GEMEINSCHAFTSPRAXIS Lindemannstr. 5, 40237-Düsseldorf Tel: 0211- 1365557 Fax: 0211- 1365671 www.docjudin.de Bankverbindung: Deutsche Apotheker und Ärztebank KTN: 0005139570 BLZ: 300 606 01 Eugen Judin Tatjana Judin Facharzt für Allgemeinmedizin Fachärztin für Innere Medizin Spezielle Schmerztherapie __________________________________________________________________________ Eine Optimierung der konservativen Hilfestellung für die Wirbelsäulenkranke ist dringend notwendig. ( Ein Resumee aus meinen drei Büchern zum Thema des sogenannten „Rückenschmerzes“). Der sogenannte „Rückenschmerz“ hat sich zu einer Volkskrankheit gesteigert und verursacht enorme Kosten im Gesundheitswesen. Ohne Anspruch auf die statistische Validität bzw. Evidenz und nur als Resultat meiner eigenen mehrjährigen Erfahrungen in der konservativen Behandlung von Patienten mit wirbelsäulenbedingten Symptomatiken möchte ich nachfolgend einige Vorschläge zwecks Optimierung der Therapie- und Organisationsmassnahmen bei dieser Patientengruppe sowie eine stichwortartige Ursachenbenennug für die Phänomene „Schmerzgeplagtes Deutschland“ und „Volkskrankheit Rückenschmerz“ zur Diskussion stellen. 1. Der momentan in der Fachsprache und in der Fachliteratur breit verwendete Begriff „Rückenschmerz(en)“, ist aüsserst irreführend. Zum Einen, weil die adequate Definition von „Rücken“ medizinisch-wissenschaftlich unmoglich ist. Zum Anderen weil der Begriff „Rückenschmerz“ die klinischen Manifestationen einer Wirbelsäulendysfunktion lediglich auf ein Symptom – Dorsalgie – beschränkt und die Aufmerksamkeit der Ärzte von anderen wichtigen Symptomen, wie motorische und sensible Störungen seitens des Rumpfes, des Kopfes und der Extremitäten, Ohrgeräusch, Schwindel, Psychopathologika u.a., weg lenkt. Der Begriff „Rückenschmerz(en)“ (bzw. low back pain) soll aus der Fachsprache verschwinden und durch den Begriff „vertebragen bedingte Beschwerden“ ersetzt werden. 2. Jede aktuelle statistische Aussage zum Thema „Rückenschmerz(en)“ ist daher von Anfang an falsch, da enthält in sich den o.g. Denkfehler. Klar ist nur, dass die ökonomische Relevanz von vertebragener Erkrankungen für die Gesellschaft enorm ist. Statistische Daten bezüglich der vertebragen bedingten Beschwerden sollen allerdings unbedingt in einer korrekten Art und Weise erhoben werden und sind von grosser Bedeutung, nicht zuletzt, weil sie die Effizienz der optimierten Hilfestellung für Wirbelsäulenkranke später wiederspiegeln könnten. 3. Die Wirbelsäule als Organ, das sozialwirtschaftlich vermutlich (da keine zuverlässigen statistische Daten vorliegen) die meisten Kosten im Gesundheitswesen verursacht, soll zu einem medizinischen Kompetenzfeld namens „Vertebrologie“ werden. Das ist die einzige Möglichkeit eine gezielte fachliche Diskussion zu starten. Es muss eine klinische Klassifikation oder zumindest eine Liste der vertebragen bedingten Beschwerden ausgearbeitet werden. In meinen Büchern habe ich einen solchen Versuch einer terminologischen Vereinheitlichung unternommen, bzw. dafür plädiert.(1, 2, 3). 4. Die vertebragen bedingten Schmerzen müssen viel konsequenter von anderen Schmerzarten abgetrennt werden. Man spricht (leider auch in der Fachliteratur) permanent von einem abstrakten schlecht spezifiziertem „chronischen Schmerz“ oder von einer „chronischen Schmerzkrankheit“. In der Regel wird unter diesen Begriffen ein vertebragen bedingter chronischer Schmerz gemeint, den man wiederrum falsch als „Rückenschmerz“ definiert. Der Trigger-Rolle der Wirbelsäule in der Ausbildung und Manifestation von multiplen sowohl schmerzhaften als auch trophischen und neuro-angio-vegetativen Dysfunktionen („Migräne“, „Spannungskopfschmerz“, „Fibromyalgie“, „Reizblase“, „Reizdarm“, „Erschöpfung“ u.a.) muss viel grössere Bedeutung zugemessen werden. Behandelt man die Wirbelsäule adäquat, bilden sich viele sowohl primäre als auch sekundäre wirbelsäulenbedingte Symptomatiken zurück. 5. Es muss betonnt werden, dass ein allgemeines schmerztherapeutisches Stufenschema (nach WHO) bei chronischen Wirbelsäulenerkrankungen eher nicht anwendbar und wenig Erfolg versprechend ist. 6. Eine Zugrundelegung von statistisch-epidemiologischen Daten der evidence based medecine (EbM) bei der Ausarbeitung von organisatorisch-therapeutischen Empfehlungen bei akuten und chronischen Wirbelsäulenerkrankungen muss aus Sicht des Praktikers als äusserst destruktiv eingestuft werden. Die Therapiempfehlungen der EbM bei der Behandlung von Wirbelsäulenerkrankungen (sog. „Rückenschmerzen“) sind meist nicht nachvollziebar. Z.b. sollen eindeutig wirksame Therapien wie Akupunktur, therapeutische Lokalanästhesie sowie manche medikamentöse Therapieformen nicht ausreichend „evident“ sein. 7. Die verhängnisvolle Praxis, dass die Therapieempfehlungen (sog. Leitlinien) bei sog. „Rückenschmerzen“ („Kreuzschmerzen“, „low back pain“) von Fachgesellschaften und Kollegen stammen, die lediglich über statistisch-epidemiologische (meistens falsche) Daten und keine eigenen positiven Praxiserfahrungen verfügen, die im Prozess des Leitlinienschreibens aus eigenen Fehlern lernen und jede 5 Jahre Ihre eigenen Empfehlungen revidieren müssen, soll beendet werden. 8. Der Begriff „unspezifischer Rückenschmerz“ ist noch weniger gelungen und noch mehr destruktiv für die Ausarbeitung eines optimales Behandlungskonzept bei einem vertebragenen Patienten als der Begriff „Rückenschmerz“. Die Verwendung dieses „Begriffs“ in der Fachsprache spiegelt lediglich unzureichende vertebrologische Kentnisse des Arztes (auch des Erfinders dieses Begriffs), wieder. 9. Der Prozess der Verharmlosung der vertebragenen Beschwerden soll unbedingt gestoppt werden. Der Leitlinien-Appel der allgemeinmedizinischen und schmerztherapeutischen Gremien an die praktizierenden Ärzte die Patienten über scheinbar „ nicht lebensbedrohliche“ oder „nicht gefährliche“ Hintergründe und Folgen von so genannten „unspezifischen Rückenschmerzen“ zu informieren und sie zu „beruhigen“ soll als äusserst destruktiv betrachtet werden. Es ist völlig klar, dass eine vertebragene Erkrankung und unter Anderem die vertebragenen Schmerzen das soziale und das berufliche Leben eines Patienten sowie seine Lebensqualität in einer enorm negativen Weise bis hin zur Ruinierung der sozialen, beruflichen und familieren Kontakte beeinträchtigen können. Eine solche gedankenlose Einstufung von rezidivierenden oder persistierenden vertebragenen Beschwerden als „ungefährlich“ sowie ein Ratschlag die „Katastrophisierungstendenzen“ eines besorgten Patienten zu unterbinden ist für einen Patienten äusserst gefährlich. 10. Von einer optimalen konservativen Therapie von vertebragen bedingten Beschwerden kann man nur dann sprechen, wenn der behandelnde Arzt im Bezug auf vertebragene Erkrankungen über praxisrelevante Kentnisse in folgenden vier Kompetenzfeldern verfügt: 1. Akupunktur 2. therapeutische Lokalanästhesie 3. medikamentöse Schmerztherapie 4. Manuelle Diagnostik und Therapie. Behandlung eines Patienten mit vertebragen bedingten Beschwerden durch einen Arzt, der die o.g. Kopmpetenzfelder nicht beherrscht, soll als nicht optimal angesehen werden. Therapien sollen nicht als Monotherapien sondern als Kombinationstherapie angewendet werden, sonst sind sie in chronischen Fällen ineffizient. 11. Jeder von diesen vier Kompetenzfeldern muss an die Behandlung von vertebragen bedingten Beschwerden angepasst werden. Aus der ganzen Palette der Anwendungsmöglichkeiten der Einen oder der Anderen Methode müssen nur die nebenwirkungsärmsten und effizientesten Anwendungsformen ausgegliedert werden, die bei einem konkreten vertebragenen Symptom (Syndrom) zum Einsatz kommen. 12. Es muss ein unifiziertes Therapiekonzept bei der Behandlung von Wirbelsäulenerkrankungen und ein unifizierter klar strukturierter Ausbildungskurs zum Thema „Diagnostik und konservative Therapie der vertebragenen Erkrankungen“ ausgearbeitet werden. Die Unifizierung der vertebrologischen Ausbildung und der vertebologischen Therapie muss allerdings von praktisch erfahrenen Fachmännern (Fachfrauen) und nicht von „EbM-Spezialisten“ durchgeführt werden. Der Stellenwert der einzelnen in Frage kommenden Therapie muss praxisorientiert eruiert werden. Im Fall einer vertebragenen Erkrankung spielt eine eminenzbasierte Empfehlung oft eine grössere Rolle als eine evidenzbasierte. 13. Die Rolle des so genannten „Hausarztes“ als so genannter „Lotse“ soll im Bezug auf die Versorgung von Wirbelsäulenpatienten neu überlegt werden. Kein Arzt ist in der Lage irgend etwas zu therapieren oder zu koordinieren, das er selbst nicht beherrscht. Die Behandlung von Wirbelsäulenpatienten ist ein tagtägliches Brot eines Allgemeinmediziners. Er muss konservativ-therapeutisch bei der Behandlung dieser Patienten über optimale Kentnisse verfügen und nicht einfach den Behandlungsprozess “koordinieren“, ohne, dass er wirklich weiss, wie man es tut. 14. Die Akupunktur soll bei der Behandlung von vertebragenen Beschwerden eine zentralle Rolle einnehmen. Ihre Wirkungsmechanismen sollen zur Zeit realitätsgerecht als noch völlig unerforsch betrachtet werden, ihre Wirksamkeit aber soll aus diesem Grund trotzdem nicht in Frage gestellt werden. Die Akupunkturwirkungsmechanismen sind spezifisch und haben mit einem Placebo-Effekt so gut wie gar nichts zu tun. 15. Chiropraktiker und Manualtherapeuten sollen die manipulative Einrenkungen der Wirbelsäule unterlassen. Diese „EbM-empfohlene“, „leitliniegerechte“ Therapieform („Manupulationstherapie durch Geübte“??!!) ist äusserst gefährlich, sie demoliert die Strukturkomponente der Wirbelsäule und führt zur Chronifizierung der Beschwerden und zum explosionsartigen Anstieg der Zahl der Wirbelsäulenkranke. 16. Eine sehr breit verbreiterte Tendenz zur Psychotisierung vertebragener Beschwerden soll beendet werden. Die Vorstellungen der psychosomatischer Medizin (z.B. „Krankheit als Symbol“) müssen im Bezug auf die vertebragene Beschwerden gründlich revidiert werden, statt als eine Selbstverständlichkeit präsentiert werden. Eine höchst spekulative Diagnosestellung, wie es in der psychosomatischen Medizin heutzutage praktiziert wird, führt den Behandlungsprozess meistens in eine Sackgasse. Rein psychogen bedingt ist nur ein sehr geringer Anteil von vertebragenen Beschwerden. 17. Die These – „besser eine falsche Bewegung, als keine Bewegung“ soll als falsch bewertet werden.. Eine einzige falsche Bewegung beim Training mit einem gesundheitschädigendem Fitnessgerät, bei einer inadequaten krankengymnastischen Sitzung, am Arbeitsplatz oder bei der Hausarbeit kann alle Therapieerfolge schnell vernichten. Deswegen steht es für mich fest: „Besser keine Bewegung als eine falsche Bewegung“. 18. Ein Appel an einen Patienten mit akuten Lendenwirbelsäulenbeschwerden „aktiv zu bleiben“ und evtl. weiter schwer körperlich zu arbeiten als „Profylaxe der Chronifizierung“ ist pathophysiologisch nicht nachvollziebar. Im krassen Gegenteil - eine Aufnahme der körperlichen Tätigket vor dem Ausklingen der Beschwerden und besonders ohne eine Immobilisierung der LWS stört die Mechanismen der Selbstheilung und lässt die Beschwerden chronisch werden. Scheinbar unbedenkliche aber falsche Empfehlungen spielen oft in der Persistenz und Weiterentwicklung von Beschwerdesymptomatik eine entscheidende Rolle. Sie verhindern eine spontane Remission oder beeinflussen negativ und entscheidend jede sinnvolle Therapie. 19. Man soll ganz deutlich sagen, dass das Fitness- und Gerätetraining keine Allheilmittel sind. Oft bringen diese kommerzialisierten Trainingsformen nur Gesundheitsschäden durch eine parallele negative Beeinflussung der Strukturelemente der Wirbelsäule, wie Bandscheiben und Gelenke bei. Eine Selbstverständlichkeit: Besonders im vortgeschrittenen Alter ist es in der Regel nicht mehr möglich ein Muskelkorsett auszuarbeiten. 20. Eine zur Zeit fast als „allheilend“ eingestuffte Rolle der heissen Wasseranwendungen (Bäder, Duschen) soll als Gegenteil betrachtet werden. Heisse Wasseranwendungen führen zur Übersensibilisierung von Schmerzrezeptoren und erhöhen eine allgemeine Schmerzempfindligkeit. Dieses ist vermutlich nur ein Mechanismus einer auf akute und chronische vertebragene Patienten insgesamt negativ wirkenden feuchten Wärme. Im Falle einer Wirbelsäulengelenkentzündung; eines Bandscheibenschadens oder eines Muskelhartspanns macht die feuchte Wärme jede sinnvolle Therapie unwirksam und verhindert die Induktion einer spontanen Remission. 21. Die Annahne, dass moderne „Schlüssellochchirurgie“ unbedenklich sei, ist irreführend. Die Praxis, dass die modernen minimalinvasiven Operationsverfahren hemmungslos propagiert werden, ohne dass man den Patienten über durchaus reale Risiken in Detail aufklärt, muss geändert werden. Die Operation führt immer zu einer Diskoordination in der Funktion der Wirbelsäule und soll nur in ganz konkreten unvermeidbaren Situationen als ultima ratio durchgeführt werden. Fazit und die Kernfrage: Warum hat sich die vertebragene Symptomatik (vor allem Schmerzsymptomatik) zu einem Volksleiden namens „Volkskrankheit Rückenschmerz“entwickelt? Warum spricht man dabei (zurecht) von einem „schmerzgeplagten Deutschland“? Ich will es versuchen die Situation noch einmal zu strukturieren und das Hauptproblem beim Namen nennen: Die Relevanz der Wirbelsäulenerkrankungen im allgemeinen Schmerzpatientengut, sowie der vertebragene Anteil von nicht vertebragenen Erkrankungen ( Migräne, Spannungskopfschmerz, Schultergelenkarthrose, psycho-vegetative Erschöpfung, u.a.), wurde nicht erkannt, bzw. falsch und als zu unbedeutend eingeschätzt. Man hat nicht erkannt, dass für eines der wichtigsten Organe unseres Körpers - die Wirbelsäule - ein Spezialist zuständig sein muss, der alle Nuancen der konservativen Therapie und Diagnostik beherrscht. Dieser Spezialist muss nicht unbedingt ein niedergelassener Orthopäde sein, der ein Hüft- oder Kniegelenk transplantieren kann. Er muss auch kein Chirurg sein. Es ist nicht realistisch, dass ein Chirurg gleichzeitig auch Akupunktur, Medikamente, Manuelle Therapie und Allgemeinmedizin beherrscht. Ohne diese Kenntnisse jedoch ist eine optimale konservative Wirbelsäulentherapie gar nicht denkbar. Genauso wie ein Kardiologe und ein Kardiochirurg (zwar für das gleiche Organ zuständig) auf verschiedenen Gebieten agieren, sollte es eine ähnliche Arbeitsteilung bei Wirbelsäulenerkrankungen geben. Es muss ein konservativ und ein operativ behandelnder Kollege jeweils für seinen Arbeitsanteil zuständig sein. Die Indikationen zur Operation würden somit viel sorgfältiger gestellt werden. So wie in der Kardiologie, jede Therapiemethode auf die Waagschale gelegt wird, so muss es in der Vertebrologie auch werden. Jede einzelne Therapie- oder Vorbeugungsmassnahme muss abgewogen werden. Es darf keine Frage dogmatisiert werden. Das muss allerdings ganz gezielt im Bezug auf die vertebragene Erkrankung, und nicht im Fall eines „Schmerzpatienten“, „Rückenschmerzpatienten“, „Kreuzschmerzes“ oder „low back pain“ gemacht werden. Die Ausgliederung des Kompetenzfeldes Vertebrologie aus dem Fachgebiert Orthopädie ist somit genauso notwendig, wie schon viel früher erfolgreich durchgeführte Ausgliederung von solchen Fachgebieten wie Kardiologie, Angiologie, Endokrinologie aus dem Fachgebiet Innere Medizin. Meine konkreten organisatorischen Vorschläge zur Therapieoptimierung der vertebragenen Erkrankungen wären folgende: 1. Es soll überlegt werden, ob eine Zusatzbezeichnung „Vertebrologie“ eingeführt werden sollte. Diese Zusatzbezeichnung wäre in ihrer Relevanz und Bedeutsamkeit (ökonomisch und menschlich betrachtet) allen aktuellen Zusatzbezeichnungen überlegen. Derjenige Arzt der über diese Zusatzbezeichnung verfügt, sollte fundierte Kenntnisse in der Diagnostik und in der Therapie der Wirbelsäulenerkrankungen haben. Im Bezug auf die Therapie sollte er über ausreichende Kenntnisse in den vier o.g. Therapiemethoden verfügen. Diesem Spezialisten soll eine Möglichkeit gegeben werden die vertebragenen Schmerzpatienten multimodal zu behandeln. Er müsste über die Möglichkeit verfügen, sowohl die in der speziellen Schmerztherapie üblichen Medikamente, als auch Akupunktur, therapeutische Lokalanästhesie und Manuelle Medizin im Rahmen einer Kombinationstherapie anzuwenden. 2. Vor allem die Allgemeinärzte sollten aktiv dazu gebracht werden, diese Zusatzbezeichnung und die notwendigen Kenntnisse in den vier o.g. Therapiemethoden zu erwerben. Nur dann kann man radikale Verbesserungen und Einsparungen im Bezug auf die „Volkskrankheit Rückenschmerz“ erzielen und die Gesamtzahl der betroffenen deutlich zu reduzieren. 3. Während des Studiums sollte den Studenten die Möglichkeit gegeben werden die o.g. Kompetenzfelder detailiert, sowohl in ihrer Ganzheit, als auch in ihrer Kombinierbarkeit im Bezug auf die vertebragenen Erkrankungen, evtl. in Rahmen eines Kurses namens Vertebrologie kennenzulernen, weil die Auseinandersetzung mit den vertebragen bedingten Symptomatiken für die meisten von diesen Studenten permanent an der Tagesordnung stehen wird. Und man kann nur dann Freude am Arbeiten im allgemeinmedizinischen Bereich haben, wenn man weiss, wie man solche Patienten nicht einfach überwacht, sondern optimal und mit bestmöglichen Ergebnis, behandelt. Literatur: 1. E.Judin „Praktische Vertebrologie in der Allgemeinmedizin“, 177 Seiten, UNI-MED Verlag AG, Bremen, 2007. ISBN: 9783895998980 2. E.Judin „Volkskrankheit Rückenschmerz und die so genannte Fibromyalgie“, 196 Seiten, BoD-Verlag, Norderstedt, 2007. ISBN: 9783833481550 3. E.Judin „Chaos im Gesundheitswesen. Versuch einer Ursachenforschung“, 145 Seiten BoD-Verlag, Norderstedt, 2007. ISBN: 9783833481543 Eugen Judin Düsseldorf, im August 2007