsname (z.B.) (nicht mehr verfügbar!) Soma® Myospaz® Flexeril® Miltaunt® Skalaxin® Z E1 C D D D D D E2 D D D D D D E3 D D D D D D U C C C C C C Score Rang 3.6 5 3.6 5 3.6 5 3.6 5 3.6 5 3.6 5 „Natürlich entbinden auch die DGS PraxisLeitlinien niemanden hinsichtlich seiner ärztlichen Verpflichtungen, seiner Sorgfalt und Verantwortung bei der Verordnung bestimmter Therapieoptionen“, erläutert PD Dr. Michael A. Überall, „aber sie geben für den praktischen Alltag wichtige Informationen bzgl. der aktuell verfügbaren Behandlungsalternativen und stellen somit eine wichtige Erleichterung der alltäglichen Arbeit dar“. Entscheidende Vorteile der DGS PraxisLeitlinien im Vergleich zu anderen Leitlinien liegen in deren Transparenz und Eindeutigkeit, der Möglichkeit ständiger Aktualisierung und der leicht verständlichen Praxis- und Handlungsorientierung. Neben dem für die Kostenübernahme wichtigen Zulassungsstatus (Z) und der wissenschaftlichen externen Evidenz (E1), fließen auch klinische Erfahrung (sog. interne Evidenz, E2) und die Einschätzung durch die Patienten (E3) in die Bewertung mit ein und erlauben – zusammen mit der Bewertung von Sicherheit und Verträglichkeit (U) – auf einen Blick eine klare und eindeutige Differenzierung zwischen den verschiedenen Behandlungsalternativen. „Medizinische Leitlinien sind aus dem klinischen Alltag nicht mehr wegzudenken und beeinflussen das diagnostische und therapeutische Handeln zunehmend“, betonte Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie (DGS) in der Pressekonferenz und forderte alle in der Patientenversorgung aktiv Beteiligten auf, „sich über bestehende Leitlinien zu informieren und sich konstruktiv und kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen.“ „Leitlinien unterliegen – trotz umfangreicher formaler Vorschriften – keiner Normierung. Sie sind daher in sehr unterschiedlicher Qualität verfügbar, werden häufig den selbstgesetzten Zielen und Qualitätsanforderungen nicht gerecht und entsprechen nicht dem aktuellen fachlichen Entwicklungsstand oder den nationalen Gegebenheiten“, erläuterte Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe seine Forderung und nannte die jüngst veröffentlichte Nationale Versorgungsleitlinie (NVL) Kreuzschmerz als Beispiel. In dieser werden bestimmte Wirkstoffe wie Methocarbamol – ohne nennenswerte externe Evidenz – objektiv nicht nachvollziehbar als Behandlungsoption empfohlen, während PRESSEKONFERENZ Übersicht über die Bewertung weiterer, in Deutschland nicht zugelassener (jedoch über Versandapotheken z.T. verfügbarer) Muskeltonus-beeinflussender Medikamente bzgl. ihres Einsatzes bei Kreuz-/Rückenschmerzen: DER DEUTSCHE SCHMERZ- UND PALLIATIVTAG 2012 Pressekonferenz »DGS PraxisLeitlinie konkret« Frankfurt/Main, 14.03.2012, 12.00 Uhr 23. Deutscher interdisziplinärer Schmerz- und Palliativkongress Frankfurt/Main Dass Flupirtin in der NVL Kreuzschmerz einer Fehlbewertung unterliegt, wird mittlerweile auch durch neue Studienergebnisse belegt. Mit der neuen SUPREMEStudie liegen Daten einer doppelblind randomisierten aktiv- und placebo-kontrollierten Studie bei Patienten mit Kreuzschmerzen vor, die nicht nur die signifikante Überlegenheit von Flupirtin retard gegenüber Plazebo, sondern vor allem auch den überlegenen Nutzen im Vergleich zu Tramadol retard belegen. In dieser kontrollierten dreiarmigen Parallelgruppenstudie wurden insgesamt 326 Patienten mit Kreuzschmerzen mittlerer bis starker Intensität über vier Wochen mit Placebo (n=110), retardiertem Flupirtin (Katadolon® S long, 400 mg 1x täglich, n=109) oder retardiertem Tramadol (T-long®, 200 mg 1x täglich, n=107) behandelt. Ihr individuelles Behandlungsziel (IBZ) erreichten 38% der Patienten unter Placebo, 43% unter retardiertem Tramadol und 54% unter retardiertem Flupirtin. Flurpirtin retard war damit Placebo bezüglich des IBZ signifikant überlegen (p=0,022). Tramadol dagegen erreichte die Signifikanzschwelle nicht. Auch die bekannten Daten zur guten Verträglichkeit von retardiertem Flupirtin konnte die SUPREME-Studie durch Placebovergleichbare Abbruchraten eindrucksvoll bestätigen. „Am Beispiel Flupirtins werden die Unterschiede zwischen den bestehenden Leitlinien und der PraxisLeitlinie deutlich“, fasst PD Dr. Michael A. Überall die Beiträge der Pressekonferenz zusammen und zeigte eine weitere Zielstellung der PraxisLeitlinie auf: „Mit Hilfe der neuen PraxisLeitlinie als Alternative zu herkömmlichen Empfehlungen soll auch die rechtliche Situation der Schmerztherapeuten und der Patienten verbessert werden.“ Die Pressekonferenz »PraxisLeitlinie konkret« wurde von der Firma AWD.pharma/CT Arzneimittel unterstützt. Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: BPI Service GmbH Tel.: (0 30) 2 79 09-1 49 Fax.: (0 30) 2 79 09-3 49 E-Mail: [email protected] 8.877 Anschläge Zur Veröffentlichung freigegeben, um ein Belegexemplar wird gebeten. PRESSEKONFERENZ andere Wirkstoffe, wie z.B. Flupirtin – trotz umfangreicher Evidenz auf allen genannten Ebenen – abschlägig beurteilt werden.